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1 Mitteilungen aus dem Verein Deutsch-Israelische Juristenvereinigung e.v. 4/ 2013 Deutsch-Israelische Juristenvereinigung (DIJV) e.v. Geschäftsführerin Erika Hocks Marcobrunnerstr. 15 D Wiesbaden Tel.: (+49) (0) Fax: (+49) (0) Redaktion/Layout Dr. Claudia Menzel Hasselbeckstraße Mettmann Telefon: (+49) (0) Alexander Wriedt Bölschestraße Berlin Telefon: (+49) (0) Tagung Hamburg Tagung Haifa/ Jerusalem Arieh Koretz - Tagebuch eines Jugendlichen Ghettorenten Strafbarkeit von Beschneidungen in Deutschland? Israelisches Staatsangehörigkeitsrecht Grafikdesign Sascha Bittner / Druck Druckerei der JVA Darmstadt Deutsch-Israelische Juristenvereinigung e.v.

2 Inhaltsverzeichnis Tagung Hamburg Juden in Deutschland 7 Die Gottesfrage und Auschwitz 8 Der internationale Seegerichtshofs, Rechtfragen der Piateriebekämpfung 18 Grußwort zum Senatsempfang 22 Weltwirtschaftskrise Enteignung und Finanzmarktaufsicht 26 Protokoll der Jahresmitgliederversammlung Tagung Haifa/Jerusalem Probleme der Religionsfreiheit in Westeuropa angesichts des Anwachsens islamischer Minderheiten 31 Erneuerbare Energien Technische Vorgaben und rechtliches Regelungssystem 33 Investitionen in die israelische High-Tech-Industrie 35 Panel 50 Jahre Eichmann Prozess 37 Asymmetrische Konfikte und Völkerstrafrecht 42 Völkerrechtliche Aspekte asymmetrischer Konflikte - Strafrechtliche Verantwortlichkeiten von Soldaten am Beispiel von Afghanistan und Gaza 46 Tagungsberichte 55 Regionale Veranstaltungen Berlin 62 Regionale Veranstaltungen Düsseldorf 66 Arieh Koretz - Tagebuch eines Jugendlichen 68 Bundesverdienstkreuz 68 Buchvorstellung in Bergen-Belsen 70 Nachruf Jacob Rubin 71 Nachruf Jutta Zimmermann-Spring 72 Ghettorenten 74 Ghettorentengesetz (ZRBG) 74 Kehrtwende von Kassel Urteil BSG 75 Rückwirkung 82 Causa Renesse. Die Sozialgerichtsbarkeit NRW und der Umgang mit den Ghettorenten 86 Der Historiker Lehnstaedt, die Ghettorenten und die Causa Renesse Erwiderungen 91 Erbenlos und unbeansprucht. Unbeansprucht? 100 Strafbarkeit von Beschneidungen in Deutschland? 112 Urteile AG, LG Köln 112 Anmerkung Christian Walter 116 Pressemitteilung DIJV 118 Israelisches Staatsangehörigkeitsrecht 119 Das Projekt Anwalt ohne Recht - Wie geht es weiter? 132 Michael Sternheimer 136 Rezensionen

3 19. Jahrestagung der DIJV/ IDJV Programm Mittwoch, Uhr Internationaler Seegerichtshof Abfahrt Hotel Renaissance Montag, Dienstag, Anreise der Tagungsteilnehmer Handwerkskammer Hamburg Uhr Der internationale Seegerichtshof: Aufgaben, Befugnisse und Rechtsprechung Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Richter des Seegerichtshofs (Präsident von ) Uhr Uhr Abfahrt Hotel Renaissance Begrüßung Dr. Werner Himmelmann, Vorsitzender der DIJV Dr. Till Steffen, Justizsenator Hamburg Prof. Dr. Itzhak Englard, Präsident der IDJV/DIJV Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dan Assan, Vorsitzender der IDJV Uhr Uhr Geschichte des Seerechts in Israel und Kompetenzen des israelischen Seegerichtshofs Peter Gad Naschitz, Rechtsanwalt (Naschitz, Brandes & Co.), Dozent für Seerecht an der Tel Aviv-, Bar-Ilan und Jerusalem-Universität Kaffeepause Uhr Prof. Dr. Wolfgang Benz Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin Uhr Uhr Diskussion Mittagspause im Seegerichtshof mit Imbiss Uhr Kaffeepause Uhr Führung im Seegerichtshof Uhr Uhr Diskussion Mittagspause Uhr Rechtsfragen der Pirateriebekämpfung Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M, Universität Würzburg Uhr Uhr Uhr Uhr Juden in Deutschland Prof. Dr. Doron Kiesel, Fachhochschule Erfurt Kaffeepause Diskussion Abfahrt Hotel Renaissance Warburg-Haus Hamburg Uhr Uhr Uhr Kaffeepause Diskussion Rathaus der Hansestadt Hamburg Empfang des Senates Begrüßung: Dr. Till Steffen, Justizsenator Hamburg Dr. Werner Himmelmann; 1. Vorsitzender der DIJV Uhr Die Gottesfrage wo war Gott in Auschwitz? Maria Jepsen, Bischöfin der Evangelisch- Lutherischen Kirche Hamburg und Lübeck Prof. Dr. Dan Michman, Bar-Ilan Universität, Ramat Gan; International Institute for Holocaust Research Yad Vashem, Jerusalem Donnerstag, Uhr Uhr Handwerkskammer Hamburg Abfahrt Hotel Renaissance Weltwirtschaftskrise Enteignung und Finanzmarktaufsicht Dr. Günther Merl, bis Januar 2009 Sprecher des Leitungsausschusses des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Prof. Joseph H. Gross, Rechtsanwalt, Universität Tel Aviv 4 5

4 Juden in Deutschland Uhr Uhr Kaffeepause Diskussion Vortrag von Prof. Dr. Doron Kiesel, Erfurt, Protokoll von Christian Link, Frankfurt/Main Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag, Uhr Uhr Samstag, Sonntag, Mittagspause Von Minderheiten zu Menschenrechten Prof. Dr. Stefan Oeter, Universität Hamburg Prof. Natan Sznaider, Professor für Soziologie; Academic College, Tel Aviv-Jaffa anschließend: Diskussion Kaffeepause Mitgliederversammlung der DIJV/IDJV Führung durch den jüdischen Friedhof Altona Abfahrt Hotel Renaissance Besuch der Gedenkstätte Bergen-Belsen Shabatdinner auf Einladung der Bundesrechtsanwaltskammer, der Israel Bar Association und der DIJV/IDJV Dinnerspeaker: Yori Geiron, Präsident der Israel Bar Association Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Hafenrundfahrt anschließend Stadtführungen (alternativ): Historisches Hamburg Das historische, jüdische Grindelviertel, Altona Auf den Spuren von Heinrich Heine Prof. Dr. Kiesel referierte über den Zustand und die Entwicklung der jüdischen Gemeinden und bezog sich dabei auf eine Studie, die der Zentralrat der Juden in Deutschland in Auftrag gegeben hatte. Mit Beginn der deutschen Wiedervereinigung kamen in den letzten 20 Jahren ca Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und der frühere Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Heinz Galinski unterstützten die Zuwanderung, die zur Bildung neuer jüdischen Gemeinden führte. Neben die Hoffnung auf ein neues Judentum in Deutschland trat jedoch eine Ambivalenz, die zu gemischten Gefühlen auf Seiten der jüdischen Einwanderer führte. Auf der einen Seite kehrten viele zurück, da ihre Wurzeln in Deutschland lagen. Auf der anderen Seite lebten jedoch noch viele Mörder der Juden aus der NS-Zeit in Deutschland. Des Weiteren gab es viele Unterschiede zwischen den Zuwanderern und den alteingesessenen Juden, die schon vor 1989 in Deutschland lebten. Während die Zugehörigkeit zum Judentum in Deutschland von der Abstammung von einer jüdischen Mutter herrührte, wurde in der Sowjetunion die jüdische Nationalität in den Ausweis eingetragen, so dass dort auch Personen dem Judentum angehörten, die lediglich einen jüdischen Vater hatten. Ebenso waren die Erwartungshaltungen sehr unterschiedlich. Die Alteingesessenen sahen in der Zuwanderung sowohl eine Vergrößerung der jüdischen Gemeinschaft als auch eine Stärkung der jüdischen Identität. Die Gemeinde sollte ein Dach für alle in Deutschland lebenden Juden bilden. Jedoch waren viele der Zuwanderer nicht religiös, da in der Sowjetunion viele Juden verfolgt wurden und sich demnach nicht nach außen hin zum Judentum bekennen konnten. Außerdem waren in der Sowjetunion kaum Gemeindestrukturen, wie es sie in Deutschland gab, vorhanden. Hinzu kam, dass die Zahl der Zuwanderer die Zahl der Alteingesessenen bei Weitem überstieg, so dass folglich eine Mehrheit durch eine Minderheit integriert werden musste. Diese Probleme führten zu einem massiven Assimilationsdruck auf die Einwanderer. Heute leben ca registrierte und ca nicht registrierte Juden in Deutschland. Die Ambivalenz ist gewichen und Deutschland hat sich zu einem klassischen Einwanderungsland entwickelt, dass viele Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Abreise 6 7

5 Die Gottesfrage und Auschwitz Vortrag von Maria Jepsen, Hamburg Jedes Jahr am 20. April versammeln wir uns hier in Hamburg in der Turnhalle der Schule am Bullenhuser Damm zu einer Gedenkfeier. Wir gedenken 20 jüdischer Kinder, die dort am 20. April 1945 ermordet wurden. Die Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren kamen aus Polen, Frankreich, Italien, Deutschland, Jugoslawien und Holland. An ihnen hatte der SS-Arzt Kurt Heißmeier im Hamburger KZ Neuengamme medizinische Versuche vorgenommen. Er infizierte sie mit Tbc-Erregern, um die Reaktionsfähigkeit ihrer durch Lagerhaft schwachen Körper zu erforschen. Ihnen wurden die Lymphdrüsen entnommen. Als die Briten sich Hamburg näherten, kam aus Berlin der Befehl, die Experimente abzubrechen und die Kinder zu exekutieren. Man brachte die Kinder und ihre vier Betreuer in die Schule im Stadtteil Rothenburgsort von hier, wo wir uns heute versammeln, ein paar U-Bahnstationen entfernt. Dort spritzte man ihnen Morphium. Sie wurden an Heizungsrohren an Haken wie Bilder an der Wand gehängt und erhängt. Mit ihnen wurden auch 24 sowjetische Kriegsgefangene hingerichtet. Von 1948 bis 1987 wurde die Schule wieder als Schule in Betrieb genommen. Erst 1980 wurde sie vom Hamburger Senat zur Gedenkstätte erklärt. Seither versammeln wir uns jedes Jahr dort. Günther Schwarberg, einem Journalisten, kommt die Ehre zu, das Schicksal dieser Kinder, das man vertuschen wollte, erforscht zu haben. Mit seiner Frau, der Rechtsanwältin Barbara Hüsing, und Freunden hat er weltweit Kontakte zu den Angehörigen dieser Kinder gesucht und gefunden und deren Trauer einen Ort gegeben. Neben Gedenkreden wird jedes Jahr von Hamburger jungen Schülern und Schülerinnen ein kleines szenisches Stück Schwarbergs aufgeführt, in dem die zwanzig Kinder in wenigen Sätzen über das Leben und Sterben ihrer Altersgenossen von 1945 berichten. Es ist mir jedes Mal so, als sprächen dann die Toten zu uns. Unser jüdischer Kantor singt danach das Kaddish. Dann geht man zum Rosengarten hinterm Schulhof, wo auf kleinen Stelen die Namen und Fotos der Kinder verzeichnet sind. Die alljährliche Teilnahme an dieser Gedenkveranstaltung ist für mich als Bischöfin so wichtig wie die Feier des Gottesdienstes am Heiligen Abend. Beides bewegt meine Welt, der Keller und der Stall, beides rührt an meinen Glauben an Gott, verunsichernd und versichernd. Wer in Hamburg oder sonst wo über Auschwitz redet kann das nicht akademisch tun. Auschwitz ist nichts Fernliegendes. Vergangenes. Sondern etwas, in dem wir stecken, das uns auf Schritt und Tritt begleitet. Sinnfällig gemacht nun auch durch die über 3000 Stolpersteine, die uns überall begegnen auf den Straßen Hamburgs, mit den Namen der Verschleppten und Ermordeten und in den Tod Getriebenen, Juden und Sinti und Roma, Obdachlose und Homosexuelle, politisch und gesellschaftlich und religiös Widerständige, die den Verbrechen zum Opfer fielen, die wir mit dem Begriff Auschwitz zusammenzufassen versuchen oder mit dem Wort Holocaust oder Shoah, obwohl es nicht zusammenfassbar ist. Es ist ein Grauen. Doch irgendein Mechanismus in unserm Gehirn bewirkt, dass wir Nachgeborenen ich bin 1945 geboren, zur Zeit, als die Kinder vom Bullenhuser Damm noch durch die Lager verschoben wurden - nicht dauernd daran denken müssen, dass wir für Tage, Wochen, Monate ausblenden können, was wir wissen. Wir wären sonst vielleicht gelähmt vom Entsetzlichen. Doch viele Überlebende der KZs sagen, es lässt sie nie los, nicht einen Tag. Nicht in den Nächten. In ihnen steckt Auschwitz. Und in ihren Kindern oft auch. Und dann sind da die Toten. Die nicht mehr reden. Und dann ist da Gott der schweigt? Damit bin ich beim Thema, das Sie mir gestellt haben: Die Gottesfrage und Auschwitz. Was eine leichte Variation der bekannten Rede des Philosophen Hans Jonas ist: Der Gottesbegriff nach Auschwitz. In ihr konstatiert er: Für den Juden, der im Diesseits den Ort der göttlichen Schöpfung, Gerechtigkeit und Erlösung sieht, ist Gott eminent der Herr der Geschichte, und da stellt Auschwitz selbst für den Gläubigen den ganzen überlieferten Gottesbegriff in Frage. Es fügt in der Tat... der jüdischen Geschichtserfahrung ein Niedagewesenes hinzu, das mit den alten theologischen Kategorien nicht zu meistern ist. Wer aber vom Gottesbegriff einfach nicht lassen will und dazu hat selbst der Philosoph ein Recht-, der muss, um ihn nicht aufgeben zu müssen, ihn neu überdenken und auf die alte Hiobsfrage eine neue Antwort suchen. Den Herrn der Geschichte wird er dabei wohl fahren lassen müssen. Also: Was für ein Gott konnte es geschehen lassen? So Jonas. So wie Jonas nach Auschwitz vom Gottesbegriff nicht lassen will - dankbar nehme ich das auf -, will und kann ich als christliche Theologin und Bischöfin auch nach Auschwitz vom biblischen Gotteszeugnis nicht lassen. Ich bin durchaus bereit, alte theologische Kategorien dabei in Frage zu stellen, aber von Gott möchte ich weiter erzählen, das soll mir nichts und niemand wehren. Nur in der Tat, die Theologie und christliche Rede nach Auschwitz konnte und kann nicht mehr so sein wie zuvor. Ich denke, Sie alle wissen, dass die planmäßige Judenvernichtung und die schuldhafte Verstrickung der christlichen Kirchen in Deutschland, ihr Schweigen und Mittun daran, schließlich bei uns Kirchen zu der Erkenntnis geführt hat: nicht nur Schuldbekenntnisse reichen, sondern wir als Christen haben die Begegnung mit Juden neu zu suchen, zu erbitten und ganz grundsätzlich unser Verhältnis zum Judentum neu zu bedenken und unseren Umgang mit dem von uns sogenannten Alten Testament, dem ersten Teil unserer Heiligen Schrift, neu zu bestimmen. 8 9

6 Diese Revision der eigenen Sprech- und Denkgewohnheiten ist längst noch nicht abgeschlossen, und sie wird es generationenlang nicht sein: denn sie erfordert ein Hören auf die jüdischen Stimmen und jüdisches Reden und Nachdenken über Gott seit talmudischer Zeit. Doch kann man 2000 Jahre unterlassenes Gespräch nachholen? Zumal wir unsere nächsten Gesprächspartner vertrieben und getötet haben? Zumal die meisten unserer heutigen jüdischen Mitbürger, die aus Mittel- und Osteuropa zu uns gekommen sind, ganz andere Probleme und Fragen haben, als mit uns über theologische Auseinandersetzungen zu diskutieren. Und, wo es doch christlich-jüdische Gespräche gibt, - in unseren Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit und auf Konferenzen oder Kirchentagen, - da haben wir Christen uns immer noch vor allem als Hörende und Lernende zu verstehen. Wir haben bei allen schon begonnenen Ansätzen - weiter unsere eigenen Traditionen, unsere Liturgien, unser Liedgut zu durchforsten auf Antijudaismen, die so tun, als sei der Gott der Juden ein anderer als der Gott der Christen. In der Hamburger Kunsthalle läuft derzeit eine Ausstellung unter dem Titel: Der Jesus- Skandal. Ein Liebermann-Bild im Kreuzfeuer der Kritik. Gezeigt wird Max Liebermanns Der zwölfjährige Jesus im Tempel, ein Bild, das er 1879 auf der Internationalen Kunstausstellung im Münchner Glaspalast ausstellte, das Jesus als stehenden Jungen im Gespräch mit den Schriftgelehrten zeigt, die sitzen, sodass sie alle auf gleicher Augenhöhe sind. Das Bild löste heftigste antisemitische Ressentiments aus, denn Liebermann habe Jesus als den hässlichsten naseweisen Juden-Jungen, den man sich denken kann dargestellt, giftete einer der einflussreichsten Kunstkritiker damals. Den Heiland als Juden darzustellen und nicht als den üblich holden, blondgelockten Weihnachtsliedmariennazarenersohn das wäre eine Verhöhnung des Christentums. Liebermann, ein Jude, friedliebend, sah sich genötigt, seinem Zwölfjährigen blonde Haar, ein ordentlich fallenderes Gewand und Sandalen dazuzumalen. Modell Liebermanns war übrigens ein italienischer Junge, also höchstwahrscheinlich ein katholisches Kind egal. Keines Menschen Glauben ist an seiner Haut oder seiner Haarfarbe erkennbar. So argumen tieren nur Rassisten. Ich fürchte allerdings, noch heute hat ein Großteil der Weltchristenheit noch immer nicht verinnerlicht, wie sehr Jesus ein Jude war, wie sehr es seine Eltern und seine Jünger waren. So wie er bei Liebermann ursprünglich realistischer dargestellt wurde und so wie er wirklich war, er hätte auch eines der 20 Kinder vom Bullenhuser Damm gewesen sein können. Schurke lassen Sie mich an dieser Stelle einen etymologischen Hinweis einflechten. Schurke ist ein deutsches Wort, das seit dem 15. Jahrhundert bezeugt ist. Das Wort ist unklarer Herkunft. Doch man vermutet, dass es sich herleitet aus dem althochdeutschen Begriffspaar fiur-scurgo. Übersetzt: Feuerschürer als Bezeichnung des Teufels. Modern begegnet uns das Wort heutzutage in der journalistisch-politischen Bezeichnung Schurkenstaaten. Angesichts unseres Themas heute kommt man nicht umhin von der abendländischen christlichen Theologie mit ihrem Reden über das Judentum und den Gott Israels als von einer Schurkentheologie zu sprechen. Weil sie sich sehr früh dagegen sperrte anzuerkennen, dass ihre Heilige Schrift und vor allem auch das Neue Testament aus Glaubenszeugnissen besteht, die von jüdischen oder jüdisch lebenden Menschen verfasst wurden. Menschen, die gerade nicht die Absicht hatten, den Zusammenhang mit Synagogengemeinden aufzugeben und die sehr darunter litten, wenn sie in den Synagogen Konflikte durchstehen mussten oder gar hinausgeworfen wurden. Die Bibel ist in ihren beiden Teilen made by Jews. Die christliche Tradition, das Neue Testament zu lesen, ist immer stillschweigend von der Entgegenstellung Judentum gegen Christentum ausgegangen. Die späteren Verhältnisse, als Judentum und Christentum zwei unterschiedliche Religionen waren, wurden in das Neue Testament hineingelesen. Diese christliche Tradition versteht gleichsam automatisch jüdische Menschen als Gegner Jesu. Solche Lesart bildet den antijudaistischen cantus firmus. Das führte dazu, dass christliche Prediger und Predigerinnen vom Anfang der Kirchengeschichte an verkündigten und erzählten, dass unser Glaube die Erfüllung aller Verheißungen Gottes sei und das Judentum überholt und veraltet; sie haben strikt zwischen Altem und Neuem Testament unterschieden, das eine sei verschattet, das andere licht, das eine alttestamentarisch von Werkgerechtigkeit erfüllt, das andere voll von Barmherzigkeit, haben die Rede vom Gesetz und Evangelium erfunden und dem Gott des Judentums den Part des Gottes der Rache zugewiesen und den Gott der Liebe fast allein dem Gott Jesu vorbehalten, haben beansprucht, dass Jesus der eine und einzige Messias sei und haben dem Volk Israel die Würde entzogen, indem sie die Kirche als das wahre Israel bezeichneten. Eine Enteignungsgeschichte, die wir in unseren Chorälen fortsetzen, wenn wir vom wahren Israel singen. Als läge es in Menschenhand den Augapfel Gottes zu verpflanzen. Ich zeichne das hier grob und verallgemeinernd. Man blendete aus, dass Jesu Schrei am Kreuz zu Gott Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?, der Ruf eines Juden war, der einen Psalm betete. Man verheimlichte, dass das Gebot der Nächstenliebe nicht erst im Neuen Testament, sondern schon in der Hebräischen Bibel zu finden ist und tausenderlei mehr. Dass da kein Bruch ist, sondern Gemeinsamkeiten über Gemeinsamkeiten. Dass wir Erben sind, die sich nicht im Alleinbesitz der Gebote und Verbote und der Verheißungen wähnen dürfen. Unzweifelhaft ist zu konstatieren, dass bis zur Shoah hin, zum Holocaust, Christen und ihre Theologen das Feuer der Judenverachtung auf diese Weise geschürt haben. Und nicht der Geringste dieser Schurken war, Gott sei es geklagt, Martin Luther. Nach Auschwitz öffnen wir dafür mehr und mehr die Augen und sind dabei, unsere christliche Arroganz abzulegen. Ich weiß von staatlichen Verfassungen, dass man ihnen im Laufe der Zeiten Zusatzartikel beigesellt hat. Ich erlebe, wie gewichtig 10 11

7 auch bei uns mit Verfassungsänderungen umgegangen wird und wie behutsam man mit solchem Ansinnen umgeht, wenn man meint, Lebenswirklichkeit und Verfassungstext einander besser angleichen zu müssen, und ich weiß, wie scheu man ist, gar an den Grundrechten, den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes, Veränderungen vorzunehmen. Angesichts des schrecklichen Geschehens von Auschwitz und der tiefen christlichen Verstrickung dabei, hielte ich es aber für notwendig nein, nicht notwendig, das Wort ist falsch, die Not von Auschwitz ist nicht wendbar nein, für erforderlich, dass wir unser Glaubensbekenntnis verändern, erweitern. Und zwar den ersten Artikel, die Aussagen über Gott darin. Und zwar, um die christliche Denkgewohnheit und Glaubenssicht auf das Judentum zu verändern. Im Sinne einer Revision, Buße, Umkehr, biblisch gesagt. Mich bestärkt darin wieder einmal Abraham Joshua Heschel, der mir gleichsam ein Blindenführer ist auf Gebieten, die ich zu wenig kenne. Heschel schrieb: Wenn man zum Verständnis des Judentums gelangen will, kann man nicht in Behaglichkeit ein Schachspiel mit Theorien spielen. Wer in Sicherheit lebt, sollte nur solche Gedanken als eigene Grundsätze übernehmen, die auch für solche Menschen Bedeutung haben, die im tiefen Elend sind. Ein jüdischer Philosoph, der jüdische Existenz begreifen will, muss nach der Zustimmung der Männer am Sinai und der Menschen von Auschwitz trachten. Das christliche Apostolische Glaubensbekenntnis ist so eine Grundsatzsammlung, gleichsam eine theologische Verfassung der Christenheit, die weltweit anerkannt wird, über die konfessionellen Grenzen hinweg. Sie ist ein nachbiblischer Text, von Theologen verfasst, damit also eigentlich sehr viel weniger sakrosankt als etwa der biblische Text selber. Dennoch, wer an ihm herumschraubt, sollte das nur allein schon wegen seiner weltweiten Gültigkeit mit besten Argumenten tun. Ich halte Auschwitz für ein Argument. Dem Glaubensbekenntnis mangelt es an jedem Hinweis auf die jüdischen Wurzeln unseres Glaubens. Ohne die Unterschiede der inzwischen erwachsenen Religionen zu verfälschen, lässt sich sein erster Artikel abändern. Dass es hinfort nicht mehr heißt: Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde. Sondern dann hieße: Ich glaube an Gott, der sein Volk Israel liebt, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde. Diesen Gedanken bitte ich zu erwägen. Den kleinen Satz: der sein Volk Israel liebt einzufügen an dieser prominenten Stelle des Bekenntnisses. Die Erwähnung Israels millionenfach weltweit Sonntag für Sonntag von den Christen und Christinnen gesprochen, hätte zumindest einen pädagogischen Effekt. Nichts, was war, würde er ändern, aber vielleicht, was sein wird. Ich hoffe, ich hätte dafür ein Wohlwollen Heschels, keine Ablehnung der Männer vom Sinai und ein wenig Verständnis der Menschen von Auschwitz. Ich mache diesen Vorschlag ja nicht zuletzt um der Kinder vom Bullenhuser Damm willen. Aber ich weiß, solche Änderung unseres Grundbekenntnisses bliebe Theorie und ein Schachspiel mit Worten, würde sich die Christenheit nicht mit Taten auch und zuerst anders aufs Judentum und die jüdischen Menschen einstellen. Ja, und Luther bäte ich um Zustimmung. Sollte solch ein Vorschlag in die Tat umgesetzt werden, vom Vatikan bis zu den Orthodoxen und den Kirchen der Reformation und den Freikirchen es gäbe eine heilsame Unruhe in der Christenheit weltweit. Wenn ich nur an meine Synode denke. Die wir wie andere Landeskirchen vorher - in unsere nordelbische Verfassung, in die Präambel, einen Passus zur Treue Gottes zu seinem Volk Israel zwar eingebaut haben ( die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche bezeugt die bleibende Treue Gottes zu seinem Volk Israel. Sie ist im Hören auf Gottes Weisung und in der Hoffnung auf die Vollendung der Gottesherrschaft mit dem Volk Israel verbunden ), aber sie in der allsonntäglichen liturgischen Praxis auch umzusetzen, wäre tatsächlich ein Schritt mehr und müsste viele andere nach sich ziehen. Und die Schriften des ersten Teils der Bibel wären endlich, was sie auch sind: Evangelium genauso wie im zweiten Teil. Wir wissen ja auch aus anderen Zusammenhängen: Christen sind langsam wie Schnecken und ziehen sich gern in ihr Häuschen, ihr Kirchentum zurück, wenn Veränderungen drohen. Von der Frage zu der Gottesvorstellung, wie sie Hans Jonas damals vorschwebte, den Fragen nach Theodizee, Gottes Allmacht und Liebe, Gottes Machtentsagung und Selbstbegrenzung habe ich mich mit dem bisher Gesagten anscheinend sehr weit fortbewegt. Ich versuche, mich dem nun noch einmal zu nähern von anderer Richtung her. Doch methodologisch bewusst nicht, in dem ich auf die Begrifflichkeit achte, auf die philosophischen oder dogmatischen Topoi das sei den Philosophen vorbehalten und den Systematikern unter den Theologen - sondern von den Aussagen der biblischen Schriften her, indem ich in den Erzählfluss der biblischen Geschichte hineinhöre, wie Gott uns Menschen da begegnet. Als Kontrast aber setze ich an den Anfang ein Gedicht von Hans Magnus Enzensberger aus dem Jahr Und, zu seiner Verteidigung muss ich sagen, er hat es bestimmt nicht in Hinblick auf unser Thema gedichtet. Es handelt von Göttern ist im typisch enzensbergerschen leicht ironisch-distanzierten Tonfall formuliert, gehört zu der ganzen Reihe von Gedichten, in denen er, der Atheist, sich religiösen Fragen widmet, als schlüge doch eine nicht ganz stillbare Sehnsucht nach alten Gewissheiten in ihm, und es heißt, so die Überschrift: Ohne Rücksicht auf Verluste Die einen mögen barmherzig sein, zornig die anderen, launisch, oder ganz einfach unerforschlich. Doch geizige Götter gibt es nicht. Während wir uns sorgenvoll fragen, ob unser Überziehungskredit, das Heu für den Winter, der zusammengekratzte Notgroschen, das Wasser reicht, kommt es ihnen auf ein paar Milliarden Milchstraßen hin oder her gar nicht an. Alles Wunderkerzen zu ihrer Unterhaltung. So verschwenden sie ihr Leben und das unsere, rücksichtslos aus dem vollen schöpfend, während wir auf Sparflamme unser Süppchen kochen. Soweit Enzensberger man mag an die alte Götterwelt der Römer und Griechen denken, an die der Germanen, mit ihren Eifersüchteleien und Kämpfen, willkürlichen Einmischun

8 gen in die Menschenwelt, ihrer dekadenten Selbstgenügsamkeit, sicher auch mitgemeinten Finanzjongleuren nicht ungleich, und sieht sie da in ihren Sphären, fernab vom Leid, ihre Ewigkeitsteile verprassen ; auf ein paar Milliarden Milchstraßen, und sei auch eine Erde darunter mit menschlichem Leben, kommt es ihnen gar nicht an. Alles nur Wunderkerzen zu ihrer Unterhaltung. Rücksichtslose Gesellen. Die Planeten ihre Spielbälle. Das Gedicht nur kurz gehört, ist klar: nein, so ein Gott ist der biblische nicht. Gott spielt nicht mit der Erde und der Menschheit, sondern er ist leidenschaftlich an der Güte seiner Welt interessiert und will seine Geschöpfe vorm Bösen bewahren. Was aber von Anfang an wenig gelingt. Selbst im übersichtlichen Paradies, wird erzählt, weiß Gott jenes Tages, als er unter den Bäumen einhergeht, nicht, wo Adam sich aufhält. Mit einer Frage Gottes wo bist du? beginnt das erste Gespräch Gottes mit der Menschheit nach der Erschaffung Evas. Die Bibel deutet hier schon die möglicherweise schlimmen Folgen der Freiheit an, die Gott seinen Menschengeschöpfen ließ. Was sich dann gesteigert bestätigt bei der nächsten Frage Gottes an Kain: Wo ist den Bruder Abel? Nicht nur den heimlichen Fruchtgenuss, auch den Totschlag Abels hatte Gott nicht mitbekommen. Von Anfang an, im Paradies und außerhalb des Paradieses, konnte der Mensch eigenmächtig handeln, und eben auch böse: so hat Gott uns angelegt. Die biblische Erzählung gibt keine schlüssige Antwort darauf, woher das Böse rühre ob es aus der finsteren Tiefe herrühre, über der Gottes Geist anfangs schwebte, dem Tohuwabohu entsprang oder von der Schlange ausging viel wichtiger ist ihr, dass es von Anfang an dabei ist, wo der Mensch auftritt. Der Mensch ergrimmt, senkt seinen Blick, handelt böse. Das steigert sich dann noch in der Sintflutgeschichte: wo Gott fast resignativ feststellt, dass der Menschen Bosheit auf Erden groß war und alles Dichten und Trachten ihres Herzens nur böse war immerdar. Da reute es ihn, dass er die Menschen gemacht hatte und es bekümmert ihn in seinem Herzen, und er beschließt, zu handeln wie Enzensbergers Götter, doch nicht aus Übermut und Spiellaune, sondern aus Kummer, und alles wäre zu Ende gewesen, wäre da nicht der eine Noah und die Seinen: der war ein frommer Mann vor Gott und ohne Tadel in seinen Zeiten und wandelte mit Gott. Und er ist der Erweis, dass der Mensch nicht böse sein muss, dass er auch andere Möglichkeiten hat. Dass wir gut und böse unterscheiden können. Und Gott fasst den herrlichen und verhängnisvollen Plan, noch einmal mit der Menschheit zu beginnen, ausgehend von diesem Noah, und schließt einen Bund mit der gesamten Menschheit und gibt ein Versprechen, trotz der menschlichen Neigung zum Bösen, nicht noch einmal die Erde wie bei der Sintflut zu verfluchen. Er belässt den neuen Menschheitsgenerationen, um des einen gerechten Noah willen, die Freiheit, die gefährliche Freiheit. In welche Kategorie würde ein Philosoph oder Systematiker solches Verhalten einordnen: Macht, Allmacht, Selbstbeschränkung, Vertrauen, Liebe, Leichtsinn? Und Gott kommuniziert seit Noah nicht mehr mit Vernichtung und Wasserfluten, sondern nur noch mit Worten und Weisungen. Wenn im Mittelalter immer wieder den Juden die Schuld an Epidemien oder Naturkatastrophen zugeschoben wurde, wenn heute AIDS oder Bomben oder schlimme soziale Nöte als Strafe Gottes gedeutet werden, dann haben wir wachsam zu sein und Alarm zu schlagen. Nicht Gott und seinem Volk dürfen wir die Schuld zuschieben; wir haben unseren eigenen Anteil am Elend zu erkennen und uns als Werkzeuge seines Friedens und seiner Liebe einzubringen. Im Buch der Sprüche, in der Weisheitslehre Israels, werden wir daran erinnert, dass Gott die Weisheit vor der Erschaffung von Himmel und Erde erschaffen hat, und die Weisheit sprach: Da war ich als sein Liebling bei ihm; ich war seine Lust täglich und spielte vor ihm allezeit; ich spielte auf seinem Erdkreis und hatte meine Lust an den Menschenkindern. Von Anfang an spielt Gott mit seiner Schöpfung und mit uns, seinen Geschöpfen, auf seine so ganz andere Weise, liebevoll, uns zum Heil und zur Gerechtigkeit und Barmherzigkeit bewegend. Und mit einem weiteren Bund, den er dann auf dem Weg ins Gelobte Land mit dem Volk Israel abschließt, quasi seiner Vorhut auf dem Weg durch die Zeit, das er wie einen Augapfel zu lieben verspricht. Das er überschüttet mit Beweisen seiner Nähe aus der Ferne: seinen Geboten vom Sinai, die auf Gerechtigkeit und Güte drängen. Dem er Propheten schickt, Segen und Fluch vorlegt, zu freien Auswahl, dem er Land und fürs Ende der Zeit den großen Frieden verheißt, dass auch die anderen Völker kommen und sich auf dem Weg dorthin ihm anschließen wollen. Doch die Freiheit des Menschen, auch der Israeliten, bleibt, die gefährliche Freiheit. Kann man sagen, dass Gott untätig ist und schweigt, wenn er so viel Worte an die Menschheit gerichtet hat eindeutige, gegen alles Unheil gerichtete? Kann sich einer trauen, Gott auf die Anklagebank zu setzen wegen des Unheils in der Welt? Oder darf man sich, wie Joseph am Hof Pharaos, den Glauben an Gott erhalten, wenn er seine Erfahrungen zusammenbündelte in dem Satz: Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen? Hüten wir uns zu denken, Auschwitz sage etwas über Gott. Er wolle Auschwitz gar nicht theologisch deuten, sagte der evangelische Theologe Friedrich-Wilhelm Marquardt, der konsequent eine Theologie nach Auschwitz entwickelt hat. Wenn er an Auschwitz denke, denke er an Menschen, nicht an Gott, an die Gequälten und Ermordeten, ihre Verlassenheit von Menschen, an die Quäler und Mörder und ihre Gottlosigkeit. Auschwitz sagt etwas über uns Menschen, den Missbrauch unserer Freiheit, wie sehr wir seinen Willen verachten können, seinen Geboten Hohn tun, seine Geliebten verachtet haben. Auschwitz sagt etwas über uns, und es ist außerordentlich beschämend, dass in unserer Tradition die Synagoge mit zugebundenen Augen dargestellt wurde und die Kirche, die Ekklesia, ohne Binde vor den Augen daneben gestellt wurde, nicht nur am Straßburger Münster und an anderen Orten, auch noch an einer Kirche in Süddeutschland viele Jahre nach dem Holocaust. Die Binde vor den Augen kennen wir bei der Justitia als Zeichen für Unbestechlichkeit, hier aber meint sie: Verblendung, eine Verachtung höchsten Maßes

9 Nelly Sachs bezeichnete Auschwitz und die KZs als die Wohnungen des Todes. Wenn sie nach dem Krieg dichtete: EINER wird den Ball aus der Hand der furchtbar Spielenden nehmen und mit diesem EINER meinte sie Gott, dann hoffte sie leise auf das, was Josef erfahren hatte. Zu den furchtbar Spielenden aber gehörten dann auch wir Christen, ja, mit Ausnahmen, Gott sei Dank, und waren beteiligt an diesem bösen, menschenverachtenden und menschenzerstörenden Spiel. Nicht die Enzenzbergschen Götter, sondern Menschen, deutsche Männer und Frauen und Christen darunter so viele, haben dieses furchtbare Spiel gespielt - oder gleichgültig oder verängstigt zugelassen. So müssen wir Gott bitten, dass er uns die Augen öffne neu für seine Geschichte mit seinem Volk und dass er uns Vergebung schenke. Zumindest: dass er uns einen Neuanfang zutraue und schenke. Hilde Domin hat aus ihren Erfahrungen heraus viel pessimistischer Nelly Sachs Vertrauenssatz zu einer Frage umformuliert: Wird Einer den Ball aus der Hand der furchtbar Spielenden nehmen? Sie fürchtete den nächsten Genozid und sah weiteres Im-Stich-Gelassen-Werden sich abzeichnen. Das aufnehmend bin ich gewiss: dass uns Christen die Warum-Frage gegen oder an Gott als Allerletzten zusteht und frühestens, nachdem wir mit Taten und einer Veränderung unserer Denk- und Glaubensgewohnheiten, die Revision unserer christlichen Auffassungen umgesetzt haben, an unserer Schuld wirklich und intensiv gearbeitet haben und der Gleichgültigkeit mit Worten und Taten ein Ende bereitet haben, als Lernbereite und Lernfähige. Denn auch uns legt Gott Segen und Fluch vor, dass wir wählen und danach tun. Wir haben bei uns und auf unsere Weise umzusetzen, was Jorge Semprun, der KZ- Überlebende, in seinem berühmten Roman Die Große Reise so formulierte: Ich weiß, dass unsere eigentliche Aufgabe darin besteht, die geschichtliche Struktur zu ändern, die einen SS-Mann überhaupt möglich macht. Wir haben uns predigend und in unserem gesellschaftlichen, politischen Tun gegen allen weiter und wieder aufkeimenden Rassismus und Antisemitismus eindeutig zur Wehr zu setzen. Dazu braucht es sicher auch mehr juristische Handhabe als nur die Strafwürdigkeit der sogenannten Auschwitzlüge und das Verbot der alten Embleme. Ein umfassender Bildungsauftrag durch alle Schichten der Bevölkerung ist vonnöten. Rassistische Schurkerei unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit - ist nicht harmlos. Der amerikanische jüdische Theologe Emil Fackenheim forderte, den 613 jüdischen Geboten und Verboten ein 614. hinzuzufügen, sinngemäß des Inhalts: Du sollst Hitler keine postumen Siege überlassen. Nach Auschwitz sei es den Juden geboten, als Volk zu überleben mit vielen, vielen Nachkommen. Wir würden Hitler nachträglich siegen lassen, wenn wir unseren Glauben aufgäben, wenn wir, seine Zeugen, ihn preisgäben. Gibt es auch profane Gesetze und Rechtspraktiken, die das unterstützen können, über alles Bisherige hinaus? Sie werden sich dem widmen. Zum Schluss: Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Niedersachsens, Michael Fürst, fordert, dass jeder Schüler mindestens einmal während der Schulzeit eine KZ- Gedenkstätte besuchen muss. So berichtete die Jüdische Zeitung im Mai diesen Jahres. Fürst sagte: Das ist wie das Einmaleins. Die Erinnerung muss man lernen. Wir wissen, danach haben wir noch viel mehr zu lernen. Ja, wir sollen wirklich unseres Bruders Hüter sein, wer wir auch sind, wer er auch sei oder sie auch sei. Gott sucht auch uns und fragt uns: wo ist dein Bruder, deine Schwester, du Mensch da. Diese Gottesfrage, von Gott an uns, ist wichtiger als unsere Frage nach Gott und gar seinen Eigenarten. Selbst Mose, der sich nach dem Talmud drei Dinge von Gott erbat, bekam nur zwei erfüllt. Die dritte Bitte: ihm die Wege des Heiligen, gepriesen sei er, erkennen zu lassen, habe Gott ihm nicht gewährt, wie Rabbi Meír argumentiert: denn es heißt: ich bin gnädig, wem ich gnädig sein will, obgleich er dessen nicht würdig ist, und ich erbarme mich, dessen ich mich erbarme will, obwohl er dessen nicht würdig ist (Berakot 7,a). Gottes Willen wissen wir, können wir erkennen, Gottes eigene Taten, die Wege des Heiligen nicht. Doch wenn wir wirklich mehr über Gott wissen wollen halte ich es weiter mit Heschel und seinem Vertrauen, das er nach Auschwitz ausgesprochen hat: In ihrer heutigen Gestalt ist die Bibel die einzige Stelle auf der Welt, von der Gott niemals weichen wird

10 Der internationale Seegerichtshofs: Aufgaben, Befugnisse und Rechtsprechung Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Hamburg, Protokoll von Dr. Johannes Timmel, Berlin Am Mittwoch, dem 9. Juni 2010 besuchten wir den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Dort wurden wir im Hauptgerichtssaal von Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum begrüßt. Herr Wolfrum ist seit 1996 Richter am Internationalen Seegerichtshof und wird diesem bis voraussichtlich 2017 angehören. Von 2005 bis 2008 war er darüber hinaus Präsident des Gerichts. Herr Wolfrum betonte in seinem Vortrag eingangs die Bedeutung der internationalen Streitbeilegung. Er beschrieb kurz die historische Entwicklung dieser Form der Auseinandersetzung, die in der Geschichte zunächst von den Herrschern der Länder persönlich ausgetragen wurde. Langsam wurde im 20. Jahrhundert die Kompetenz hierzu auf internationale Institutionen übergeben. Hierzu zählt auch der Internationale Seegerichtshof in Hamburg. Herr Wolfrum nannte diese Institutionen ein zentrales Standbein der Friedenssicherung. Das Gericht nahm im Jahre 1996 seine Arbeit auf, nachdem im Jahre 1994 das internationale Seerechtsübereinkommen in Kraft getreten war, welches bereits im Jahre 1982 in Jamaika beschlossen wurde. Dieser Vertrag bildet die rechtliche Grundlage des Gerichtshofes, welches als unabhängiges Organ über Streitigkeiten entscheidet, die im Rahmen der Anwendung und Auslegung des Übereinkommens auftreten. Der Gerichtshof bildet hierbei das zentrale Forum, an das sich Staaten, internationale Organisationen und private Rechtsträger wenden können. Dennoch bestehen laut Wolfrum im Einzelnen Kompetenzschwierigkeiten, da neben dem Internationalen Seegerichtshof laut dem Seerechtsübereinkommen auch eine Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes oder eines internationales Schiedsgerichtes begründet werden kann. Welches dieser Organe für eine Streitigkeit zuständig ist hängt vom Willen der Beteiligten ab, denen ein Wahlrecht zusteht. Wird dem Internationalen Seegerichtshof allerdings eine Streitigkeit übertragen besteht eine Allzuständigkeit. Der Gerichtshof entscheidet dann die ihm vorgelegte Rechtsstreitigkeit umfassend und abschließend. Mit Stand vom 10. Juli 2009 haben 159 Staaten ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden zu dem Seerechtsübereinkommen hinterlegt. Unter diesen befinden sich sogar Binnenstaaten wie Österreich, Nepal oder die Slowakei, die über keinen Zugang zum Meer verfügen. Dem Internationalen Seegerichtshof gehören insgesamt 21 Richter an. Diese werden nach Proporz der regionalen Gruppen der Vereinten Nationen von den Vertragsstaaten gewählt. Obwohl das Gericht dadurch auch einen politischen Touch habe, so sei es dennoch bemerkenswert unabhängig, so Wolfrum. Im Folgenden wurden vom Referenten einzelne Zuständigkeitsbereiche des Gerichts näher umrissen. So verhandelt das Gericht hauptsächlich Fälle, die Streitigkeiten auf See zum Gegenstand haben. Hiervon seien die Fälle abzugrenzen, die sich aus Konflikten über Seezonen einzelner Staaten ergeben. In den Kompetenzbereich des Gerichts fallen somit Streitigkeiten über Meeresforschung, maritime Umweltfragen und Hochseefischerei. Für die moderne Form der Piraterie sei hingegen der Seegerichtshof nicht zuständig, da es sich hierbei um Strafrecht handele, welches von den zuständigen nationalen Gerichten verhandelt werden würde. In seiner 14jährigen Geschichte hat der Internationale Seegerichtshof allerdings erst 16 Fälle entschieden. Die meisten hiervon betrafen Fragen der Fischerei. Die ergangenen Urteile sind hingegen in allen 16 Urteilen von den Parteien befolgt worden. reigesetze zwangsweise in einen russischen Hafen eskortiert worden waren. Dort wurden die beiden Schiffe zurückgehalten. Das Herr Wolfrum erwähnte während seines Vortrages einige dieser behandelten Fälle. Unter Gericht prüfte die Maßnahme der Russen im Hinblick auf den Einklang mit den Bestimmungen anderem schilderte er eine entschiedene des Seerechtsübereinkommens. Streitigkeit zwischen Japan und Russland. Japan hatte im Jahre 2007 einen Antrag auf sofortige Freigabe und Freilassung von zwei japanischen Fischkuttern und siebzehn Seeleuten gestellt, die am 31. Oktober 2006 und 1. Juni 2007 unweit der umstrittenen Inselgruppe der Kurilen von der russischen Hierbei hätten die Richter nach Wolfrum eine Überprüfungskompetenz, ähnlich wie die eines Verfassungsgerichtes. Das Gericht gab im Ergebnis dem Antrag der Japaner statt und verurteile Russland zu sofortiger Freigabe der Schiffe und Besatzungsmitglieder. Die Russen befolgten dieses Urteil umgehend. Küstenwacht geentert und wegen angeblicher Verstöße gegen die russischen Fische- Wert des Seegerichtshofs für Hamburg: Profil, Erwartungen und Realität Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Hamburg Warten auf Piraten, dem Hamburger Seegerichtshof fehlt es an nichts außer an Fällen titulierte der Spiegel einmal. Hinter dieser Schlagzeile stecken mehrere Missverständnisse über die Kompetenzen und die Verfahrensweise des Internationalen Seegerichtshofs. Umweltschutz und wirtschaftlicher Nutzung der See, soweit es sich um zwischenstaatliche Streitigkeiten handelt; schließlich kann der Gerichtshof nicht aus eigener Initiative tätig werden, sondern benötigt eine Initiative von Staaten 1 Dieser ist kein Strafgerichtshof und nur ein Strafgerichtshof wäre zuständig für Piraten; die Kompetenzen des Seegerichtshofs 1 Der vollständige Artikel kann per Mail bei dagegen liegen in den Bereichen Fischfang, mail@alexanderwriedt.com angefordert werden

11 The Settlement of Disputes before the International Tribunal for the Law of the Sea: A Progressive Development of International Law or Relying on Traditional Mechanisms? Presented by Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Hamburg Procedures for the settlement of international disputes rely on traditional mechanisms which serve the general objective of international law to preserve peace.1 The means available for the settlement of international disputes are commonly divided into diplomatic means such as negotiations, mediation, inquiry and conciliation, which do not entail binding decisions, and judicial means through arbitration or through standing courts such as the International Court of Justice (ICJ) or the International Tribunal for the Law of the Sea whose decisions are binding. Arbitral proceedings existed, established on an ad hoc basis, at least since the beginning of modern international law Der vollständige Artikel kann per Mail bei mail@alexanderwriedt.com angefordert werden. Rechtsfragen der Pirateriebekämpfung Vortrag von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M., Würzburg In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 wurde durch eine Reihe von Entscheidungen die Bekämpfung der Seepiraterie vor der Ostküste Somalias dem Militär überantwortet. Auch die deutsche Marine ist seither im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta vor der Küste Somalias stationiert. Im Rahmen dieser Operation hat es bereits mehrere deutsche Einsätze gegeben. Spektakulär war etwa der Einsatz der Fregatte Rheinland-Pfalz im März Ihr gelang es nicht nur, einen Überfall auf das Frachtschiff MV Courier zu verhindern. Die Fregatte konnte zudem ein Piratenboot aufbringen und durchsuchen. Dabei wurden Beweismittel beschlagnahmt und neun Piraten festgenommen, die in Häftlingszelten an Deck der Rheinland-Pfalz untergebracht und von Feldjägern verhört wurden. Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen die Piraten auf. Nach einer Überprüfung der Möglichkeiten, ein Strafverfahren gegen die Piraten in Deutschland zu führen, entschied die Staatsanwaltschaft, von einer Anklage abzusehen und die Seeräuber stattdessen auf der Grundlage einer zwischen der EU und Kenia getroffenen Vereinbarung an Kenia zum Zwecke ihrer Strafverfolgung zu überstellen Der vollständige Artikel kann per Mail bei mail@alexanderwriedt.com angefordert werden

12 Grußwort zum Senatsempfang von Dr. Till Steffen, Justizsenator Hamburg am 9. Juni 2010 Sehr geehrter Herr Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Prof. Englard, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg begrüße ich Sie alle herzlich zum Empfang anlässlich der Tagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung. Hamburg ist eine weltoffene Metropole und wird gern als Tor zur Welt bezeichnet. Unsere Stadt unterhält enge Beziehungen zu vielen verschiedenen Ländern. Mit Israel hat Hamburg aber eine ganz besondere Verbindung. Das liegt natürlich an der generell einzigartigen Beziehung zwischen Israel und Deutschland. Denn das Verhältnis beider Länder ist geprägt von dem Wissen um die grauenhaften Verbrechen an den etwa sechs Millionen Juden Europas, die während der nationalsozialistischen Terrorherrschaft von Deutschen begangen wurden und der daraus resultierenden historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Aber auch speziell Hamburg hat viele Verflechtungen mit dem Land Israel und dem jüdischem Leben. Vor 1933 war jüdisches Leben ein fester Bestandteil im Hamburger Stadtgebiet. Ein Viertel der etwa Hamburger Juden lebten im Grindelviertel und verliehen diesem den Ausdruck Klein-Jerusalem. Dort gab es viele jüdische Geschäfte, Restaurants und Cafés. Dort stand auch unmittelbar neben der Talmud-Tora-Schule die Bornplatzsynagoge, damals die größte Synagoge Norddeutschlands. Sie wurde in der Reichspogromnacht zerstört wie fast alles in dem historischen Viertel. Ihrem Tagungsprogramm habe ich entnommen, dass Sie auch Gelegenheit haben werden, sich das Grindelviertel selbst einmal anzusehen. Dabei werden Sie sicherlich auch den Joseph- Carlebach-Platz besichtigen. Das dort verlegte Mosaikpflaster zeichnet den Grundriss und das Deckengewölbe der damaligen Synagoge nach. Wie verwurzelt das jüdische Leben dort war, werden Sie beispielsweise auch an den Stolpersteinen sehen, die in den umliegenden Straßen verlegt wurden. Und es finden sich dort auch viele weitere Erinnerungen an das damalige jüdische Leben, die es wert sind, sich einmal anzusehen. Mittlerweile erblüht das jüdische Leben wieder in Hamburg. Das finde ich ausgesprochen erfreulich. Rund Juden leben derzeit in Hamburg. Das Grindelviertel wird damit wieder Schritt für Schritt zum Zentrum der jüdischen Gemeinde. Im Grindelhof gibt es wieder eine jüdische Schule, einen jüdischen Kindergarten und ein jüdisches Reisebüro. Vielleicht finden Sie ja sogar Gelegenheit, dort koscheren Wein zu kaufen, koscher zu essen oder im jüdischen Kaffeehaus, dem Café Leonar, einen Kaffee zu trinken. Zudem gibt es in Hamburg verschiedene soziale, kulturelle und politische Aktivitäten, die der Förderung und der Vertiefung der Beziehungen mit Israel dienen. So steht in der Negev-Wüste das Hamburg-Haus, ein Gästehaus der Ben-Gurion Universität, das von der Hamburgischen Bürgerschaft finanziell unterstützt wurde. Dort treffen sich israelische und internationale Studierende und Wissenschaftler zu wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen im Bereich der Klima- und Wüstenforschung. Diese Begegnungsstätte wird so gut besucht, dass sie nun schon erweitert werden musste. Gerade das halte ich für entscheidend: Gelegenheiten schaffen zum persönlichen Austausch. Es sind nämlich meines Erachtens die persönlichen Kontakte und Beziehungen, die im Wissen um die Vergangenheit das Verständnis füreinander fördern. Ich hatte Ihnen ja schon gestern bei der Eröffnung Ihrer Tagung kurz erzählt, dass ich selbst bereits dreimal Gelegenheit hatte, nach Israel zu reisen. Die Erinnerungen an diese Reise und die dort gemachten Erlebnisse verstärken natürlich mein Interesse, mich mit Israel und seiner Geschichte immer wieder zu beschäftigen. Und diese Geschichte ist unbestreitbar äußerst beeindruckend. So wie es den Pionierinnen und Pionieren gelungen ist, in der Wüste erfolgreich Landwirtschaft zu betreiben, so haben sie mit der Gründung des Staates Israel eine demokratische und pluralistische Gesellschaft aufgebaut in einer Umgebung, die oftmals feindselig ist und Schwierigkeiten mit Demokratie und Menschenrechten hat. Die deutsch-israelische Freundschaft ist wichtig und befruchtend für beide Länder. Sie bedeutet besonders für uns nachgeborene Deutsche eine große Freude und Ehre. Weder als einzelne Personen noch als Nation insgesamt haben wir es verdient, dass Israel uns freundschaftlich seine Hand entgegen streckt. Umso dankbarer können wir für diese große Gunst sein. Doch leider ist diese Freundschaft auch immer wieder gefährdet. Und wir dürfen nicht die Augen verschließen davor, dass immer noch und immer wieder Rechtsextremisten, Antisemiten und Feinde Israels in Deutschland die Stimme erheben. Besonders perfide ist es, wenn unter dem Vorwand der selbstverständlich legitimen Kritik an einzelnen Entscheidungen der israelischen Regierung plumper Antisemitismus geäußert wird. Vielen der Feinde Israels ist dafür kein Anlass zu dumm. Es muss kein Teil der großen Politik sein es genügt auch die Punktewertung eines banalen Schlagerwettbewerbs, damit in Deutschland etliche Unverbesserliche über Israel schimpfen. Doch diese Leute haben keinen Einfluss und wir werden auch alles tun, damit sie auch nie wieder Einfluss bekommen! Es steht außer Frage, dass Deutschland fest und dauerhaft mit Israel befreundet ist und dies auch bleiben wird. Wer dies anzweifelt, isoliert sich selbst und wird von uns nicht akzeptiert. Diese Freundschaft wird vertieft durch eine große Zahl an Kontakten. Ihre Organisation die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung leistet dazu einen sehr wichtigen Beitrag. Durch die Reisen in das jeweils andere Land entstehen menschliche Kontakte und sicherlich oftmals sogar Freundschaften. Dies ist der beste Weg zu Frieden und Völkerverständigung. Ihre Tagungen und Veröffentlichungen ermöglichen den Vergleich der Rechtsordnungen Deutschlands und Israels und sind somit kulturell interessant aber oft auch für wirtschaftliche Beziehungen ein gutes und wichtiges Werkzeug. Sie haben sich intensiv mit dem Rechtsvergleich beschäftigt. Ich hatte dazu zwar nur gelegentlich und bruchstückhaft Gelegenheit aber es hat mir besonders imponiert, als ich gesehen habe, dass am Eingangsbereich des Obersten Gerichtshofes in Jerusalem ein eigener Schalter für die Entgegennahme der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger 22 23

13 24 eingerichtet ist. Gibt es noch andere Staaten im Nahen Osten, die ihren Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, gegen staatliche Handlungen ein derart niedrig schwelliges rechtsstaatliches Gerichtsverfahren durchzuführen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Juristen beschäftigen wir uns auch mit der Geschichte des eigenen Berufsstandes. Die deutschen Juristen haben im Nationalsozialismus schwere Schuld auf sich geladen und grausame Verbrechen verübt. Das Privileg ihrer umfassenden Bildung hat sie nicht zu Menschlichkeit gebracht. Viele Richter, viele Staatsanwälte, viele Anwälte wurden zu Verbrechern und viele auch zu Mördern. Nach der Befreiung 1945 wurde die juristische Methodik missbraucht, um diese Schuld oftmals zu verschleiern und zu kaschieren. Viel zu wenige Juristen haben sich am bekanntlich ohnehin viel zu schwachen Widerstand gegen den Nationalsozialismus beteiligt. Viel zu spät hat sich die deutsche Justiz mit ihrer Rolle und ihrem Anteil an der Vernichtung der europäischen Juden auseinandergesetzt. Es vergingen Jahrzehnte bis endlich Prozesse geführt, Bücher veröffentlicht und Ausstellungen organisiert wurden, die zeigten, wie furchtbar die Juristen zwischen 1933 und 1945 handelten. Zur Beschäftigung mit der Geschichte der Juristen in Deutschland gehört es unbedingt, sich bewusst zu machen, welche Verbrechen verübt wurden. Es gehört auch die Erinnerung an die jüdischen Juristinnen und Juristen, die von den Nationalsozialisten mit Berufsverbot belegt, gedemütigt, verfolgt und ermordet wurden. Dass nun mit Ihrer Vereinigung deutsche Juristinnen und Juristen einen wichtigen und segensreichen Beitrag zum Verständnis zwischen Israel und Deutschland leisten, strahlt vor dieser dunklen Vergangenheit umso heller. Die gründliche Beschäftigung mit Geschichte und Gegenwart der beiden Länder verhindert, dass man in alten Vorurteilen über das Fremde verhaftet bleibt. Sie ermöglicht uns außerdem, dass wir denjenigen, die solche Vorurteile schüren, gut informiert widersprechen. So trägt Bildung letztlich zum Frieden bei und wird einst die Ressentiments verdrängen. Die Arbeit ihrer Vereinigung kann darum gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Und hinter einer solchen Organisation stecken natürlich immer konkrete Menschen. Konkrete Menschen wie Herr Arieh Koretz. Herr Koretz ist seit 1994 Mitglied im Vorstand bzw. im Präsidium der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung. Von 1998 bis 2007 war er ihr Präsident. Er hat viele Gelegenheiten für den Austausch zwischen Israel und Deutschland organisiert. Mit zahlreichen Konferenzen und Seminaren gab er vielen Rechtsanwälten beider Länder die Möglichkeit, sich über das jeweils andere Land zu informieren. Immer wieder hat Herr Koretz Reisen nach Deutschland unternommen, um sich für enge und freundschaftliche Kontakte zwischen Deutschen und Israelis einzusetzen. Für dieses große Engagement ist ihm die Bundesrepublik Deutschland zutiefst dankbar! Das Wirken von Arieh Koretz ist ein wichtiger Beitrag zur Versöhnung und zum Vertrauen zwischen unseren beiden Ländern. Unsere Dankbarkeit für diese Arbeit wird noch gesteigert, durch das Wissen um seinen schweren Lebensweg. Als Jugendlicher wurde der in Hamburg geborene Arieh Koretz von den Nationalsozialisten deportiert und jahrelang im Konzentrationslager Bergen-Belsen gefangen gehalten und gequält. Wenige Tage vor der Befreiung wurde er mit etwa anderen Gefangenen in einem Zug durch Deutschland verschleppt. Bei diesem grausamen Transport kamen unzählige Menschen ums Leben. Besonders schrecklich ist, dass Herr Koretz dabei miterleben musste, wie sein eigener Vater starb. Trotz dieser schlimmen Qualen, die ihm von Deutschen zugefügt wurden, hat er sich nach seiner Auswanderung nach Israel für die Verbindungen zwischen unseren beiden Ländern eingesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Arieh Koretz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten große und bleibende Verdienste um die deutsch-israelischen Beziehungen erworben. In Anerkennung dieser Verdienste hat ihm der Bundespräsident das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ich hätte Herrn Koretz sehr gerne an dieser Stelle diese Auszeichnung übergeben. Leider ist er erkrankt und konnte darum nicht nach Hamburg reisen. Wir werden den Orden darum nun nach Tel Aviv schicken, damit er ihm dort von der Botschaft der Bundesrepublik übergeben werden kann. Ich möchte nun das Wort an Herrn Prof. Englard übergeben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. 25

14 Weltwirtschaftskrise Enteignung und Finanzmarktaufsicht Vortrag von Prof. Josef Gross, Tel Aviv, Summarised by Ofer Zahavi Protokoll der Jahresmitgliederversammlung Juni 2010, in der Handwerkskammer in Hamburg Protokollant: Dr. Michael Reckhard, Frankfurt/Main 26 A year and a half ago we were at a position in which we didn t know where should we hold our savings. Banks used to be afraid of their colleagues that they wouldn t default. As president Roosevelt said after the big depression in 1929: The only thing of which we need to be afraid of is our fear. What happened to the financial tools is that the map was out of scale. People had started to create many and varied financial tools, what led others to take mortgages hopefully that the prices of their assets will continue to rise, prime less for the first couple of years. The institutional funds bought shares that represented mortgages. In addition, that flow caused a great increase of the financial assets (100% growth within a decade from 20 Trillion USD in 1998 to 42 Trillion USD in 2008). As described, the financial map has become a fake one, dangerous and illustrated. Moreover, bankers recommended the public to purchase shares in a low classification whereas they invested in a high classification and got nice profits out of it. In Davos convention it was said that we should establish sort of Hypo crates oath for bankers and economists because we can t allow letting them act like they used to. The major guilt is put on the economists and directors of banks that actually detour their risk management departments in order to make more profits. We can see similar crises in the past: Newton bought shares in England in the 18th century when there was a big bubble and said: I can calculate movement of objects but not the one of the humans.the solution for the problem was Disclosure. The 1929s big depression enabled the legislation of the SEC (Stock & Exchange commission). Suddenly, all the warriors in favor of the Free Market were asking a governmental interference. Nevertheless, the regulation has failed and we all could see what happened in the U.S. Why the regulation in Israel has succeeded? Most of the companies are being controlled by several shareholders that hold a great number of shares, in a way which let only a slight influence by the market itself. Small number of poisoned assets The inspector of the banks prohibited the banks of purchasing those assets. The Israeli market is characterized by institutional investors. The market is not sufficient to balance itself due to its own weaknesses and the way of the control is being held. Suggested the stock exchange would present bigger demands in the area of corporate governance, conflict of interests, defending the public that holds shares. The Security and exchange commission should do the following: Expanding the regulation by internal inspection. Greater and more efficient inspection. Creating a new set of rules concerning compensation of officials. Expanding the limits of directors liability The institutional funds should adopt basic principles as a doorstep condition for investment. They should also be more involved in transactions approval as well as strengthening the gatekeepers (attorneys, auditors etc). TOP 1: Der Präsident der DIJV/IDJV, Prof. Dr. Itzhak Englard, begrüßt die Teilnehmer zur Mitgliederversammlung und eröffnet die Versammlung mit den Worten Lasst uns Eintracht haben, keine Zwietracht. TOP 2: Der 1. Vorsitzende der DIJV, Dr. Werner Himmelmann, begrüßt die Anwesenden und entschuldigt die abwesenden Mitglieder des Präsidiums und Vorstandes der DIJV, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Arieh Koretz, Prof. Dr. Günther Frankenberg und Prof. Dr. Christian Walter, und berichtet sodann von der Arbeit des Vorstandes der DIJV. Dieser hält regelmäßige Vorstandssitzungen ab, darunter war auch eine Sitzung im Rheingau, deren Protokolle auch dem Vorstand der IDJV zugeleitet werden. Zusätzlich zu den Treffen tauscht der Vorstand sich in regelmäßigen Telefonkonferenzen aus. Abschließend verweist Herr Dr. Himmelmann auf die regionalen Veranstaltungen der DIJV, z.b. in Berlin, Düsseldorf und Hamm, und dankt Dr. Claudia Menzel, Alexander Wriedt, Elmar Esser und Dr. Lothar Scholz für die Erstellung der Mitteilungen. Dan Assan, 1. Vorsitzender der IDJV, stellt die Aktivitäten der IDJV vor, insbesondere die gemeinsame Jahrestagung 2008 in Israel und zwei Veranstaltungen in der Israel Bar, bei denen Joel Levi maßgeblich unterstützte und Edna Bekenstein key note speaker war. Alle zwei Wochen, so Dan Assan, informiere der Vorstand die israelischen Mitglieder per über aktuelle Themen. Bei der laufenden Tagung nehmen auch 15 mit einem Stipendium geförderte israelische Studenten teil. Im Anschluss berichten in einem Diavortrag Teilnehmer der Jugendtagungen 2007 und 2009 über diese und zeigen sich von den fachlichen und menschlichen Ergebnissen der Tagungen sehr angetan. Die vielen Gespräche seien akademisch und persönlich geführt worden und hätten ein differenziertes Bild der Lage im Nahen Osten entstehen lassen. TOP 3, 4, 5: Die Finanzberichte für die Jahre 2008 und 2009 stellt Sabine Appy-Rosenthal für die DIJV und für die Jahre 2008 und 2009 Michael Kempinski für die IDJV vor. Als Kassenprüfer stellt Dietrich Kluge fest, für den genannten Zeitraum gebe es keine Beanstandungen. Die Kassenprüfer empfehlen die Entlastung des Vorstandes. Der Antrag auf Entlastung des Vorstandes der DIJV für die Jahre 2008 und 2009 und für die IDJV für die Jahre 2008 und 2009 wird gestellt und die Entlastung wird gemäß des Antrages bei Enthaltung des Vorstandes einstimmig beschlossen. TOP 6: Die Mitgliederversammlung beschließt, das Präsidium en bloc zu wählen. Bei Enthaltung der Betroffenen werden als Präsident der DIJV/IDJV Prof. Dr. Itzhak Englard und als Vizepräsidenten Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Johann Schwarz, Prof. Dr. Amos Shapira und Arieh Koretz gewählt. Die Genannten nehmen die Wahl an bzw. haben aufgrund Abwesenheit vorab ihre Annahme im Falle der Wahl erklärt. Henning Niederhoff schlägt der Mitgliederversammlung Dr. Werner Himmelmann zur Wiederwahl als 1. Vorsitzender der DIJV vor. Anlässlich dessen spricht Herr Niederhoff seinen Dank an Präsidium und Vorstand aus und gibt eine Liebeserklärung an die Vereinigung ab. Seinen Worten nach sollten die israelischen Mitglieder die deutsche Gesellschaft intensiver bespiegeln, die deutschen 27

15 Mitglieder täten dies ja bereits, manchmal vielleicht gar zu viel. Die Wahl findet nun statt und Dr. Werner Himmelmann wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an. men. Adi Asraf wird mit den zuvor Genannten bei Enthaltung der eigenen Stimme einstimmig gewählt und die Genannten nehmen die Wahl an. Im Anschluss an diese Wahl übernimmt Dr. Himmelmann die Wahlleitung und dankt Erika Hocks für alles, was sie für die Vereinigung tut und die sehr gute Tagungsvorbereitung. Zum Abschluss bedankt sich Dr. Werner Himmelmann ganz herzlich bei der Dolmetscherin. Die Mitgliederversammlung beschließt, den TOP 7: Vorstand der DIJV en bloc zu wählen. Dr. Die Tagung wird als sehr gelungen gewürdigt Werner Himmelmann verliest die Kandidatenliste und die gute Vorbereitung durch Erika (2. Vorsitzende: Sabine Appy-Rosenthal, Hocks hervorgehoben. Joel Levi würdigt die Dr. Claudia Menzel, Dr. Lothar Scholz, Prof. gute Auswahl der Referenten und hebt Dr. Christian Walter, Elmar Esser, Dr. Michael dankend hervor, dass das Büro von Dan Reckhard) und verkündet, dass Prof. Dr. Assan viele Ausgaben für die IDJV trage. Günther Frankenberg nicht mehr zur Wahl Sodann entwickelt sich eine rege, sehr kontroverse zur Verfügung stünde. Aus der Mitgliederversammlung Diskussion über die Ausgestaltung heraus wird Rechtsanwalt Zvi der Jugendtagungen. Es wird die Meinung Tirosh für den Vorstand vorgeschlagen. Er vertreten, die Jugendtagungen sollten ausschließlich stellt sich der Mitgliederversammlung vor und israelischen und deutschen, nicht wird auf die Kandidatenliste aufgenommen. aber Studierenden aus den palästinensischen Die Genannten werden bei Enthaltung der Gebieten zur Teilnahme offen stehen. Dem eigenen Stimme einstimmig gewählt und wird von anderen Mitgliedern widersprochen, nehmen die Wahl an. die sich eine Teilnahme aller drei genannter Gruppen wünschen. Konsens herrscht in der Auf Vorschlag von Michael Kempinski wird Mitgliederversammlung, dass das Thema bei Dan Assan bei eigener Enthaltung einstimmig der nächsten Jahrestagung auf die Agenda zu zum 1. Vorsitzenden der IDJV gewählt und nehmen ist. Vielfach wird aus der Mitgliederversammlung nimmt die Wahl an. der Wunsch nach intensiverer Diskussion über die Ausrichtung der Vereinigung Die Mitgliederversammlung beschließt, den geäußert. Dem verspricht der Vorstand Vorstand der IDJV en bloc zu wählen. Dan nachzukommen. Assan verliest die Kandidatenliste (Dina Gross- Weigl, Zipi Roitman, Michael Kempinski, Die TOP 8, 9 und 10 werden nicht mehr Amos Hacmun, Aiv Weber, Itzhak Sulzbacher) aufgerufen. und berichtet, dass Eyal Bar Zvi nicht mehr als Kandidat zur Verfügung steht. Dan Assan schlägt Adi Asraf aus Haifa vor, die sich der Mitgliederversammlung vorstellt. Aus der Mitgliederversammlung wird zusätzlich der abwesende Guy Carmi vorgeschlagen. Beide werden auf die Kandidatenliste aufgenom

16 Programm der 20. Jahrestagung der DIJV/IDJV in Haifa und Jerusalem vom 30. Oktober bis 6. November 2011 Themen und Referenten: Probleme der Religionsfreiheit in Westeuropa angesichts des Anwachsens islamischer Minderheiten Protokoll von Constantin Cadmus 30 Entwicklungen in der Rechtsprechung des Supreme Court Dr. Yoram Danziger, Richter am Supreme Court, Jerusalem Probleme der Religionsfreiheit in Westeuropa angesichts des Anwachsens islamischer Minderheiten Prof. Dr. Katharina Pabel, Universität Linz, Prof. Dr. Fania Oz-Salzberger, Universität Haifa Geschichte der Wiedergutmachung - Vom Luxemburger Abkommen zur Ghettorentenproblematik in der Gegenwart Dr. Jan-Robert von Renesse, RiLSG, Essen, Eliahu Weber, Rechtsanwalt, Tel Aviv Haifa - Ein Mikrokosmos der innerisraelischen Konflikte Wadi Salib Über Geschichte, Gedächtnis und Eigentum Prof. Dr. Yfaat Weiss, Hebräische Universität, Jerusalem Eine gemischte Stadt in einem jüdischen Staat Dr. Mahmud Yazbak, Universität Haifa Erneuerbare Energien Technische Vorgaben und rechtliches Regelungssystem Prof. Dr. Martin Maslaton, Rechtsanwalt, Leipzig Investitionen in die israelische High-Tech Industrie Eyal Bar-Zvi, Rechtsanwalt, Universität Haifa Intellectual property Neue Herausforderungen Prof. Dr. Niva Elkin-Koren, Dekanin der juristischen Fakultät der Universität Haifa Dr. Shlomo Cohen, Rechtsanwalt, Tel Aviv (Nachträgliche) Sicherungsverwahrung und Administrative Detention Ein Rechtsvergleich Prof. Dr. Emanuel Gross, Universität Haifa, Lila Margalith, Rechtsanwältin, ACRI, Tel Aviv Dr. Christoph Strötz, Generalstaatsanwalt, München Völkerrechtliche Aspekte asymmetrischer Konflikte Strafrechtliche Verantwortung von Soldaten am Beispiel Afghanistan und Gaza (Paneldiskussion) MinDir.in Dr. Susanne Wasum-Rainer, Leiterin der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberaterin im Auswärtigen Amt, Berlin Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Universität Potsdam, Daniel Reisner, Rechtsanwalt, Tel Aviv Michael Sfard, Rechtsanwalt, Tel Aviv, Prof. Dr. Robin Geiß, Universität Potsdam 50 Jahre Eichmann-Prozess Gabriel Bach, ehemaliger stv. Ankläger im Eichmann-Verfahren, Jerusalem Prof. Dr. Moshe Zimmermann, Hebräische Universität Jerusalem 1. Vortrag von Prof. Dr. Fania Oz-Salzberger, Universität Haifa: Wenn über das Thema Muslime in Europa geredet wird, wird oft vergessen, dass Muslime nicht erst seit kurzer Zeit einen Teil der europäischen Bevölkerung darstellen. Schon seit Generationen leben Muslime in Europa, viele von ihnen sind hier geboren und fühlen sich schon seit langem Europa zugehörig. In Deutschland leben z.b. mittlerweile mehr Muslime als in Libyen und im Libanon zusammen. Wie das Problem der mangelnden Integration der Muslime in Deutschland in der Öffentlichkeit gesehen wird zeigt auch ein Ausspruch der Bundeskanzlerin, Frau Merkel, die Multikulti als gescheitert erklärt hat. Integrationsbemühungen werden weiterhin durch Aussagen, wie z.b. das Buch Thilo Sarrazins Deutschland schafft sich ab, in dem er behauptet, dass es nur durch den Islam zum Terror kommen konnte, behindert. Dabei arbeiten die Muslime in Deutschland sehr intensiv daran, Wege zu finden, um ihre Gemeinden zu erreichen und die Integration voranzutreiben. Denn es gibt - im Gegensatz zu den großen Kirchen in Deutschland keine organisierte Vertretung aller Muslime und somit keine nach dem deutschen Recht offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft. Weiterhin stellt die Unterdrückung der Frauen eines der größten Hindernisse der Integration dar, die in der muslimischen Welt oft damit begründet wird, dass Allah selbst diese unterstützte. Ein weiteres Problem in der öffentlichen Diskussion sind Statistiken. Sehr leicht mischen sich Statistiken mit Meinungen und erfahren dabei erhebliche Färbungen in die jeweils gewünschte Richtung. Auch die von Thilo Sarrazin in seinem Buch erwähnten Statistiken bezüglich des Erreichens bzw. Nichterreichens des Abiturs muslimischer Schüler in Deutschland müssen in besonderem Licht betrachtet werden. Statistiken sind somit immer im Zusammenhang mit ihrer Geschichte zu sehen. Die Deutsche Bildungsgeschichte zeige dabei, dass Zuwanderern der Zugang zu Bildung erschwert werde. Obwohl sich Israel mit ca. ¾ der muslimischen Welt im Kriegszustand befindet, könnte es doch ein Vorbild für Europa im Hinblick auf die Integration der Muslime sein. An der Universität Haifa kommen viele Studenten aus Minderheitsgruppierungen, die jedoch insgesamt 18-20% der Bevölkerung darstellen. Diese größtenteils muslimischen Minderheiten schreiten indes voran, zu einem festen Bestandteil der Bevölkerung zu werden. Entscheidend dafür ist, dass nicht unbedingt die Religion den obersten Wert darstellt, sondern die Loyalität dem Volk bzw. der Demokratie gegenüber. 2. Vortrag von Prof. Dr. Katharina Pabel, Universität Linz: Grundsätzlich ist das Tragen von Kleidungsstücken als Ausdruck der Religionsausübung durch Art. 4 GG bzw. Art. 9 EMRK geschützt. Zum Schutze anderer wichtiger Rechtsgüter kann dieses Recht jedoch vom Staat eingeschränkt werden. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Viel diskutiert wurde in Deutschland und Europa das Verbot für Lehrkräfte, in der Schule Kopftücher zu tragen. In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2001 haben viele Bundesländer eine gesetzliche 31

17 Erneuerbare Energien Technische Vorgaben und rechtliches Regelungssystem Vortrag von Prof. Dr. Martin Maslaton, Leipzig, Protokoll von Matthias Peitsch, Berlin Grundlage für ein Verbot des Tragens religiöser Kleidung durch Lehrkräfte geschaffen. Als Gründe für ein solches Verbot wird angeführt, dass das Tragen von religiöser Kleidung die Neutralität des staatlichen Erziehungsauftrages, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Religionsfreiheit beeinträchtige. Aufgrund ihrer Funktion und ihrem Verhältnis zu den Schülern muss die Religionsfreiheit der Lehrkräfte hinter dem Schutzbedürfnis der Schüler zurückstehen. Ein an Schüler oder Studenten gerichtetes Verbot sieht zumindest der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in laizistischen Staaten wie Frankreich und die Türkei als gerechtfertigt an, wenn anderenfalls ein Druck auf nicht praktizierende Muslime oder Anders- bzw. Nichtgläubige ausgeübt werde. In Deutschland kommt ein solches Verbot jedoch nur dann in Betracht, wenn es der Schutz verfassungsrechtlicher Rechtsgüter erfordert; so z.b. in Einzelfällen zur Wahrung des Schulfriedens. Schauplatz vieler Konflikte zwischen den verschiedenen Religionen ist die Schule. Dort geht es insbesondere um die inhaltliche Gestaltung bestimmter Unterrichtsfächer. Nach Art. 7 II GG ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfacht an öffentlichen Schulen, dessen Inhalt jedoch die Religionsgemeinschaften bestimmen. Die deutsche Islamkonferenz hat beschlossen, dass nun auch islamischer Religionsunterricht eingeführt werden soll. Damit soll erreicht werden, dass eine gewisse Aufsicht über die Lehre besteht, die deutsche Sprache Anwendung findet und sich somit auch eine moderne, aufgeklärte Form des Islams entwickelt. Problematisch ist jedoch, dass es zur Veranstaltung eines solchen Religionsunterrichts einer Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner bedarf, der Islam aber keine übergeordneten Organisationsstrukturen kennt. Auch bei der Frage der Ausgestaltung des Unterrichts gibt es noch kein einheitliches Modell, zumal es den einheitlichen Islam auch in Deutschland nicht gibt. In der Diskussion fällt nicht nur auf, dass sich das Grundgesetz stark an den großen christlichen Kirchen orientiert, sondern vor allem, dass sich, im Gegensatz zu der häufigen Forderung vieler Politiker nach strikter Trennung von Kirche und Staat, zur Einführung islamischen Religionsunterrichts als integrationspolitisches Ziel ausgesprochen wird. Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts nach Art. 137 WRV und Art. 140 GG ist mit einer Reihe von Kooperationsrechten verbunden. Neben den verschiedenen Rechten und Privilegien wirkt die staatliche Anerkennung nach außen hin weiterhin als eine Art Gütesiegel. Allerdings ist aufgrund der fehlenden Verfasstheit der islamischen Gruppierungen nicht damit zu rechnen, dass der organisierte Islam in Deutschland in absehbarer Zeit die Voraussetzungen einer Anerkennung erfüllen wird. Auch stellt sich vereinzelt die Frage, ob die maßgeblichen islamischen Gruppen die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, insbesondere die des freiheitlichen Religionsund Staatskirchenrechts achten. In dem Referat Erneuerbare Energien Technische Vorgaben und rechtliches Regelungssystem setzte sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton aus Leipzig am Beispiel des bundesdeutschen Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) mit den Möglichkeiten der Durchsetzung technologischen Fortschritts durch Rechtsnormen auseinander. Zunächst stellte der Referent heraus, dass der Erfolg der erneuerbaren Energien (EE) in der BRD maßgeblich auf die Verabschiedung des EEG im Jahr 2000 zurückzuführen ist. So habe Ende 2010 bereits 16,8 % der nationalen Stromerzeugung aus den Erneuerbaren gestammt, was einem Anteil von ca. 11 % am Gesamtenergieverbrauch entspreche. Der Erfolg zeige sich auch daran, dass inzwischen weltweit 20 Staaten ähnliche Vorgaben erlassen und das Vergütungssystem als Kern des EEG übernommen haben. Die Komplexität des Regelungswerks verdeutlichte Maslaton anhand des gewachsenen Umfangs des EEG, das in der Fassung von 2004 noch 21 Paragraphen und eine Anlage enthielt und in der ab geltenden Fassung 88 Vorschriften und zehn Anlagen umfassen wird. Die Aufgabe des EEG sah der Referent darin, die Erzeugungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien zur Marktreife fortzuentwickeln, so dass sie zu üblichen Marktpreisen angeboten werden können. Dies soll durch das im EEG verankerte Vergütungssystem erreicht werden. Danach besteht für den Netzbetreiber die Pflicht, den Stromproduzenten an das Netz anzuschließen, seinen (aus EE produzierten) Strom abzunehmen und ihn entsprechend den Mindestvergütungssätzen des EEG zu vergüten. Der rasanten technischen Entwicklung bei der Produktion der Erneuerbaren trägt das EEG mit dem Degressionsmechanismus Rechnung. Degression ist nach Maslaton die flexibel sich verringernde Anpassung des Preises für Strom, der aus EE erzeugt wird. Da also lediglich der durch die Endverbraucher zu zahlende Preis verändert werde, handele es sich schon per definitionem um keine klassische Subvention. So solle die volkswirtschaftliche Belastung durch die Förderung des Ausbaus der EE gering gehalten und andererseits die technologische Entwicklung gefördert werden. Das EEG stelle eine Verbindung zwischen den gewünschten Investitionen in grüne High- Tech und technischen Neuerungen her. Dies werde insbesondere dadurch erreicht, dass die Anwendung des EEG auf eine Anlage von bestimmten technischen Vorgaben abhängig ist, die dem jeweiligen Entwicklungsstand durch den Gesetzgeber angepasst werden können (so etwa der Kesselumfang bei einer Biogasanlage). Indem die Investoren wissen, dass durch die Degression die garantierte Mindestvergütung abnimmt, werde Druck zur technischen Fortentwicklung und Verbesserung ausgeübt. Im Folgenden stellte der Referent verschiedene Neuerungen dar, die mit der Novelle des EEG zum in Kraft treten. Anhand der neuen Anschlussvoraussetzung für EEG- und KWK-Anlagen mit mehr als 100 kw-ausstoß, wonach gem. 6 Abs. 1 EEG 2012 jede dieser Anlagen mit der Technischen Einrichtung des Einspeisemanagements zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei drohender Netzüberlastung ausgerüstet werden muss, verdeutlichte Maslaton die Möglichkeiten der Anpassung der Förderung an den technischen Fortschritt. Der Referent schloss angesichts der dargestellten Erfolgsgeschichte und der herausgearbeiteten Flexibilität des Regelungssystems mit einer positiven Bewertung des EEG

18 Investitionen in die israelische High-Tech-Industrie Vortrag von Eyal Bar-Zvi, Rechtsanwal, Tel Aviv, Protokoll von Matthias Peitsch, Berlin In der folgenden Diskussion wurde angesichts der erheblichen Kosten für die Verbraucher aus Wirtschaft und Bevölkerung in Frage gestellt, ob der dargestellte Fortschritt einer Kosten-Nutzen-Analyse standhalten könne. Der Referent verdeutlichte, dass die Verbraucher sich immer wieder für die Nutzung von EE aussprechen würden. Außerdem sei CO²freier Strom ein realer, sozialer Gegenwert. Die fossilen Brennstoffe seien ab einem bestimmten Knappheitsgrad nicht mehr bezahlbar bzw. verfügbar. Auf die Nachfrage, ob die Förderung der Photovoltaik-Anlagen angesichts der Situation in der wenig sonnenverwöhnten BRD nicht überflüssig sei, antwortete Maslaton, dass die PV-Technik gerade durch die Förderung nach EEG eine enorme Effizienzsteigerung erfahren habe. Schließlich benötige sie lediglich Helligkeit und keine direkte Sonneneinstrahlung zur Stromerzeugung. Die BRD-Wirtschaft werde vielmehr endlich unter den gewünschten Innovationsdruck gesetzt, wie er etwa auch bei der Halbleiterproduktion notwendig sei. Es wurde außerdem kritisiert, dass das EEG einen komplexen technischen Mechanismus zum Gegenstand habe, der sich täglich ändere und daher nicht für die Ministerialbürokratie erfassbar sei. Schließlich könne gerade im Bereich der Energieerzeugung jede Form von Eigendynamik zu beängstigenden Situationen führen. Der Referent gab zu, dass der Regelungsgegenstand des EEG äußerst komplex ist. Allerdings müsse in einem Markt, der einem Oligopol gleiche, Druck auf die Energieerzeuger ausgeübt werden. Die Kenntnisse der FachpolitikerInnen dürften nicht unterschätzt werden. Zwar sei die Fortbildung der Administration tatsächlich von entscheidender Bedeutung, aber eine bessere Lösung als das EEG sei schlichtweg nicht erkennbar. In dem Vortrag Investitionen in die israelische High-Tech-Industrie von Rechtsanwalt Eyal Bar-Zvi aus Ramat Gan ging es um die praktischen Probleme, mit denen sich Investoren in Israel konfrontiert sehen. Anhand verschiedener Start-Ups verdeutlichte der Referent, dass es einen florierenden Hochtechnologiesektor gebe, der auch zunehmend von internationalen Konzernen wahrgenommen werde. Die Gründung eines Start-Up-Unternehmens teilte Bar-Zvi in verschiedene Phasen ein. Als Ausgangspunkt sei die unternehmerische Idee zu nehmen ( The Dream ), worauf die Beschaffung der Mittel folge ( The Cash ), die in das psychatrische oder entscheidende Stadium übergehe ( The Psychatric Stages ) und schließlich die Konfrontation mit der Realität einsetze ( The 10 % Reality ). In der letzten Phase müsse man von einer Realität der 10 Prozent sprechen, da lediglich 10 % der Start Ups überleben und in der Regel auch nur 10 % des investierten Kapitals Profit abwerfe. Es sei bemerkenswert, dass die Mittel immer seltener von israelischen Venture-Capital-Gesellschaften zur Verfügung gestellt würden, während der Anteil der Investitionen aus ausländischem Wagniskapital ansteige (etwa im Wassersektor oder im Biopharma-Bereich). Eine mögliche Kapitalquelle stelle auch die Investitionshilfe der Regierung dar, die immer noch relativ leicht zu erhalten sei, jedoch mit Beschränkungen der Verfügung des geistigen Eigentums an den neuen Produkten einherginge und daher häufig einen Ausstiegsgrund für andere Investoren darstelle. Der Referent setzte sich dann mit der Frage auseinander, warum israelisches Wagniskapital üblicherweise keinen Erfolg habe. Dies begründete er auch mit der Dominanz der US-amerikanischen und europäischen Investoren und den damit einhergehenden Vetorechten. Auch Interessenkonflikte mit der staatlichen Investitionshilfe, sowie ein Übermaß an Zugeständnissen an die Beschäftigten seien häufige Gründe für den Misserfolg der Investitionen. Anhand des Lebenszyklus eines israelischen Start-Up- Unternehmens verdeutlichte Bar-Zvi den Weg eines Unternehmens von der ersten Idee und der Prüfung des Konzepts als Samen und dem folgenden Verkaufsstart in der Frühphase bis zur Akquise strategischer Partner bei der Weiterentwicklung des Produkts im Erwachsenenalter. Die Dauer des Abschlusses einer Investition liege ganz unabhängig von der Höhe der Summe bei mindestens drei Monaten und könne sich auf bis zu sechs Monate erhöhen. Das psychiatrische Moment der rechtlichen Beratung israelischer Start-Up-Unternehmer dürfe nicht unterschätzt werden. So seien Unternehmensgründer häufig stolz, relativ unerfahren in juristischen Fragestellungen 34 35

19 Panel 50 Jahre Eichmann Prozess mit Gabriel Bach und Prof. Dr. Moshe Zimmermann, Jerusalem, Protokoll von Nadja Kunadt und Stephan Lorentz, München und gleichzeitig misstrauisch gegenüber Investoren. Schließlich könnten diese die Unternehmensidee stehlen. Allerdings betonte der Referent, dass diese Gefahr üblicherweise von den eigenen Partnern ausgehe. Außerdem bestehe durchaus die Gefahr, dass im Rahmen der Kapitalakquise die Einflussmöglichkeiten des Gründers sinke und er sich schließlich mit gleichberechtigten fremden Gesellschaftern konfrontiert sehe. In der folgenden nicht gebe. Dennoch wurde betont, dass Israel gerade für Photovoltaik-Industrie ein interessanter Investitionsstandort sei. Im Übrigen wurde bemerkt, dass israelische Investoren seit dem Jahr 2000 verstärkt in Immobilien investieren und auf den europäischen Markt abwandern würden. Dies begründete der Referent mit der ungebrochenen Attraktivität des Immobiliensektors. Auch Versicherungen und Banken seien angesichts der Erfahrungen Diskussion wurde angemerkt, dass deutsches mit Start-Up-Unternehmen verbrannte Wagniskapital in Israel nicht aktiv sei, was auch damit zusammenhänge, dass es einen Kinder und wendeten sich zum Teil wieder klassischen Anlageobjekten zu. echten deutschen Markt für Risikokapital gar Civil, Product Piracy, and Criminal Patent Enforcement Measures in Germany and how to Defend Paper presented by Prof. Dr. Heinz Goddar, Munich Germany is one of the world s leading locations for international specialist and consumer and the Frankfurt Car Show. These fairs and national Weapons Fair (IWA) in Nuremburg trade fairs. Numerous important trade fairs numerous other shows have a leading role in and exhibitions take place in Germany s the world and as such draw large numbers of exhibition venues, including, for instance, the visitors and exhibitors each year from all over computer fair, CeBit in Hannover, the Hannover Trade Fair, the IFA (consumer electronics) the world 1 1 Der vollständige Artikel kann per Mail bei in Berlin, the Nuremburg Toy Fair, the Inter- mail@alexanderwriedt.com angefordert werden. Einleitung Der Prozess gegen Adolf Eichmann vor dem Jerusalemer Bezirksgericht vom 11. April bis 15 Dezember 1961 jährt sich dieses Jahr zum 50. Mal. In seinen einleitenden Worten hob Diskussionsleiter Michael Mertens die historische Bedeutung dieses Ereignisses hervor. Diese rege dazu an, sich die damaligen Ereignisse noch einmal zu vergegenwärtigen und nach den gesellschaftlichen Wirkungen und historischen Folgen des Prozesses zu fragen. Er stellte sodann die Referenten vor. Gabriel Bach, der im Prozess gegen Adolf Eichmann als stellvertretender Staatsanwalt wirkte, wurde 1927 in Halberstadt geboren und wuchs zunächst in Berlin auf floh die Familie vor der nationalsozialistischen Verfolgung in die Niederlande, bevor sie 1940 nach Palästina auswanderte Nach seinem juristischen Studium in England begann Gabriel Bach seine Karriere bei der israelischen Staatsanwaltschaft, die ihn bis zu den Ämtern des israelischen Generalstaatsanwalts und eines Richters am israelischen Supreme Court ( ) führte. Moshe Zimmermann beschäftigt sich als Historiker und Publizist mit dem Holocaust. Er wurde 1943 als Kind aus Hamburg stammender Eltern in Jerusalem geboren. Er ist Inhaber der Richard M. Koebner Professur für deutsche Geschichte an der Hebrew University Jerusalem. Seine Forschungsschwerpunkte sind u. a. die soziale und kulturelle Geschichte Deutschlands vom 18. Bis zum 20. Jahrhundert, die Geschichte der deutschen Juden und die Geschichte des Antisemitismus. Er ist ein aktiver Teilnehmer an gesellschaftlichen Debatten und war Mitglied der unabhängigen Expertenkommission Das Amt und die Vergangenheit. Vortrag von Gabriel Bach Gabriel Bach gab ein eindrucksvolles persönliches Zeugnis der Geschichte ab, das durch seine Wahrnehmungen und Erinnerung die damalige Zeit lebendig werden ließ. Einleitend stellte er sich selbst die Frage, ob er ein Holocaustüberlebender sei. Als Antwort erzählte er die Geschichte seiner Kindheit, in der seine Familie immer wieder knapp den Nationalsozialisten und dem Tod entkam. Deutschland verließen sie 1938 zwei Wochen vor den Novemberprogromen, die Niederlande 1941 einen Monat vor der deutschen Invasion. Unter den jüdischen Schülern seiner niederländischen Schulklasse ist er der einzige Überlebende. Sein Vater, ein überzeugter Anhänger der zionistischen Bewegung, brachte die Familie auf dem Schiff Patria nach Palästina, welches auf der nächsten Fahrt sank. Der Eichmann Prozess nimmt in Gabriel Bachs Karriere als Staatsanwalt eine zentrale Rolle ein und prägt ihn bis heute persönlich. Als Gabriel Bach 1961 im Radio von der Ergreifung Eichmanns erfuhr, löste das ein elektrisierendes Gefühl bei ihm aus. Wenig später bat ihn der Justizminister, bei der Vorbereitung der Anklage mitzuwirken. Neun Monate arbeitete und lebte er daraufhin in unmittelbarer Nähe Eichmanns, da sein Büro im selben Gefängnisgebäude wie dessen Zelle lag. Die erste persönliche Begegnung mit Eichmann schilderte Gabriel Bach als ein einprägsames Erlebnis. Er hatte unmittelbar zuvor eine Passage in der Autobiografie des Auschwitz Kommandanten Rudolf Höß gelesen, in der dieser beschrieb, wie Eichmann ihm mit perfider Logik die biologische Notwendigkeit der Tötung von Kindern erläuterte und ihn so zu noch größerer Härte gegenüber seinen Opfern animierte. Dementsprechend erschüt

20 ternd war die anschließende Konfrontation mit diesem Menschen. In seinem Äußeren erkannte Gabriel Bach allerdings keine Besonderheiten. Eichmann fragte ihn nur nach einem Verteidiger. Das Durchlesen der Akten, in welchen an Eichmann gerichtete Anfragen auf Verschonung einzelner Personen gesammelt waren, beschrieb Gabriel Bach als eine seiner eindringlichsten Erinnerungen. Während des Prozesses, aber auch Jahre später, bescherten ihm die perverse Bürokratie, das übermäßig formelle Vorgehen Eichmanns und die Genauigkeit, mit der er jede dieser Anfragen ablehnte, schlechte Träume. Gleichgültig, ob die Betroffenen jüdische Mitglieder der niederländischen faschistischen Partei waren und als Spitzel in Betracht kamen, ob sie als Wissenschaftler für die Wehrmacht hätten forschen können, oder ob es sich um die Witwe eines gefallenen Offiziers der der italienischen Armee handelte, Eichmann ließ aus prinzipiellen Erwägungen keine Ausnahmen zu und entschied sich stets für die Deportation. Selbst wenn in den Akten humanitäre Erleichterungen angesprochen wurden, handelte es sich dabei nie um Hilfe für die Opfer, sondern um Gewissensberuhigung für die Täter. So sollten z. B. die Fahrerkabinen der Gasautos aus humanitären Gründen mit schalldichten Wänden versehen werden. Weiter referierte Gabriel Bach über die Unterstützung, die die israelischen Behörden von staatlicher und privater Seite bei ihrer Untersuchung erhalten hatten. Er lobte die Hilfe der deutschen Regierung. Schwieriger sei die Kooperation mit den polnischen Behörden gewesen. Hier habe es aber eine überwältigende private Unterstützung durch anonyme Übersendung von Beweismaterial gegeben, welches jedoch leider oft ohne Stempel oder Unterschrift und damit für die Anklage nicht zu gebrauchen war. Besonders bedauerlich war dies bei einer Liste, in der die Namen, die Nummern und der Tag der Einlieferung aller Lagerinsassen von Auschwitz dokumentiert waren. In einer Konferenz berieten die Mitarbeiter der Anklagebehörde, ob sie den Wahrheitsgehalt dieser Liste mit Hilfe der Aussagen von Ausschwitzüberlebenden überprüfen sollten. Daraufhin entblößte einer der anwesenden Polizeioffiziere seinen Unterarm, zeigte seine Häftlingsnummer und bestätigte, dass der Tag seiner Ankunft in der Liste richtig dokumentiert war. Bis dahin hatte er keinem seiner Kollegen erzählt, dass er ein Opfer des Holocausts war. Sein Bekenntnis löste eine minutenlange, absolute Stille im Raum aus. Für Gabriel Bach ist klar, dass Adolf Eichmann nicht nur Befehlsempfänger, sondern ein von der nationalsozialistischen Rassetheorie Besessener war. Sein Fanatismus ließ ihn selbst Befehle Hitlers umgehen, wenn diese ihm nicht hart genug erschienen. Eichmann war die einzige Person, die während des gesamten Holocausts auf ihrem Posten im Reichssicherheitshauptamt verblieb, und er spielte dort eine zentrale Rolle bei der Organisation des Holocausts. Er bereute selbst Jahrzehnte später in einem Gespräch mit einem niederländischem Journalisten seine Taten nicht, sondern warf sich nur vor, die Vernichtung der Juden nicht energisch genug vorangetrieben zu haben. Auch dass er während seines Prozesses, den Holocaust als schwerstes Menschheitsverbrechen bezeichnete, war nach Bachs Empfinden nicht glaubwürdig. In rechtlicher Hinsicht betonte Gabriel Bach die Fehlerlosigkeit des Prozesses. Ein an sich zuständiges Gericht bleibe auch dann zuständig, wenn der Angeklagte völkerrechtswidrig entführt worden sei ( male captus bene detentus ). Das Gericht habe zudem Recht nicht retroaktiv angewandt, sondern lediglich Lücken im deutschen Recht geschlossen. Eichmann habe jede Möglichkeit gehabt, sich zu verteidigen. Schließlich sei auch nicht zu beanstanden, dass ein israelisches Gericht, also ein Gericht des Staates der Opfer, über Eichmann geurteilt habe. Ein solcher Einwand sei auch gegenüber europäischen Gerichten, etwa in Polen, nie erhoben worden. Im Übrigen wurde Eichmann nicht nur wegen der Ermordung von Juden angeklagt, sondern auch wegen der Ermordung von sog. Zigeunern, Polen und Angehörigen weiterer Bevölkerungsgruppen. Für Gabriel Bach liegt gerade eine besondere Bedeutung darin, dass Eichmann sich für all diese Verbrechen vor einem israelischen Gericht verantworten musste. Vortrag von Prof. Moshe Zimmermann Moshe Zimmermann bewertete den Eichmann Prozess und seine gesellschaftlichen Folgen in Israel und Deutschland aus der Sicht des Historikers. Er machte zu Beginn klar, dass er einen anderen Blick als ein Jurist auf den Fall habe. Beispielhaft führte er hierzu seine Recherchen zur Rolle des Auswärtigen Amtes während des Holocaust an. Ein Historiker könne aus den Umständen schließen, dass während des Treffens zwischen Hitler und Ribbentrop die Vertreibung der Juden beschlossen wurde. Juristisch sei dies aufgrund eines fehlenden Protokolls des Gesprächs nicht nachweisbar. Auch müsse die Arbeit des Historikers von den Berichten von Zeitzeugen unterschieden werden. Allerdings sei es nicht immer leicht, die die Autorität von Zeitzeugen zu hinterfragen. Jedoch würden diese immer öfter einseitige und objektiv nicht haltbare Geschichtsbilder zeichnen - z.b. bezüglich der Täterschaft des polnischen Volkes. Hierbei würden nach Moshe Zimmermann mehr und mehr Opfer- und Täterrolle vertauscht. Laut seinen Angaben halten 31% der israelischen Bevölkerung Polen für ebenso verantwortlich wie die Deutschen für die Verfolgung der Juden, nur 17% nur halten sie für Opfer. Auf diese Unterschiede auf dem Weg der Wahrheitsfindung war der Vortrag von Moshe Zimmermann aufgebaut, und bildete somit einen sehr diskussionsträchtigen und spannenden Gegenpunkt zu den individuellen Erzählungen Bachs. Moshe Zimmermann untersuchte zunächst, welche gesellschaftlichen Veränderungen der Eichmann Prozess hervorrief. Früher sei allgemein die Meinung vertreten worden, dass in den 1950er Jahren der Holocaust in Israel verdrängt worden sei und erst durch den Eichmann Prozess eine Auseinandersetzung mit ihm begonnen habe. Diese Ansicht sei mittlerweile aber zu relativieren. Der Holocaust sei auch in den 1950er Jahren schon ein Thema in Israel gewesen. Ein Beleg sei etwa der Prozess gegen Rudolf Kastner wegen Kollaboration mit den Nationalsozialisten im Jahr Das Neue, was sich aus dem Prozess gegen Eichmann entwickelt habe, sei die Verbindung von Holocaust, Zionismus und dem Staat Israel. Die Regierung Ben Gurion habe den Eichmann Prozess gezielt zu erzieherischen Zwecken eingesetzt, um das Selbstverständnis der jüdischen Gesellschaft in Israel zu prägen und ein Raster für das Verständnis der gesamten jüdischen Geschichte bereit zu stellen. Eichmann sei nicht als Einzelperson, sondern 38 39

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