Umsetzungsstand Basel III / CRD IV Quo vadis? Stärkung der Widerstandskraft der Banken

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1 Rating-Symposium 2013 Umsetzungsstand Basel III / CRD IV Quo vadis? Stärkung der Widerstandskraft der Banken Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Bonn, 9. Januar 2013 Fachhochschule Dortmund Dortmund University of Applied Sciences and Arts Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 1 Gliederung 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise 2 Umsetzungsstand Basel III / CRD IV 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 2

2 Finance at the Edge: S&P 500 Index Am 17. Oktober 1987 fiel der Dow Jones Index um 22,6 Prozent. Das war der bis zu diesem Zeitpunkt größte Tagesverlust in der amerikanischen Börsengeschichte. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 3 This Time is Different Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 4

3 Default / Restructuring ist der Normalfall Quelle: Reinhart; Rogoff (2008), This Time is Different, Figure 1, S. 4. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 5 Repeated Sovereign Default ist die Norm Quelle: Reinhart; Rogoff (2008), This Time is Different, Figure 2, S. 6. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 6

4 Deutschland keim Musterknabe beim Ausfall Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 7 Ring of Fire (Quelle: Pimco, Jan. 2010) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 8

5 Gliederung X 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise X 2 Umsetzungsstand Basel III / CRD IV 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 9 Basel II! Aufgrund der erkannten Schwächen des Basel-I-Ansatzes veröffentlichte der Baseler Ausschuss nach einer fast sechsjährigen Konsultationsphase im Sommer 2004 ein stark überarbeitetes Regelwerk, kurz Basel II genannt, das die Stabilität der internationalen Finanzmärkte mit Hilfe von drei Aufsichtssäulen bewahren soll:! Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken und operationelle Risiken (Säule 1),! bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess der Adäquanz der Kapitalausstattung und des Risikomanagements (Säule 2) sowie! Leitlinien für Offenlegungspraktiken zum Zwecke einer Stärkung der Marktdisziplin durch erweiterte Transparenzvorschriften (Säule 3). BCBS pages Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 10

6 Effektive Bankenaufsicht Baseler Rahmenwerk Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Marktdisziplin Die drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 11 Größere Komplexität! Boos. K.-H.; R. Fischer; H. Schulte- Mattler (2012). Beck scher KWG-Kommentar für die Praxis zum KWG zu den Eigenkapital- und Liquiditätsgrundsätzen sowie ergänzenden Bestimmungen. 4. Auflage. München (Beck). => März 2012! Seiten!!! für einen Überblick.! 5. Auflage im März 2014!! Seiten geplant!! Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 12

7 G 20 Summit on Financial Markets! G-20 Pittsburgh declaration (25 September 2009)! The growth of the global economy and the success of our coordinated effort to respond to the recent crisis have increased the case for more sustained and systematic international cooperation.! Vier kritische Bereiche wurden identifiziert:! Building high quality capital and mitigating pro-cyclicality.! Reforming compensation practices to support financial stability.! Improving over-the-counter derivatives markets.! Addressing systemically important financial institutions.! The economic crisis demonstrates the importance of ushering in a new era of sustainable global economic activity grounded in responsibility.! => Basel III is one outcome of the Leaders Statement: The Pittsburgh Summit (see Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 13 Basel III Drei Papiere ( BCBS 189 BCBS 188 BCBS pages 53 pages 33 pages Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 14

8 CRD-IV-Regulierungspaket Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 15 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (1) Aufsichtsbehörden Erlaubnisverfahren und Zulassungsvoraussetzungen CRD-IV-Richtlinie-E Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Beaufsichtigung der Institute Kapitalpuffer Offenlegung der Aufsichtsbehörden Übergangs- und Schlussbestimmungen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 16

9 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2) Sanktionen Sanktionen und Maßnahmen der Aufsicht müssen abschreckend wirken Anhebung der Strafhöhe (10% des Umsatzes oder 5 Mio. EUR) CRD-IV-Richtlinie-E Governance Externe Ratings Veröffentlichung der verhängten Sanktionen Verpflichtung zum Erlass von Governance-Regeln Konkretisierung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans Bildung eines Risiko- und Nominierungsausschusses im Aufsichtsorgan Konkretisierung für das Vergütungssystem Verpflichtung zur Anwendung des IRBA durch Aufsicht möglich Ausschließlicher Rückgriff auf externe Ratings nicht gestattet Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 17 Übersicht bankaufsichtliche Änderungen (2) Part I Eigenkapitaldefinition Kapitalanforderungen (KSA und IRBA) CRD-IV- Verordnung-E Part II Kreditrisikominderung Verbriefung Kontrahentenrisiko Operationelle Risiken und Abwicklungsrisiko Großkredite Part III Kreditrisikotransfer Liquidität Leverage Offenlegung Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 18

10 Eigenkapitaldefinitionen in CRD II/ CRD IV Hartes Kernkapital Mindestens 50 % des Kernkapitals Hybrides Kernkapital Max. 50 % des Kernkapitals / Max. 15 % innovatives Hybridkapital/Max. 35 % Hybridkapital ohne Wandlungsmöglichkeit Tier I Hartes Kernkapital Mindestens 75 % des Kernkapitals Hybrides Kernkapital Max. 25 % des Kernkapitals Kein innovatives Hybridkapita Tier I Ergänzungskapital 1. Klasse Zusammen mit Ergänzungskapital 2. Klasse max. 100% des Kernkapitals Ergänzungskapital 2. Klasse Max. 50 % des Kernkapitals Tier II Ergänzungskapital Keine Kappungsgrenzen Tier II Drittrangmittel CRD II Umsetzung (2011) Tier III&IV Quelle: Schulte-Mattler, Manns (2011). Drittrangmittel Basel III / CRD IV ab 2013 Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 19 Tier III&IV Höhe der Eigenkapitalausstattung! Siehe Basel-II-Einleitung Punkt 5.! Auch für Basel III gültig,! Es wird auf eine politisch wünschenswerte Kapitalunterlegung kalibriert.! In diesem Fall auf die berühmte 8-Prozent-Gesamtkapitalnorm. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 20

11 Kapitalerhaltungspuffer (1) Ziel Die Verlustabsorptionsfähigkeit der Institute soll gestärkt werden. Norm Einführung eines Kapitalerhaltungspuffers (Capital Conservation Buffer) von 2,5 % Auffangpuffer für Verluste Fester Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Aufbau während konjunktureller Aufschwungphasen Abbau während konjunktureller Abschwungphasen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 21 Kapitalerhaltungspuffer (2) Ziel Die prozyklischen Wirkungen der bankaufsichtlichen Normen sollen abgeschwächt werden. Norm Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers von 0-2,5 % Ansatzpunkt der Berechnung: Kreditvergabe Privater- und Nicht-Banken-Finanzsektor / Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Länder (auf der Grundlage von makroökonomischen Kriterien) Zeitvarianter Kapitalpuffer über die Mindestkapitalanforderungen hinaus Wirkung Nach Ermessen der nationalen Aufsichtsbehörden Aufbau bei exzessivem Kreditwachstum, das zu systemischen Risiken führen könnte (Vermeidung einer exzessiven Kreditvergabe; automatische Erhöhung der Kreditkosten schränkt die Kreditvergabe ein ) Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 22

12 Anticylical Buffer Capital Conservation Buffer (Core T1) Total Capital T1-Capital Core T1- Capital Konzentration auf das harte Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital) from max. 2.5 max max max : Core T1-Capital max. 9,5% der Risk Weighted Assets Entspricht bei Global Systemic Banks ungefähr 2% bilanziellem Eigenkapital Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 23 Hartes Kernkapital (Core-Tier-1-Kapital) Quelle: Seeking Alpha (2011), Tier 1 Core Capital Ratio Of 21 Developed Market Banks, 4. Dezember Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 24

13 Bilanzielle Eigenkapitalquoten der Banken Padding is for wimps Source: The Economist, p. 60, 23 January 2010 Source: Alessandri, P.; Haldane, A. G. (2009), Banking on the State, Bank of England, p. 24. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 25 Bankaktiva in % des GDPs steigen dramatisch Leverage Ratio Leverage kills! Source: Alessandri, P.; Haldane, A. G. (2009), Banking on the State, Bank of England, p. 24. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 26

14 Leverage Ratio Ziel Die Verschuldung der Institute im Verhältnis zum bilanziellen Eigenkapital soll limitiert werden ( Deleveraging ). Norm Einführung einer risikounabhängigen Kennzahl ( Leverage Ratio ) Wirkung Wachstum der Risikopositionen unabhängig vom Risikogehalt wird limitiert. Insbesondere Positionen, die annahmegemäß kein Risiko besitzen werden begrenzt (wie Forderungen gegenüber OECD-Staaten). Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 27 Notizen Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 28

15 Gliederung 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise X 2 Umsetzungsstand Basel III / CRD IV X 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 29 Tripple B der Bankenaufsicht: Basel! Baseler Rahmenwerke! Baseler Eigenkapitalübereinkunft 1988 (BCBS 1988/04)! Basel-II-Rahmenwerk 2004 (ext. Vers. BCBS 2006/128)! Basel-III-Rahmenwerk 2010 (BCBS 2010/187, 188 und 189)! Baseler-Marktrisiko-Rahmenwerk! Marktrisiko-Rahmenwerk (1996 mehrere Anpassungen 1997, 2005, 2007, 2008, 2009)! Erstes Konsultationspapier Fundamental Review of the Trading Book Basel 3.5 ( ; Ende der Frist )! Zweites Konsultationspapier Fundamental Review of the Trading Book Basel 3.5 (Frühjahr 2013)! G-20! November 2011 billigten die G-20-Staats- und Regierungschefs die Empfehlungen des FSB zur besseren Überwachung und Regulierung der Schattenbanken Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 30

16 ! Brüsseler Richtlinien Tripple B der Bankenaufsicht: Brüssel (1)! CRD 1: Bankenrichtlinie (Capital Requirement Directive - CRD, 2006/48/EG) und Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Adequancy Directive CAD, 2006/49/EG), Umsetzung von Basel II in der EU! CRD 2: Erstes Änderungspaket Richtlinie 2009/83/EG vom 27. Juli 2009 (Amtsblatt L 196 vom ) und Richtlinie 2009/111/EG vom 16. September 2009 (Amtsblatt L 302 v ), Nationale Umsetzung am ! CRD 3: Zweites Änderungspaket Richtlinie 2010/76/EG vom 24. Nov (Amtsblatt L 329 vom ), Umsetzung des kurzfristigen Maßnahmenpakets des Baseler Ausschusses vom Juli 2009, Nationale Umsetzung am Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 31! Brüsseler Richtlinien Tripple B der Bankenaufsicht: Brüssel (2)! CRD 4: Drittes Änderungspaket Capital Requirements Directive (CRD) (Richtlinienentwurf KOM(2011) 453 endgültig ) und Capital Requirements Regulation (CRR) (Verordnungsentwurf COM(2011) 452 final )! Umsetzung von Basel III in der EU.! 11.11: Karras-Report (ECON-Berichterstatter EU-Parlament)! 03.12: Änderungsanträge zum Karras-Report (EU-Parlament)! 04.12: Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft! Nationale Umsetzung eigentlich am ! Verschiebung auf den oder möglich.! Informationen unter: reference=2011/0202(cod)&l=en&mailer=true Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 32

17 Tripple B der Bankenaufsicht: Berlin/Bonn (1)! Die CRD-IV-Richtlinie ( CRR ) gibt verbindlich das grundsätzliche Ziel der Regelungen vor. Die Mitgliedstaaten haben die Wahl der Form und Mittel zur Umsetzung des Ziels (Art. 288).! Die CRD-IV-Verordnung ( CRD IV ) gilt unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten.! Das KWG bleibt abgespeckt erhalten. => künftig KWG + CRR! Die KWG-Verordnungen (wie SolvV, GroMiKV, LiqV) bleiben ebenfalls abgespeckt erhalten. => künftig KWG-Verordnungen + CRD-IV-Ver. + Techn. Standards Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 33 Tripple B der Bankenaufsicht: Berlin/Bonn (2) Abkürzungen: Monatsausweisverordnung - MonAwV Anzeigenverordnung - AnzV Konzernabschlussüberleitungsverordnung - KonÜV Solvabilitätsverordnung - SolvV Finanzinformationenverordnung FinaV; Quelle: Höpfner (2012), Neugestaltung des KWG, 13. HB-Tagung. Bestimmte Bezüge für Regelungsbereiche (KWG, SolvV, GroMiKV) werden in die CRR (Capital Requirements Regulation), also in die EU-Richtlinie, verlagert. Nicht zwingend geht damit eine inhaltliche Neuregelung einher. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 34

18 Aufbau der Solvabilitätsverordnung (SolvV) NEU 2013 Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 35 Liquiditätsrisiko (1) Quelle: E. Loeper (BdB), Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 36

19 Liquiditätsrisiko (2) Quelle: E. Loeper (BdB), Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 37 Großkredit- und Millionenkreditregelungen! 13 KWG-E: Großkreditvorschriften! Grundsätzlich befinden sich die Regelungen in der CRR.! Wegfall der Unterlegungspflicht bei Großkreditüberschreitung.! KWG enthält die Verordnungsermächtigung für die GroMiKV, Beschlussfassungspflichten, Meldefragen und Umsetzung von nationalen Wahlrechten (Privilegierung bestimmter Kredite).! 14, KWG-E: Millionenkreditvorschriften! Nationale Reform des Millionenkreditmeldewesens.! Schrittweise Absenkung der Meldeschwelle auf 1 Mio. Euro.! Eigenständige Definition der Kreditnehmereinheit.! Ermittlung der Kreditbeträge und Ausnahmen.! Verordnungsermächtigung für Millionenkredite wird eigener Abschnitt in GroMiKV. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 38

20 Gliederung 1 Antwort der Bankenaufsicht auf die Krise 2 Umsetzungsstand Basel III / CRD IV X 3 Quo vadis? Das neue Vier-Säulen-Prinzip X Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 39 Basel III und CRD IV! Bankaufsichtliche Eigenkapitalanforderungen in der Säule I waren und sind für die Stabilisierung der Finanzmärkte ein eher ungeeignetes Instrument.! Regularien wie MaRisk, also Säule 2, oder Großkreditanforderungen sind in diesem Zusammenhang vergleichsweise wesentlich wirksamer.! Die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Cap), die die Gesamtsumme der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen an das bilanzielle Eigenkapital bindet, ist grundsätzlich sehr positiv zu sehen.! Mit diesem Schritt wird eine neue risikounabhängige Eigenkapitalnorm in die internationale Bankenaufsicht eingeführt, die ich als die vierte Säule einer effektiven Bankenaufsicht bezeichne.! Die Säule 4 wird zukünftig - nach meiner Meinung - einen immer größeren Stellenwert in der internationalen (Basel) und europäischen (Brüssel) Bankenaufsicht bekommen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 40

21 Die neue Vierte Säule einer effektive Bankenaufsicht Baseler Rahmenwerk III + Mindesteigenkapitalanforderungen Überprüfungsprozess Marktdisziplin Risikounabhängige Eigenkapital-Normen Leverage-Ratio Die alten drei Säulen einer effektiven Bankenaufsicht Die neue vierte Säule Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 41 Ever Growing Complexity! Mit einer bilanziellen Eigenkapitaldecke von rund 7 Prozent, hätte man alle Verluste in sämtlichen Bankenkrisen seit 1988 absorbieren können.! Der europäische Steuerzahler hätte dann die bislang 4,5 Billionen EUR zur Sicherung der Banken (Bail Outs) nicht aufwenden müssen. Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 42

22 Ever Growing Complexity To ask today s regulators to save us from tomorrow s crisis using yesterday s toolbox is to ask a border collie to catch a frisbee by first applying Newton s Law of Gravity. Quelle: Haldane; Madouros (2012), The dog and the frisbee." Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 43 Fachhochschule Dortmund University of Applied Sciences and Arts Kontakt: Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler Betriebswirtschaftslehre insb. Finanzwirtschaft und Controlling Tel.: Mail1: hermann.schulte-mattler@fh-dortmund.de Mail2: hermann.schulte-mattler.wh85@wharton.upenn.edu Web: Master of Science Risk and Finance Vervielfältigungen und Weitergabe an externe Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Autors unzulässig. Folie 44

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