Tierschutzpolitische Fragen an die im Landtag Baden-Württembergs vertretenen Parteien zur Landtagswahl am 27. März 2011

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1 Tierschutzpolitische Fragen an die im Landtag Baden-Württembergs vertretenen Parteien zur Landtagswahl am 27. März 2011 Der Tierschutz ist seit einigen Jahren sowohl in der baden-württembergischen Landesverfassung als auch im Grundgesetz festgeschrieben. Damit erging der Auftrag an den Staat, dem Tierschutz bei Gesetzgebung, Auslegung und Anwendung des Rechts ausreichend Rechnung zu tragen. In der Praxis hat sich jedoch nicht viel geändert. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird der Staatszielbestimmung Tierschutz in vielen Fällen nach wie vor nicht Rechnung getragen. 1. Befürworten Sie die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts, mit dem seriösen Tierschutzorganisationen die Möglichkeit gegeben wird, gegen Tierhalter, Tiernutzer und/oder Behörden zu klagen, wenn diese sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten auch, um damit das fehlende Instrument zur Durchsetzung des Staatszieles Tierschutz zu schaffen? Würden Sie sich ggf. für die Einführung eines solchen Rechts auf Landesebene einsetzen? Das Tierschutzrecht enthält bereits Mitwirkungsmöglichkeiten von Interessengruppen. So ist z.b. eine Tierschutzkommission beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingerichtet, in der auch Vertreter von Tierschutzverbänden mitwirken. Für die Beurteilung von Tierversuchen bestehen ebenfalls beratende Kommissionen. Auf Landesebene werden Tierschutzverbände im Rahmen der Tätigkeit des Landesbeirates für Tierschutz beim Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in alle Entscheidungsprozesse mit grundsätzlicher Bedeutung für den Tierschutz eingebunden. Für die CDU-geführte Landesregierung und die Genehmigungs- und Vollzugsbehörden in Baden-Württemberg ist die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz Verpflichtung für das tägliche Handeln. Die CDU fühlt sich dem Tierschutz besonders verpflichtet - das wird auch in Zukunft so sein. 1

2 Wir Grünen setzen uns bereits seit Jahren für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen auf Bundesebene und in Baden-Württemberg ein. Bereits im Jahr 2005 haben wir dazu einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 13/4418), der leider von den beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP abgelehnt wurde. In unserem Landtagswahlprogramm ist die Forderung der Verbandsklage eine zentrale Forderung für die nächste Legislaturperiode. Das Tierschutzrecht enthält bereits zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten von Interessengruppen, so ist z. B. gemäß 16b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine Tierschutzkommission beim für den Tierschutz zuständigen Bundesministerium eingerichtet, in der auch Vertreter von Tierschutzverbänden vertreten sind. Tierschutzverbände in Baden-Württemberg werden im Rahmen der Tätigkeit des Landestierschutzbeirats beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in alle Entscheidungsprozesse mit grundsätzlicher Bedeutung für den Tierschutz eingebunden. 2. Unterstützen Sie die Forderung nach einer/m unabhängigen Tierschutzbeauftragten mit eigenem Klagerecht, um den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu mehr Durchsetzung zu verhelfen, somit den Stellenwert des Tierschutzes im Land zu stärken und auch die Zusammenarbeit zwischen den für Tierschutz zuständigen Behörden im Land zu verbessern und auszubauen? In Baden-Württemberg wurde 1991 der Landesbeirat für Tierschutz eingerichtet. Er berät das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen und hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit aktuellen Fragen des Tierschutzes befasst. 87 % aller Beschlüsse und Initiativen des Landesbeirats wurden von der CDU-geführten Landesregierung zur Umsetzung auf Landes- und Bundesebene vollständig oder teilweise aufgegriffen. Durch die Mitwirkung von Vertretern aus verschiedenen Tierschutzorganisationen sowie anderen berührten Verbänden und Organisationen im Landesbeirat für Tierschutz werden in diesem Gremium alle Belange und Aspekte des Tierschutzes in vielfältiger Weise berücksichtigt. Diese enge und erfolgreiche Zusammenarbeit des Ministeriums für Ländlichen Raum mit Experten des Tierschutzes werden wir weiterführen. Dann sehen wir keine Notwendigkeit, einen Tierschutzbeauftragten einzusetzen. 2

3 Die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände schließt die Lücke im Tierschutzrecht, dass Tiere ihre Rechte nicht selbst einklagen können. Unterstützt werden kann diese rechtliche Absicherung des Staatsziels Tierschutz durch die Einrichtung eines/einer Landestierschutzbeauftragten. Wir haben bereits in der Vergangenheit einen Gesetzentwurf für die Verankerung eines solchen Amts in den Landtag eingebracht. Unser Wahlprogramm 2011 enthält die Forderung der Einrichtung der Stelle einer/eines Landestierschutzbeauftragten, Der/die Landestierschutzbeauftragte hat weisungsfrei zu arbeiten. Eine Mindestforderung wäre die Stelle einer Landestierschutzbeauftragen, wie sie in Hessen seit vielen Jahren eingerichtet ist. Viele Bundesinitiativen zur Verbesserung des Tierschutzes sind von dieser Tierschutzbeauftragten ausgegangen. Diese Funktion nimmt in Baden-Württemberg der im Jahr 1991 eingerichtete Landesbeirat für Tierschutz wahr. Diesem Beirat gehören Vertreter der Tierschutzorganisationen und verbände an. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung in allen Fragen des Tierschutzes zu beraten. Den Beschlüssen des Landesbeirats für Tierschutz wird von der Landesregierung hohe Beachtung beigemessen. So wird die überwiegende Mehrzahl der Beschlüsse durch entsprechende Initiativen aufgegriffen und umgesetzt. Die Belange des Tierschutzes werden aus Sicht der FDP von diesem Gremium bestmöglich wahrgenommen. Weitergehende Maßnahmen halten wir nicht für sachgerecht. In vielen Bundesländern, u.a. in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, ist der Fachbereich Tierschutz dem Umweltministerium angegliedert. In Baden-Württemberg hingegen ist das Referat für Tierschutz, wie auch der Landesbeirat für Tierschutz dem Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz (MLR) unterstellt. Die Anliegen des Tierschutzes werden dadurch allerdings bei Interessenskonflikten mit der im MLR vorrangig vertretenen Tiernutzerseite (Landwirtschaft, Jagd, Fischerei) diesen stets untergeordnet. 3. Wie stehen Sie zur Forderung, das Ressort Tierschutz in das Ministerium Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu verlagern? Ziel der CDU ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Tierschutzes und den Interessen von Landwirtschaft, Jagd und Fischerei zu finden. Das ist im Ministerium für Ländlichen Raum bisher gut gelungen. _ 3

4 Diese Forderung bewerten wir positiv. Wir werden als Regierungspartei die fachlichen Zuschnitte der Ministerien entsprechend der Erfüllung der von uns angestrebten Ziele neu vornehmen. Der Zuschnitt der Ministerien wird regelmäßig zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt. Derzeit ist der Tierschutz im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz angesiedelt. Dabei ist der Aufgabenbereich dieses Ministeriums nicht alleine auf Fragen der Landwirtschaft beschränkt. Dort ist u.a. auch der fachliche Sachverstand über den Tierschutz hinaus (Tiergesundheit, Jagdrecht, Bau von Schlachthäusern, Lebensmittelkontrolle usw.) gebündelt. Dies kommt letztlich dem Tierschutz zugute. Innerhalb der FDP-Landtagsfraktion tritt der Sprecher für Umwelt- und Naturschutz auch für die Belange des Tierschutzes ein. Die jeweiligen Sprecherfunktionen Tierschutz und Landwirtschaft sind bewusst personell getrennt. Damit ist aus unserer Sicht gewährleistet, dass die Belange des Tierschutzes angemessen berücksichtigt werden. Dafür sind wir auch immer eingetreten. Tierschutzarbeit wird auf Bundesebene leider nicht staatlich finanziell gefördert. In Baden- Württemberg wurde für die Jahre 2010 und 2011 das Förderprogramm VV Tierheime aufgelegt. Ab 2012 wird der Betrieb der meisten Tierheime im Land und die Versorgung und Unterbringung der Tiere wieder fast ausschließlich über Spendengelder finanziert werden müssen. 4. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den karitativen Tierschutz direkt mit Landesmitteln dauerhaft zu unterstützen? Würden Sie hierfür konkrete Initiativen ergreifen und wenn ja welche? Als CDU fühlen wir uns dem Tierschutz besonders verpflichtet. Deshalb wurden im Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum Mittel zur Unterstützung der Tierschutzverbände eingestellt. Und diese jährlichen Fördermittel wurden in den letzten Jahren deutlich aufgestockt. Darüber hinaus streben wir an, die Förderung für die Investitionen zur Modernisierung von Tierheimen von derzeit 1 Mio.Euro jährlich seit 2010 zu verstetigen. Mit dieser Maßnahme würdigt die CDU-geführte Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen die wichtige und überwiegend ehrenamtlich erbrachte Tätigkeit der Tierheime und Tierschutzvereine. Zudem wollen wir mit dem jährlich ausgelobten Tierschutzpreis Baden-Württemberg sowie dem Schülerwettbewerb zum Tierschutz weiterhin Personen und Organisationen Dank und Anerkennung für ihr vorbildliches Verhalten zum Wohl der Tiere entgegen bringen. _ 4

5 Die Landesregierung hat für die Jahre 2010 und 2011 erstmalig ein Sonderprogramm in Höhe von insgesamt einer Million Euro zur Förderung der Sanierung und des Baus von Tierheimen aufgelegt. Die Mittel werden im Rahmen einer Drittelfinanzierung vergeben (Land/Kommune bzw. Landkreis/privater Träger). Dieser Schritt ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Wir Grünen werden den Tierschutz im Falle einer Regierungsbeteiligung nachhaltig unterstützen. Notwendig sind auch Zielvereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden, damit es künftig nicht mehr diese großen Unterschiede bei der Förderung der Tierheime und des karitativen Tierschutzes zwischen den Kommunen und Kreisen gibt. Aus Sicht der FDP muss zunächst festgestellt werden, dass der karitative Tierschutz ohne die Tierschutzverbände und die Vielzahl der für den Tierschutz ehrenamtlich Tätigen nicht funktionieren würde. Dank und Anerkennung alleine genügt nicht. Die Förderung der Tierheime obliegt vorrangig den Kommunen. Trotzdem halten wir es für erforderlich, dass eine Förderung auch aus Landesmitteln erfolgt. Die seit vielen Jahren im Landeshaushalt vorgesehenen Mittel wurden mit den Stimmen der FDP-Landtagsfraktion in den letzten Jahren deutlich aufgestockt. Erst im letzten Landeshaushalt wurden zusätzliche Mittel für die Sanierung der Tierheime bereit gestellt. Aktuell wird auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion von Seiten des Wirtschaftsministeriums im Rahmen eines Energieprojektes die energetische Sanierung der Tierheime angegangen. Wir versprechen uns damit eine deutliche Reduzierung der Energiekosten der Tierheime. Wir helfen damit der Umwelt und den Tieren. Die Haustierhaltung wird immer beliebter. Zahllose Heimtiere sind die Leidtragenden sie fallen dem persönlichem Streben nach finanziellem Gewinn, privater Geldnot, sportlichem Ehrgeiz, Sammelwut oder Geltungsdrang zum Opfer. Dementsprechend werden auch immer mehr Haustiere von ihren Besitzern ausgesetzt oder abgeschoben - die Folge: Die badenwürttembergischen Tierheime sind nahezu durchgehend voll oder gar überfüllt. Die negativen Auswirkungen der immer weiter ausufernden Heimtierhaltungen tragen somit in weit überwiegendem Maße die Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen. Der Umgang mit Heimtieren wird in Deutschland bislang nur durch die unscharfen und lückenhaften Rahmenbedingungen im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz- Hundeverordnung geregelt. Der Landestierschutzverband sieht deshalb die Notwendigkeit, Mindeststandards zu schaffen, die die Anforderungen an Haltung, Ausbildung, Zucht und 5

6 Handel von heimischen und nichtheimischen Tieren umfassend und ausreichend regeln. 5. Unterstützen Sie die Forderung des Landestierschutzverbandes und des Deutschen Tierschutzbundes e.v., die Zucht, die Ausbildung, die Haltung, den Handel sowie die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, Katzen und anderen Heimtieren umfassend zu regeln, z.b. über ein so genanntes Heimtiergesetz? Die Heimtierhaltung findet in der Regel im Wohnbereich, d.h. in den Familien, statt. Da wir in die Familie nicht eingreifen wollen und können, setzen wir bei der Heimtierhaltung primär auf die Aufklärung der Bevölkerung. Hierzu wurden z.b. auch durch den Landesbeirat für Tierschutz zahlreiche Empfehlungen erarbeitet. Darüber hinaus werden der Zoofachhandel und sog. Tierbörsen, bei denen insbesondere exotische Tiere gehandelt werden, von den zuständigen Veterinärbehörden überwacht. _ Diese Forderung unterstützen wir nachhaltig. Wir brauchen aus den vom Landestierschutzverband genannten Gründen dringend die Einführung verbindlicher Mindeststandards für die Haltung, die Zucht und den Handel. Außerdem wollen wir die Regeln des gewerblichen Tierhandels dahin gehend überprüfen, ob sie tiergerecht sind und verbindliche Richtlinien für Tierbörsen festlegen. Um Tiere und Menschen zu schützen, wollen wir die private Haltung von exotischen und potenziell gefährlichen Tieren durch Einführung einer Positivliste restriktiv regeln, die die Haltungsmöglichkeiten aus Artenschutzgründen berücksichtigt. Auch wir sehen das Problem, dass Haustiere oftmals schlechter gehalten werden als Tiere im öffentlichen Bereich. So kann z. B. die artgerechte Haltung von Zoo- und Zirkustieren leichter kontrolliert werden als dies im privaten Bereich möglich ist. Dennoch sind wir der Meinung, dass dieses Problem mit einem Heimtiergesetz nicht geregelt werden kann. Vor allem wäre eine Kontrolle nicht möglich. Wenn konkrete Verstöße gegen die Tierschutzgesetze vorliegen, haben die Ordnungsbehörden bereits jetzt die Möglichkeit, einzuschreiten. Darüber hinaus gehende Kontrollen sind aus Sicht der FDP rechtlich nicht möglich. Die FDP setzt deshalb auf Aufklärung. Wir unterstützen dabei ausdrücklich die Initiativen des Tierschutzbeirats und des Fachministeriums in diesem Bereich. 6

7 6. Werden Sie sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Tierhaltung in sozial schwachen Haushalten bei der Bemessung von Sozialleistungen auch finanziell berücksichtigt wird? Der Wunsch, Haustiere zu halten, ist verständlich. Eine Möglichkeit, die finanziellen Aufwendungen hierfür bei der Bemessung des Existenzminimums bedarfserhöhend zu berücksichtigen, sieht die CDU allerdings nicht vor. Der monatliche Regelbedarf stellt ein festes Budget dar, mit dem der Leistungsberechtigte selbständig wirtschaften und frei entscheiden kann, für welche Aufwendungen er es einsetzt. Das ist eine schwierige Frage, weil es sich bei der Bemessung von Sozialleistungen um die Gewährung des Grundbedarfs von Menschen handelt. Deshalb muss die Frage übrigens auch was kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe anbelangt, - gesellschaftlich diskutiert und ein Konsens erreicht werden. Wir Grünen treten statt der Sozialleistungen für eine Grundsicherung für alle Menschen ein. Diese muss so bemessen sein, dass es auch möglich ist, ein Haustier zu halten. Dabei sind sicher Grenzen bei Art und finanziellem Aufwand für die Haltung zu berücksichtigen. Die Berechnung der Grundsicherung von sozial schwachen Haushalten ist bundeseinheitlich geregelt. Die Haltung von Haustieren ist in der Berechnungsgrundlage nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der Berechnungsgrundlagen erfolgte in jüngster Vergangenheit und war Gegenstand intensiver Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Die letztlich getroffenen Entscheidungen tragen wir mit. in großes Problem für Tierheime stellt die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen dar. Zahlreiche ungewollte Katzen und Katzenwelpen werden ausgesetzt und sich selbst überlassen. Die Tiere verwildern, leiden unter Mangelernährung und einem hohen Risiko zu erkranken. Überlebende Tiere vermehren sich, auch wenn sie krank sind, weiter. Großes Tierleid entsteht, obwohl Tierschutzvereine versuchen, solche scheuen, frei lebenden Katzen zu kastrieren und vor Ort weiter zu versorgen. 7

8 Ein großes Problem für Tierheime stellt die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen dar. Zahlreiche ungewollte Katzen und Katzenwelpen werden ausgesetzt und sich selbst überlassen. Die Tiere verwildern, leiden unter Mangelernährung und einem hohen Risiko zu erkranken. Überlebende Tiere vermehren sich, auch wenn sie krank sind, weiter. Großes Tierleid entsteht, obwohl Tierschutzvereine versuchen, solche scheuen, frei lebenden Katzen zu kastrieren und vor Ort weiter zu versorgen. 7. Wie stehen Sie zur Forderung einer Katzenschutzverordnung, die alle Halter von Katzen mit Freigang dazu verpflichtet ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, um so das Katzenelend endlich wirkungsvoll eindämmen zu können? Das Tierschutzgesetz eröffnet bereits die Möglichkeit, eine Kastration anzuordnen, soweit dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich sowie die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist. Darüber hinaus hat der Landesbeirat für Tierschutz die Empfehlungen zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen verabschiedet, die das Ministerium u. a. auch den Kommunalen Landesverbänden bekannt gegeben hat. Die Empfehlungen des Landesbeirates für Tierschutz beinhaltet die dringende Bitte an alle Katzenhalter, jede Katze mit Freigang zu kastrieren und dabei auch kennzeichnen und registrieren zu lassen. Angesichts des Ausmaßes des Problems und des damit verbundenen Tierleids stehen wir einer solchen Forderung positiv gegenüber. Die vielfältigen Anträge von Grünen auf kommunaler Ebene nach Einführung einer solchen Verordnung werden bis jetzt in Baden-Württemberg abgelehnt wegen der noch offenen Frage der rechtlichen Zulässigkeit. Wir wollen die Hindernisse für eine entsprechende Verordnung überwinden. Allerdings sehen wir noch Klärungsbedarf wie das Problem der Umsetzung einer solchen Verordnung kontrolliert werden kann. Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eröffnen bereits solche Möglichkeiten, wenn dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist. Auch hier setzen wir darüber hinaus auf Information, wie dies bereits über den Landesbeirat für Tierschutz und den staatlichen Behörden erfolgt. Tierversuche im Rahmen von Entwicklung, Forschung und Ausbildung nehmen weiterhin zu, auch in Baden-Württemberg. Über zwei Millionen Tiere werden in Deutschland jedes Jahr für Tierversuche verbraucht. Schwer belastende Tierversuche für unklare Zwecke sind nach wie 8

9 vor zulässig. Wissenschaftler sind nicht verpflichtet, ein Versuchsvorhaben so umzustellen, dass ein tierversuchsfreies Verfahren genutzt oder entwickelt werden kann. Die Umsetzung der neuen EU-Versuchstierrichtlinie steht jetzt bevor, es sind jedoch zahlreiche Verschlechterungen zu befürchten. 8. Setzen Sie sich im Rahmen dieser Umsetzung dafür ein, dass wirklich belastende Tierversuche nicht genehmigt werden dürfen? 9. Werden Sie die tierversuchsfreie Forschung in Baden-Württemberg stärker fördern als bisher und sich dafür einsetzen, dass zukünftig ein Teil der staatlichen Fördermittel für die Forschung bevorzugt an solche Projekte vergeben werden, die Tierversuche gezielt durch tierversuchsfreie Experimente und Verfahren ersetzen? 10. Setzen Sie das politische Versprechen von mehr Transparenz zukünftig auch im Bereich der Tierversuche um und unterstützen Sie u. a. die Forderung, Genehmigungsverfahren transparenter zu gestalten (z. B. wie in der EU- Versuchstierrichtlinie vorgegeben durch die Veröffentlichung einer nichttechnischen Projektzusammenfassung der Tierversuche und des Leidens- Schweregrades der Versuchstiere)? 8, 9, 10 Tierversuche Der Rahmen für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen wird zukünftig durch die sog. Versuchstierrichtlinie der Europäischen Union vorgegeben. Bis spätestens November 2012 muss die Bundesregierung das geltende nationale Recht an die Regelungen der Richtlinie anpassen. Ab 1. Januar 2013 sind die Regelungen anzuwenden. Damit ist der zukünftige Rahmen für die Genehmigung von Tierversuchen europaweit einheitlich vorgegeben. Die in Frage 10 genannten Punkte sind im Rahmen der Umsetzung unserer Ansicht nach zu berücksichtigen. Die CDU begrüßt ausdrücklich die Instrumente zur verstärkten Förderung tierversuchsfreier Verfahren. Zur Verringerung von Tierversuchen werden wir die Entwicklung von Ersatzmethoden weiter fördern. Überdies würdigt die CDU-geführte Landesregierung über den jährlich zu vergebenen und mit dotierten Förderpreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch die Entwicklung und Validierung solcher Methoden. Weiterhin unterstützt die CDU den bundesweit ersten Lehrstuhl zum Thema Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, der auf Initiative der Doerenkamp-Zbinden-Stiftung an der Universität Konstanz eingerichtet wurde. 9

10 8, 9, 10 Tierversuche Wir Grünen kritisieren die ständige Zunahme der Tierversuche trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Tierschutzgesetz. Wir setzen uns für die Abschaffung der Tierversuche und den Einsatz alternativer Methoden ein. Dabei streben wir eine jährliche Reduzierung von 10 % an. Die grausamen Tierversuche an Primaten, die u. a. auch in Baden-Württemberg an der Universität Tübingen im Bereich Hirnforschung durchgeführt werden, wollen wir innerhalb eines festgesetzten zeitlichen Rahmens komplett abschaffen. Studierende sollen das Recht auf ein tierverbrauchsfreies Studium mit alternativen Leistungsnachweisen erhalten. Damit wir unsere Ziele erreichen können wollen wir mehr Forschungsmittel in die tierversuchsfreie Forschung umschichten. Die Genehmigungs- und Kontrollpraxis muss verschärft und transparenter ausgestaltet werden. Mit zwei großen parlamentarischen Fraktionsanträgen haben wir uns in der zu Ende gehenden Legislaturperiode bereits für diese Ziele eingesetzt (siehe Landtagsdrucksache 14/4342 sowie Landtagsdrucksache 14/4346) 8. Belastende Tierversuche Wir nehmen das Thema Tierversuche sehr ernst. Auch die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den damit zusammenhängenden fachlichen, rechtlichen und ethischen Fragen befasst, so auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe des beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum angesiedelten Landesbeirats für Tierschutz. Der Landestierschutzbeirat hat die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in mehreren Beschlüssen aufgegriffen und die Landesregierung mit deren Umsetzung beauftragt. Das Thema war auch Gegenstand der Beratungen des Ministerrats von Baden-Württemberg. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Tierversuche auf ein Minimum zu begrenzen. Die EU-Tierversuchsrichtlinie werden wird die FDP nicht zum Anlass nehmen, zu fordern, tierschutzrechtliche Standards zu reduzieren. Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie sind zukünftig aber nationale Verschärfungen in diesem Rechtsbereich nicht mehr zulässig. Wir werden uns deshalb im Einzelfall bei Bedarf über den Bundesrat für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Vorgaben auf Ebenen der Europäischen Union einsetzen. 10

11 9. Förderung tierversuchsfreier Forschung Die FDP unterstützt jegliche Maßnahme zur Reduzierung tierversuchsfreier Verfahren. So wird in Baden-Württemberg jährlich ein Förderpreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen ausgeschrieben. So wurde an der Universität Konstanz der bundesweit erste Lehrstuhl zum Thema Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen eingerichtet. Weitere Fördermittel stehen auf Bundesebene zur Verfügung. 10. Transparenz Eine entsprechende Richtlinie wurde von Seiten der Europäischen Union zwischenzeitlich erlassen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt derzeit auf Bundesebene. Damit steht in Kürze ein europaweit geltender einheitlicher Rahmen bei der Genehmigung von Tierversuchen zur Verfügung. Tiere in der Landwirtschaft: allein in Baden-Württemberg wurden im November vergangenen Jahres über 2 Millionen Schweine und über 1 Million Rinder gehalten. Die Tierzucht und -Mast findet unter z. T. tierunwürdigen Bedingungen statt. Viele Tiere sind zuchtbedingt schon krank und werden dann noch in engen Ställen zusammengepfercht. Vollspaltenböden, Anbindehaltung, betäubungslose Kastrationen und schmerzhafte Verstümmelungen zur Anpassung an Haltungssysteme sind weitere Beispiele für bestehende Missstände. Dringenden Handlungsbedarf gibt es darüber hinaus bei der Schlachtung, Tiertransportzeiten und Ladedichten. 11. Werden Sie sich für Verordnungen im so genannten Nutztierbereich einsetzen, die spürbare tiergerechte Verbesserungen in den Haltungsbedingungen der verschiedenen Tierarten festlegen? Werden Sie ggf. bereits vorher die Vergabe von Fördermitteln an Landwirte an die Erfüllung von höheren Tierschutzstandards in Haltung und Umgang mit den von ihnen gehaltenen so genannten Nutztieren binden? Das Tierschutzrecht unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebung. Da der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, sind rechtliche Regelungen zum Tierschutz, also auch zur Nutztierhaltung auf Landesebene nicht möglich. Bei der Rechtsetzung sind insbesondere EU-Vorgaben im Bereich der Nutztierhaltung, aber auch bei Subventions-, Kontroll- und Berichtsverfahren zu berücksichtigen. Nationale Alleingänge halten wir nicht für zweckmäßig. Die CDU wird sich deshalb über den Bundesrat verstärkt für einheitliche tiergerechte Anforderungen auf EU-Ebene einsetzen. Auf Initiative Baden-Württembergs werden derzeit beispielsweise auf Bundesebene tierschutzrechtliche Vorgaben zur Haltung von Kaninchen als Nutztiere beraten. Die CDU-geführte Landesregierung fördert jährlich eine Vielzahl von Stallbauten in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Förderung trägt wesentlich dazu bei, dass die inzwischen hohen Anforderungen an Hygiene und Tierschutz erfüllt werden können. Die geförderten Tierhaltungsprojekte sind immer tiergerecht. Wird eine Anlage besonders tiergerecht gebaut, kann für die Investition ein höherer Zuschuss gewährt werden. Das Thema Agrarförderung ist im Übrigen auch regelmäßig Gegenstand der Beratungen des Landesbeirates für Tierschutz. 11

12 Für uns ist das oberste Prinzip eine artgerechte und qualfreie Tierhaltung. Wir lehnen jede Art der quälerischen Haltung vor allem der Massentierhaltung ab und wollen sie zügig beenden. Tierische Produkte sollen in Zukunft Angaben zur Haltungsform enthalten. Außerdem streben wir ein Tierschutzsiegel für artgerechte Haltungsformen an. Fördermittel dürfen nur noch für artgerechte und qualfreie Haltungsformen gewährt werden. Tiertransporte müssen besser kontrolliert und auf maximal sechs Stunden begrenzt werden. Deshalb werden wir Grünen uns selbstverständlich für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umweltund tiergerechter Haltungsformen in Baden-Württemberg einsetzen, damit wir bei der artgerechten Haltung von landwirtschaftlichen Tieren schnell vorankommen. In Baden-Württemberg gelten bereits hohe und detaillierte Anforderungen an den Schutz der Nutztiere. Sofern ein Betrieb über die gültigen Mindeststandards im Tierschutz hinausgehen will, gewährt das Land auf Antrag bereits eine erhöhte Förderung. Dieser Ansatz hat sich bewährt. Investitionsförderungen an die Landwirte zum Stallneubau sollen weiter dazu dienen, eine zusätzliche Verbesserung des Tierschutzes herbei zu führen. So ist es in modernen Betrieben selbstverständlich, dass Tiere nicht angebunden sind und sich ständig an der frischen Luft frei bewegen können. Wir treten weiter dafür ein, dass die EU- Agrarförderung unter Beachtung der Prinzipien der Nachhaltigkeit angemessen weiterentwickelt wird. Die FDP setzt sich dafür ein, dass ein angemessener Tierschutz einheitlich in allen EU- Ländern garantiert ist. Von Seiten der EU liegen bereits umfangreiche Vorgaben im Bereich der Nutztierhaltung aber auch bei den Tiertransporten usw. vor. Wir werden uns über den Bundesrat für eine angemessene Weiterentwicklung der tiergerechten Nutztierhaltung weiter einsetzen. So findet derzeit auf Initiative des Landes auf Bundesebene eine Überprüfung der Vorgaben zur tiergerechten Haltung von Kaninchen als Nutztiere statt. Die Missstände bei den Nutztiertransporten haben sich durch die EU-Osterweiterung und dem Wegfallen der Grenzkontrollen weiter verschärft. Besonders problematisch sind Langstrecken- Nutztiertransporte, die auf ihrem mehrtägigen Weg nach Spanien, Südfrankreich und Italien fast alle durch Baden-Württemberg (BW) rollen. Weniger als 1 % der jährlichen Nutztiertransportkontrollen in BW sind allerdings echte Verkehrskontrollen, die weitaus 12

13 meisten Kontrollen erfolgen erst am Bestimmungsort (Schlachthof) oder am Verladeort. 12. Unterstützen Sie die Forderung des Landestierschutzverbandes nach einer deutlichen Erhöhung der Verkehrskontrollen von Nutztiertransportern über das ganze Jahr hinweg (statt der bisher pro Jahr über sechs Wochen durchgeführten Schwerpunktkontrollen, wobei auch hierbei nur ca. 5 % wirkliche Verkehrskontrollen sind) und der Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Versorgungsstationen an den entsprechenden Transitstrecken in BW, um in Not geratenen Nutztieren im Akutfall schnellstmöglich helfen zu können? Die Forderung nach mehr Kontrollen ändert nichts an der Belastung, der die Tiere während der Beförderung ausgesetzt sind. Erfolgreicher Tierschutz kann insbesondere auch auf europäischer und internationaler Ebene verwirklicht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Tiertransportzeiten in der EU weiter begrenzt werden - für Schlachttiere soll eine maximale Beförderungszeit von 8 Stunden eingehalten werden. Die Einrichtung und der Unterhalt von sogenannten Versorgungsstationen an den Transitstrecken in Baden-Württemberg ist nicht realisierbar. Darüber hinaus ist es zweifelhaft, ob diese Station im Notfall überhaupt angefahren werden kann, so dass dann ohnehin eine Lösung vor Ort gefunden werden muss. Diesem Umstand Rechnung tragend haben die nachgeordneten Behörden seit 2004 die Möglichkeit, im Bedarfsfall auf geeignete Einrichtungen und Betriebe zur vorläufigen Unterbringung von Tieren zurück zu greifen. Ja. Wir Grünen fordern, dass Tiertransporte besser kontrolliert und auf maximal sechs Stunden begrenzt werden. Tiertransporte werden in Baden-Württemberg sowie im ganzen Bundesgebiet flächendeckend ganzjährig kontrolliert. Hinzu kommen sogenannte Schwerpunktkontrollen. Die FDP ist der Auffassung, dass eine Verkürzung der Transportzeiten innerhalb der EU für die Tiere hilfreicher ist als eine Ausweitung der Kontrollen. Deshalb setzen wir uns für eine europaweite Begrenzung der maximalen Beförderungszeiten für Schlachttiere von maximal acht Stunden ein. 13

14 Eine tiergerechte Haltung von Wildtieren oder Exoten in Zirkusunternehmen ist nicht möglich, das wurde inzwischen durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Bedingt durch Vorfälle von entlaufenen Zirkustieren oder Unfällen mit zum Teil gefährlichen Zirkustieren erteilen immer mehr Städte und Kommunen Zirkusunternehmen mit Wildtieren keine Auftrittsgenehmigung mehr. So stellen bereits mehrere Großstädte in Deutschland Zirkusunternehmen mit Wildtieren keine öffentlichen Plätze mehr zur Verfügung, wie z.b. Heidelberg, Köln und Speyer. 13. Wie bewerten Sie die Haltung und Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkusunternehmen und sprechen Sie sich für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben aus? Die allgemeinen auf das Tierschutzgesetz gestützten Grundsätze der artgemäßen Tierhaltung gelten uneingeschränkt auch für Zirkustiere. Ein geeignetes Instrument für die tierschutzfachliche Bewertung ist die Sachverständigen-Arbeitsgruppe "Zirkusleitlinien" des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. die vom Bundesministerium veröffentlichten Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren. Eine kontinuierliche Fortschreibung der Leitlinien auf der Basis neuer Erkenntnisse ist als fachliche Entscheidungsgrundlage für die Unteren Verwaltungsbehörden unverzichtbar. Mit dem derzeit im Aufbau befindlichen Zirkus- Zentralregister wird außerdem der besonderen Situation bei der tierschutzrechtlichen Überwachung dieser Betriebe Rechnung getragen. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Haltung, das Mitführen sowie die Verwendung von Wildtieren in mobilen Zirkusbetrieben sowie ihre Dressur verboten werden. Die Einführung einer Positivliste wäre ein wichtiger erster Schritt dazu. Deshalb werden wir uns im Bundesrat erneut dafür einsetzen, dass das BMELV endlich den seit Jahren überfälligen Verordnungsentwurf vorlegt. Die FDP geht davon aus, dass jede Tierhaltung artgemäß sein muss. Dies gilt auch für die Zirkustiere. Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Dafür gibt es die "Zirkusleitlinien" auf Bundesebene bzw. die von BMELV veröffentlichten Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren. Die FDP unterstützt, dass diese Leitlinien wie bisher auf der Basis neuer Erkenntnisse jeweils fortgeschrieben werden. Sie sind als Entscheidungsgrundlage für die Verwaltungsbehörden. unverzichtbar. Mit dem derzeit im Aufbau befindlichen Zirkus- 14

15 Zentralregister wird außerdem der besonderen Situation bei der tierschutzrechtlichen Überwachung dieser Betriebe Rechnung getragen. Nach geltendem Jagdrecht ist es Jagdbeauftragten in Baden-Württemberg erlaubt eine Katze, die 500 m außerhalb des Siedlungsbereichs angetroffen wird, zu erschießen, da man ihr pauschal unterstellt, sie würde wildern. Ebenso ist es erlaubt Hunde zu töten, wenn sie Wild verfolgen und nicht davon abgebracht werden können. 14. Wie stehen Sie zu der Forderung, das Landesjagdgesetz zu ändern und die Jagd von Haustieren zu verbieten? Der Landesbeirat für Tierschutz setzte sich beim Landesjagdverband, den Tierschutzorganisationen und dem Landestierschutzverband dafür ein, dass in den nächsten drei Jahren keine Katzen außerhalb der 500-Meter-Zone geschossen werden. Stattdessen sollen solche Katzen mit Lebendfallen gefangen und den Tierschutzorganisationen übergeben werden. Als Ergebnis des Gesprächs sagte der Landesjagdverband zu, an seine Mitglieder zu appellieren, freiwillig auf den Abschuss von Katzen zu verzichten und die Tierschutzvereine über Probleme mit freilebenden Katzen zu unterrichten und so ein Einfangen zu ermöglichen. Unsere jagdpolitischen Ziele sind nahezu deckungsgleich mit den Zielen des Ökologischen Jagdverbandes. Wir wollen dafür sorgen, dass die Fallenjagd sowie der Abschuss von Haustieren im Jagdgesetz verboten werden und dass bei der Ausbildung von Jagdhunden keine lebenden Tiere (Füchse, Enten) eingesetzt werden dürfen. Die Schonzeiten für bedrohte Tierarten wollen wir ausweiten und ihre Bejagung und Vergrämung unter Umständen vollständig untersagen. Jagdformen, bei denen erhöhte Risiken von Fehlschüssen, Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere bestehen, sollen künftig untersagt werden. Als Ergebnis einer Forderung des Landesbeirats für Tierschutz Baden- Württemberg sollen in den nächsten drei Jahren keine Katzen außerhalb der 500 Meter- Zone geschossen werden. Stattdessen sollen solche Katzen mit Lebendfallen (von dafür geschulten Jägern) gefangen und den Tierschutzorganisationen übergeben werden. 15

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