Telekommunikationsmarkt Schweiz: Aktuelle Themen
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- Marcus Huber
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1 Bundesamt für Kommunikation Telekommunikationsmarkt Schweiz: Aktuelle Themen Philipp Metzger, Vizedirektor Leiter Abteilung Telecomdienste BAKOM-Mediengespräch, 5. Juli 2011
2 50% der Zentralwerte (OECD) Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz ombudscom Festnetz-Durchdringung: Schweiz an der Spitze Max. OECD CH Min. OECD 2
3 Festnetz-Durchdringung: 3 Mio. Nutzerinnen und Nutzer 1% 1% 27% 71% 77% Swisscom 23% Konkurrenten DSL 3
4 Mobilfunk-Durchdringung: CH in oberer Hälfte (3.6 Mio. Nutzer) 4
5 Nutzung in den Haushalten (1) CH: 85% vs. EU27: 70% Quelle: Eurostat, Omnibus IKT BFS 5
6 Nutzung in den Haushalten (2) CH: 77% vs. EU27: 61% Quelle: Eurostat, Omnibus IKT BFS 6
7 50% der Zentralwerte (EU) Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz ombudscom Wettbewerb: Alternative Anbieter verlieren an Boden (1) Max. EU CH Min. EU 7
8 Wettbewerb: Alternative Anbieter verlieren an Boden (2) 8
9 International verglichen ist der Preis pro Mbit/s in der CH eher hoch (1) 9
10 50% der Zentralwerte (OECD) Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz ombudscom International verglichen ist der Preis pro Mbit/s in der CH eher hoch (2) Max. OECD CH Min. OECD 10
11 Hochbreitband / Next Generation Access (NGA): Um was geht es? Telecom-Anschlussnetze in der Schweiz: VDSL: 40 Mbit/s Nahezu volle Abdeckung angestrebt CATV: 100 Mbit/s Rund 85% der Haushalte FTTH: 100 Mbit/s Im Ausbau, Abdeckung noch gering Mobil: bis zu 42 Mbit/s Abdeckung gegen 95% 11
12 Hochbreitband / NGA: Umfeld Versorgungsdiskussion auf Stufe Bund, Kantone, Gemeinden Zahlreiche Vorstösse im Parlament Bundesrat: Evaluation des Fernmeldemarkts 2010 Bundesrat: Zusatzbericht 2012 Resultate Runder Tisch Glasfaser 12
13 Runder Tisch Glasfaser Technische Standardisierung (z.b. Steckdose mit OTO-ID ) Koordination beim Bau Förderung von Investitionen und Infrastrukturwettbewerb (Mehrfasermodell) Grundlagen für Netzzugang zwecks Dienstewettbewerbs Gemeinsame Bestellplattform (5-Städte-Projekt ALEX) Einbindung der Hauseigentümer 13
14 Arbeitsgruppe: Stossrichtung Frage der landesweiten Versorgung Bedürfnisse von Politik und Akteuren (Runder Tisch Glasfaser) Breite Abstützung (Multi-Stakeholder) Verhältnis / Abgrenzung zu staatlicher Grundversorgung Definition eines Aktionsplans Begleitung der Arbeiten durch Bund und Akteure 14
15 Arbeitsgruppe: geplante Tätigkeiten Mandat: Infrastrukturübersicht ( Infrastruktur-Mapping ) Grundlagen zur Einschätzung der Nachfrage nach Hochbreitband-Infrastrukturen und -Diensten Best Practices zuhanden der Akteure (Kantone, Gemeinden, Anbieter) Ablauf: Plenarversammlungen (erstmals am 1. Juli 2011) Expertengruppen Berichte zu Ergebnissen 15
16 NGA-Arbeitsgruppe Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz ombudscom Entwicklung Konsumentenschutz (1) 1996: FMG regelt nur Übertragung (nicht Inhalt) Praxis: Erwartung betreffend Konsumentenschutz auch bezüglich Inhalten Ab 2002 ständiger Ausbau des Konsumentenschutzes: 2003: Mehrwertdienste-Nummerninhaber öffentlich 2005: Fernmeldedienstanbieter (FDA) dürfen Mehrwertdienste-Nummer bei Missbrauchsverdacht sperren. 2005: Regeln für SMS/MMS-Mehrwertdienste 2005: Korrespondenzadresse in der Schweiz für Mehrwertdienste-Anbieter 16
17 Entwicklung Konsumentenschutz (2) Hauptschritt: Gesetzesrevision 2007 (FMG) Regeln für Mehrwertdienste Kostentransparenz bei Mobilfunkdiensten Spamverbot Schlichtungsstelle (Konsumentenschutz) 17
18 Entwicklung Konsumentenschutz (3) Regeln für Mehrwertdienste (MwD) (FMG 2007): MwD-Anbieter definiert MwD erkennbar Anschluss nicht gesperrt bei Nichtzahlung MwD werden separat abgerechnet. Preisobergrenzen Klagen gegen MwD-Anbieter in der Schweiz. Kunden können Zugang zu MwD sperren lassen. Sperre für Minderjährige bei Pornografie 18
19 Entwicklung Konsumentenschutz (4) Weiterer Ausbau des Konsumentenschutzes auf Basis des bestehenden Gesetzes (2010): Roaming: Informationspflicht über Tarifoptionen und Preistransparenz MwD-SMS-Abos (Push-Dienste): Informationen und Vertragsabschluss via Mobiltelefon Konsumentenschutz: Hinweis auf Rechnungen und beim Wiederaufladen Verfeinerung der Preisbekanntgaberegeln: 1999, 2004, 2007,
20 Umsetzung: Zuständigkeiten BAKOM: Aufsicht über Fernmeldedienstanbieter (FDA) und Mehrwertdienst-Anbieter (MwDA) Einhaltung Fernmelderecht Konsumentenschutz: Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Kundinnen/Kunden und FDA oder MwDA Gerichte: Rechtsstreitigkeiten (aller Art, zwischen verschiedensten Beteiligten) 20
21 Umsetzung: Mehrwertdienste (1) Vor 2005 gravierende Missbräuche: MwD auf Telefonrechnung, FDA droht mit Telefonsperre bei Nichtzahlung, KonsumentIn zahlt trotzdem MwD Heute: umfassende Regeln FDA kann MwD-Zahlung nicht erzwingen MwD-Anbieter muss selbst für Zahlung besorgt sein Kunden tragen Risiko bei Streit über MwD nicht mehr, Kaskade Kunde FDA MwDA 21
22 Umsetzung: Mehrwertdienste (2) Rückgang der Konsumentenbeschwerden, Aufsicht BAKOM bei Mehrwertdiensten Zahl der Beschwerden beim BAKOM:
23 Umsetzung: Beispiel Mehrwertdienste Werbung: Bei Anruf auf 0901-Nummer Vermittlung von WunschpartnerIn Anrufende werden möglichst lange in der Leitung gehalten. Keine telefonische Vermittlung oder Anruf-Unterbruch Anrufende werden zu Wiederanruf auf 0901 ermuntert. Einschätzung SECO: Verletzung Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) BAKOM widerruft alle entsprechenden 0901-Nummern. Vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt BAKOM lehnt Gesuch um Neuzuteilung ab. Vom BVGer bestätigt 23
24 Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz Konsumentenschutz ombudscom Hinweis auf ombudscom: Regeln Seit : - auf jeder Telecom-Rechnung - bei jeder Prepaid-Aufladung Hinweis auch auf Zuständigkeit Mehrwertdienste Aufsicht BAKOM: - Merkblatt für Anbieter - Mustertexte - Umfrage bei grössten Fernmeldedienstanbietern (>90% des Markts) - Stichproben 24
25 Breitband NGA-Arbeitsgruppe Konsumentenschutz Konsumentenschutz ombudscom Hinweis auf ombudscom: Umsetzung 25
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