Dimension der geplanten Elbvertiefung
|
|
- Hertha Junge
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dimension der geplanten Elbvertiefung Aufgrund einer Ausbaustrecke von 136 km einer Vertiefung um bis zu 2,42 m einer partiellen Verbreiterung und Verlegung des Fahrwassers geplanter Baggermengen von 42,21 Mio. m³ Hektar Strombauwerke einer Verklappung von 12,5 Mio m ³ gebaggerter Sedimente auf 438 Hektar einer weiteren Salinitätsverschiebung elbaufwärts ist der geplante Elbausbau trotz seiner angeblich nur geringen Auswirkungen - der größte aller Zeiten!
2 Belange der Einvernehmensprüfung: Wasserwirtschaft: Zunahme des Tidenhubs mit wesentlichen Folgen: Zunahme der Hochwassergefahren mit möglicher Gefährdung der Deichsicherheit Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit Verstärkte Erosion Erhöhte Trübung und Verschlickung Zunahme sommerlicher Sauerstoffdefizite in sensiblen Flussabschnitten Verschiebung der Brackwasserzone elbaufwärts Zunehmende Grundwasserversalzung Landeskultur: Landwirtschaft und Obstbau, einschließlich umweltbezogener Grundlagen (Luft, Wasser, Boden)
3 Fragwürdige Bewertungen: Trotz der einzigartigen Dimension der geplanten Ausbaumaßnahmen und ihrer komplexen, nur schwer kalkulierbaren Auswirkungen deklariert der Projektträger diese als unerheblich. Wie schon bei der letzten Elbvertiefung werden die Bewertungen des Projektträgers von den ihm nahe stehenden Planfeststellungsbehörden in fragwürdiger Weise weitestgehend übernommen. Kritische Bewertungen wurden und werden ohne angemessene Begründung zurückgewiesen.
4 Mangelhafte Bewertungsgrundlage: Da es naturwissenschaftlich wenig Sinn macht und aufgrund komplexer Wirkungsstrukturen häufig nicht möglich ist, sollte eine Bewertung der Folgen eines erneuten Elbausbaus nicht auf die jetzt geplante reduziert werden ( Scheibchenbetrachtung ), sondern aufgrund maßgeblicher kumulativer Wirkungen im Gesamtzusammenhang. Das ist allein schon deshalb geboten, weil die Folgen der letzten Elbvertiefung ( ) noch nicht abgeklungen sind. Letztlich nutzen die großen Schiffe zukünftig auch die Gesamttiefe und nicht nur die aktuell geplante Vertiefung bis zu 2,42 m!
5 Empfehlungen: Aus Gründen der Umwelt- und Risikovorsorge sollte bei der Bewertung möglicher Auswirkungen i. d. R. vom Worst Case ausgegangen werden. Zur Klärung wesentlicher Bewertungsprobleme sollte das Land Niedersachsen unabhängige Gutachten einholen, denn die Gutachten der Projektträger sind als interessenbezogene Parteigutachten nicht unabhängig. Nachdem sich der niedersächsische Ministerpräsident McAllister am 18. Januar dieses Jahres ausdrücklich zur Otterndorfer Erklärung vom bekannt hat, sollte eine Klärung wesentlicher Bewertungsunterschiede durch unabhängige Gutachter möglich sein und umgehend erfolgen. Politiker sollten beim Wort genommen werden! Eine sachgemäße Entscheidung über das Einvernehmen ist vorher nicht möglich.
6 Wasserrechtliche Bewertung: Eine Betrachtung der Gesamtsituation entspricht der Bewertung gemäß 28 WHG, wonach große Teile der Tideelbe als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft wurden. Angesichts der vielfältigen nachteiligen hydrologischen, morphologischen und ökologischen Veränderungen verstößt die geplante Elbvertiefung gegen das Verschlechterungsverbot gemäß 27 Abs. 2 WHG. Dieses wird jedoch vom Projektträger und den Planfeststellungsbehörden mit fragwürdigen Argumenten der Verharmlosung bestritten.
7 Konsequenzen: Weil das Land Niedersachsen die Belange von Wasserwirtschaft und Landeskultur zu wahren hat, darf das Einvernehmen zur geplanten Fahrrinnenanpassung aus vorgenannten Gründen nicht erteilt werden. Ausnahmen von den grundsätzlich verbindlichen Bewirtschaftungszielen sind gemäß der 30 u. 31 WHG (nur) möglich, wenn ein derartiges Projekt unbedingt erforderlich ist und es keine umweltverträglichere Alternativlösung gibt: Als Kompromiss könnte das Land Niedersachsen sein Einvernehmen für eine vorliegende durch einfache Planänderung zeitnah mögliche Alternativlösung einer deutlich kleineren Ausbauvariante in Aussicht stellen, wodurch sich die Planungsziele großenteils umweltschonend realisieren lassen:
8 Ziel u. Planrechtfertigung der geplanten Fahrrinnenanpassung (Elbvertiefung): Verbesserung der seewärtigen Zufahrt des Hamburger Hafens zur Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit Planungsgrundlage: Bemessungsschiff mit 350 m Länge, 46 m Breite u. 14,50 m (Konstruktions-)Tiefgang Gemäß Antrag Hamburgs v an den Bundesverkehrsminister für Containerschiffe mit bis zu 8000 TEU. Mittlerweile wurde das Planungsziel in rechtlich fragwürdiger Weise auf Schiffe bis zu TEU erweitert ohne das Bemessungsschiff zu verändern!
9 Ist die geplante Elbvertiefung wirklich erforderlich? Zur Konkurrenzfähigkeit des Hamburger Hafens: Hypovereinsbank : Reederbefragung
10 Konkurrenzfähigkeit des Hamburger Hafens aus Sicht der Wirtschaft: HYPOVEREINSBANK : Hafenranking nach Reederbefragung
11 Fragwürdige Bedarfsargumente: Die vom TdV und seinen Gutachtern dargestellten Annahmen, Abschätzungen und Prognosen sind kein Bedarfsnachweis! Sie wurden großenteils durch Fakten zu den tatsächlich gefahrenen und genutzten Tiefgängen sowie zu den Arbeitsplatzeffekten des Hamburger Hafens und der geplanten Elbvertiefung widerlegt: Der Hamburger Hafenumschlag bietet heute nachweislich unmittelbar maximal Arbeitsplätze, mit den indirekten AP. Von einer Realisierung der geplanten Elbvertiefung sind nachweislich kaum 100 AP betroffen! (Quelle: Eigene Recherchen / Dissertation)
12 Weitere Fakten: Schon heute verkehren die weltgrößten Containerschiffe mit bis zu TEU Tragfähigkeit zum Hamburger Hafen. Kein Reeder würde das mit unwirtschaftlicher Ladungsauslastung tun. Auslaufend werden die Maximaltiefgänge auf 13,50 m begrenzt und sollen auf 14,50 m erhöht werden. Bereits heute können Schiffe bei Hochwasser mit bis zu 14,80 m (Salzwasser-)Tiefgang nach Hamburg einlaufen, nutzen dieses jedoch kaum:
13 Zum Vertiefungsbedarf: 2002 bis 2010 nach Hamburg einlaufend gefahrene Salzwassertiefgänge über 13,50 m: Datenquelle: Hamburg Port Authority, ausgewertet von Rettet die Elbe e. V., Zusammenstellung W. FELDT, UMC
14 Zum tatsächlichen Vertiefungsbedarf: Salzwassertiefgänge von über 14 m wurden auf der Tidelbe seit Antrag Hamburgs im 2002 auf erneute Elbvertiefung beim Bundesverkehrsminister bisher durchschnittlich nur einmal im Jahr gefahren, obwohl einlaufend nach Hamburg bereits ohne Elbvertiefung Tiefgänge bis 14,80 m möglich und auch zulässig sind. Bisher hat kein Schiff den bei der geplanten Elbvertiefung auslaufend tideabhängig geforderten Tiefgang von 14,50 m genutzt, so dass hierfür nachweislich bisher kein Bedarf bestand:
15 Anteil realer großer Tiefgänge: Projektgruppe Fahrrinnenanpassung 2009, Hintergrund und Umfang des Ausbaubedarfs, S. 13
16 Alternativlösung Eine bedarfsbezogene Fahrrinnenanpassung reicht somit für einen tideabhängigen Tiefgang von 14 m aus, wie das seinerzeit der TdV mit seinem Antrag auf Vorgezogene Teilmaßnahmen selbst geplant hatte: Hierdurch könn(t)en nachweislich über 90% der vertiefungsbezogenen Baggermengen, Kosten und umweltbezogenen Risiken vermieden werden! Zudem wäre die Begegnungsstrecke an der Landesgrenze zu Hamburg wie geplant zu verbreitern und der Liegeplatz in Brunsbüttel wie geplant zu realisieren Die bereits im Bau befindliche vorgezogene Teilmaßnahmen zur Ufersicherung im Altenbrucher Bogen blieben ebenso wie weitere zwischenzeitlich vereinbarten Maßnahmen zur Ufersicherung, Verschlickung von Häfen und Nebengewässern und zur Salinitätsverschiebung Bestandteil einer solchen Alternativlösung (Elbvertiefung light ).
17 Alternativlösung Das Planungsziel einer Erhöhung des tideunabhängig möglichen Tiefgangs von heute 12,50 m auf 13,50 m kann über eine begrenzte Vertiefung gemäß ursprünglich geplanter Vorgezogener Teilmaßnahmen nur unzureichend erreicht werden. Das kann über nautische Hilfen wie etwa dreidimensionale Fahrrinnenaufnahmen und ergänzend durch reduzierte Schiffsgeschwindigkeiten erreicht werden:
18 Eine Reduzierung der Schiffsgeschwindigkeit ermöglicht höhere Tiefgänge (BAW, Flügge & Ulicka 2001)
19 Fazit Mit dieser Alternativlösung können 90% der Ziele der geplanten Fahrrinnenanpassung mit nur 10% des Aufwands und der Kosten erreicht werden. Ein Großteil der Umweltbeeinträchtigungen und Risiken für die Bevölkerung könnten so vermieden werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Vernunft sollte das Land Niedersachsen sein Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung nicht erteilen und stattdessen gemäß WRRL der EU und WHG auf die Möglichkeit einer deutlich umweltschonenderen Alternativlösung verweisen. vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Walter Feldt, Umwelt Media Consult
Elbvertiefung vs. Fahrrinnenanpassung. Friends of the Earth Germany
Elbvertiefung vs. Fahrrinnenanpassung Schutzgebiete der Tideelbe Die Unter- und Außenelbe, auch Elbeästuar genannt, ist die Heimat zahlreicher Pflanzen und Tiere, von denen einige weltweit nur dort vorkommen.
MehrPlanfeststellungsverfahren für komplexe Ausbauvorhaben am Beispiel der Tideelbe
Planfeststellungsverfahren für komplexe Ausbauvorhaben am Beispiel der Tideelbe HTG-Tagung 11.06.2013, Hannover Heiko Böschen Entwicklung von Containerschiffen 11.06.2013 S2 HTG-Tagung 2013 Hannover Handlungsbedarf
MehrFahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe FAQs für die Internetseite der GDWS
Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe FAQs für die Internetseite der GDWS ---------------------------------------------- 1. Warum wird die Fahrrinne der Elbe angepasst? Ziel der Fahrrinnenanpassung
MehrNassbaggerstrategien t in der Unterund Außenweser und Anwendung des Wasserinjektionsverfahren
Nassbaggerstrategien t in der Unterund Außenweser und Anwendung des Wasserinjektionsverfahren Dr.- Ing. Torsten Stengel Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen HTG - Sprechtag 2009 des FA Nassbaggertechnik
MehrElbvertiefung: Uferlose Kosten und Risiken
Elbvertiefung: Uferlose Kosten und Risiken eine Präsentation der Bürgerinitiative Alternative Hafenkonferenz: Geschäfte ohne Rücksicht auf Verluste? 30./31. Mai 2015 Eine Welt NetzWerk Themen Überblick
MehrBUNDESANSTALT FÜR WASSERBAU
BUNDESANSTALT FÜR WASSERBAU Karlsruhe. Hamburg. Ilmenau Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt Gutachten zur Auswirkung der vorgezogenen Teilmaßnahmen BAW Nr. A3955
MehrFörderkreis»Rettet die Elbe«eV
Förderkreis»Rettet die Elbe«eV Nernstweg 22 22765 HAMBURG Tel.:040/39 30 01 email: foerderkreis@rettet-die-elbe.de http://www.rettet-die-elbe.de August 2012 Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluß
MehrFörderkreis» Rettet die Elbe «ev
Förderkreis» Rettet die Elbe «ev Nernstweg 22 22765 HAMBURG Tel.:040/39 30 01 email: foerderkreis@rettet-die-elbe.de http://www.rettet-die-elbe.de Erläuterungsbericht A: Tatsächliche Tiefgänge auf der
MehrChronologie zum Ausbau der Unterund
Oktober 2000: Am 26. Oktober 2000 bezeichnet der damalige niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) am Ende langer Verhandlungen mit dem Hamburger Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) und dem
MehrÜber Gezeiten ohne Meer, den Lebensraum Elbe und die Faszination am Fluss
Über Gezeiten ohne Meer, den Lebensraum Elbe und die Faszination am Fluss NSG Heuckenlock bei Hamburg Manfred Braasch, BUND Hamburg Daten zur Tideelbe I ca. 120 Stromkilometer HH - Nordsee Artenreiche
MehrHintergrundinformationen zum Thema Tiefgangsausnutzung auf der Elbe
Projektbüro Fahrrinnenanpassung Unter- und Außenelbe Hintergrundinformationen zum Thema Tiefgangsausnutzung auf der Elbe Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe soll großen Containerschiffen mit
MehrMobilität ermöglichen und die Umwelt schützen. Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung
Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung BAW Kolloquium 15.06.2017-1- Gesetzliche Grundlagen Planungsleistungen Bundeswasserstraßengesetz - Planfeststellungsverfahren
MehrInformationen zur Fahrrinnenanpassung in der Elbe in der Sitzung am 16. Juni 2006 des Wirtschaftsausschusses
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 16/993 Detlef Wittmüß Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Moorweidenstraße 14 20148 Hamburg per E-Mail am 19. Juni 2006 An den Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Holsteinischen
MehrDie Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede
Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien
MehrHydrologische und morphologische Entwicklungen an der Tideelbe
Hydrologische und morphologische Entwicklungen an der Tideelbe Marcus J. Boehlich Bundesanstalt für Wasserbau, Hamburg Zu dieser Zeit konnte eine Schiffsreise von Hamburg bis zur Mündung über 4 Wochen
MehrD1/ Sekretariat: Ayfer Gecit (0511)
DR.FRANK NIEDERSTADT SONNENWEG 16 30171 HANNOVER KANZLEI BURGWEDEL Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Hindenburgufer 247 24106 Kiel Vorab per Fax: 0431/ 3394 6399 Unser Zeichen Hannover, am D1/1273
MehrWasser- und Schifffahrtsamt Hamburg. Moorweidenstraße Hamburg
Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Moorweidenstraße 14 20148 Hamburg Aufbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 26.06.2009 S2 Staatsvertrag von 1921 Übergang der Landeswasserstrassen auf
MehrEinwendung Gegen Bau- und Betrieb des JadeWeserPort
Joachim Tjaden 26388 Wilhelmshaven, 17. Jun. 2004 Bürgerinitiative Bürger gegen den JadeWeserPort Sengwarderstraße 92 Tel.: 04421-502858 EMail: Joachim-Tjaden@freenet.de Joachim Tjaden; Sengwarderstraße
MehrSchiffsgrößenentwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen für den Hamburger Hafen
Schiffsgrößenentwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen für den Hamburger Hafen 24. November 2011 DAKOSY-Kundentag Historie und Gründung der Hamburg Port Authority 2 Die Abwicklung der Schiffsverkehrs
MehrStrombaumaßnahmen Stellschrauben und mögliche Auswirkungen von Maßnahmen
Bildquelle: BAW Holger Rahlf Strombaumaßnahmen Stellschrauben und mögliche Auswirkungen von Maßnahmen Symposium Forum Tideelbe Hamburg, 26. September 2017 Inhalt 1. Einleitung 2. Stellschrauben 3. Maßnahmen
MehrBewirtschaftungsplanung und WRRL. Umsetzung an Bundeswasserstraßen
Bewirtschaftungsplanung und WRRL Umsetzung an Bundeswasserstraßen Verknüpfungen und Konsequenzen aus dem WHG Rechtlicher Rahmen BfG / UBA Kolloquium Gewässerökologie und Schifffahrt 3./4. Februar 2010
Mehr1. dies [Anm.: die Zustandsverschlechterung] auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstands beruht,
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Hamburg Port Authority 07.08.2013 Darstellung des öffentlichen Interesses an der Fahrrinnenanpassung
MehrAbwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie
Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Was haben Abwasserbeseitigungskonzepte mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun? Gewässerbewirtschaftung Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften
MehrMaßnahmen oder Ausnahmendie Ausweisung erheblich veränderter Gewässer
Maßnahmen oder Ausnahmendie Ausweisung erheblich veränderter Gewässer Gerd Wach WASSERNETZ Niedersachsen/Bremen Definition von AWB und HMWB nach WRRL, Art. 2, Abs. 8 und 9 Ein künstlicher Wasserkörper
MehrStand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht
Stand des Prozesses zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie aus deutscher Sicht Flussgebietsmanagement, 18. Workshop der DWA 22./23. November 2017, Essen Mdgt. Peter Fuhrmann Ministerium für Umwelt,
MehrStrombaumaßnahmen aus Sicht des Förderkreises Rettet die Elbe e.v.
Strombaumaßnahmen aus Sicht des Förderkreises Rettet die Elbe e.v. Herbert Nix, Förderkreis Rettet die Elbe e.v. Fachforum Strombau, 4. Sitzung am 17.2.2015 Was sind Strombaumaßnahmen? - Vertiefungen der
MehrWirtschaftliche Notwendigkeit der geplanten Vertiefung von Unter- und Außenelbe
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5038 16. Wahlperiode 19. 04. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich, weiterer Abgeordneter
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2795 21. Wahlperiode 15.1.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 7.1.16 und Antwort des Senats
MehrAnforderung der Seeschifffahrt
Optimale Nutzung der Bundeswasserstraße Elbe Dipl.-Ing. Jürgen Behm, Dipl.-Ing. Hanne Jansch www.baw.de BAW Kolloquium 18. Juni 2015 Hintergrund Fakten Die Unter- und Außenelbe ist als Seeschifffahrtsstraße
MehrEinfluss von Grundwasserentnahmen auf Oberflächengewässer
Neue Niedersächsische Leitfäden - Umsetzung von EU-Recht Einfluss von Grundwasserentnahmen auf Oberflächengewässer Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Abgestuftes Prüfschema 3. Sachstand geplanter Leitfaden
MehrGewässerentwicklung und Hochwasserschutz Heilenbecke
Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Heilenbecke 04.04.2017 I 1 Anlass: 1. Aufforderung der Unteren Wasserbehörde einzelner Wasserrechteinhaber zum Umbau ihrer Stauanlagen: Herstellen der ökologischen
MehrGewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom
Gewässerdurchgängigkeit im Lichte des Urteils des EuGH vom 01.07.2015 LfULG-Tagung Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit am 01.10.2015 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus Lau
MehrEntwicklungen im Schiffsverkehr
Die Anpassung der Unter- und Außenweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr von Dipl.-Ing. Ulrich Günther [gehalten auf dem HTG-Kongress 2005 in Bremen, aktualisiert im August 2006] 1 Vorbemerkung Im
MehrDas Sauerstoffloch im Hamburger Hafen - Daten und Fakten aus Sicht des Hamburger Wassergütemessnetzes
Das Sauerstoffloch im Hamburger Hafen - Daten und Fakten aus Sicht des Hamburger Vorgetragen durch: Dipl.-Ing. Werner Blohm, Wassergütemessnetz Hamburg Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstrasse
Mehr1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen
ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit
MehrÄnderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene
MehrAusweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von NATURA 2000-Gebieten
18. August 2017 II-325 Ausweisung von Naturschutzgebieten zur Sicherung von NATURA 2000-Gebieten Stellungnahme des ZDS zu den Referentenentwürfen der Verordnungen über die Ausweisung der Naturschutzgebiete
MehrDas Erfolgsmodell Brandenburgische Wasser- und Bodenverbände
Das Erfolgsmodell Brandenburgische Wasser- und Bodenverbände Vortrag von RA und FA VerwR Turgut Pencereci Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages Brandenburg e.v. beim WRRL-Symposium in Oberhausen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2597 21. Wahlperiode 22.12.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 14.12.15 und
MehrZank-Apfel Elbvertiefung
Zank-Apfel Elbvertiefung Die Stadt Hamburg will ihren Seehafen stärken und dafür den als Zufahrt fungierenden Fluss Elbe ausbaggern und vertiefen. Den Ausbauplänen liegt die Annahme zugrunde, dass zukünftig
MehrWasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Planfeststellungsbehörde Herrn Rdir. Seidel Hindenburgufer Kiel Hamburg, den 15.
Nernstweg 22 22765 HAMBURG Tel.:040/39 30 01 email: foerderkreis@rettet-die-elbe.de http://www.rettet-die-elbe.de Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Planfeststellungsbehörde Herrn Rdir. Seidel Hindenburgufer
MehrDer wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen
Wasserkraft in Südbaden Die Rolle der Wasserrahmenrichtlinie in der Wasserkraft Der wasserrechtliche Rahmen: Grenzen und Chancen Dr. Bernd Schieferdecker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrKüstenprojekte und ihre zukünftigen regionalwirtschaftlichen Auswirkungen
Küstenprojekte und ihre zukünftigen regionalwirtschaftlichen Auswirkungen Dr. Arno Brandt NORD/LB Regionalwirtschaft Hamburg, 17. September 2010 Gliederung 1. Maritime Standorte in Deutschland 2. Vernetzungsstrukturen
MehrGewässerrandstreifen - wasserrechtliche Bestimmungen
Gewässerrandstreifen - wasserrechtliche Bestimmungen DVL-Seminar zur WRRL Gewässerschutz mit der Landwirtschaft am 17. April 2012 in Nürnberg Stefan Wedding, StMUG Referat 59 Wasserwirtschaft im ländlichen
MehrLust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter
9. Erfahrungsaustausch Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter Thedinghausen 22. September 2011 Ohne Moos nix los Gewässerentwicklungsprojekte beim Mittelweserverband Dipl.-Ing. Geschäftsführer (noch)
MehrUmsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Informationsveranstaltung zur Fortschreibung der
MehrOperationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode des Landes Brandenburg
Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2007-2013 des Landes Brandenburg Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen entsprechend 14 m UVP-Gesetz
MehrGutachtliche Stellungnahme 2
Dr. Walter Feldt 1 Umwelt Media Consult Brehmstraße 56 30173 Hannover Tel.: 0511-854385 Fax: 0511-8506388 9. Juli 2010 Planfeststellungsverfahren Anpassung der Fahrrinne von Unterund Außenelbe für 14,5
MehrZulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen: Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer
Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen: Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer 3. Workshop Gewässerkunde, 18.09.2018 in Lüneburg Dr. Astrid Krüger Gliederung 1. Hintergrund
MehrAuswirkungen des Klimawandels und Fahrrinnenanpassung der Elbe bei Hamburg
Wittenbergen 3.1.1976 Dr. Elisabeth Rudolph Auswirkungen des Klimawandels und Fahrrinnenanpassung der Elbe bei Hamburg Bedeutung für die Wasserstände bei Sturmflut Fachtagung: Sturmflut in Hamburg aber
MehrNeue beschreiten. Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen
Neue beschreiten Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen Kai Schäfer Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Hannover, 26.10.2010 Das Supertalent Wasserstraße
MehrUrsachen des Sauerstofftales in der Tideelbe im Laufe der letzten 100 Jahre
Ehr 14.2.8 Ursachen des Sauerstofftales in der Tideelbe im Laufe der letzten 1 Jahre Dipl.-Biol. Thomas Gaumert http://www.arge-elbe.de - Workshop Sauerstoffhaushalt der Tideelbe, 22. April 28 im Hamburg
MehrKnackpunkte bei der Überprüfung und Fortschreibung der WRRL
Knackpunkte bei der Überprüfung und Fortschreibung der WRRL Michael Fink, Schluchseewerk AG Wasserkraft in Südbaden Schluchsee, 09.11.2017 1 14.11.17 Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 4 Artikel
MehrNiedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen
Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen Gliederung Einführung Umsetzung der EG-HWRM-RL in Nds. Rolle der kommunalen Verwaltung Fazit 2 Anlass: Niedersächsischer 1998 - Landesbetrieb 2004 für gab Wasserwirtschaft,
MehrEmpfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL
19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung
MehrAuswirkungen des Salzmanagements auf die Gewässer
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Auswirkungen des Salzmanagements auf die Gewässer Wasserforum 2016 EG-Wasserrahmenrichtlinie Start in die zweite Bewirtschaftungsplanperiode
MehrDER HAFEN HAMBURG AUF EINEN BLICK
DER HAFEN HAMBURG AUF EINEN BLICK INHALTSVERZEICHNIS I. Hamburger Hafen im Überblick II. Umschlag im Hamburger Hafen III. Fahrrinnenanpassung IV. Hamburger Hafen und die Nordrangehäfen V. Internationale
MehrErreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
Erreichen wir die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027? Monika Raschke, vormals MKULNV, Referat Flussgebietsmanagement, Gewässerökologie und Hochwasserschutz Nein. Oder doch? Es kommt auf die Zieldefinition
MehrGru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet
Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Zu unterscheiden Vorläufig gesicherte Ü-Gebiete Festgesetzte Ü-Gebiete Faktische Ü-Gebiete Überschwemmungsgebiet Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder
MehrStandortbezogene Bewertung des Einsatzes industriell hergestellter Wasserbausteine an Bundeswasserstraßen
Standortbezogene Bewertung des Einsatzes industriell hergestellter Wasserbausteine an Bundeswasserstraßen Jürgen Pelzer Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz 20. Chemisches Kolloquium, Koblenz 19./20.09.2011
MehrEU-Wasserrahmenrichtlinie Regionales Wasserforum im Planungsraum Unterer Main Informationsaustausch
EU-Wasserrahmenrichtlinie Regionales Wasserforum im Planungsraum Unterer Main Informationsaustausch Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Amt für Ernährung, Landwirtschaft
MehrMecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Anlass der Beschäftigung mit dem D a s V e r s c h l e c h t e r u n g s v e r b o t i s t projektbezogen z u p r ü f e n u n d z u b e a c h t e n. Diese e und Verbesserungsgebote, die in Umsetzung von
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz
MehrZukunftsprogramm ländlicher Raum Neue Herausforderungen Health-Check
Zukunftsprogramm ländlicher Raum 2007-2013 Neue Herausforderungen Health-Check Verena Boehnke (83) Koordinatorin für ländliche Regionalentwicklung Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Maßnahmen 3. Anforderungen
MehrDie Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG)
Fachdialog Wasser 15. Januar 2013, Essen Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG) William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt 1. Ziele und Vorgaben der EG-HWRM-RL
MehrDie Wasserrahmenrichtlinie umsetzen Präsentation: Dipl.- Ing. Marcus Rudolph
www.sdn-web.de Die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen Präsentation: Dipl.- Ing. Marcus Rudolph Wer sind wir? Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. Umweltschutz- Dachverband seit 1973 Mitglieder:
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrDipl.-Ing. Nikša Marušić Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven Reiner Knies Hamburg Port Authority. Nikša Marušić WSA Cuxhaven
Wasserstraßenunterhaltung auf der ELBE und in Hamburg Dipl.-Ing. Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven Dipl.-Ing. Reiner Knies Hamburg Port Authority 1 HTG 12th Sprechtag workshop on FA dredging Nassbaggertechnik
MehrBauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
MehrZukunft der Wasserrahmenrichtlinie Diskussionsstand in Deutschland und Europa. Dr. Michael Trepel
Zukunft der Wasserrahmenrichtlinie Diskussionsstand in Deutschland und Europa Dr. Michael Trepel Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Erfolg für den Gewässerschutz in Europa Gemeinsamer Rechtsrahmen für
MehrEin Wirtschaftshafen am Westufer? Der Faktencheck. Dr. Teichmann, Flensburg, Februar 2019
Ein Wirtschaftshafen am Westufer? Der Faktencheck 1 Grundsätzlich Flensburg ist das Oberzentrum der Region Ein Oberzentrum muss Infrastruktur für die Region bereit stellen Ein Wirtschaftshafen gehört zur
MehrIntegrierte Bewirtschaftungsplanung - Natura 2000-Gebiete an der Tideelbe
Integrierte Bewirtschaftungsplanung - Natura 2000-Gebiete an der Tideelbe der FFH-Lenkungsgruppe Norddeutscher Länder Gliederung I. Die Natura 2000-Kulisse an der Tideelbe II. Das Instrument Integrierter
Mehr1. Nationaler Wasserdialog Cluster Landwirtschaft & Verbraucherschutz
1. Nationaler Wasserdialog Cluster Landwirtschaft & Verbraucherschutz Derzeitige Situation 2 Die deutsche Landwirtschaft hinterlässt jährlich im Durchschnitt einen Überschuss von rund 100 Kilogramm Stickstoff
MehrDas Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung: Eine Analyse mit Blick auf Hamburg Von Rechtsreferendar René Prasse, Juli 2015 1. Einleitung 2. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie 3. Das
MehrVerzeichnis der Planergänzung
Verzeichnis der Planergänzung für das Bauvorhaben Offshore-Terminal Bremerhaven Bezeichnung der 1 Antrag auf Planfeststellung 2 Planrechtfertigung / Alternativenprüfung 3 Bauleitplanung 3.1 Beschluss Flächennutzungsplanänderung
MehrNeue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung
Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke
MehrFahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe Schlussfolgerungen der BAW aus dem Urteil des BVerwG zur Klage der Umweltverbände
Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe Schlussfolgerungen der BAW aus dem Urteil des BVerwG zur Klage der Umweltverbände Holger Rahlf, Dr. Norbert Winkel www.baw.de Inhalt 1. Vorwort 2. Beteiligung
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrÜberlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken
Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken Jürgen Reich NRW-HWRM-Symposium Essen, 10. Januar 2018 Reaktion der Umweltministerkonferenz Beschluss der 86. UMK, TOP 40 UMK beauftragt
MehrWRRL-Verbändeforum , Fulda
WRRL-Verbändeforum 18.-19.11.2016, Fulda WRRL-Review: Welche Position hat Deutschland für die Zukunft Mdgt. Peter Fuhrmann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Gliederung
MehrDie wasserwirtschaftliche und die Beregnungssituation im Landkreis Verden und die Erlaubnispraxis für die Feldberegnung
Die wasserwirtschaftliche und die Beregnungssituation im Landkreis Verden und die Erlaubnispraxis für die Feldberegnung Jobst Winter Landkreis Verden (UWB) 21. November 2016, Rotenburg (Wümme) Gliederung
MehrEnergie Ökologie nachhaltige Energieentwicklung in Belarus
Energie Ökologie nachhaltige Energieentwicklung in Belarus Prof. Dr. S. von Cramon-Taubadel German Economic Team Belarus & Georg-August-Universität Göttingen 4. Tag der Deutschen Wirtschaft in Belarus
MehrDER HAFEN HAMBURG AUF EINEN BLICK
DER HAFEN HAMBURG AUF EINEN BLICK INHALTSVERZEICHNIS I. Hamburger Hafen im Überblick II. Umschlag im Hamburger Hafen III. Fahrrinnenanpassung IV. Hamburger Hafen und die Nordrangehäfen V. Internationale
MehrCC Projektmanagement z. Hd. Herrn U. Kraus Am Strom Bremerhaven Bremen, den Stellungnahme
Seite 1 von 22 bremenports GmbH & Co KG CC Projektmanagement z. Hd. Herrn U. Kraus Am Strom 2 27568 Bremerhaven Bremen, den 10.09.2013 Stellungnahme Aspekt: Wasserstraßentransport, liegender WKA Stern
MehrWertschöpfungsperspektiven für. ländliche Räume welche Impulse setzt Cork 2.0? Martin Scheele
Wertschöpfungsperspektiven für ländliche Räume welche Impulse setzt Cork 2.0? Martin Scheele GD Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung Europäische Kommission Integrierte Landnutzungs- Konzeption Hercules
MehrVSVI Fortbildung Straßenentwässerung Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Planungsprozess
Inhalt 1. Einstieg 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Bewirtschaftungsziele gem. WRRL & WHG 1 1. Verschlechterungsverbot 2. Verbesserungsverbot 3. Trendumkehrgebot 4. Präzisierung der Vorgaben des WHG 1. OGewV
MehrWichtige Aspekte bei der Umsetzungsplanung aus der Sicht der Behörde
WRRL Hessen - Projekt Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Wichtige Aspekte bei der Umsetzungsplanung aus der Sicht der Behörde Dr. Kurt Schefczik Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz
MehrKleinräumige Bevölkerungsprognose Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kleinräumige Bevölkerungsprognose Landkreis Vorpommern-Greifswald 15.10.2014 Dipl.-Ing. Jens Rümenapp Gertz Gutsche Rümenapp GbR, Hamburg/Berlin Gliederung Prognosemethodik Grundlagen, Methodik, Annahmen,
Mehr1. Planänderungsbeschluss
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wiederherstellung der Deichsicherheit durch den Ausbau der Jeetzeldeiche von Deich km 25+540 bis 33+800 und der
MehrAbgaben für Wasserkraft und Schifffahrt. Dr. iur. Katharina Kern
Abgaben für Wasserkraft und Schifffahrt Dr. iur. Katharina Kern ABGABEN FÜR WASSERKRAFT I. Status quo & Perspektiven zweitgrößter Produzent regenerativer Energien nicht erneuerbare Energieträger 83,58%
Mehrzu Punkt... der 793. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2003
Bundesrat Drucksache 333/1/03 28.10.03 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - U zu Punkt der 793. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2003 Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von fairen Chancen für
MehrVerschlechterungsverbot und Gewässerunterhaltung an Bundeswasserstraßen
WRRL in der Praxis Umsetzungsbeispiele aus Norddeutschland Naturschutzstation Zippendorf 30. November 2006 Verschlechterungsverbot und Gewässerunterhaltung an Bundeswasserstraßen Winfried Lücking Flussbüro
MehrWassertiefen an der Ems
Wassertiefen an der Ems Wassertiefen an der Ems Vortragsinhalt 1. Einführung Wasser- und Schifffahrtsamt Emden 2. Anforderungen an die Unterhaltung 3. Feststellung der Wassertiefen, Bewertung bisheriger
MehrWer sich eine Grube gräbt...
2013 2010 2007 2004 2001 1998 1995 1992 1989 1986 1983 1980 1977 1974 1971 1968 1965 Förderkreis»Rettet die Elbe«eV Nernstweg 22 22765 HAMBURG Tel.: 040/39 30 01 email: foerderkreis@rettet-die-elbe.de
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches
MehrZank-Apfel Elbvertiefung
Zank-Apfel Elbvertiefung Die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen wollen ihre Seehäfen stärken und dafür die als Zufahrten fungierenden Flüsse Elbe und Weser ausbaggern und vertiefen. In Niedersachsen
MehrÄnderungsantrag. Arbeitsgruppe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Der Ausschuss für Verkehr und möge beschließen: In Artikel 1 wird die Anlage (zu 1 Absatz 1, Abschnitt 2 (Neue, Vordringlicher Bedarf) Bedarfsplan 1 Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein Die
MehrHWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch
HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Dr. Gregor Ollesch 10 Bundesländer + Bund ~ 100.000 km² Naturräume von Marschen bis Mittelgebirge 2007 Inkrafttreten der HWRM-RL 2009 Umsetzung
Mehr