DEUTSCHE NORM Dezember 2002

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1 DEUTSCHE NORM Dezember 2002 Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv D ICS Ersatz für DIN : Contract procedures for building works Part C: General technical specifications for building works Low-voltage installation and medium-voltage installation with nominal voltages up to and including 36 kv Cahier des charges pour des travaux du bâtiment Partie C: Règlements techniques générales de contrat pour d exécution des travaux du bâtiment Installations à basse tension et installations à moyenne tension avec tensions nominales jusqu à 36 kv Vorwort Diese Norm wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. Änderungen Gegenüber DIN : wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Zitate von DIN-Normen wurden dem aktuellen Stand angepasst. Frühere Ausgaben DIN 1981: , DIN 18383: , DIN 18382: , , , , , , , , Normative Verweisungen Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. DIN Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung DIN 1960 Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Fortsetzung Seite 2 bis 7 DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Ref.-Nr. Preisgr. 04 Vertr.-Nr. 0004

2 Seite 2 DIN18382 : Leerseite

3 Seite 3 Inhalt Seite 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung 3 1 Geltungsbereich Stoffe, Bauteile Ausführung Nebenleistungen, Besondere Leistungen Abrechnung Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 0. Die Beachtung dieser Hinweise ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung gemäß 9 VOB/A. Die Hinweise werden nicht Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben: 0.1 Angaben zur Baustelle Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung Tragfähigkeit von Decken und Verkehrswegen. 0.2 Angaben zur Ausführung Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen Art und Anzahl der geforderten Proben Technische Daten der Netze Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze Anschlussstellen und Anschlusswerte, Bedingungen für elektrische Betriebsmittel Bauart der elektrischen Betriebsmittel sowie die Art ihrer Verlegung oder Montage.

4 Seite Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, z. B. für Schaltschränke Lage und Ausführung der Schalt- und Verteileranlagen Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art und Nutzung, für die besondere Bestimmungen bestehen Art und Umfang von Überspannungsschutzmaßnahmen Anforderungen an den Brandschutz Anforderungen an die Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen Prüfanforderungen, soweit diese über die der DIN-VDE-Normen hinausgehen Art, Umfang und Datenformate von Informationen, die auf Datenträger zu übergeben sind Art und Umfang der vom Auftraggeber beigestellten Planungsunterlagen Anforderungen an Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche Ob ein Wartungsvertrag über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten werden soll. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 3.2.2, wenn Leerrohre mit Zugdrähten verlegt werden sollen. 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten wie folgt vorzusehen: Längenmaß (m), getrennt nach Bauart, Querschnitt oder Durchmesser und Art der Ausführung, für Kabel, Leitungen, Drähte, Rohre und Verlegesysteme Anzahl (Stück), getrennt nach Art und Größe, für elektrische Betriebsmittel und Bauteile, z. B. Abdeckroste, Konsolen, Brandschutzabdichtungen. 1 Geltungsbereich 1.1 Die ATV Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv DIN gilt für die Ausführung elektrischer und informationstechnischer Anlagen in Gebäuden. Sie gilt auch für elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, die als nicht selbständige Außenanlagen zu den Gebäuden gehören. 1.2 Die ATV DIN gilt nicht für Geräte und systeminterne Installationen. 1.3 Ergänzend gilt die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN vor.

5 2 Stoffe, Bauteile Keine ergänzende Regelung zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2. 3 Ausführung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: Seite Allgemeines Für die Ausführung gelten insbesondere: die Normen der Gruppe 01 (Energieanlagen) und Gruppe 08 (Informationstechnik) der DIN-VDE-Normen bzw. der Europäischen Normen, die einzelne Normen dieser Gruppe ersetzen, und die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind so aufeinander abzustimmen, dass die geforderte Funktion erbracht wird, die Betriebssicherheit gegeben ist und ein sparsamer Energieverbrauch und wirtschaftlicher Betrieb möglich sind Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind. Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere: Stromlaufpläne, Adressierungspläne, Aufbauzeichnungen von Verteilungen, Stücklisten, Klemmenpläne und Belegung, Funktionsbeschreibungen. Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen (siehe 3 Nr. 1 VOB/B) des Auftraggebers gehören z. B.: Übersichtsschaltpläne, Anlagenschemata, Funktionsfließschemata oder Beschreibungen, Ausführungspläne, Schlitz- und Durchbruchpläne, Leistungsaufnahmelisten der bauseits beigestellten elektrischen Komponenten Der Auftragnehmer hat bei der Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen (siehe 3 Nr. 3 VOB/B) u. a. hinsichtlich der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage insbesondere auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe 4Nr.3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei

6 Seite 6 Unstimmigkeiten in den vom Auftraggeber gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen (siehe 3 Nr. 3 VOB/B), erkennbar mangelhafter Ausführung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung bzw. dem Fehlen von z. B. Schlitzen, Durchbrüchen, unzureichendem Platz für die elektrischen Bauteile Der Auftragnehmer hat alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen und notwendigen Bestandspläne zu fertigen und dem Auftraggeber diese und einzelne projektspezifische Daten zu übergeben Der Auftragnehmer hat, bevor die fertige Anlage in Betrieb genommen wird, eine Prüfung auf Betriebsfähigkeit und eine Prüfung nach den DIN-Normen auszuführen. Die Aufzeichnung der Prüfergebnisse und die Dokumentation sind vor Abnahme dem Auftraggeber auszuhändigen Das Bedienungspersonal für die Anlage ist durch den Auftragnehmer einmal einzuweisen. Dazu gehören auch Hinweise zu Art und Umfang der Wartung. 3.2 Errichtung von elektrischen Anlagen Die erforderlichen Längenzugaben für die ordnungsgemäßen Kabel- und Leitungsanschlüsse sind vorzusehen Leerrohre sind ohne Zugdrähte zu verlegen Gips darf als Befestigungsmittel in Verbindung mit zementhaltigem Mörtel sowie in Feuchträumen und im Freien nicht verwendet werden Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ausgeführt werden. Bei derartigen Arbeiten an Mauerwerk ist DIN Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung zu beachten. 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten für das Einsetzen von Dübeln, Steinschrauben und für den Einbau von Unterputz-, Schalter- und Abzweigdosen Anzeichnen von Schlitzen und Durchbrüchen Einsetzen von Dübeln, Steinschrauben u. Ä. 4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, z. B.:

7 4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Provisorien, z. B. zur vorzeitigen Inbetriebnahme oder Teilinbetriebnahme der Anlage Herstellen und Schließen von Schlitzen und Durchbrüchen. Seite Unterlagen sowie Prüfungen, deren Umfang über den in Abschnitt und Abschnitt bzw. Abschnitt geforderten Umfang hinausgehen. 5 Abrechnung Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: 5.1 Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind die Maße der Anlagenteile zugrunde zu legen. 5.2 Kabel, Leitungen, Drähte, Rohre und Bauteile von Verlegesystemen werden nach der tatsächlich verlegten Länge in der Mittelachse gemessen. Verschnitt wird dabei nicht berücksichtigt. 5.3 Elektrische Betriebsmittel und elektrische Bauteile werden übermessen und gesondert gerechnet.

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