Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2230 -

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1 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/ Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Dürr (FDP), eingegangen am Der Semesterbeitrag in Niedersachsen Die Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten zahlen zu Beginn eines jeden Semesters den sogenannten Semesterbeitrag. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und für die Rückmeldung ins nächst höhere Semester. Berichten zufolge differieren die Beträge zwischen den einzelnen Hochschulen und Universitäten in der Höhe und ebenso in der Zusammensetzung und Verwendung. Zahlreiche Kritiker bezeichnen die Semesterbeiträge als heimlichen Studienbeitrag. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Beträge an den einzelnen Hochschulen zum Wintersemester 2014/2015, wie setzen sich die Beträge genau zusammen, und für welche Institutionen werden sie verwendet (bitte nach Hochschulen auflisten)? 2. Wie haben sich die Semesterbeiträge in den letzten drei Jahren entwickelt? 3. Welche Personen an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten sind verpflichtet, den Betrag zu bezahlen, und welche Personen werden von der Zahlung befreit? 4. Wie viele Studierende zahlen in Niedersachsen insgesamt den Semesterbeitrag zum Wintersemester 2014/2015 und zum Wintersemester 2013/2014? 5. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller in Niedersachsen gezahlten Semesterbeiträge zum Wintersemester 2014/2015 und zum Wintersemester 2013/2014? 6. Wie bewertet die Landesregierung den Semesterbeitrag, und werden sich die Beträge in Zukunft nach Einschätzung der Landesregierung erhöhen? 7. Plant die Landesregierung Änderungen bezüglich der Semesterbeiträge, und, wenn ja, wie gestalten sich diese genau, und wann werden sie umgesetzt? 8. Teilt die Landesregierung die Meinung vieler Kritiker, nach der die Semesterbeiträge einen heimlichen Studienbeitrag darstellen? 9. Bewertet die Landesregierung die unterschiedlich hohen Semesterbeiträge als gerecht, und wie kann aus ihrer Sicht begründet werden, dass die Beträge unterschiedlich hoch sind? (An die Staatskanzlei übersandt am ) 1

2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Wissenschaft und Kultur - M / Der Semesterbeitrag setzt sich an den niedersächsischen Hochschulen im Regelfall zusammen aus: dem Verwaltungskostenbeitrag von einheitlich 75,00 Euro gemäß 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), dem Studierendenschaftsbeitrag gemäß 20 NHG (in dessen Rahmen von den Studierendenschaften u. a. auch der Beitrag für das studentische Semesterticket festgelegt wird) und dem Studentenwerksbeitrag gemäß 68 NHG. Gemäß 11 Abs. 1 Satz 1 NHG erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung für ihren Träger von den Studierenden für jedes Semester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75,00 Euro. Gemäß 11 Abs. 1 Satz 2 NHG sind hiervon ausgenommen: 1. ausländische Studierende, die eingeschrieben werden a) aufgrund eines zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommens oder einer Hochschulpartnerschaft, soweit Gegenseitigkeit besteht, oder b) im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, 2. Studierende, die für ein ganzes Semester oder Trimester beurlaubt sind, 3. Studierende, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium für ein Promotionsstudium oder gleichstehendes Studium erhalten, und 4. Studierende an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. Gemäß 11 Abs. 3 NHG wird der Verwaltungskostenbeitrag erhoben für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung ohne Studienfachberatung und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehört das Leistungsangebot zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung sowie in Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung. Die Hochschulen erheben von den Studierenden bei Immatrikulation oder Rückmeldung die Beiträge für die Studierendenschaft gemäß 20 Abs. 3 Satz 1 NHG und für die Studentenwerke gemäß 70 Abs. 1 Satz 2 NHG mit und leiten diese an die Studierendenschaft und die Studentenwerke weiter. Die Höhe der Beiträge für die Studierendenschaft setzt diese selbst durch eine Beitragsordnung fest. Die Studierendenschaft legt außerdem in eigener Zuständigkeit fest, ob und gegebenenfalls für welche Strecken von welchen Verkehrsanbietern Angebote in das jeweilige Semesterticket übernommen werden. Hierdurch entstehen an den jeweiligen Hochschulen und zum Teil auch an unterschiedlichen Standorten derselben Hochschule unterschiedliche Beiträge für das Semesterticket. Zudem werden an einzelnen Hochschulen von den Studierendenschaften Fahrrad- und Fahrradselbsthilfewerkstätten betrieben oder ein Kulturticket für vergünstigte Eintritte angeboten, wofür ebenfalls ein Beitrag erhoben wird. 2

3 Die Beitragsordnung der Studentenwerke wird durch den Verwaltungsrat des jeweiligen Studentenwerks (beim Studentenwerk Göttingen: Stiftungsrat), in dem stimmberechtigte Studierende jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks vertreten sind, festgelegt. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben für die Beiträge zur Studierendenschaft für die studentische Selbstverwaltung (nachfolgend: Studierendenschaft) und für das studentische Semesterticket (nachfolgend: Semesterticket) sind getrennt ausgewiesen. Ebenfalls extra ausgewiesen sind eventuelle weitere Beiträge wie für Fahrrad- und Fahrradselbsthilfewerkstätten. Technische Universität Braunschweig Beiträge in Euro für: Studierendenschaft 14,00 Semesterticket 122,71 Fahrradwerkstatt 2,00 Gesamt 307,71 Technische Universität Clausthal Studierendenschaft 10,00 Gesamt 179,00 Universität Hannover Studierendenschaft 9,09 Semesterticket 196,83 Fahrradwerkstatt 0,91 Studentenwerk 80,00 Gesamt 361,83 Medizinische Hochschule Hannover Studierendenschaft 8,15 Semesterticket 198,04 Studentenwerk 53,00 Gesamt 334,19 Universität Oldenburg Studierendenschaft 23,30 Fahrradwerkstatt 2,10 Studentenwerk 68,00 Gesamt 314,20 Universität Osnabrück Studierendenschaft 17,50 Semesterticket 169,90 Studentenwerk 55,00 Gesamt 317,40 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Studierendenschaft 11,90 Semesterticket 131,62 Fahrradwerkstatt 2,00 Portokosten 1,45 Gesamt 315,97 Standort Emmichplatz Studierendenschaft 11,20 Semesterticket 181,06 Studentenwerk 57,00 3

4 Gesamt 324,26 Standort Expo-Plaza Studierendenschaft 11,20 Semesterticket 181,06 Studentenwerk 80,00 Gesamt 347,26 Universität Vechta Studierendenschaft 11,30 Semesterticket 147,15 Studentenwerk 55,00 Gesamt 288,45 Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Standorte Wolfsburg und Wolfenbüttel Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 119,71 Gesamt 297,21 Standort Salzgitter Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 119,71 Studentenwerk 12,00 Gesamt 215,21 Standort Suderburg Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 101,21 Gesamt 278,71 Hochschule Hannover Standorte Linden und Expo-Plaza Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 80,00 Gesamt 373,98 Standort Ahlem Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 23,00 Gesamt 316,98 Standort Blumhardtstraße Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 57,00 Gesamt 350,98 Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Standort Hildesheim: Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 173,12 Gesamt 352,12 Standort Holzminden: Studierendenschaft 10,00 4

5 Hochschule Emden/Leer Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Semesterticket 117,32 Studentenwerk 70,00 Gesamt 272,32 Standort Göttingen Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 153,22 Kulturticket 7,03 Studentenwerk 62,00 Gesamt 307,25 Standort Emden Studierendenschaft 10,23 Studentenwerk 68,00 Gesamt 299,03 Standort Leer Studierendenschaft 10,23 Gesamt 231,03 Standorte Wilhelmshaven und Oldenburg Studierendenschaft 15,00 Studentenwerk 68,00 Gesamt 303,80 Standort Elsfleth Studierendenschaft 15,00 Studentenwerk 61,00 Gesamt 296,80 Universität Göttingen Studierendenschaft 9,00 Semesterticket 134,14 Kulturticket 9,80 Studentenwerk 62,00 Gesamt 289,94 Tierärztliche Hochschule Hannover Studierendenschaft 5,00 Semesterticket 177,92 Studentenwerk 80,00 Gesamt 337,92 Universität Hildesheim Studierendenschaft 18,00 Semesterticket 150,28 Gesamt 337,28 Universität Lüneburg Studierendenschaft 17,00 Semesterticket 145,16 Gesamt 331,16 Hochschule Osnabrück Standort Osnabrück Studierendenschaft 8,70 5

6 Semesterticket 166,56 Studentenwerk 55,00 Gesamt 305,26 Standort Lingen Studierendenschaft 8,70 Semesterticket 153,31 Studentenwerk 55,00 Gesamt 292,01 Zu 2: Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Es ist der gesamte Semesterbeitrag wie zu Frage 1 jeweils für das Wintersemester 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und in dieser Reihenfolge angegeben. Technische Universität Braunschweig 250,33, 257,82, 262,30 Technische Universität Clausthal 128,00, 146,00, 146,00 Universität Hannover 300,72, 321,59, 333,70 Medizinische Hochschule Hannover 274,00, 295,00, 317,00 Universität Oldenburg 269,50, 279,40, 288,00 Universität Osnabrück 252,27, 263,71, 276,15 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig 259,84, 265,65, 273,22 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Standort Emmichplatz: 274,93, 308,42, 319,27 Standort Expo-Plaza: 274,93, 285,42, 296,27 Universität Vechta 149,80, 258,10, 276,65 Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Standort Salzgitter: 187,31, 187,12, 202,09 Standort Suderburg: 230,74, 231,42, 244,39 Standort Wolfenbüttel: 246,31, 246,12, 261,09 Standort Wolfsburg: 202,31, 202,12, 217,09 Hochschule Hannover Standort Linden: 304,27, 320,48, 341,84 Standort Expo-Plaza: 281,27, 320,48, 341,84 Standort Ahlem: 251,27,267,48, 288,84 Standort Blumhardtstraße: 281,27, 297,48, 318,84 Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Standort Hildesheim 271,29, 288,91, 307,60 Standort Holzminden 205,98, 225,07, 237,90 Standort Göttingen 226,22, 246,19, 276,40 Hochschule Emden/Leer Standort Emden 251,15, 261,35, 272,33 Standort Leer 198,15, 208,35, 219,33 Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Standorte Wilhelmshaven und Oldenburg 255,92, 266,12, 277, 10 Standort Elsfleth 248,92, 259,12, 270,10 Universität Göttingen 219,57, 235,22, 250,34 6

7 Tierärztliche Hochschule Hannover 293,42, 304,75, 314,64 Universität Hildesheim 270,78, 280,81, 289,36 Universität Lüneburg 257,85, 283,29, 289,62 Hochschule Osnabrück Standort Osnabrück 267,44, 289,64, 305,26 Standort Lingen 253,29, 254,03, 292,01 Zu 3: Auf der Grundlage der o. g. Rechtsvorschriften sind grundsätzlich alle Studierenden verpflichtet, den Semesterbeitrag bei Immatrikulation oder Rückmeldung zu bezahlen. Ausnahmen für die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags sind in der Vorbemerkung genannt worden. Unterschiedliche Ausnahmeregelungen sind ferner in den jeweiligen Beitragsordnungen der Studierendenschaften und der Studentenwerke von deren zuständigen Organen getroffen worden. Hierzu gehören z. B. Befreiungen von der Zahlung der jeweiligen Beiträge bei Beurlaubung, bei Praktika außerhalb Niedersachsens bzw. bei Auslandssemestern, bei Parallelimmatrikulation an einer weiteren Hochschule (gegebenenfalls im Zuständigkeitsbereich eines zweiten Studentenwerks), bei Immatrikulation in Online-Studiengängen und für Studierende mit Beeinträchtigungen, die zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt sind. Zu 4: Zum Wintersemester 2014/2015 waren dies Studierende gegenüber Studierenden zum Wintersemester 2013/2014. Zu 5: Zum Wintersemester 2014/2015 waren dies ,87 Euro gegenüber ,70 Euro zum Wintersemester 2013/2014. Zu 6: Für den Verwaltungskostenbeitrag gilt Folgendes: Für das Vorhalten eines landesweiten, hochschulübergreifenden Studierendenverwaltungs- und Betreuungssystems wurde aufgrund einer modellhaften Kostenrechnung ab dem Sommersemester 1999 erstmalig ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Mit dem Beitrag werden keine Leistungen abgegolten, die dem Lehrbetrieb zuzuordnen sind. Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe waren die durchschnittlichen Vorhaltekosten der Einrichtungen je Studierenden und Semester auf der Basis des Jahres Zum Sommersemester 2005 wurde der zu erhebende Verwaltungskostenbeitrag von 50,00 Euro auf 75,00 Euro heraufgesetzt. Eine zuvor durchgeführte Überprüfung der Kosten auf der Grundlage einer Personalerhebung in den genannten Bereichen an allen Hochschulen und der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgeabschätzungen hatte unter Berücksichtigung der Zahl der Studierenden im Wintersemester 2002/2003 einen durchschnittlichen Betrag von rund 89,00 Euro je Studierendem und Semester ergeben. Die im Jahr 2005 vorgenommene Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages auf 75,00 Euro für jedes Semester lag bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich unter einer vollen Kostendeckung. Der hochschulübergreifende Charakter rechtfertigte dabei die landeseinheitliche Festsetzung der Beitragshöhe unabhängig von den tatsächlichen Kosten der jeweiligen Hochschule. Die Landesregierung plant derzeit weder eine Erhöhung noch eine Senkung des Verwaltungskostenbeitrages. Auf die Höhe der weiteren Bestandteile des Semesterbeitrages, den Beitrag zur Studierendenschaft und den Studentenwerksbeitrag, hat die Landesregierung keinen Einfluss, da dieser von den zuständigen Organen der Studierendenschaft und der Studentenwerke eigenverantwortlich festgelegt wird. Die Beiträge für die Studierendenschaft schwanken bzw. steigen dabei überwiegend durch die sich (i. d. R. jährlich) ändernden Beiträge für das studentische Semesterticket. Dies wiederum ist abhängig von den autonomen Entscheidungen der Studierendenschaft, welche Anbieter mit welchen Strecken und Preisen hier aufgenommen werden sollen. Die Beiträge zum Studentenwerk unterliegen, wie eingangs dargestellt, der Entscheidung im Verwaltungsrat (in Göttingen: Stiftungsrat) der Studentenwerke. 7

8 Zu 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 8: Nein. Der Semesterbeitrag mit seinen eingangs dargestellten Komponenten wurde bereits vor Einführung der Studienbeiträge erhoben. Auch nach Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2014/2015 ist der Verwaltungskostenbeitrag, wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt worden ist, seit 2005 in der Höhe unverändert. Gemäß 11 Abs. 3 NHG wird der Verwaltungskostenbeitrag erhoben für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung ohne Studienfachberatung und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehört das Leistungsangebot zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung sowie in Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung. Ein Beitrag zu den Kosten des Studiums ist damit nicht verbunden. Der Beitrag zur Studierendenschaft und der Studentenwerksbeitrag stellen sich als mitgliedschaftliche Solidarbeiträge der Studierenden dar, die in keiner Beziehung zu den Kosten des Studiums stehen. Zu 9: Der von der Landesregierung festgelegte Verwaltungskostenbeitrag beträgt einheitlich an allen Hochschulen 75,00 Euro pro Semester. Die unterschiedlich hohen Gesamtbeträge, die an den einzelnen Hochschulen zu zahlen sind, ergeben sich allein aus den oben dargestellten unterschiedlich hohen Beiträgen zur Studierendenschaft (und hierbei insbesondere für das Semesterticket) und für das Studentenwerk, deren Festsetzung nicht in der Zuständigkeit des Landes liegt. Gabriele Heinen-Kljajić 8 (Ausgegeben am )

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