Gründungsformalitäten was ist zu beachten?

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1 Gründungsformalitäten was ist zu beachten? EXISTENZ 2015 am in Bad Tölz Ulrike Wittmann

2 Notwendige Vorüberlegungen Wie soll die Selbstständigkeit erfolgen? Nebenerwerb Vollerwerb Wer sollte/muss davon informiert werden? Arbeitgeber (bei Nebenerwerb) -> Arbeitsvertrag! Vermieter -> Mietvertrag! Spielt das (familiäre) Umfeld mit? Was sagen Ehepartner/in, Freunde, Bekannte, dazu? selbst und ständig! Seite 2

3 Seite 3

4 Gründungschronologie Phase I Grobplanung Analysephase (1-3 Monate) Ideen finden Konsultation mit IHK, HWK oder IFB Kontakte knüpfen Markt und Standort analysieren Erstkontakt mit Steuerberater Unternehmenskonzept/Businessplan erarbeiten (diskussionsfähiger Entwurf als Verhandlungsbasis) Seite 4

5 Gründungschronologie Phase II Detailplanung Konsultationsphase (3-4 Monate) Kontakt und konkrete Gespräche mit Beratern (Steuer-, Unternehmens-, Finanzberater, Anwalt, erneut IHK, HWK, IFB) Vorauswahl geeigneter Banken und erste Gespräche Mietverhandlungen Nachfragen bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Ämtern, Behörden, Kassen, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Müllentsorger, Telefonanbieter, Internetprovider, etc. Kontakt mit Branchenverbänden, Vereinen, Organisationen Verhandlungen mit Lieferanten/Partnern Zielgerichtete Mitarbeitersuche Seite 5

6 Gründungschronologie Phase III Detailplanung Aktionsphase (4-5 Monate) Vorverträge eingehen Prüfungen ablegen, Konzessionen/Genehmigungen erwerben/einholen Gesamtkonzept/Businessplan stets aktualisieren und final prüfen Kredit und Förderanträge stellen Seite 6

7 Gründungschronologie Vorhabensbeginn Verbindliche Verträge abschließen Beschäftigungsverhältnis kündigen (falls nicht schon früher erforderlich) Geschäft einrichten Eröffnungswerbung organisieren Buchhaltung/administrative Tätigkeiten konzipieren Mitarbeiter vorbereiten/schulen Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden Geschäftseröffnung Seite 7

8 Arten der Selbstständigkeit Selbstständig Freier Beruf Gewerbe IHK HWK 18 Einkommensteuergesetz: die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit... Jede selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört. Seite 8

9 Anmeldung Freier Beruf Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stehendes Gewerbe Gemeinde Gewerbeanmeldung und anschließend Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Seite 9

10 Gewerbeanmeldung Gemäß 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren Beginn Veränderung (Wechsel/Ausdehnung des Gewerbes) Beendigung unter Verwendung der bundeseinheitlichen Vordrucke anzuzeigen (GewA 1 bis 3) Seite 10

11 Gewerbeanmeldung Wann ist anzuzeigen? Gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anzeigepflichtigen Ereignisses Wer muss anzeigen? Der Gewerbetreibende: natürliche oder juristische Person, die das Gewerbe betreiben möchte Einzelunternehmen: Juristische Person: Inhaber Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Personengesellschaften: Jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter Seite 11

12 Gewerbeanmeldung Wer ist zuständig? Örtlich und sachlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird oder das anzeigepflichtige Ereignis eintritt. In Bad Tölz: Stadt Bad Tölz Am Schloßplatz Bad Tölz Gewerbeanmeldungen können in Bayern auch bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern abgegeben werden. Gebühren? In Bad Tölz liegt die Anmeldegebühr zwischen 12,50 und 50,00 Seite 12

13 Gewerbeanmeldung Welche Unterlagen sind vorzulegen? Personalausweis oder Reisepass bei nicht-eu-bürgern: Aufenthaltsgenehmigung inkl. Erlaubnis eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug bei einer GmbH in Gründung die Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer darüber, dass der Gewerbebeginn bereits vor Handelsregistereintragung erfolgen soll bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Vorlage der Erlaubnis Seite 13

14 Wer erhält eine Durchschrift der Gewerbeanzeige? Statistisches Landesamt Finanzamt Gewerbeaufsicht Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer Eichamt Bundesagentur für Arbeit Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft) Behörden der Zollverwaltung Weitere Stellen (Registergericht, Landesbehörden) Seite 14

15 Wann ist eine Erlaubnis erforderlich? Grundsatz der Gewerbefreiheit Ausnahmen Erlaubnispflichtige Gewerbe Überwachungsbedürftige Gewerbe Seite 15

16 Erlaubnispflichtige Gewerbe Hierunter fallen u.a.: Abschleppunternehmen Arbeitnehmerüberlassung Arzneimittel (Großhandel, Import, Export u. Herstellung) Bankgeschäfte Bauträger und Baubetreuer Bewachungsgewerbe Darlehensvermittlung Finanzdienstleistungen Finanzanlagenvermittlung & Honorar-/ Finanzanlagenberatung Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank Gefahrguttransporte Immobilienmakler Personenbeförderung Pfandleiher Reisegewerbe Spielhalle/Automatenaufsteller Versicherungsvermittlung und -beratung Welche Nachweise werden gefordert? (Je nach Tätigkeit unterschiedlich!) Persönliche Zuverlässigkeit Polizeiliches Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug Sachliche Voraussetzungen Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit/geordnete Vermögensverhältnisse Geeigneter Zustand der Gewerberäume Berufshaftpflichtversicherung Fachliche Voraussetzungen Sachkundenachweis Unterrichtungsnachweis Seite 16

17 Sonderfall Reisegewerbe ( 55 GewO) Eine Reisegewerbetätigkeit liegt vor, wenn Sie selbstständig ohne vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten, Bestellungen oder Leistungen vertreiben oder ankaufen, eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausüben. Erlaubnispflicht (Reisegewerbekarte) Zu beantragen bei örtlicher Kreisverwaltungsbehörde mit Personalausweis oder Reisepass Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Passfoto Seite 17

18 Überwachungsbedürftige Gewerbe ( 38 GewO) Hierunter fallen u.a.: Gebrauchtwarenhandel z. B. hochwertige Konsumgüter, KFZ, Fahrräder, Edelmetalle, Edelsteine, Altmetalle Auskunfteien, Detekteien Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften Reisebüro, Vermittlung von Unterkünften Schlüsseldienste, Handel mit Gebäudesicherungseinrichtungen, diebstahlbezogenen Öffnungswerkzeuge Kreisverwaltungsbehörde prüft unmittelbar nach Gewerbeanmeldung die persönliche Zuverlässigkeit! Gewerbetreibender hat unverzüglich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen (zuständige Stelle: Meldebehörde). Seite 18

19 Handwerk Die Handwerksordnung unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen: 1. Berufe der Anlage A zur Handwerksordnung Eintrag in die Handwerksrolle (Meisterprüfungszeugnis) Gewerbeanmeldung Beispiele: Maurer, Dachdecker, Maler und Lackierer, Bäcker, Fleischer, etc. Hinweis: Klären Sie unbedingt schon in der Planungsphase, ob die Voraussetzungen für Ihre Eintragung in die Handwerksrolle gegeben sind! Seite 19

20 Handwerk 2. Berufe der Anlage B zur Handwerksordnung Kein Qualifikationsnachweis Gewerbeanmeldung + Anzeige bei der Handwerkskammer Beispiele: Fliesenleger, Parkettleger, Damen- und Herrenschneider, Raumausstatter, Gebäudereiniger, Müller, Brauer, etc. Seite 20

21 Rechtsformwahl eine Frage der Strategie Anzahl der Gründer Haftung Gründeraufwand Laufender Aufwand (Rechnungswesen) Steuerbelastung Leitung und Vertretervollmacht Finanzierungs-, Beteiligungsmöglichkeiten Image Namensrecht Seite 21

22 Rechtsformwahl alleine mit Partner Personenunternehmen Einzelunternehmen (mit oder ohne HR-Eintrag; e.k. bzw. e.kfr.) Personengesellschaft GbR/BGB-Gesellschaft ohg KG Partnerschaftsgesellschaft Kapitalgesellschaft Ein-Personen-GmbH/-UG (haftungsbeschränkt) Ein-Personen-AG Mischformen: z.b. GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaft GmbH/UG (haftungsbeschränkt) AG Seite 22

23 Handelsregistereintragung Freiwillige Eintragung möglich, z.b. Einzelunternehmer Kapitalgesellschaften, ohg und KG sind generell eintragungspflichtig Einzelunternehmer und GbR sind eintragungspflichtig, sofern ein Handelsgewerbe betrieben wird Definition Handelsgewerbe: Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert Kriterien: u.a. Jahresumsatz, Größe und Einrichtung der Geschäftsräume, Größe der Lagerhaltung, Anzahl der Beschäftig-ten und Höhe des eingesetzten Kapitals Seite 23

24 Wie erfolgt die Eintragung in das Handelsregister? Das Handelsregister wird bei den Registergerichten (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form (Notar) bei dem für den Sitz des Unternehmens zuständigen Registergerichts erfolgen. Öffentliche Beglaubigung heißt, dass die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden muss. Der Notar reicht die Anmeldung beim Handelsregister ein. Die Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Kosten (Notar-, Eintragungsgebühren, Veröffentlichung) liegen bei Erstanmeldung eines Einzelkaufmanns derzeit bei ca. 250,00. Achtung Mit Eintragung unterliegen Sie dem im Handelsgesetzbuch geregeltem Sonderrecht der Kaufleute und sind zur doppelten Buchführung verpflichtet! Seite 24

25 Steuern & Versicherungen (teilw. optional) Umsatzsteuer Einkommensteuer (Personengesellschaft) Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaft Gewerbesteuer Sachversicherungen Feuerversicherung Einbruchdiebstahlversicherung Versicherung gegen Leitungswasserschäden Glasversicherung Transportversicherung Vermögensversicherung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Seite 25

26 Weitere wichtige Punkte Businessplan/Konzept mit folgenden Inhalten erstellen Geschäftsidee Gründerprofil Markteinschätzung Wettbewerbssituation Standortwahl Unternehmensorganisation Risikoanalyse Investitionsplan/Kapitalbedarfsplan (Sach- und Betriebsmittel) Lebenshaltungskosten/Personalkostenplan Umsatz-/Rentabilitätsvorschau (für 3 Jahre) Liquiditätsplan (für 24 Monate) Reserven für Unvorhergesehenes planen und Rücklagen bilden!!!!! Seite 26

27 Wo bekomme ich Unterstützung? Unentgeltliche Broschüren/Merkblätter Newsletter (4 x jährlich) Telefonische Beratung Persönliche, individuelle Beratungsgespräche Fachkundige Stellungnahme für Gründungszuschuss bei ALG I-Bezug für ERP-Kapital für Gründung (ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe) zu Bürgschaften und Förderungen nach Bundessozialhilfegesetzbuch Monatlicher, öffentlicher Fördersprechtag der LfA in München (Balanstr.) Seminare für Gründer und Jungunternehmer Diverse sonstige Veranstaltungen (z.b. EXISTENZ, Gründerfrühstück, u.v.m) IHK-interne Nachfolge-/Übernahmevermittlung bzw. nexxtchange (öffentliche Plattform) Seite 27

28 Coachingprogramme Programm Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern Gründercoaching Deutschland GCD Gegenstand der Förderung Coaching- und Beratungsmaßnahmen Coaching- und Beratungsmaßnahmen Zuschuss 70 % 50 % Max. Zuschusshöhe Euro (10 Tagewerke) Euro (ab Mai 2015: Euro) Bemessungsgrundlage Euro Euro (ab Mai 2015: Euro) Max. förderfähiges Tageshonorar 800 Euro 800 Euro Zielgruppe Gründer oder Übernehmer vor Start im Haupterwerb, Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung (ab Mai 2015: Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung) Coachingzeitraum 2-3 Monate 6 Monate Anträge und Infos: Starthilfe und Unternehmensförderung Baustein 6 Coaching Kontakt: coaching@muenchen.ihk.de Telefon: , -1648, Seite 28

29 Zum guten Schluss noch. Zehn Schlüssel zum Erfolg: Selbstvertrauen und -bewusstsein Blick für die richtige Gelegenheit Urteilsvermögen Heißhunger auf viel Arbeit Stresstoleranz Selbstdisziplin Zielstrebigkeit Unabhängigkeit Anpassungsfähigkeit Teamfähigkeit Lust auf Gewinn Seite 29

30 Ich wünsche Ihnen einen inspirierenden Tag und viel Erfolg bei Ihrer Gründung! Ulrike Wittmann Referentin Betriebswirtschaftliche Beratung IHK für München und Oberbayern Geschäftsstelle Weilheim Bahnhofplatz Weilheim Telefon: Telefax: ulrike.wittmann@muenchen.ihk.de

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