Sehr geehrte Frau Dr. Klaubert, sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Damen und Herren,

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1 DIE LINKE. Thüringen Eugen-Richter-Str Erfurt Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport z.h. von Herrn Roland Richter Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Landesverband Thüringen Landesarbeitsgemeinschaft Bildung und Schule bildung@die-linke-thueringen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Durchwahl, Name LAG01 Sonntag, Telefon Doreen Amberg Stellungnahme des Praxistreffens Bildung und Schule der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung und Schule der Partei DIE LINKE. Landesverband Thüringen zum Arbeitsentwurf des neuen Schulgesetzes Bezugnehmend auf die Arbeitsfassung (Stand ) zu dem Schwerpunktbereich Inklusion im neuen Thüringer Schulgesetz orientiert am Eckpunktepapier aus dem Beirat Inklusive Bildung vom Sehr geehrte Frau Dr. Klaubert, sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Damen und Herren, unser Zusammenschluss aus Praxistreffen und Landesarbeitsgemeinschaft begrüßt den uns vorliegenden Arbeitsentwurf. Wir danken für die Transparenz des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die es uns ermöglicht, uns schon sehr früh zu äußern und die deutlich zeigt, dass die rotrotgrüne Landesregierung an einer echten Mitbestimmung und Mitwirkung an politischen Prozessen interessiert ist. Inklusion ist und bleibt ein Menschenrecht und ist als solches nicht verhandelbar. Die Arbeitsfassung des SchulG-Neuentwurfes stellt sich diesem Anspruch auf eine sehr gute Art und Weise. Trotzdem möchten wir es nicht versäumen, einige Anmerkungen anzuführen, die nach intensiver positiver Diskussion entstanden sind. 1. Schwerpunkt Auftrag inklusive Schule Hier sollte es unseres Erachtens heißen Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung [sollen] von allgemein bildenden Schulen unterrichtet [und gefördert werden]. Dies macht deutlich, dass sich die Schulen auf dem Weg befinden. Der alleinige Unterricht an einer allgemein bildenden Schule reicht nicht aus. Das sollte auch im Gesetz verankert sein. Dasselbe gilt für den letzten Satz dieses Schwerpunktes. Im Folgenden wird darauf verwiesen, dass SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung an Förderzentren unterrichtet werden sollen, soweit die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen an allgemein bildenden Schulen nicht gegeben sind. Wir fragen uns, wer

2 diese Voraussetzungen definiert. Dies ist eine sehr allgemein gehaltene Formulierung, die unserer Meinung nach Willkür zulässt, da es sich hier um unbestimmte Begriffe handelt. Entweder regelt das eine Verordnung oder es muss im Gesetz definiert sein. 2. Schwerpunkt Förderschule Förderschulen sollen ab Inkrafttreten des neuen SchulG als Schulen ohne Schüler existieren. Dies ist unserem Erachten nach ein langer Prozess, der schrittweise erfolgen sollte und nicht von jetzt auf gleich funktioniert. Hier ein enges Zeitkorsett anzulegen ist kontraproduktiv vor allem für die betroffenen SchülerInnen. Außerdem sehen wir die Förderzentren zukünftig auch als Beratungszentren für inklusive Schulkultur. Dies scheint uns von den Verfassern zwar gewollt, trotzdem ist es nirgends explizit formuliert. Wir bitten dies zu ergänzen. Generell wird zu wenig auf die Rolle allgemein bildenden Schulen bei der Inklusion eingegangen. Es klingt, als ob allein die Fachkräfte für Förderung dafür zuständig wären. Unserer Meinung nach wäre es ratsam, an jeder Schule mit inklusiv beschulten SchülerInnen eine Steuergruppe Inklusion zu installieren, die erstens spezielle Weiterbildungen erhält und zweitens die Fachkräfte für Förderungen sowie den MSD entlastet. Des Weiteren sind die KollegInnen dieser Steuergruppe Multiplikatoren für Inklusion an ihrer Schule. Dies würde auch den Anspruch verdeutlichen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass die an den Schularten angebotenen Bildungsgänge allen SchülerInnen offen stehen. Dadurch würde ein klares Bekenntnis der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit erfolgen, was unserer Meinung nach notwendig ist. Es ist in der Arbeitsfassung nichts dazu zu finden, ob Kinder mit Förderbedarf an den Förderzentren eine gymnasiale Oberstufe durchlaufen können. Hier bedarf es einer klaren Aussage im Gesetz. Aus den Formulierungen wird auch nicht klar, wo die Fachkräfte für Förderung, die im Gemeinsamen Unterricht eingesetzt sind, zukünftig ihre Stammschule haben, an den Regionalen Beratungszentren oder an den Allgemeinbildenden Schulen? Einem Verbund aus einer Thüringer Gemeinschaftsschule und einem Förderzentrum stehen wir kritisch gegenüber. Wenn künftig, wie in Punkt 1 beschrieben, nur noch SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung an Förderzentren unterrichtet werden sollen, sind hier eher Kooperationen und Verbünde sinnvoll, da sonst Exklusion und nicht Inklusion betrieben wird. Unbestritten ist dabei, dass Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (als Schulen ohne SchülerInnen) als Netzwerkschulen künftig auch mit den TGS des Freistaates zusammenarbeiten werden. Wir sehen dies als echte Chance für die SchülerInne mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache an, da an einer TGS ohnehin SchülerInnen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit besser gefördert werden können. 2

3 Bei den Übergangsbestimmungen ist die Formulierung Die regionalen Förderzentren können bis zum Schuljahr 2018/19 Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung aufnehmen. irreführend. Fakt ist doch, dass laut der Formulierung im Arbeitsentwurf ab dem Schuljahr 2018/19 keine Aufnahme an den regionalen Förderzentren für diese SchülerInnen mehr möglich ist. Diesen Zeitraum halten wir für zu ambitioniert. Es bedarf dringend eine längere Übergangsregelung. 3. Schwerpunkt Lernförderung Allein SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der geistigen Entwicklung werden künftig lernzieldifferent unterrichtet. Wir geben zu bedenken, dass mit dem Wegfall der lernzieldifferenten Beschulung für SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen der praktische Unterricht z.b. in Hauswirtschaft verloren geht, der bisher der Förderung der Lernmotivation sehr zuträglich war. Für SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache bringen die Individuelle Abschlussphase sowie die temporäre Beschulung im Produktiven Lernen/ Praxisklassen gute Möglichkeiten, zumindest einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Für uns als LINKE. gilt: Kein Schüler ohne Abschluss. Deswegen ist es für uns nicht hinnehmbar, dass SchülerInnen mit Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung die Schule lediglich mit einem Abgangszeugnis verlassen. Im Schulgesetz sollten dringend Möglichkeiten (siehe oben) aufgezeigt werden, wie dies vermieden werden kann. Für Abgangszeugnisse müssen die Regeln klar definiert sein, z.b. indem mind. 2 Jahre vor Schulabschluss durch den TQB klar diagnostiziert wird, dass auch mit Fördermaßnahmen die Erreichbarkeit der Abschlussfähigkeit unwahrscheinlich ist. Alle Kinder sollten dann hier ein Recht auf individuelle Bildungspläne erhalten. Bei der Formulierung Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Lernen rücken in die jeweils nächsthöhere Klasse auf. bitten wir, um Missverständnissen vorzubeugen, um Ergänzung des Satzes: Ein freiwilliges Wiederholen der Klassenstufe auf Wunsch der Eltern bleibt jedoch möglich. 4. Schwerpunkt Schulvorbereitende Einrichtungen Keine Anmerkungen 5. Schwerpunkt Anmeldeverfahren Es muss bei der Schulamtsentscheidung über den geeigneten Lernort des Kindes die im Schulamt installierte Steuergruppe, welche über die notwendigen Voraussetzungen berät, eingesetzt werden, nicht kann. 3

4 Unklar ist in der vorliegenden Arbeitsfassung, ob SchülerInnen lediglich nach der Schuleingangsphase begutachtet und deren Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt wird. Es steht unter Punkt 5: Auf der Grundlage dieses Gutachtens trifft das Schulamt die Entscheidung über den geeigneten Lernort. In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, für welche Schulphasen diese Festlegung gelten soll. Das heißt, ist damit lediglich die Schuleingangsphase gemeint, oder entscheidet das Schulamt auch bei Fort- und Weiterführenden Schulen (z. B. Berufsschulen) über den geeigneten Lernort? Bei letzterem sehen wir ein massives Ressourcenproblem auf entsprechende Stelle zukommen. 6. Schwerpunkt Diagnostik Im Sinne der Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit sowie um Missbrauch vorzubeugen, begrüßen wir den Einsatz des TQBs bei der Diagnostik auch in Schulen in freier Trägerschaft sehr. Jedoch muss sich das Ministerium hier im Klaren darüber sein, dass dies eine höhere personelle Ressource im Bereich des TQB nach sich zieht. Des Weiteren fordern wir bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Stärkung der Rolle des Schulpsychologen. 7. Schwerpunkt Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Hier sind Ausführungen über eine Kooperation von Gymnasien mit Förderzentren zu finden. Im Sinne der Gleichbehandlung müsste dies auch für die Regelschule und die TGS gelten. Dies sollte man explizit hinschreiben, um Missverständnisse vorzubeugen. 8. Schwerpunkt Fachkräfte für Förderung In der uns vorliegenden Arbeitsfassung ist der Begriff Sonderpädagogische Fachkraft (SpF) ausnahmslos durch den Begriff Fachkraft für Förderung ersetzt worden. Unter Punkt 8 wird aufgeführt, wer alles eine Fachkraft für Förderung sein kann. Hier vermissen wir den Förderschullehrer, der doch extra dafür eine Ausbildung und ein Studium absolviert hat. Viele FörderschullehrerInnen sind jetzt bereits im Sinne des GU an allgemein bildenden Schulen eingesetzt. Es bedarf einer konkreten Definition, wer dem multiprofessionalen Team angehört, und was es leisten soll, da jeder gemäß seiner Profession dem Bildungsauftrag anders nachkommen werden wird. Es muss klar sein, was die Fachkraft dann leisten soll und was der deutlich besser ausgebildete Förderschullehrer. Weitere Anregungen Der Ganztagsschulbereich muss im Sinne der Inklusion gestärkt werden. Bis jetzt ist die Auffassung so, dass die Nachmittagsbetreuung an der Ganztagsschule nicht mehr als Bildung gilt. Laut Bundesgesetz werden also IntegrationshelferInnen und Fachkräfte für Förderung hier nicht mit einbezogen. Die ErzieherInnen im Hortbereich werden bei der Inklusion allein 4

5 gelassen. Weitere Fördermöglichkeiten für SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können so nicht ausgeschöpft werden. Hier wird Potential vergeben. Außerdem geben wir zu bedenken, dass in der Arbeitsfassung des SchulG zu lesen ist, dass Förderzentren Ganztagsschulen sind. Im inklusiven Bereich jedoch werden die Kinder mittags nach Hause geschickt und der Verantwortung der Eltern übergeben. Wir sehen hier eine Ungleichbehandlung. Des Weiteren regen wir an, über Klassengrößen und teiler im Sinne der Inklusion nachzudenken. In einer Grundschulklasse von 26 Kindern kann sich schwer, und wenn dann nur bei ausreichender personeller Abdeckung, um drei oder mehr inklusiv beschulte Kinder gekümmert werden. Da die personelle Abdeckung derzeit in vielen Gebieten Thüringens schwierig ist, sehen wir hier die Gefahr einer immensen Belastung der LehrerInnengesundheit auf uns zukommen gepaart mit dem nicht haltbaren Anspruch, sich um jedes Kind explizit zu kümmern und es da abzuholen, wo es gerade steht. Zum Schluss sei gesagt, dass wir der Inklusion sehr positiv gegenüber stehen und die Arbeit der verschiedenen Gremien zur Erstellung der uns vorliegenden Arbeitsfassung sehr wertschätzen. Gern stehen wir für Fragen und/oder Gespräche sowie Anregungen zur Verfügung. Über eine Beantwortung der für uns offenen Fragen würden wir uns indes sehr freuen. Unsere nächste Sitzung ist am 16. März 2017 um Uhr im Fraktionsraum der LINKE. im Thüringer Landtag. Dazu laden wir Sie hiermit bereits herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen Doreen Amberg als Sprecherin der LAG Bildung und Schule der Partei DIE LINKE. Landesverband Thüringen Torsten Wolf, Mitglied des Thüringer Landtages für DIE LINKE. Dr. Steffen Kachel, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag 5

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