Produktehaftpflicht und -sicherheit in der Schweiz
|
|
- Cornelius Kneller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Produktehaftpflicht und -sicherheit in der Schweiz Vortrag, SAQ Sektion Bern RA Hans-Joachim Hess 3. November 2009, Lyss Rechtsanwalt Hans-Joachim Hess EBDI Hamburg/Zürich 1
2 Curriculum Vitae Hans-Joachim Hess Rechtsanwalt und Geschäftsführer European Business Development Institute (EBDI) Rechtskonsulent und Berater zahlreicher Schweizer und deutscher Unternehmen in Fragen des europäischen und internationalen Haftpflicht-, Vertrags- und Organisationsrechts. Justitiar des internationalen Fachverbandes für technische Kommunikation, INTECOM. EBDI: Institut für betriebliche Risikoberatung mit Sitz in Küsnacht/CH und Hamburg/D Erstellen von Konzepten zum Sicherheitsmanagement in Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie und Dienstleistung (Legal Audit, Corporate Compliance, Corporate Governance Krisenmanagement - Wirtschaftsmediation Aufbau und Optimierung des betrieblichen Risk-Managements Studien zu produkthaftungsrechtlichen Risikosituationen von Unternehmen und Verantwortungsträgern (D&O Liability) Nationales und internationales Haftpflicht-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht Leadership-Coaching und Strategiegestaltung 2
3 Curriculum Vitae Hans-Joachim Hess Studium der Rechtswissenschaften in München und Hamburg mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Europarecht war er in der Rechtsabteilung der Dresdner Bank tätig, arbeitete von bei der EU- Kommission in Brüssel (Rechtsdienst) und wechselte 1988 zur Credit Suisse, Hauptsitz Zürich, wo er von Leiter der EG-Beratungsstelle war übernahm er die Geschäftsleitung des EBDI. Tätig als Dozent und Schulungsleiter der Technischen Akademie Esslingen sowie des St. Galler Management Programms (SMP), der Management Academy St. Gallen, des Schweizerischen Instituts für gewerbliche Wirtschaft an der Universität St. Gallen (IGW) und der School for International Business, Zürich. Ausserdem erfolgten zahlreiche Veröffentlichungen zum Produkthaftungsrecht, allgemeinen Haftpflichtrecht und Qualitätsmanagement in Deutschland und der Schweiz. Im März 2010 erscheint im Stämpfli Verlag, Bern, sein neuer Praxiskommentar zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz. Für weitere Informationen und Referenzen besuchen Sie uns unter: 3
4 Handelsblatt, 18.Juni
5
6 6
7 7
8 8
9 Das neue Produktesicherheitsgesetz Totalrevision des STEG Grundlage: EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RL 2001/95/EG) Voraussetzung für die Teilnahme am RAPEX Annahme durch das Parlament am 16. Juni 2009 Inkrafttreten: Voraussichtlich 1. März 2010 Abgrenzung: ProduktehaftpflichtG (PrHG)./. ProduktesicherheitsG (PrSG) Unterschiede: Gesetz über Technische Handelshemmnisse THG./. PrSG 9
10 Zweck / Geltungsbereich 1 (Art. 1 und 2 PrSG) Zweck des neuen PrSG 1. Gewährleistung der Sicherheit von Produkten 2. Erleichterung des grenzüberschreitenden freien Warenverkehrs Geltungsbereich des neuen PrSG: Das Gesetz ist anwendbar auf das gewerbliche oder berufliche Inverkehrbringen von Produkten. Produkt: verwendungsbereite bewegliche Sache neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert auch wenn Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache auch wenn in Einzelteilen zum Ein- oder Zusammenbau geliefert 10
11 Geltungsbereich 2 (Art. 2 PrSG) Inverkehrbrigen: jedes entgeltliche oder unentgeltliche Überlassen eines Produkts auch kostenlose Werbegeschenke gleichgestellt sind: gewerblicher oder beruflicher Eigengebrauch Schutz der Mitarbeiter eines Fabrikationsbetriebs bei Benützung von selbst hergestellten Geräten Verwendung / Anwendung im Rahmen des Erbringens einer Dienstleistung Schutz der Kunden eines Sportstudios bei der Benützung von Fitnessgeräten Bereithaltung zur Benützung durch Dritte Schutz des Publikums von Ausstellungen / Messen beim Testen von Vorführobjekten Anbieten wenn Inserate einen Bestellcoupon enthalten oder auf einer Website eine Bestellung aufgegeben werden kann 11
12 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (Art. 3 i.v.m. Art. 5 PrSG) Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise voraussehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden Zu beachten sind: die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen oder wenn keine festgelegt: der Stand des Wissens und der Technik Zu berücksichtigen sind: Gebrauchsdauer Einwirkung auf andere Produkte Benutzung durch Konsumenten Verwendung durch stärker gefährdete Personengruppen Richtet sich an: Hersteller subsidiär: Importeur, Händler, Erbringer von Dienstleistungen 12
13 13
14 14
15 15
16 Pflichten nach dem Inverkehrbringen (Art. 8 PrSG) Betrifft ausschliesslich Konsumgüter Hersteller oder Importeur muss (öffentlich-rechtliche Produktbeobachtungspflicht): von einem Produkt ausgehende Gefahren erkennen und diese abwenden; das Produkt rückverfolgen können; Beanstandungen prüfen und nötigenfalls Stichproben durchführen. Bei gefährlichen Produkten hat er dem Vollzugsorgan unverzüglich mitzuteilen: genaue Identifizierung des Produkts umfassende Beschreibung der Gefahr Bezugs- und Absatzquelle getroffenen Massnahmen Der Händler muss: zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen beitragen an der Überwachung der Sicherheit mitwirken 16
17 Kontrolle und Verwaltungsmassnahmen (Art. 10 PrSG) Vollzugsorgane kontrollieren die Anforderungen und erheben nötigenfalls Muster Bei Nichterfüllung ergreifen sie geeignete Massnahmen; dazu gehören: Verbot des weiteren Inverkehrbringens Verbot der Ausfuhr Warnung der Öffentlichkeit Rücknahme oder Rückruf anordnen und ggf. vollziehen Einziehen, Vernichten oder Unbrauchbarmachen des Produkts Informationen über die Gefährlichkeit sowie die getroffenen Massnahmen sind öffentlich zugänglich Der Inverkehrbringer ist zur Mitwirkung verpflichtet 17
18 Quelle: SWISS IT Magazin 18
19 Handelsblatt,
20 Strafbestimmungen (Art. 16 und 17 PrSG i.v.m. Art. 25 f. THG) Vergehen (neu): vorsätzliches Inverkehrbringen von gefährlichen Produkten Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe gewerbsmässig: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe fahrlässig: Geldstrafe Geldstrafe bis zu CHF bei unrechtmässigem Gebrauch von Konformitätszeichen, unrechtmässigem Ausstellen von Konformitätserklärungen, Fälschen von Beurkundungen Übertretungen: unsachgemässe Kennzeichnung / Warn- und Sicherheitshinweise / Gebrauchsanleitung Verletzen der Mitwirkungs- oder Mitteilungspflicht Vorsatz: Busse bis zu CHF Fahrlässigkeit: Busse bis zu CHF
21 Was ist neu? Produkte Stand des Wissens und der Technik normale und vernünftigerweise voraussehbare Verwendung spezifisches Gefährdungspotential Risikobeurteilung Kennzeichnung und Aufmachung Verpackung Warn- und Sicherheitshinweise Anleitungen Pflichten nach dem Inverkehrbringen Produktbeobachtung / Rückrufmanagement Reklamations- oder Beschwerdemanagement (Sicherheitsmonitoring) Meldepflicht Erweiterte Kompetenzen der Vollzugsorgane Anordnung / Vollzug eines Rückrufs Warnung vor gefährlichen Produkten 21
22 22
23 ISO Annex C Product Safety Labels 23
24 Handelsblatt, 18.Juni
25 Krisenkommunikation Übersicht: Der Geschäftsführer im Krisenmanagement Reklamation Rückruf Polizeiliche Ermittlung Kunde Behörde Presse Polizei/Behörde Zentrale Meldung GeschäftsführerIn MitarbeiterIn Zentrale Telefonische Anfrage nein Information vollständig? ja Durchsuchungsanordnung Erste Benach- richtigung des Kunden Erste Benachrichtigung des Kunden und weitere Abklärung Beschlagnahmeanordnung Rückrufanordnung GeschäftsführerIn Weisung Berichterstattung an Zentrale Klassifikation des Schadens Massnahmen gemäss Checkliste Reklamation und ggf. Weisungen der Zentrale ggf. zweite Benachrichtigung des Kunden Dritte (bzw. zweite) Benachrichtigung des Kunden Ablage Dossier Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Einstellen des Verkaufs Unterstützung von Rückrufmassnahmen Sonstige Massnahmen Massnahmen gemäss Checkliste Rückruf und Weisungen der Zentrale Berichterstattung Zentrale Meldung an Zentrale Massnahmen gemäss Checkliste Ermittlung und Weisungen der Zentrale Berichterstattung Zentrale 25
26 Sicherheitsinformation betreffend Lawinenrucksack, Mai 2009 Büro für Konsumentenfragen BFK, Snowpulse: Lawinenrucksack Life Bag, Modell Bei manchen Produkten kann es durch einen Fehler des Klettverschlusses oben auf den Schulterträgern zu einer Funktionsstörung kommen. Diese Funktionsstörung, die dazu führt, dass sich der Airbag nicht aufbläst, trat jedoch nur bei 0.5% aller getesteten Produkte auf. Der Widerstand des Klettverschlusses, der den Reißverschluss im oberen Bereich des Rucksacks schützt, muss reduziert werden. Um diesen Effekt zu erreichen, hat Snowpulse eine Plakette konzipiert (40mm x 60 mm), die auf dem Rucksack fixiert werden muss. Die Plaketten sind in allen Snowpulse Geschäften umsonst erhältlich. Snowpulse AG bittet die Kunden, sich mit ihrem Verkäufer in Verbindung zu setzen oder sich über die Homepage zu informieren. Aus der Produktionsreihe 2008 / 2009 der Snowpulse Lawinenrucksäcke wurden mehr als 1500 Modelle getestet: Bei 0,5% aller getesteten Produkte traten Funktionsstörungen (Airbag bläst sich nicht auf) auf. Um diese Störungen zu beheben muss der Widerstand des Klettverschlusses, der den Reissverschluss im oberen Bereich des Rucksacks schützt, reduziert werden. Dazu hat Snowpulse eine Plakette konzipiert (40mm x 60 mm), die auf dem Rucksack fixiert werden muss. Snowpuls will so viele Benutzer wie möglich erreichen. Wenn Sie also jemanden kennen, der ein Snowpulse Life Bag Modell besitzt, leiten Sie ihm bitte diese Information weiter. Sie ist ebenfalls auf unserer Internetseite abrufbar. 26
27 27
28 28
29 Noch Fragen bitte? Kontaktieren Sie den Referenten online unter
30 Weiterhin viel Erfolg und alles Gute im 2010! 30
31
Einführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG
Einführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG 3. ERFA-Tagung und Workshop Spielplatzsicherheit 29. Juni 2011, Bern, Holiday Inn Robert Nyffenegger, Teamleiter PrSG-Vollzug r.nyffenegger@bfu.ch
MehrMitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import. am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten
Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel und Import am 12. April 2016 im Restaurant Aarhof, Olten Mitarbeiterseminar: Auswirkungen des Produktesicherheitsgesetz für Handel
MehrProduktsicherheit und Produkthaftung
Rechtswissenschaftliche Fakultät Weiterbildung Recht TAGUNG Produktsicherheit und Produkthaftung Die Schonzeit für Hersteller, Importeur und Händler ist vorbei! FREITAG, 23. MÄRZ 2012 09.30 16.45 UHR HOTEL
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
MehrKaufvertrag für Auto-Kauf / Verkauf
D ER K AUFFVERTRAG FÜR S KFZ BEI I HRER W ERKSTATT IN B ERLIN FINDEN S IE NOCH EINIGE WEITERE M USTERVORLAGEN UND KOSTENLOSE B EISPIEL-DOKUMENTE SOWIE ZAHLREICHE C HECKLISTEN RUND UM I HR A UTO BESUCHEN
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrJeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.
Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrBauproduktegesetz und Produktesicherheitsgesetz: Auswirkungen und Herausforderungen Rudolf Locher
VST-Seminar Trends und Fakten rund um die Türe 9. November 2011, Wettingen Bauproduktegesetz und Produktesicherheitsgesetz: Auswirkungen und Herausforderungen Rudolf Locher Geschäftsführer der Mitglied
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrM-net E-Mail-Adressen einrichten - Apple iphone
M-net E-Mail-Adressen einrichten - Apple iphone M-net Telekommunikations GmbH Emmy-Noether-Str. 2 80992 München Kostenlose Infoline: 0800 / 7 08 08 10 M-net E-Mail-Adresse einrichten - iphone 05.03.2013
MehrWie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?
Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine
MehrDie Europäische Union
Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEinrichtung eines E-Mail-Kontos bei Mac OS X Mail Stand: 03/2011
Einrichtung eines E-Mail-Kontos bei Mac OS X Mail Stand: 03/2011 1. Starten Sie Mail per Klick auf das Symbol im Dock. 2. Sie sehen die Ausgangsansicht von Mac OS X Mail. 3. Klicken Sie in der Fensterleiste
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrWorkshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren
mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrCheckliste für IHRE NEUE HOMEPAGE
Checkliste für IHRE NEUE HOMEPAGE Sie brauchen eine moderne und professionelle Homepage? Oder haben bereits eine Internetpräsenz und möchten diese von Grund auf erneuern? Wir von homepage4you.org helfen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrE-Mail Adressen der BA Leipzig
E-Mail Adressen der BA Jeder Student der BA bekommt mit Beginn des Studiums eine E-Mail Adresse zugeteilt. Diese wird zur internen Kommunikation im Kurs, von der Akademie und deren Dozenten zur Verteilung
MehrKurzanleitung Kredit über Santander Bank
HANDBUCH Kurzanleitung Kredit über Santander Bank Anleitung für Tech Data eshop Partner CGX AG Weinbergstr. 48d CH-8623 Wetzikon Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Was wird der Bank vom Shop übergeben?...3
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrEinen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen
Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen 1 Hier einige Links zu Dokumentationen im WEB Windows XP: http://www.verbraucher-sicher-online.de/node/18
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrWelche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.
Wir wollen mit Ihnen Ihren Auftritt gestalten Steil-Vorlage ist ein österreichisches Start-up mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in IT und Kommunikation. Unser Ziel ist, dass jede einzelne Mitarbeiterin
MehrRechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)
Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrObligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)
Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrAgentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail
Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrWie erreiche ich was?
Wie erreiche ich was? Projekt: Bezeichnung: Präsentationen Webinare Version: 2.0 Datum: 20. Februar 2014 Kurzbeschreibung: In der vorliegenden Kurzbeschreibung finden Sie die genaue Anleitung für die Teilnahme
MehrProduktesicherheitsgesetz
Eugénie Holliger-Hagmann Dr. iur., Rechtsanwältin Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Produktsicherheit und Haftpflicht Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V VIII XV 1. Teil
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrMeldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU
Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine
MehrMicrosoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrVersion 2.0.2 Deutsch 09.02.2015. In diesem HOWTO wird beschrieben wie Sie Ihr vorhandenes PMS-System mit der IAC-BOX verbinden und konfigurieren.
Version 2.0.2 Deutsch 09.02.2015 In diesem HOWTO wird beschrieben wie Sie Ihr vorhandenes PMS-System mit der IAC-BOX verbinden und konfigurieren. Inhaltsverzeichnis... 1 1. Hinweise... 2 2. Konfiguration...
MehrVorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna
Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrBluetooth Headset Modell Nr. BT-ET007 (Version V2.0+EDR) ANLEITUNG Modell Nr. BT-ET007 1. Einführung Das Bluetooth Headset BT-ET007 kann mit jedem Handy verwendet werden, das über eine Bluetooth-Funktion
MehrZur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.
Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Mehrsicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden
sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrXesar. Die vielfältige Sicherheitslösung
Xesar Die vielfältige Sicherheitslösung Xesar Die professionelle Lösung für Ihr Unternehmen Xesar Sicher und flexibel Xesar ist das vielseitige elektronische Schließsystem aus dem Hause EVVA. Komplexe
MehrSoftware-Entwicklungsprozesse zertifizieren
VDE-MedTech Tutorial Software-Entwicklungsprozesse zertifizieren Dipl.-Ing. Michael Bothe, MBA VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH BMT 2013 im Grazer Kongress 19.09.2013, 10:00-10:30 Uhr, Konferenzraum
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrKonzentration auf das. Wesentliche.
Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.
MehrE-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen
E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind
MehrKennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit
Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Vortrag bei dem Workshop Lebensmittelverluste und Lebensmittelrecht an der Leuphana Universität Lüneburg von Dr. Tobias Teufer,
MehrDrei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders
Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehr