Einführung elektronischer Vergabe Ausschreibungsunterlagen für Firmen im Internet

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr Donnerstag, den März Juli Jahrgang Einführung elektronischer Vergabe Ausschreibungsunterlagen für Firmen im Internet Eine neue Ära im Bereich der kommunalen Auftragsvergabe wird jetzt mit der Einführung der elektronischen Vergabe zum April 2016 in der Verbandsgemeine Alzey-Land eingeläutet. Dann wird die VG Alzey-Land alle Ausschreibungen nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich in elektronischer Form der Internet-Ver - gabeplattform subreport (www. subreport.de) zur Verfügung stellen. Wer sich näher informieren möchte bzw. dort noch nicht angemeldet ist, kann das nun unter Telefon: bei Herrn Stefan Ehl innerhalb weniger Minuten erledigen. Davon profitieren alle beteiligten Akteure: Die Firmen kommen komfortabel und kostenlos an die Ausschreibungsunterlagen im Internet. Diese können sie dann mit ihrer eigenen Software elektronisch verarbeiten und direkt wieder zurücksenden. Nicht zuletzt weil der Postweg entfällt, kann die Verwaltung schneller das beste Angebot ermitteln und somit zeitnah Material und Dienstleistungen beschaffen. Einfacher, schneller und sicherer kalkulieren und Angebote einreichen - Unternehmer und Verwaltung sparen damit Zeit und Geld. Das Programm subreport ELViS ist einfach zu bedienen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmen nicht von den technischen Hürden einer Vergabeplattform abgeschreckt werden. Die Firma subreport hat als Ausschreibungsdienst seit über 90 Jahren in der Branche einen Namen. Hinsichtlich der Papierangebote wird aber ein angemessener Übergangszeitraum gewährt. Damit sich die Firmen nach und nach das neue Verfahren einstellen können, ist die Teilnahme am Vergabeverfahren daher auch noch schriftlich möglich. Es sind aber schon jetzt elektronische Angebote erwünscht. Fragen zur Abgabe eines elektronischen Angebots und zur Beschaffung einer digitalen Signatur beantwortet die Firma subreport gern auch telefonisch. Auf Wunsch nehmen wir die Firmendaten gerne in unser Bieterverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, damit eine persönliche Benachrichtigung über unsere aktuellen Ausschreibungen per erfolgen kann. Der entsprechende Antrag zum Eintrag in das Bieterverzeichnis sowie weitere Informationen ist unserer Homepage unter alzey-land.de zu finden. Unsere Mitarbeiterin Frau Bettina Müller der zentralen Vergabestelle steht bei Fragen rund um das Vergabeverfahren unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Bettina Müller Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße Alzey Tel Fax: mueller.bettina@alzey-land.de VG Wo bist Du? Ökum. Jugendkreuzweg 2016 in Saulheim Am Palmsonntag, den 20. März, veranstaltet die Ev. Kirche in Saulheim, gemeinsam mit dem Bund der Deutschen Kath. Jugend des Dekanats Alzey/Gau-Bickelheim den diesjährigen Ökum. Jugendkreuzweg mit Beginn in Ober-Saulheim. Unter dem Thema Wo bist Du?, besteht Gelegenheit sich die Karwoche einzustimmen. Um 15 Uhr in der ev. Kirche von Ober-Saulheim startend, geht es ein Wegstück mit 8 Kreuzwegstationen zur kath. Kirche in Nieder-Saulheim. Im Anschluss lädt das Vorbereitungsteam alle TeilnehmerInnen zu Kaffee und Kuchen in das Dietrich-Bonhoeffer-Haus im ev. Pfarrheim ein. B.U. Großer Rheinhessen-Tag der VG Alzey-Land Aussteller für Genießermesse gesucht Unter dem Motto Rheinhessen erleben veranstaltet die Verbandsgemeinde Alzey-Land eine Genießermesse mit dem Schwerpunkt Produkte von Direktvermarktern. Die Veranstaltung findet am 23. und 24. April jeweils von Uhr in der Petersberghalle in Gau-Odernheim statt. Für die Genießermesse können sich Aussteller aus ganz Rheinhessen, die ihre Produkte an diesen beiden Tagen vorstellen und anbieten möchten, bewerben. Bei den Produkten soll es sich um regionale Erzeugnisse aus eigener Herstellung, wie z.b. Käse, Wurst, Öle, Gewürze, Liköre, und Honig handeln. Eine Standgebühr wird nicht erhoben. Anlässlich des 200. Geburtstags Rheinhessens gibt es ein großes Eventprogramm unter dem Motto Rheinhessen Tag für Tag. Im Rahmen dieses Programms veranstaltet die Verbandsgemeinde Alzey-Land am 23. und 24. April einen großen Rheinhessen-Tag. An beiden Veranstaltungstagen soll von Uhr ein buntes Programm für Groß und Klein die Besucher begeistern. Interessierte Aussteller senden ihre Bewerbung mit Angabe der auszustellenden bzw. zu verkenden Produkte bis zum an: Verbandsgemeinde Alzey-Land, z. Hd. Frau Kerstin Rupp, Weinrufstraße 38 in Alzey oder per an rupp.kerstin@alzey-land.de. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Tel / an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 500 N O T D I E N S T E Polizeiinspektion Alzey Tel /9110 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Tel /9110 Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel / und rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel / für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Stromversorgung EWR Netz GmbH Tel / bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser) Tel / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel /730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Tel / Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) WOHNRAUM für Asylbewerber gesucht! Die Verbandsgemeinde Alzey-Land sucht dringend Wohnraum für Asylbewerber. Vertragspartner für die Mietverträge ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land. Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Sehr, Tel Herr Janosch, Tel Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen für das Wirtschaftsjahr 2016 vom Siehe im grünen Rahmen Seite 6 und 7. EWR prüft Beleuchtung Damit die Straßen und Plätze nachts gut beleuchtet sind, überprüft und reinigt die EWR Netz GmbH regelmäßig die Leuchten. Die EWR-Mitarbeiter sind daher im März in Biebelnheim, Esselborn, Freimersheim und Gau-Heppenheim unterwegs. Die Beleuchtung ist teilweise auch tagsüber eingeschaltet. Fragen zur Leuchtenreinigung beantworten Markus Hahn oder Erik Emmerich vom Regionalteam Wörrstadt, Telefon: EWR Sitzung des Verbandsgemeinderates Am Montag, dem 14. März 2016 um Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Sanierung der Turnhalle an der Schule am Adelberg in Flonheim 3. Erweiterung Grundschule Bechtolsheim 4. Bericht über den Stand der Bauleitplanung a) Bekanntgabe des Ergebnisses der Teilfortschreibung 2014 des Regionalen Raumordnungsplanes b) Information über die Teilfortschreibung Siedlungsentwicklung des Flächennutzungsplanes 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land c) Information über die Teilfortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land 5. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land Änderung Nr. 32/22 (Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr westlich der B 271 in Ober-Flörsheim); Änderungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB 6. Ehrenamtskarte 7. Vergabe der Sinkkastenreinigung in zehn Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Alzey-Land 8. Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für die Ökokontoflächen der Verbandsgemeinde Alzey- Land 9. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 10. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land Änderung Nr. 31/18; Abschluss eines Kostenübernahmevertrages gemäß 11 Absatz 1 BauGB 11. Personalangelegenheiten 12. Mitteilungen und Anfragen Steffen Unger Bürgermeister Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch einsehbar. Sitzung des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energieprojekte Verbandsgemeinde Alzey-Land Am Mittwoch, dem 6. April 2016 um Uhr, findet im Sitzungssaal in der Verbandsgemeindeverwaltung, Weinrufstraße 38, Alzey, eine Sitzung des Verwaltungsrates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Jahresabschluss 2015 a) Schlussbesprechung über die Prüfung des Jahresergebnisses 2015 Stellenausschreibung Zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben wir eine unbefristete Stelle im Kommunalen Vollzugsdienst (m/w) zu besetzen. Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst z. B. ordnungsbehördliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie z. B. Überwachung des ruhenden Verkehrs, Kontrolle und Ortsbesichtigungen bei Beschwerden und zur Durchsetzung von Maßnahmen im Bereich des POG und der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung, Kontrolle und Überwachung von Wirtschaftswegen bezüglich unberechtigter Nutzung sowie die Betreuung von Asylbewerbern. Der Dienst ist zum Teil auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen zu leisten. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, die uneingeschränkte körperliche Eignung zum Außendienst, sicheres und überzeugendes Auftreten und Verhandlungsgeschick, Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3). Der Privat-PKW sollte für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Grundkenntnisse in Englisch Wir bieten eine abwechslungsreiche Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen sowie Fortbildungsmöglichkeiten. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätes tens an die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Fachbereich 1, Weinrufstraße 38, Alzey. Da wir die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden, bitten wir die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten und keine Originale beizufügen. b) Feststellung des Jahresergebnisses zum c) Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Entlastung des Vorstandes und des stellvertr. Vorstandes für das Wirtschaftsjahr Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan Beratung und Beschlussfassung über die Erste Satzung zur Änderung der Anstaltssatzung vom Beratung und Beschlussfassung über die Erste Änderung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates vom Mitteilungen und Anfragen

3 Donnerstag, den 10. März 2016 Amtlicher Teil Seite 3 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Auftraggeber: Ausbau der Mainzer Straße in der Ortsgemeinde Framersheim Verbandsgemeindewerke Alzey-Land für die Hausanschlusserneuerung Ortsgemeinde Framersheim für den Straßenbau Folgende Arbeiten werden vergeben: Los 1: Kanalisation: ca. 400 m³ Aushub Hausanschlusserneuerung ca. 130 m Rohre DN 160 Rohre (PVC-U) ca. 27 St Hausanschlüsse sowie Nebenarbeiten. Los 2 Straßenausbau: ca. 400 m² Borde + Rinnen abbrechen ca. 950 m² Asphalt abbrechen ca. 400 m² Pflaster abbrechen ca m² Auskofferung ca. 900 to Frostschutz ca. 820 to Baugrundverbesserung ca m² Betonpflaster ca. 410 m Rinne aus Beton ca. 14 Stck. Straßenabläufe sowie Nebenarbeiten. Die Arbeiten werden zusammen vergeben. Ausführungsfrist: 2. Mai bis Ende August 2016 Die Ausschreibungsunterlagen inkl. CD-Rom sind gegen Zahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von 50,-- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey, Telefon: 06731/ schriftlich anzufordern. Die Einzahlung hat mit Verrechnungsscheck zu erfolgen. Der Erstattungsbetrag wird nicht zurückgezahlt. Versendung der Unterlagen ab: Submission: , 11:00 Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, Alzey, Sitzungssaal, 2. OG Für die Verbandsgemeindewerke Alzey-Land: gez. Schlamp, km. Werkleiter gez. Lepherc, techn. Werkleiter Für die Ortsgemeinde Framersheim: gez. Armbrüster, Ortsbürgermeister Nichtöffentlicher Teil: 6. Genehmigung der vierten Sitzungsniederschrift vom Mitteilungen und Anfragen Alzey, den Steffen Unger Bürgermeister und Vorsitzender des Verwaltungsrates Zuweisung aus dem Investitionsstock 2016 Kommunen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz allgemeine Zuweisungen, die jeder Ortsgemeinde im Bedarfsfall zustehen um ihre dauernden Ausgaben leisten zu können. Zudem gibt es besondere Mittel, die der Ortsgemeinde zur Durchführung großer Inves - titionen zur Verfügung gestellt werden. Solche Gelder werden alljährlich aus Mitteln des Investitionsstockes Antrag der Kommunen ausgesprochen. Aus Mitteln des Investitionsstockes 2016 hat das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur, Mainz, für die Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. für die Umstellung der Straßenbeleuchtung ,- bereitgestellt, für die Ortsgemeinde Biebelnheim ,- für die Sanierung ihrer Gemeindehalle und für die Ortsgemeinde Framersheim ,- für den Ausbau der Mainzer Straße (1. BA). Die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim erhält 1,12 Mio für den Neubau des Bürgerhauses. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Bad Kreuznach, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Flurbereinigung Gundersheim - Höllenbrand Projekt II Az.: HA5.1. Rüdesheimerstraße Telefon: Telefax: Internet: Flurbereinigung Gundersheim - Höllenbrand Projekt II Feststellung der Ergebnisse der Nachbewertung I. Feststellung Die am ausgelegten Ergebnisse der Nachbewertung werden hiermit gemäß 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) festgestellt. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch 62 Abs. 11 des Gesetzes vom (BGBl I S. 1010), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine schiebende Wirkung haben. III. Hinweis: 1. Die am festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des alten Bestandes vor Durchführung von Baumaßnahmen bilden die verbindliche Grundlage zur Berechnung des Abfindungsanspruches. Die Ergebnisse der erneuten Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung der Landabfindung und Geldausgleiche der Geld- und Sachbeiträge Begründung 1. Sachverhalt: Die Wertermittlung der Grundstücke im alten Bestand wurde vom bis von amtlichen Sachverständigen nach 27 bis 30 FlurbG durchgeführt. Infolge der Neugestaltung nach dem Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach 41 Flurbereinigungsgesetz) mussten Teile des Flurbereinigungsgebietes gemäß 44 FlurbG erneut bewertet werden. Diese Nachbewertung ist am von einem Sachverständigen unter Beteiligung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchgeführt worden. Die erneute Wertermittlung hat die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und ihnen im Anhörungstermin am erläutert worden sind. Einwendungen gegen die Nachbewertung wurden von den Beteiligten nicht vorgebracht. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Die Werte der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wurden nach 28 des FlurbG von amtlichen Sachverständigen ermittelt. Die Auswahl der Sachverständigen und die Durchführung der Wertermittlung sind sachgerecht erfolgt ( 31 FlurbG). Bei der Offenlegung sind keine Einwendungen vorgebracht worden Die formellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach 32 FlurbG sind gegeben. 2.2 Materielle Gründe Zur Senkung der Kosten für die Außenwirtschaft sind Teilflächen des Verfahrensgebietes durch Baumaßnahmen verbessert worden. Für die sachgerechte Bemessung der neuen Grundstücke und zur Ermittlung der Geld- und Sachbeiträge sind diese Flächen mit dem neuen Wert zu Grunde zu legen. Die materiellen Voraussetzungen zum Erlass dieses Verwaltungsaktes nach 32 FlurbG sind gegeben. 2.3 Gründe für die sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung der Feststellung der Ergebnisse der Nachbewertung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Der Besitzübergang ist für April 2016 vorgesehen. Die Beteiligten haben sich mit der Bestellung der Reben und der Bepflanzung der Weinberge diesen Termin eingerichtet. Eine Verzögerung würde zu erheblichen Nachteilen führen. Demgegenüber könnte durch die schiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung mit der Folge eintreten, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden könnten. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft bei. Im Hinblick den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegen damit vor ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer-Straße 60-68, Bad Kreuznach oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Schloßplatz 10, Simmern oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Abl der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Sig - natur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet der Seite unter Elektronische Kommunikation ausgeführt sind. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet der Seite ausgeführt sind. Im Auftrag Nina Lux Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon /

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 10. März 2016 Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 Bechtolsheim@ewr-internett.de oder gemeinde-bechtolsheim@ewr-internett.de Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / info@bermersheim-vdh.de Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de kiga-biebelnheim@gmx.de EWR prüft Beleuchtung Siehe unter VG Alzey-Land. Sitzung des Ortsgemeinderates Am Mittwoch, den 9. März 2016 um 19 Uhr, findet im Feuerwehrhaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Umwidmung der Straßenparzelle Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Biebelnheim, den 1. März 2016 Petra Bade Ortsbürgermeisterin Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / Fax / buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, dem um Uhr, findet im Ratssaal der Gemeinde eine nicht-/öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 Beratung und Beschlussfassung 2. Information zum weiteren Verl des Dorfwettbewerbs 3. Mteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ute Klenk-Kmann Ortsbürgermeisterin Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de Informationen zur Landtagswahl 2016 In Erbes-Büdesheim sind für die Landtagswahl am Sonntag, dem 13. März 2016, wieder zwei Stimmbezirke gebildet worden. Neben dem Wahlraum im Bürgerhaus, Nacker Straße 24, für den Stimmbezirk Erbes-Büdesheim befindet sich bei dieser Wahl der zweite Wahlraum für den Stimmbezirk Erbes-Büdesheim im Kath. Kindergarten, Hildegardisweg 1. In welchem Wahlraum der beiden Stimmbezirke die Wahlberechtigten wählen können, kann der bereits übersandten Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Auf der Wahlbenachrichtigung sind diese Informationen der Vorderseite oben rechts (grau unterlegt) abgedruckt. - Wahlamt - Bekanntmachung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim Bebauungsplan An der Sandkaute 4. Änderung der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. 2 Abs. 1 BauGB Az.: /9 Br Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep (BGBl. I S ) geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Nov (BGBl. I S. 1748) wird folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erbes-Büdesheim hat in seiner Sitzung am gem. 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes An der Sandkaute 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen Festsetzungen der baulichen Nutzung und Gebäudemaße sowie der Aussagen zur Oberflächenentwässerung und des ökologischen Ausgleichs bei den Grundstücken Flur 9, Nr. 102 und 105 überarbeitet und angepasst werden. Bei Grundstück Flur 9 Nr. 99 soll die Festsetzung Fläche für die Entwicklung von Boden, Natur u. Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) entfallen. Weiterhin soll die bestehende unterschiedliche Zuordnung der ökologischen Maßnahmen zwischen privaten und öffentlichen Eingriffen des ersten und zweiten Bauabschnitts vereinheitlicht werden. Zusätzlich ist die Anpassung der zeichnerischen Darstellungen der Straßenflächen im Plangebiet und die Neuregelung einer ökologischen Ausgleichsfläche ein Änderungsziel. Von der 4. Änderung ist der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes An der Sandkaute in seiner Fassung vom betroffen. Erbes-Büdesheim, Karl-Heinrich Sailer Ortsbürgermeister Esselborn Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / kontakt@gemeinde-esselborn.de EWR prüft Beleuchtung Siehe unter VG Alzey-Land. Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / 2 34 Privat / Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita@flonheim.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Flonheim sucht zum eine versierte, flexible Bürokraft 9 Stunden Basis. Die Hauptarbeitszeiten verteilen sich montags vormittags ab 8.15 Uhr und donnerstags nachmittags ab Uhr. Fit in Word und Exel, Schreiben von Protokollen (Extravergütung) und Bereitschaft zum zusätzlichen ehrenamtlichen Engagement wird vorausgesetzt, ebenso Verschwiegenheit und Loyalität. Vergütung erfolgt nach dem für den öffentlichen Dienst gültigen Tarifvertrag. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an die Ortsgemeinde Flonheim Marktplatz Flonheim U.B.-H.

5 Donnerstag, den 10. März 2016 Amtlicher Teil Seite 5 Sitzung des Gemeinderates Am Mittwoch, den um Uhr, findet im Gemeindesaal, Marktplatz 12, eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2016 mit Investitionsprogramm 2. Auffüllung Adelbergwiese (nach Ergebnis des Bauausschusses) Beratung und Beschlussfassung 3. Umbesetzung der Ausschüsse 4. Sachstandsbericht Kindertagesstätte 5. Friedhof Zufahrsgenehmigung für den Friedhof Flonheim Beratung und Beschlussfassung 6. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Flonheim, Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Siehe unter VG Alzey-Land. Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20: Donnerstag Uhr Telefon / (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de EWR prüft Beleuchtung Siehe unter VG Alzey-Land. Rohrnetzspülung Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH teilt mit, dass in Freimersheim an folgenden Wochentagen Rohrnetzspülungen vorgenommen werden: Fr. Mi., (4 Tage) Während des Spülvorgangs muss mit einem Druckabfall und einer Trübung des Wassers gerechnet werden. Diese Trübung ist nicht gesundheitsschädlich, kann sich aber z.b. beim Betrieb der Waschmaschine auswirken. Durch ein Ablen des Wassers lässt sich die Braunfärbung schnell beseitigen. Kontrollieren Sie Ihren Wasserfilter Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Sollte es bedingt durch die Spülung dennoch einmal in einer Kundenanlage zu einem Druckabfall durch zugesetzte Schmutzfilter, Perlatoren und Duschköpfe kommen, wird von der wvr den Kunden empfohlen, den Filter in der Anlage rückzuspülen oder die Filterkerze auszuwechseln sowie, falls erforderlich, Perlatoren und Duschköpfe zu reinigen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre wvr Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / gau-heppenheim@ewr-internett.de EWR prüft Beleuchtung Siehe unter VG Alzey-Land. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim für das Jahr 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresfehlbetrag ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen ,-- Euro die ordentlichen Auszahlungen ,-- Euro der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,-- Euro die außerordentlichen Einzahlungen -,-- Euro die außerordentlichen Auszahlungen -,-- Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 8.600,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite -,-- Euro verzinste Kredite -,-- Euro zusammen -,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt -,-- Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite genommen werden müssen, beläuft sich -,-- Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 45,-- Euro - für den zweiten Hund 60,-- Euro - für jeden weiteren Hund 80,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut: 42,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 15,-- Euro /ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von ,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Gau-Heppenheim, den Helmut Matthäi Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach 95 IV GemO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), Alzey, öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Alzey, den Steffen Unger Bürgermeister Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon / 4 03 Fax / rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / 68 87

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 10. März 2016 Rohrnetzspülung Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH teilt mit, dass in Gau-Köngernheim am folgenden Wochentag Rohrnetzspülungen vorgenommen werden: Montag, Während des Spülvorgangs muss mit einem Druckabfall und einer Trübung des Wassers gerechnet werden. Diese Trübung ist nicht gesundheitsschädlich, kann sich aber z.b. beim Betrieb der Waschmaschine auswirken. Durch ein Ablen des Wassers lässt sich die Braunfärbung schnell beseitigen. Kontrollieren Sie Ihren Wasserfilter Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Sollte es bedingt durch die Spülung dennoch einmal in einer Kundenanlage zu einem Druckabfall durch zugesetzte Schmutzfilter, Perlatoren und Duschköpfe kommen, wird von der wvr den Kunden empfohlen, den Filter in der Anlage rückzuspülen oder die Filterkerze auszuwechseln sowie, falls erforderlich, Perlatoren und Duschköpfe zu reinigen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre wvr Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon / Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@lonsheim.net Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Telefon / (Kita) Telefon / (Gemeindebüro) Mobil / buergermeister@mauchenheim-online.de Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Gernot Heck Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 2 61 Fax / Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen für das Wirtschaftsjahr 2016 vom Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat grund des 7 Abs. 1 Nr. 4 und 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung i.v.m. den 86 Abs. 2 Satz 3, 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1983 in der jeweiligen Fassung und den 10 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 in der jeweils gelten Fassung für das Wirtschaftsjahr 2016 am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird im Erfolgsplan in Aufwendungen und Erträge ,00 festgesetzt und schließt ausgeglichen ab. Im Vermögensplan werden die in Finanzierungsmittel und Finanzierungsbedarf ,00 festgesetzt. 2 (1) Kreditnahme zur Weiterleitung an die Kläranlage Alzey GmbH wird in Höhe von ,00 veranschlagt. (2) Zur Sicherung der Kassenliquidität wird der Gesamtbetrag der Kassenkredite ,00 festgesetzt. (3) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 (1) Die Zuweisungen der Mitglieder für den Betrieb, die Unterhaltung, Verwaltung werden ,00 festgesetzt. Es entfallen die Abwassergruppen 1. Unmittelbare Umlagen Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim ,00 Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum ,00 Verbandsgemeinde Alzey-Land ,00 Stadt Alzey ,00 Verbandsgemeinde Wöllstein , ,00 Abwassergruppe Alzey - Anteil Stadt Alzey (93,43 %) ,00 - Anteil Verbandsgemeinde Alzey-Land (6,57 %) , ,00 Abwassergruppe Bechtolsheim - Anteil Stadt Alzey (12,50 %) ,00 - Anteil Verbandsgemeinde Alzey-Land (87,50 %) , ,00 Abwassergruppe Hahnheim - Anteil Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim (85,98 %) ,00 - Anteil Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum (7,37 %) ,00 - Anteil Verbandsgemeinde Wörrstadt (6,65 %) , ,00 2. Mittelbare Umlagen des Zweckverbandes - Abwasserwerk Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim ,00 - Gemeinkosten (34,09 % von ,00 vorläufig) - Abwasserwerk Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum ,00 - Gemeinkosten (13,64 % von ,00 vorläufig) - Stadt Alzey ,00 - Gemeinkosten (25,00 % von ,00 vorläufig) - Verbandsgemeinde Alzey-Land ,00 - Gemeinkosten (27,27 % von ,00 vorläufig) ,00 3. Umlagen Gesamt davon Abwasserabgaben Betriebskostenumlage Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim , , ,00 Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum , , ,00 Stadt Alzey , , ,00 Verbandsgemeinde Alzey-Land , , ,00 Verbandsgemeinde Wörrstadt , , ,00 Verbandsgemeinde Wöllstein , , , , , ,00 (Konto: ) (Konto: ) (2) Die Zuweisung der Mitglieder für die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie die Kosten für den Ausbau (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung) der verbandseigenen Anlagen sowie die Tilgung der Förderdarlehen werden ,00 festgesetzt. Die Anforderung der Zuweisungsbeträge erfolgt einzeln, sobald eine entsprechende Zahlungsverpflichtung besteht. Die Aufteilung der Mitglieder berechnet sich wie folgt: Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim - Abwassergruppe Kläranlage Oppenheim/Nierstein ,00 - Abwassergruppe Kläranlage Hahnheim ,00 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) , ,00 Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum - Abwassergruppe Kläranlage Guntersblum/Hillesheim ,00 - Abwassergruppe Kläranlage Hahnheim ,00 Weiter der nächsten Seite!

7 Donnerstag, den 10. März 2016 Amtlicher Teil Seite 7 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) , ,00 Stadt Alzey - Abwassergruppe Kläranlage Alzey ,00 - Abwassergruppe Kläranlage Bechtolsheim ,00 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) , ,00 Verbandsgemeinde Alzey-Land - Abwassergruppe Kläranlage Flonheim/Nieder-Wiesen ,00 - Abwassergruppe Kläranlage Bechtolsheim ,00 - Abwassergruppe Kläranlage Alzey ,00 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) , ,00 Verbandsgemeinde Wörrstadt - Abwassergruppe Kläranlage Hahnheim ,00 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) 0, ,00 Verbandsgemeinde Wöllstein - Abwassergruppe Flonheim ,00 - Gemeininvestition ZAR (vorläufig) 0, ,00 Tilgung Förderdarlehen Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Nierstein-Oppenheim ,00 Verbandsgemeinde Rhein-Selz Teileinrichtung Guntersblum ,00 Verbandsgemeinde Wörrstadt 5.000,00 Verbandsgemeinde Alzey-Land , ,00 Umlagen gesamt ,00 Personalkosten und dazugehörige Sachkosten werden insbesondere der Grundlage von Zeiterfassungen verteilt. Standortbezogene Kosten werden unter Berücksichtigung der für Eigenbetriebe erledigten Geschäftsfelder den Verbandsmitgliedern zugeordnet. Dies erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Abrechnung der Umlagen gegenüber den Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt erfolgt Grundlage der bestehenden Zweckvereinbarungen. Sach- und Personalkosten für die Bereiche Netzbetrieb und Ingenieurleistungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses verteilt. 4 (1) Die Aufwandsentschädigungen für die Verbandsvorsteher werden im Rahmen der Landesverordnung über die Entschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) durch die Zweckverbandsversammlung festgesetzt. (2) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung und des Werksausschusses wird 100,00 pro Sitzung festgesetzt. 5 Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Oppenheim, gez. Klaus Penzer Verbandsvorsteher Hinweis: Gemäß 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Zeit von Montag, dem bis einschließlich Donnerstag, dem beim Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 10, Alzey während der Dienststunden öffentlich aus. Alzey, gez. Herwig Lepherc Werkleiter Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Mobil / Fax / rathaus@ober-floersheim.de Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Mobil / info@offenheim.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offenheim für das Jahr 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen die ordentlichen Auszahlungen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro ,-- Euro die außerordentliche Einzahlungen -,-- Euro die außerordentlichen Auszahlungen -,-- Euro der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -,-- Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.000,-- Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,-- Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 8.700,-- Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,-- Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite -,-- Euro verzinste Kredite ,-- Euro zusammen ,-- Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.) 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt -,-- Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite genommen werden müssen, beläuft sich -,-- Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A 300 v.h. - Grundsteuer B 365 v.h. - Gewerbesteuer 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 45,-- Euro - für den zweiten Hund 55,-- Euro - für jeden weiteren Hund 75,-- Euro 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - Weinbergshut:0,00,-- Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 12,-- Euro /ha 6 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 7 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Offenheim, den Peter Odermann Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 IV GemO erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den 2-5 der Haushaltssatzungen sind mit Genehmigungsdatum vom erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107), Alzey öffentlich aus Auf die nachfolgenden Bestimmungen des 24 VI GemO wird hingewiesen:

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 10. März 2016 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Abl der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Abl der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Alzey, den Steffen Unger Bürgermeister Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Montag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / Mobil / gemeinde-wahlheim@outlook.de Ende Amtlicher Teil ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharistische Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M = Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosenkranz; VAM = Vorabendmesse Katholisch: Albig: Do. (10.3.), Uhr, MF. Sa., 19 Uhr, VAM. Bechenheim: Mi., Uhr, MF. Bechtolsheim: Fr., 18 Uhr, Hl.M und RK. Sa., Uhr, VAM. Mi., Uhr, Hl.M und RK. Biebelnheim: So., Uhr, Hochamt. Di., Uhr, Hl.M und RK. Erbes-Büdesheim: So., Uhr, Familien-GD. Di., 18 Uhr, Kreuzwegandacht. Flomborn: Fr., 18 Uhr, EUF. Framersheim: So., Uhr, EUF. Freimersheim: Do. (10.3.), 18 Uhr, EUF. So., 9 Uhr, EUF entfällt. Gau- Odernheim: So., 9 Uhr, Amt. Lonsheim: Sa., 20 Uhr, Nacht der Lichter mit El Schaddaj. Di., Uhr, MF. Nack: Mo., 18 Uhr, RK; Uhr, MF. Ober- Flörsheim: Sa., Uhr, EUF. Uffhofen: So., 9 Uhr, MF. Weinheim: Sa., 10 Uhr, MF mit den Firmlingen; Uhr, RK; Uhr, VAM. Evangelisch: Albig: So., 10 Uhr, GD (wieder in der Kirche). Bechtolsheim: So., 9 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Di., Uhr, Passionsandacht mit Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim. Biebelnheim: So., 10 Uhr, KiGD; Uhr, GD. Di., Uhr, Passionsandacht (siehe Bechtolsheim). Bornheim: So., 9 Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: Fr., Uhr, Nachteulen-GD. So., 9 Uhr, GD; 18 Uhr, Konzert (siehe Offenheim). Flomborn: So., Uhr, GD. Flonheim: So., Uhr, GD. Framersheim: So., 10 Uhr, Vorstellung der Konfirmandinnen und Konfirmanden. Freimersheim: So., 9 Uhr, GD. Gau-Köngernheim: Sa., 18 Uhr, GD. Gau- Odernheim: So., 11 Uhr, GD. Kettenheim: So., Uhr, GD. Mauchenheim: So., 9 Uhr, GD. Nack: So., 8.45 Uhr, GD im Ev. GH; 8.45 Uhr, Purzelkirche im Ev. GH. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Offenheim: Fr., Uhr, Nachteulen-GD (Ev. Kirche Erbes-Büdesheim). So., 18 Uhr, Konzert Ev. Kirche Vokalensemble Gau-Odernheim. Uffhofen: So., 9 Uhr, GD. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD Königs - kinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., Uhr (14-tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Unsere -Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge: redaktion@nachrichtenblatt-alzey-land.de Albig KVHS Albig Entspannungskurs für Mädchen Am Samstag, 12. März, 9-13 Uhr, für Mädchen von 8-12 Jahren. Die Teilnehmenden beschäftigen sich u.a. mit verschiedenen Entspannungsmethoden, die helfen sollen, im Alltag oder in der Schule besser mit Stress umgehen zu können. Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle der KVHS, Tel M.Zu. Bechenheim Bechenheimer Sänger zogen Bilanz Zur Mitgliederversammlung konnte der MGV Bechenheim am Sonntag, den 14.2., um 10 Uhr im Bürgerhaus in Bechenheim viele Mitglieder begrüßen. Nach der Begrüßung und dem Totengedenken wurden den Mitgliedern die umfangreichen Tätigkeiten des Vereins im Jahr 2015 durch den Jahresbericht des Schriftführers ins Gedächtnis gerufen. Der Bericht des Kassenwartes war auch in diesem Jahr positiv, so dass der Verein keinen Verlust gemacht hat und trotz seiner Bautätigkeit grundsoliden Füßen steht. Nachdem die Kassenprüfer dem Kassenwart eine einwandfreie Kassenführung bestätigt hatten, wurde der Vorstand von der Mitgliederversammlung ent - las tet. Nun kam es zu Neuwahlen des Vorstandes. Gerhard Stadlinger stellte sich dabei nicht mehr zur Wiederwahl für den Kassenwart. Der Verein kann stolz sein, dass ein kompletter Vorstand zustande kam. Der neue Vorstand: 1. Vorsitzender: Hilmar Dexheimer, 2. Vorsitzender: Thomas Schmid, Kassenwart: Uwe Müller, Schriftführer: Dieter Dlugosch, Beisitzer: Erwin Brück, Hans-Jürgen Färber, Günter Holla, Kassenprüfer: Hans Walter Sauer, Gerhard Stadlinger. Unter dem Punkt Verschiedenes wurden diverse Dinge besprochen und diskutiert, u.a. auch, dass der Verein in diesem Jahr sein 165-jähriges Jubiläum begeht. Dies wird mit zwei Veranstaltungen im neuen Bürgerhaus gefeiert. Am 28. Oktober findet ein Freundschaftssingen statt, zu dem viele Vereine eingeladen sind. Ferner werden an diesem Abend auch Ehrungen verdienter Sänger vorgenommen. Am Samstag, den 29. Oktober, wird das Bezirkssingen ausgerichtet, zudem die Vereine des Sängerbezirkes IV im Kreischorverband erwartet werden. An der Bechenheimer Kerwe bietet der MGV Bechenheim der Ortsgemeinde an, den Kerwe-Freitag zu organisieren und durchzuführen. Auch im Jahr 2016 werden wieder viele Veranstaltungen den Verein und die über 30 Sänger der Chorgemeinschaft Bechenheim und Nieder-Wiesen zukommen. H.D. Bechtolsheim Feuerwehrübung Unsere nächste Übung findet am kommenden Samstag, den 12. März, um 18 Uhr statt. Wehrführung D.Du. Seniorennachmittag: Der Seniorenkreis der Kath. Kirchengemeinde Bechtolsheim trifft sich am Donnerstag, den 17. März, von Uhr im Haus an der Kirche, Langgasse 17. E.H. 3. Stabausfest in Bechtolsheim Nach einem langen Winter soll endlich am Sonntag, dem 20. März, der Winter ausgetrieben werden. Bevor der Kampf Winter gegen Frühling beginnt, findet ein Umzug statt. Treffpunkt zum Umzug ist um Uhr der Parkplatz an der Musikhalle. Hier werden Brezel und Äpfel für die Stäbe verteilt und für die Mädchen sind Blumenkränze vorbereitet. Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bechtolsheim wird den Umzug musikalisch umrahmen. Beginn des Umzuges ist Uhr. Der Umzugsverl ist Musikhalle Sulzheimer Straße Petersbergstraße Engelborner Weg Neugasse Ehlego Landmarkt. Am Ehlego Landmarkt angekommen, findet dann gegen Uhr der Kampf zwischen Winter und Frühling statt. Danach erhält jedes Kind für seinen geschmückten Stab ein kleines Dankeschön. Ein reichhaltiges Kuchenbuffet sowie Grillbratwürste erwarten die Gäste. Für die Kinder ist ein buntes Kinderprogramm, wie Kinderschminken, Ostereier bemalen und Torwandschießen vorbereitet. Stäbe zum Selbstschmü -

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