Seminar Ausschreibung nach VOB

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1 Seminar Ausschreibung nach VOB Inhaltsverzeichnis Abgabe 16. Juni 2016 VOB/C DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN Bohrarbeiten Verbauarbeiten Drän- und Versickerarbeiten Spritzbetonarbeiten Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Kabelleitungstiefbauarbeiten Betonarbeiten Betonwerksteinarbeiten Abdichtungsarbeiten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Klempnerarbeiten Trockenbauarbeiten Wärmedämm-Verbundsysteme Vorgehängte hinterlüftete Fassade Estricharbeiten Tischlerarbeiten Parkettarbeiten Metallbauarbeiten Verglasungsarbeiten Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen Bodenbelagsarbeiten Tapezierarbeiten Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige

2 DIN Bohrarbeiten Die ATV DIN Bohrarbeiten gilt für Bohrungen jeder Art, Neigung und Tiefe, insbesondere zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung von Baugrund und Grundwasser, zur Wassergewinnung und Wassereinleitung, zur Grundwasserabsenkung, zur Entwässerung, zur Entgasung sowie zur Gewinnung von Erdwärme, für Einpressearbeiten, Düsenstrahlarbeiten, Bohr- und Verpresspfähle sowie für Bohrpfahl-, Verbau- und Dichtwände, zum Einbau von Tragelementen, Ankern, Erdwärmesonden und Messgeräten, für das Überbohren. Die ATV DIN gilt nicht für den Ausbau von Bohrungen, Rohrvortiebsarbeiten, Bohrarbeiten in Hochbauten. Längenmaß (m), getrennt nach Enddurchmessern der Bohrlöcher, Tiefen, Homogenbereichen oder Künstlichen Böden und sonstigen Stoffen, Herstellen und Beseitigen von Bohrschablonen für Einzelbohrungen nach Anzahl, Zusätze für Stützflüssigkeiten und Bohrspülungen nach Masse (kg, t), Umsetzen der Bohreinrichtung, getrennt nach Abständen der Bohransatzpunkte, nach Anzahl, Umrüsten der Bohreinrichtung nach Anzahl, Entnehmen, Behandeln, Transportieren und Aufbewahren von Proben, getrennt nach Arten, nach Anzahl, Im Boden verbleibende Rohre einschließlich Rohrverbindungen, getrennt nach Außendurchmessern, Wanddicken und Baulängen, nach Längenmaß (m), Beseitigen von Hindernissen nach Arbeitzeit (h), Stoffe für das Verfüllen und Abdichten von Bohrungen nach Längenmaß (m), Raummaß (m 3 ) oder Masse (kg, t), Hilfsleistungen und Wartezeiten bei Messungen und Untersuchungen am offenen Bohrloch nach Arbeitzeit (h), Ersatz des Verlustes der Verwendeten Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen nach Raummaß (m 3 ), Verfüllen von Bohrungen nach Längemaß (m), getrennt nach Durchmessern, Raummaß (m 3 ) oder Masse (kg, t). 4. Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: Im Allgemeinen sind keine besondere Regelungen vereinbart. Ermittlung der Maße/Mengen: Liegt der Bohransatzpunkt auf gleicher Höhe wie das Arbeitsplanum, wird die Bohrlänge vom Arbeitsplanum bis zur vereinbarten Endtiefe gerechnet. Bei geneigten Bohrungen wird die Bohrlänge vom jeweiligen Bohransatzpunkt gerechnet. Die länge von Stützverrohrungen wird von der Oberseite Arbeitsplanum bis Bohransatzpunkt zuzüglich der Eindringtiefe der Vorrohrung unter Eigengewicht für den eingesetzten Durchmesser gerechnet. Die Länge von Vorverrohrungen wird von der Oberkante Arbeitsplanum bis zum Bohransatzpunkt für den eingesetzten Durchmesser gerechnet. Einzelregelungen: Die aufgegebenen Bohrungen müssen bis zur erreichten Tiefe abgerechnet werden, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Ursache zu vertreten hat. 5. Nebenleistungen Ergänzed zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Unterhalten des Arbeitsplanums. Feststellen des Zustands der Straßen- Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen 3 Abs. 4 VOB/B. Umsetzen der Bohreinrichtung von Bohransatzpunkt zu Bohransatzpunkt, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Entsorgen der Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen, soweit diese nicht vom Auftraggeber verlangt sind. Die Entsorgung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Mehrverbrauch von Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen bis 10% des jeweiligen theoretischen Volumens. Bei Einsatz von Stützflüssigkeiten das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutz bis 2m Höhe ab Oberseite Arbeitsplanum. 6. Besondere Leistungen Ergänzed zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, Z. B.: Leistungen für besondere Maßnahmen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen einschließlich der Straßen sowie der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen vor Beginn der Bohrarbeiten, Z. B. Beweisgutachten, Kamerabefahrungen, Tragfähigkeitsuntersuchungen. Herstellen, Befestigen, Ertüchtigen und Entfernen des Arbeitsplanums, von Stell- und Lagerplätzen sowie von Zufahrswegen, Brücken und dergleichen auf vom Auftraggeber bereitgestellten Flächen. Beseitigen von Aufwuchs, Steinen, Blöcken und Bauwerksresten. Maryam Poursafar

3 - Längenmaß (m): DIN wird die Höhe von Trägerbohlwänden und aufgelösten Pfahlwänden von der Unterseite der statisch erforderlichen oder vorgegebenen Einbindetiefe bis zur vorgegebenen Oberseite des Verbaus gerechnet. Verbauarbeiten 1. Allgemeines Das Herstellen, Vorhalten und ggf. das Entfernen einer Verbauanlage wird im Gegensatz zu anderen Bauleistungen nur als Gesamtleistung ausgeschrieben und nicht in Teilleistungen untergliedert. 2. Geltungsbereich Die ATV DIN Verbauarbeiten gilt für die vorübergehende oder dauerhafte Sicherung von Geländesprüngen und Ufern sowie Baugruben, Gräben und dergleichen mit Verbau. Die Längen der Gurtungen und Aussteifungen werden in der jeweiligen Achse gerechnet. Die Länge von Verbauankern und Erdnägeln wird von deren erdseitigen Enden bis zur jeweiligen Unterfläche der Anker- oder Nagelplatte gerechnet. - Masse (kg): 5. Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach 3 Abs. 4 VOB/B Unterhalten des Arbeitsplanums Umsteifen für eigene Zwecke des Auftragnehmers Erstmaliges Anspannen und Festlegen von Ankern, einschließlich der Abnahmeprüfungen bei Verpressankern 6. Leistungen zum Feststellen des Zustands der baulichen Anlagen, z.b. Erstellen von Beweisgutachten, Kamerabefahrungen, Tragfähigkeitsuntersuchungen - Zeit (h): Herstellen, Befestigen, Ertüchtigen und Entfernen des Arbeitsplanums, von Stell- und Lagerflächen, Zufahrtswegen, Brücken, Durchsteifungen von Decken und dergleichen auf vom Auftraggeber bereitgestellten Flächen Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile Nachspannen von Ankern Anpassen des Verbaus bei Hindernissen Herstellen und Schließen von Aussparungen und Ankerlöchern Umsteifen, ausgenommen für eigene Zwecke des AN Vorspannen von Aussteifungen. Kontrolle des Verbaus während der Vorhaltezeit. Messungen und Prüfungen, z. B. für Verformungen, Kräfte, Setzungen, Wassermengen, einschließlich Dokumentationen. Verfüllen von Hohlräumen, verursacht durch das Ausbauen von Ausfachungselementen oder das Ziehen von Bohlen, Pfählen, Trägern, Rohren und dergleichen Liefern rechnerischer Nachweise für die Standsicherheit und von Ausführungszeichnungen Anfertigen von Bestandsdokumentationen Eignungsprüfungen für Verpressanker und Probebelastungen bei Verpresspfählen Verankerungen gegen drückendes Wasser Besondere Anforderungen an die Oberfläche von Verbauelementen Die Vorhaltezeit von Grabenverbaugeräten beginnt am Tage nach deren Einbau. Trägerbohlwand Für Gurtungen und Aussteifungen beginnt sie mit deren Fertigstellung für die jeweilige Ebene im betreffenden Bauabschnitt. Die Vorhaltezeit endet mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitpunkt zum Rückbau, jedoch frühestens drei Werktage nach Zugang der Mitteilung über die Freigabe beim Auftragnehmer. 4. Abrechnung Aussparungen für Leitungen und dergleichen bis 1 m² werden bei Abrechnung nach Flächenmaß übermessen. Bohrpfahlwand 3. Träger, Pfähle und dergleichen werden bei der Ermittlung der Länge in der Achse des Verbaus übermessen. Abrechnungseinheiten Nicht einzelne Konstruktionsteile, sondern der Verbau insgesamt wird in Rechnung gestellt. Es wird abgerechnet nach: - Flächenmaß (m²): wird die Fläche aus der Länge und den Tiefen des Verbaus ermittelt. Der Länge des Verbaus wird die Länge in der Achse des Verbaus zugrunde gelegt. Die Höhe von Spundwänden sowie überschnittenen und tangierenden Bohrpfahlwänden wird von der Unterseite der statisch erforderlichen oder vorgegebenen Einbindetiefe bis zur vorgegebenen Oberseite des Verbaus gerechnet. Die Höhe der Ausfachungen von Trägerbohlwänden, aufgelösten Pfahlwänden und Nagelwänden wird von der vorgegebenen Baugrubensohle bis zur vorgegebenen Oberseite des Verbaus gerechnet. Für die Ermittlung der Höhe gilt der tiefste Punkt der Sohle innerhalb des jeweiligen Verbaufeldes der vertikalen Einzelelemente Besondere Leistungen wird die errechnete Masse der Stahlbauteile zugrunde gelegt. Bei genormten Profilen gelten die Angaben in den DIN-Normen, bei anderen Profilen die Angaben im Profilbuch des Herstellers. wird die Vorhaltung des Verbaus für einen Bauabschnitt ab dem Tage nach dem Einbau des letzten vertikalen Tragelementes gerechnet. Spundwand Nebenleistungen Wird bei der Ermittlung der Länge des Verbaus übermessen ist im Einheitspreis enthalten Fanny Röger

4 DIN Drän- und Versickerarbeiten Die ATV DIN "Drän- und Versickerarbeiten" wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erstellt. Sie gilt für Dränungen mit Rohren und rohrlose Dränungen sowie für das Herstellen von Versickeranlagen mit und ohne Wasserrückhaltung einschließlich des Einbaus zugehöriger, sickerfähiger und filterstabiler Stoffe und Bauteile. Raummaß (m 3 ) für Speicher- und Versickerelemente sowie Dränpackungen Flächenmaße (m 2 ) für Geokunststoffe und Geotextilien sowie Filter- und Dränschichten Längenmaß (m) für Kanäle und Leitungen sowie rohrlose Dränungen Anzahl (Stück für Schächte und Formstücke 4. Abrechnung Es gilt die DIN 18299, Abschnitt 5 Die Allgemein Technischen Vertragsbedingung (ATV) DIN Dränund Versickerarbeiten gilt für die Dränung mit Rohren und rohrlose Dränungen sowie für das Herstellen von Versickeranlagen mit und ohne Wasserrückhaltung einschließlich des Einbaus zugehöriger, sickerfähiger und filterstabiler Stoffe und Bauteile. Die DIN gilt nicht für die bei Drän- und Versickerarbeiten auszuführenden Erdarbeiten (s. DIN Erdarbeiten ) geschlossene Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen einschließlich der zugehörigen Schächte (s. DIN Entwässerungskanalarbeiten ) vertikale Tiefendränagen und Versickerungen über Brunnen Ergänzend gilt die DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Abschnitt 1-5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der DIN vor. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge in der Mittelachse der Bauteile ermittelt. Formstücke werden übermessen und gesondert gerechnet. Übermessen werden Bei Abrechnung nach Raummaß Rohre und Bauteile mit einer mittleren Querschnittsfläche 0,1m 2 Bei Abrechnung nach Flächenmaß Aussparungen aufgrund von Einbauten und der gleichen 1m 2 Einzelgröße Bei Abrechnung von Längenmaß Schächte mit einer Nennweite 1m 5. Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zur DIN 18299, Abschnitt 4.1 insbesondere Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen 3 Abs. 4 VOB/B Feststellen der Feuchte des Bodens während der Bauzeit nach DIN Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Ergänzend zur DIN 18299, Abschnitt 4.2 unter anderem Boden- und Wasseruntersuchungen sowie Wasserstandsmessungen Leistungen zum Erhalt der vorhandenen Wasserläufe und der Vorflut Leistungen zum Sichern und Wiederherstellen vorhandener Drän- und Versickerungseinrichtungen Leistungen für Maßnahmen zur Behandlung und Reinigung von Wasser Leistungen für Maßnahmen beim Antreffen von Quellen Leistungen bei Drän- und Versickerarbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern Herstellen von Anschlüssen der Drän- und Versickereinrichtungen an vorhande Schächte Herstellen von Spül- und Kontrolleinrichtungen zur Unterhaltung von Drän- und Versickereinrichtungen Anfertigen von Ausführungsplänen und Bestandsdokumentationen Ergänzend sind im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten getrennt nach Bauart, Stoffen und Maßen sowie Tiefenlage, wie folgt vorzusehen Tobias Scholz

5 DIN Spritzbetonarbeiten Spritzbeton ist ein Beton, der in einer geschlossenen Rohr-/ Schlauchleitung zur Einbaustelle gefördert, dort aus einer Spritzdüse pneumatisch aufgetragen und durch die Aufprallenergie verdichtet wird. Die ATV DIN Spritzbetonarbeiten gilt für das Herstellen und Verarbeiten von bewehrten und unbewehrten Betonen und Mörteln jeder Art, die im Spritzverfahren aufgetragen und dabei verdichtet werden. Die ATV DIN gilt nicht für : das Erhalten und Instandsetzen von Bauwerken und Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton (siehe ATV DIN Betonerhaltungsarbeiten ), das Auftragen von Putzmörtel im Spritzverfahren (siehe ATV DIN Putz- und Stuckarbeiten ). Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbei-ten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor. Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten, getrennt nach Arten und Maßen, wie folgt vorzusehen: Spritzbeton/-mörtel nach Raummaß (m3), Flächenmaß (m2), Längenmaß (m) oder Masse (t), Schalung nach Flächenmaß (m2), Seitenschalung von Unterzügen, Stützen und dergleichen nach Längenmaß (m), Bewehrung nach Masse (kg, t), Bauteile aus Spritzbeton, Anzahl (Stück), Herstellen von Aussparungen, z. B. Öffnungen, Nischen, Hohlräumen, Schlitzen, Kanälen, Anzahl (Stück), Verankerungen, Anzahl (Stück), Aufstellen, Umsetzen und Abbauen von Anlagen zur Ver- und Entsorgung, Belüftung und Staubabführung, Anzahl (Stück), Vorhalten von Anlagen zur Ver- und Entsorgung, Belüftung und Staubabführung, nach Dauer (d, Woche, Monat), Betreiben von Anlagen zur Ver- und Entsorgung, Belüftung und Staubabführung, nach Dauer (h). 4. Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, gilt: Die Auftragdicke wird durch Profilvergleich vor und nach dem Auftrag ermittelt. Schalung für Bauteile, Begrenzungen und Aussparungen, z. B. für Ränder, Öffnungen, Nischen, Hohlräume, Schlitze, Kanäle, wird bei der Abrechnung nach Flächenmaß in der Abwicklung der geschalten Betonfläche gemessen. Die Masse der Bewehrung wird nach den Stahllisten abgerechnet. Zur Bewehrung gehören auch Verankerungen, Unterstützungen, Auswechselungen, Montageeisen und dergleichen. Maßgebend ist die errechnete Masse. Bei genormten Stählen gelten die Angaben in den DIN-Normen, bei anderen Stählen die Angaben im Profilbuch des Herstellers. Bindedraht und Walztoleranzen werden bei der Ermittlung der Abrechnungs-massen nicht berücksichtigt. Bei der Abrechnung von Betonstahlmatten wird ein durch den Auftragnehmer nicht zu vertretender Verschnitt, dessen Masse über 10 % der Masse der eingebauten Betonstahlmatten liegt, zusätzlich gerechnet. Bei Abrechnung nach Flächenmaß ist die Überlappung von Betonstahlmatten und Übergreifungslängen für Stabstahl zu vergüten. Übermessen werden: Die durch die Bewehrung verdrängten Spritzbetonmengen. Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m2): Aussparungen, z. B. Öffnungen, Nischen sowie einbindende Bauteile 1 m2. Bei Abrechnung nach Raummaß (m3): -Aussparungen 0,25 m3 Einzelgröße. 5. Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen nach 3 Abs. 4 VOB/B. Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Konformität des Spritzbetons nach DIN und der Normenreihe DIN EN Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Nachbehandlung zum Schutz des jungen Spritzbetons vor Witterungseinflüssen und gegen Austrocknung, ausgenommen Leistungen Aufnehmen und Entsorgen von nicht mit Aushub oder Ausbruch vermischtem Rückprall. 6. Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt z. B.: Leistungen zum Schutz von Personen, Bau- und Anlagenteilen, z. B. Schutzwände, Einhausungen, Absperrungen. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende Fläche höher als 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist. Boden- und Wasseruntersuchungen. Leistungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für den jungen Spritz-beton gegen schädigende Einflüsse, z. B. chemische Angriffe, Fremderschütte-rungen, ungeeignete Temperaturen der Auftragfläche (siehe DIN und DIN EN 13670). Liefern bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen für Bauwerke, Instandsetzungen und planmäßige Bauzustände und der für diese Nachweise erforderlichen Zeichnungen. Herstellen von Verankerungen für den Verbund. Liefern und Einsetzen von Einbauteilen. Magdalena Blachowiak

6 DIN VOB/C, ATV Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Die DIN (Verkehrswegebauarbeiten Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln) beschreibt allgemeine technische Vertragsbedingungen für den Bau von dauerhaften Hochleistungs- Betonfahrbahnen z.b. Auto- oder Flugzeuglandebahnen und ergänzt die DIN (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art). Abbildung 1: Autobahn mit einem Oberbau aus hydraulischen Bindemitteln, aus [1] Da die Betonfahrbahnen für eine Nutzungsdauer von Jahren geplant werden, gelten hohe Anforderungen für die Verwendung von Stoffen und Bauteilen sowie die Ausführung der Bauarbeiten. Die DIN gilt für das Befestigen von: - Straßen und Wegen aller Art - Plätzen - Höfen - Flugzeuglandebahnen und betriebsflächen - Bahnsteigen - Gleisanlagen (Feste Fahrbahn) Zusätzlich zur DIN müssen für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton beachtet werden: - ZTV Beton-StB 07 (ZTV und Richtlinien für den Bau) - TL Beton-StB 07 (Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische) - TP Beton-StB 10 (Technische Prüfvorschriften) - RSTO 2012 (Richtlinien für den Straßenoberbau) Die DIN gilt nicht für die Verbessern und Verfestigen des Unterbaus und des Untergrundes. Sie gilt ebenfalls nicht für die Herstellung anderer Fahrbahnarten wie z.b. Asphaltfahrbahnen. Für solche Fahrbahntypen gelten folgende verwandte Normen: - DIN (Oberbauschichten ohne Bindemittel) - DIN (Oberbauschichten aus Asphalt) - DIN (Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen) 3. Leistungsbeschreibung Für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß VOB/A werden durch die DIN zusätzliche Angaben gefordert. Diese schließen unter anderem ein: - Ergänzende Angaben zur Baustelle (Informationen bzgl. Unterbau, Gründungstiefen, angrenzenden Bauwerken, etc.) - Besondere Angaben zur Ausführung (z.b. Aufbau des Oberbaus, Verkehrsbelastung, Anzahl und Lage von Fugen, Dübeln und Ankern, Oberflächeneingenschaften, etc.) Außerdem werden konkrete Abschnitte der ZTV genannt, bei denen vertraglich vereinbarte Abweichungen erlaubt sind. 4. Stoffe und Bauteile Für folgende Baustoffe und Bauteile wird auf zugehörige Normen verwiesen, die im Bauprozess zwingend anzuwenden sind: - Gesteinskörnungen - Bindemittel - Zusatzmittel und Zusatzstoffe - Zugabewasser - Beton - Bewehrungsstahl - Fugenfüllstoffe und Fugeneinlagen Darüber hinaus werden Normen für die Baustoffprüfung aufgeführt. 5. Ausführung Die DIN ergänzt die DIN bzgl. der Ausführung unter anderem in folgenden Punkten: - Prüfungspflicht des Unterbaus (Vorunternehmerleistung) - Witterungsbedingungen beim Einbau - Anforderungen an Tragschichten und Betondecken (Bindemittelmenge, Verfestigung, Nachbearbeitung, Mindestdicke, Ebenheit etc.), z.b. senkrechte Außenkante - Lagesicherung mit Dübeln und Ankern, z.b. Dübel 25/500 - Einbau von Fugen (Zeitpunkt, Tiefe, Ort, Verfüllung) Abbildung 2: Glättungsvorgang bei einem Gleitschalungsfertiger, aus [2] 6. Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis werden folgende Abrechnungseinheiten vorgeschrieben (in chronologischer Reihenfolge der Erstellung einer Betonfahrbahn): Nachverdichten der Unterlage Herstellung der planmäßigen Höhenlage, Neigung und Ebenheit der Unterlage An- bzw. Ausgleich der Höhenlage Reinigungsarbeiten Tragschichten und Betondecken Materialkontrollprüfungen Bewehrung gemäß Stahlliste Einbau der Dübel und Verankerungen Fugenherstellung und Fugenverguss Nachbehandlung der Oberfläche m² Fahrbahn m² Fahrbahn t m³ Material m² Fahrbahn m² Fahrbahn Stück t m² Betonstahl m Fuge / Stückzahl m Fuge m² Fahrbahn 7. Nebenleistungen Vereinbarte Nebenleistungen gemäß DIN 18299, Abschnitt 4.1 sind z.b. die Baustelleneinrichtung, Abfallentsorgung bzw. der Arbeitsschutz. In DIN werden folgende weitere Nebenleistungen definiert: - Herstellung von Baustraßen - Prüfung der Eignung von Baustoffen und Materialien, die vom AG geliefert werden. - Nach VOB/B übliche Zustandsfeststellung der bereits vorhandenen baulichen Anlagen zwecks Beweissicherung 8. Besondere Leistungen Ergänzend zu den besonderen Leistungen aus DIN 18299, Abschnitt 4.2 werden folgende Leistungen als übliche besondere Leistungen genannt (nicht abschließend): - Schutzmaßnahmen beim Einbau von Beton bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z.b. hohe oder niedrige Temperaturen) - Schadens- und Schmutzbeseitigung beim Unterbau, sofern nicht vom AN verursacht (z.b. Nachverdichten) - Baustellensicherung, Winterdienst und Aufrechterhaltung des Verkehrs (z.b. Absperrungen, Reaktion auf behördliche Anordnungen) - Boden-. Wasser-, Kontroll- und umweltrelevante Untersuchungen (z.b. bei vom AG gestellten Materialien) - Nicht vereinbarte Herstellung und Schließung von Fugen und Aussparungen 9. Abrechnung Beim Aufmaß werden übermessen (vernachlässigt): - Aussparungen und Einbauten < 1m² - Fugen - Schienen Aus DIN ergeben sich keine weiteren Regelungen bzgl. der Abrechnung. Daher gilt DIN 18299, Abschnitt 5 entsprechend. Bildnachweis [1] Stephan Jauch, September 2006, [2] Verein Deutscher Zementwerke e.v.: Zement-Merkblatt Straßenbau S2. Düsseldorf, Juni 2007 Simon Kleinwächter

7 DIN Kabelleitungstiefbauarbeiten Es gilt die DIN 18322: Bei der Wahl des Bauverfahrens, der Baugeräte sowie die Wahl des Bauablaufs liegt in der Entscheidung des Auftragnehmers. Vor Baubeginn ist eine gemeinsame Begehung und Dokumentation der Baustelle mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer durchzuführen. Alle Veränderungen an Objekten der Umgebung die nicht Bestandteil der Baustelle sind, müssen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Durch die Baustelle sind Zugänge und Zufahrten aufrecht Sind in der Nähe zu erhaltende Bäume oder Pflanzenbestände müssen die Arbeiten mit gebotener Sorgfalt ausgeführt werden. Grenzsteine und Messpunkte dürfen ohne die Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert werden. Baustoffe und Bauteile sind so zu lagern, dass von Ihnen keine Gefahr ausgeht. Gefährdete bauliche Anlagen sind zu sichern, die DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" ist zu beachten. Aufgehängte oder abgestützte Leitungen dürfen nicht betreten werden. Kommt es während des Bauprozesses zu Schäden, sind diese dem Auftraggeber und dem Eigentümer, oder einem anderen Weisungsbeauftragen unverzüglich zu melden. Allgemein gilt, dass alle Leistungen gemeinsam festgelegt werden, treten Abweichungen von vereinbarten Maßen auf, müssen diese mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Leistungen die dem Auftragnehmer zu Lasten fallen, werden als Besondere Leistungen angesehen. Beim Aufbruch der Oberfläche sind ungebundene Teile getrennt zu lagern und wenn möglich wieder zu verwenden. Gebundener Oberbau, sowie Pflasterdecken sind nach dem Einbau der ungebundenen Tragschicht um einen Randstreifen zurückzuschneiden bzw. Zurückzunehmen. Die erforderlichen Mindestmaße sind in der DIN gemäß den Nutzungsorten und der verwendeten Materialien einer Tabelle zu entnehmen. Bleibt dabei ein Reststreifen zu angrenzenden Objekten oder Bebauungen übrig, sind diese ebenfalls zurückzubauen, sobald die Mindestbreite gemäß eben dieser Tabelle unterschritten werden. Weiter gilt, freigelgte Bauteile sind zu sichern, Graben und Baugrubensohlen dürfen nicht aufgelockert werden. Vor dem Einbau von Bauteilen ist die Grabensohle auf Eignung zu prüfen. Das Kabellegen erfolgt unter Beachtung gängiger weiterer Normen, sowie unter Beachtung zulässiger Zugkräfte. Im Kurvenbereich sind Eckrollen vor zu sehen. Kabelschnittstellen sind zu verschließen. Zusammen mit dem Kabel muss gleichzeitig ein Trassenwarnband verbaut werden. Einzelrohre sind sickersanddicht miteinander zu verbinden und durch Abstandshalter zu trennen. Die Leitungszone ist nach dem Verlegen unverzüglich zu verfüllen. Bei Bauunterbrechungen gilt es die Rohrenden abzudichten.sollen Kabel in Bauwerke geführt werden, sind die Anschlüsse gas- und wasserdicht herzustellen. Auszubauende Kabel sind unzerschnitten aus zu bauen. Die Züge sind nach dem Ausbau der Kabel abzudichten. Bei der Herstellung der Leitungszone ist auf die Belastbarkeit der eingebauten Bauteile zu achten. Das Verfüllen darf erst beginnen, wenn die Bauteile durch Erddruck und andere auftretende Kräfte belastet werden können, desweiteren sind nur geeignete und vom Auftraggeber vorgegebene Baustoffe zu verwenden (z.b. bei Kabeln nur Gesteinskörnungen von 0/2mm, bei Kabelschutzkanälen bis 0/8mm). Hydraulisch abbindende Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn eine Festigkeit von 0,5N/mm² nach 56 Tagen nicht überschritten wird. Generell darf erst ab einer Aufschüttungshöhe von 30cm über Leitung maschinell verdichtet werden. Die ATV DIN "Kabelleitungstiefbauarbeiten" gilt für das Legen von Kabeln und Kabelschutzrohren und für das Herstellen und Instandsetzen von Kabelkanälen. Zusätzlich regelt Sie jeglichen dazugehörigen Elemente wie Schächte, Masten und Verteilerschränke. Passend dazu wird das Aufbrechen befestigter Oberflächen um die angegebenen Arbeiten durchführen zu können, sowie das Verfüllen selbiger geregelt. In Zusammenhang mit Kabelleitungstiefbaurabeiten gilt ergänzend, bei Widersprüchen vorschreibend die ATV DIN "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Kein Bestandteil der DIN sind artverwandte Arbeiten, die in separaten DIN's geregelt werden, z.b. Die bei Kabelleitungstiefbauarbeiten auszuführenden Erdarbeiten, siehe ATV DIN "Erdarbeiten" Verbauarbeiten, siehe ATV DIN "Verbauarbeiten" Verkehrswegebauarbeiten, siehe ATV DIN bis ATV DIN "Verkehrswegebauarbeiten" Rohrvortriebsarbeiten, siehe ATV DIN "Rohrvortriebsarbeiten" Horizontalspühlbohrarbeiten, siehe ATV DIN "Horizontalspülarbeiten" Zu Gebäuden zugehörige, nichtselbständige elektrische Kabelund Leitungsarbeiten, siehe ATV DIN "Nieder und Mittelspannungsanlagen bis 36kV" Die Abrechnung kann nach Flächenmaß (m²) und nach Längenmaß (m) erfolgen. Übermessen werden Fugen, Aussparungen und Einbauten die eine Einzelgröße von 1m² unterschreiten, sowie Unterbrechungen die eine Länge von 1m unterschreiten. Rohrverbindungen und Formstücke werden ebenfalls übermessen. Ist nach Masse abzurechnen, so ist diese durch Wiegen fest zu stellen. 4. Abrechnung Die Ermittlung der Leistung erfolgt nach Aufmaß, die Menge des Einbaus ist im fertigen Zustand zu bemessen. Für abgeböschte Baugruben gilt ein Böschungswinkel von 45, bei feinkörnigen Böden 60 und bei Fels 80. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird in der Mittelachse der Bauteile gemessen. Längen werden auf die nächsten vollen 10cm aufgerundet. Jedes Kabel wird in seiner Gesamtlänge gemessen. 5. Nebenleistungen Ergänzend zu ATV DIN gilt als Nebenleistung: Feststellen des Zustandes der Straßen- und Geländeoberfläche Das Beseitigen einzelner Sträuche bis 2m Höhe, Bäume bis 10cm Stammdurchmesser und deren zugehörigen Wurzeln und Baumstümpfe bis 1m³ Rauminhalt, sobald hierfür keine Erdarbeiten notwendig sind. Das Reinigen von Anschlussstellen an vorhanden Kabeln, Rohren und Schächten. 6. Besondere Leistungen Als Besondere Leistungen sind unter anderem jene Leistungen anzusehen, die auf Grund Unvorhergesehenem und zu Lasten des Auftragsnehmer geschehen (z.b. unvermutete Hindernisse, Kampfmittel, Sicherungsmaßnahmen vorhander Anlagen, Abweichungen von fest gelegten Maßen, etc.) Die Sicherung der Zufahrten und Zugängen in Baustellennähe, sowie die Absicherung die Sicherung der Baustelle ist ebenfalls als Besondere Leistung anzusehen. Des Weiteren ist das Herrichten von Stell- und Lagerplätzen auf fremden Grund und Boden, das Entsorgen der zum Wiedereinbau ungeeigneter Stoffe und Bauteile, sowie die Erstellung von notwendigen Sicherungsmaßnahmen als Besondere Leistung anzusehen. Des Weiteren ist die Übernahme der Auftretenden Gebühren, das Einmessen der Leitungsteile und Anfertigen von Bestandszeichnungen als Besondere Leistung an zu sehen. Tobias Bräunig

8 DIN Betonarbeiten 1. Geltungsbereich Die DIN gilt für das Herstellen von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton. Der Geltungsbereich wird zu anderen Arbeiten wie zum Beispiel den folgenden abgegrenzt: Einpressarbeiten (ATV DIN 18309) Schlitzwandarbeiten (ATV DIN 18313) Spritzbetonarbeiten (ATV DIN 18314) Betonwerksteinarbeiten (ATV DIN 18333) Betonerhaltungsarbeiten (ATV DIN 18349) Die ATV DIN wird durch die Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299) ergänzt. Vorrangig bei Widersprüchen gilt jedoch die ATV DIN Abrechnungseinheiten Raummaß (m 3 ) getrennt nach Bauart und Maßen für: Massige Bauteile, z.b. Fundamente, Stützmauern, Widerlager, Füll- und Überbeton Brückenbauten, Pfeiler Flächenmaß (m 2 ) getrennt nach Bauart und Maßen für: Sauberkeitsschichten Bodenplatten, Decken, wandartige Träger Fertigteile Schalung Dämmstoff-, Trenn- und Schutzschichten Längenmaß (m) getrennt nach Bauart und Maßen für: Unter- und Überzüge Herstellen von Schlitzen, Kanälen, Profilierungen Betonpfähle Stufen Anzahl (Stück) getrennt nach Bauart und Maßen für: Stützen, Balken-, Fenster- und Türstürze Stufen Einbauteile, Bewehrungsanschlüsse, Verbindungselemente Herstellen von Vouten, Auflagerschrägen, Konsolen 3. Abrechnung Die Grundlage der Abrechnung wird in der ATV DIN beschrieben. Dort heißt es, dass die ausgeführten Leistungen aus den dazugehörigen Zeichnungen zu ermitteln ist, soweit die Leistung den Zeichnungen entspricht. Ist dies nicht der Fall muss ein örtliches Aufmaß erstellt werden. Bei Bauteilen aus Beton gibt die DIN ATV folgenden Bauteildefinitionen: Balken - Platte Wand Stütze Wandartiger Träger Zur Ermittlung der Leistung sind einige Regeln zu beachten: Bauteile mit Ausklinkungen werden mit den Maßen ihrer größten Ansichtsfläche gerechnet Geneigt liegende oder gebogene Decken werden mit ihren tatsächlichen Maßen gerechnet Decken werden zwischen ihren Begrenzungsflächen gerechnet Bei Durchdringungen von Wänden wird nur eine Wand durchgerechnet Bei Einbindungen von Wänden oder Stützen in Decken wird die Höhe von Oberseite Rohdecke bis Unterseite Rohdecke gerechnet Bei bewehrten Bauteilen wird die Bewehrung bei der Massenermittlung nicht von der Betonmenge abgezogen. Vereinfachend werden auch Übermessungsregeln angewendet. Bei Abrechnung nach Flächenmaß: Aussparungen 2,5 m 2 Fugen und eingebaute Dämmstoffschichten Bei Abrechnung nach Raummaß: Aussparungen 0,5 m 2 Schlitze und Kanäle 0,1 m 3 werden übermessen Dieselben Regeln gelten für die Aufmaß Erstellung von Schalungen. Bei der Massenermittlung von Bewehrung werden keine örtlichen Aufmaße erstellt sondern es werden die Massen aus den Stahllisten herangezogen. 4. Nebenleistungen Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören ( 2 Absatz 1 VOB/B). Ergänzend zu den in der ATV DIN aufgelisteten Nebenleistungen gelten folgende zusätzlich: Das Ausgleichen von Minderhöhen des Baugrundes 3 cm, bezogen auf das Sollmaß. Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen während der Betonarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln mit Bautenschutz Folien Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Überwachung und der Konformität des Betons Erstellen von statischen Verformungsberechnungen und Zeichnungen für Hilfskonstruktionen, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. 5. Besondere Leistungen Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind Das Ausgleichen von Minderhöhen des Baugrundes über 3 cm, bezogen auf das Sollmaß. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Schutz von Bau- und Anlagenteilen wie z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, Herstellen von Bewegungs-, Schein-, Bauwerks- und Bauteilfugen, Fugenabdichtungen. Maximilian Lingenfelder

9 DIN Betonwerksteinarbeiten Betonwerkstein im Sinne von DIN ist ein Betonfertigteil aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton, dass aber werksteinmäßig verarbeitet wird oder ein Betonfertigteil, dass mit besonders hohen gestalterischen Ansprüchen angefertigt wird. Die Hinweise der DIN ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung sind die Hinweise zu beachten. In der Leistungsbeschreibung sind insbesondere anzugeben (Ergänzende Regelung zur DIN 18299): Angaben zur Ausführung (Tragfähigkeit, Beschaffenheit von besonders geformten Flächen, Oberflächengestaltung, zusätzliche Absätze und Höhenversprunge, einzubetonierende Bauteile, herzustellende oder zu schließende Aussparungen, besondere Verlegeart, Oberflächenbehandlung eingebauter Beläge) Einzelangaben bei Abweichung von den ATV, wenn die Ausführung anders als in DIN erfolgen soll, ist es eindeutig und im Einzelnen anzugeben (andere Toleranzen, bei abweichender Mörtelbettdicke, bei Abweichung der Fugenbreiten, wenn die Mörtelfuge eine bestimmte Farbe haben soll) Abrechnungseinheiten Die ATV DIN gilt für Bearbeiten von Betonoberflächen, Einbauen,Verlegen oder Versetzen von Betonwerksteinen in und an Gebäuden. Ergänzend zu DIN gilt hierbei ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1-5. Bei Widersprüchen geht jedoch die DIN vor. Die ATV DIN gilt nicht für Verkehrswegebauarbeiten (hierfür DIN 18318) Herstellung von Bauteilen aus bewehrtem oder unbewehrtem Beron (hierfür DIN 18331) Fassaden, also Außenwandbekleidungen mit Unterkonstruktionen (hierfür DIN 18351) 3. Stoffe, Bauteile Je nach Gewerk ist bei Materialwahl ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2 auf jeweils für das Gewerk geltende DIN zu achten, z.b bei Betonwerkstein ist bei Materialwahl auf DIN V 18500, DIN , DIN EN 13198, DIN EN und DIN EN zu achten. Farb- und Strukturschwankungen sind zulässig, wenn die durch unterschiedliche Herstellungsverfahren aber gleicher Betonzusammensetzung entstehen. Auch Farbschwankungen innerhalb des gleichen Zuschlages sind zulässig, wenn die durch naturbedingte Vorkommen gegeben sind 4. Abrechnungseinheiten Die Betonwerksteinarbeiten können nach drei Abrechnungseinheiten abgerechnet werden: Flächenmaß (m²),, Längenmaß (m) oder Anzahl (Stück).. Die Abrechnungseinheit muss im Leistungsverzeichniss angegeben werden. Flächenmaß (m²) eignet sich besonders für die Abrechnung von großflächigen Beläge und Bekleidungen sowie bei Oberflächenbehandlung Längenmaß (m²) eignet sich für die Abrechnung von linearen Bauteile, wie Gesimse, Fensterbänke oder Sockel Nach Anzahl werden Bauteile, die in kleinen Mengen eingebaut werden oder Einzelstücke, z.b: Werkstücke, Säulen, Aussparungen für Rohrdurchführungen abgerechnet Einige Bauteile, wie z.b Treppenstufen, Fensterbänke oder Werkstücke können nach verschiedenen Abrechnungseinheiten abgerechnet werden. In dem Fall ist das sinnvollste zu wählen, meistens ist die auszuführende Menge das wichtigste Entscheidungskriterium. 5. Ausführung (ergänzend zur DIN 18299) Der Auftragnehmer muss die Ausführbarkeit der Leistung unter gegebenen Bedingungen prüfen. (Ist der Untergrund geeignet? Sind die Einbauhöhen in Ordnung? Sind die klimatischen Bedingungen geeignet? Usw.) Bei ungeeigneten klimatischen Bedingungen müssen in Abstimmung mit der Auftraggeber besondere Maßnahmen bestimmt werden. Alle Leistungen, die daraus resultieren, sind Besondere Leistungen Maßenabweichungen sind zulässig, wenn die die in DIN bestimmten Grenzen nicht überschreiten. Risse, die die Grenzwerte nach DIN nicht überschreiten, sind zulässig. DIN trifft auch ergänzende Aussagen zur anderen DIN Normen über: Herstellung von Oberflächen mit Sichtqualität, Treppen, Verlegen von Bodenplatten, Bekleidungen, Mörtel und Fugen und Verfugen Leistungen zur Erfüllung erhöhter Anforderungen sind Besondere Leistungen 6. Abrechnung (ergänzend zur DIN 18299) Ermittlung der Leistung erfolgt aufgrund der Maße der hergestellten oder bearbeiteten Bauteile, Bekleidungen und Beläge. Bei der Mengenermittlung gilt jeweils das größte Bauteilmaß. Wenn die abzurechnende Fläche nicht rechteckig ist, sind die Maße des kleinsten das Bauteil umschreibenden Rechtecks zugrunde zu legen. Es werden übermessen: Fugenbreiten Es werden abgezogen: Aussparungen über 0,1 m² Unterbrechungen über 1m 7. Nebenleistungen (ergänzend zur DIN 18299) Auf- Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste (Arbeitsbühnen nicht höher als 2m über Gelände/Fußboden) Vorlegen vorgefertigter Oberflächen- und Farbmuster Beseitigen kleiner Putzüberstände Anarbeiten von Belägen an angrenzend eingebaute Bauteile oder an Aussparungen im Belag (bis 0,1 m²) Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigung 8. Besondere Leistungen (ergänzend zur DIN 18299) Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn solche von Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden Auf- Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste (Arbeitsbühnen höher als 2m über Gelände/Fußboden) Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung (Farbreste, Öl, usw.) Herstellung der erforderlichen Höhe, nötigen Gefälles oder Ausgleich von größeren Unebenheiten und Maßabweichungen als nach DIN zulässig Erfüllen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit, Maßhaltigkeit Herstellen von Aussparungen Abrunden von Ecken sowie Ausbilden von Kehlen Herstellen von Gehrungen und Schrägschnitte Anarbeiten von Belägen an angrenzend eingebaute Bauteile oder an Aussparungen im Belag (ab 0,1 m²) Herstellen feingeschliffener Oberflächen Erstellen von Verlegeplänen Barbara Maciejewska

10 DIN Abdichtungsarbeiten Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt und die aktuellste 9. Auflage der Norm stammt aus dem September Die Norm gilt für Abdichtungen mit Bitumenbahnen, bitumenhaltigen Stoffen und Metallbändern sowie Kunststoff- und Elastomerbahnen gegen Bodenfeuchte, nicht stauendes und aufstauendes Sickerwasser sowie nicht drückendes und drückendes Wasser(Siehe Abbildung 1) einschließlich der Herstellung erforderlicher Dämmstoff-, Sperr, Trenn und Schutzschichten. Sie gilt auch für die Abdichtungen unter Intensivbegrünung(siehe Abbildung 2). Diese Norm gilt nicht für die Abdichtung extensiv begrünter Dachflächen, Dachabdichtungen, Gussasphaltarbeiten, das Abdichten von Fahrbahntafeln, das Abdichten von Deponien, Erdbauwerken und Bauwerken in geschlossener Bauweise. Ebenfalls ausgeschlossen sind Spritzwasser belastete Nassräume im Wohnungsbau. Abbildung 1 Lastfälle nach DIN (Quelle: ( Zugriff ) Für das Leistungsverzeichnis sind Flächenmaße (m^2), Längenmaße(m) und Anzahl (Stück) vorgesehen. Diese sind wiederum nach Bauart und Maßen von einander getrennt aufzuführen. Flächenmaße Bei der Abdichtung von Wand und Bodenflächen ist darauf zu achten die Fläche für den Rückläufigen Stoß mit anzugeben. Zudem sind Abdichtungen von Bodenplatten separat nach Neigungen bis 1:1 und über 1:1 anzugeben. Des weiteren sind Flächenmaße zu verwenden für Abdichtungen von Deckenflächen, Verstärkungen von Flächen, Vorbehandlung des Abdichtungsuntergrundes, Schutzschichten und Schutzmaßnahmen sowie Dämmstoff- und Trennschichten, Dampfsperren und dergleichen. Längenmaße: Längenmaße sind zu verwenden für Waagerechte Abdichtungen in Wänden gegen aufsteigende Feuchte, Übergänge, Anschlüsse und Abschlüsse, Kehranschlüsse, rückläufige Stöße, Verstärkungen an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen und Übergängen, Ausbildung von Hohlkehlen, Klebe- und Anschlussflansche, Los- und Festflanschkonstruktionen, Klemmschienen, Klemmprofile beschichtete Bleche, Abdeckungen und dergleichen sowie in Streifen verlegte Dämmstoffe und Trennschichten. Zudem sind Längenmaße zu verwenden für Abdichtungen über Bewegungsfugen. Hierbei ist jedoch zu trennen nach Flächen bis zu einer Neigung von 1:1 und darüber. Stückmaße Stückmaße sind zu verwenden für das Herstellen und Schließen von Aussparungen, Anschlüsse der Abdichtungen an Durchdringungen, getrennt nach Neigung der Flächen bis 1:1 und über 1:1 in denen die Durchdringung angeordnet sind, Klebe und Anschlussflansche, Los und Festflanschkonstruktionen, Manschetten, Schellen, Klemmschienen, Klemmprofile, beschichtete Bleche und dergleichen, Telleranker sowie Einbauteile und dergleichen. Abbildung 2 Unterscheidung Intensiv- und Extensivbegrünung (Quellen: Zugriff ) 4. Abrechnung Der Ermittlung der Leistungen, - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgen- sind die Maße der behandelten Flächen und hergestellten Abdichtungen, Trenn-, Sperr-, Dämmstoff-, und Schutzschichten und dergleichen zugrunde zu legen. Auf Flächen, die von Bauteilen begrenzt sind, gelten die Maße bis zu den begrenzenden, ungeputzten, unbekleideten Bauteilen. Bei Ermittlung der Maße von Abdichtungen oder Abdichtungsverstärkungen über Fugen, an Übergängen, Anschlüssen, Kanten und Kehlen wird jeweils das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß zugrunde gelegt Bei Rückläufigen Stößen werden deren Flächen, zusätzlich zu der Länge der Stöße, sowohl als Bodenplattenabdichtung als auch als Wandabdichtung gerechnet. Fugen werden übermessen Es werden Abgezogen: Bei Abrechnung nach Flächenmaß Aussparungen z.b. Öffnung, Durchdringungen über 2,5m^2 Einzelgröße sowie bei Abrechnungen über Längenmaß Unterbrechungen über 1m Einzellänge. 5. Nebenleistungen Zu den Nebenleistungen zählen ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschitt 4.1 zusätzlich der Umbau von Gerüsten mit einer Arbeitsbühne nicht höher als 2m und die Reinigung des Abdichtungsuntergrund, es sei denn es handelt sich um eine grobe Verschmutzung(Gips-, Farb- Öl- Reste etc), die wiederum zu den beonseren Leistungen gezählt wird. 6. Besondere Leistungen Unter die besonderen Leistungen fallen ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2 das Vorhalten von Aufenthalts und Lagerräumen, die leicht verschließbar gemacht werden können, der Umbau von Gerüsten mit einer Arbeitsbühne höher als 2m. Auf- und Abbau sowie das Vorhalten von Gerüsten, das reinigen des Untergrundes von Groben Verschmutzungen (Mörtel-, Öl- und Farbreste etc.), Vorbehandeln des Abdichtungsuntergrundes, das Ausgleichen von größeren Unebenheiten im Untergrund(Siehe DIN 18202: , Tabelle 3), Leistungen für Schutzmaßnahmen, das Herstellen von Schutzschichten nach DIN , das Herstellen uns Schließen von Aussparungen, das Herstellen von Abdichtungen über Bewegungsfugen, das Verstärken der Abdichtung in der Fläche, an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen und Übergängen, das Herstellen von Hohlkehlen, das Herstellen von Anschlüssen, das Herstellen von Abdichtung an Durchdringungen bei Übergängen und Anschlüssen mittels Einbauteilen, z.b. Klebe- oder Anschweißflansche, Manschetten, Klemmschienen, Klemmprofile, Los- oder Festflanschkonstruktionen, das Herstellen von Kehranschlüssen und Rückläufigen Stößen, das Liefern und Einbauen von Zubehörteilen, das Einbauen und Eindichten beigestellter Bauteile sowie Ausbau und Einbau von Bauteilen für Leistungen anderer Unternehmer, das Fertigstellen von Abdichtungen in zwei Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die Leistung nicht im Zuge Gleichartiger Abdichtungsarbeiten kontinuierlich erbracht werden können, die Leistung für besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen (z.b. abkleben von Bauteilen und Technischen Geräten, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien), die Prüfung zum Nachweis der Güte der Stoffe, Bauteile und Leistungen, soweit sie der Auftraggeber über die Leistung nach DIN : hinaus verlangt sowie die Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit des Untergrundes. Abbildung 3 Aufbau eines Rückläufigen Stoßes (Quelle: Zugriff ) Jonas Dunkel

11 DIN Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten m Abrechnung nach Längenmaß getrennt nach Bauart und Maßen Deckungen oder Abdichtungen von Firsten, Graten, Kehlen, Ortgängen und dergleichen Deckungen oder Abdichtungen von Brandwänden Profile, Abdeckungen, Kanten, Abschlüsse, z.b. an Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Dachaufbauten Bohlen Abdichtungen über Bauwerksfugen Verstärkungen der Abdichtungen in den Flächen an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen, Übergängen Bekleidungen von Leibungen Laufroste Schneefanggitter und dergleichen Bsp. Steildachfirst: Für die Flächenbegrenzung der Dachfläche ist stets bis Mitte des Sonderbauteils am Schnittpunkt der Dachebene zu messen. Bsp. Flächen ohne / mit Begrenzung: Für Flächen ohne Begrenzung sind die Maße aufzunehmen. Für Flächen mit Begrenzung durch andere Bauteile, sind die Kanten des ungeputzten, ungedämmten o. bekleideten Bauteils zu berücksichtigen. Quelle: Die ATV DIN Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten gilt für Dachdeckungen und Dachabdichtungen einschließlich der erforderlichen Dichtungs-, Dämmstoff- und Schutzschichten. Sie gilt auch für Außenwandbekleidungen mit Dachdeckungsstoffen. Außerhalb des Geltungsbereichs liegen folgende Arbeiten / ATVs: das Herstellen von Dachdeckungen mit am Bau zu fälzenden Metallbauteilen und Metallanschlüssen (siehe ATV DIN Klempnerarbeiten ), das Herstellen von Deckunterlagen aus Latten oder als Schalung und das Herstellen von Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln (siehe ATV DIN Zimmer- und Holzbauarbeiten ), Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, nicht stauendes Sickerwasser, nicht drückendes und drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser sowie unter Intensivbegrünungen (siehe ATV DIN Abdichtungsarbeiten ), Vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit anderen Stoffen als Dachdeckungsstoffen (siehe ATV DIN Vorgehängte hinterlüftete Fassaden ), Metallbauarbeiten (siehe ATV DIN Metallbauarbeiten ). m² Abrechnung nach Flächenmaß getrennt nach Bauart und Maßen Dachdeckungen, z.b. mit Papp- oder Strohdocken, Verstrich, Klammerbefestigung Dachabdichtungen Voranstriche, Trennschichten, Sperrschichten, Dämmschichten, Schutzschichten, Unterspannbahnen, Kiesschüttungen, Plattenbeläge, Schichten für Begrünungen Außenwandbekleidungen Stk. 4. Abrechnung Abrechnung nach Anzahl getrennt nach Bauart und Maßen Anschlüsse an Öffnungen und Durchdringungen, z.b. Abläufe, Rohre, Schornsteine Gaubenpfosten und Gauben Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Glasformstücke und dergleichen Sicherheitsdachhaken, Trittstufen, Stützen, Lüfter und dergleichen Einzelformziegel und stücke, z.b. Lüfterziegel Bei der Abrechnung nach Flächenmaß werden die o. g. integrierten Einzelbauteile wie z.b. Lüfterziegel oder dergleichen bei der Abrechnung übermessen und als Einzelleistung nach Stück gesondert abgerechnet. Nicht abrechnungsfähige Mengen sind Aussparungen über 2,5 m² Einzelgröße in der Dachdeckung, Dachabdichtung bzw. Außenwandbekleidung. Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden die größten Bauteillängen für die Mengenermittlung angesetzt. Die Längenermittlung ist nach der einfachen Länge, gemessen in der Mittelachse des Bauteils vorzunehmen. Nicht abrechnungsfähige Mengen sind Unterbrechungen über 1,0 m Einzellänge. Bsp. Wärmedämmung zwischen Sparren: Werden im Rahmen der Dachdeckungs- u. Abdichtungsarbeiten Dämmschichten ausgeführt, so werden Sparren u. ä. übermessen. 5. Nebenleistungen Die folgenden Nebenleistungen müssen in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert erwähnt werden. Sind folgende Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um besondere Leistungen: Gerüstarbeiten bis 2m Arbeitsbühne über Geländer o. Fußboden, Reinigen des Untergrundes von leichten Verschmutzungen, Verlegen vorgefertigter Farb- u. Materialmuster. 6. Besondere Leistungen Die folgenden besonderen Leistungen (Auszug aus der DIN) werden gesondert berechnet und den jeweiligen Abrechnungseinheiten zugeordnet. Sie werden als eigenständige Position oder pauschal in der Leistungsbeschreibung erfasst: Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen, z.b. Temperaturen unter +5 C, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Schutznetzen, Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungsmöglichkeiten, z. B. für Gerüste, Schutznetze, Auffüttern der Unterkonstruktion um mehr als 20 mm zur Herstellung ebener Flächen, z. B. Auffüttern von Lattungen, Liefern bauphysikalischer Nachweise sowie statischer Berechnungen, Erstellen von Montage- und Verlegeplänen, Detail- und Konstruktionszeichnungen, Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Treppen, Ausbauen und Einbauen von Bauteilen für Leistungen anderer Unternehmer, Anschlüsse an Bau- und Einbauteile, z. B. an Wände, Attiken, Durchdringungen. Hannes Benke

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