Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern: Entstehung, Hintergründe und Auswirkungen
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- Angela Dressler
- vor 7 Jahren
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1 Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern: Entstehung, Hintergründe und Auswirkungen Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe November der WissenschaIen Hannover,
2 Struktur des Vortrags Teil 1: Zur Entwicklung im Pflegedienst der Krankenhäuser Teil 2: Auswirkungen einer Unterbesetzung im Pflegedienst Teil 3: GegenwärVg diskuverte Ansätze für eine Verbesserung der Personalbesetzung im Pflegedienst 2
3 1. Zur Entwicklung im Pflegedienst der Krankenhäuser 3
4 Entwicklung der Zahl der VollkräIe in Krankenhäusern (1991) VollkräIe insgesamt Ärztlicher Dienst (1995) Pflegedienst (2007) (1991)
5 Stellenabbau : Stellenabbau im Pflegedienst 1 der Krankenhäuser Krankenhäuser insgesamt: VK Allgemeine Krankenhäuser: VK Ursachen (allgemeine KHs) Budgetdeckelung und Budgetkürzungen (Finanzierungsrecht) Interne Umverteilungen zur Finanzierung anderer Zwecke (zusätzliche Arztstellen, InvesGGonen) DRG- System (Abbau in den drei Jahren 2002, 2003, 2004: ) Renditeerwartungen privater Anleger 1) Pflegedienst = nur bettenführende Abteilungen (Stationen), nicht Funktionsdienst (OP, Diagnostik etc.). In der Krankenhausstatistik werden Intensivstationen dem Pflegedienst zugeordnet, nicht dem Funktionsdienst 5
6 Entwicklung in allgemeinen Krankenhäusern : erstmals wieder leichter Zuwachs (bundesweit): VK : Pflegeförderprogramm (nur DRG- KHs/Allgemein- KHs.) Zielzahl: VK aus Miheln des Programms finanzierte zusätzliche Stellen insgesamt: VK (durch Testate nachgewiesen aber nur VK) 1 Allg. KH: Veränderungen laut KrankenhausstaVsVk ( ): Pflegedienst: ca VK FunkVonsdienst: ca VK zusammen: ca VK Vermutlich floss ein erheblicher Teil der Mihel in den FunkVonsdienst Zwischen Förderprogramm (15.350) und KrankenhausstaVsVk (14.700) verbleibt eine Lücke von ca. 650 VK 1) GKV-Spitzenverband (2013): Abschlussbericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegesonderprogramm gemäß 4 Abs. 10 Satz 12 KHEntgG (Förderjahre 2009 bis 2011). 6
7 Ab 2012: PKMS Ab dem waren die Mihel des Programms in das DRG- System zu übertragen Pflege- Komplexmaßnahmenscore (PKMS) => Zusatzentgelte Probleme Stellenabbau und Unterbesetzung gab und gibt es nicht nur im Bereich der Versorgung hochpflegeaufwändiger PaVenten Die Bedingungen des PKMS erfüllten 2012 nur 0,8% aller Fälle 1 Die HälIe der Mihel fließt seit 2012 in den Landesbasisfallwert Folglich erhalten auch Krankenhäuser diese Mihel, die keine Stellen geschaffen haben oder sogar Stellen abgebaut haben Entwicklung im Pflegedienst und FunkVonsdienst 2012 und 2013: Pflegedienst: VK FunkVonsdienst: VK 1) GKV-Spitzenverband (2013): Abschlussbericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegesonderprogramm gemäß 4 Abs. 10 Satz 12 KHEntgG (Förderjahre 2009 bis 2011), S
8 Bilanz (Allgemeine Krankenhäuser) Bilanz Pflegedienst (o. FunkGonsdienst): Stellenabbau : VK Stellenzuwachs 2008: VK Stellenzuwachs : VK Stellenzuwachs : VK Differenz: VK Gegenüber der SituaVon vor Beginn des Stellenabbaus bleibt somit eine Differenz von ca VK 8
9 Zwischenfazit PKMS und Landesbasisfallwerterhöhung sind unzureichende bzw. ungeeignete Maßnahmen zur Verbesserung der PersonalsituaVon im Pflegedienst Es besteht dringender Handlungsbedarf 9
10 2. Auswirkungen einer Unterbesetzung im Pflegedienst 10
11 Stellenabbau und Leistungsentwicklung Fallzahlerhöhung (Allgemeinkrankenhäuser) vollstationäre Fälle : + 6,7 % vor-, nach- und teilstationäre Fälle : + 75 % ambulante Operationen : +185 % Intensivstationen (Krankenhäuser insgesamt) Belegungstage : + 24,0 % Belegungsgrad 1995: 72,8 %, 2008: 80,5 % Fälle mit Beatmung : + 24,5 % steigender Anteil älterer Patienten (Krankenhäuser insges.) Anteil Patienten 65 J. und älter: 1997 = 32 % 2007 = 43 % Folge: steigende Arbeitsbelastung und chronische Arbeitsüberlastung 11
12 Auswirkungen einer Unterbesetzung: Patienten Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten in Deutschland noch nicht in einer größeren quantitativen Studie untersucht international liegen bereits zahlreiche Studien über den Zusammenhang von Personalbesetzung im Pflegedienst und Patientengesundheit vor unzureichende Personalbesetzung erhöht das Risiko für nicht nur für typische Pflegefehler (Harnwegsinfektionen, Sturz, Dekubitus, Venenthrombose), sondern auch für schwere Komplikationen wie Pneumonie, Lungenembolie, Reintubation, Sepsis bis hin zum Versterben auf Grund zu spät erkannter Komplikationen 12
13 Auswirkungen einer Unterbesetzung: Pflegekräfte Auswirkungen auf die Gesundheit der Pflegekräfte steigende Arbeitsbelastung gefährdet Gesundheit des Personals Pflegepersonal weist im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen und der Gesamtwirtschaft überdurchschnittlich hohe Zahl an Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverentungen auf Reaktionen des Pflegepersonals Reduzierung der Arbeitszeit (Zunahme von Teilzeitbeschäftigung) Abwanderung in andere Bereiche Ambulante Pflegedienste Pflegeheime MDK etc. 13
14 3. GegenwärVg diskuverte Ansätze für eine Verbesserung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser 14
15 Zur Diskussion Seit mehreren Jahren wird zunehmend die Forderung nach gesetzlichen Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst erhoben 15
16 Eckdaten zur bisherigen Diskussion 2008: UnterschriIenakVon von DBfK und ver.di ( Uns reicht s! ) : DemonstraVon von ca KH- BeschäIigten : Bundesrats- Entschließungsantrag Bremen Vertagt : SPD Bundestagswahlprogramm 2013 für Personalmindeststandards : Bundestags- Anhörung zu einem Antrag der LINKEN : Gesetzentwurf der SPD- FrakVon im hessischen Landtag Vorgabe verbindlicher Mindestpersonalzahlen : KoaliVonsvertrag der großen KoaliVon Personalmindeststandards im Pflegebereich (S. 84) 16
17 Staatliche IntervenVon: Zu klärende Fragen Staatliche Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser wären gesetzgeberisches Neuland Es stehen gegenwärvg eine Reihe von Fragen an, die zu klären sind: Regelungskompetenz: Wer darf und kann wie eine gesetzliche Regelung vornehmen (Bund, Länder)? Art der Vorgabe: Wie sollte eine Vorgabe aussehen? Gesetz oder Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung? Regelungszugang: Über welchen Regelungsbereich könnte eine Vorgabe erfolgen (KH- Planung, KH- Finanzierung, 137 SGB V)? Ausgestaltung des Systems: Inhalte einer gesetzlichen Regelung Finanzierung: BerücksichVgung des finanziellen Mehrbedarfs bei der Krankenhausfinanzierung? 17
18 KoaliVonsvertrag 2013 Der KoaliVonsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält folgende Ankündigungen: "Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG- KalkulaVon die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichvgt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mihel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokravsch nachweisen (S. 79) "Gute Pflege setzt qualifiziertes und movviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein (S. 84) 18
19 Nutzung des DRG- Systems: Ein geeigneter Weg? Im Folgenden soll lediglich ein Thema genauer betrachtet werden Die Frage, ob der vom InEK ausgewiesene DRG- Kostenanteil für Pflege ein geeigneter Ansatzpunkt für eine Regulierung sein kann Eine ausführliche Erörterung der übrigen Themen ist einem Diskussionspapier zu finden, dass auf der Internetseite der Hochschule Hannover (Fakultät V) veröffentlicht ist: Michael Simon (2014): Personalbesetzungsstandards für den Pflegedienst der Krankenhäuser: Zum Stand der Diskussion und möglichen Ansätzen für eine staatliche Regulierung. Ein Diskussionsbeitrag 19
20 PosiVve IntenVon aber ungeeigneter Weg Als IntenVon kann aus dem KoaliVonsvertrag herausgelesen werden: Die personelle SituaVon im Pflegedienst soll verbessert werden Pflege soll besser im DRG- System abgebildet werden DRG- Anteile für die Pflege sollen nur für die Pflege verwendet werden dürfen (keine Nutzung für andere Zwecke) Die IntenVon ist begrüßenswert der Weg über das DRG- System m.e. aber ungeeignet Im Folgenden meine Einwände 20
21 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten Die DRG- KalkulaVonsdaten basieren auf Ist- Kosten und sind ohne Bezug zum Pflege- oder Personalbedarf PPR- Einstufung für DRG- KalkulaVon = auf Grundlage der Ist- Leistungen Personalbedarf <= Pflegebedarf = Soll- Leistungen PPR- Minuten dienen nur als Verteilungsschlüssel Jahrelanger Stellenabbau = Unterbesetzung = unzureichende Ist- Leistungen Verpflichtung zur Einhaltung des KalkulaVonsanteils = Fortschreibung der gegenwärvgen Unterbesetzung in die ZukunI Die Vorgabe von Personalbesetzungsstandards baut auf der Annahme auf, dass die Ist- Besetzung unzureichend ist => folglich wäre die Ableitung von Personalbesetzungsstandards aus den KalkulaVonsdaten ein Widerspruch in sich 21
22 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten DRG- Fallgruppen sind medizinisch- pflegerisch inhomogen Ziel der FallgruppenkonstrukVon ist 'Kostenhomogenität Kostenhomogenität = nur auf der Ebene der Gesamtkosten einer Fallgruppe, nicht unterhalb, also nicht für die einzelnen Kostenarten DRG- Fallgruppen weisen ein unbekanntes, und vermutlich hohes Maß an Varianz des Pflegebedarfes auf med. Inhomogenität => sprachliche DefiniVonen breite unspezifische DefiniVonen Einsatz von oder (bis zu vier oder ) 22
23 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten Von Kostenwerten kann nicht auf die Personalbesetzung geschlossen werden Höhe der Gesamtpersonalkosten Pflegedienst ist nicht nur von der Zahl der VollkräIe abhängig, sondern auch von => QualifikaVonsstruktur geltendem Tarifvertrag TVöD, Diakonie, Caritas, private Träger, Haustarifvertrag, Notlagentarifvertrag etc. etc. 23
24 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten PPR- Minuten gelten nur für den Regeldienst auf NormalstaVon 14 Stunden => 6:00-20:00 Uhr PPR: Nachtdienst => Arbeitsplatzmethode gesvegene Bedeutung des Nachtdienstes durch zunehmende Verlagerung von TäVgkeiten vom Tagdienst in den Nachtdienst 24
25 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten DRG- Kostendaten sind nur für DRG- Normallieger verfügbar Anteil der Normallieger 2012 = ca. 75% 1 bei einzelnen DRGs sogar unter 50%, Anteil Kurzlieger teilweise bis zu 80% 1 Keine Kostendaten verfügbar für: Kurzlieger und Langlieger teilstavonäre Behandlungen etc. unbewertete DRGs Zusatzentgelte NUB (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) Besondere Einrichtungen Fiori, Wolfgang; Bunzemeier, Holger; Roeder, Norbert (2014): Welche Informationen enthält die EnEK-Matrix über notwendige Personalressourcen? Pläne der neuen Bundesregierung könnten zur Fehlsteuerung führen. In: Das Krankenhaus, Jg. 106, Heft 3, S
26 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten Es sind keine der PPR vergleichbaren Daten für die IntensivstaVonen verfügbar Intensiv = 3 Intensitätsstufen (Überwachung, Behandlung, Beatmung) keine differenzierte Erfassung für jede Dienstart 26
27 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten Unklares Verfahren bei Mehr- und Mindererlösausgleichen sowie Mehrleistungsabschlag Mehrerlösausgleich => nur die variablen Kosten werden vergütet Personalkosten gelten als Fixkosten Bedeutet = Mehrleistungen ohne zusätzliches Personal aus Sicht des gegenwärvgen Vorhabens inakzeptabel 27
28 Einwände gegen die Verwendung der DRG- KalkulaVonsdaten Fehlende Aktualität der DRG- Kostendaten Die Kostendaten basieren auf einer 2 Jahre zuvor durchgeführten KalkulaVonsrunde neuere kostenrelevante Entwicklungen werden nicht berücksichvgt z.b. Tariferhöhungen 28
29 AlternaVven Die Nutzung der DRG- KalkulaVonsdaten für eine Zweckbindung von DRG- Anteilen ist ein ungeeigneter Weg Eine staatliche Regulierung sollte andere Ansätze verfolgen Besser geeignete Ansätze könnten sein: Vorgaben im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder Festlegung von einzuhaltenden Personalbesetzungsstandards im OPS (Mindestmerkmale) Beispiele für bereits vorhandene Vorgaben zur Personalbesetzung: Komplexbehandlungen, PKMS 29
30 Personalbesetzungsstandards brauchen Methoden der Personalbedarfsermihlung Anhaltszahlen oder Verhältniszahlen sind ungeeignet zu pauschal und undifferenziert zu wenig flexibel für die BerücksichVgung der Besonderheiten eines Versorgungsbereiches Bedeutung und Nutzen von Methoden der PBE für die Festlegung von Personalbesetzungsstandards (bspw. PPR, Psych- PV): Ermihlung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung Die Vorhaltung der mit einem besvmmten Verfahrens ermihelten Personalbesetzung kann als Standard vorgegeben werden Mögliche Verfahren für den Pflegedienst eine überarbeitete, aktualisierte Pflege- Personalregelung (PPR) Leistungserfassung in der Pflege (LEP) allerdings: kommerzielles Produkt 30
31 Schlussbetrachtung Es besteht dringender Handlungsbedarf Es wäre unverantwortbar, auf eine Selbstheilung des Krankenhausbereichs zu hoffen Eine polivsche IntervenVon ist erforderlich, und zwar in Form staatlicher Vorgaben für eine verbindlich einzuhaltende Personalbesetzung Teile der GesundheitspoliVker des Bundes wollen verbindliche Vorgaben einführen Es ist gegenwärvg nicht absehbar, ob dafür eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu erreichen ist
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