ELEKTRO ALTGERÄTE IM HANDEL

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1 ELEKTRO ALTGERÄTE IM HANDEL Betroffen: alle Händler, die Elektro und Elektronikgeräte verkaufen Neue Händlerpflichten: Stationäre und Online Händler ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche (stationär) bzw. Lager und Versandfläche (Onlinehandel) für Elektrogeräte müssen ab kostenlos Elektro Altgeräte zurücknehmen. Jeder Händler, der zurücknimmt, muss sich anzeigen und die zurückgenommenen und ggf. behandelten Abfallmengen melden. Händler müssen im stationären Geschäft und im Webshop ihre Kunden informieren. BVT Erfolge: Keine Rücknahmeverpflichtung für Händler unter 400 Quadratmetern. Händler unter 400 Quadratmeter für Elektrogeräte können weiterhin für die Abholung beim privaten Haushalt eine Servicepauschale verlangen. Gleiche Rechte und Pflichten für stationären und Onlinehandel. Lösungen: BVT Praxis Merkblatt mit Fragen/Antworten und Musterformulierungen Rücknahmesysteme von Interseroh, Lightcycle und take eway mit Rundum Sorglos Paket Das neue ElektroG im Einzelhandel Am ist das neue Elektro und Elektronikgerätegesetz ElektroG in Kraft getreten. Damit wurde die WEEE Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieser Praxis Folder des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels (BVT) hilft dem stationären und Onlinehandel bei der Umsetzung im Tagesgeschäft. Ein Erfolg des BVT ist es, dass kleinere Händler von der neuen Rücknahmepflicht ausgenommen Außerdem konnte der BVT durchsetzen, dass für den stationären als auch für den Online Handel gleiche Rechte und Pflichten bestehen. Was soll mit dem neuen Gesetz erreicht werden? Mit dem neuen Elektro und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sollen die Sammelmengen von Elektro Altgeräten gesteigert werden ab 2016 auf 45 Prozent und drei Jahre später auf 65 Prozent der in den drei Vorjahren durchschnittlich in den Verkehr gebrachten Mengen. Inwiefern ist der Handel betroffen? Alle Händler müssen sicherstellen, dass die Hersteller der Geräte bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) unter ear.de ordnungsgemäß registriert wurden (siehe Verzeichnis der registrierten Hersteller ). Händler, die vorsätzlich oder fahrlässig Ware nichtregistrierter Lieferanten anbieten, riskieren ein Bußgeld von bis zu Euro und müssen in diesem Fall ggf. selbst die Herstellerpflichten übernehmen. Jeder Händler, der zurücknimmt, muss sich anzeigen und hat Mitteilungspflichten. TIPP: Wenn Sie Ihren Kunden Ware aus dem Ausland anbieten zum Beispiel von einem französischen Großhändler, muss dieser für den deutschen Markt bei der EAR registriert sein. Jeder Lieferant von Elektrogeräten ist verpflichtet, Ihnen beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben. Händler, die selber nach Deutschland importieren, gelten als Hersteller im Sinne des Gesetzes und unterliegen damit sämtlichen Herstellerpflichten (Registrierung, Garantiestellung etc.). Beim Verkauf von Elektro und Elektronikgeräten an Endverbraucher im Ausland gelten besondere Vorgaben. WELCHE GERÄTE? Welche Geräte fallen unter das ElektroG? Die Rücknahme des Einzelhandels betrifft nur Geräte aus privaten Haushalten bzw. B to C Geräte in haushaltsüblichen Mengen aus dem gewerblichen Bereich zum Beispiel: Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, IT und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten. TIPP: Auch wenn es keine vollständige detaillierte Liste aller betroffenen Gerätearten gibt, fällt im Zweifel ein Gerät unter die Vorgaben des Gesetzes, wenn für mindestens eine der beabsichtigten Funktionen elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigt Ab wann sind auch Leuchten aus privaten Haushalten vom ElektroG betroffen? Ab dem Stichtag müssen alle Händler sicherstellen, dass ihre Leuchten Lieferanten bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) ordnungsgemäß registriert sind ( siehe Verzeichnis der registrierten Hersteller ).

2 TIPP: Kaufen Sie ab dem nur noch Leuchten von Lieferanten, die eine Registrierung bei der EAR vorgenommen haben. Ihr Lieferant ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben. WELCHE HÄNDLER? Welche Händler müssen welche Altgeräte zurücknehmen? Alle stationären Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro und Elektronikgeräte und alle Onlinehändler mit mindestens 400 Quadratmetern Versand und Lagerfläche für Elektro und Elektronikgeräte müssen: 1. bei Verkauf eines neuen Groß oder Kleingerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart zurücknehmen. TIPP: Entscheidend ist, ob das Altgerät im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt. BEISPIEL: Bei Neukauf eines Notebooks kann ein Tower PC zurückgegeben 2. auch ohne Neukauf des Kunden von ihm kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen. Händler mit weniger als 400 Quadratmetern können freiwillig Altgeräte zurücknehmen. ACHTUNG: Es gelten Anzeige und Mitteilungspflichten. TIPP: Der Händler muss auch Altgeräte von Marken zurücknehmen, die er nicht führt. Worauf beziehen sich die 400 Quadratmeter? Gezählt wird unterm Strich die Gesamtfläche jedes einzelnen Standorts mit Elektro und Elektronikgeräten. Diese setzt sich zusammen aus: der Verkaufsfläche im stationären Geschäft an diesem Standort und/oder der Fläche für Lager und Versand des Onlinevertriebs desselben Standortes. Bei Lagerung im Regal werden die Regalflächen addiert. TIPP: Bei der Vermarktung von Möbeln mit Elektrogeräten ist die stationäre Verkaufsfläche relevant, auf der Möbel mit Elektrogeräten vermarktet werden: So wird im Küchenhandel die Verkaufsfläche gezählt, auf der sich z.b. Geschirrspülmaschine und Dunstabzugshaube befinden und bei Hängeschränken mit fest integrierten Leuchten die Verkaufsfläche der gesamten Hängeschränke. TIPP: Hat der Händler für seinen Onlinevertrieb kein eigenes Lager und lässt die Ware direkt vom Großhändler, Hersteller etc. an den Endkunden verschicken (Dropshipping) wird die von ihm dort belegte Fläche als Bezugsgröße genommen. Das gilt auch für den Fall, dass der Händler Lagerfläche anmietet. WIE ZURÜCKNEHMEN? Wo und wie müssen verpflichtete Händler bei Verkauf eines neuen Gerätes das Altgerät zurücknehmen? Stationäre Händler müssen Altgeräte zurücknehmen zum Beispiel bei der Anlieferung beim Konsumenten oder im Geschäft. Alternativ kann der Händler das Altgerät auch in unmittelbarer Nähe zum Beispiel an einer zentralen Stelle im Einkaufszentrum zurücknehmen. Im Online/Versandhandel muss der Händler seinem Kunden eine Rückgabemöglichkeit mindestens in zumutbarer Entfernung anbieten. Denkbar sind hier z.b. Kooperationen mit dem stationären Handel, privaten Entsorgern oder Sozialbetrieben. Zumutbar ist die kostenlose Rückgabe: von alten Kleingeräten: z.b. an der nächstgelegenen Annahmestelle eines Paketdienstleisters per kostenloser Versandmarke vom Händler oder bei sehr kleinen Geräten per kostenloser Electroreturn Versandmarke der Deutschen Post (nur wenn Umschlag maximal 5 cm dick und 1 kg schwer: von alten Großgeräten: z.b. an den Spediteur, der das Neugerät geliefert hat. Beispielsweise per Hermes Port ( port.de/port/) von Altlampen: Diese können aufgrund der Bruchgefahr und möglicher Schadstoffe nicht per Paketdienst zurückgeschickt Ein Rückgabenetzwerk von Lampen in zumutbarer Entfernung bietet z.b. Lightcycle: Mehr unter Wie sollte der verpflichtete Händler seine Kunden bei Verkauf und Auslieferung eines neuen Gerätes über die kostenlose Abholmöglichkeit durch den Händler vom Ort der Auslieferung informieren? Der Händler sollte sich schon beim Abschluss des Kaufvertrages per Formular (stationär) oder per Auswahlfeld im Warenkorb (online) von seinem Kunden bestätigen lassen, ob dieser eine kostenlose Mitnahme des Altgerätes wünscht. TIPP: Lehnt der Kunde erst die Mitnahme des Altgerätes ab und entscheidet sich anders, wenn das Neugerät vor der Tür steht, kann der Händler für die Mitnahme des Altgerätes eine Kostenerstattung verlangen. Darf der Händler für den Transport des Altgerätes zur Sammelstelle eine Servicepauschale verlangen? Händler ab 400 Quadratmeter: Wenn der Händler das Gerät in die Wohnung des Kunden liefert, muss der Abtransport des Altgerätes von der Wohnung zur Sammelstelle kostenlos sein. Händler unter 400 Quadratmeter: Händler, die Altgeräte freiwillig zurücknehmen, können wie bisher für die Abholung beim privaten Haushalt eine Servicepauschale verlangen. TIPP: Transportiert der Kunde das Neugerät selbst nach Hause und will, dass sein Altgerät vom Händler abgeholt wird, kann dieser dafür eine Servicepauschale verlangen. Wo und wie müssen verpflichtete Händler kleine Altgeräte (bis maximal 25 Zentimeter Kantenlänge) zurücknehmen? Elektro Kleingeräte (bis maximal 25 Zentimeter Kantenlänge) müssen auch ohne Neukauf zurückgenommen Im stationären Geschäft kann der Händler die Rücknahme direkt am Einzelhandelsstandort, aber auch in unmittelbarer Nähe zum Beispiel an einer zentralen Stelle in einem Einkaufszentrum anbieten. Im Online /Versandhandel muss der Händler seinem Kunden eine Abgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anbieten. Zumutbar ist dabei zum Beispiel die kostenlose Rückgabe an der nächstgelegenen Annahmestelle eines Paketdienstleisters per kostenloser Versandmarke vom Händler oder bei sehr kleinen Geräten per kostenloser Electroreturn Versandmarke der Deutschen Post (nur wenn Umschlag maximal 5 cm dick und 1 kg schwer: TIPP: Altlampen (LED und Energiesparlampen) sind vom Versand ausgeschlossen. Hierzu kann der Händler mit einem flächendeckenden Rücknahmesystem zusammenarbeiten, das eine Rückgabe in zumutbarer Entfernung bietet. Darf der Händler weiterhin Elektro Altgeräte transportieren? Händler müssen bei der Rücknahme von Elektro Altgeräten keine abfallrechtliche Transportgenehmigung einholen. Der Transport von Altgeräten zur Sammestelle ist kein Gefahrstofftransport! Elektro Altgeräte im Handel 2

3 Was muss der Händler bei der Annahme alter Lithium Akkus aus Elektrogeräten beachten? Unbeschädigte Akkus aus Mobiltelefonen, Notebooks, Digitalkameras etc. mit einem Einzelgewicht von weniger als 500 Gramm werden über die grüne Batterien Sammelbox entsorgt. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollen vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert WELCHE INFORMATIONSPFLICHTEN? Worüber muss der Händler seine Kunden informieren? Betroffene Händler müssen ihre Kunden über die richtige Entsorgung, über die eigenverantwortliche Löschung personenbezogener Daten, über die Bedeutung des Symbols (siehe Abbildung) und die von ihm eingerichteten Rücknahmestellen informieren. Händler können zum Beispiel im: stationären Geschäft eine gut sicht und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Information aufstellen und im Onlineshop einen deutlich sichtbaren Link Entsorgung von Elektro Altgeräten einrichten. FORMULIERUNGSVORSCHLÄGE: ((stationärer und Onlinehandel:)) Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden können/müssen vom Konsumenten getrennt abgegeben Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen. Das Symbol für getrennt zu erfassende Elektro und Elektronik Altgeräte stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar: ((nur stationärer Handel:)) Elektroaltgeräte können bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes und bei einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern auch ohne Neukauf kostenlos bei ((Name und Anschrift der Rücknahmestelle des Einzelhändlers)) abgegeben ((nur Onlinehandel:)) Elektroaltgeräte können bei Neukauf eines gleichartigen Gerätes kostenlos abgegeben werden: Wählen Sie diesen Service bitte gleich beim Kauf des Neugerätes aus und fügen Sie ihn Ihrem Warenkorb hinzu. Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern können Sie auch ohne Neukauf kostenlos bei uns abgeben: an unserem Standort ((Name und Anschrift der Rücknahmestelle des Einzelhändlers)) per kostenloser Versandmarke ((hier Link einfügen zur Versandmarke)) bei ((hier Rücknahmesystem z.b. bei LED und Energiesparlampen und Link zu Kontakt bzw. Adressen der bundesweiten Rücknahmestellen angeben)) WIE ANZEIGEN UND MITTEILEN? Welche Händler müssen sich anzeigen? Händler, die bereits vor dem freiwillig Altgeräte zurücknehmen und Händler unter 400 qm, die in Zukunft freiwillig zurücknehmen, müssen bis ihre Rücknahme bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) anzeigen: Händler ab 400 qm, die erstmals Altgeräte zurücknehmen sollen, müssen ihre Rücknahmestelle bis offiziell einrichten und vorher bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) anzeigen: ear.de Wie kommt der Händler der Anzeigepflicht nach? Händler müssen bei der Anzeige ihrer Rücknahmestelle bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) nur Anschrift und Kontaktinformationen angeben. Ergeben sich Änderungen zur Rücknahmestelle, müssen diese innerhalb eines Monats gemeldet Muss sich der Händler zusätzlich zur EAR auch bei seiner im Bundesland zuständigen Behörde anzeigen? Ja, diese doppelte Anzeigepflicht von Händlern besteht weiterhin (gemäß 53 KrWG). Händler, die Altgeräte dauerhaft zurücknehmen, haben dies der zuständigen Behörde (z.b. der Verwaltung der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, in dem der Händler seinen Unternehmenssitz hat) vor Beginn der Rücknahme formlos anzuzeigen: Entwurf Musteranschreiben oder fax: An die Kreis /Stadtverwaltung Bitte Weiterleitung an die zuständige Abfallbehörde! Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen ab ((Datum)) gebrauchte Elektrogeräte zurück und führen sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zu. Mit freundlichem Gruß Welche Dokumentationspflichten hat der Einzelhandel, wenn er Elektro Altgeräte zurücknimmt? Händler müssen als Abfallbeförderer ein Register führen ( 24 Absatz 7 NachwV). Es ist auch eine elektronische Registerführung möglich. In diesem Fall ist die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Es reicht ein Register je Standort. Wie sollte das Abfallregister geführt werden? Das Register sollte 1.) aus einem Deckblatt mit Angabe der Abfallarten und Abfallschlüssel sowie Firmenname, Anschrift des Händlers, ggf. genauere Bezeichnung der Anfallstelle bestehen und 2.) aus einer fortlaufenden Auflistung aller Abholvorgänge mit Angabe von: Datum der Übergabe, Abholer bzw. Abgabestelle (z.b. Schadstoffmobil XY, Wertstoffhof XY, Lightcycle ), Menge der überreichten Geräte bzw. Größe und Anzahl der Behältnisse, Name und Unterschrift der/des Abgebenden (z.b. Verkäufer/in) bestehen. Eine chronologische Ablage von entsprechenden Lieferbelegen ist zulässig, wenn sie die erforderlichen Angaben enthalten. Elektro Altgeräte im Handel 3

4 Entwurf Abfallregister Verzeichnisdeckblatt: Abfallregister Ni Cd Batterien Alkalibatterien (außer ) Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Batterien und Akkumulatoren (die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten) Batterien und Akkumulatoren (mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen) gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen) gebrauchte elektrische und elektronische Geräte (mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen) Musterhändler GmbH Filiale 1 Musterstraße Musterstadt Entwurf Abfallregister Auflistung: XX / Müllverwertungsanlage Musterstadt / 3 Kühlgefrierkombis / Max Mustermann/ ((Unterschrift)) XX / Lightcycle Musterstadt / 75 Altlampen / / Max Mustermann/ ((Unterschrift)) XX / Schadstoffmobil Musterstadt / 10 Elektro Kleingeräte / Max Mustermann/ ((Unterschrift)) XX / Müllverwertungsanlage Musterstadt / Spülmaschine, Backofen, Herdplatte, Abzugshaube, Kühl Gefrierkombi / Max Mustermann/ ((Unterschrift)) Welche Mitteilungspflichten hat der Händler? Jeder Händler, der Elektro Altgeräte zurücknimmt, muss bis zum 30. April des Folgejahres bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR) mitteilen, welches Gesamtgewicht er in den 10 Kategorien (1: Haushaltsgroßgeräte / 2: Haushaltskleingeräte / 3: Geräte der IT und TK Technik / 4: UE Geräte und Photovoltaikmodule / 5: Beleuchtungskörper / 6: elektrische und elektronische Werkzeuge / 7: Spielzeuge sowie Sport und Freizeitgeräte / 8: Medizinprodukte / 9: Überwachungs und Kontrollinstrumente / 10. Automatische Ausgabegeräte) zurückgenommen und an die kommunale Sammelstelle weitergegeben hat. Gasentladungslampen und sonstige Lampen müssen gesondert ausgewiesen Das Gewicht kann auch fundiert geschätzt TIPP: Wenn der Händler zur Rücknahme verpflichtet ist, sich bei der EAR angezeigt hat, aber kein Konsument Elektro Altgeräte beim Händler abgegeben hat, muss der Händler bei der EAR keine Nullmeldung machen. Händlern, die die Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig machen, droht eine Geldbuße bis zu Euro. Muss der Händler einen Abfallbeauftragten bestellen? Zur Zeit auf Grund der geänderten Rechtslage nicht. Das wird sich jedoch voraussichtlich ab Frühjahr 2017 durch eine Novelle der Abfallbeauftragtenverordnung ändern. Nach dem derzeitigen Stand werden verpflichtete Händler einen Abfallbeauftragten bestellen und bei den Behörden anzeigen müssen. Freiwillig zurücknehmende Händler benötigen einen solchen erst ab 2 t Sammelmenge gefährlicher Abfall (Elektro Altgeräte sind regelmäßig als gefährlicher Abfall anzusehen) und ab 20 t nicht gefährlicher Abfall. WO ABGEBEN? Ist die kommunale Sammelstelle verpflichtet von den Händlern Elektro Altgeräte aus privaten Haushalten anzunehmen? Ja, Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Händlern angeliefert werden, gelten als Altgeräte aus privaten Haushalten des Gebietes des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers, in dem der Gewerbetreibende oder Vertreiber seine Niederlassung hat. TIPP: Falls der Händler aber Elektro Altgeräte bei einer kommunalen Sammelstelle in einem anderen Gebiet abgeben will, sollte er sich für alle Fälle bei der Kommune erkundigen, ob diese einen Nachweis über den privaten Vorbesitzer des Altgerätes verlangt. Darf die Kommune die Annahme von Elektro Altgeräte begrenzen? Ja, die Annahme darf auf bestimmte Altgeräte Arten je Standort beschränkt Bei Anlieferungen von mehr als 20 Haushaltsgroßgeräten, Kühlgeräten, automatischen Ausgabegeräten, ölgefüllten Radiatoren oder Photovoltaikmodulen ist vorab bei der kommunalen Sammelstelle Anlieferungsort und zeitpunkt abzustimmen. Trotzdem muss es im Gebiet der Kommune Sammelstellen für alle Sammelgruppen geben. TIPP: Generell empfiehlt sich, vorab bei der Kommune zu klären, welche Geräte in welcher Menge, wo und mit welchen Nachweisen abgeliefert werden können. Welchen Schrotthändlern dürfen Elektro Altgeräte weitergegeben werden? Nur zertifizierten Erstbehandlungsanlagen: Händler sollten sich vom Schrotthändler sein Zertifikat Erstbehandlungsanlage nach ElektroG aushändigen lassen. Auch Entsorgungsfachbetriebe dürfen Elektro Altgeräte annehmen, wenn in dem Zertifikat des Betriebes ausgewiesen wurde, dass die Einhaltung der Anforderungen nach ElektroG geprüft wurde. Dieses stellen technische Überwachungsorganisationen (Dekra, TÜV etc.) zertifizierten Betrieben aus. Darin muss mindestens das Sammeln bzw. bei Abholung das Befördern der betreffenden Abfallkategorien mit entsprechenden Abfallschlüsselnummern bzw. den Sammelgruppen verzeichnet sein (z.b gebrauchte elektrische und elektronische Geräte etc.). Außerdem muss das Zertifikat aktuell gültig sein und sollte nach Ablauf aktualisiert abgefragt WAS BEI LEUCHTMITTELN BEACHTEN? Was muss der Händler bei der Rücknahme von Leuchtmitteln beachten? Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, kann der Händler kostenlos geeignete Sammelboxen bei Lightcycle bestellen. Kleine Sammelbox für ca. 150 Stück: 37 cm x 37 cm x 46 cm + Topschild 37 cm x 19 cm Anfragen können an Lightcycle unter info@lightcycle.de gerichtet Elektro Altgeräte im Handel 4

5 Welche Vorkehrungen sind für den Fall eines Glasbruchs bei Energiesparleuchten zu treffen? Bei Glasbruch sollten die Bruchstücke vorsichtig mit einem Blatt Papier oder einem feuchten Küchentuch aufgekehrt Dabei sollten Handschuhe getragen Die Räume sollten dann Minuten gelüftet Auf keinen Fall sollte ein Staubsauger benutzt werden, da Quecksilber leicht flüchtig ist. Tipp: Für die Entsorgung sollte ein verschließbares Behältnis bereitgehalten werden (z.b. Einmachgläser, Kunststofffässer mit Spannringdeckel, Eimer mit Deckel). Alle Behältnisse sollten deutlich gekennzeichnet Wo kann der Handel Altlampen zur Entsorgung abgeben? Die gesammelten Lampen können bei den geeigneten Altgeräte Sammelstellen (siehe kostenfrei abgegeben Tipp: Ab einer Jahresmenge von ca. 1 Tonne (ca Stück) bietet Lightcycle einen kostenlosen Abholservice mit Standardsammelbehältern (Gitterboxen) an. WELCHE DIENSTLEISTER? Gibt es BVT Dienstleistungspartner, die dem Händler zum Beispiel einen Rundum Service mit Anzeige des Händlers, Mengenmeldung und Rücknahme anbieten? Ja, Interseroh, Lightcycle und take e way bieten Systeme an, bei denen sich auch Händler gegenseitig als Rücknahmestelle zur Verfügung stehen. Lightcycle verfügt über Rückgabestellen für Lampen, die beiden anderen Systeme verfügen über die von einigen Institutionen mindestens geforderten Sammelstellen. Die Leistungen und Gebührenmodelle unterscheiden sich aber: Gebührenmodell Interseroh Interseroh bietet die Leistungen Anzeige, Mengenmeldung, Entsorgung, Nutzung des Rücknahmestellen Netzwerks für Onlinehändler und die Einbindung in das Netzwerk der Interseroh als Rücknahmestelle als Bausteine in einem modularen Vertrag an. Händler nutzen nur, was Sie auch benötigen. Eine persönliche Beratung ist inbegriffen. Die Preise reichen von 35 Euro zzgl. MwSt. für die Anzeige, über 45,50 Euro zzgl. MwSt. für die Abholung einer Gitterbox mit kleinen Geräten bis zu 270 Euro p.a. zzgl. MwSt. für die Nutzung der Interseroh Rücknahmen durch einen typischen kleinen Online Händler mit stationärem Standort. Letzterer Punkt ist ausschließlich für Onlinehändler erforderlich. Für die Einbindung der eigenen Standorte in das Rücknahmestellennetzwerk vergütet Interseroh die Leistung mit 50 Euro zzgl. MwSt. je Standort, auch wenn der Händler keinen Onlinehandel betreibt. Wenn Händler, die die Anzeige selbst durchführen oder die Entsorgung der Altgeräte durch kostenlose Abgabe an der Kommune regeln, benötigen Händler diese Bausteine nicht. Weitere Dienstleistungen bei Bedarf und auf Anfrage. Für große Onlinehändler erstellt Interseroh individuelle Angebote. Kontakt: Tel , uwe.brohsonn@interseroh.de Gebührenmodell Lightcycle Elektro Kleingeräte: 35 Euro bis 55 Euro zzgl. MwSt. je Abholung Preis inkl. Behältergestellung, Informationsmaterial und Entsorgung. Anzeige und Mengenmitteilung durch Lightcycle: 78 Euro zzgl. MwSt./Jahr Preis inkl. jährliche Mengenmitteilung und Verwertungsbestätigung an die EAR. Elektro Großgeräte: Preis auf Anfrage Online Handel: 250 Euro zzgl. MwSt./Jahr Preis für zentrale Kleingeräte Rücksendestelle, ReUse Prüfung und Entsorgung. Lampen: Preis auf Anfrage (abhängig vom Sortiment) inkl. Anzeige des Händlers, jährliche Mengenmitteilung inkl. Verwertungsbestätigung an die EAR durch Lightcycle. Kontakt: Tel , t.klimmeck@lightcycle.de Gebührenmodell take e way Elektro Kleingeräte: 354 Euro zzgl. MwSt. je Rücknahmestelle/Jahr Dafür wird die anfallende Bürokratie übernommen, wie z.b. Anzeigen bei der EAR sowie Meldungen über die Rücknahmemengen, deren Verbleib und über die Verwertungsquoten. Bestehende Entsorger können auf Wunsch mit eingebunden In diesem Paketpreis ist außerdem die Abholung und Entsorgung von 2 Behältern (zwischen 0,5 und 1 Kubikmeter Fassungsvermögen) mit Elektro Kleingeräten aber auch Lithium Akkus enthalten. Gasentladungslampen und Elektro Großgeräte: Preis auf Anfrage (Abholung, Entsorgung, Mengenmeldung etc.) Kontakt: Tel , , stepp@buhck.de Kontakt Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) An Lyskirchen 14 Telefon (0221) Köln Telefax (0221) E Mail: bvt@einzelhandel.de Internet: ev.de Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Anbieter jedoch keine Verantwortung. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Zwischen dem Anbieter der Informationen und dem Nutzer kommt kein Auskunfts oder Informationsverschaffungsvertrag zustande. Die Bereitstellung der Informationen stellt weder ein Angebot auf Abschluss eines solchen Vertrages dar, noch kann in dem Verhalten des Anbieters die Annahme eines entsprechenden Vertragsangebotes des Nutzers gesehen Schutzgebühr für Nichtmitglieder: 50. Kopie und Nachdruck auch auszugsweise sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt. Zur persönlichen Informationen, Weitergabe nur bei schriftlicher Genehmigung durch den BVT. Stand: Juli 2016 Elektro Altgeräte im Handel 5

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