Planfeststellungsverfahren für komplexe Ausbauvorhaben am Beispiel der Tideelbe

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1 Planfeststellungsverfahren für komplexe Ausbauvorhaben am Beispiel der Tideelbe HTG-Tagung , Hannover Heiko Böschen

2 Entwicklung von Containerschiffen S2 HTG-Tagung 2013 Hannover

3 Handlungsbedarf Schiffsgrößen S3 HTG-Tagung 2013 Hannover

4 Planung des Ausbaumaßes Minimierungsschritte S4 HTG-Tagung 2013 Hannover

5 Technische Planung S5 HTG-Tagung 2013 Hannover

6 Planfeststellungsverfahren Auslegung 2007 Formalisiertes Verwaltungsverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung Konzentrationswirkung Insgesamt über 7200 Einwendungen und Stellungnahmen Einvernehmen der Länder S6 HTG-Tagung 2013 Hannover

7 Prognose der Umweltwirkungen Umfangreiche Untersuchungen S7 HTG-Tagung 2013 Hannover

8 Auswirkungen auf die Tideelbe Wie reagiert die Tideelbe auf Veränderungen der Fahrrinne? Veränderung der Strömungsgeschwindigkeit Hamburg Mündung Veränderung des Wasserstands Veränderung der Brackwassergrenze Veränderung der Sedimentation S8 HTG-Tagung 2013 Hannover

9 Beispiel Schiffserzeugte Belastungen Begrenzung der Schiffsgeschwindigkeit (Fahrt durchs Wasser, ab 90 m Länge) Cuxhaven - Brunsbüttel - Glückstadt - Ende Begegnungsstrecke Seemannshöft 15 kn 14 kn 12 kn 10 kn S9 HTG-Tagung 2013 Hannover

10 Anpassung der Planung Planänderungen I bis III Unterwasserablagerungsflächen Brunsbüttel Stör Ufervorspülungen Spülfelder Cuxhaven Umlagerung Buhnen Planänderungen Glückstadt Krückau Initialbaggerung 1.) Planänderung I, 2008: Verzicht auf Ufervorspülungen Modifikation der Begegnungsbox Oste Pinnau 2.) Planänderung II, 2010: Ufersicherungskonzept im Altenbrucher Bogen Stade Wedel HAMBURG 3.) Planänderung III: Entfall der Spülfelder auf Elbinseln Erhöhung der Umlagerungsmenge auf den Neuen Luechtergrund Umfassende Kompensationsplanung Lühe Este S10 HTG-Tagung 2013 Hannover

11 Umweltrecht

12 Umweltrecht - Eingriffsregelung Kompensation z.b. Anordnung zur Stör, 3.8 ff.: Keine negativen Auswirkungen auf Entwässerung/Hochwasserschutz/Deiche Abstimmung Ausführungsplanung mit Deichbehörden und WBV Keine Herabsetzung des Stauraumvolumens

13 Umweltrecht FFH-Verträglichkeit - 18 FFH-Gebiete - 9 Vogelschutzgebiete - Vorkommen der prioritären Art Schierlings-Wasserfenchel Ergebnis: Erhebliche Beeinträchtigung des LRT Ästuar und der prioritären Art Schierlings-Wasserfenchel nicht auszuschließen S13 HTG-Tagung 2013 Hannover

14 FFH-Betroffenheit: Schierlingswasserfenchel Folge: Vorhaben nur genehmigungsfähig, wenn - zwingende Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für dessen Verwirklichung sprechen, - keine zumutbaren Alternativen in Betracht kommen, die Planungsziele ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen - die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 notwendigen Maßnahmen vorgesehen werden und - über das BMU eine Stellungnahme der EU- Kommission eingeholt wird S14 HTG-Tagung 2013 Hannover

15 Umweltrecht FFH-Verträglichkeit Stellungnahme der EU KOM vom [ ] ist die Verbreiterung und Vertiefung der Fahrrinne [von] Unter- und Außenelbe bis zum Hamburger Hafen aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt, ohne dass es machbare Alternativen gäbe. [nachteilige] Auswirkungen werden durch die Schaffung gleichwertiger Lebensräume auf einer Gesamtfläche ausgeglichen, die größer oder ökologisch wertvoller ist als das beeinträchtigte Gebiet S15 HTG-Tagung 2013 Hannover

16 Umweltrecht Wasserrahmenrichtlinie Verschlechterungsverbot nach WRRL: Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird. Diskussionen, wann Verschlechterung anzunehmen ist Nicht jede Veränderung ist erheblich, Bezugsgröße für Betrachtung ist der Wasserkörper Ergebnis: Vorhaben führt zu keiner Verschlechterung S16 HTG-Tagung 2013 Hannover

17 Deichsicherheit/ Hochwasserschutz/ Uferschutz Istzustand Einsicht in Deichschauprotokolle Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau: Sturmflutscheitel-Wasserstände, -Dauer, -Eintritt für Bemessungssturmflut Änderung Flut- und Ebbstromgeschwindigkeit/ -volumen Maßnahme ist hochwasserneutral Verträge zur Neuregelung der Uferunterhaltung Maßnahmen durch den Bund nach Maßgabe einer Schaukommission Höhere Ausbaubelastungen gehen zu Lasten des Vorhabensträgers Vereinbarungen zum Schutz von Sielen vor Schiffswellen Konstruktive Maßnahmen oder Unterhaltungsbeteiligung Bauwerksspezifische Betrachtung

18 Fischerei

19 Landwirtschaft

20 Wie gliedert sich ein Planfeststellungsbeschlusses? Verfügender Teil Es gelten die Planunterlagen zzgl. weiterer Anordnungen Seiten Begründung u.a. Planrechtfertigung, Gutachten der BAW, Prüfung der Umweltauswirkungen, Auseinandersetzung mit Einwendungen/ privaten Betroffenheiten (z.b. Deichsicherheit, Fischerei, Landwirtschaft, Grundstücke, Häfen, Tourismus) Seiten Rechtsbehelfsbelehrung Seiten S20 HTG-Tagung 2013 Hannover

21 Anordnungen 1. Baumaßnahmen (Ausführung Strombaumaßnahmen) 2. Baggergutverbringung 3. Kompensationsmaßnahmen (Ausführung, Belange Dritter, Erfolgskontrolle) 4. Umweltschutz (Vögel, Finte) 5. Weitere Schutzauflagen (Deichbestick, Obstbau, Schiffsgeschwindigkeit, Fischerei, Verlandung Nebengewässer, Siele, Häfen und Anlagen) 6. Beweissicherung (beruht auf Abstimmung zwischen TdV und Ländern) Bestandteile: Wasserstände, Salzgehalt, Topografie, Gewässerökologie, Sauerstoffhaushalt, Biotopzonierung, Baudokumentation) Berichtspflichten 3, 6, 9 und 12 Jahre nach Ausbauende

22 Planfeststellungsbeschlüsse im Vergleich Planfeststellungsbeschlüsse der Vergangenheit für dieselbe Strecke: 1974 unter 50 Seiten, Seiten S22 HTG-Tagung 2013 Hannover

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heiko Böschen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord Planfeststellungsbehörde

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