STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN

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1 Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBAULICHE MASSNAHMEN Wegweiser für bayerische Waldbesitzer

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3 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, Bayern ist mit einer Waldfläche von rund 2,5 Millionen Hektar das Waldland Nr. 1 in Deutschland. Unser Grünes Drittel ist unverzichtbarer Bestandteil eines gesunden Lebensraumes und prägt die bayerische Heimat. Unsere Wälder sind Refugium und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und dienen uns Menschen zur Erholung. Sie schützen vor zahlreichen Naturgefahren, liefern sauberes Trinkwasser und Sauerstoff. Nicht zuletzt binden sie klimaschädliches Kohlendioxid und erzeugen den umweltfreundlichen Rohstoff Holz. Damit unsere Wälder diese vielfältigen Leistungen möglichst umfassend erbringen können, müssen sie aktiv gepflegt und nachhaltig bewirtschaftet werden. Auf über der Hälfte unserer Waldfläche liegt diese verantwortungsvolle Aufgabe in den Händen von rund privaten Eigentümern. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse unterstützt der Freistt die bayerischen Waldbesitzer dabei sowohl finanziell wie auch durch Beratungsdienstleistungen der Bayerischen Forstverwaltung. Finanzielle Mittel gibt es beispielsweise für waldbauliche Aktivitäten, die forstlichen Zusammenschlüsse, den Waldwegebau und Umweltmaßnahmen. Dieser Wegweiser für bayerische Waldbesitzer gibt einen Überblick über die umfangreichen waldbaulichen Fördermöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung. Die Adressen der zuständigen Ämter finden sich im Internet unter München im Juli 2010 Helmut Brunner, Sttsminister

4 INHALT 5 a I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR BAYERISCHE WALDBESITZER 5 a 1 Fördermittel für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 5 a 2 Rahmenbedingungen für Förderanträge 6 a 3 Bindefrist der bewilligten n 7 a II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM 7 a 1 n des waldbaulichen Förderprogramms 7 a 1.1 Übersicht 8 a 1.2 Naturverjüngung 9 a 1.3 Pflanzung oder St 14 a 1.4 Erstaufforstung 20 a 1.5 Pflege von jungen Waldbeständen 23 a 1.6 Schutz-, Berg- und Erholungswald 26 a 1.7 Weitere Fördermaßnahmen 28 a III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 28 a 1. Persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster 28 a 2. Den Förderantrag gemeinsam besprechen 29 a 3. Beantragte n werden bewilligt 30 a 4. Beantragte n werden umgesetzt 30 a 5. Abschluss der n anzeigen 30 a 6. Auszahlung der gewährten Fördermittel 31 a IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE 4

5 I. STAATLICHE FÖRDERUNG FÜR WALDBESITZER Der Freistt Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die bayerischen Waldbesitzer zum einen mit einer kostenfreien, kompetenten und objektiven Beratung und zum anderen mit sttlichen Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Ziel der finanziellen Förderung ist es, Sie als Waldbesitzer bei n zu unterstützen, die der nachhaltigen Entwicklung und Stabilisierung der Wälder, der Verhinderung oder der Bewältigung von Schadereignissen dienen. So sorgen Stt, Gesellschaft und Waldbesitzer gemeinsam dafür, dass wir auch in Zukunft stabile, gesunde, klimatolerante und leistungsfähige Wälder in Bayern haben. 1 FÖRDERMITTEL FÜR WALDBESITZER UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENSCHLÜSSE Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann jeder beantragen, der Wald oder Flächen besitzt, die aufgeforstet werden sollen. Auch die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wie Waldbesitzervereinigungen oder Forstbetriebsgemeinschaften können für ihre Mitglieder Anträge stellen. 2 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR FÖRDERANTRÄGE Wenn Sie sttliche Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen beantragen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie verwenden für Ihre Pflanzmaßnahmen ausschließlich standortsgerechte Baumarten mit geeigneter Herkunft. Sie beginnen Ihre geplanten n erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben. Für n, die Sie vor der offiziellen Bewilligung begonnen haben, können keine Fördermittel gewährt werden. Die beantragte Fördersumme muss mindesten 100 Euro je betragen. Ausnahme: Einkommensausgleich und Pflegeprämie bei der Erstaufforstung. 5

6 3 BINDEFRIST DER BEWILLIGTEN MASSNAHMEN Die Bindefrist legt den Zeitraum fest, in dem Sie die Auflagen zu den geförderten n einhalten müssen, zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben. Die Bindefrist beträgt 5 Jahre für Pflanzung/St Naturverjüngung Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Belassen von Holz und Sicherung der Verjüngung in Steilhängen im Schutzwald BEISPIEL Nach einem Befall mit Borkenkäfer ist in Ihrem Wald eine Freifläche von circa 50 Meter auf 50 Meter entstanden. Sie haben sich für die Wiederaufforstung mit Bergahorn entschieden. Nach der Bewilligung Ihres Antrages auf Förderung haben Sie die Freifläche mit Bergahorn aufgeforstet und dafür die sttlichen Fördermittel erhalten. Zum Ende der Bindefrist nach 5 Jahren muss die Bergahornkultur auf mindestens 80 Prozent der Fläche vorhanden sein. AUF EINEN BLICK: DIE FORSTLICHEN FÖRDERPROGRAMME Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die bayerischen Waldbesitzer mit Finanzmitteln im Rahmen forstlicher Förderprogramme. Der Freistt Bayern bietet für folgende forstliche Bereiche Förderprogramm an: 1. Waldbauliche n (WALDFÖPR 2007) 2. Bau und Reparatur von Forstwegen(FORSTWEGR 2007) 3. Waldumweltmaßnahmen (VNPWALDR 2007) 4. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FORSTZUSR 2007) Weitere Informationen über die Forstlichen Förderprogramme erhalten Sie bei Ihren örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr zuständiges Amt finden Sie unter 6

7 II. DAS WALDBAULICHE FÖRDERPROGRAMM Der Freistt Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen die Waldbesitzer beim notwendigen Waldumbau. Zum einen berät die Bayerische Forstverwaltung Waldbesitzer ausführlich in fachlichen Fragen und zum anderen umfasst die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen n im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR) einen umfangreichen Katalog an n, die mit sttlichen Finanzmitteln gefördert werden können. Im Folgenden sind die Fördermaßnahmen für Sie an einzelnen Beispielen be schrieben. 1 MASSNAHMEN DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS 1.1 ÜBERSICHT WALDUMBAU, NATURVERJÜNGUNG PFLANZUNG ODER SAAT a) Wiederaufforstung b) Vorbau c) Nebenbestand d) Umbau e) Unterbau f ) Schließen von Bestandslücken g) Nachbesserung h) Verwendung von Ballenpflanzen i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft ERSTAUFFORSTUNG a) Pflanzung oder St b) Nachbesserung c) Kulturpflege d) Ausgleich Einkommensverlust PFLEGE VON JUNGEN WALD BESTÄNDEN a) Jugendpflege und Jungdurchforstung a a Bayerische Waldbesitzer erhalten sttliche Fördermittel für einen umfangreichen Katalog waldbaulicher n. 7

8 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD a) Bringung mit Seilkran b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen c) Einsatz von Rückepferden d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald e) Besondere n zur Verbesserung und zum Erhalt von Erntebeständen im Schutz- und Bergwald WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft c) Ausgleich für Waldbrandschäden d) Bodenschutzkalkung e) Abwehr von Larvenfraß 1.2 NATURVERJÜNGUNG Die Naturverjüngung ist die natürliche Verjüngung eines Waldes. Sie bietet dem Waldbesitzer den großen Vorteil einer ungestörten Wurzelentwicklung der jungen Pflanzen. Darüber hinaus können die jungen Bäume vor einer hemmenden Verunkrautung Fuß fassen und im Schutz des Altholzes aufwachsen. Das waldbauliche Handeln wird dabei allerdings anspruchsvoller und die Holzernte aufwendiger. Sie wollen mit den in Ihrem Wald natürlich vorhandenen Baumarten die nächste Waldgeneration begründen. Ihr Wald verjüngt sich bereits alleine. Die Naturverjüngung wächst aus erwünschten Baumarten und in zufriedenstellender Mischung heran. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Erhalt von natürlicher Verjüngung. Für den Erhalt Ihrer Naturverjüngung erhalten Sie Fördermittel, wenn mindestens 30 Prozent Laubholz (auch Tanne oder Eibe) vorhanden ist. 8

9 AUF EINEN BLICK: NATURVERJÜNGUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Ihre natürliche Verjüngung erhalten und diese mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe aufweist. maximal 30 Prozent gepflanztes Nadelholz enthält. auf einer Fläche von mindestens Quadratmetern wächst. Der Fördersatz für Naturverjüngung versteht sich pro Hektar Verjüngungsfläche. Weitere Informationen über die Förderung von Naturverjüngung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.3 PFLANZUNG ODER SAAT Der Aufbau von standortsgerechten, leistungsfähigen und klimatoleranten Mischwäldern ist eine wichtige der Zukunftsvorsorge. Lässt der vorhandene Wald keine Naturverjüngung zu, beispielsweise weil Mischbaumarten fehlen, oder ist durch einen Schaden, wie Sturm, eine Freifläche entstanden, ist eine Pflanzung oder St zur Begründung einer neuen Waldgeneration in den allermeisten Fällen notwendig. a) Wiederaufforstung Aufgrund von Borkenkäferbefall oder Sturm ist Ihnen eine Freifläche entstanden oder Sie haben einen Teil Ihres Waldes genutzt und wollen in der nächsten Waldgeneration einen Mischwald begründen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Wiederaufforstung von Freiflächen. 9

10 In diesem Fall erhalten Sie Fördermittel für die Flächen, die Sie mit Laubbäumen, Weißtanne oder Eibe auspflanzen. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kahlhiebe zu vermeiden. Kahlhiebe im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis. b) Vorbau Sie wollen Ihren Wald mit Mischbaumarten bereichern und die ungünstigen Wuchsbedingungen für Ihre jungen Bäume auf der Freifläche, wie beispielsweise erheblichen Graswuchs, Frost oder Mäuseschäden, vermeiden. Dann bietet sich der finanziell geförderte Vorbau an. Hier pflanzen Sie die jungen Bäume unter den Schirm des Altbestandes, sodass die nächste Generation in dessen Schutz Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Eichen unter Kiefern. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Voranbau von z. B. Buchen unter Fichten. aufwachsen kann. c) Nebenbestand Sie wollen bei Ihrer Aufforstung Nadelbäume mit Laubbaumarten mischen. 10

11 Wenn Sie Laubbäume und Nadelbäume gemischt pflanzen wollen, können Sie für die Laubbäume Fördermittel beantragen, zum Beispiel wenn Sie Buchen und Lärchen mischen. d) Umbau Ihre Waldbäume sind nicht an die Bedingungen des Standorts angepasst oder ihre Wertentwicklung ist aufgrund andauernder Insektenschäden unbefriedigend. Wenn Sie Ihren Waldbestand mit standortsgerechten Baumarten in einen angepassten Mischwald umbauen, werden Sie bei dieser finanziell unterstützt. e) Unterbau Sie wollen unter Ihren verlichteten Waldbestand Bäume pflanzen, damit der Boden vor Verunkrautung oder Austrocknung geschützt wird, der Wert ihrer Bäume erhalten bleibt oder das Laub den Boden verbessert. Dann bietet sich der finanziell geförderte Unterbau an. Hier pflanzen Sie einen Unterstand der langfristig unter den bereits vorhandenen Bäumen wächst und diesen in vielfältiger Weise nutzt, zum Beispiel schützt er vor Verunkrautung. f) Schließen von Bestandeslücken Sie haben in Ihrem Bestand kleine Lücken, die Sie wieder schließen wollen, beispielsweise nachdem Sie mehrere vom Borkenkäfer befallene Bäume entnehmen mussten. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für das Schließen von Bestandeslücken. 11

12 Mit dem waldbaulichen Förderprogramm werden alle Pflanzungen, die kleiner als Quadratmeter sind, entsprechend der Anzahl der gepflanzten Bäume gefördert. g) Nachbesserung Sie haben auf Ihre Waldfläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und haben dafür sttliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürlicher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausgefallen. Gefördert wird die notwendige Nachbesserung, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderten Pflanzenzahlen kommen und ein zukunftsfähiger Wald entsteht. h) Verwendung von Ballenpflanzen Sie wollen Baumarten pflanzen, die sehr empfindlich auf Trockenheit reagieren oder extreme Standorte, zum Beispiel im Hochgebirge, wiederaufforsten. Dafür sind Ballenpflanzen besonders gut geeignet. Wenn Sie Ballenpflanzen verwenden müssen, um Ihren Waldbestand zu begründen oder nachzubessern, wird diese mit höheren Sätzen gefördert. 12 a a Waldbesitzer erhalten einen höheren Fördersatz, wenn sie Ballenpflanzen verwenden müssen.

13 i) Verwendung von Pflanzen mit überprüfbarer Herkunft Sie wollen Ihre Waldfläche wiederaufforsten und dabei sichergehen, dass die Herkunft Ihrer Pflanzen richtig und überprüfbar ist. Wenn Sie bei Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Vorbau, Umbau und Nebenbestand und deren Nachbesserungen Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft, zum Beispiel Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e. V. (ZüF), verwenden, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. AUF EINEN BLICK: PFLANZUNG ODER SAAT Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie Laubbäume, Tanne und Eibe pflanzen oder säen. Der Fördersatz bei der Pflanzung auf Kleinflächen unter 0, 2 Hektar versteht sich je 100 Pflanzen. Der Fördersatz bei der Pflanzung größerer Flächen versteht sich je Hektar Pflanzfläche. Der Fördersatz bei der St versteht sich je Hektar Stfläche. Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind meist höher. Weitere Informationen über die Förderung von Pflanzungen und St erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 13

14 1.4 ERSTAUFFORSTUNG Die Erstaufforstung ist die Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Grundstücke. Sie bedarf der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Die Anträge sind bei der unteren Forstbehörde einzureichen. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. a) Erstaufforstung: Pflanzung oder St Sie wollen eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit St oder Pflanzung aufforsten, zum Beispiel eine ehemalige Wiese oder einen Acker. Sie werden bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützt, wenn Sie auf mindestens 30 Prozent der Erstaufforstungsfläche Laub bäume, Tanne oder Eibe pflanzen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Aufforstung bisher nicht forstlich genutzter Flächen. Die folgende Tabelle können Sie aus der Mitte herausnehmen! 14

15 FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 Besondere Förder- Allgemeine Förderung sätze im Schutz-, Bergund Erholungswald WALDUMBAU Planmäßige Wiederaufforstung (Vorbau, Umbau, Nebenbestand) Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Wiederaufforstung nach Schaden, z. B. Käfer oder Windwurf Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha St Buche, Eiche /ha /ha Tanne, Edellaubholz /ha /ha Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha Unterbau oder Unterpflanzung mit mindestens Pflanzen/Hektar 80 /100 Stück/ha 120 /100 Stück/ha Schließen von Bestandslücken bis maximal 0,199 Hektar Pflanzung 100 /100 Stück St nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz /ha Nachbesserung bei Wiederaufforstung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar und Waldrand /ha /ha Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar /ha /ha Nachbesserung bei St Eiche, Buche /ha /ha Tanne, Edellaubholz /ha /ha Birke und andere kostengünstige Sten 500 /ha 750 /ha Nachbesserung bei Schließen von Bestandslücken Pflanzung 50 /100 Stück St nur Eiche, Buche, Tanne, Edellaubholz /ha Nachbesserung bei Unterbau/Unterpflanzung 45 /100 Stück/ha 65 /100 Stück/ha Naturverjüngung Gesicherter Misch-/Laubbestand mit mindestens 30 % Laubholzanteil /ha /ha Räumen bei Umbau Bei Zwangslage, z. B. Fichtenblattwespe, und wenn Bestand jünger als 15 Jahre ist 500 /ha FÖRDERUNG VON SCHUTZ- UND BERGWÄLDERN Ausgleich erhöhter Bringungskosten, z. B. bei Seilkranbringung entfällt bei Bringung von aufgearbeitetem Holz bis 0,35 fm je lfm Seillinie 20 /fm 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 15 /fm 0,51 bis 0,75 fm je lfm Seillinie 12,50 /fm 0,76 bis 1,00 fm je lfm Seillinie 10 /fm 1,01 bis 1,30 fm je lfm Seillinie 5 /fm mehr als 1,30 fm je lfm Seillinie nur bei Schadholz 5 /fm bei Vollbaumbringung bis 0,35 fm je lfm Seillinie 15 /fm 0,36 bis 0,50 fm je lfm Seillinie 10 /fm 0,51 bis 1,00 fm je lfm Seillinie 5 /fm Sicherung der Verjüngung in Steilhängen entfällt Gilt nicht, wenn die aus Waldschutzgründen erfolgt 30 /fm Einsatz von Rückepferden entfällt Gilt nicht, wenn nur Teilmengen mit Pferd gerückt werden 5 /fm Pflege von Erntebeständen entfällt reduzierte Fläche unter 2 Hektar 600 /ha red. Fläche reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche </= 0,5 500 /ha red. Fläche reduzierte Fläche über 2 Hektar und reduzierte Fläche : Gesamtfläche > 0,5 400 /ha red. Fläche

16 FÖRDERSÄTZE DES WALDBAULICHEN FÖRDERPROGRAMMS (WALDFÖPR 2007) Förderhöchstsätze Stand Oktober 2011 Allgemeine Förderung Besondere Fördersätze im Schutz-, Bergund Erholungswald ERSTAUFFORSTUNG Bestandsbegründung durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar ;Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha /ha Bestandsbegründung und Pflege mit St Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha /ha Nachbesserung bei Erstaufforstungen durch Pflanzung Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 750 /ha /ha /ha Nachbesserung bei Erstaufforstung mit St Eiche, Buche Tanne, Edellaubholz Birke und andere kostengünstige Sten /ha /ha 500 /ha Pflege bei Erstaufforstung durch Pflanzung, für 5 Jahre Kostengruppe 1 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Fichte Kostengruppe 2 mit mindestens Pflanzen/Hektar; Waldrand; übriges Nadelholz Kostengruppe 3 mit mindestens Pflanzen/Hektar 200 /ha/jahr 300 /ha/jahr 400 /ha/jahr Ausgleich von Einkommensverlusten, für 10 Jahre Förderung für Landwirte = Große Prämie Ackerflächen bis zu EMZ 35 je weiteren EMZ-Punkt Grünlandflächen Förderung für Nichtlandwirte = kleine Prämie BESTANDS- UND BODENPFLEGE 350 /ha/jahr 8 /ha/jahr 350 /ha/jahr 150 /ha/jahr Jugendpflege in Nadel-, Misch- und Laubbeständen 400 /ha 600 /ha Jungdurchforstung Erstmalig in Nadel-, Misch- und Laubbeständen 400 /ha 600 /ha Bodenschutzkalkung maximal 200 Euro/Hektar inklusive Gutachten 80 % der förderfähigen Kosten WALDSCHUTZMASSNAHMEN Abwehr von Larvenfraß maximal 100 Euro/Hektar bei überbetrieblich durchgeführten n 100 % der förderfähigen Kosten Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald waldschutzwirksame Aufarbeitung mit Holzverwertung waldschutzwirksame Aufarbeitung ohne Holzverwertung Hubschrauberbringung SONSTIGE MASSNAHMEN entfällt nur im Schutzwald 15 /fm 30 /fm 30 /fm Vermehrungsgut mit überprüfbarer Herkunft Verwendung von zertifiziertem Vermehrungsgut beim Hauptbestand, z. B. ZÜF 200 /ha Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Zuwendungszweck darf nicht VNP-Wald entsprechen 75 % der förderfähigen Kosten Erstellung von Forstbetriebsgutachten Für eine Betriebsgröße von unter 30 Hektar 50 % der förderfähigen Kosten Waldbrandschaden Ohne Kulturkosten, da diese gesondert förderfähig sind 75 % der förderfähigen Kosten Verwendung von Ballenpflanzen Bestandsbegründung Nachbesserung 200 /100 Stück 200 /100 Stück ha = Hektar fm = Festmeter lfm = Laufmeter EMZ =Ertragsmesszahl VNP Wald = VertragsNaturschutzProgramm Wald IM w P H w R w. E ER A f or S S U st. U S b G a M EB ye r n.de ER Baye r E is - che MA s IL S t n a a o m st in m is e t e f. r b iu ay m er ü n r Ernäh de run STA g, N L D a O n d k t w o ir t s c b e r 2 h 0 aft und Forsten, Ludwigstraß 2, München 11 INTERNET i f l f.

17 b) Erstaufforstung: Nachbesserung Sie haben auf Ihrer aufgeforsteten Fläche junge Bäume gepflanzt oder gesät und dafür sttliche Fördermittel erhalten. Während der Bindefrist sind Ihnen aufgrund natürlicher Ereignisse, wie beispielsweise Trockenheit, mehr als 30 Prozent der Pflanzen ausgefallen. Die notwendigen Nachbesserungen, um die Anteile der ausgefallenen Pflanzen wieder auszugleichen werden gefördert, sodass Sie wieder auf Ihre ursprünglich geförderte Pflanzenzahl kommen und ein geschlossener Wald entsteht. c) Erstaufforstung: Kulturpflege In den ersten Jahren, nach dem Sie die bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche aufgeforstet haben, wächst dort im erheblichen Umfang Unkraut, zum Beispiel aus Brombeere, Himbeere oder Gras, wodurch das Wachstum Ihrer jungen Bäume beeinträchtigt oder sogar gefährdet wird. Das Waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen für die ersten fünf Jahre nach Anlage Ihrer Erstaufforstung einen Zuschuss für deren Pflege. d) Erstaufforstung: Ausgleich Einkommensverlust Sie forsten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Dadurch fallen bisherige Einnahmen aus der Fläche weg. Gleichzeitig werden Sie in den ersten Jahren nach Anlage der Erstaufforstung dort noch keine Erträge erwirtschaften. Als Ausgleich für die Einkommensverluste aufgrund der Anlage der Erstaufforstung auf landwirtschaftlichen Flächen können Sie über das Waldbauliche Förderprogramm für 10 Jahre eine Prämie beantragen. Antragsteller, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit landwirtschaftlichen Tätigkeiten widmen können die sogenannte Große Prämie erhalten. Andernfalls wird die Kleine Prämie gezahlt. 19

18 AUF EINEN BLICK: ERSTAUFFORSTUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen Sie finanziell, wenn Sie eine bisher nicht forstwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer Mindestfläche von Quadratmetern mindestens 30 Prozent Laubholz, Tanne oder Eibe durch St oder Pflanzung aufforsten. Die Förderung für Kulturpflege und Einkommensausgleich gibt es nur bei zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen. Für die Anlage von Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebskulturen erhalten Sie keine sttlichen Fördermittel. Hinweis: Für die Aufforstung von Flächen, die vorher nicht Wald waren, brauchen Sie eine Erstaufforstungsgenehmigung, die Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen können. Weitere Informationen zur Erstaufforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster oder Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 1.5 PFLEGE VON JUNGEN WALDBESTÄNDEN Um junge Bestände zu stabilen, leistungsfähigen und gesunden Wäldern zu entwickeln, die auch dem Klimawandel gewachsen sind, ist eine frühe und regelmäßige Pflege und Durchforstung wichtig. Denn mit einer rechtzeitigen und kontinuierlichen Pflege können Sie eine gesunde Mischung erhalten sowie die Vitalität, Stabilität und Wertleistung der gut veranlagten Bäume stärken. Jugendpflege und Jungdurchforstung Im Jugendstadium herrscht oft starke Konkurrenz sowohl zwischen den jungen Bäumen einer Baumart als auch zwischen den verschiedenen Baumarten. Regulierende Eingriffe in solchen sehr jungen Beständen nennen Fachleute Jugendpflege. Sie kann meist händisch mit Motorsense oder Heppe erledigt werden. 20

19 Mehr Informationen zu Verfahren, Geräten und Kosten der Jugendpflege finden Sie im Wegweiser für bayerische Waldbesitzer Kulturbegründung und Jungbestandspflege, den Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Bayerischen Forstverwaltung bestellen können (siehe Kontakt). Sobald es bei den jungen Bäumen nötig ist, die am besten veranlagten, die Ausleseoder Zukunftsbäume, zu unterstützen, sprechen Fachleute von der Jungdurchforstung. Mit einer frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen Jungdurchforstung legen Sie als Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes. Deshalb wird die Jugendpflege sowie die erste Durchforstung von jungen Waldbeständen gefördert. Sie haben vor einigen Jahren einen Mischbestand aus Fichte und Buche gepflanzt. Sie wollen den Buchenanteil erhalten, aber auch schöne, wüchsige und stabile Fichten erziehen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Pflege von jungen Waldbeständen. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die erste Durchforstung von Waldbeständen. Für ihren gezielten Pflegeeingriff, zum Beispiel mit der Motorsense, erhalten Sie sttliche Fördermittel. 21

20 AUF EINEN BLICK: JUGENDPFLEGE UND JUNGDURCHFORSTUNG Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund unterstützen die Pflege sowie die erste Durchforstung junger Waldbestände, da mit frühzeitigen, überlegten und regelmäßigen n der Waldbesitzer den Grundstein für die spätere Qualität, Stabilität und Vitalität des Altbestandes legt. Sie können Fördermittel beantragen für die Pflege und erstmalige Durchforstung von Nadelholz-, Laubholz- und Mischbeständen, die eine Fläche von mindestens Quadratmetern umfassen. n, die dazu dienen, den Bestand zu stabilisieren und / oder die Qualität zu steigern und Eingriffe in Beständen, in denen der durchschnittliche Brusthöhendurchmesser (BHD) der Auslesebäume maximal 22 Zentimeter mit Rinde beträgt. Die Fördersätze bei Flächen im Erholungswald sowie Berg- und Schutzwald sind höher. Weitere Informationen über die Förderung der Jugendpflege und Jungdurchforstung erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 22

21 1.6 SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Ihre Waldflächen liegen im Bergwald der Alpen, sind Schutzwald oder als Erholungswald ausgewiesen. Sie erfüllen damit auch für die Gesellschaft besondere Funktionen. Die besonderen Leistungen Ihrer Wälder erkennen der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund an, in dem sie für die Fördermaßnahmen Wiederaufforstung, St, Unterbau, Nachbesserung, Naturverjüngung, Jugendpflege und Jungdurchforstung im Schutz-, Berg- und Erholungswald eine höhere Zuwendung gewähren oder sogar nur dort bestimmte n fördern. a) Bringung mit Seilkran Sie wollen Ihren Wald, der entweder im Alpengebiet liegt oder Schutzwald ist, durchforsten. In den Steillagen können Sie die Holzernte aber nur mit Hilfe eines Seilkrans bewältigen. Wenn Sie mit Durchforstungs- und Holzerntemaßnahmen die Schutzfunktion Ihres Waldes erhalten oder verbessern wollen, werden die erhöhten Bringungskosten bei Einsatz einer Seilkrananlage festmeterbezogen bezuschusst. b) Sicherung der Verjüngung in Steilhängen Damit die Verjüngung in den Steilhängen Ihres Waldes sicher aufwachsen kann, benötigt Sie gute Kleinstandorte, beispielsweise zum Schutz vor Schneeschub. Für das Fällen von Bäumen und Einbauen quer zum Hang können Sie eine Förderung beantragen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Sicherung der Verjüngung in Steilhängen. 23

22 c) Einsatz von Rückepferden Sie möchten Ihren Bergwald vorsichtig durchforsten und die Rückeschäden in diesem sensiblen Gebiet möglichst gering halten. Das Waldbauliche Förderprogramm sieht vor, dass Sie für eine boden- und bestandsschonende Holzrückung mit Pferd im Schutz- und Bergwald sttliche Fördermittel beantragen können. Waldbesitzer erhalten Fördermittel für den Einsatz von Rückepferden. d) Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald Sie haben in Ihrem Schutzwald Bäume, die von rindenbrütenden Insekten, wie zum Beispiel dem Borkenkäfer, befallen sind. Die befallenen Bäume müssen Sie umgehend fällen und waldschutzwirksam behandeln. Nur so können Sie die Ausbreitung eindämmen und benachbarte Wälder davor schützen, ebenfalls von Borkenkäfern befallen zu werden. Gerade in Jahren von Massenvermehrungen können wenige nicht aufgearbeitete Käferbäume den Befall von mehreren Hektar Wald und damit deren zwangsweisen Kahlschlag verursachen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für Abwehr rindenbrütender Insekten im Schutzwald. Hinweis: Als Waldbesitzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, umgehend Bäume aufzuarbeiten, die von rindenbrütenden, zu bestandsgefährdenden Massenvermehrungen neigenden Insekten befallen sind. 24

23 Da der als Schutzwald ausgewiesene Wald mit seinen Funktionen eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat, unterstützen der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund finanziell die erhöhten Aufwendungen für das waldschutzwirksame insektizidfreie Aufarbeiten und, soweit nötig, die Bringung von Schadholz oder von befallenem Holz mit Hubschraubern. Mit dem Begriff waldschutzwirksames Aufarbeiten ist jede Art der insektizidfreien Aufarbeitung oder Entfernung von befallenen Stämmen gemeint, sodass von ihnen keine Gefährdung mehr für benachbarte Bestände ausgeht, zum Beispiel das Entrinden der Stämme und Entsorgen der Rinde, sodass die Larven absterben. die Abfuhr der Stämme aus gefährdeten Waldgebieten, sodass die ausfliegenden Käfer keine Waldflächen mehr erreichen können. e) Besondere Pflegemaßnahmen zu Verbesserung und Erhalt von Ernte beständen im Schutz- und Bergwald Sie wollen einen zugelassenen Stguterntebestand pflegen, der entweder im Schutzwald oder Bergwald liegt, um seine Stgutproduktion zu verbessern. Um die Kronen der Samenbäume zu erhalten oder zu vergrößern, müssen vorsichtige Eingriffe in den Bestand vorgenommen werden. Wenn das mit der Zulassung der Erntebestände befasste Amt für forstliche St- und Pflanzenzucht die Pflegemaßnahme gut heißt, können Sie für die Entnahme der bedrängenden Bäume eine flächenbezogene Zuwendung erhalten. AUF EINEN BLICK: SCHUTZ-, BERG- UND ERHOLUNGSWALD Der Freistt Bayern, die Europäische Union und der Bund erkennen die besonderen Leistungen an, die Schutz-, Berg- oder Erholungswälder für die Gesellschaft erbringen. Für viele waldbauliche n sind im Schutz-, Berg- und Erholungswald höhere Fördersätze veranschlagt. 25

24 Sie können speziell im Berg- und Schutzwald Fördermittel beantragen für die Holzbringung mit Seilkran die Sicherung von Verjüngung in Steilhängen den Einsatz von Rückepferden die Abwehr von rindenbrütenden Insekten im Schutzwald besondere Pflegemaßnahmen in Erntebeständen Weitere Informationen über die Förderung von n im Schutz-, Berg- und Erholungswald erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Förster/Ihrer Försterin am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hinweis: Mehr Informationen zum Erkennen und Bekämpfen von rindenbrütender Insekten finden Sie im LWF-Merkblatt LWF Merkblatt Nr. 14 Rindenbrütende Borkenkäfer an Fichte, das Sie an Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten oder direkt bei der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bestellen können (siehe Kontakte). 1.7 WEITERE FÖRDERMASSNAHMEN Weiter umfasst das waldbauliche Förderprogramm folgende n: a) Bereicherung von Waldlebensgemeinschaften Sie können Fördermittel für n beantragen, die das Waldökosystem stabilisieren, indem Sie die Artenvielfalt erhöhen, oder für n, mit denen Sie entweder natürliche Lebensräume im Wald erhalten oder geeignete künstliche Kleinlebensräume im Wald anlegen. a a Waldbesitzer erhalten Fördermittel für die Anlage und Förderung besonderer Waldlebensgemeinschaften. 26

25 b) Erstellung von Gutachten zur naturnahen Waldwirtschaft Ein professionell angefertigtes Gutachten über die Bewirtschaftungsmöglichkeiten und mittelfristigen Ziele in Ihrem Wald liefert Ihnen wichtige Informationen zur naturnahen und nachhaltigen Waldwirtschaft. Das waldbauliche Förderprogramm gewährt Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie eine solches Gutachten erstellen lassen wollen. Die Betriebsgröße darf jedoch 30 Hektar nicht überschreiten. c) Ausgleich von Waldbrandschäden Ein Waldbrand hat schwere Auswirkungen auf Ihren Wald. Das Holz ist unverwertbar oder vernichtet und war möglicherweise noch gar nicht hiebsreif. Für den am Bestand entstandenen Schaden können Sie Fördermittel beantragen, sofern Sie vom Schädiger oder von einem Dritten keinen Ersatz erlangen können. a a Waldbesitzer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für den am Bestand entstandenen Waldbrandschaden. 27

26 III. VOM ANTRAG BIS ZUM ZUWENDUNGSBESCHEID 1. PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH MIT IHREM FÖRSTER Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wald haben oder schon konkrete n planen, für die Sie eventuell sttliche Fördermittel beantragen wollen, vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit Ihrem örtlich zuständigen Förster bzw. Ihrer Försterin vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihr Amt vor Ort finden Sie unter Ihr Förster/Ihre Försterin berät Sie kompetent, objektiv und kostenfrei unabhängig davon, ob Sie einen Förderantrag stellen wollen oder allgemeine Fragen zu Ihrem Wald, den sttlichen Förderprogrammen oder Wald im Klimawandel haben. a a Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Förster/ Ihrer Försterin sie beraten Sie kompetent, objektiv und kostenfrei. Bei der praktischen Durchführung von n in Ihrem Wald, bei der Holzvermarktung oder bei sonstigen betrieblichen Fragen hilft Ihnen auch gerne Ihre örtliche Forstbetriebsgemeinschaft/Waldbesitzervereinigung weiter. 2. DEN FÖRDERANTRAG GEMEINSAM BESPRECHEN Sie haben nach dem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem sttlichen Förster/ Ihrer Försterin beschlossen, Fördermittel für eine oder mehrere geplante n zu beantragen. 28 Dazu müssen Sie das Antragsformular für die geplanten n ausfüllen. Die notwendigen Formblätter bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Förster/Ihrer Försterin. Sie werden Ihnen auch gerne den Antrag erläutern sowie gemeinsam mit Ihnen den verbindlichen Arbeits- und Kulturplan für die Umsetzung der besprechen und erstellen.

27 3. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN BEWILLIGT Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen bei Ihrem Förster/Ihrer Försterin oder am für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgegeben haben, bekommen Sie ein Schreiben mit der Bewilligung der n. a a Antragsformulare und Ihr Förster oder Ihre Försterin vor Ort helfen Ihnen, Fördermittel für Ihre geplanten n zu beantragen. 29

28 4. BEANTRAGTE MASSNAHMEN WERDEN UMGESETZT Sobald Sie das Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben, können Sie mit Ihren geplanten n beginnen. Wichtiger Hinweis: Beginnen Sie erst mit Ihrer, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben. Für die Auszahlung des Zuschusses teilen Sie den Abschluss Ihrer dem Amt mit! a a Beginnen Sie mit Ihrer, wenn Sie das offizielle Schreiben vom Amt erhalten haben und teilen den Abschluss Ihrer dem Amt mit. 5. ABSCHLUSS DER MASSNAHMEN ANZEIGEN Wenn Sie die beantragten n umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihren zuständigen Förster/Ihre Försterin. Das Formblatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung. Vermerken Sie unbedingt, wenn die anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde! AUSZAHLUNG DER GEWÄHRTEN FÖRDERMITTEL Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die n entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewickelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten n festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen.

29 IV. INFORMATIONEN UND KONTAKTE Haben Sie Fragen zu den Forstlichen Förderprogrammen, Wald im Klimawandel oder speziellen Fragen zu Ihrem Wald? Dann wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständigen Försterinnen bzw. Förster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wir beraten Sie gerne kompetent, objektiv und kostenfrei. Ihren örtlich zuständigen Förster bzw. Ihre Försterin am Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter Informationen und praktische Tipps für Waldbesitzer zu Waldschutz, Forsttechnik oder weiteren Waldthemen liefern Ihnen die Broschüren der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz Freising Telefon: Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Wald sowie weitere Wegweiser für bayerische Waldbesitzer zu anderen Themen bietet Ihnen das Bayerische Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße München Telefon: Weitere Broschüren der Bayerischen Forstverwaltung rund um das Thema Wald, Forst oder Holz finden Sie unter Informationen und Kontaktdaten zu den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen als Selbsthilfeeinrichtungen der Bayerischen Waldbesitzer finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Forstverwaltung unter in der Rubrik Für den Wald besitzer oder unter 31

30 a IMPRESSUM Bayerisches Sttsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, München a info@stmelf.bayern.de a INTERNET a REDAKTION Referat Forstliche Forschung, Waldpädagogik a FOTOS Christine Achhammer (Titel), StMELF (S. 7, 8, 10 l, 10 r, 11, 12, 21 l, 24 o, 27, 30), Markus Lechner (S. 9, 14), Kai Sühlfleisch (S. 21 r), LWF (S. 23, 26), Rudolf Vornehm (S. 24 u), K. Disner (S. 28) a DRUCK bonitasprint gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, Würzburg a PAPIER aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung a STAND Oktober 2011 BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Sttsregierung. Unter Telefon oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Sttsregierung.

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