STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN
|
|
- Stephan Kopp
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN Wegweiser für bayerische Waldbesitzer
2 2
3 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das Waldland Nr. 1 in Deutschland. Unser Grünes Drittel ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schützen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen können, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistt die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Beratungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es beispielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Waldwegebau und Umweltmaßnahmen. Dieser Wegweiser für bayerische Waldbesitzer gibt einen Überblick über die umfangreichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden sich im Internet unter München im Juli 2010 Helmut Brunner, Sttsminister
4 INHALT 5 a I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR BAYERISCHE WALDBESITZER 5 a 1 Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge 6 a 3 Bindefrist der bewilligten n 7 a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM 7 a 1 n des waldbaulichen Förderprogramms 7 a 1.1 Übersicht 8 a 1.2 Naturverjüngung 9 a 1.3 Pflanzung oder St 14 a 1.4 Erstaufforstung 20 a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen 23 a 1.6 Schutz-, Berg- und Erholungswald 26 a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen 28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 28 a 1. Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster 28 a 2. Den Förderantrag gemeinsam besprechen 29 a 3. Beantragte n werden bewilligt 30 a 4. Beantragte n werden umgesetzt 30 a 5. Abschluss der n anzeigen 30 a 6. Auszahlung der gewährten Fördermittel 31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE 4
5 I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER Der Freistt Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung und zum anderen mit sttlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei n zu unterstützen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Stt, Gesellschaft und Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatolerante und leistungsfähige Wälder in Bayern haben. 1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENSCHLÜSSE Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften können für ihre Mitglieder Anträge stellen. 2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE Wenn Sie sttliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baumarten mit geeigneter Herkunft. Sie beginnen Ihre geplanten n erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für n, die Sie vor der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt werden. Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je betragen. Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung. 5
6 3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten n einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die Bindefrist beträgt 5 Jahre für Pflanzung/St Naturverjüngung Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald BEISPIEL Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn entschieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die sttlichen Fördermittel erhalten. Zum Ende der Bindefrist nach 5 Jahren muss die Bergahornkultur auf mindestens 80 Prozent der Fläche vorhanden sein. AUF EINEN BLICK: DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayerischen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Der Freistt Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an: 1. Waldbauliche n (WALDFÖPR 2007) 2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007) 3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007) 4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007) Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter 6
7 II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM Der Freistt Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesitzer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen n im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an n, die mit sttlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaßnahmen für Sie an einzelnen Beispielen be schrieben. 1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS 1.1 ÜBERSICHT WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG PFLANZUNG ODER SAAT a) Wiederaufforstung b) Vorbau c) Nebenbestand d) Umbau e) Unterbau f ) Schließen von Bestandslücken g) Nachbesserung h) Verwendung von Ballenpflanzen i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft ERSTAUFFORSTUNG a) Pflanzung oder St b) Nachbesserung c) Kulturpflege d) Ausgleich Einkommensverlust PFLEGE VON JUNGEN WALD BESTÄNDEN a) Jugendpflege und Jungdurchforstung a a Bayerische Waldbesitzer erhalten sttliche Fördermittel für einen umfangreichen Katalog waldbaulicher n. 7
8 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD a) Bringung mit Seilkran b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen c) Einsatz von Rückepferden d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald e) Besondere n zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im Schutz- und Bergwald WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft c) Ausgleich für Waldbrandschäden d) Bodenschutzkalkung e) Abwehr von Larvenfraß 1.2 NATURVERJÜNGUNG Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Waldbesitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen. Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger. Sie wollen mit den in Ihrem Wald natürlich vorhandenen Baumarten die nächste Waldgeneration begründen. Ihr Wald verjüngt sich bereits alleine. Die Naturverjüngung wächst aus erwünschten Baumarten und in zufriedenstellender Mischung heran. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Erhalt von natürlicher Verjüngung. Für den Erhalt Ihrer Naturverjüngung erhalten Sie Fördermittel, wenn mindestens 30 Prozent Laubholz (auch Tanne oder Eibe) vorhanden ist. 8
9 AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist. maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält. auf einer Fläche von mindestens Quadratmetern wächst. Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche. Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.3 PFLANZUNG ODER SAAT Der Aufbau von standortsgerechten, leistungsfähigen und klimatoleranten Mischwäldern ist eine wichtige der Zukunftsvorsorge. Lässt der vorhandene Wald keine Naturverjüngung zu, beispielsweise weil Mischbaumarten fehlen, oder ist durch einen Schaden, wie Sturm, eine Freifläche entstanden, ist eine Pflanzung oder St zur Begründung einer neuen Waldgeneration in den allermeisten Fällen notwendig. a) Wiederaufforstung Aufgrund von Borkenkäferbefall oder Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstanden oder Sie haben einen Teil Ihres Waldes genutzt und wollen in der nächsten Waldgeneration einen Mischwald begründen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Wiederaufforstung von Freiflächen. 9
10 In diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weißtanne oder Eibe auspflanzen. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermeiden. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis. b) Vorbau Sie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbedingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden. Dann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäume unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Eichen unter Kiefern. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Buchen unter Fichten. aufwachsen kann. c) Nebenbestand Sie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen. 10
11 Wenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mischen. d) Umbau Ihre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend. Wenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser finanziell unterstützt. e) Unterbau Sie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten bleibt oder das Laub den Boden verbessert. Dann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unterstand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in vielfältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung. f) Schließen von Bestandeslücken Sie haben in Ihrem Bestand kleine Lücken, die Sie wieder schließen wollen, beispielsweise nachdem Sie mehrere vom Borkenkäfer befallene Bäume entnehmen mussten. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für das Schließen von Bestandeslücken. 11
12 Mit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert. g) Nachbesserung Sie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür sttliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürlicher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausgefallen. Gefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht. h) Verwendung von Ballenpflanzen Sie wollen Baumarten pflanzen, die sehr empfindlich auf Trockenheit reagieren oder extreme Standorte, zum Beispiel im Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür sind Ballenpflanzen besonders gut geeignet. Wenn Sie Ballenpflanzen verwenden müssen, um Ihren Waldbestand zu begründen oder nachzubessern, wird diese mit höheren Sätzen gefördert. 12 a a Waldbesitzer erhalten einen höheren Fördersatz, wenn sie Ballenpflanzen verwenden müssen.
13 i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft Sie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist. Wenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V. (ZüF), verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen. Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich je 100 Pflanzen. Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar Pflanzfläche. Der Fördersatz bei der St versteht sich je Hektar Stfläche. Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind meist höher. Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und St erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 13
14 1.4 ERSTAUFFORSTUNG Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. a) Erstaufforstung: Pflanzung oder St Sie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit St oder Pflanzung aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker. Sie werden bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützt, wenn Sie auf mindestens 30 Prozent der Erstaufforstungsfläche Laub bäume, Tanne oder Eibe pflanzen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen. Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen! 14
15 FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 Besondere Förder- Allgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald WALDUMBAU Planmäßige Wiederaufforstung (Vorbau, Umbau, Nebenbestand) Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Wiederaufforstung nach Schaden, z. B. Käfer oder Windwurf Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha St Buche, Eiche /ha /ha Tanne, Edellaubholz /ha /ha Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha Unterbau oder Unterpflanzung mit mindestens Pflanzen/Hektar 80 /100 Stück/ha 120 /100 Stück/ha Schließen von Bestandslücken bis maximal 0,199 Hektar Pflanzung 100 /100 Stück St nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz /ha Nachbesserung bei Wiederaufforstung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Nachbesserung bei St Eiche, Buche /ha /ha Tanne, Edellaubholz /ha /ha Birke und andere kostengünstige Sten 500 /ha 750 /ha Nachbesserung bei Schließen von Bestandslücken Pflanzung 50 /100 Stück St nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz /ha Nachbesserung bei Unterbau/Unterpflanzung 45 /100 Stück/ha 65 /100 Stück/ha Naturverjüngung Gesicherter Misch-/Laubbestand mit mindestens 30 % Laubholzanteil /ha /ha Räumen bei Umbau Bei Zwangslage, z. B. Fichtenblattwespe, und wenn Bestand jünger als 15 Jahre ist 500 /ha FÖRDERUNG VON SCHUTZ- UND BERGWÄLDERN Ausgleich erhöhter Bringungskosten, z. B. bei Seilkranbringung entfällt bei Bringung von aufgearbeitetem Holz bis 0,35 fm je lfm Seillinie 20 /fm 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 15 /fm 0,51 bis 0,75 fm je lfm Seillinie 12,50 /fm 0,76 bis 1,00 fm je lfm Seillinie 10 /fm 1,01 bis 1,30 fm je lfm Seillinie 5 /fm mehr als 1,30 fm je lfm Seillinie nur bei Schadholz 5 /fm bei Vollbaumbringung bis 0,35 fm je lfm Seillinie 15 /fm 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 10 /fm 0,51 bis 1,00 fm je lfm Seillinie 5 /fm Sicherung der Verjüngung in Steilhängen entfällt Gilt nicht, wenn die aus Waldschutzgründen erfolgt 30 /fm Einsatz von Rückepferden entfällt Gilt nicht, wenn nur Teilmengen mit Pferd gerückt werden 5 /fm Pflege von Erntebeständen entfällt reduzierte Fläche unter 2 Hektar 600 /ha red. Fläche reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche </= 0,5 500 /ha red. Fläche reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche > 0,5 400 /ha red. Fläche
16 FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 Allgemeine Förderung Besondere Fördersätze im Schutz-, Bergund Erholungswald ERSTAUFFORSTUNG Bestandsbegründung durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar ;Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha /ha Bestandsbegründung und Pflege mit St Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha /ha Nachbesserung bei Erstaufforstungen durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha /ha Nachbesserung bei Erstaufforstung mit St Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha 500 /ha Pflege bei Erstaufforstung durch Pflanzung, für 5 Jahre Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 200 /ha/jahr 300 /ha/jahr 400 /ha/jahr Ausgleich von Einkommensverlusten, für 10 Jahre Förderung für Landwirte = Große Prämie Ackerflächen bis zu EMZ 35 je weiteren EMZ-Punkt Grünlandflächen Förderung für Nichtlandwirte = kleine Prämie BESTANDS- UND BODENPFLEGE 350 /ha/jahr 8 /ha/jahr 350 /ha/jahr 150 /ha/jahr Jugendpflege in Nadel-, Misch- und Laubbeständen 400 /ha 600 /ha Jungdurchforstung Erstmalig in Nadel-, Misch- und Laubbeständen 400 /ha 600 /ha Bodenschutzkalkung maximal 200 Euro/Hektar inklusive Gutachten 80 % der förderfähigen Kosten WALDSCHUTZMASSNAHMEN Abwehr von Larvenfraß maximal 100 Euro/Hektar bei überbetrieblich durchgeführten n 100 % der förderfähigen Kosten Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald waldschutzwirksame Aufarbeitung mit Holzverwertung waldschutzwirksame Aufarbeitung ohne Holzverwertung Hubschrauberbringung SONSTIGE MASSNAHMEN entfällt nur im Schutzwald 15 /fm 30 /fm 30 /fm Vermehrungsgut mit überprüfbarer Herkunft Verwendung von zertifiziertem Vermehrungsgut beim Hauptbestand, z. B. ZÜF 200 /ha Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Zuwendungszweck darf nicht VNP-Wald entsprechen 75 % der förderfähigen Kosten Erstellung von Forstbetriebsgutachten Für eine Betriebsgröße von unter 30 Hektar 50 % der förderfähigen Kosten Waldbrandschaden Ohne Kulturkosten, da diese gesondert förderfähig sind 75 % der förderfähigen Kosten Verwendung von Ballenpflanzen Bestandsbegründung Nachbesserung 200 /100 Stück 200 /100 Stück ha = Hektar fm = Festmeter lfm = Laufmeter EMZ =Ertragsmesszahl VNP Wald = VertragsNaturschutzProgramm Wald IM w P H w R w. E ER A f or S S U st. U S b G a M EB ye r n.de ER Baye r E is - che MA s IL S t n a a o m st in m is e t e f. r b iu ay m er ü n r Ernäh de run STA g, N L D a O n d k t w o ir t s c b e r 2 h 0 aft und Forsten, Ludwigstraß 2, München 11 INTERNET i f l f.
17 b) Erstaufforstung: Nachbesserung Sie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür sttliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürlicher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausgefallen. Die notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht. c) Erstaufforstung: Kulturpflege In den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beeinträchtigt oder sogar gefährdet wird. Das Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach Anlage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege. d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust Sie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach Anlage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften. Als Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für 10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte Große Prämie erhalten. Andernfalls wird die Kleine Prämie gezahlt. 19
18 AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer Mindestfläche von Quadratmetern mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe durch St oder Pflanzung aufforsten. Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen. Für die Anlage von Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine sttlichen Fördermittel. Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen können. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwickeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pflege und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pflege können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wertleistung der gut veranlagten Bäume stärken. Jugendpflege und Jungdurchforstung Im Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäumen einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden. 20
19 Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie im Wegweiser für bayerische Waldbesitzer Kulturbegründung und Jungbestandspflege, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt). Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Ausleseoder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung. Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes. Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbeständen gefördert. Sie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten erziehen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Pflege von jungen Waldbeständen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Durchforstung von Waldbeständen. Für ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie sttliche Fördermittel. 21
20 AUF EINEN BLICK: JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen n der Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt. Sie können Fördermittel beantragen für die Pflege und erstmalige Durchforstung von Nadelholz-, Laubholz- und Mischbeständen, die eine Fläche von mindestens Quadratmetern umfassen. n, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qualität zu steigern und Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser (BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt. Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind höher. Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 22
21 1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungswald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen. Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung, St, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchforstung im Schutz-, Berg- und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder sogar nur dort bestimmte n fördern. a) Bringung mit Seilkran Sie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durchforsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans bewältigen. Wenn Sie mit Durchforstungs- und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst. b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen Damit die Verjüngung in den Steilhängen Ihres Waldes sicher aufwachsen kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte, beispielsweise zum Schutz vor Schneeschub. Für das Fällen von Bäumen und Einbauen quer zum Hang können Sie eine Förderung beantragen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Sicherung der Verjüngung in Steilhängen. 23
22 c) Einsatz von Rückepferden Sie möchten Ihren Bergwald vorsichtig durchforsten und die Rückeschäden in diesem sensiblen Gebiet möglichst gering halten. Das Waldbauliche Förderprogramm sieht vor, dass Sie für eine boden- und bestandsschonende Holzrückung mit Pferd im Schutz- und Bergwald sttliche Fördermittel beantragen können. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Einsatz von Rückepferden. d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald Sie haben in Ihrem Schutzwald Bäume, die von rindenbrütenden Insekten, wie zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen sind. Die befallenen Bäume müssen Sie umgehend fällen und waldschutzwirksam behandeln. Nur so können Sie die Ausbreitung eindämmen und benachbarte Wälder davor schützen, ebenfalls von Borkenkäfern befallen zu werden. Gerade in Jahren von Massenvermehrungen können wenige nicht aufgearbeitete Käferbäume den Befall von mehreren Hektar Wald und damit deren zwangsweisen Kahlschlag verursachen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume aufzuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrungen neigenden Insekten befallen sind. 24
23 Da der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befallenem Holz mit Hubschraubern. Mit dem Begriff waldschutzwirksames Aufarbeiten ist jede Art der insektizidfreien Aufarbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben. die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können. e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Ernte beständen im Schutz- und Bergwald Sie wollen einen zugelassenen Stguterntebestand pflegen, der entweder im Schutzwald oder Bergwald liegt, um seine Stgutproduktion zu verbessern. Um die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Erntebestände befasste Amt für forstliche St- und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene Zuwendung erhalten. AUF EINEN BLICK: SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonderen Leistungen an, die Schutz-, Berg- oder Erholungswälder für die Gesellschaft erbringen. Für viele waldbauliche n sind im Schutz-, Berg- und Erholungswald höhere Fördersätze veranschlagt. 25
24 Sie können speziell im Berg- und Schutzwald Fördermittel beantragen für die Holzbringung mit Seilkran die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen den Einsatz von Rückepferden die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen Weitere Informationen über die Förderung von n im Schutz-, Berg- und Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt LWF Merkblatt Nr. 14 Rindenbrütende Borkenkäfer an Fichte, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bestellen können (siehe Kontakte). 1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN Weiter umfasst das waldbauliche Förderprogramm folgende n: a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Sie können Fördermittel für n beantragen, die das Waldökosystem stabilisieren, indem Sie die Artenvielfalt erhöhen, oder für n, mit denen Sie entweder natürliche Lebensräume im Wald erhalten oder geeignete künstliche Kleinlebensräume im Wald anlegen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Anlage und Förderung besonderer Waldlebensgemeinschaften. 26
25 b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft Ein professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur naturnahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wollen. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten. c) Ausgleich von Waldbrandschäden Ein Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können. a a Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand entstandenen Waldbrandschaden. 27
26 III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete n planen, für die Sie eventuell sttliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr Amt vor Ort finden Sie unter Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kompetent, objektiv und kostenfrei unabhängig davon, ob Sie einen Förderantrag stellen wollen oder allgemeine Fragen zu Ihrem Wald, den sttlichen Förderprogrammen oder Wald im Klimawandel haben. a a Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/ Ihrer Försterin sie beraten Sie kompetent, objektiv und kostenfrei. Bei der praktischen Durchführung von n in Ihrem Wald, bei der Holzvermarktung oder bei sonstigen betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch gerne Ihre örtliche Forstbetriebsgemeinschaft/Waldbesitzervereinigung weiter. 2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem sttlichen Förster/ Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante n zu beantragen. 28 Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten n ausfüllen. Die notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Försterin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen den verbindlichen Arbeits- und Kulturplan für die Umsetzung der besprechen und erstellen.
27 3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schreiben mit der Bewilligung der n. a a Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre geplanten n zu beantragen. 29
28 4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren geplanten n beginnen. Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie erst mit Ihrer, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben. Für die Auszahlung des Zuschusses teilen Sie den Abschluss Ihrer dem Amt mit! a a Beginnen Sie mit Ihrer, wenn Sie das offizielle Schreiben vom Amt erhalten haben und teilen den Abschluss Ihrer dem Amt mit. 5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN Wenn Sie die beantragten n umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Formblatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung. Vermerken Sie unbedingt, wenn die anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde! AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die n entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewickelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten n festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen.
29 IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir beraten Sie gerne kompetent, objektiv und kostenfrei. Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz Freising Telefon: Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere Wegweiser für bayerische Waldbesitzer zu anderen Themen bietet Ihnen das Bayerische Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße München Telefon: Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst oder Holz finden Sie unter Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Forstverwaltung unter in der Rubrik Für den Wald besitzer oder unter 31
30 a IMPRESSUM Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, München a info@stmelf.bayern.de a INTERNET a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8, 10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K. Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011 BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Sttsregierung. Unter Telefon oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Sttsregierung.
NEWSLETTER Oktober 2014
NEWSLETTER Oktober 2014 Inhalt: 1. Waldbegänge... 1 2. Neues Waldförderprogramm (WALDFÖPR 2014)... 3 3. Aktuelles zur dritten Bundeswaldinventur... 6 1. Waldbegänge Die diesjährigen Waldbegänge finden
MehrMaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen
5.3.2.2 Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen 5.3.2.2.1 - Art. 36 b) i) in Verbindung mit Art. 43 VO (EG) Nr. 1698/2005 I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel A Gegenstand
MehrErgebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen
Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche
MehrDie Fichte im Wandel - Franz Brosinger
Die Fichte im Wandel Franz Brosinger Referat Waldbau und Nachhaltssicherung Fichtenwälder im Klimawandel am 10. Juli 2009 in Freising Folie 1 Gliederung 1. Geschichte und Bedeutung der Fichte in Bayern
MehrBÄUMCHEN WECHSELT EUCH!
BÄUMCHEN WECHSELT EUCH! Unser Ziel ist eine gesunde Mischung. Wer heute Waldbau sagt, muss auch Waldumbau und Energiewende meinen. Standortgemäß, naturnah, stabil, leistungsfähig, erneuerbar: Anpassungsfähige
MehrBewirtschaftung von Waldflächen in der Stadt Georgsmarienhütte
Bewirtschaftung von Waldflächen in der Stadt Georgsmarienhütte Die Waldfläche in der Stadt Georgmarienhütte umfasst ca. 2.000 Hektar. Diese Größe entspricht in etwa dem Bundes- und liegt über dem Landesdurchschnitt
Mehr1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche Steuerung 5.
Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Uwe Zindel 1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche
MehrWeihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel
Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und der forstlichen Verbände und Vereine in Bayern Waldtag Bayern Freising-Weihenstephan
MehrNATURWALDRESERVAT DAMM
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg NATURWALDRESERVAT DAMM Naturwaldreservat Damm Buche gewinnt an Wuchsraum. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Damm ist das bisher einzige Buchenreservat
MehrFörderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Übersicht und Hinweise zum Verfahren
Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Übersicht und Hinweise zum Verfahren Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen Die Neufassung der niedersächsischen forstlichen Förderrichtlinien ist im Oktober
MehrNATURWALDRESERVAT HECKE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster NATURWALDRESERVAT HECKE Naturwaldreservat Hecke Gräben, Totholz und junge Bäume vermitteln den Besuchern einen urwaldartigen Eindruck.
MehrBeihilfen für nichtproduktive Investitionen VNP Wald (Art. 36 b) vii) in Verbindung mit Art. 49 VO (EG) Nr. 1698/2005)
5.3.2.2.7.2 (Art. 36 b) vii) in Verbindung mit Art. 49 VO (EG) Nr. 1698/2005) I Tabellarische Kurzbeschreibung Ziel A Gegenstand B Zuwendungsempfänger C Art, Höhe und Umfang der Zuwendung D Zuwendungsvoraussetzungen
MehrFörderung der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen. Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2014
Förderung der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft RL WuF/2014 Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen und Verpflichtungen sind zu beachten? Neuanlage von Wald
MehrWaldbau. waldwirtschaft/09 1
Waldbau waldwirtschaft/09 1 Waldverjüngung Kunstverjüngung Naturverjüngung waldwirtschaft/09 2 Urwald waldwirtschaft/09 3 Naturverjüngung im Wirtschaftswald waldwirtschaft/09 4 Voraussetzungen für Naturverjüngung
MehrMein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen. für Generationen
Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen für Generationen Ist ein Wald etwa nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude? Berthold Brecht, (1898 1956), deutscher
MehrDie Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr Dr. Rudolf Freidhager, Reinhardt Neft 19. Oktober 2012
Die Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr 2012 Dr. Rudolf Freidhager, Reinhardt Neft 19. Oktober 2012 Die Bilanz der Bayerischen Staatsforsten Geschäftsjahr 2012 Geschäftsjahr 2012 - Forstliche
Mehr7904-L Richtlinien für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2004)
7904-L Richtlinien für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2004) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
Mehr300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD WALDFLÄCHE Das Thüngener Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1361 Hektar. Davon
MehrVorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden
04 05 2012 Vorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden Inhalt > Waldentwicklungsplan > Waldbauliche Planung mit unterschiedlichen Zielsetzungen > Waldbau - Klimaänderung Waldentwicklungsplan Der
MehrWaldbauliche Förderungen
Waldbauliche Förderungen VwV Nachhaltige Waldwirtschaft 2014-2020 (ab 25.11.2015 in Kraft) Mitgliederversammlung FBG Welzheimer Wald, 04.11.2016 Ziel der forstlichen Förderung ist die nachhaltige Entwicklung
MehrForstförderung in Niederösterreich
Entwicklung des ländlichen Raumes 2007 bis 2013 Forstförderung in Niederösterreich Die niederösterreichische Landesförderungskonferenz hat folgendes Programm für die Forstwirtschaft beschlossen. Allgemeine
MehrNATURWALDRESERVAT WOLFSEE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen NATURWALDRESERVAT WOLFSEE Naturwaldreservat Wolfsee Der Wolfsee gab dem Reservat seinen Namen. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Wolfsee liegt im
MehrFaktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern
Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Erhebungsmethodik BWI Großrauminventur auf Stichprobenbasis. Ziel Erfassung der aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten
MehrNATURWALDRESERVAT WEIHERBUCHET
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i. OB NATURWALDRESERVAT WEIHERBUCHET Naturwaldreservat Weiherbuchet Flache Terrassen und steile Wälle der Endmoräne prägen das Reservat. ALLGEMEINES
Mehr68. Forstvereinstagung in Regensburg. Bayern ist anders der Privatwald auch...
68. Forstvereinstagung in Regensburg Exkursion am 20.05.2017: Bayern ist anders der Privatwald auch... Strukturen und Organisationen in der bayerischen Privatwaldszene Die Forstwirtschaftliche Vereinigung
MehrENTWURF-ELER-VO 2014 Forst-Förderung Art , 35 Petra Reden MIL, Ref Referat Wald und Forstwirtschaft
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft w ENTWURF-ELER-VO 2014 Forst-Förderung Art. 22-27, 35 Petra Reden MIL, Ref. 34 - Referat Wald und Forstwirtschaft EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds
MehrSACHSEN-ANHALT. Veröffentlicht am ,MBl. LSA Nr. 8. FAR Mario Trapp, Infoveranstaltung RL - WUM
SACHSEN-ANHALT Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Veröffentlicht am 07.03.2016,MBl. LSA Nr. 8 WAS WIRD GEFÖRDERT? Maßnahmen die über das vorgeschriebene Maß z.b. nach Naturschutzverordnungen
MehrNATURWALDRESERVAT SCHÖNRAMER FILZ
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein NATURWALDRESERVAT SCHÖNRAMER FILZ Naturwaldreservat Schönramer Filz Kiefern in allen Formen und Wuchshöhen. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat Schönramer
MehrMULTIPLIKATORENSCHULUNG FÜR FORSTLICHE PROJEKTMAßNAHMEN LE 14-20
MULTIPLIKATORENSCHULUNG FÜR FORSTLICHE PROJEKTMAßNAHMEN LE 14-20 VORHABENSART 8.5.1: INVESTITIONEN ZUR STÄRKUNG VON RESISTENZ UND ÖKOLOGISCHEM WERT DES WALDES SL-STV DI DR. JOHANNES SCHIMA LINZ, 19. APRIL
MehrObwohl Österreich sehr dicht besiedelt ist, kommt auf jeden Bundesbürger fast ein halber Hektar Wald.
1. Wald in Österreich Österreich ist mit rund 4 Millionen Hektar Waldfläche - das ist mit 47,6 Prozent nahezu die Hälfte des Bundesgebietes - eines der waldreichsten Länder der EU. Der durchschnittliche
Mehr+++ StMELF aktuell +++ StMELF aktuell +++
Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Sttsminister Helmut Brunner informiert Ergebnisse der Kronenzustandserhebung 12 in Bayern Dezember 12 +++ StMELF aktuell +++ StMELF
MehrDer Orkan Lothar (26.12.1999) Zehn Jahre danach
Der Orkan Lothar (26.12.1999) Zehn Jahre danach Folie 2 Meteorologischer Ablauf Entstehung eines Sturmtiefs über dem Nordatlantik am 25. Dezember 1999 Rapider Druckabfall innerhalb weniger Stunden Zugbahn
MehrNATURWALDRESERVAT ROHRHALDE
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim NATURWALDRESERVAT ROHRHALDE Naturwaldreservat Rohrhalde Laubbäume prägen die Nordteile des Naturwaldreservats. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat
MehrForstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft
MehrSeelandranger. 4.3 Lebensräume
4.3 Lebensräume Erst durch die Menschliche Nutzung entstanden in unseren Breitengraden auf Kosten der Waldfläche die ausgedehnten Kulturlandschaften mit ihrer grossen Artenvielfalt. (JidS,S.174) 2 500
MehrEU und Bund fördern nachhaltige Waldwirtschaft in Sachsen
Ihr/-e Ansprechpartner/-in Claudia Nixdorf Durchwahl Telefon: +49 3774 66282 27 Telefax: +49 37342 14110 claudia.nixdorf@ smul.sachsen.de Sehmatal-Neudorf, 06. Februar 2015 Sachsenforst informiert EU und
MehrBaumartenwahl im Gebirge mit Berücksichtigung des Klimawandels. Referent: Dipl.-Ing. Christoph Jasser, Oö. Landesforstdienst
Baumartenwahl im Gebirge mit Berücksichtigung des Klimawandels Referent: Dipl.-Ing. Christoph Jasser, Oö. Landesforstdienst Die Baumartenzusammensetzung entscheidet für die nächsten 70 150 Jahre über Stabilität,
MehrVORWORT. Wald ist Wert der wächst
VORWORT Wald ist Wert der wächst Das ist das Motto des Kärntner Waldpflegevereins und es beschreibt den Wert des Waldes als Einkommensquelle für den Waldbesitzer, als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt,
MehrWaldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Waldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger Michael Duhr, Karin Müller 1 2 Warum eine Waldvision 2030? Vision ist die Kunst,
MehrNr. 11 München, 29. November 2010 23. Jahrgang. Inhaltsübersicht
DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG DES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR,
MehrBayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Per E-Mail Ämter für Landwirtschaft und Forsten
MehrVerjüngungsinventur 2015 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 101 HG Süd 1 Seite 1/6
Verjüngungsinventur 215 Zusatzauswertungen Hegegemeinschaft Nr. 11 HG Süd 1 Seite 1/6 Anteile der Baumartengruppen in den verschiedenen Höhenstufen Zusätzliche Auswertung der Verjüngungsinventur 215 für
MehrDie novellierten forstlichen Förderrichtlinien setzen auch in Zukunft auf eine nachhaltige Entwicklung der Wälder
Die novellierten forstlichen Förderrichtlinien setzen auch in Zukunft auf eine nachhaltige Entwicklung der Wälder Thomas Gebauer, Regierungspräsidium Tübingen Forstliche Förderung in Baden-Württemberg
MehrFBG Balve. Forstbetriebsgemeinschaften am Scheideweg. Referent: Thomas Schröder. stellv. Vorsitzender
Forstbetriebsgemeinschaften am Scheideweg Referent: Thomas Schröder stellv. Vorsitzender FBG Die Forstbetriebsgemeinschaft 1.185 Hektar Waldfläche 133 Mitglieder Flächen von 0,1 bis über 81 Hektar Durchschnittlich
MehrFORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020.
Fakten FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020. FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020. Umweltzulage
MehrDie Bedeutung der Fichte in und für Thüringen. Corinna Geißler, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha
Die Bedeutung der Fichte in und für Thüringen Corinna Geißler, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha Überblick WaldLand Thüringen Baumartenverteilung Fichte 38,4% Buche 19,8% Kiefer 14,1%
MehrBayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft. Vogelschutz im Wald
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Vogelschutz im Wald Wald ist nicht gleich Wald Wälder sind für viele Vogelarten wertvoller Lebens raum. Von den in Bayern vorkommenden 207 Brutvogelarten
MehrDas alles leistet der Wald
Das alles leistet der Wald Im Wald wächst nicht nur Holz. Er leistet für uns Menschen noch viel mehr und das kostenlos. Lawinenschutz Erzeugung von Sauerstoff Luftreinigung Lärmschutz Lebensraum Erholungsraum
MehrAntrag auf Genehmigung einer Waldumwandlung
Antrag auf Genehmigung einer Waldumwandlung (Antrag und Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen) Antragsteller/in: (Telefon, E-Mail) Landkreis Harburg Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege
MehrWALD UND FORSTWIRTSCHAFT IM NECKAR-ODENWALD-KREIS
WALD UND FORSTWIRTSCHAFT IM NECKAR-ODENWALD-KREIS NACHHALTIG NATURNAH MULTIFUNKTIONAL ZUKUNFTSORIENTIERT HOLZLIEFERANT ZUKUNFT HAT, WAS NACHWÄCHST Holz aus heimischen Wäldern ist ein nachhaltiger Rohstoff
MehrNATURWALDRESERVAT ASCHOLDINGER AU
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen NATURWALDRESERVAT ASCHOLDINGER AU Naturwaldreservat Ascholdinger Au Unter dem lichten Kiefernschirm hält sich der Wacholder. ALLGEMEINES Das Naturwaldreservat
MehrErgebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer
Ergebnisse der Forsteinrichtung für 011-00 im Stadtwald Scheer Örtliche Prüfung am 3. April 01 der Waldbewirtschaftung ( aus Zielsetzung im Stadtwald, UFB Sigmaringen 011 Produktionsfunktion, gleichmäßige
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 936 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2180
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2401 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 936 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2180 Zunahme
MehrDurchforstung. Förster Ing. Johannes Ablinger. Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden
Durchforstung Förster Ing. Johannes Ablinger Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden Veranstaltungsreihe Waldwirtschaft für Einsteiger Modul F1 Gmunden 30. Juni 2016 Inhalt Grundsätzliches wozu Durchforsten?,
MehrWald und Forstwirtschaft. in Sachsen
Wald und Forstwirtschaft in Sachsen Waldfläche Waldfunktionen In Sachsen gibt es 533.000 Hektar Wald (Bundeswaldinventur 2012). Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 29 Prozent. Trotz markanter
MehrWaldbau Basiswissen. Ing. Johannes Ablinger. Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden
Waldbau Basiswissen Ing. Johannes Ablinger Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden www.fastort.at Waldwirtschaft für Einsteiger Modul F1 Gmunden 27.05.2015 Was ist Wald? Wald - Definitionen Vegetationsform
MehrMethoden zur Umwandlung von Nadelwald in Eichenwald.
Methoden zur Umwandlung von Nadelwald in Eichenwald www.wald-und-holz.nrw.de Methoden zur Umwandlung von Nadelwald in Eichenwald Die Ausgangslage Die Verfahrenswahl nach Baumart und Zustand des Vorbestandes
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten MR Franz Brosinger anlässlich der Tagung: Die Tanne, Perspektiven im Klimawandel am 10.03.2011 in Freising Es gilt das gesprochene
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg. Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD Foto: Wolfgang Fricker Eiche Hainbuche Rotbuche Der Gemeinde-wald Höchberg Der Gemeindewald Höchberg
MehrAntrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß 8 LWaldG 1 )
Landesbetrieb Forst Brandenburg - untere Forstbehörde - Oberförsterei Oberförsterei: Telefon: Fax: e-mail-adresse: Aktenzeichen: Revier: Abt./U.Abt. LFB Wird von der Forstbehörde ausgefüllt. Antrag auf
MehrWaldbau und Klimawandel Christian Ammer
Waldbau und Klimawandel Christian Ammer ? Foto: Bosch ! Foto: Steinacker Umweltbundesamt (2008) IPCC (2007) Umweltbundesamt (2008) Spekat et al. (2007) Sommer Winter Spekat et al. (2007) Foto: Bosch Alle
MehrDer Forstbetrieb Heigenbrücken Ein Kurzporträt
Der Forstbetrieb Heigenbrücken Ein Kurzporträt Heigenbrücken Juni 2012 Organisation und Flächen der BAYSF Zweistufige Organisation 1 Zentrale mit Sitz in Regensburg 41 Forstbetriebe mit 370 Revieren 1
MehrDie Kultur- und Jungbestandespflege. Herbstexkursion des Waldbauernverbands Bezirksgruppe Münsterland am
Herbstexkursion des Waldbauernverbands Bezirksgruppe Münsterland am 17.10.2014 Assessor des Forstdienstes Stephan Rast - 1-17.10.2014 Inhalt 1 Wuchsklassen 2 Kulturpflege 2.1 Konkurrenzvegetation 2.2 Pioniergehölze,
MehrWaldnaturschutz Herausforderung für den Berufsstand Förster
FAUN-Seminar Kurzvortrag Freising 22.1.2016 Waldnaturschutz Herausforderung für den Berufsstand Förster Franz Knierer (Beratungsförster) Folie 1 Franz Knierer Wer sind wir unser AELF in Zahlen Eines von
MehrEntwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER )
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER 2014 2020) Seite 2 Herausforderungen der Gemeinden Die Gemeinden stehen heute vor einer dreifachen Herausforderung. Sie müssen die infrastrukturellen,
MehrNATURWALDRESERVAT KREBSWIESE- LANGERJERGEN
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim NATURWALDRESERVAT KREBSWIESE- LANGERJERGEN Naturwaldreservat Krebswiese- Langerjergen Buchenwald mit Totholz ein Element naturnaher Wälder. ALLGEMEINES
MehrAuswertungen der Bundeswaldinventur 3
Auswertungen der Bundeswaldinventur 3 Abteilung Biometrie und Informatik Bericht Regionale Auswertung der Bundeswaldinventur 3 Kreis Lörrach Gerald Kändler Dominik Cullmann 18. Juli 216 Forstliche Versuchs-
MehrFORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020.
Fakten FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020. FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020. Umweltzulage
MehrAuf dem Weg zum Dauerwald?
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Landesgruppe Brandenburg e.v. am 28.03.2015 in Chorin Auf dem Weg zum Dauerwald? Analyse der Ergebnisse der permanenten Stichprobeninventur Dr. Franz
MehrAuswertungen der Bundeswaldinventur 3
Auswertungen der Bundeswaldinventur 3 Abteilung Biometrie und Informatik Bericht Regionale Auswertung der Bundeswaldinventur 3 Kreis Ravensburg Gerald Kändler Dominik Cullmann 18. Juli 216 Forstliche
MehrAuswertungen der Bundeswaldinventur 3
Auswertungen der Bundeswaldinventur 3 Abteilung Biometrie und Informatik Bericht Regionale Auswertung der Bundeswaldinventur 3 Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis Gerald Kändler Dominik Cullmann 18. Juli 216
MehrSTAATSPREIS 2013 FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG
STAATSPREIS FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG 2013 1 STAATSPREIS 2013 FÜR VORBILDLICHE WALDBEWIRTSCHAFTUNG Alle zwei Jahre verleiht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
MehrWaldbiodiversität: Fördermöglichkeiten, Umsetzungsstand & Praxis
Waldbiodiversität: Fördermöglichkeiten, Umsetzungsstand & Praxis Blick auf die Umsetzung der Waldumweltmaßnahmen aus Sicht der Bundesländer Josef Fuchs Landesforstdirektor für Tirol Investitionen zur Stärkung
MehrFörderungen. Infoblatt Warum Förderung? Grundlegende Fördermöglichkeiten. Waldtypen und Waldbewirtschaftung
www.waldbesitzer-info.de Waldtypen und Waldbewirtschaftung Infoblatt 2.11 Förderungen Ein artenreicher und gesunder, gepflegter Wald erbringt Leistungen wie z.b. Grundwasser- und damit Trinkwasserschutz,
MehrWie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die Besitzarten?
Häufig gestellte fachliche Fragen der Waldbesitzer Zur Gebietsauswahl Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die
MehrBa yer isc Forstwirtschaftliches Glossar he S Das Unternehmen im Überblick taatsf Biomasse Kulturpflege Naturale Daten
Das Unternehmen im Überblick Naturale Daten Fläche Forststraßennetz Zuwachs p.a. 1 Einschlag Neukulturen Jungbestandspflege rund 805.000 Hektar (davon 720.000 Hektar Wald) rund 25.000 km 6,9 Mio. Erntefestmeter
MehrLand- und Forstwirtschaft. Land- und Forstwirtschaft. Forstwirtschaft der Schweiz. Neuchâtel, 2014
07 Land- und Forstwirtschaft Land- und Forstwirtschaft 829-1000 829-1400 Forstwirtschaft der Schweiz Taschenstatistik 2014 Neuchâtel, 2014 Forststatistik 2013 1 Schweiz Zürich Bern Holzernte in m 3 4 778
MehrBORKENKÄFER. Gefahr in Verzug!!
BORKENKÄFER nach Manfred Wolf, Forstdirektion Niederbayern Oberpfalz 2004 Gefahr in Verzug!! Biologie Lebensweise der Fichten-Borkenkäfer Borkenkäfer fliegen ab dem Frühjahr auf geschwächte stehende Bäume
Mehr- Heft C1 - Pflanzenzahlen bei der Kulturbegründung im Landeswald M-V; Unterbau und Voranbau; Behandlung kleiner Blößen
- Heft C1 - Pflanzenzahlen bei der Kulturbegründung im Landeswald M-V; Unterbau und Voranbau; Behandlung kleiner Blößen herausgegeben im Januar 2004 Impressum Herausgeber: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
MehrHintergrundinformationen zum Wald der Ludwig-Maximilians-Universität München
Hintergrundinformationen zum Wald der Ludwig-Maximilians-Universität München Thomas Knoke, Christoph Dimke, Stefan Friedrich Der Bayerische Kurfürst Max-Joseph gliederte per Erlass vom 8. April 1802 den
MehrSie. haben. Wald? Glück! Sie. haben. Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft
Sie haben Wald? Sie Glück! haben Nutzen Sie das Potenzial Ihres Waldes als Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft Liebe Waldeigentümerin, lieber Waldeigentümer, Sie haben Wald gekauft oder geerbt?
MehrSCHREINER LERN-APP: «2.1.1 HOLZGEWINNUNG»
Wozu dient das Waldgesetz in der Schweiz? Was ist im Waldgesetz geregelt? Wieviel % der Bäume in der Schweiz sind Nadelbäume? Welches sind die wichtigsten Nadelbaumarten in der Schweiz? 224 Waldgesetz
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz am 20. Juni 2013
MehrForsttagsatzungskommission für die Gemeinde Umhausen
Amtssigniert. SID2016071125467 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Nachstehende Fällungsanträge werden unter den allgemein einzuhaltenden Auflagen bewilligt: 1.) Die Vermehrung von Forstschädlingen
MehrEin Waldinvestment mit regionalem Bezug. rentabel transparent nachhaltig 100 % grün
Waldinvestment regional Ein Waldinvestment mit regionalem Bezug rentabel transparent nachhaltig 100 % grün Zentrale BRANDENBURG Niederlassung SACHSEN 14469 Potsdam, 01723 Kesselsdorf (bei Dresden), Hebbelstraße
MehrKatalog der Waldentwicklungstypen. WET 10 - Traubeneiche-Buche/Hainbuche. WET 11 - Stieleiche-Hainbuche
Katalog der Waldentwicklungstypen WET 10 - Traubeneiche-Buche/Hainbuche Traubeneiche 70-80 % Buche/Hainbuche 10-20 % mit Zwischen- und Unterstand aus Buche/Hainbuche Traubeneiche 60-80 % Buche/Hainbuche
MehrFORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020.
Fakten FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020. Stand April 2016 FORSTLICHE FÖRDERUNG Kurzbeschreibungen der Maßnahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020.
MehrForstliche Förderung im Privatwald Vortrag auf der Herbsttagung für Waldbauern am 22. Oktober 2015 in Lindlar
Forstliche Förderung im Privatwald 2014 2020 Vortrag auf der Herbsttagung für Waldbauern am 22. Oktober 2015 in Lindlar FD Wienholt MKULNV NRW Ref. III-3 Aktueller Sachstand NRW-Programm: eingereicht am
MehrHolzgas. Strom aus Holz wie geht denn das? Einführung zum Thema: Dr. Gottlieb Moling, Forstinspektorat Bruneck. Ripartizione 32.
Holzgas Strom aus Holz wie geht denn das? Einführung zum Thema: Dr. Gottlieb Moling, 5 Gründe für Holz 1. Holzreichtum in Südtirol 2. Nutzung von Holz wird gefördert 3. Nutzung von Holz fördert das Wachstum
MehrDer Wald und seine Funktionen Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/7 Arbeitsauftrag Ziel Material Die SuS folgen einer Kurz-Präsentation der Lehrkraft (oder lesen alternativ selbstständig einen Informationstext) und lösen dazu ein Arbeitsblatt mit
Mehr+++ StMELF aktuell +++ StMELF aktuell +++
Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Sttsminister Helmut Brunner informiert Ergebnisse der Kronenzustandserhebung 2013 in Bayern November 2013 +++ StMELF aktuell +++ StMELF
MehrBetriebswirtschaftliche Aspekte der Nadelholzwirtschaft im Klimawandel
Technische Universität München Betriebswirtschaftliche Aspekte der Nadelholzwirtschaft im Klimawandel Von Thomas Knoke http://www.manager-magazin.de/finanzen/ alternativegeldanlage/a-857602.html Fachgebiet
MehrDie Stiel- und Traubeneichen
Die Stiel- und Traubeneichen Stiel- und Traubeneichen sind im Weingartner Gemeindewald mit 11 Prozent an der Gesamtwaldfläche vertreten. Die Stieleiche stockt zumeist auf den kiesig-sandigen Böden im Rheintal.
MehrBaumarten und Herkünfte im Klimawandel
Baumarten und Herkünfte im Klimawandel Monika Konnert Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht Welche Baumart? Die Wahl der passenden Baumart und der passenden Herkunft sind von entscheidender
MehrOhne Waldarbeiter und Forstunternehmer geht im Wald nichts
Ohne Waldarbeiter und Forstunternehmer geht im Wald nichts Gliederung Waldarbeit - Entwicklung und Anforderungen Staatsbetrieb Sachsenforst - Strategische Ausrichtung in der Waldarbeit Situation und Entwicklung
MehrWald und Forstwirtschaft im Klimawandel
Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel Angewandte forstliche Forschung - Stand und Ausblick - BayFORKAST Abschlusskonferenz 5. November 2012, Nürnberg Ministerialrat Günter Biermayer Gliederung Klimawandel
MehrWildnis und nachhaltige Nutzungskonzepte Ein Blick über den Tellerrand
Wildnis und nachhaltige Nutzungskonzepte DI Felix Montecuccoli 21. April 2016 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. 1 2 Österreichisches Forstgesetz 1 Nachhaltigkeit (1) Der Wald
MehrMehr Licht im Wald planmäßige und ungeplante Holzentnahmen
ElMar Hauk Mehr Licht im Wald planmäßige und ungeplante Holzentnahmen Licht spielt für den Lebensraum Wald eine zentrale Rolle und bestimmt wesentlich Baumartenmischung und Bestandesentwicklung. Seit der
MehrMultifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt
Multifunktionale Forstwirtschaft - Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen im Forstbezirk Neustadt Inhalt Der Forstbezirk Neustadt gesetzliche Rahmenbedingungen Multifunktionale Forstwirtschaft Bedeutung
MehrDas Projekt "Ökonomie und Ökologie im Schutzwald" Der Schutzwald
Das Projekt "Ökonomie und Ökologie im Schutzwald" Der Schutzwald Inhalt Das Projekt Die Ziele Der Schutzwald Die Schutzfunktion des Waldes ist keine Selbstverständlichkeit Lösungsansätze Die Rolle der
Mehr