Jahresbericht der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung 2006

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1 Hessisches Sozialministerium Jahresbericht der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung 2006 Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

2 Impressum Jahresbericht 2006 der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung Herausgeber Hessisches Sozialministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit Dostojewskistraße Wiesbaden Verantwortlich: Franz-Josef Gemein Redaktion Christiane Troia Dr. Sebastian Schul Redaktionsbeirat Rainer Bedenbender, Gießen Anton Kny, Kassel Bodo Kratzheller, Limburg/Hadamar Mathias Möller, Darmstadt Frank Nowak, Frankfurt am Main Birgit Thiede, Wiesbaden Dr. Volker Weißkopf, Kassel Bettina Splittgerber, Wiesbaden Layout Verena Schmitt

3 Inhalt Vorwort GRUNDSATZTHEMA Kooperationen und Netzwerke 7 1 Zusammenarbeit in der Region 7 Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen mit den Unfallversicherungsträgern in Hessen im Lichte der GDA 10 Ergebnisse des Erfahrungsaustausches mit den gewerblichen Berufsgenossenschaften am 23. November Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs mit der Unfallkasse Hessen am 6. Dezember Zusammenarbeit im Bereich Geräte- und Produktsicherheit 15 Zoll und Regierungspräsidium verhindern die Einfuhr eines illegalen Medizinproduktes 15 3 Gutes Bauen in Hessen Netzwerk Partner der Bauwirtschaft 17 4 Initiative Neue Qualität des Bauens 20 Die INQA-Bauen-Referenzinstrumente in der Praxis ein hessischer Beitrag zu INQA 20 5 Weitere Kooperationen und Partner 22 Kundenfreundliche Verwaltung: Dezernat 22.1 der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird ausgezeichnet 22 Baltische Partner über deutsche Arbeitsschutz-Standards bei der Asbestsanierung informiert 23 Bericht der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

4 Inhalt Teil 1 Über uns Bericht der Abteilung Arbeitsschutz des Hessischen Sozialministeriums 38 1 Arbeitsschutz-Verwaltung Aufgaben und Befugnisse der Arbeitsschutz-Behörde allgemeine Darstellung Organisation und Personal 40 2 Übersicht über die Tätigkeit der Arbeitsschutz-Dezernate bei den Regierungspräsidien 42 Einführung eines Qualitätsmanagementsystems 44 Teil 2 1 Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsstätten 48 Arbeitsbedingter Lärm bei der Abfertigung von Flugzeugen 48 Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr berücksichtigt mit negativen Folgen für die Arbeitnehmer Technische Arbeitsmittel 51 Gefährdung durch Wegrollen von Kraftfahrzeugen wegen vergessener Betätigung der Feststellbremse 51 Arbeitsunfall in einem Gießerei-Betrieb Überwachungsbedürftige Anlagen 55 Stand der Arbeiten im Ausschuss für Betriebssicherheit 55 Den Prüfmarkt im Blick 71 Die Aufstellung von Flüssiggas-Behältern kritisch begutachtet 72 Sonderaktion zur Überprüfung von chemischen Reinigungen 75 Gasunfall auf einem Weihnachtsmarkt 78 Überprüfung von Schutzmaßnahmen beim Kanaleinstieg in Kläranlagen 79

5 Inhalt 1.4 Gefahrstoffe und Chemikalien 82 Lösemittel-Belastung in Siebdruckereien: Überarbeitung der LASI-Empfehlung LV Explosion mit starker Druckwelle in einem Chemie-Labor 85 Verpuffung in Wohnhaus Sprengstoffe und Pyrotechnik 89 Silvesterkontrollaktion 2006/ Explosionsgefährliche Stoffe Arbeitsschutz auf Baustellen 93 Spektakulärer Unfall mit glimpflichem Ausgang Koordination nach der Baustellenverordnung 95 Auch bei der Renovierung des Kasseler Herkules-Denkmals Koordination nach der Baustellenverordnung erforderlich 95 2 Arbeitsbedingungen Psychische Belastungen 97 Soziale und emotionale Belastungen in der Altenpflege Gefährdungsbeurteilung 100 Integration des Themenkomplexes psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung 100 Ein Beispiel Guter Praxis Schwerpunktaktion Gefährdungsbeurteilung 104 Unterstützung für Steinmetze: Muster zur Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung 108 Aktion Arbeitssicherheit in Gärtnereien 111 Gefährdungsbezogene Betriebsuntersuchungen bei Gebäudereinigern Arbeitszeitrecht 116 Bewilligung täglicher Arbeitszeit von 13 Stunden Mutterschutz 120 Anträge zum Mutterschutzgesetz in Hessen für das Jahr Anträge zum Bundeserziehungsgeldgesetz in Hessen für das Jahr

6 Inhalt 2.5 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 121 Der Anbruch des digitalen Zeitalters bei den Sozialvorschriften im Straßenverkehr 121 Neue Aufzeichnungstechnik für die Lenk- und Ruhezeiten Beschäftigungsbedingungen in Heimarbeit 128 Quecksilber in der Heimarbeit? Medizinischer Arbeitsschutz 130 Zur Dauer von Kniegelenksbelastungen in ausgewählten Berufsgruppen 130 Studie zur Dosis-Wirkungs-Beziehung bei Bandscheiben- Erkrankungen der Lendenwirbelsäule Medizintechnik und Produktsicherheit Medizinprodukte 140 Unfalltod im Pflegebett : Unabwendbares Schicksal oder vermeidbares Risiko? Geräte- und Produktsicherheit 142 Schwerpunktaktion Handmultimeter der hessischen Marktüberwachung der drei Regierungspräsidien 142 Sicherheitsmängel an Kfz-Starthilfekabeln 145 Messebegehung auf der ACHEMA im Mai Manipulation an Druckgaszylindern für Trinkwassersprudler 153 Anhang 158 Tabellen 159 Dienststellenverzeichnis 170

7 Vorwort Die Qualität unserer aktuellen und zukünftigen Arbeitsbedingungen ist eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür, die große gesellschaftliche Herausforderung des Älterwerdens der Bevölkerung und damit zugleich der im Erwerbsleben Stehenden zu bewältigen. Es geht vor allem darum, dass wir im Beruf auf Dauer gesund und leistungsfähig bleiben und nur unter dieser unabdingbaren Voraussetzung unser Können und unsere Erfahrung gesund, motiviert und zur Zufriedenheit Aller einbringen können. Die Gestaltung Guter Arbeit (so der Leitbegriff der Europäischen Union) ist eine Herausforderung, der sich alle Partner in der Arbeitswelt täglich neu stellen müssen. Als Sozialministerin sehe ich eine wichtige Aufgabe darin, die Kommunikation und Kooperation der kompetenten Partner in Hessen zu fördern, um bei der Schaffung guter Rahmenbedingungen für menschengerechte und wirtschaftliche Arbeitsplätze in Hessen alle Kräfte zu bündeln und wirklich an einem Strang zu ziehen. Beispiele wie das Aktionsbündnis Kompetent, sicher und gesund Arbeiten in Hessen oder das Netzwerk Gutes Bauen in Hessen zeigen, dass dies in der Praxis funktioniert. So wird der hohe Stellenwert des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nutzbar. Es ist eine pure Notwendigkeit, neue Wege vor allem gemeinsame Wege zu gehen, in der Kooperation mit allen kompetenten Partnern, die in den hessischen Betrieben den Arbeitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung mit Leben erfüllen. Dieser Jahresbericht enthält überzeugende Beispiele dafür, dass gute Zusammenarbeit in Gremien und Netzwerken unverzichtbar dafür ist, dass die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beteiligten, insbesondere für die Betriebe und die Menschen in den Betrieben wirksamer, übersichtlicher und verständlicher wird.

8 Vorwort Dafür, dass hier überall engagierte Arbeit geleistet wird, danke ich allen Beteiligten, insbesondere den Führungskräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsschutzdezernate in den Regierungspräsidien. Silke Lautenschläger Hessische Sozialministerin

9 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke 1 Zusammenarbeit in der Region Die Dienstleistung Information und Beratung der Betriebe und Beschäftigten steht zunehmend im Mittelpunkt eines wirksamen Handelns aller überbetrieblichen Arbeitsschutz- Akteure in der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung und bei den Unfallversicherungsträgern. Die Unterstützung der Unternehmen und der für Produktsicherheit verantwortlichen Personen zu eigenverantwortlichem Handeln stellt zusammen mit der Überwachung vor Ort wichtige Lösungsansätze zur Umsetzung des staatlichen Arbeitsschutzes dar. Dabei ist das abgestimmte und vernetzte Handeln der beteiligten Dienstleister, besonders im Bereich Prävention, in der Region von großer Bedeutung. Dieser Ansatz konkretisiert sich in verstärkter institutionsübergreifender Kooperationen in Projekten, Gremien und Netzwerken. In Hessen existieren derzeit eine Reihe von Gremien im Bereich von Arbeitsschutz, betrieblicher Gesundheitsförderung und Produktsicherheit, an denen das Hessische Sozialministerium (HSM) und die nachgeordneten Arbeitsschutzbehörden in unterschiedlicher Art und Weise beteiligt sind. Einige der kooperierenden Institutionen sind in mehr als einem Gremium aktiv, zum Teil handelt es sich auch um dieselben Vertreter in mehreren Gremien. Derzeit existieren einerseits Gremien, die sich überwiegend mit Grundsatz- und Querschnittsfragen des Arbeitsschutzes befassen. Im Beirat für Arbeitsschutz, der seit 1979 besteht, beraten die beiden Sozialpartner VhU und DGB das Hessische Sozialministerium in grundlegenden Fragen der betrieblichen Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die grundsätzliche Abstimmung zwischen der Arbeitsschutz-Verwaltung und den Unfallversicherungsträgern erfolgt seit 1999 halbjährlich bewährt in einem so genannten Spitzengespräch zwischen der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Hessen-Mittelrhein und Thüringen. Daneben befassen sich auch weitere Gremien und Netzwerke mit Fragen des Arbeitsschutzes in einem kleineren Anteil: Jährlich findet der Ständige Ausschuss Hessischer Handwerkstag/Hessisches Sozialministerium unter Beteiligung der Ministerin statt, in dem neben Fragen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes sowie der Sozialen Sicherung die Themen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Schwerpunkt bilden. Die hessische Arbeitsschutzverwaltung arbeitet seit dem Jahr 2000 in einem regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustausch mit Vertretern der hessischen Handwerksorganisationen 7

10 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke zusammen. Entstanden ist diese Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Programm ASCA (Arbeitsschutz und sicherheitstechnischer Check in Anlagen) aus dem Jahr Mit der Umsetzung des ASCA-Konzeptes in das Aufsichtshandeln wurde die Notwendigkeit gesehen, mit Vertretern hessischer Handwerkorganisation in ständigem Kontakt zu stehen, um schwierige Aufsichtsituationen und neue Aufsichtskonzepte gegenüber hessischen Handwerksbetrieben besser zu vermitteln. In diesem Zusammenhang wurde auch im Jahre 1997 beim Hessischen Handwerkstag (HHT) die Stelle des Arbeitsschutz-Beraters installiert. Der im Jahr 2000 entstandene Erfahrungsaustausch findet meist zweimal jährlich statt. Die Zusammenarbeit gestaltete sich zwischen den beteiligten Institutionen bisher sehr erfolgreich. In dieser jetzigen Zusammenarbeit ist die gegenseitige Unterstützung in betrieblichen Anliegen zum Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung. Dabei wird versucht, sich gemeinsam in den Aufgaben zu ergänzen, damit Konflikte im Vorhinein vermieden werden können. Inhaltlich werden aktuelle Arbeitsschutz-Themen behandelt. Einige Beispiele hierfür sind: Die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, das Explosionsschutzdokument, die Gefährdungsbeurteilung, die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch Arbeitsmediziner und vieles mehr. Wichtig ist auch untereinander die einzelnen Probleme im Aufsichthandeln bzw. im Beratungsalltag kennen zu lernen. Daher wurde ein Teil der Zeit für den Austausch von alltäglichen Arbeitsschutzproblemen genutzt, um miteinander den Problemen entgegen treten zu können. Auch hier hat sich über die vielen Jahre wieder gezeigt, dass Kooperationen und Netzwerke von entscheidender Bedeutung für die Arbeitsschutz-Verwaltung sind, um eine größere Breiten- und Öffentlichkeitswirkung zu erzielen und Verbündete für gemeinsame Ziele zu gewinnen. Diese landesweite Kooperation wurde durch das Sozialministerium ins Leben gerufen, es werden jedoch die Arbeitsschutz-Dezernate der Regierungspräsidien bei der Planung und inhaltlichen Ausgestaltung eingebunden, da die Kooperation eine direkte Auswirkung auf die Arbeit hat. 8

11 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Neben dieser hessenweiten Kooperation gibt es auch regionale Kooperationen, die oftmals zeitlich befristet für die Dauer eines bestimmten Projekts zwischen lokalen Verbänden und Kammern und den Arbeitsschutz-Dezernaten der Regierungspräsidien bestehen. Darüber hinaus werden in der Umweltallianz Hessen unter Beteiligung des HSM auch Fragen in der Schnittstelle von Umwelt- und Arbeitsschutz mit Vertretern der Wirtschaft beraten. Schließlich tagen zahlreiche Gremien und Netzwerke in Hessen zu unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Produktsicherheit. Derzeit sind das zum Beispiel das Aktionsbündnis Kompetent, sicher und gesund, das Netzwerk Gutes Bauen in Hessen Partner der Bauwirtschaft der Runde Tisch Produktsicherheit Weiterentwicklung der gewachsenen und in der Praxis bewährten Kooperation in Hessen hin zu einer verstärkten Kommunikation und Kooperation der Gremien und Netzwerke verfolgt besonders die Verbesserung des fachlichen Austauschs der einzelnen Gremien und Netzwerke zur gegenseitigen Unterstützung und Ergänzung. Damit verbunden ist auch die Erhöhung der Transparenz der fachlichen und politischen Beratungsstrukturen und Abstimmungsprozesse im Bereich des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Produktsicherheit in Hessen. Diese Kommunikation stellt eine wichtige Unterstützung für die in Zukunft zu realisierende regionale Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für Hessen dar. Darüber hinaus ist aber immer auch das Gewinnen neuer Partner und Bündeln von verschiedenen Sichtweisen und Potenzialen in der Region wichtig für die stetige Weiterentwicklung im Arbeitsschutz. Dies kann auch neue Impulse und neue Ressourcen für die Themen Arbeits- und betrieblicher Gesundheitsschutz eröffnen, gerade weil gemeinsam getragene Lösungsansätze deutlich überzeugender zu vermitteln sind. Dabei spielt auch die Zusammenarbeit mit angrenzenden Regionen bei länderübergreifenden Fragestellungen, zum Beispiel mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Thüringen, eine große Rolle. Insgesamt verfolgt das Hessische Sozialministerium eine stetige Steigerung von Qualität, Effektivität und Innovationskraft der Gremien- und Netzwerkarbeit. Damit wird die Umsetzung für alle Beteiligten, insbesondere für die Betriebe und die Menschen in den Betrieben, übersichtlicher, einfacher und verständlicher. Diese inhaltlichen und organisatorischen Kernelemente einer stetig weiterzuentwickelnden Allianz für Arbeitsschutz in Hessen sollen auch mit einer systematischen und mit den Partnern in der Region abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit entwickelt und transportiert werden. 9

12 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Grundlage dafür ist eine landesspezifische Internetpräsenz zum Themenbereich Arbeit und Gesundheit, die mit ihren Fachinformationen wichtige Voraussetzungen für ein wirkungsvolles und effizientes Handeln aller betrieblichen und überbetrieblichen Akteure sowie aller Beschäftigten der hessischen Arbeitsschutz-Verwaltung schafft. Dr. Sebastian Schul, Andrea Krönung Hessisches Sozialministerium Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen mit den Unfallversicherungsträgern in Hessen im Lichte der GDA Die Arbeits- und Sozialminister/innen-Konferenz (ASMK) hat im November 2006 mit ihrem grundsätzlichen Beschluss für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) die Weichen für die weitere Verbesserung von Reichweite, Qualität und Gestaltungskraft des Arbeitsschutzhandelns der beteiligten Aufsichtsinstitutionen gestellt. Für alle Träger, insbesondere die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (ASV) und die Unfallversicherungsträger (UVT) kommt es nun darauf an, dieses bundesweit verbindliche Konzept mit Leben zu erfüllen. Dazu ist es notwendig, ein gemeinsames Grundverständnis über die Ziele, Prioritäten und insbesondere die Kriterien für Qualität und Wirksamkeit der GDA zu entwickeln. Dabei dürfen auch mögliche Abgrenzungen und die wechselseitige Respektierung von Zuständigkeiten der staatlichen ASV und der UVT nicht außer Acht gelassen werden. Von besonderer Bedeutung wird außerdem sein, mit welchen Partnern die Aufsichtsinstitutionen gemeinsame Strategien und konkrete Vorgehensweisen in der Region entwickeln und umsetzen werden. In Hessen hat die enge Kooperation mit den Unfallversicherungsträgern eine lange und gute Tradition. Schon lange vor den ersten Ideen zur GDA haben die Aufsichtsinstitutionen in Hessen ihre fachliche und politische Kooperation mit schriftlichen Vereinbarungen institutionalisiert: Die Kooperationsvereinbarung mit dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Hessen-Mittelrhein-Thüringen (LVBG) von 2001, die Kooperationsvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen (UKH) von 2005 sowie die Übertragung der Aufgaben nach 21 (4) des Arbeitsschutzgesetzes auf die Landund Forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen von Es haben sich daraus bewährte Kooperationsbeziehungen und konkrete Projekte ergeben, die teilweise bis auf die Bundesebene ausgeweitet wurden (z. B. Netzwerk Baustelle,

13 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke 2005). Die Kooperationsvereinbarungen werden in der Praxis gelebt. Eine sehr gute Tradition besteht in den jährlichen Erfahrungsaustauschen der Aufsichtsinstitutionen, die im Jahr 1998, sogar noch vor den schriftlichen Kooperationsvereinbarungen begonnen wurden. Im Jahr 2006 wurde der erste länderübergreifende Erfahrungsaustausch der Aufsichtsinstitutionen zusammen mit Rheinland-Pfalz und Gästen aus Thüringen durchgeführt. Auch für den Herbst 2007 haben sich die drei Länder mit dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Hessen-Mittelrhein-Thüringen (LVBG) bereits wieder zusammengetan. Über den fachlichen Erfahrungsaustausch hinaus wurden im Jahr 2006 weitere wichtige Weichen für eine Weiterentwicklung, insbesondere durch die praxisbezogene Konkretisierung der unmittelbaren Kooperation in der Aufsichtstätigkeit in den Unternehmen gestellt. Mit jeweils einer Arbeitsgruppe, die sowohl mit Vertretenden der leitenden als auch der ausführenden Ebene besetzt ist, wurde neben den regelmäßigen Spitzengesprächen auch ein ständiger Dialog aus der Praxis für die Praxis institutionalisiert. Die jeweils erste fachliche Aufgabe der beiden Arbeitsgruppen mit LVBG und UKH war die Konkretisierung der unmittelbaren Kooperation der Handelnden vor Ort. Für die Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der vielen Berufsgenossenschaften, die im LVBG organisiert sind, bestand diese Aufgabe vor allem in der Erarbeitung eines gemeinsamen Grundverständnisses der Partner hinsichtlich der Anforderungen der GDA. Das bedeutete zunächst die praxisgerechte Konkretisierung des in der GDA formulierten arbeitsteilig organisierten und aufeinander abgestimmten Vorgehens (siehe Abschnitt 2). Die deutlich weniger komplexe Situation der Kooperation mit der UKH, die für die öffentliche Hand zuständig ist (z. B. öffentliche Einrichtungen, Theater, Kindergärten, Schulen und Hochschulen), wurde für die Erprobung von Ansätzen der unmittelbaren Arbeitsteilung zwischen UKH und hessischer Arbeitschutzverwaltung genutzt (siehe Abschnitt 3). Durch die unmittelbare Rückführung der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen in die jeweiligen Erfahrungsaustausche, konnten diese zentralen Aspekte einer regionalen Umsetzung der GDA bereits mit breiter Verankerung bei den jeweiligen Beschäftigten der Aufsichtsinstitutionen angegangen werden. Ergebnisse des Erfahrungsaustausches mit den gewerblichen Berufsgenossenschaften am 23. November 2006 Der Erfahrungsaustausch mit dem LVBG, am 23. November 2006 in Mainz 2006 erstmals länderübergreifend durchgeführt, beschäftigte sich neben aktuellen Neuregelungen im Ar- 11

14 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke beitsschutz und der Umsetzung der BGV A 2 in der Praxis vor allem mit der regionalen Perspektive der GDA. Die vollständigen Diskussionsergebnisse. werden hier zusammengefasst. Die Diskussion eines gemeinsamen Selbstverständnisses der verschiedenen Partner aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wurde anhand von Leitfragen strukturiert (z. B. Wer kann was gut?, Welche Unterschiede bestehen zwischen den Aufsichtsinstitutionen? Welche Gemeinsamkeiten sind im Sinne der Kooperation zu betonen?). Durch die Vorarbeit der LVBG-HSM-Arbeitsgruppe konnten die Workshop-Teilnehmer einvernehmlich das in der GDA geforderte arbeitsteilig organisierte und aufeinander abgestimmte Vorgehen zur Umsetzung in Hessen konkretisierten. Darunter wird die folgende Konkretisierung der Ausführung der Kooperation des 21 (3) Arbeitsschutzgesetz verstanden: Eine Arbeitsteilung wird in Projekten und zeitbefristeten Aktivitäten organisiert. Darin werden vor allem solche Prozess- und Strukturziele zu verfolgen sein, die überbetriebliche Fragestellungen, insbesondere branchenspezifische und regionale Bezüge und Besonderheiten aufweisen. Das aufeinander abgestimmte Vorgehen ist erforderlich, wenn in der täglichen Praxis der Betriebsbetreuung die individuellen Fragestellungen des jeweiligen Unternehmens im Vordergrund stehen. Folgende Aspekte sind wichtig und aufzugreifen: - Datenaustausch über aktuelle Begehungen in wirkungsvoller und effizienter Gestaltung - Einheitliche Rechtsauslegung und die einheitliche Umsetzung im Betrieb (z. B. Regeln der Technik) Im zweiten Teil des Workshops wurde das regionale und branchenspezifische Modellprojekt Neue Wege für wirkungsvollen Arbeitsschutz in der Zeitarbeit vorgestellt. Dieses gemeinsame Projekt mit den Unfallversicherungsträgern wird als eine sinnvolle Herangehensweise für die Umsetzung der GDA in der Region angesehen. Gleichzeitig ermöglicht der Pilotcharakter des Projektes, auch auf der Bundesebene Erfahrungen zur praktischen Realisierung der GDA beizusteuern, was einen möglichen Ansatzpunkt für die regionale Umsetzung der GDA bedeuten kann. Die Projektpartner, das Regierungspräsidium Darmstadt, die Verwaltungs-BG und die BG Metall-Süd, bearbeiteten gemeinsam die Fragestellung, wie Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit verbessert und dazu insbesondere wie die arbeitsteilige Zusammenarbeit der Aufsichtsinstitutionen optimiert werden kann. Letztlich wird mit dem Projekt das Ziel verfolgt, eine arbeitsteilige Aufsichtsstrategie für die Zeitarbeit zu entwerfen und modellhaft zu erproben. 12

15 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Hierzu wurde in der ersten Projektphase die so genannte Arbeitsschutzvereinbarung zur verlässlichen Organisation des Arbeitsschutzes zwischen Verleiher und Entleiher mitgestaltet und in der Praxis erprobt. Die Ergebnisse und Erfahrungen dazu sind mittlerweile auch bundesweit verbreitet z. B. mit der BGI Im zweiten Teil des Projektes geht es nun aktuell (2007/2008) um die Erprobung einer arbeitsteiligen Aufsichtsstrategie der Aufsichtsinstitutionen. Sie wird einzelfallbezogen mit dem Grundsatz konzipiert, dass genau derjenige Partner einer der drei Aufsichtsdienste einen möglichen problematischen Fall der Arbeitnehmerüberlassung übernimmt, der die besten Möglichkeiten zur Lösung des Problems besitzt (z. B. einen vertrauensvollen Zugang zu einem Unternehmen oder die gleichzeitige Zuständigkeit für Ver- und Entleiher bei Schnittstellenproblemen). Dafür ist aber auf der technischen Seite eine Internetplattform für den Informations- und Datenaustausch zwischen den Aufsichtsinstitutionen zu schaffen. Neben nicht unerheblichen datenschutzrechtlichen Anforderungen zeigt die Erprobung der Praxistauglichkeit der Kommunikationsplattform die konkreten Fragen zur GDA in der Praxis auf. Die vollständige Dokumentation des Erfahrungsaustausches findet sich im Internet unter Arbeit & Gesundheit>>Arbeitsschutzverwaltung Hessen>>zum Informationsangebot>>Service>>Erfahrungsaustausche Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs mit der Unfallkasse Hessen am 6. Dezember 2006 Auch dieser Erfahrungsaustausch war der Konkretisierung der praktischen Kooperation gewidmet. Die relativ neue Kooperationsvereinbarung mit der UKH geht von den Grundsätzen aus, dass die Bediensteten im jeweils eigenen Rechtsbereich tätig werden und das präventiv ausgerichtete Aufsichtshandeln beider Institutionen bezogen auf das Arbeitsschutzgesetz prinzipiell gleichwertig ist. Gleichzeitig sind keine Aufgaben im Sinne des 21 (4) ArbSchG übertragen worden. Sie zielt darauf, die Aufsichtstätigkeit von Arbeitsschutzbehörde und Unfallkasse noch stärker aufeinander abzustimmen. Hierzu regelt die Vereinbarung eine gemeinsame Prioritätensetzung der beiden Partner, die eine Arbeitsteilung und Ergänzung ermöglicht. Unberührt davon sind im Wesentlichen die Rechtsbereiche des Arbeitszeitgesetzes, des sozialen Arbeitschutzes, des Medizinprodukterechts, des Röntgenstrahlenschutzes, des Sprengstoffrechts sowie Teile der Anlagensicherheit und des Gefahrstoffrechts. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der beiden Institutionen soll die Prioritätensetzung und die darauf aufbauende Arbeitsteilung praxisbezogen und transparent konkretisieren. Die AG konnte sich dabei in weiten Teilen auf die Analyse und nachvollziehbare Dokumentation der 13

16 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke bisherigen bewährten Praxis im nachgeordneten Bereich der Regierungspräsidien und der UKH stützen. Darauf aufbauend wurde als wesentliche Weiterentwicklung die regelmäßige fachliche und organisatorische Abstimmung über die konkrete Arbeitsteilung bei der Überwachung der Mitgliedsbetriebe der UKH definiert. Die Ergebnisse dieser Abstimmung sind in der sog. Anlage 1 zur Kooperationsvereinbarung zusammengefasst. Sie gliedert sich in die drei Bereiche: Prävention und Überwachung nach dem ArbSchG (und dessen Verordnungen), konkrete Verfahrensweisen hinsichtlich weiterer Vorschriften, Initiative bei besonderen Branchen und Berufsgruppen. Die erste Fassung dieser Anlage 1 vom 14. April 2006 stand im Erfahrungsaustausch mit der UKH zur Diskussion. Im Vordergrund standen dabei die Frage, ob die Anlage 1 die Wirklichkeit richtig abbildet sowie Erfahrungen zu deren Anwendbarkeit in der Praxis. Die intensive Diskussion zeigte vor allem, dass es wichtig ist, ein gemeinsames Grundverständnis für die grundsätzliche Herangehensweise innerhalb der jeweiligen Institutionen und zwischen den Partnern zu entwickeln. Gerade zu Beginn des Austauschs bestanden hier sehr unterschiedliche Auffassungen. Diese näherten sich jedoch mit der klärenden Diskussion in Bezug auf die grundsätzliche Intention der Anlage 1 sowie deren konkrete Formulierungen, Verbesserungsansätze konnten herausgearbeitet werden. In einer abschließenden Beurteilung haben alle Teilnehmenden ihre Eindrücke des Erfahrungsaustauschs zusammengefasst. Es wurde deutlich, dass Unklarheiten in der ausführlichen Diskussion beseitigt werden konnten. Gleichzeitig wurde aber auch weiterer Gesprächsbedarf über die weiterentwickelte Herangehensweise der Kooperation von UKH und hessischer Arbeitsschutzverwaltung gesehen. Insgesamt scheint jedoch die Konkretisierung der Kooperationsvereinbarung durch die Anlage 1 als grundsätzlich richtiger Weg eingeschätzt zu werden. Die vollständige Dokumentation des Erfahrungsaustauschs findet sich im Internet. Dr. Sebastian Schul, Hessisches Sozialministerium 14

17 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke 2 Zusammenarbeit im Bereich Geräte- und Produktsicherheit Zoll und Regierungspräsidium verhindern die Einfuhr eines illegalen Medizinproduktes Ein kleiner Vertreiber von Sportartikeln wollte eine größere Lieferung von Kühl-Pflastern aus dem ostasiatischen Raum hier auf den deutschen Markt einführen. Der Zollbeamtin fiel auf, dass dieses Produkt nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen war und bat das Regierungspräsidium Darmstadt in Wiesbaden um Amtshilfe zur Prüfung und ggf. Freigabe des Produktes. Bis zur abschließenden Überprüfung des Produktes wurde die Freigabe ausgesetzt. Der Vertreiber erklärte, die Konformität des Kühlpflasters sei geprüft. Er wolle das Produkt unverzüglich nach dem Import mit einem CE-Kennzeichen versehen. Diese Vorgehensweise wäre nach Medizinproduktegesetz erlaubt. Die Einfuhr von noch nicht gekennzeichneten Medizinprodukten ist unter der Voraussetzung zulässig, dass die Fertigstellung und Anbringung des CE-Zeichens durch den Einführer, das heißt den Sportartikelvertreiber erfolgt. Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen der Produkte im europäischen Binnenmarkt hat seinen Sitz in Luxemburg. Dieser legt auf Anfrage eine Konformitätserklärung vor, die für die Anbringung des CE-Zeichens Voraussetzung ist. Bei Prüfung dieser Konformitätserklärung fiel auf, dass das Produkt in die einfachste Medizinprodukteklasse eingestuft worden war und infolge dessen auch keine unabhängige Prüfstelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens hinzugezogen worden war. Für marktübliche Pflaster ist dieses Vorgehen korrekt. Bei dem Kühlpflaster wurde jedoch mit zusätzlichen Eigenschaften geworben, die auf der Basis der vorhandenen Werbeunterlagen und unter Einbeziehung des Fachzentrums in Kassel überprüft wurden. Dabei stellte sich heraus, dass das Produkt wegen der enthaltenen pharmakologischen Stoffe in eine höhere Medizinprodukteklasse eingestuft werden muss. Es war somit zu fordern, dass eine unabhängige Prüfstelle im Konformitätsbewertungsverfahren hinzugezogen werden musste. Die vorgelegte Konformitätserklärung konnte nicht anerkannt werden. Da der Verantwortliche für das Inverkehrbringen in Luxemburg sitzt, wurden die dort zuständigen Behörden über die offensichtlich fehlerhafte Klassifizierung informiert, damit vor Ort eine abschließende Beurteilung erfolgen konnte. Die Luxemburger Behörde bedankte sich für das zügige Vorgehen und schloss sich dem Ergebnis an, das Produkt in die höhere Klasse einzustufen. Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass der Verantwortliche das Produkt abge- 15

18 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke meldet habe und zukünftig nicht mehr vertreiben wolle. Dem Zoll wurde abschließend mitgeteilt, das Produkt nicht freizugeben. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Zoll konnte somit die Einfuhr eines illegalen Produktes auf den deutschen Markt verhindert werden. Der Vertreiber war sehr verärgert über die überkorrekte Behörde, vor allem, weil dieses Produkt in der Vergangenheit bereits in mehreren europäischen Ländern auf den Markt gebracht worden sei. Nicht unerhebliche Gefahren können jedoch von diesen scheinbar harmlosen Pflastern dann ausgehen, wenn sie unbekannte Inhaltsstoffe und Arzneimittel beinhalten und dadurch unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen können. Produkte, die Arzneimittel enthalten, dürfen nur unter strenger Kontrolle und im Rahmen einer klinischen Prüfung, die von einer benannten Stelle durchgeführt wird, auf dem europäischen Markt vertrieben werden. Dieses gewissenhafte Vorgehen der Behörden dient dem Schutz von Patienten. In diesem Fall jedem Bürger, der sich bei einem verstauchten Knöchel von dem Pflaster eine Linderung verspricht. Birgit Thiede Regierungspräsidium Darmstadt 16

19 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke 3 Gutes Bauen in Hessen Netzwerk Partner der Bauwirtschaft Was ist Gutes Bauen? Gutes Bauen bedeutet Kostensicherheit, Terminsicherheit, Planungssicherheit und Ausführungssicherheit durch eine hohe Qualität im Bauprozess sowie eine hohe Qualität der Arbeitsgestaltung. Gutes Bauen heißt sicheres und wirtschaftliches Bauen. Zum guten Bauen gehören deshalb menschengerechte und gesunde Arbeitsbedingungen ebenso wie qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Bauleistungen. Was will das Netzwerk Gutes Bauen in Hessen? Die Partner des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen wollen zum einen den Informations- und Erfahrungsaustausch, zum anderen die Koordination der Aktivitäten aller Partner im Bereich des wirtschaftlichen und sicheren Bauens in Hessen fördern. Ziel des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen ist die Sicherstellung wirkungsvoller Kommunikation und Kooperation im Bauvorhaben, das heißt die Unterstützung aller am Bau Beteiligten vom Bauherren über Planer, Koordinatoren und Unternehmer bis hin zum Nutzer des Bauwerks. Dadurch sollen die Qualität im Bauprozess sowie die Qualität der Arbeitsgestaltung wesentlich verbessert und damit auch der Bauwirtschaft neue Ressourcen im Wettbewerb erschlossen werden. Gutes Bauen in Hessen sieht sich im Kontext der bundesweiten Initiative Neue Qualität des Bauens INQA-Bauen mehr Informationen im Internet: Die Leitgedanken des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen Im Netzwerk Gutes Bauen in Hessen haben sich Partner der Bauwirtschaft zusammengeschlossen, um das Ziel eines guten Bauens mit gemeinsamen Projekten zu fördern und in der Praxis vor Ort umzusetzen. Dabei soll einerseits eine vorausschauende Arbeitsgestaltung in den Unternehmen und auf den Baustellen gefördert werden, andererseits eine wirkungsvolle Kommunikation und Koordination im gesamten Bauvorhaben unterstützt werden vom Bauherren über die Planer, Koordinatoren und Unternehmer bis hin zu den Nutzern des Bauwerks. Das Netzwerk Gutes Bauen in Hessen will auch dabei mitwirken, gemeinsame Leitvorstellungen für eine neue Qualität des Bauens zu entwickeln, um die innovativen Akteure der Wertschöpfungskette zu unterstützen. Ziel des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen ist es, die 17

20 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Qualität des Bauprozesses wie der Arbeitsgestaltung wesentlich zu verbessern. ( Die Praxishilfen der Netzwerk-Partner Zur Förderung des guten Bauens in Hessen bieten die Netzwerk-Partner konkrete Dienstleistungen zu sicherem und wirtschaftlichen Bauen an, zum Beispiel zur Organisationsberatung für Betriebe und Bauherren, zur Gesundheitsförderung am Bau oder zu systematischen Arbeitsschutzstrategien. Das Netzwerk koordiniert dabei den Informations- und Erfahrungsaustausch und die unterschiedlichen Aktivitäten der Partner in der Baubranche. Diese Praxishilfen finden sich alle im Internet. Dort finden sich auch die Beispiele guter Praxis - eine Sammlung konkreter praxisgerechter Lösungen, die zeigen, wie einfach große Wirkungen erzielt werden können. 18

21 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Beispiele guter Praxis des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen: Absturzsicherung: Seitenschutz an einer Galerie Absturzsicherung: Sicherung von Versorgungsschächten Baustellenkreissäge: Neuartige Sicherheitsschutzhaube verhindert schwere Schnittverletzungen Gerüstbau: Bruchgefahr bei älteren Sperrholzplatten erkennen Sicherheitsschuhe: Umknicken verhindern Verbandskasten: Wohin damit auf der Baustelle? Wer steckt hinter dem Netzwerk Gutes Bauen in Hessen? Gutes Bauen in Hessen das sind Institutionen, Verbände und Dienstleister in Hessen, die sich für die Bauwirtschaft engagieren. Aktive Partner im Netzwerk sind: Dr. Sebastian Schul, Hessisches Sozialministerium 19

22 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke 4 Initiative Neue Qualität des Bauens Die INQA-Bauen-Referenzinstrumente in der Praxis ein hessischer Beitrag zu INQA Über 50 Teilnehmende aus 12 Bundesländern folgten der Einladung des Hessischen Sozialministeriums (HSM), sich auf einer Fachveranstaltung am 14. Juli 2006 im Regierungspräsidium Kassel über neue Impulse für das Aufsichtshandeln in der Bauwirtschaft auszutauschen. Darunter waren zahlreiche Teilnehmende aus der Bauwirtschaft vor allem hessische Unternehmen, Bauherren sowie Vertreter der Ingenieur- und Architektenkammer. Gerade deren intensive fachliche Beteiligung zeigt die große Resonanz auf den strategischen Ansatz des Referenzinstrumentes CASA-bauen Chancen ausloten systematisch arbeiten der bundesweiten Initiative Neue Qualität des Bauens. Regierungspräsident Lutz Klein stellte das Ziel der Fachveranstaltung in seiner Begrüßung heraus: Sie verfolgt den viel versprechenden Ansatz, Arbeitsschutz als integrativen Bestandteil eines umfassende Qualitätsbegriffes zu verankern. Wenn die deutsche Bauwirtschaft wieder zu einem Aushängeschild für den Standort Deutschland werden soll, muss anstelle des derzeitigen einseitigen und ruinösen Preiswettbewerbes in der Baubranche ein Wettbewerb hin zu mehr Qualität der Bau- und Baudienstleistungen treten. Diesen Zielen hat sich die Initiative Neue Qualität des Bauens kurz: INQA-Bauen verschrieben. INQA- Bauen, unter Leitung des HSM, versteht sich als nationale Plattform für die deutsche Bauwirtschaft, die Kriterien für eine neue Qualität des Bauens entwickelt und die Qualitätsorientierung sowohl auf Anbieter- als auch auf Nachfrageseite fördert. Vor diesem Hintergrund zeigte Dr. Schul (HSM) auf, dass dieser Strukturwandel in der Bauwirtschaft keinesfalls nur eine Randbedingung für den Arbeitsschutz sein könne. Vielmehr müssten Ressourcennutzung, Produktivität und Wirtschaftlichkeit auch für die Aufsichtsinstitutionen die zentralen Fragen darstellen, um anerkannte und nützliche Partner für die Bauwirtschaft zu bleiben. Ein praxisbezogener Lösungsansatz wird deshalb in den von INQA- Bauen gemeinsam entwickelten zentralen Referenzinstrumenten CASA-bauen und KOMKObauen gesehen. Diese konkretisieren die Leitgedanken von INQA-Bauen für die betriebliche Praxis und stellen die konkrete gemeinsame Vorstellung der gesellschaftlichen Partner zur neuen Qualität des Bauens dar. Gleichzeitig verknüpfen sie als Praxishilfen die bewährten Werkzeuge der INQA-Bauen-Partner und führen zielgerichtet und direkt zu diesen hin. Den praktischen Nutzen einer solchen Herangehensweise zeigt Bernd Niemann, selbst Bauunternehmer und gleichzeitig Mitglied der ASS-Bauberatung GmbH aus Hamburg in seinem 20

23 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Bericht aus der Praxis auf: CASA bauen führt zur zielgerichteten Umsetzung von Management-Systemen in der Baupraxis. Insbesondere habe in seinem Unternehmen die gezielte Verknüpfung mit den Praxishilfen der INQA-Bauen-Partner sehr bei der betrieblichen Umsetzung geholfen. Schon jetzt werden positive Effekte wie geringere Fehlzeiten, höhere effektive Arbeitszeit und eine höhere Motivation der Mitarbeiter deutlich. Darüber hinaus erhöhe sich die Beratungsqualität durch den Einsatz von CASA-bauen, was sich ebenfalls positiv für die Baubetriebe auswirkt und zu einer höheren Umsetzung in der Alltagspraxis führt. Auf dieser fachlichen Grundlage fasst Ernst-Friedrich Pernack, Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheit (LASI) in seinem abschließenden Beitrag die Bedeutung der Referenzinstrumente für die Aufsichtstätigkeit zusammen: Der Nutzen von CA- SA- und KOMKO-bauen für die Aufsichtsinstitutionen liegt insbesondere darin, dass Arbeitsschutzinhalte in die Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens integriert werden. Dadurch werden der fachliche Beitrag des Arbeitsschutzes und dessen konkreter Nutzen in den Bauabläufen für Unternehmen deutlicher erkennbar. Diese Einordnung des Arbeitsschutzes als (nur) einer der wichtigen Aspekte wirtschaftlichen Handelns steigert das Verständnis und die Akzeptanz der Unternehmer. Die Aufsichtsinstitutionen der Bauwirtschaft (LASI, BG Bau und Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften) haben zwischenzeitlich ihre gemeinsame Positionsbestimmung, mit der die Referenzinstrumente zum Bestandteil der Aufsichtstätigkeit gemacht werden, in den jeweiligen Leitungsgremien (z. B. dem LASI) verabschiedet. Diese Instrumente stellen einen zukunftsfähigen Ansatz für produktives, wirtschaftliches, sicheres und menschengerechtes Bauen dar und ermöglichen es, auch Sicherheit und Gesundheit wirksam und nützlich in den Wertschöpfungsprozess zu integrieren. In verschiedenen Pilotprojekten einzelner Bundesländer werden bereits Seminarkonzepte zur Umsetzung von CASA- und KOMKObauen mit Bauunternehmen, Sicherheitsfachkräften, Koordinatoren sowie den eigenen Mitgliedern der Aufsichtsinstitutionen in der Praxis erprobt. Insgesamt wird deutlich, dass nur in gemeinsamer Arbeit aller relevanten gesellschaftlichen Partner der Bauwirtschaft eine gemeinsame Perspektive einer Neuen Qualität des Bauens entstehen kann. INQA-Bauen will dafür insbesondere die Potenziale des Arbeitsschutzes sichtbar machen, mit einem aktiven Beitrag der Arbeitsgestaltung eine neue Qualität des Bauens fördern und auf diesem Weg auch Sicherheit und Gesundheit wirksam, effizient und nachhaltig erreichen! 21

24 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Weitere Informationen über die Initiative Neue Qualität des Bauens und deren Referenzinstrumente finden Sie unter: Dr. Sebastian Schul, Hessisches Sozialministerium 5 Weitere Kooperationen und Partner Kundenfreundliche Verwaltung: Dezernat 22.1 der Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird ausgezeichnet Zum sechsten Mal wurde 2006 der Wettbewerb Kundenfreundliche Verwaltung in Hessen durch die IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und die Hessische Staatskanzlei ausgeschrieben. Hierbei können Bürger oder Unternehmen eine Behörde, die ihnen gegenüber besonders kundenfreundlich aufgetreten ist, für eine Auszeichnung vorschlagen. Im Oktober 2006 erhielt unser Dezernat die erfreuliche Mitteilung, dass wir mit dem 2. Preis ausgezeichnet werden. Am waren dazu dann alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dezernates zur Auszeichnung in die Staatskanzlei eingeladen. In einem Festakt wurden die Preisträger durch Ministerpräsidenten Roland Koch gewürdigt. 22

25 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke In der Laudatio wurde besonders hervorgehoben, dass das Dezernat, welches unter anderem die großen Industrie- und Chemieparks überwacht, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die kurzen Genehmigungsverfahren ausgezeichnet wird. Darüber hinaus wurden die Fachkompetenz, die pragmatische und zeitliche Flexibilität der Mitarbeiter und die transparente Entscheidungsfindung von mehreren Unternehmen, die das Dezernat vorgeschlagen hatten, hervorgehoben. Die Auszeichnung zeigt, dass staatliches Aufsichtshandeln und eine kundenorientierte Vorgehensweise nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen. Unsere Zusammenarbeit mit den Firmen erfolgt grundsätzlich in gegenseitigem Respekt. Die Unternehmen nehmen ihre Verantwortung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ernst und erkennen aber auch unsere Arbeit und unseren gesetzlichen Auftrag an. Bei der Suche nach sachgerechten Lösungen werden Meinungsverschiedenheiten in einem offenen, fairen Dialog ausgetragen. Die erhaltene Auszeichnung hat uns sehr gefreut und motiviert, unseren staatlichen Auftrag für die Unternehmen sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter mit großem Engagement zu verfolgen. Jutta Flocke, Regierungspräsidium Darmstadt Baltische Partner über deutsche Arbeitsschutz-Standards bei der Asbestsanierung informiert Im Frühjahr 2006 wurden baltische Arbeitsschutzexperten durch die für die Baukontrollen zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsschutzdezernates des Kasseler Regierungspräsidiums über den Umgang mit Asbest bei Sanierungsmaßnahmen und die dazugehörige deutsche Rechtssetzung informiert. Die eintägige Expertenveranstaltung kam auf Bitte und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitswissenschaften der Universität Kassel zustande und wurde mit dem Ziel konzipiert, den baltischen Kollegen praxisnahe und vollzugsorientiert einen Einblick in die deutschen Standards bei der Asbestsanierung vor Ort zu ermöglichen und dabei das dafür erforderliche Rechtssystem und Regelwerk kennen zu lernen. Das Institut für Arbeitswissenschaften entwickelt im Rahmen des EU-Projektes Azbestos ein Ausbildungskonzept mit Ausbildungsinhalten für die neuen baltischen Mitgliedsländer der 23

26 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Europäischen Union für deren zukünftigen Umgang mit Asbest. In dieser Phase des Projektes sollte im Rahmen einer Rundreise durch Deutschland der aktuelle Wissensstand bezüglich der Asbestproblematik vermittelt werden. Mehr Informationen: hier Als Einstieg in das Tagesprogramm wurde den Besuchern aus Estland und Lettland das deutsche Rechts- und Überwachungssystem sowie die Regelungen des deutschen Gefahrstoffrechts durch Mitarbeiter des Arbeitsschutzdezernates 35.1 des Kasseler Regierungspräsidiums vorgestellt. Es wurde ein Überblick über die fachgesetzlichen Regelungen gegeben und daneben besonderen Wert auf die Darstellung des deutschen Arbeitsschutzsystems mit seinen unterschiedlichen inner- und außerbetrieblichen Funktionsträgern sowie auf die Vorstellung der Durchsetzungsmaßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten der staatlichen Überwachungsbehörden gelegt. In angeregten Diskussionen wurde herausgestellt, dass das in Deutschland vorhandene Regelwerk sicher stellt, dass Asbest zügig und ohne Gefährdungen für Beschäftigte aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt wird; ein Problem, dass die neuen baltischen EU- Mitgliedsländer in Zukunft noch bewältigen müssen. Die Entfernung von in den 70er Jahren verbautem Asbest bei der Bauwerkssanierung konnte im Anschluss auf zwei Baustellen praxisbezogen demonstriert werden. Besucht wurde ein Großprojekt, bei dem die asbesthaltigen Innenrohrbeschichtungen eines begehbaren Wasserrohrsystems mit manuell geführten Druckstrahlern und Strahlmittel mechanisch entfernt werden. Zum Schutz der Beschäftigten wird mit einer 4-Kammer- Personenschleuse (Schwarz-Weiß-Anlage) und fremdbelüfteten Atemschutzanzügen gearbeitet. Die Arbeiten werden von einer nach Gefahrstoffverordnung zugelassenen Hamburger Spezialfirma durchgeführt, die auch die Elbtunnel sanierte. Im Anschluss konnten sich die baltischen Kollegen anhand einer laufenden Sanierungsmaßnahme ein Bild von den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bei den häufig durchgeführten Entfernungen von Dachbedeckungen aus Wellasbestzementplatten machen. Eine sachkundige Dachdeckerfirma aus Twistetal demonstrierte bei einer Dachumdeckung in Bad Arolsen, wie der Arbeitsablauf zu gestalten und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die asbesthaltigen Platten sicher und ohne Gefährdung für die Beschäftigten und die Umwelt zu entfernen. 24

27 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke Atemschutzanzug für Strahlarbeiten Im Nachgang wurde sich für die Organisation und Durchführung der praxisbezogenen Kooperationsveranstaltung bei den nordhessischen Baukontrolleuren des Regierungspräsidiums Kassel bedankt. Die Fülle der Information wurde von den Mitgliedern der Delegation aus den baltischen Staaten als treffend und nützlich für das zu bearbeitende EU-Projekt und ihre geplante Arbeit in der Überwachung der Asbestentsorgung eingestuft. Barbara Gräb-Trinter, Regierungspräsidium Kassel Bericht der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft 2006 Wie werden Sicherheit und Gesundheitsschutz in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Hessen am besten und kostengünstigsten umgesetzt? Die Aufsichtspersonen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften kommen aus der Praxis und wissen, wie andere Landwirte das Problem gelöst haben oder suchen selbst nach Lösungen. Jeder Unternehmer kann sich vor einem Bauvorhaben oder vor dem Kauf einer Maschine von seiner Aufsichtsperson beraten lassen. Das kann Ärger und vor allem viel Geld sparen. Der TAD berät auf allen Gebieten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Alternatives Betreuungsmodell ein Erfolgsmodell Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 besteht für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, die Verpflich- 25

28 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke tung, Sicherheitsfachkräfte zu bestellen, die den Arbeitgeber und die Beschäftigten in allen Fragen der Arbeitssicherheit beraten. Diese sicherheitstechnische Betreuung tritt neben die Tätigkeit der Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft. Zur Erfüllung der Betreuungspflicht hat der Arbeitgeber die Wahl zwischen drei Möglichkeiten: er lässt sich selbst oder einen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, er überträgt die Betreuungsaufgabe einem externen sicherheitstechnischen Dienst, er beteiligt sich am LUV-Modell, sofern die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Versicherten nicht mehr als 15 beträgt. Hierzu nimmt er an spezifischen Informations- und Motivationsmaßnahmen sowie in regelmäßigen Zeitabständen an Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teil. Im Praxisteil werden Gefährdungen vor Ort besprochen. Mit Inkrafttreten des zweiten Nachtrags zu der VSG 1.2 wurde am das LUV-Modell auch auf die arbeitsmedizinische Betreuung erweitert. Der bisherige Grundlehrgang mit sicherheitstechnischen Themen wurde um einen Tag verlängert, an dem zusätzlich ein Arbeitsmediziner fachspezifische Kenntnisse vermittelt. 26

29 Grundsatzthema Kooperationen und Netzwerke An diesem Lehrgangstag stehen folgende arbeitsmedizinische Themen im Vordergrund: Hinweise zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten Gefährdung und Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen Hinweise zu den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen In der Mittagspause steht bei den Schulungen ein Betriebsarzt für eine individuelle Gesundheitsberatung zur Verfügung (hier: Lungenvolumentest). In den vergangenen Jahren wurden in Hessen mehr als 70 Arbeitsmediziner vom Technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft weitergebildet, die Vorsorgeuntersuchungen durchführen können. Die Teilnahme an den Informations- und Motivationsveranstaltungen des LUV- Modells steht auch den Unternehmern ohne ständig beschäftigte Mitarbeiter und deren betrieblichen Führungskräften offen. Gefährdungsbeurteilung das Kernstück des Arbeitsschutzes In den Vorschriften zum Arbeitsschutz heißt es: Der Arbeitgeber hat die Gefährdungen bei der Arbeit in seinem Betrieb zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Aber wie? Welche Maßnahmen muss er einleiten? Wie sollte er das dokumentieren? Die Berufsgenossenschaften helfen und beraten. Anhand von Handlungshilfen, die für alle Arbeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft vorliegen, können die Gefährdungen analysiert werden. Sie können kostenlos bei der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angefordert oder über die Internetseite abgerufen werden. 27

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