Sehr geehrte Frau Dr. Klaubert, sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Damen und Herren,
|
|
- Walter Roth
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIE LINKE. Thüringen Eugen-Richter-Str Erfurt Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport z.h. von Herrn Roland Richter Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Landesverband Thüringen Landesarbeitsgemeinschaft Bildung und Schule bildung@die-linke-thueringen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Durchwahl, Name LAG01 Sonntag, Telefon Doreen Amberg Stellungnahme des Praxistreffens Bildung und Schule der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung und Schule der Partei DIE LINKE. Landesverband Thüringen zum Arbeitsentwurf des neuen Schulgesetzes Bezugnehmend auf die Arbeitsfassung (Stand ) zu dem Schwerpunktbereich Inklusion im neuen Thüringer Schulgesetz orientiert am Eckpunktepapier aus dem Beirat Inklusive Bildung vom Sehr geehrte Frau Dr. Klaubert, sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Damen und Herren, unser Zusammenschluss aus Praxistreffen und Landesarbeitsgemeinschaft begrüßt den uns vorliegenden Arbeitsentwurf. Wir danken für die Transparenz des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, die es uns ermöglicht, uns schon sehr früh zu äußern und die deutlich zeigt, dass die rotrotgrüne Landesregierung an einer echten Mitbestimmung und Mitwirkung an politischen Prozessen interessiert ist. Inklusion ist und bleibt ein Menschenrecht und ist als solches nicht verhandelbar. Die Arbeitsfassung des SchulG-Neuentwurfes stellt sich diesem Anspruch auf eine sehr gute Art und Weise. Trotzdem möchten wir es nicht versäumen, einige Anmerkungen anzuführen, die nach intensiver positiver Diskussion entstanden sind. 1. Schwerpunkt Auftrag inklusive Schule Hier sollte es unseres Erachtens heißen Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung [sollen] von allgemein bildenden Schulen unterrichtet [und gefördert werden]. Dies macht deutlich, dass sich die Schulen auf dem Weg befinden. Der alleinige Unterricht an einer allgemein bildenden Schule reicht nicht aus. Das sollte auch im Gesetz verankert sein. Dasselbe gilt für den letzten Satz dieses Schwerpunktes. Im Folgenden wird darauf verwiesen, dass SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung an Förderzentren unterrichtet werden sollen, soweit die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen an allgemein bildenden Schulen nicht gegeben sind. Wir fragen uns, wer
2 diese Voraussetzungen definiert. Dies ist eine sehr allgemein gehaltene Formulierung, die unserer Meinung nach Willkür zulässt, da es sich hier um unbestimmte Begriffe handelt. Entweder regelt das eine Verordnung oder es muss im Gesetz definiert sein. 2. Schwerpunkt Förderschule Förderschulen sollen ab Inkrafttreten des neuen SchulG als Schulen ohne Schüler existieren. Dies ist unserem Erachten nach ein langer Prozess, der schrittweise erfolgen sollte und nicht von jetzt auf gleich funktioniert. Hier ein enges Zeitkorsett anzulegen ist kontraproduktiv vor allem für die betroffenen SchülerInnen. Außerdem sehen wir die Förderzentren zukünftig auch als Beratungszentren für inklusive Schulkultur. Dies scheint uns von den Verfassern zwar gewollt, trotzdem ist es nirgends explizit formuliert. Wir bitten dies zu ergänzen. Generell wird zu wenig auf die Rolle allgemein bildenden Schulen bei der Inklusion eingegangen. Es klingt, als ob allein die Fachkräfte für Förderung dafür zuständig wären. Unserer Meinung nach wäre es ratsam, an jeder Schule mit inklusiv beschulten SchülerInnen eine Steuergruppe Inklusion zu installieren, die erstens spezielle Weiterbildungen erhält und zweitens die Fachkräfte für Förderungen sowie den MSD entlastet. Des Weiteren sind die KollegInnen dieser Steuergruppe Multiplikatoren für Inklusion an ihrer Schule. Dies würde auch den Anspruch verdeutlichen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass die an den Schularten angebotenen Bildungsgänge allen SchülerInnen offen stehen. Dadurch würde ein klares Bekenntnis der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit erfolgen, was unserer Meinung nach notwendig ist. Es ist in der Arbeitsfassung nichts dazu zu finden, ob Kinder mit Förderbedarf an den Förderzentren eine gymnasiale Oberstufe durchlaufen können. Hier bedarf es einer klaren Aussage im Gesetz. Aus den Formulierungen wird auch nicht klar, wo die Fachkräfte für Förderung, die im Gemeinsamen Unterricht eingesetzt sind, zukünftig ihre Stammschule haben, an den Regionalen Beratungszentren oder an den Allgemeinbildenden Schulen? Einem Verbund aus einer Thüringer Gemeinschaftsschule und einem Förderzentrum stehen wir kritisch gegenüber. Wenn künftig, wie in Punkt 1 beschrieben, nur noch SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung an Förderzentren unterrichtet werden sollen, sind hier eher Kooperationen und Verbünde sinnvoll, da sonst Exklusion und nicht Inklusion betrieben wird. Unbestritten ist dabei, dass Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (als Schulen ohne SchülerInnen) als Netzwerkschulen künftig auch mit den TGS des Freistaates zusammenarbeiten werden. Wir sehen dies als echte Chance für die SchülerInne mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache an, da an einer TGS ohnehin SchülerInnen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit besser gefördert werden können. 2
3 Bei den Übergangsbestimmungen ist die Formulierung Die regionalen Förderzentren können bis zum Schuljahr 2018/19 Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung aufnehmen. irreführend. Fakt ist doch, dass laut der Formulierung im Arbeitsentwurf ab dem Schuljahr 2018/19 keine Aufnahme an den regionalen Förderzentren für diese SchülerInnen mehr möglich ist. Diesen Zeitraum halten wir für zu ambitioniert. Es bedarf dringend eine längere Übergangsregelung. 3. Schwerpunkt Lernförderung Allein SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der geistigen Entwicklung werden künftig lernzieldifferent unterrichtet. Wir geben zu bedenken, dass mit dem Wegfall der lernzieldifferenten Beschulung für SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen der praktische Unterricht z.b. in Hauswirtschaft verloren geht, der bisher der Förderung der Lernmotivation sehr zuträglich war. Für SchülerInnen mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache bringen die Individuelle Abschlussphase sowie die temporäre Beschulung im Produktiven Lernen/ Praxisklassen gute Möglichkeiten, zumindest einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Für uns als LINKE. gilt: Kein Schüler ohne Abschluss. Deswegen ist es für uns nicht hinnehmbar, dass SchülerInnen mit Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung die Schule lediglich mit einem Abgangszeugnis verlassen. Im Schulgesetz sollten dringend Möglichkeiten (siehe oben) aufgezeigt werden, wie dies vermieden werden kann. Für Abgangszeugnisse müssen die Regeln klar definiert sein, z.b. indem mind. 2 Jahre vor Schulabschluss durch den TQB klar diagnostiziert wird, dass auch mit Fördermaßnahmen die Erreichbarkeit der Abschlussfähigkeit unwahrscheinlich ist. Alle Kinder sollten dann hier ein Recht auf individuelle Bildungspläne erhalten. Bei der Formulierung Schüler mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Lernen rücken in die jeweils nächsthöhere Klasse auf. bitten wir, um Missverständnissen vorzubeugen, um Ergänzung des Satzes: Ein freiwilliges Wiederholen der Klassenstufe auf Wunsch der Eltern bleibt jedoch möglich. 4. Schwerpunkt Schulvorbereitende Einrichtungen Keine Anmerkungen 5. Schwerpunkt Anmeldeverfahren Es muss bei der Schulamtsentscheidung über den geeigneten Lernort des Kindes die im Schulamt installierte Steuergruppe, welche über die notwendigen Voraussetzungen berät, eingesetzt werden, nicht kann. 3
4 Unklar ist in der vorliegenden Arbeitsfassung, ob SchülerInnen lediglich nach der Schuleingangsphase begutachtet und deren Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt wird. Es steht unter Punkt 5: Auf der Grundlage dieses Gutachtens trifft das Schulamt die Entscheidung über den geeigneten Lernort. In diesem Zusammenhang muss geklärt werden, für welche Schulphasen diese Festlegung gelten soll. Das heißt, ist damit lediglich die Schuleingangsphase gemeint, oder entscheidet das Schulamt auch bei Fort- und Weiterführenden Schulen (z. B. Berufsschulen) über den geeigneten Lernort? Bei letzterem sehen wir ein massives Ressourcenproblem auf entsprechende Stelle zukommen. 6. Schwerpunkt Diagnostik Im Sinne der Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit sowie um Missbrauch vorzubeugen, begrüßen wir den Einsatz des TQBs bei der Diagnostik auch in Schulen in freier Trägerschaft sehr. Jedoch muss sich das Ministerium hier im Klaren darüber sein, dass dies eine höhere personelle Ressource im Bereich des TQB nach sich zieht. Des Weiteren fordern wir bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Stärkung der Rolle des Schulpsychologen. 7. Schwerpunkt Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Hier sind Ausführungen über eine Kooperation von Gymnasien mit Förderzentren zu finden. Im Sinne der Gleichbehandlung müsste dies auch für die Regelschule und die TGS gelten. Dies sollte man explizit hinschreiben, um Missverständnisse vorzubeugen. 8. Schwerpunkt Fachkräfte für Förderung In der uns vorliegenden Arbeitsfassung ist der Begriff Sonderpädagogische Fachkraft (SpF) ausnahmslos durch den Begriff Fachkraft für Förderung ersetzt worden. Unter Punkt 8 wird aufgeführt, wer alles eine Fachkraft für Förderung sein kann. Hier vermissen wir den Förderschullehrer, der doch extra dafür eine Ausbildung und ein Studium absolviert hat. Viele FörderschullehrerInnen sind jetzt bereits im Sinne des GU an allgemein bildenden Schulen eingesetzt. Es bedarf einer konkreten Definition, wer dem multiprofessionalen Team angehört, und was es leisten soll, da jeder gemäß seiner Profession dem Bildungsauftrag anders nachkommen werden wird. Es muss klar sein, was die Fachkraft dann leisten soll und was der deutlich besser ausgebildete Förderschullehrer. Weitere Anregungen Der Ganztagsschulbereich muss im Sinne der Inklusion gestärkt werden. Bis jetzt ist die Auffassung so, dass die Nachmittagsbetreuung an der Ganztagsschule nicht mehr als Bildung gilt. Laut Bundesgesetz werden also IntegrationshelferInnen und Fachkräfte für Förderung hier nicht mit einbezogen. Die ErzieherInnen im Hortbereich werden bei der Inklusion allein 4
5 gelassen. Weitere Fördermöglichkeiten für SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können so nicht ausgeschöpft werden. Hier wird Potential vergeben. Außerdem geben wir zu bedenken, dass in der Arbeitsfassung des SchulG zu lesen ist, dass Förderzentren Ganztagsschulen sind. Im inklusiven Bereich jedoch werden die Kinder mittags nach Hause geschickt und der Verantwortung der Eltern übergeben. Wir sehen hier eine Ungleichbehandlung. Des Weiteren regen wir an, über Klassengrößen und teiler im Sinne der Inklusion nachzudenken. In einer Grundschulklasse von 26 Kindern kann sich schwer, und wenn dann nur bei ausreichender personeller Abdeckung, um drei oder mehr inklusiv beschulte Kinder gekümmert werden. Da die personelle Abdeckung derzeit in vielen Gebieten Thüringens schwierig ist, sehen wir hier die Gefahr einer immensen Belastung der LehrerInnengesundheit auf uns zukommen gepaart mit dem nicht haltbaren Anspruch, sich um jedes Kind explizit zu kümmern und es da abzuholen, wo es gerade steht. Zum Schluss sei gesagt, dass wir der Inklusion sehr positiv gegenüber stehen und die Arbeit der verschiedenen Gremien zur Erstellung der uns vorliegenden Arbeitsfassung sehr wertschätzen. Gern stehen wir für Fragen und/oder Gespräche sowie Anregungen zur Verfügung. Über eine Beantwortung der für uns offenen Fragen würden wir uns indes sehr freuen. Unsere nächste Sitzung ist am 16. März 2017 um Uhr im Fraktionsraum der LINKE. im Thüringer Landtag. Dazu laden wir Sie hiermit bereits herzlich ein. Mit freundlichen Grüßen Doreen Amberg als Sprecherin der LAG Bildung und Schule der Partei DIE LINKE. Landesverband Thüringen Torsten Wolf, Mitglied des Thüringer Landtages für DIE LINKE. Dr. Steffen Kachel, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag 5
~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn
Mehr1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die
1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren? Diese Unterscheidung führt tatsächlich
Mehr31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011
Einführung und Umsetzung inklusiver Bildungsangebote Länderbericht Thüringen 31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 1 Veränderte Schuleingangsphase 1998 Projekt zur Schulentwicklung Veränderte
MehrHerausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft
Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
MehrWorkshop 1 Berufskollegs und Inklusion
7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 11.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Zukunft des
MehrClaudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing
Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a 94345 Niedermotzing 09429 8000 Stellungnahme des Landeselternbeirats für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung zum Gesetzentwurf der interfraktionellen
MehrBildungsverlauf 1: Erwerb des Abschlusses durch zielgleiche Unterrichtung
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12. 28195 Bremen An die Schulen im Lande Bremen Informationsschreiben 151/2014
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
Mehrdes DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme des DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen und des GEW Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Änderung der Verordnung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) Düsseldorf, 26.02.2016
MehrGemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrVerfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)
Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrII A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017
II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 Informationen über die Veränderungen in der Diagnostik in den sonderpädagogischen
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
MehrAngenommene Anträge LDV 2012 Schweinfurt
Angenommene Anträge LDV 2012 Schweinfurt Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2013 wie folgt festgelegt: Beitragsgruppe Jahreszahler Halbjahreszahler Vollzahler 115,00 118,00 Teilzahler
MehrArbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden
Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
MehrMission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=3525 Studiendesign
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Was erwartet Sie heute? Inklusion im Bay EUG (Auszüge) Beratungsangebot zur inklusiven Beschulung an der Staatl. Schulberatungsstelle für Mfr. Fallbeispiele
MehrStefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS
Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrInklusion in der Schule wo stehen wir?
Herausforderungen in der Behindertenpolitik Inklusion in der Schule wo stehen wir? Berlin, 23. April 2013 Zur Person: Manfred Busch seit 1. Februar 1975 im niedersächsischen Schuldienst, davon 2 ½ Jahre
MehrLANDESELTERNBEIRAT DER GRUNDSCHULEN UND FÖRDERZENTREN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
An den Bildungsausschuss LANDESELTERNBEIRAT DER GRUNDSCHULEN UND Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3543 Bad Schwartau, 02.11.2014 Stellungnahme des Landeselternbeirates Grundschulen und Förderzentren
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW
Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)
MehrDie Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen
Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen Staatssekretär Prof. Dr. Roland Merten Seite 1 Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen 1. Was ist bisher passiert
MehrInklusion im Landkreis Esslingen
Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen
MehrArbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden
Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung 22. Mai 2017 34772/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Stichprobengröße:
MehrEinfach und schnell erklärt! Das Schulsystem in Thüringen المدرسة École Schule School Okul
www.tmbjs.de Einfach und schnell erklärt! Das Schulsystem in Thüringen المدرسة Schule École School Okul Das Schulsystem in Thüringen Willkommen in Deutschland! In Thüringen gehen Kinder mit 6 Jahren für
Mehr1 Verordnungszweck. 2 Personalkostenanteil
Thüringer Verordnung über die staatliche Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft (Thüringer Finanzhilfeverordnung -ThürFiVO-) Vom 10. Januar 2008 Aufgrund des 16 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen 22. Mai 34769/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland Stichprobengröße:
MehrGemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes von Berlin
Drucksache 17/2998 Neu 14.06.2016 Antrag der Fraktion Die Linke Gemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz zur Änderung des
MehrDer Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung
Der Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung 1.) Allgemeine Hinweise zur Einleitung eines Förderausschusses 1. Grundsätzlich ist vorab zu bedenken, dass eine Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrVor- und Nachbereitung und für Fortbildungsmaßnahmen im dienstlichen Interesse sind Teil der Arbeitszeit.
Vor- und Nachbereitung und für Fortbildungsmaßnahmen im dienstlichen Interesse sind Teil der Arbeitszeit. Die Festlegung der Arbeitszeit für den einzelnen Horterzieher erfolgt nach den Erfordernissen der
MehrEckpunktepapier. Inklusion. der CDU-Landtagsfraktion
Eckpunktepapier Inklusion der CDU-Landtagsfraktion 1. Vorwort Wie wir in einer alternden und ausdifferenzierten Gesellschaft zusammenleben können und wollen, wird eine der großen gesellschaftspolitischen
MehrBrandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005
Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrINFORMATIONEN ZUM SCHULJAHRESBEGINN 2011/12
INFORMATIONEN ZUM SCHULJAHRESBEGINN 2011/12 18. August 2011 Schüler und Schulen Das neue Schuljahr beginnt für rund 211.900 Schüler an 865 staatlichen und voraussichtlich 24.250 Schüler an 163 freien Schulen
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Baden-Württemberg 22. Mai 34771/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrRessourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt
Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Meine Schule will inklusiv arbeiten. Damit es gelingt, benötigen wir gerade am Anfang
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2847 6. Wahlperiode 30.04.204 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
MehrInklusion an der Regelschule
Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrInklusives Schulsystem in Deutschland. Entwicklungen in den Ländern
Inklusives Schulsystem in Deutschland Entwicklungen in den Ländern Inspiration durch eine Botschaft des Choreographen Royston Maldoom MR Söhnke Asmussen BW MR Erich Weigl BY als Vertreter der KMK Sonderpädagogen
MehrPestalozzischule. Beratungsund. FörderZentrum. Förderschule für Lernhilfe (BFZ)
Pestalozzischule Förderschule für Lernhilfe Beratungsund FörderZentrum (BFZ) 35329 Gemünden / Felda (Vogelsbergkreis) Lindenweg 1 Telefon: 06634 919340 Fax: 06634 919342 Aufgaben eines Beratungs- und FörderZentrums
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen
Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen
MehrHerzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014
Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrZur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje
Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von
MehrUmfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen
Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen Ausgangssituation 2016/17 Umfrageergebnisse 2016/17 Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) 1 Ausgangssituation: Kinder mit Förderbedarf 1 Kind
Mehrdem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Thüringer Landesschülervertretung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte
Zielvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Thüringer Landesschülervertretung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte Präambel Warum schließen TMBJS
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrSonderpädagogische Schülerakte Teil I
I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter: / Vater: Sonstigen
Mehrdes DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme des DGB Bezirk Nordrhein-Westfalen und der GEW Landesverband Nordrhein-Westfalen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) gemäß 77
MehrFörderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3193 6. Wahlperiode 27.08.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einheitliche Leistungsbewertung an den öffentlichen Schulen
MehrAus was wir zu sprechen
GEW Schwäbisch Hall 23. März 2017 Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der GEW Mitgliederzeitschrift bildung & wissenschaft; Mitglied HPR GHWRGS; Leiter eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen
MehrNETZWERK des FÖZ ERICH KÄSTNER Altenburg
NETZWERK des FÖZ ERICH KÄSTNER Altenburg GS Karolinum ABG GS W. Busch ABG GS Luther ABG GS Platane ABG GS Nobitz ABG GS Windischleuba GS Wintersdorf GS Lucka GS Meuselwitz GS Posa RS D.-Bonhoeffer ABG
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur
MehrFAQ zur Schulpflicht und Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache
www.tmbjs.de FAQ zur Schulpflicht und Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache Inhalt 1. Ab wann sind Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache schulpflichtig?
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\Ref II-4\2012\2012-04-12_LA_Gehring_Bayerns auf dem Weg zur inkusiven Schule\2012-05- 03_LA_Gehring_inklusive
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrSchulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste
Schulgesetzänderung Bezüge Rahmenkonzeption Sonderpädagogische Dienste Schulgesetz Bezugspunkte Sonderpädagogischer Dienst 15 (Abs. 2) ( ) die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen
MehrInklusion an Berliner beruflichen Schulen entwickeln! Zwischenstand der AG Inklusion an beruflichen Schulen 2/2016 Ralf Jahnke SenBJW I E 11
Inklusion an Berliner beruflichen Schulen entwickeln! Zwischenstand der AG Inklusion an beruflichen Schulen 2/2016 Ralf Jahnke SenBJW I E 11 Politische Vorgaben für den Prozess 25. November 2011: Empfehlung
MehrHandout gemeinsam inklusiv
Berufsorientierung bei Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Einzugskreis der Erich Kästner-Schule, Achim Handout 2017 Fragestellungen Sind in
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung NRW Düsseldorf Pr. Oldendorf,
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW 40190 Düsseldorf Pr. Oldendorf, 26.02.2014 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung Verbändebeteiligung nach
MehrÜbersicht über die Schulartengliederung und institutionellen Zuordnungen in den Statistiken der allgemeinbildenden Schulen - Schuljahr 2015/2016-
1. Vorklassen Vorschulklassen an Grundschulen Vorschulklassen an Grundschulen der Stadtteilschulen Eingangsstufen an Grundschulen Vorschulklassen an spez. Sonderschulen 5) Vorklassen an spez. Förderschulen
MehrUN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen
UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und
MehrHandout gemeinsam inklusiv
Berufsorientierung bei Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Einzugskreis der Erich Kästner-Schule, Achim Handout 2017 Fragestellungen Sind in
MehrDAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010
Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im
MehrInklusion aus Sicht des Schulträgers. Dr. Werner Ungewiß Julia Lieder
Inklusion aus Sicht des Schulträgers Amt für Bildung Dr. Werner Ungewiß Julia Lieder Gesetzliche Grundlagen für den Schulträger Schulfinanzierungsgesetz (ThürSchFG) (1) Der nicht zum Personalaufwand (
MehrInklusion an beruflichen Schulen
Inklusion an beruflichen Schulen German Denneborg Abteilungsleiter Bayerisches Staatsministerium für 1. Ausgangslage Rechtslage Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art.
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
MehrDas bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel Das bayerische Schulsystem ist vielfältig und durchlässig. Jedem Kind stehen viele schulische
MehrAn den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein
An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 8.11.13 Neuordnung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrDie Thüringer Gemeinschaftsschule. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die Thüringer Gemeinschaftsschule Ziel einer guten Schule ist es, allen Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu gehört die Integration von leistungsschwächeren und sozial benachteiligten
MehrSind wir auch verschieden, keiner wird gemieden, keiner bleibt allein.
1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: 29.03.2012, 10.00 Uhr - Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich der Urkundenverleihung an Schulen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1591 6. Wahlperiode 13.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulaufnahmeverfahren und ANTWORT der Landesregierung
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Gemeinsamer Unterricht an der Gesamtschule Köln-Holweide 1 Navigation 1.Das Leitbild der Schule 2.Daten, Zahlen und Fakten zur Schule 3.GU an unserer Schule 1. Das Leitbild der Schule
MehrFrankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum!
Frankfurt macht Schule Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! 1 Tagesablauf 14.30 Uhr Begrüßung 14.50 Uhr Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 Hintergrund Grundschulen Weiterführende
MehrInklusive Bildung in Schleswig-Holstein
in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung
MehrSchulSportBewegung. Eckpunkte für ein Sportpolitisches Konzept
SchulSportBewegung Eckpunkte für ein Sportpolitisches Konzept Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde des Sports, Sport bewegt die Menschen nicht nur körperlich. Er hat eine starke
Mehr1.1 Im Jahr 2012 beträgt die an den freien Schulträger zu zahlende staatliche Finanzhilfe je Schüler an
Verwaltungsvorschrift für das Jahr 2012 zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier
Mehr