HGON. Hintergrund. Kormoranabschuss
|
|
- Dominic Karsten Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HGON Hintergrund Kormoranabschuss Ein im Lahntal ansässiger Angelsportverein hat bei der Unteren Fischereibehörde des Lahn-Dill- Kreises Abschussgenehmigungen für den Kormoran beantragt. Wir haben unsere Argumente schriftlich vorgetragen und um Sachstandsmitteilung gebeten. Nachdem wir an die Beantwortung unserer Anfrage erinnert haben erhielten wir im Dezember die Mitteilung, dass die Entscheidung noch nicht getroffen sei und noch Stellungnahmen eingeholt würden. Aus Anlass eines Presseartikel in der WNZ, vom , haben wir nochmals nachgelegt. In dem Artikel wird über den Besatz mit Graskarpfen im gleichen Gewässersystem berichtet. Den Besatz mit Graskarpfen, der die Fischfauna des Gewässers ganz erheblich schädigt, haben wir außerdem gegenüber der Oberen Fischereibehörde beim RP Gießen beanstandet. Unser Schreiben an den RP/Obere Fischereibehörde und an die an die Untere Fischereibehörde finden Sie hier im Anhang.
2 Anerkannter Verband nach 29 Bundesnaturschutzgesetz HGON, Lindenstr. 5, Echzell Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.v. Regierungspräsidium Gießen Datum -Obere Fischereibehörde Landgraf-Philipp-Platz Gießen Aktenzeichen 219/08/RF Einsatz von Graskarpfen in den Dutenhofener See bei Wetzlar Bearbeiter: Stellv. Vorsitzender Berliner Str Solms (p) (d) Fax (p) fippl@hgon.de Vorsitzende Oliver Conz Sehr geehrte Damen und Herren, einem Bericht der Wetzlarer Neuen Zeitung vom entnehmen wir, dass der ASV Dutenhofen in den Dutenhofener See zwei Zentner Graskarpfen eingesetzt hat. Die Aussetzung von Graskarpfen ist ökologisch sehr schädlich und rechtlich problematisch. Der in Ostasien lebende Graskarpfen ist in Hessen eine gebietsfremde Art. In Deutschland wurde er in den 1970er Jahren anlässlich starker Eutrophierung der Gewässer gezielt zur Regulierung der Wasserpflanzenbestände eingesetzt (ein Tier kann an einem Tag bis zu 120 Prozent seines Körpergewichts fressen, das sind bis zu 60 kg!). Dies hatte zum Teil schwerwiegende Folgen. Vor allem die für Karpfen, Rotfedern und Schleien wichtigen Laichkraut-Bestände gingen dramatisch zurück. Vielen geschützten Wasserinsekten wie z.b. Libellen wurden wichtige Eiablagemöglichkeiten genommen, wodurch das Nahrungsnetz in den Gewässern empfindlich gestört wurde. Auch Unterstände und Nistnischen für viele Tierarten gingen verloren. Mancherorts wurde an den Gewässern der gesamte Pflanzenbestand vernichtet. Auch verheerende Rückgänge vorher intakter Schilfgürtel wurden dem Wirken des Graskarpfens zugeschrieben. Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt die Problematik in NeoFlora - Invasive gebietsfremde Pflanzen in Deutschland in Bezug auf Elodea canadensis wie folgt: Graskarpfen fressen nach verschiedenen Berichten die Pflanze zwar und Stellv. Vorsitzende Wolfram Brauneis Harald Reubert Ehrenvorsitzender Prof. Hans-Peter Goerlich Schatzmeister Ralf Siebert Landesgeschäftsstelle Lindenstr Echzell Fax HGON@hgon.de Internet: AK-Konto Sparkasse Wetzlar (BLZ ) Konto Weitere Konten: Sparkasse Wetterau (BLZ ) Konto Deutsche Bank Ffm. >Spendenkonto Naturschutz< (BLZ ) Konto Spenden sind steuerlich abzugsfähig! Seite 1 /
3 2 können Massenzuwachs damit begrenzen, andere Wasserpflanzen sind jedoch genauso betroffen. Der Einsatz von Graskarpfen kann damit in Gewässern mit mehreren Arten von Wasserpflanzen zu einer nicht vorhersehbaren Dominanzverschiebung auf Kosten der besonders gern gefressenen Arten führen. Das Ausbringen von Graskarpfen ist im übrigen nach dem Bundesnaturschutzgesetz genehmigungspflichtig. In Deutschland ist man sich der Problematik der Einschleppung und des Aussetzens gebietsfremder Arten zunehmend bewusst und ergreift Gegenmaßnahmen. So heißt es in der Schrift Fische in Baden-Württemberg. Ministerium für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg (2001) bezüglich des Graskarpfens: In Baden Württemberg werden sie [Graskarpfen, Marmorkarpfen und Silberkarpfen] seit längerem gezielt zurückgedrängt und dürfen ohne Genehmigung nicht in freie Gewässer ausgesetzt werden. Restbestände sind jedoch noch im gesamten Landesgebiet - vor allem in Baggerseen anzutreffen, da alle drei Arten mit der Angel schwer zu fangen und relativ langlebig sind. Abseits der nüchternen Sprache der Wissenschaft und der Verwaltung kann man das Problem auch kurz und bündig so beschreiben wie es auf der Angelsport-Website Anglerboard.de ein Angler tat: Hilfe Graskarpfen In unserem Vereinsgewässer [2,5 4 m tiefer See, Untergrund kiesig bis schlammig] wimmelt es von Graskarpfen, die Viecher fressen alles Grünzeug ratzebutz weg, so dass die eigene Brut (Hecht, Zander ) so gut wie überhaupt keine Überlebenschance mangels Versteckmöglichkeiten hat. Im hessischen Fischereigesetz ist in 2 als Ziel der Hege der Aufbau und die Erhaltung eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen artenreichen und ausgeglichenen Fischbestands festgelegt. Es steht außer Frage (siehe auch beispielsweise Definition im Bundesnaturschutzgesetz), dass der Graskarpfen keine heimische, sondern eine gebietsfremde Art ist. Ausdrücklich wird diese Sachlage bestätigt in der neuen hessischen Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei. Die besetzbaren Arten sind in 8 der VO aufgeführt. Der Graskarpfen gehört nicht dazu, er ist keine besetzbare Art! Wie kann unter diesen Umständen, die ja den Kennern bekannt sind bzw. sein müssten, eine Aussetzung von Graskarpfen in den Dutenhofener See erfolgen? Der Dutenhofener See ist kein abgeschlossenes Gewässer. Er dient als Retentionsraum der Lahn und wird bei jedem Hochwasser überflutet, so dass Fische aus dem See in die Lahn und in benachbarte Gewässer gelangen.
4 3 Der Westteil des Dutenhofener Sees selbst ist Naturschutzgebiet, unmittelbar angrenzend befinden sich die bedeutenden Naturschutzgebiete Lahnaue zwischen Atzbach, Dutenhofen und Heuchelheim sowie Auloch von Dutenhofen und Sändchen von Atzbach. Für diese Gebiet gilt ein Verschlechterungsverbot nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die NSG- Verordnungen sanktionieren das Aussetzen von Tieren und Pflanzen als Ordnungswidrigkeit. Bei einem Eindringen von Graskarpfen in die wasserpflanzenreichen Gewässer der Schutzgebiete ist zu befürchten, dass die Habitate von zahlreichen besonders geschützten Vogelarten, aber auch Libellen, Fischbrut etc. erheblichen Schaden erleiden (Verlust von Nahrung, Schlafplätzen, Versteckmöglichkeiten, Nistplätzen etc.) In einem eklatanten Widerspruch zu dem genannten Vorgang stehen ferner die Bestrebungen von Fischereiverbänden im Lahntal eine Abschussgenehmigung für den Kormoran zu erwirken. Einerseits wird beantragt, eine heimische Vogelart zu schießen, weil man eine Beeinträchtigung des Fischbestands befürchtet. Gleichzeitig setzen Fischereirechtsinhaber im gleichen Gewässersystem eine große gebietsfremde Fischart ein, mit der Folge, dass durch deren Ernährungsgewohnheiten die natürlichen Fortpflanzungs- und Aufzuchtmöglichkeiten zahlreicher Tierarten, nicht zuletzt der Jungfische, beeinträchtigt oder sogar zerstört werden. Ein Antrag auf Abschussgenehmigung ist bei der Unteren Fischereibehörde des Lahn-Dill-Kreises anhängig. Die Behörde haben wir mit gleicher Post über den Vorgang informiert und beantragt, von der Genehmigung abzusehen. Soweit die Zuständigkeit der Oberen Fischereibehörde nach 24 HFischG gegeben ist, erheben sich zunächst folgende Fragen: 1. Wurde die Aussetzung der Graskarpfen genehmigt? Wurden die absehbaren Schäden dabei bedacht? 2. Wie kann dieser Schaden verhindert werden? 3. Welche Abwehrmaßnahmen sind insbes. in Bezug auf die NSG und Natura2000-Gebiete zu treffen? 4. Wer kommt für Abwehrmaßnahmen auf? 5. Wie ist der Vorgang ordnungsrechtlich zu beurteilen? 6. Liegt ein Fall des Umweltschadensgesetz vor? 7. Ist der Besatz mit Graskarpfen gängige Praxis und ist daher zu befürchten, dass in weiteren Gewässern/Gewässersystemen aktuell noch Graskarpfen eingesetzt werden?
5 4 Wir möchten Sie bitten, sich dem Fall anzunehmen und uns über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Stellv. Landesvorsitzender der HGON, Leiter des Arbeitskreises Lahn-Dill zugleich Beauftragter der Staatlichen Vogelschutzwarte im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar Kopien: RP-Gießen, Obere Naturschutzbehörde Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde UNB der Stadt Wetzlar UNB des Lahn-Dill-Kreises UNB der Stadt Gießen Naturschutzbeiräte der vorgenannten Unteren Naturschutzbehörden Staatliche Vogelschutzwarte Frankfurt a.m. BUND-Kreisverband Lahn-Dill
6 Anerkannter Verband nach 29 Bundesnaturschutzgesetz HGON, Berliner Str. 11, Solms Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.v. Landrat des Lahn-Dill-Kreises Datum -Untere Fischerbehörde Karl-Kellner-Ring Wetzlar Aktenzeichen 220/08/RF Vergrämungsabschuss von Kormoranen im Lahntal Absender: Arbeitskreis Lahn-Dill Berliner Str Solms (p) (d) Fax (p) Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Mitteilung des Sachstandes in der o.g. Angelegenheit. Nahezu gleichzeitig entnehmen wir einem Bericht der Wetzlarer Neuen Zeitung vom , dass der ASV Dutenhofen im gleichen Gewässersystem (hier: Dutenhofener See) in größerem Umfang Graskarpfen eingesetzt hat. In dieser Angelegenheit haben wir ein Schreiben an die Obere Fischereibehörde gerichtet, dass wir als Anlage beifügen. Dies führt wieder zurück zu dem Antrag, eine Anzahl Kormorane zum Schutz von Fischbeständen zu erschießen. Es ist schwer zu glauben. Einerseits wird beantragt, eine heimische Vogelart zu schießen, weil man eine Beeinträchtigung des Fischbestands befürchtet. Gleichzeitig setzt ein weiterer Fischereirechtsinhaber im gleichen Gewässersystem eine große gebietsfremde Fischart ein, mit der Folge, dass durch deren Ernährungsgewohnheiten die natürlichen Fortpflanzungs und Aufzuchtmöglichkeiten zahlreicher Tierarten, nicht zuletzt der Jungfische, beeinträchtigt oder sogar zerstört werden. Der Antrag auf Kormoranabschuss wird spätestens mit der Aussetzungsaktion der Graskarpfen von Grund auf unglaubwürdig. Ökologisch ist er sowieso nicht begründbar, zumal der Kormoranbestand im Lahntal wie im gesamten Lahn-Dill-Kreis rückläufig ist. Vorsitzende Dr. Ursula Mothes-Wagner Stellv. Vorsitzende Wolfram Brauneis Oliver Conz Ehrenvorsitzender Prof. Hans-Peter Goerlich Schatzmeister Ralf Siebert Landesgeschäftsstelle Lindenstr Echzell Fax HGON@hgon.de Internet: AK-Konto Sparkasse Wetzlar (BLZ ) Konto Weitere Konten: Sparkasse Wetterau (BLZ ) Konto Deutsche Bank Ffm. >Spendenkonto Naturschutz< (BLZ ) Konto Spenden sind steuerlich abzugsfähig! Seite 1 /
7 Unter Berücksichtigung der an der Lahn bekannten ökologischen Probleme, wie z.b. Seite 2/2 dem sehr hohen Bestand des - ebenfalls künstlich eingebrachten Welses als größter Raubfischart, den weiteren (nicht erst jetzt) bekannt gewordenen Fehlbesatzmaßnahmen der teilw. naturfernen Gewässerstruktur durch den Status und die laufende Unterhaltung als Bundesschifffahrtsstraße, kann sich der Antragsteller nicht auf den Kormoranerlass und die in Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie genannten Ausnahmen von den Artenschutzbestimmungen stützen. Wir beantragen, angesichts der bestehenden Sachlage in Ausübung sachgerechten Ermessens den Antrag ohne Aufhebens abzulehnen. Besser sollte er umgehend zurückgezogen werden. Für eine Mitteilung über die weitere Vorgehensweise wären wir Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen Stellv. Landesvorsitzender der HGON, Leiter des Arbeitskreises Lahn-Dill zugleich Beauftragter der Staatlichen Vogelschutzwarte im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar
Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/1042. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft Hannover, den 06.06.2018 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes Berichterstattung: Abg. Karin Logemann (SPD)
MehrUnser aktuelles Artenschutzprojekt: Die Wiederansiedlung der Äsche in der oberen Nidda
Unser aktuelles Artenschutzprojekt: Die Wiederansiedlung der Äsche in der oberen Nidda Als größter und längster Fluss im Wetteraukreis spielt die Nidda als Lebensraum in unserer Region eine wichtige Rolle.
MehrStatement und Beispiele der HGON
Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Statement und Beispiele der HGON Wetzlar, den 29.11.2014 Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie Anregungen der HGON Grundlegende Ursachen für
MehrSchutzmaßnahmen gegen Kormorane (Phalacrocorax carbo sinensis)
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Anschriften gemäß Verteiler
MehrSchutzmaßnahmen gegen Kormorane (Phalacrocorax carbo sinensis)
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Anschriften gemäß Verteiler
MehrVerbandsrundschreiben 1/ Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches 2017.
Verbandsrundschreiben 1/2017-1 Liebe Vereinsvorstände, sehr geehrte Damen und Herren, Wir wünschen Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern ein erfolgreiches 2017. Erlauben Sie uns auf 2 wichtige Sachverhalte
Mehr- Gewässer, Ufer, Aue - Maßnahmen zur Auenreaktivierung im Projekt LiLa Living Lahn
- Gewässer, Ufer, Aue - Maßnahmen zur Auenreaktivierung im Projekt LiLa Living Lahn Wiebke Büschel 2. Hessische Landesnaturschutztagung 02.11.2017, Gießen Die Lahn Quelle: wikipedia Folie 2 Gewässer, Ufer,
MehrLeitfaden und Muster für einen Hessischen Hegeplan
Leitfaden und Muster für einen Hessischen Hegeplan Christoph Laczny, Regierungspräsidium Kassel, Obere Fischereibehörde Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Grundlagen zur Erstellung eines Hegeplans für
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3338 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 des Abgeordneten Werner-Siegwart Schippel SPD-Fraktion Drucksache 5/3150 Schäden an den Fischbeständen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrDie EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz
Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.
Mehr1 von :20
1 von 6 16.08.2016 13:20 Landesrecht TH Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ThürFBBrVO Ausfertigungsdatum: 207.1998 Textnachweis ab: 002003 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. 1998, 281 Gliederungs-Nr:
MehrLandratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz 53.04 Untere Naturschutzbehörde Dienstgebäude 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 10 46 80, 69036
MehrFischbestände erheblich bedroht
Presse - Info der ARGE Fisch(otter) Fischbestände erheblich bedroht Wir wollen die Existenz keiner Tierart in Frage stellen und treten für den Erhalt der Artenvielfalt ein. In unserer von Menschenhand
MehrDas neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010
Das neue Naturschutzrecht in Thüringen ab dem 01. März 2010 Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte Naturschutzvereine Petra Pagel, TMLFUN 1 Themenüberblick Artenschutz Naturschutzbeiräte anerkannte
MehrThüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Postfach Erfurt
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Postfach 90 03 65 99106 Erfurt 28.10.2016 Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen in der Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten
MehrProf. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts
Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
MehrSie vereinen Naturschutz und Angelsport - Pinneberg - Hamburger Abendblatt. Sie vereinen Naturschutz und Angelsport
Seite 1 von 5 Adresse dieses Artikels: http://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article209460479/sie-vereinen-naturschutz-und-angelsport.html Pinneberg Nachrichten Sport KREIS PINNEBERG Sie vereinen Naturschutz
MehrFachaufsichtsbeschwerde. Herrn Johannes Baron, Regierungspräsident Darmstadt
11.04.2012 Fachaufsichtsbeschwerde Per e-mail an: Herrn Johannes Baron, Regierungspräsident Darmstadt (nicole.stascheit-koenig@rpda.hessen.de) Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtagsparlament Wiesbaden
MehrBebauungsplan Nr. 1732, Nahversorgung Vinnhorst / BV Werder Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB
BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Friends of the Earth Germany BUND Region Hannover, Goebenstr. 3a, 30161 Hannover Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Stadtplanung
MehrFortbildung für Architekten und Planer
Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders
MehrKostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)
Ein Service des Bundesamtes für Naturschutz Der Auszug aus der Kostenverordnung wird im Wesentlichen auf den Bereich der Einfuhr und Ausfuhr geschützter Arten beschränkt: Kostenverordnung für Amtshandlungen
MehrOrdnungsbehördliche Verordnung über den Fisch- und Laichschonbezirk Buchholzer Weiher
Ordnungsbehördliche Verordnung über den Fisch- und Laichschonbezirk Buchholzer Weiher Stadt Mechernich, Kreis Euskirchen vom 08.07.2010 Aufgrund des 44 Abs. 1 Buchst. a) und b) des Fischereigesetzes für
MehrDer Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans
Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1 Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen
MehrWiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck
Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten
MehrVerordnungsentwurf des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz
Verordnungsentwurf des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verbotendes 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur
MehrHandbuch Hessen 6. Lieferung Dezember 2008
5.2 Ergänzende Maßnahmen 5.2.6 NATURA 2000 Bezug zu WRRL, sonstigen RL der EU etc, Guidance Papers, Gesetze etc. des Bundes und Hessens, LAWA-Regeln, sonstige relevante R.d.T. WRRL Die WRRL verlangt in
Mehrfür den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Natura 2000-Gebieten in der Nord- und Ostsee Prof. Dr.DetlefCzybulkaDetlef Instrumente Gebietsmanagement
MehrFischerreirecht. Tab 2 Tab 3 Tab 4. Tab 1. Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg
Fischerreirecht Die Landesfischereiverordung regelt die Umsetzung dieser Rechtverhältnisse. Materielles Recht Fischereigesetz Baden- Württemberg Formelles Recht Fischereigesetze: Angeln in Baden-Württemberg
MehrFISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf
FISCHEREIFORSCHUNGSSTELLE DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG bei der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg Untere Seestraße 81. 8885 Langenargen
MehrThüringer Fischereigesetz. Arbeitshilfe Arbeitshilfe Arbeitshilfe Arbeitshilfe LESEPROBE. W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag
Thüringer Fischereigesetz W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag Arbeitshilfe Arbeitshilfe Arbeitshilfe Arbeitshilfe Die Änderungen des Thüringer Fischereigesetzes auf Grund von Artikel 1 des Ersten Gesetzes
MehrU M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T
U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Art 15 Abs 1 B-VG - Gesichtspunktetheorie - Berücksichtigungsprinzip: Die Verfassung verlangt sowohl vom Land als auch vom Bund,
MehrRechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung
Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
MehrDie wichtigsten Fischarten im Chiemsee sind: Renke, Brachse, Aal, Seesaibling, Seeforelle, Barsch, Hecht und Zander.
Berufsfischerei auf dem Chiemsee Mit seiner Wasserfläche von über 84 qkm ist der Chiemsee der zweitgrößte, ganz auf deutschem Boden befindliche Binnensee, was ihm den Titel "Bayerisches Meer" eingebracht
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrKormorane in der Fußacher Bucht
Kormorane in der Fußacher Bucht Bisheriger Kenntnisstand, Auswirkungen auf Fische und Fischerei, Maßnahmenvorschläge Juli 2005 Expertise im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung Peter Rey Andreas Becker
MehrÖKF FishLife Forum Linz, April 2017 Dr. Franz Kohl (ÖKF)
ÖKF FishLife Forum Linz, 21. - 22. April 2017 Dr. Franz Kohl (ÖKF) Seit 25 Jahren die gleiche Leier... Immer wenn bei Kormoran, Biber oder Otter über Regulierung oder Abschüsse diskutiert wird, trommeln
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrAllgemeinverfügung. 1. Betretungsverbot
Allgemeinverfügung Die Stadt Baden-Baden als untere Naturschutzbehörde erlässt aufgrund von 44 Abs. 3 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz
MehrKleiner Leitfaden für Angler....und alle, die es werden wollen
Kleiner Leitfaden für Angler...und alle, die es werden wollen Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen, und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte
MehrDie ÄSCHE Fisch des Jahres 2011
Die ÄSCHE Fisch des Jahres 2011 VDSF, ÖKF, DAV und der VDST haben die Äsche zum Fisch des Jahres 2011 gewählt Wohl einer der schönsten Süßwasserfische. In Thüringer Flüssen ist sie nur noch selten anzutreffen.
MehrLandkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten
MehrVerordnung. des Landratsamtes Neu-Ulm. über den geschützten Landschaftsbestandteil Am Eisenbach bei Unterroth, Gemeinde Unterroth. vom
Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm über den geschützten Landschaftsbestandteil Am Eisenbach bei Unterroth, Gemeinde Unterroth vom 03.08.1989 in der Fassung der Anpassungsverordnung vom 14.12.2001 in
MehrSeit wann hat Ihre Behörde Affenversuche in der Hirnforschung am MPI genehmigt und wann lief die letzte Genehmigung aus?
Auseinandersetzung mit der tierversuchsgenehmigenden Behörde Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes wegen Schicksal der Tiere am Max Planck Institut Tübingen Nachstehend
MehrSeit wann hat Ihre Behörde Affenversuche in der Hirnforschung am MPI genehmigt und wann lief die letzte Genehmigung aus?
Auseinandersetzung mit der tierversuchsgenehmigenden Behörde Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes wegen Schicksal der Tiere am Max Planck Institut Tübingen Nachstehend
MehrNicht heimische und gebietsfremde Arten in der Aquakultur Alien species
Nicht heimische und gebietsfremde Arten in der Aquakultur Alien species Thomas Schaarschmidt LALLF M-V, Abt. 7: Fischerei und Fischereiwirtschaft Nicht heimische und gebietsfremde Arten in der Aquakultur
MehrArten von Landschaftsschutzgebieten (LSG) nach dem besonderen Schutzzweck
Regierungspräsidium Darmstadt Arten von Landschaftsschutzgebieten (LSG) nach dem besonderen Schutzzweck Auenlandschaftsschutzgebiete Auenlandschaftsschutzgebiete wurden erst seit Ende der 80er Jahre des
MehrHerzlich Willkommen! FREIWILLIGE VEREINBARUNG NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN PLAUER SEE: 2. Gesprächsrunde. Plau am See, 09.
Herzlich Willkommen! 1 - Begrüßung, Einleitung Ablauf: - Vortrag zum Thema: Monitoring der Dauerbeobachtungsflächen am Plauer Werder - Austausch zum Verlauf der vergangenen Saison und Vorschläge zu Anpassungen
MehrAngeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft Unterspreewald Schlepzig
Angeln in den Gewässern der Fischereigenossenschaft Unterspreewald Schlepzig - Natur pur - vielfältige Gewässer - artenreicher Fischbestand - Angeln bei Tag und bei Nacht, auch vom Kahn - bequeme Anfahrt
MehrUnterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte
Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück
MehrEinwohnerversammlung 24. Februar Konzept zur Verbesserung der Wasserqualität des Holtsee
Einwohnerversammlung 24. Februar 2016 Konzept zur Verbesserung der Wasserqualität des Holtsee 10 + 1 1. Bestandsaufnahmen 2. ökologisches Gänsemanagement 3. Puffer Funktion 100 m 4. Drainageerkundungen
MehrGenehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen
MehrPräambel. 1 Naturschutzgebiet
Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,
MehrVerordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt Vom 20. Oktober 2016
Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt Vom 20. Oktober 2016 Aufgrund des 14 Abs. 2 in Verbindung mit 12 Abs. 2 Nr. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz
MehrUmsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie
Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unter Verwendung einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Kreiskonferenz Groß-Gerau, 27. Mai
MehrZusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung
Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung Nora Kretzschmar Fachreferentin für Naturschutz und Umweltrecht Fachbereich Nachhaltige Landnutzung, Ländlicher
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrRegelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Lippeaue des Kreises Unna (Stand: Jan. 2010; inkl. einer erteilten Befreiung)
Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Lippeaue des Kreises Unna (Stand: Jan. 2010; inkl. einer erteilten Befreiung) Ausgangslage: Die Lippe mit Teilen ihrer Aue ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet)
MehrFischschutz und Fischwege im fischereirechtlichen Vollzug
Fischschutz und Fischwege im fischereirechtlichen Vollzug Konferenz Bonn 27.11.2014 Fischschutz und Fischabstieg - Prioritäten für die Zukunft Frank Hartmann Fischereirecht = Ländersache kein Bundesfischereirecht,
MehrBekämpfung von invasiven Arten
Regierungspräsidium Gießen Bekämpfung von invasiven Arten Der Umgang mit invasiven Arten in Mittelhessen unter Einbindung des Ehrenamtes Jutta Neumann Dez. 53.2 / Artenschutz Tel.: 0641/303-5552 jutta.neumann@rpgi.hessen.de
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7373 15. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrDas Synergieprogramm Chancen für Kommunen und Land
Das Synergieprogramm Chancen für Kommunen und Land Bericht des RP-Projektteams Synergienutzung N2000 + WRRL Ann-Kathrin Ehrhardt Projektteam Synergienutzung Natura 2000 & WRRL Natura 2000 Obere Naturschutzbehörde
MehrEnde Januar Anfang Februar 2017 wurden auch die Schlafbäume beim Neckarwehr in Neckarsulm, siehe Anlage, gerodet.
Seit dem Winterhalbjahr 2002/2003 erfassen Mitarbeiter der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Heilbronn, unterstützt von den Naturschutzverbänden NABU und BUND, die Rastbestände der überwinternden Kormorane,
MehrBefischungsergebnisse Waddenhauser See
Befischungsergebnisse Waddenhauser See Sehr geehrter Herr Siedler, im Nachgang zu meinen Untersuchungen am Waddenhauser-, Rethmeier- und Heidesee informiere ich Sie hiermit über die Befischungsergebnisse.
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2017 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
MehrForum Vertragsnaturschutz zum Wohle unserer Zukunft 100 Jahre HLG, Marburg 8. Juni 2018
Forum Vertragsnaturschutz zum Wohle unserer Zukunft 100 Jahre HLG, Marburg 8. Juni 2018 Rolle des Vertragsnaturschutzes zur Erfüllung der Anforderungen des Managements von Schutzgebieten und Arten Peter
Mehr10. Februar Fachtagung Fischartenschutz & Gewässerökologie. Regierungspräsidium Darmstadt, Obere Fischereibehörde, Obere Naturschutzbehörde
Die Wiedereinbürgerung des Schneiders (Alburnoides bipunctatus in der Nidda) 10. Februar 2017 14. Fachtagung Fischartenschutz & Gewässerökologie Regierungspräsidium Darmstadt, Obere Fischereibehörde, Obere
MehrJahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016
Stand: 14.6.2016 Entwurf Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016 xx. Gesetz: Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), Wiener Naturschutzgesetz; Änderungen Gesetz, mit dem
MehrHavarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg (Wümme) Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Referentin: Janine Käding Gliederung Schadensereignis Rechtsgrundlagen Anhaltspunkte für Biodiversitätsschaden
MehrWussten Sie schon? Pferden aufgebaut werden.
Im VDZ zusammengeschlossene Zoos und Aquarien tragen wesentlich zum Schutz der Natur und ihrer Bewohner bei: Kaum eine andere Einrichtung informiert gleichzeitig Millionen von Menschen über dieses Thema,
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrBedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung
Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose
MehrDas Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG
P. Schütz Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrBundesnaturschutzgesetz: BNatSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach
der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß
MehrArtenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven
Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus
MehrRevision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah
MehrDie Kinzigaue im Raum Langenselbold. Aspekte des Naturschutzes
Die Kinzigaue im Raum Langenselbold Aspekte des Naturschutzes Bernd Leutnant Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum Main-Kinzig-Kreis 1 Ein Blick zurück Kompensationskonzept Kinzig (KOKOKI): Große
MehrStellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az /9
Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes Az. 512-32001/9 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin BUND-Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung
MehrDrucksache 17/ Deutscher Bundestag Wahlperiode C. Alternativen Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7352. D. Kosten Wurden im Ausschus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7673 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der
MehrBegründung der veterinärbehördliche Tierseuchenanordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom : Az.:
Begründung der veterinärbehördliche Tierseuchenanordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.07.2008: Az.: 35-9123.90 / 0025: Seit Mitte Juni 2008 wurde ein verstärktes Fischsterben (hauptsächlich
MehrPreise Erlaubnisscheine 2015
Preise Erlaubnisscheine 2015 Alveser See Landkreis Nienburg, nördlich von Hoya, linksseitig der Weser, Weseraltarm Nächster Ort: Magelsen Fläche: Mischgewässer, ca. 15 ha, mittlere Tiefe 3 m, max. 7 m
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrStadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur
MehrNatura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
MehrWege zur Synergienutzung von Natura 2000 und WRRL im Verwaltungsvollzug
Wege zur Synergienutzung von Natura 2000 und WRRL im Verwaltungsvollzug Bericht des RP-Projektteams Synergienutzung zwischen Natura 2000 & Wasserrahmenrichtlinie Ann-Kathrin Ehrhardt & Herbert Diehl Rechtlicher
MehrRegierungspräsidium Gießen. Abteilung V Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Gießen Abteilung V Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz Natur, ländlicher Raum und Verbraucherschutz Eine intakte Natur, gesunde Lebensmittel und die Entwicklung ländlicher
MehrUnser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013
Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr
MehrFBM. Antrag und Verwendungsnachweis auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes NRW. Eingangsstempel LWK
Antrag und Verwendungsnachweis auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes NRW nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe, RdErl. d. Ministeriums für
MehrFaxHerr Eichhorn. i: Vermittlung. i,v,~i({~\ Unser Zeichen. III/Eh-pa 1 Zentralregistratur
GEMEINDE ::;q d rl2, {( GLASHÜTTEN ORTSTEILE: GLASHÜTTEN - OBEREMS - SCHLOSSBORN HOCHTAUNUSKREIS PARTNERSCHAFT MIT DER GEMEINDE CAROMB I FRANKREICH Gemeindeverwaltung, Bürgerhaus, SchloßbornerWeg 2, 61479
MehrZur Situation der Gelbbauchunke in Hessen Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.v. (AGAR)
CHRISTIAN GESKE & ANDREAS MALTEN Zur Situation der Gelbbauchunke in Hessen Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e.v. () IUCN: Least Concern FFH-Anhänge: II & IV Rote Liste Deutschland
MehrHerr Dr. Hubert Große-Siestrup
Landesuntersuchungsamt 56068 Koblenz Kreisverwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz über: Landesuntersuchungsamt 56068 Koblenz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Poststelle@mulewf.rlp.de
MehrSynopse ThürFischG/Erstes Gesetz zur Änderung des ThürFischG vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 172) Erfurt,
Synopse ThürFischG/Erstes Gesetz zur Änderung des ThürFischG vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 172) Erfurt, 03.12.2014 1 1 Sachlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt die Fischerei
MehrZentraler Kreditausschuss Bundesverband deutscher Banken e.v. Burgstraße Berlin
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Zentraler Kreditausschuss Bundesverband deutscher Banken e.v. Burgstraße 28
Mehr