Schadensfall des Monats (Ausgabe April 2013)

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1 Dr. Sönke Borgwardt Diplom-Ingenieur Freischaffender Landschaftsarchitekt AIK SH Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau der IHK zu Lübeck Fehmarnstraße 37 D Norderstedt Tel.: Fax: Schadensfall des Monats (Ausgabe April 2013) 0. Titel Zahlreiche Schäden an Verkehrsflächen durch Mängel in der Bauausführung 1. Schadensfeststellung Die streitgegenständlichen Pflasterflächen befinden sich als Auffahrt vor Wohngebäude und Garage eines Privatgrundstücks haben eine Größe von insgesamt etwa 43 m 2 (Bild 1). Die vorgefundenen Schäden zeigen sich als: Abweichungen von den Anforderungen an die Ebenheit nach Abschnitt der DIN von mehr als 10 mm (Bild 2). Anforderungen an die Querneigung gemäß Abschnitt der DIN von 2,5 % ± 0,4 % werden überschritten (Bild 3). Bis zu 15 mm Abweichungen des Fugenverlaufs von der Fugenachse auf etwa 2,0 m Länge und 1,0 m Breite vorliegen (Bild 4). Nicht fachgerechte Schnittarbeiten an Einbauten (Bild 5). Sondierungen zeigen unter der Pflasterdecke eine Tragschicht aus einem Magerbeton, das heißt einer Mischung aus einem lehmig-sandigen Bodengemisch, versetzt mit Steinen und Zement. Unter der Tragschicht befindet sich ein teilweise durchwurzelter Oberboden (Bild 6). Nicht fluchtrechte Verlegung der Entwässerungsrinne aus einem Kunststoff- Rinnenkörper auf einem 15 cm dicken Betonfundament ohne Rückenstützen (Bild 7). Die Kantensteine sind zum Teil ohne Fundament und Rückstützen versetzt worden (Bild 8). 2. Sachverhaltsbeschreibung Nach Aktenlage beauftragte der Kläger den Beklagten auf der Grundlage seines Angebots mit der Durchführung von Pflasterbauarbeiten unter anderem für die Grundstücksauffahrt vor der Garage seines Grundstücks. Gegenstand der Beweisfragen ist die Feststellung von Mängeln sowie die Benennung der entsprechenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen und deren Kosten.

2 2 3. Ursache Die festgestellten Mängel resultieren maßgebend und ursächlich aufgrund folgender Umstände: Für die Abweichungen von der Ebenheit ursächlich und maßgebend ist die zu hohe Dicke der Bettung aufgrund nicht fachgerechter Ausführung. Sie muß bei den relativ geringen Maßtoleranzen von Betonpflastersteinen am unteren Maß gemäß DIN 18318, Abschnitt (30 mm) und sollte nach ZTV Pflaster, Abschnitt und den Erfahrungssätzen des Sachverständigen eher darunter (bis 20 mm) als darüber liegen. Die Bettung wurde mutmaßlich partiell zum Ausgleich von Unebenheiten in der Tragschichtoberfläche bzw. zum Einhalten der Höhenlage in unterschiedlichen Dicken eingebaut. Dies führt bei auftretender Verkehrsbelastung da die Bettung nicht für das Übertragen der Druckspannungen geeignet ist, sondern diese möglichst schnell in die hierfür zuständige Tragschicht ableiten soll zu Verformungen der Pflasterdecke. Hierfür sprechen die in einer großen Spannbreite vorgefundenen Bettungsdicken, sowie das teilweise punktuelle Auftreten der Verformungen. Die Anforderungen an die Querneigung gemäß Abschnitt der DIN werden im Bereich vor der Garage überschritten und in allen anderen Bereichen unterschritten. Bezüglich der Höhen der Anschlüsse zwischen Garage und Grundstückszufahrt hätte eine fachgerechte Entwicklung der Entwässerungsneigung von 2,1 bis 2,5 % ausgeführt werden können. Für die Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung. Der Fugenverlauf weist entgegen den Anforderungen aus Abschnitt der DIN keinen gleichmäßigen Verlauf an den Fugenachsen auf. Für die Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung. Die Anschlüsse entsprechen auf mindestens 6,5 m nicht den Anforderungen in Schnittarbeiten des Abschnitts der DIN Für die Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung. Der Aufbau der Verkehrsflächen entspricht nicht dem hier anzuwendenden Abschnitt der RStO. Demgemäß wäre unter dem 80 mm Betonpflastersteinen eine 20 bis 30 mm dicke Bettung und eine durchgängig mindestens 150 mm starke Tragschicht auf einem tragfähigen und bautechnisch geeigneten Boden gemäß DIN und ZTV E-StB anzuordnen. Wie bereits dargelegt, entspricht die Bettungsdicke nicht den Anforderungen gemäß DIN 18318, Abschnitt Weiter ist die Tragschicht in stark unterschiedlicher Dikke angetroffen worden. Für Tragschichten mit Verfestigungen und hydraulischen Bindemitteln gilt nach Anhang A, Zeile 3 der ZTV Beton-StB, daß die erforderliche Dicke im Mittel nicht mehr als 10 %, hier also 15 mm, abweichen darf. Diese Toleranz wurde bei allen drei Sondierungen überschritten. Auch das verwendete Baustoffgemisch entspricht nicht Abschnitt der ZTV Beton-StB. Es ist aufgrund der Minderdicke und seiner Zusammensetzung nicht geeignet, dauerhaft die auftretenden Verkehrslasten verformungsfrei abzutragen.

3 3 Schließlich erfolgte der Aufbau der Verkehrsflächenbefestigung direkt auf dem anstehenden Oberboden, der bautechnisch nicht geeignet ist und hätte demgemäß nach Abschnitt der DIN vor Beginn der Oberbauarbeiten von allen Auftragsflächen abgetragen werden müssen. Für alle genannten Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung und Auswahl der Baustoffe. Die Entwässerungsrinne ist nicht fluchtrecht gemäß Abschnitt der DIN verlegt worden. Der verwendete Rinnenkörper aus Kunststoff ist im Einbauort aufgrund gelegentlicher Überfahrung mit Pkws nicht anforderungsgerecht. Dies zeigt sich auch in den teilweise eingedrückten Seitenwänden. Hier hätte eine Rinne der Belastungsklasse B 125 gemäß DIN EN 1433 gewählt werden müssen. In Anlehnung an Abschnitt der DIN ist die Entwässerungsrinne auf ein Fundament aus Beton von mindestens 20 cm und mit 10 cm breiten Rückenstützen herzustellen. Für die Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung und Auswahl der Baustoffe. Die Kantensteine sind gemäß Abschnitt der DIN auf ein mindestens 20 cm dickes Fundament mit Rückenstützen aus Beton zu versetzen. Ein Fundament wurde im nördlichen Bereich nicht, im östlichen Bereich nur mit einer Dicke von 8 cm und Rückenstützen wurden generell überhaupt nicht vorgefunden. Für die Abweichungen ursächlich und maßgebend ist eine nicht fachgerechte Ausführung. 4. Sanierung/Beseitigung Art und Umfang der genannten Abweichungen von allgemein anerkanntem Stand der Technik und geltendem Regelwerk bedingen Mängelbeseitigungsmaßnahmen, die die gesamte Pflasterfläche umfassen. Hierzu sind Pflasterdecke und Kantensteine aufzunehmen und seitlich zu lagern. Pflasterbettung, Tragschicht sowie Oberboden sind aufzunehmen und zu entsorgen. Auch die unbrauchbare Entwässerungsrinne ist auszubauen und zu entsorgen. Anschließend ist der gesamte Oberbau vom Planum aus aufzubauen, die seitlich gelagerten Kantensteine sowie die neu zu liefernde Entwässerungsrinne mit Fundament und Rückenstützen zu versetzen und das seitlich gelagerte Pflaster höhengerecht, eben und mit fachgerechtem Gefälle zu verlegen. 5. Stellungnahme Die vorliegenden Mängel beruhen aufgrund der Auswahl der Baustoffe und Ausführung der Arbeiten insgesamt auf nicht fachgerechten Leistungen des Bauunternehmers nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und dem geltenden, hier einschlägigen Regelwerk.

4 4 6. Literatur (Auswahl) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV e.v. (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung RAS-Ew. Ausgabe Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - FGSV (Hrsg.): Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen TP Eben Berührende Messungen. Ausgabe Deutsches Institut für Normung e.v. DIN (Hrsg.): DIN 4022 Baugrund und Grundwasser; Benennen und Beschreiben von Boden und Fels, Teil 1: Schichtenverzeichnis für Bohrungen ohne durchgehende Gewinnung von gekernten Proben im Boden und im Fels. Ausgabe September Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. FGSV (Hrsg.): Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau TPD-StB 89. Ausgabe Deutsches Institut für Normung e.v. DIN (Hrsg.): DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Verkehrswegebauarbeiten Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen. Ausgabe April Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. FGSV (Hrsg.): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdekken, Plattenbelägen und Einfassungen ZTV Pflaster-StB 06. Ausgabe Deutsches Institut für Normung e.v. DIN (Hrsg.): DIN EN 1433 Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen. Klassifizierung, Bau- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Beurteilung der Konformität. Ausgabe September BORGWARDT, S.: Rinnensysteme zur Oberflächenentwässerung Einsatzbereiche, Planung und Anwendung. Die Bibliothek der Technik, Band 181. Verlag Moderne Industrie, Landsberg am Lech Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. FGSV (Hrsg.): Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 01. Ausgabe Deutsches Institut für Normung e.v. DIN (Hrsg.): DIN VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Erdarbeiten. Ausgabe Oktober Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV e.v. (Hrsg.): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB 09. Ausgabe Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV e.v. (Hrsg.): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton ZTV Beton-StB 07. Ausgabe 2007.

5 Anhang: Bild 1: Pflasterfläche vor Wohngebäude und Garage 5

6 Bild 2: Meßergebnisse Abweichungen von der Ebenheit 6

7 Bild 3: Überschreiten der Querneigung Bild 4: Abweichungen des Fugenverlaufs 7

8 Bild 5 Nicht fachgerecht ausgeführte Schnittarbeiten Bild 6: Oberbau der Pflasterflächen auf Oberboden 8

9 Bild 7: Nicht fluchtrechter Einbau der Kunststoff-Entwässerungsrinne Bild 8: Versetze Kantensteine ohne Fundament und Rückenstützen 9

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