Kinderschutzkonzept für die Ev. Kirchengemeinde Obertshausen

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1 Evangelische. Kirchengemeinde Schönbornstraße Obertshausen Kinderschutzkonzept für die Ev. Kirchengemeinde Obertshausen Stand: Präambel Kindeswohl, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung sind Themen, die aus der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken sind. Nicht nur die Neuerungen in der Gesetzeslage veranlassen uns, der wachsenden Forderung nach wirksamer Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nachzukommen. Sondern aus unserem christlichen Glauben und unserem Selbstverständnis als Evangelische Kirche kommen wir unserer Verantwortung für das leibliche und seelische Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen nach. Die Beschäftigung mit dem Thema Kindeswohlgefährdung erfordert hohe Sensibilität und Wissen um die Umstände: Vernachlässigung, Erziehungsgewalt, Misshandlung oder sexualisierte Gewalt zerstören Leben. Umso wichtiger ist es, dass wir klar Position an der Seite der Kinder und Jugendlichen beziehen. Dazu brauchen wir ein Klima der Offenheit, der Transparenz sowie eine Kultur des Hinschauens. Kindern und Jugendlichen sowie den Mitarbeitenden in unserer Kinder- und Jugendarbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen. Im Rahmen einer Kinderschutz-Initiative innerhalb des Dekanats Rodgau hat der Kirchenvorstand deshalb in diesem Konzept Regeln und Prozesse erarbeitet, damit Kinder und Jugendliche im Bereich unserer Gemeinde wirksam geschützt werden. Es ist bindende Arbeitsgrundlage für jegliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde. 2. Kindeswohl und unsere Kontaktflächen als Gemeinde Der Schutz vor Gefährdungen ist ein Recht von Kindern und Jugendlichen und wird zum Auftrag an Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und in unserem Fall kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Veränderungen durch die Novellierung des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII u. a. in 8a, 72a schaffen eine größere Verbindlichkeit zum Thema Kinderschutz für freie Träger. Als Evangelische Kirche sind wir im Sinne des 75,3 des SGB VIII anerkannter freier Träger der Jugendhilfe: Die Kirchen und Religionsgemeinschaften 1 Text basiert auf Vorlagen des Ev. Dekanats Rodgau, Stand: Nov. 2011

2 Seite 2 von 5 des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Damit kommt dem Schutz des Kindeswohls, der Vermeidung von Gewalt innerhalb der eigenen Trägerschaft, aber auch dem Erkennen von Gewalt außerhalb des eigenen Einflussbereichs, große Bedeutung zu Kindeswohl Der unbestimmte Gesetzbegriff Kindeswohl hat mehrere Dimensionen und umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen eines Kindes. Kinder und Jugendliche haben Grundbedürfnisse, deren Befriedigung für ihre gesunde Entwicklung notwendig ist. Zu den Grundbedürfnissen gehören physiologische Bedürfnisse (z.b. Nahrung, Hygiene, Schlaf, körperliche Zuwendung), ein Bedürfnis nach Sicherheit (z.b. Schutz vor Krankheiten, Natureinwirkungen), ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung (z.b. Bezugspersonen, Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft), ein Bedürfnis nach Wertschätzung (z.b. Anerkennung als seelisch und körperlich wertvolle Menschen), ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung (z.b. positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdranges) und ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung (z.b. Begleitung bei der Bewältigung von Lebensängsten und Unterstützung bei der Entwicklung von Fertigkeiten) Kindeswohlgefährdung Formen von Kindeswohlgefährdung können Kindesvernachlässigung (z.b. mangelhafte Versorgung mit Nahrung und Kleidung, unterlassene Gesundheitsfürsorge, fehlende Aufsicht), Erziehungsgewalt und Misshandlung (z.b. körperliche und seelische Bestrafungen durch Eltern, massive Formen von körperlicher und seelischer Gewalt auch unter Kindern und Jugendlichen) oder sexualisierte Gewalt (Erwachsene oder ältere Jugendliche benutzen Mädchen oder Jungen als Objekt der Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse) sein Die Auswirkungen von Kindeswohlgefährdung Die Auswirkungen von Kindeswohlgefährdung als Folgen von Vernachlässigung und Gewalt können vielfältig sein. Bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt kann es zu körperlichen Verletzungen oder (seelischen) Erkrankungen kommen. Bei Vernachlässigung sind chronische Erkrankungen wie dauerhafte grippale Infekte oder Mangelerkrankungen möglich. Oft leiden Kinder jahrelang unter den psychosomatischen Folgeproblemen. Einige können z.b. nicht mehr ruhig schlafen und sind daher ständig übermüdet und unkonzentriert. Andere haben Essstörungen oder andauernde diffuse Ängste. Manche Kinder zeigen in der Folge auch in ihrem sozialen Verhalten eine Veränderung. Sie fallen auf, weil sie häufig sehr aggressiv sind oder sehr distanzlos gegenüber anderen, vielleicht sogar völlig fremden Personen Kontaktflächen für uns als Gemeinde Im kirchlichen Bereich ergeben sich u.a. folgende sogenannte Kontaktflächen, bei denen Kinder und Jugendliche untereinander und mit Erwachsenen mehr oder weniger intensiven Kontakt haben: bei regelmäßig stattfindenden Kinder- und Jugendgruppen und kindermusikalischen Angeboten bei Freizeitmaßnahmen im Kindergottesdienst und in der Konfirmandenarbeit bei Angeboten der Familienbildung in der Schule In diesen Zusammenhängen können bei Kindern und Jugendlichen Folgen von Vernachlässigung und Gewalt auffällig werden, die sie außerhalb des kirchlichen Bereichs erfahren haben. Gleichzeitig können diese

3 Seite 3 von 5 Zusammenhänge Täterinnen und Tätern die Möglichkeit bieten, Gewalt auszuüben; sowohl Kinder und Jugendliche untereinander, aber auch Erwachsene gegenüber Kindern und Jugendlichen. 3. Unser Selbstverständnis Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Obertshausen lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden. Die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Körperliche, seelische oder psychische Gewalt wird nicht geduldet. Die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen wird alles ihr Mögliche tun, um einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder und Jugendliche auszuschließen. Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema, sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität der Kinder- und Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderund Jugendarbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen. Deshalb setzen wir uns folgende Ziele: Die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen entwickelt sich mit den anderen 15 Kirchengemeinden, Einrichtungen und Arbeitsbereichen des Evangelischen Dekanats Rodgau zum Schutzraum für Kinder und Jugendliche. Damit soll das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in die Arbeit der Gemeinden, in die Integrität der Mitarbeitenden gestärkt und eine persönliche Gottesbeziehung gefördert werden. Kinder und Jugendliche können in diesem Schutzraum Hilfe und Begleitung erfahren, wenn sie außerhalb Gewalt und Vernachlässigung erlitten haben. Durch diese Beziehungsarbeit schaffen wir die Möglichkeit, des persönlichen Kontakts zu vertrauensvollen Mitarbeitenden und bieten so zusätzliche Bezugspersonen für betroffene Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche werden in diesem Schutzraum durch präventive Maßnahmen in ihrer Entwicklung von Selbstbewusstsein, geschlechterbewusste Identität und Fähigkeit zur Selbstbestimmung gestärkt. Sie lernen so, möglichen Übergriffen besser zu widerstehen. Damit treten wir ein für wirksamen, vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz. Durch Informationsveranstaltungen und Fortbildungen werden alle Verantwortlichen und Mitarbeitenden im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und befähigt, den Schutzauftrag zu erfüllen. Das ermöglicht uns eine nachhaltige Arbeit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die uns anvertraut sind. Potentiellen Täterinnen und Tätern wird es durch die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erschwert, Gewalt an Kindern und Jugendlichen auszuüben. Das unterstützen wir durch die Einführung und Umsetzung des Verhaltenskodex und der Selbstverpflichtungserklärung. 4. Maßnahmen 4.1. Beauftragte für Kinderschutz für unsere Gemeinde Der Kirchenvorstand der Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen beauftragt neben den beiden Pfarrern eine geeignete Person als Ansprechpartner(in) für Kinderschutz in der Kirchengemeinde. Der oder die

4 Seite 4 von 5 Ansprechpartner werden allen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen bekannt gemacht. Als Beauftragte für Kinderschutz wird Corinna Seger berufen AG Kinderschutz des Dekanats Rodgau Die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen hält Kontakt zur AG Kinderschutz des Evangelischen Dekanats Rodgau und wendet sich im Bedarfsfall (Information, Fortbildung, Krisenfall) an sie. Ansprechpartner ist der Beauftragte für Kinderschutz des Dekanats, Boris Graupner Krisenteam des Dekanats Rodgau Die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen wird sich im Verdachtsfall oder bei konkreten Fällen an das Krisenteam des Evangelischen Dekanats Rodgau wenden. Das Krisenteam kommt zusammen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Die Mitglieder des Krisenteams greifen nicht im Sinne einer Intervention ein, sondern beraten über die Informationsweitergabe, über den Umgang mit dem mutmaßlichen Opfer und dessen Umfeld, über den Umgang mit dem mutmaßlichen Täter und dessen Umfeld, über weitere hinzuzuziehende Personen und über die Öffentlichkeitsarbeit. Mitglieder des Krisenteams sind (Stand 10/2013): Dekan, Carsten Tag Präses, Elke Tomala-Brümmer Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Kai Fuchs der Beauftragte für Kinderschutz, Boris Graupner die Beauftragte für Kinderschutz unserer Gemeinde, Corinna Seger evtl. Ansprechpartner(in) der EKHN (Frau Pröpstin Scherle) bei Bedarf eine externe Person (Fachkraft Kinderschutz) 4.4. Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung sind Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes und liegen im Anhang bei. Im Verhaltenskodex wird prägnant beschrieben, wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Evangelischen Dekanat Rodgau auf allen Ebenen verhalten sollen, um dem Schutzauftrag gerecht zu werden. In der Selbstverpflichtung, die von sämtlichen Mitarbeitenden im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschrieben werden muss, wird versichert, dass man sich an den Verhaltenskodex hält, im Verdachtsfall verantwortliche Leitungskräfte informiert und selbst keine kinderschutzrelevante Straftat begangen hat Schulungsmaßnahmen in der Kirchengemeinde Die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit werden regelmäßig auf der Basis des vorliegenden Konzepts geschult. Im Rahmen der Mitarbeitertreffen werden auch die Mitarbeitenden der Erwachsenenarbeit regelmäßig informiert und sensibilisiert.

5 5. Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes Seite 5 von 5 Das vorliegende Konzept wurde in der Kirchenvorstandssitzung am beschlossen. Die evangelische Kirchengemeinde Obertshausen wird das entwickelte Kinderschutzkonzept bis zum umsetzen. Das Konzept wird jährlich durch den Kirchenvorstand überprüft. Obertshausen, den

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