OXID efire Leistungen & Preise Portlet atriga

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2 Inhalt 1 Leistungsbeschreibung atriga Inkasso Überblick Aktivierung Grundfunktionalität des Portlets Übersicht über die Inkassoleistungen von atriga Preise atriga Inkasso Überblick Gerichtliches Mahnverfahren Gerichtliches Klageverfahren Vergütung zusätzlicher Leistungen Abrechnung Zahlungsvereinbarung...6 2/7

3 1 Leistungsbeschreibung atriga Inkasso 1.1 Überblick atriga bietet die Durchführung von Inkassoverfahren mit integrierter SCHUFA-Prüfung (bei Firmen nur eingeschränkt möglich), anschließendem Rechtsanwaltsmahnverfahren, Mahnverfahrenplus, keine Kosten bei Nichterfolg und 100% Auszahlung im Erfolgsfall. Über OXID efire können Sie ohne großen zusätzlichen Aufwand Ihre Inkassoaufträge direkt an atriga weiterleiten. Zusätzlich steht Ihnen Ihr persönlicher atriga DebitManager zur Verfügung. Sie sind zu jedem Zeitpunkt ausführlich über jedes Ablaufdetail Ihrer Inkassoaufträge informiert (ganz nach Ihrer Wahl: per DebitManager, und/oder RSS Feed). Die im Inkassoverfahren für Sie kostenfrei integrierte SCHUFA-Prüfung Ihres Schuldners ermöglicht eine solide Einschätzung darüber, wie es um Ihren Schuldner wirtschaftlich steht. Außerdem erhalten Sie die atriga Garantie: Durch atriga Inkasso entstehen keine nachträglichen Kosten auch nicht im Nichterfolgsfall. Wird die Gesamtforderung bezahlt, erhalten Sie 100% Ihrer Haupt- und Nebenforderungen einschl. Zinsen. Deshalb können Sie sofort auch bei kleinen Rechnungsbeträgen ohne Kostenrisiko professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. 1.2 Aktivierung Die Aktivierung von atriga Inkasso ist durch die Integration in OXID efire und OXID eshop optimal vorbereitet und nach der Aktivierung in wenigen, einfachen Schritten zu vollziehen. Um atriga Inkasso nutzen zu können, muss der Kunde das Portlet atriga auf OXID efire aktivieren und die Bestellungs- und Kundendaten seines Shops für den Export freischalten. Im Rahmen dieser Aktivierung wird ebenfalls die Registrierung des Nutzers für den atriga DebitManager durchgeführt. 1.3 Grundfunktionalität des Portlets Die Anbindung Ihres OXID eshops an OXID efire ermöglicht es Ihnen, Ihre Inkassoaufträge in nur wenigen Schritten direkt an atriga zu senden. Durch einfache Eingabe einer Bestellnummer werden direkt alle Bestell- und Kundendaten, die mit dieser Bestellung in Zusammenhang stehen, von OXID efire aus Ihrem Shop abgerufen. Diese Daten können Sie im nächsten Schritt bearbeiten oder ergänzen, bevor sie dann mit nur einem Klick als neuer Inkassoauftrag direkt an atriga weitergeleitet werden. OXID efire bietet Ihnen zusätzlich eine Übersicht über alle gesendeten Aufträge; den aktuellen Stand Ihres Inkassoauftrags können Sie jederzeit innerhalb des atriga DebitManagers einsehen. 1.4 Übersicht über die Inkassoleistungen von atriga Nach der Weiterleitung Ihres Inkassoauftrags über OXID efire an atriga sind sie ständig ausführlich darüber informiert, was gegen Ihren Schuldner unternommen wird. 3/7

4 Durch die SCHUFA-Prüfung Ihres Schuldners passt atriga das Inkassoverfahren auf dessen wirtschaftliche Situation an und stellt sicher, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einem Ausgleich Ihrer offenen Forderung führen können. Soweit möglich z. B.: individuell abgestimmte schriftliche Mahnungen, auch per , Telefax und SMS, Meldung des Zahlungsverhaltens Ihres Schuldners an die SCHUFA, telefonischer Kontakt mit dem Schuldner durch geschulte atriga Mitarbeiter und Juristen, persönlicher Schuldnerbesuch möglich, anschließendes Rechtsanwaltsmahnverfahren. Mahnverfahrenplus Entscheiden Sie sich falls notwendig im Anschluss an das umfangreiche vorgerichtliche Verfahren für die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, entstehen Ihnen bei guter Schuldnerbonität nur Kosten für externe Vorschüsse (z. B. Gerichtsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren), die Sie ohnehin verauslagen müssten, bis der Schuldner diese zurückzahlt. 2 Preise atriga Inkasso 2.1 Überblick Grundsätzlich gilt: Sollte es im Verlauf eines Inkassoauftrages dazu kommen, dass von Ihnen ein Vorschuss gezahlt werden soll (z. B. bei einer notwendigen Anschriftenermittlung, da der Schuldner verzogen ist), so werden Sie immer vor Durchführung der kostenverursachenden Maßnahme von atriga angefragt und können entscheiden, ob diese Maßnahme durchgeführt wird oder nicht. Entscheiden Sie sich für die Durchführung dieser Maßnahme, so werden die von Ihnen verauslagten Kosten immer gegen den Schuldner geltend gemacht, so dass Sie bei Zahlung der Gesamtforderung auch den von Ihnen verauslagten Betrag zu 100% zurück erhalten. Entscheiden Sie sich gegen die Durchführung der angefragten Maßnahme, so entstehen Ihnen hierdurch garantiert keine Kosten, auch dann nicht, wenn das Inkassoverfahren dann nicht mehr weitergeführt werden kann. Im Einzelnen heißt das: Für vorgerichtliche Verfahren (Inkassoverfahren und anwaltliche Mahnverfahren) zahlen Sie keinen Vorschuss. Die entstehenden Verfahrenskosten werden Ihnen gestundet, bis der Schuldner zahlt. 2.2 Gerichtliches Mahnverfahren Sollen gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt werden, zahlen Sie bei Vorliegen einer guten Schuldnerbonität (Bonitätsprüfung des Schuldners erfolgt für Sie kostenfrei durch atriga) keinen Vorschuss und lediglich Gerichtskosten und Kosten für anschließende Vollstreckungshandlungen (z. B. Gerichtsvollzieher). Die entstehenden Verfahrenskosten für die Leistungen der atriga werden Ihnen gestundet, bis der Schuldner zahlt. 4/7

5 Soweit atriga z. B. aufgrund von negativen Bonitätsmerkmalen des Schuldners die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens nicht vorsieht, sind Sie berechtigt, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens im Einzelfall zu verlangen. In diesem Fall zahlen Sie, zusätzlich zu den Fremdkosten und Auslagen, einen Vorschuss in Höhe von EUR 35,00 (zzgl. ges. MwSt.) an atriga. Die übrigen Verfahrenskosten für die Leistungen der atriga werden Ihnen gestundet, bis der Schuldner zahlt. 2.3 Gerichtliches Klageverfahren Soweit ein gerichtliches Klageverfahren (Durchführung durch atriga-vertragsanwälte) einem gerichtlichen Mahnverfahren folgen soll, erfolgt die Mandatierung unmittelbar zwischen Ihnen und dem beauftragten Rechtsanwalt. Die Abrechnung aller für das Klageverfahren entstehenden Kosten erfolgt, aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften, unmittelbar zwischen Ihnen und dem beauftragten Rechtsanwalt. 2.4 Vergütung zusätzlicher Leistungen Sollen zusätzliche notwendige Leistungen im Rahmen der Inkassoverfahren von atriga erbracht werden (z. B. Anschriftenermittlungen), werden diese Kosten von Ihnen verauslagt, soweit Sie sich für die Durchführung dieser Leistungen entschieden haben. Sämtliche entstehenden Kosten werden gegen den jeweiligen Schuldner geltend gemacht. 2.5 Abrechnung Bei Eingang der Gesamtforderung zahlt atriga unverzüglich die abzurechnende Hauptforderung, sämtliche von Ihnen selbst ursprünglich geltend gemachten und/oder verauslagten Neben- und Mahnkosten und auch etwa angefallene Zinsen an Sie aus. Sind Vollstreckungsmaßnahmen vollumfänglich erfolgreich, so gilt sinngemäß das Vorstehende. Ihnen entstehen abschließend keine Kosten. atriga erhebt keine Erfolgsprovision. Alle von atriga für Sie verauslagten Fremd- und/oder Verfahrenskosten stehen, wie auch die Inkassokosten, atriga zu. Stellen sich während des Verfahrens Sachverhalte heraus, die eine Fortführung des jeweiligen Verfahrens unmöglich machen (z. B. Verbraucherinsolvenzverfahren, Postretoure o. ä.) oder aus Sicht von atriga nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen, so wird das betreffende Verfahren abgebrochen. Die bis dahin von atriga Ihnen gestundeten Kostenforderungen (z. B. Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, Auslagen, Fremdkosten und Gebühren) werden von Ihnen an atriga erfüllungshalber abgetreten, so dass Ihnen im Ergebnis keine Kosten entstehen. Soweit Sie Verfahren eigenständig und willkürlich also ohne Abstimmung mit atriga abbrechen, so dass diese von atriga nicht mehr weiter betrieben werden können und/oder wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht trotz Mahnung mit der Folge, dass atriga diese Verfahren nicht innerhalb 5/7

6 angemessener Zeit weiter betreiben kann, nicht nachkommen, sind Sie zur Zahlung aller für die betreffenden Verfahren bis dahin gestundeten Kostenforderungen (z. B. Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, Auslagen, Fremdkosten und Gebühren) an atriga verpflichtet. 2.6 Zahlungsvereinbarung Eingegangene Gelder werden unabhängig davon, bei wem sie eingegangen sind von atriga zunächst auf die angefallenen Inkasso- und ggf. weiteren (gestundeten) Kosten verrechnet, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung (Verrechnungsvereinbarung). Auf dem Fremdgeldkonto eingegangene Gelder werden arbeitstäglich, am Tag des Zahlungseinganges, abgerechnet und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen am selben Tag an Sie per Überweisung ausbezahlt. Sie Ihrerseits werden atriga unverzüglich über etwa an Sie auf die jeweilige Schuld geleistete Zahlungen durch Mitteilung der Betragshöhe und des Aktenzeichens in Kenntnis setzen. 6/7

7 Sie möchten diesen Service über OXID efire nutzen und haben noch keinen OXID efire Account? So geht s: Registrieren Sie sich kostenfrei unter zu OXID efire. Loggen Sie sich nach der Registrierung mit den von Ihnen vergebenen Zugangsdaten unter ein. Legen Sie unter Einstellungen Ihre Grundeinstellungen für Ihren OXID efire Account fest. Laden Sie sich den individuell für Ihren Shop erstellten Shop-Connector herunter und installieren ihn nach Anleitung in Ihrem OXID eshop. Aktivieren Sie den gewünschten Service. Sie haben Fragen zu OXID efire oder Interesse an einer OXID efire Live Präsentation? Wenden Sie sich bitte an Frau Nafissa Khayar: Tel: OXID efire Skype Helpdesk, Benutzername oxidefire 7/7

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