wir. Sonderausgabe Gesundheitsfonds Was bringt der Gesundheitsfonds 2009? Beitragssatz: jetzt einheitlich! Gleicher Beitrag gleiche Leistungen?

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1 wir. Das Magazin der E.ON BKK für Versicherte, Partner und Freunde. Mitglied im Verein BKK im Unter nehmen e. V. Sonderausgabe Gesundheitsfonds Was bringt der Gesundheitsfonds 2009? Beitragssatz: jetzt einheitlich! Gleicher Beitrag gleiche Leistungen?

2 * Moloch Gesundheitsfonds Wettbewerb zwischen den Krankenkassen neu entfacht Liebe Leserin, lieber Leser, *...so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen in den Zeitungen, sind die Meldungen in Rundfunk und Fernsehen betitelt. Das Informationsbedürfnis ist auch aufgrund von unterschiedlichen Kommentierungen sehr groß, das beweisen auch Anfragen unserer Versicherten. Deshalb hat sich die E.ON Betriebskrankenkasse zu dieser Sonderausgabe Ihres Mitgliedermagazins wir. entschlossen. Zum Inhalt Was die Spatzen nicht nur in Berlin seit einiger Zeit von den Dächern pfeifen, ist jetzt Realität: Der Beitragssatz steht fest, der ab 2009 und zwar erstmals in der über 100-jährigen Geschichte einheitlich für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung gilt! Mit 15,5 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent) liegt er deutlich über dem derzeitigen Durchschnittssatz von 14,9 Prozent und auch deutlich über dem bisherigen Beitragssatz unserer E.ON Betriebskrankenkasse von 14,5 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent). Nicht mehr die Selbstverwaltung unserer BKK, sondern die Politik, genauer gesagt die Bundesregierung, setzt künftig den Beitragssatz fest. Alle Beitragseinnahmen und der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen (z.b. für die beitragsfreie Familienversicherung) fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds, der die Beiträge nach standardisierten Leistungen der Versicherten (zuzüglich Zuschläge für aufwändige Krankheiten) den einzelnen Krankenkassen zuweist. Ist der einheitliche Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent realistisch? Wir sehen das kritisch, denn im Bundeskabinett wurde über die Krankenhausfinanzierungsreform beraten, mit dem Ergebnis, dass ab kommendem Jahr drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen die Krankenhausseite errechnete eine so nicht nachvollziehbare Finanzierungslücke von über sechs Milliarden Euro. Die Beitragszahler müssen diese Mehrausgaben ebenso finanzieren wie die Honorarverbesserungen für Ärzte von rund 2,7 Milliarden Euro (zuzüglich der überdurchschnittlichen Steigerung bei den Arzneien). Was Sie, liebe Leserin, liebe Leser, selbst tun können: Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten zugunsten Ihrer Gesundheit und Lebensqualität, von den Gesundheitskursen über Schutzimpfungen bis zu Vorsorge und Prävention. Aktuelle Beispiele sind die Schutzimpfungen gegen Gebärmutterhalskrebs, ein Hautkrebsscreening ab dem 36. Lebensjahr und zusätzliche Kinderuntersuchungen. Ihre E.ON Betriebskrankenkasse wird auch in Zukunft ständig ihre Leistungen und Serviceangebote verbessern damit Sie bestmöglich versorgt sind. Denn auch weiterhin gilt: E.ON Betriebskrankenkasse Servicestark Leistungsfähig Kompetent. Sie finden in dieser Sonderausgabe eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Exklusivleistungen Ihrer BKK. Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Ihr Joachim Wolf Impressum Herausgeber: E.ON Betriebskrankenkasse, Brüsseler Platz 1, Essen, T , F Fotoquellen: E.ON Betriebskrankenkasse, DSG-Bildarchiv, fotolia.de Grafische Gestaltung, Druckvorstufe: D-Sign-Grafix GmbH, Herbststraße 8, Heilbronn, Telefon , Fax , Text, Druck und Vertrieb: KKF-Verlag, Martin-Moser-Straße 23, Altötting, Telefon Projektkoordination: SDO GmbH Bezugsquelle: direkt bei der E.ON Betriebskrankenkasse Keine Reproduktion des Inhalts ohne schrift liche Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manu skripte, Fotos etc. übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in gekürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK dazu, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufklärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung zu erfüllen. Rechtsverbindlich für sozialrechtliche Themen sind Gesetz und Satzung. 2 Sonderausgabe

3 Einheitlicher Beitragssatz Viele Jahre konnten unsere Versicherten und ihre Arbeitgeber von den Vorteilen unserer günstigen Ver sichertenstruktur und unseres kostenorientierten Managements profitieren: Der Beitragssatz war im Vergleich zu anderen Krankenkassen oder gegenüber dem Durchschnitt betrachtet wesentlich niedriger. Ab 1. Januar 2009 und künftig wird der Beitragssatz von der Bundesregierung festgelegt: Der allgemeine Beitragssatz er gilt für die meisten Versicherten beträgt 14,6 Prozent, als sogenannter ermäßigter Satz (z. B. für Versicherte ohne Krankengeldanspruch) gelten 14,0 Prozent. Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9 Prozent, der wie bisher allein von den Mitgliedern aufgebracht wird. Sonst tragen wie in der Vergangenheit Versicherte und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge (7,3 bzw. 7,0 Prozent). Der einheitliche Beitragssatz bringt einen wenn auch nur kleinen Vorteil für die Betriebe: Die Lohn-/Gehaltsbuchhaltung wird vereinfacht, weil nicht mehr der individuelle Beitragssatz der Krankenkasse berücksichtigt werden muss. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt: Ab 1. Januar 2009 soll der Beitragssatz zur Arbeits förderung von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent sinken und dadurch ein gewisser Ausgleich für die Ver sicherten und die Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber wegen des gestiegenen Beitragssatzes zur Krankenversicherung erfolgen. Keine Entlastung für Rentner: Weil Rentner (generell) nicht mehr erwerbstätig sind, wirkt sich bei ihnen die Senkung des Arbeits - förderungsbeitrags leider nicht aus. Ein kleiner Trost: Trotz Gesundheitsfonds und Einheitsbeitragssatz sind Ehepartner und Kinder im bisherigen Umfang beitragsfrei mitversichert. Rechenbeispiel Arbeitnehmer Monatsbeitrag des Versicherten Basis: Gehalt von 3.000,- Euro Beitragssatz 13,6 % (bis ) Beitragssatz 14,6 % (ab ) 204, 219,- + Zusatzbeitrag (0,9 %) 27,- 27,- 231,- 246,- Mehrbelastung (Differenz 2008/2009) 15,- (Für den Arbeitgeber entsteht derselbe Betrag) Rechenbeispiel Rentner Monatsbeitrag des Versicherten Basis: Rente von 1.350,- Euro (Alle Beträge in Euro) Beitragssatz 13,6 % (bis ) Beitragssatz 14,6 % (ab ) 91,80 98,55 + Zusatzbeitrag (0,9 %) 12,15 12,15 103,95 110,70 Mehrbelastung (Differenz 2008/2009) 6,75 (Für den RV-Träger entsteht derselbe Betrag) (Alle Beträge in Euro) Wer zahlt mehr, wer weniger? Fast alle Versicherten in Deutschland sind betroffen. Einheitlicher Beitragssatz: 15,5 % (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag) 100 Prozent = alle Versicherten 92,1 Prozent zahlen mehr 7,5 Prozent zahlen weniger 0,4 Prozent zahlen gleichviel zum Rechenbeispiel Arbeitnehmer (s. o.) Versicherter Arbeitgeber Mehrbelastung (Beitragserhöhung zur KV) 15,00 15,00 Entlastung (Beitragssenkung zur AL-Vers.) 7,50 7,50 bleibende Mehrbelastung 7,50 7,50 (Alle Beträge in Euro) Sonderausgabe

4 Der Gesundheitsfonds im Detail Voraussetzung für den Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 ist der einheitliche Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten. Fonds, das hört sich geheimnisvoll an, klingt irgendwie nach Börse und Spekulanten. Doch der Gesundheitsfonds macht keine waghalsigen Geschäfte und hat nichts geheimnisvolles an sich. Er wurde bereits im Gesundheitsreformgesetz vom Deutschen Bundestag im Jahre 2007 beschlossen vorgesehen und wird mit rund 20 Beschäftigten vom Bundesversicherungsamt in Bonn abgewickelt. Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber bzw. für die Rentner durch den Rentenversicherungsträger fließen ab Januar 2009 in den Gesundheitsfonds. Dazu kommen noch der Bundeszuschuss für sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die beitragsfreie Familienversicherung in Höhe von vier Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds verteilt das Geld an die einzelnen Krankenkassen. Jede bekommt so viel Geld wie sie objektiv braucht und zwar nach dem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Auf einen einfachen Nenner gebracht bedeutet dies: Die Krankenkasse mit mehr kranken Mitgliedern bekommt mehr Geld als die mit den jungen gesunden Versicherten. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein wesentliches Element der Gesundheitsreform. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort morbidus für krank ab und ergänzt die vorstehenden Kriterien des bisherigen Risikostrukturausgleichs. Dazu erhalten alle Krankenkassen neben einem Grundbetrag aus dem Gesundheitsfonds Zuschläge für Versicherte mit den 80 häufigsten und schwersten Krankheiten. Beispiele dazu sind: Krebs, Zuckerkrankheit, Rheuma, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislaufkrankheiten, Asthma, Schlagan fälle usw. Das liebe Geld Obwohl genaue Prognosen derzeit noch nicht möglich sind, werden bei unserer BKK die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds voraussichtlich ausreichen, die Ausgaben zu decken. Wäre dies nicht der Fall, müsste eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser beträgt höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens. Damit verbunden wäre ein Sonderkündigungsrecht. Andernfalls kann die Krankenkasse Prämien an ihre Mitglieder zahlen bzw. die Leistungen weiter verbessern. Die Umfragen beweisen es: Nur ein Drittel der Versicherten zieht eine Prämie vor, während sich zwei Drittel für weitere Leistungsverbesserungen aussprechen. Übrigens: Wie schon nach bisherigem Recht können Versicherte ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate dort versichert waren. E.ON Betriebskrankenkasse servicestark, leistungsfähig, kompetent Vertrauen Sie auch weiterhin Ihrer E.ON Betriebskrankenkasse und wägen Sie einen eventuellen Wechsel sorgfältig ab. Unsere BKK bietet auch in Zukunft verstärkt exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote damit Sie bestmöglich versorgt sind! *Rückerstattung Bundeszuschuss Versicherte Gesetzliche Krankenkasse Gesundheitsfonds Prozentualer Beitrag Zusatzbeitrag* Prozentualer Beitrag Staat Beitragszahler Arbeitgeber * Rückerstattung Krankenkassen, die gut wirtschaften, können ihren Mitgliedern Beiträge zurückerstatten. Einheitlicher Beitrag für alle Versicherten (plus RSA) * Zusatzbeitrag Krankenkassen, die nicht mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds auskommen, müssen alle Wirtschaftlich keitsreserven ausschöpfen (Hausarztmodelle, Selbst behalttarife etc.). Reicht das noch nicht, können sie von ihren Mitgliedern (sozial begrenzt) einen zusätzlichen Beitrag fordern. Das ist die Gegenwart: Die Finanzmittel der einzelnen Krankenkasse setzen sich im wesentlichen aus Beitragseinnahmen, einem anteiligen Bundeszuschuss und Zahlungen aus bzw. in den Risikostrukturausgleich (einschl. Risikopool für besonders aufwändige Krankheiten) zusammen. Den Beitragssatz legt(e) jede Krankenkasse durch ihr ehrenamtliches Gremium Verwaltungsrat, bestehend aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern, individuell fest. Der Bundeszuschuss beträgt im Jahre ,5 Milliarden Euro, er steigt jährlich um 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro. Der Risikostrukturausgleich (RSA) gleicht strukturbedingte Unterschiede zwischen den Krankenkassen aus. Einmal Einnahmeunterschiede, außerdem Belastungsunterschiede (Risikofaktoren) sowie unterschiedliche Anteile beitragsfrei versicherter Familienangehöriger. Zu den Risikofaktoren zählen Alter, Geschlecht, Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die Beteiligung an strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (z. B. BKK MedPlus). Hinzu kommt eine leistungsrechtliche Unterscheidung nach dem Krankengeldanspruch. Weitere Unterschiede sind bisher nicht ausgleichsrelevant. 4 Sonderausgabe

5 Mehr Geld für bessere Betreuung Ärzten und Krankenhäusern stehen ab 2009 mehr Mittel zur Verfügung auch die Ausgaben für Arzneien steigen überdurchschnittlich an. Kaum wird er so richtig zum Leben erweckt, bläst dem Gesundheitsfonds ab Anfang 2009 schon ein kräftiger Wind entgegen: Rund 2,7 Milliarden Euro werden die Vertragsärzte 2009 mehr erhalten als in diesem Jahr, das führt zu einer Steigerung der Ausgaben um rund zehn Prozent. 2,1 Milliarden oder rund fünf Prozent sind davon allein für ärztliche Leistungen aufgrund zunehmender Krankheitshäufigkeit vorgesehen. Weitere Posten sind: 265 Millionen Euro für die ab Juli 2008 neu eingeführten Untersuchungen und zwar das Hautkrebsscreening für Versicherte ab 36 Jahren und für Kinder die sogenannte U7a, besser bekannt als Kindergarten-Check ; außerdem sind 200 Millionen Euro extra vorgesehen für die Ärzte in den neuen Bundesländern zur Angleichung ihrer Honorare an das sogenannte West-Niveau und weitere 90 Millionen Euro für außergewöhnliche Ausgaben. Die E.ON Betriebskrankenkasse hofft und wird sich dafür einsetzen, dass diese Mehrausgaben unseren Versicherten in Form einer verbesserten ärztlichen Betreuung einschl. einer bestmöglichen Praxisorganisation ( Wartezeiten ) zugute kommen. Das meiste Geld muss unsere BKK wie auch andere gesetzliche Krankenkassen für die Behandlung in Krankenhäusern und Kliniken aufwenden, das sind etwa 35 Prozent der Gesamtleistungsausgaben. Das Gesetz ist gut für die Patientinnen und Patienten und für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Wir verbessern die finanzielle Lage in den Kliniken, die ab 2009 insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro zur Verfügung haben werden. Damit sichern wir eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten. So begründet Gesundheitsministerin Ulla Schmidt das Gesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung. Neben linearen Steigerungen sollen durch ein Sonderprogramm in den nächsten drei Jahren zusätzliche Pflegestellen geschaffen werden. Auch hier ist die Forderung berechtigt, dass dieses finanzielle Zugeständnis in Form einer verbesserten medizinischen und pflegerischen Betreuung bei unseren Versicherten ankommt. Schließlich finanzieren sie mit ihren Beiträgen zusammen mit dem Arbeitgeberanteil auch diese Krankenhausbetriebskosten. Und die Arzneimittel? Sie sind seit Jahren das Sorgenkind von Politik und Krankenkassen. Bereits im laufenden Jahr wird der Kostenanstieg höher ausfallen als mit 5,2 Prozent ursprünglich kalkuliert. Während die Krankenkassen 2007 rund 28 Milliarden Euro für Medikamente ausgaben, werden es 2009 voraussichtlich 31 Milliarden sein, was gegenüber 2008 eine Zunahme um 6,6 Prozent bedeutet. Und die Gründe? Die Anpassungsfaktoren umfassen insbesondere die Zahl und die zunehmende Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, neue Medikamente sowie die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung. Manche neuen Mittel bringen allerdings nur 5 bis 10 Prozent mehr Nutzen, aber ein Vielfaches an höheren Kosten. Deshalb muss eine Kosten-Nutzen-Bewertung längst üblich im privaten Bereich unserer Versicherten (gleiches Produkt für weniger Geld!) alsbald auch im Bereich der Arzneien verwirklicht werden. Diese und weitere Steigerungen seien im künftigen Beitragssatz von 15,5 Prozent bereits kalkuliert, so versichert Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Aus einem herbst - lichen Wind entwickelt sich manchmal ein kräftiger Sturm. Unsere BKK hofft, dass aus dem eingangs zitierten Gegenwind nicht sogar ein Orkan wird, der den Gesundheitsfonds kräftig durcheinanderwirbelt. Sonderausgabe

6 Gleicher Beitrag gleiche Leistungen? Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind doch weitgehend gleich, so denken viele Versicherte und in den Medien wird dies fälschlicherweise oft so behauptet. Stimmt das wirklich? Zugegeben: Die sogenannten Standardleistungen wie zum Beispiel ärztliche/zahnärztliche Behandlung (einschl. Früherkennung/Gesundheitsuntersuchungen), Arzneimittel und Krankenhausbehandlung sind gesetzlich vorgeschrieben. Das steht fest: Der Gesundheitsfonds nimmt trotz des Einheitsbeitragssatzes keinen Einfluss auf die Leistungen einer Krankenkasse. Vorstand und Verwaltungsrat bestimmen weiterhin das Bestmögliche für unsere Versicherten. Und hier steht unsere BKK mit an der Spitze aller Krankenkassen: Sie bietet viele attraktive exklusive Zusatzleistungen nicht nur zur Gesundheitsförderung und Prävention sondern auch für eine bestmögliche Versorgung und Betreuung. Eine Mitgliedschaft bei der E.ON Betriebskrankenkasse lohnt sich: unbürokratischer und schneller Service in maximal 48 Stunden individuelle, kollegiale Betreuung durch qualifizierte Fachleute persönliche Ansprechpartner barrierefreie Internetfiliale für Onlineanfragen kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung weltweit umfassendes Gesundheitsangebot in Kooperation mit dem Trägerunternehmen besondere Versorgungsangebote mit ausgesuchten, qualifizierten Vertragspartnern kundenorientiertes, innovatives und umfassendes Leistungsangebot Beim Bonusprogramm punkten Unsere BKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten (z. B. regelmäßige Früherkennung von Krankheiten, Teilnahme an Präventionskursen) durch einen Bonus. Machen Sie mit beim Bonusprogramm. Bei unserer BKK wird GESUNDHEIT groß geschrieben Präventionsangebot Die E.ON Betriebskrankenkasse leistet einen Finanzierungszu - schusse zu zahlreichen qualitätsgesicherten Kursen. Bei regelmäßiger Teilnahme werden 80 Prozent der Kursgebühren maximal 128, Euro im Jahr gewährt. Besondere Angebote der E.ON Betriebskrankenkasse sind BKK Aktivwoche, Kompaktprogramm Fit & Vital und Well-Aktiv Im Rahmen dieser Programme können Sie zum Beispiel durch Rückenschule, Wirbelsäulen- und Wassergymnastik, Terraintraining und Entspannungsübungen viel für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun. Durch Impfungen gut geschützt auch auf Reisen Die E.ON Betriebskrankenkasse beteiligt sich neben den Standardimpfungen (u. a. Diphtherie, Tetanus) auch an den Kosten für Reiseimpfungen (einschl. Malariaprophylaxe). Dazu zählen: Cholera, FSME/ Zecken-Hirnhautent zündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung), Polio, Tollwut und Typhus. Auf freiwilliger Basis erstattet die E.ON Betriebskrankenkasse auch die Kosten der Rotaviren-Schutzimpfung für Säuglinge bis zur 26. Lebenswoche und der HPV-Impfung für Frauen bis 26 Jahre. 6 Sonderausgabe

7 Servicestark Kompetent Leistungsfähig Gesundes Kind glückliche Eltern! Hallo Baby ist ein spezielles Programm, um Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft zu verringern und die Frühgeburtenrate zu senken. Stammzellen aus dem Nabelschnurblut können ein Leben lang aufbewahrt werden und sichern Ihrem Kind einen lebenslangen Zugriff darauf. Unsere E.ON Betriebskrankenkasse fördert diese Vorsorge. BKK Starke Kids bietet zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter. Hausarztzentrierte/Integrierte Versorgung bieten neben der bestmöglichen Betreuung weitere Vorteile. Versandapotheken bieten eine alternative Versorgung mit Arzneien. Unser Partner ist die Europa Apotheek Venlo. Zahnersatz zum Nulltarif Kostenvorteile sind möglich aufgrund der Vernetzung von Partnerzahnärzten, einem deutschen Dentallabor und unserer BKK. Bitte fragen Sie uns. Zusatzversicherungen Den umfassenden Versicherungsschutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen ergänzen mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner Debeka Krankenversicherungsverein a. G.. Beispiele sind: Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus, alternative Heilmethoden, Zuschüsse zu Brillen und zum Zahnersatz. Krankenhausfinder Sie suchen ein bestimmtes Krankenhaus oder eine Spezialklinik? Adressen finden Sie im Internet unter MedPlus Unter diesem Namen bietet unsere BKK den chronisch kranken Versicherten Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung bei Diabetes Typ 1 und 2 (Zuckerkrankheit), Brustkrebs, koronarer Herzkrankheit, Asthma und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung an. Sichern Sie sich durch Ihre Teilnahme Vorteile (z. B. Beitragsrückerstattung)! Medizinische Vorsorge und Rehabilitation Über besondere Angebote und Leistungen wie z.b. Kuren im Ausland informieren wir Sie gerne individuell. Behandlungsfehler? Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche. Unsere BKK bietet auch in Zukunft verstärkt exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote damit Sie bestmöglich versorgt sind. Wahltarife für mehr Wahlfreiheit Anstelle der Leistungen über die Krankenversichertenkarte können Versicherte die Kostenerstattung wählen. Sie treten damit bei Ärzten, Zahnärzten usw. als Privatpatient auf, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei unserer BKK ein. Erstattet werden die Kosten, die im Rahmen der Vergütungsregelungen entstanden wären (abzüglich Abschlag und Zuzahlung). Mehrkosten bleiben allerdings zu Lasten des Versicherten. Ab 2009 können hauptberuflich Selbstständige sowie unständig/kurzfristig Beschäftigte, Künstler und Publizisten einen Wahltarif Krankengeld wählen. Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne. Sonderausgabe

8 Servicestark Kompetent Leistungsfähig Kontakt E.ON Betriebskrankenkasse Brüsseler Platz Essen T F info@eon-bkk.de,

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