Blatt. Nieder-Olmer Narren starten mit 111-jährigem Helau ins Jubiläum. Advents-Sauna im Rheinhessen-Bad

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1 Nachrichten mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 47 Donnerstag, den 21. November Jahrgang Advents-Sauna im Rheinhessen-Bad Nieder-Olmer Narren starten mit 111-jährigem Helau ins Jubiläum Am Sonntag, 1. Dezember, findet im Rheinhessen-Bad ein Advents- Sauna-Event mit besonderen Aufgüssen statt. Bei einem reduzierten Eintritt von nur 5 EUR bekommen die Besucher Einiges geboten. Einlass ist um Uhr. Der erste außergewöhnliche Aufguss mit dem Namen Winterzauber, u.a. bestehend aus Lebkuchen und Gebäck, erfolgt um 17 Uhr. Eine Stunde später lädt das Saunateam zum Blutorange-Aufguss ein. Dazu wird Obst zum Verzehr gereicht. Der letzte Aufguss findet um 19 Uhr statt. Dann kommt der Klassiker zum Einsatz: der Slivovitz-Aufguss. Daneben wird es zu moderaten Preisen Thüringer Rostbratwurst, Gourmetmettwurst vom Holzkohlegrill sowie einen weihnachtlichen Punsch geben. Ende der Veranstaltung ist um Uhr. Das Team des Rheinhessen- Bades freut sich auf Ihren Besuch. Text/Plakat: G.F. Rheinhessen-Bad geschlossen Am 26. und 27. November ist das Rheinhessen-Bad bis Uhr für den öffentlichen Badebetrieb aufgrund eines schulischen Wettbewerbs geschlossen. Nachmittags ist das Schwimmbad regulär geöffnet. Die Sauna ist von der Schließung nicht betroffen. Hier gelten die üblichen Öffnungszeiten. G.F. Unsere Nieder-Olmer Fastnacht soll als das schönste und auch älteste Volksfest für die heutige Generation und alle folgenden erhalten bleiben. Es darf feste gefeiert und anschließend wieder feste gearbeitet werden - mit diesen Worten eröffnete das neu gekürte Prinzenpaar des NOCC 1903 die diesjährige Jubiläumskampagne der Nieder-Olmer Narren. Der Carneval-Club um Präsident Dr. Hans-Valentin Kirschner hatte am die Nieder-Olmer Bürger ins Rathaus geladen und den närrischen Geburtstag offiziell eröffnet. Als Festredner begrüßte der NOCC Landrat Claus Schick, VG-Bürgermeister Ralph Spieler, Stadtoberhaupt Dieter Kuhl sowie Dr. Peter Krawietz, Präsident der Interessensgemeinschaft Mittelrheinischer Karneval. Wir machen uns bewusst, dass wir Fastnachter und Karnevalisten in einer über siebenhundertjährigen und un - unterbrochenen Tradition stehen. Wir denken dabei nämlich an die Fastnacht als Brauchform, die vielen ihrer Träger als Sinn- und Identitätsstifter gilt, weil sie ganz einfach vereinend und gemeinschaftsbildend wirkt, rief Dr. Krawietz den Nieder-Olmer Bürgern im Rahmen seiner Festrede zum 111. Geburtstag des NOCC zu. Die Feierlichkeit finde zurecht im Rathaus der Stadt statt, schließlich sei die Fastnacht in erster Linie ein Bürgerfest. Denn wer sich verantwortlich fühlt, kümmert sich sowohl um die Historie des Vereins und der Gesellschaft, in der er sich bewegt, als auch um den bürgerschaftlichen und sozialen Einsatz in der Gegenwart, der bei allem Frohsinn doch auch Themen beachtet wie Kinder- und Jugendarbeit, Integration, Zusammenhalt in der Gemeinschaft, betonte Krawietz Werte, die auch der Nieder-Olmer Carneval Club pflegt. Im Rahmen der Feierlichkeiten zum besonderen Wiegenfeste präsentierte der NOCC nicht nur sein Jubiläumsmotto, sondern auch das Prinzenpaar: Daria I. und Kai I. regieren von nun an im 111. Festjahr des 1903 gegründeten Carneval- Clubs, der unter dem Motto Bei Frohsinn, Spaß und Narretei, der NOCC seit 111 Jahren stets dabei die Kampagne einläutete. Text: Sv.L./Foto: A.Pos. In die Phantasiewelt abtauchen Bundesweiter Vorlesetag an der Grundschule Stadecken-Elsheim Am 15. November feierte der Bundesweite Vorlesetag sein zehnjähriges Jubiläum. Der Lesekreis der FWG Jugenheim, der von Anfang an die gemeinsame Initiative von der Zeitung DIE ZEIT, Stiftung Lesen sowie der Deutschen Bahn unterstützte, besuchte wieder mit vierzehn Vorlesern die Schüler der Adam-Elsheimer-Grundschule in Stadecken-Elsheim. Vorgelesen wurde aus lustigen, nachdenklichen und verträumten Titeln, wie unter anderem Cowboy Klaus und das pupsende Pony oder etwa Nur Mut kleiner Luis. Für alle Vorleser war es erneut eine große Freude, zusammen mit den Kindern in die Buchwelt abzutauchen und in phantasievollen Geschichten zu stöbern. Es ist uns ein großes Anliegen Kindern die Vielfalt der Bücher nahe zu bringen und dadurch Wortschatz, Sprachgebrauch, Konzentrationsfähigkeit sowie Selbstbewusstsein zu fördern, betont die Organisatorin Annemarie Klein. Auch ansonsten engagiert sich der Lesekreis mit mehr als zwanzig ehrenamtlichen Mitgliedern als Vorleser und Lesepaten tatkräftig. Dabei erstreckt sich das Angebot auf Schulen, Kindergärten,... Lesen Sie weiter auf Seite 11

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 21. November 2013 N O T D I E N S T E Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon / Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 0171 / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Bereitschaftspraxen Essenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Zornheim St. Vincenz Krankenhaus, An der Goldgrube 11, Mainz Telefon Jugenheim und Stadecken-Elsheim: Bereitschaftspraxis Ingelheim Turnerstraße 23, Ingelheim Telefon Beide Praxen sind wie folgt geöffnet: Fr Uhr bis Mo 7.00 Uhr Werktags Uhr bis 7.00 Uhr Mi Uhr bis Do 7.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel / Wochenend-Notfalldienst: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa. und So Uhr und Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon / Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon / Bezirksbeamte der Polizei: Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn: Bläsius, POK, Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg / Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim: Schuh, PKin Außenstelle in der VG Nieder-Olm, Telefon / Ober-Olm, Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Triller, PK / oder Polizeiinspektion III, Regerst. 10, Mainz-Lerchenberg / Notruf für misshandelte Kinder KV Mainz-Bingen, Telefon / Außerhalb der Dienstzeiten Notruf über die zuständige Polizeidienststelle Kinder-Tagespflege / Dorothee Mitra, Katrin Koril, Sandra Klein kindertagespflege@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: Telefon 06135/6500 außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. B Ü R G E R S E R V I C E Abwasserbeseitigung - Rufbereitschaft Für alle Ortsgemeinden zuständig: Abwasserzweckverband Untere Selz, Tel / Heinrich Wieland Straße 11, Ingelheim am Rhein Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an der Straßenkanalisation, den Pumpstationen und Entlastungsanlagen zuständig. Bei Verstopfungen innerhalb der Hausinstallation oder der Hausanschlussleitung zum Straßenkanal wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma (gelbe Seiten, Rubrik Grubenentleerung ) Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christopherus e.v. Hospiztelefon: / , Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, Mainz Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr, Mo Do Uhr AWO Rheinland e.v./migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnen Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de Tel.: Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 bis Uhr Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.v. Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim / Sprechstunde: Di Uhr (außerhalb der Ferien) u. n. tel. Vereinbarung; Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben) btv@btv-lebenshilfe.de; Bürgerbüro der VG Nieder-Olm: Mo. u. Do Uhr, Di Uhr, Mi Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Telefon 06136/69222 Bahn- und Busverkehr: RNN Fahrplan- u. Tarifauskünfte Tel / (3,9 Cent/Min) - ORN-Kundencenter Mainz Tel / Mainzer Verkehrsgesellschaft Tel / Deutsche Bahn Tel / (14 Cent/Min) Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm: Telefon / Angebote in Nieder-Olm caritas-zentrum St. Elisabeth Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen Di Uhr Sprechstunde im Camarahaus. Termine nach Vereinbarung / Deutsche ILCO e. V. Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr, Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße Info: Reuter, Tel / 20 35, Fax / Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm Erziehungs- und Familienberatungsstelle Domherrnstr /1314 Kindertagesstätte Rappelkiste Maria-Montessori-Str. 6 Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm und Umgebung Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Dienstag im Monat um 19 Uhr im Dt. Roten Kreuz, 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2, Info: Klaus Peters, Tel. (Mo-Fr 9-13 Uhr) / Depressions-Selbsthilfegruppe Die Gruppe trifft sich 14-tägig mittwochs um Uhr in der Beratungsstelle Reling in Nieder-Olm Ansprechpartner Reling: Sabine Metz-Natusch / DRK - Seniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei Demenz BeKo-Stelle / DRK Mainz: Hausnotruf, Menüservice Zentrale / Sozialstation / oder / Entsorgungszentrum Budenheim Schwarzenbergweg, Budenheim Öffnungszeiten: Mo bis Fr Uhr und Sa von 8-12 Uhr EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr / bezirkst.woerrstadt@ewr.de Fax / EWR Störungsdienst - rund um die Uhr Tel / Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe SHG Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) und dem darauffolgenden Samstag (Werktag) im Monat; jeweils von 14-ca.16 Uhr in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3 in Alzey Kontakt: Marlene Rothenmeyer / V. Senftleber / (vor Erstbesuch bitte anmelden) Fluglärmbeauftragter: Bernd-Olaf Hagedorn Telefon: / fluglaermbeauftragter@vg-nieder-olm.de Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 234 Freundeskreis Nieder-Olm Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.v. im Camarahaus: Mo. ab 19 Uhr. Angehörigengruppe jeden 1. und 3. Montag im Monat. Kontakt: 06130/ Gasversorgung - Störungsdienst Thüga Rhl-Pfalz, Nieder-Olm, Telefon / Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten Essenheim: Di Uhr, Do. und Fr Uhr Klein-Winternheim, Mediathek Mo Uhr, Di Uhr, Do Uhr, Sa Uhr Nieder-Olm: Mo Uhr, Mi Uhr, Do Uhr und Uhr, Tel In den Sommerferien nur montags geöffnet, sonstige Schulferien geschlossen. Ober-Olm: Di von Uhr und Fr von Uhr Sörgenloch: Di Uhr, Do Uhr. Stadecken-Elsheim: Mo Uhr u. Do Uhr. Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und Do. 16 bis 18 Uhr. Gleichstellungsbeauftragte der VG Nd.-Olm Heike Schubert / heike.schubert@vg-nieder-olm.de Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 301 GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbh Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen Mühlweg 27, Nieder-Olm, Telefon: 06136/ Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt): Montag bis Freitag: 8-16 Uhr, Samstag: 8-12 Uhr Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen Frau Esswein: Telefon / Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr von Uhr Do von Uhr Sprechzeit für Einzelgespräche von Uhr offener Treff Ansprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea Braun Tel / ; mail: juha-no@web.de Leben teilen (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: Mi Uhr, jeden 1. Mi im Monat von Uhr. Die Kleiderkammer ist in allen Schulferien geschlossen. Brotkorb: Uhr. Schreibstube: Uhr Mobile Soziale Dienste: Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Telefon (0,12 Euro à Minute) 01805/ Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm Mo. bis Do Uhr, Di Uhr, Fr Uhr Telefon / oder Nieder-Ramstädter Diakonie Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Regionalverbund Rhl.-Pfalz / gabriele.schneider@nrd-online.de Aufnahme und Beratung / Ambulante Dienste / Wohnverbund Jugenheim (Franz-Josef-Helferich-Haus) / Rheinhessenwerkstatt Wörrstadt / Pflegestützpunkt/Kompetenzzentrum, Pariser Straße 104, Nieder-Olm Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund um die Themen Pflege, Krankheit, Demenz, Behinderung Pflegeberatung Tel.: 06136/ oder 06136/3369 Kompetenzzentrum Tel.: 06136/ Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Te l / Fax / Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis Uhr u.v bis Uhr. Fr. von 9 bis Uhr. Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Winteröffnungszeiten des Rheinhessen-Bades: Freibad: geschlossen Hallenbad: Tel / oder Mo. geschlossen Di., Mi., Fr., 7-8 Uhr und Uhr Do. 7-8 Uhr und Uhr; Sa., So., Feiertag 9-20 Uhr Sauna: Mo Uhr, Di. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertag 9-20 Uhr. Schiedsamt der VG Nieder-Olm: Sprechstunde Do. von Uhr, sowie nach Vereinbarung. Rathaus, Nieder-Olm, 1. Stock, Zi Fax: / Tel /69203 Da das Büro nicht durchgängig besetzt ist, erreichen Sie uns am besten per mail: erich.mueller@vg-nieder-olm.de Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung schlafapnoe-mainz@gmx.de Tel / Homepage: Schutzverband für Impfgeschädigte e. V. Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Internet: Infos: / Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen Ansprechpartner Wolfgang Jung, Tel jung.wolfgang@mainz-bingen.de. Weitere Informationen: Seniorenbüro der VG Nieder-Olm: Ansprechpartnerin: Frau Braun Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren /Rentenbeantragung, Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Tel.: / monika.braun@vg-nieder-olm.de Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm (GFA mbh) Mühlweg 25-27, Nieder-Olm, Telefon 06136/ info.no@gfambh.com Seniorenverband BRH Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Lore Hartmann Fax / , Telefon / Kreisverband Bingen Vorsitzender Egbert Albien, Telefon / Seniorenzentrum Domherrengarten Raiffeisenstraße 2, Essenheim, Tel / Fax: / Auch Tagespflege Ansprechpartner: Herr Lauinger, Frau Engel-Becker Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Frau Wenglein: Telefon / SPAZ ggmbh Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatung Sprechzeiten: Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat in Zimmer 306 im Rathaus der VG Nieder-Olm VdK Ortsverband Ober-Olm/Klein-Winternheim u. Nieder-Olm Informationen: H. Schmitt, Ober-Olm, Tel / Rechtsberatung: Kreisverband Mainz-Bingen, Tel / Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr Wertstoffhof Nieder-Olm Öffnungszeiten: Winterzeit: Di + Fr Uhr, Sa Uhr

3 Donnerstag, den 21. November 2013 Amtlicher Teil Seite 3 VG Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm.de Bürgermeister: Ralph Spiegler Sprechzeiten: Verwaltung Mo, Di, Do 08:30 12:30 Uhr Di 14:00 19:00 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sprechzeiten: Bürgerbüro Mo, Do 08:30 16:00 Uhr Di 08:30 19:00 Uhr Mi 08:30 12:30 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sa 09:30 11:30 Uhr Behindertenbeirat: Vorsitzende Anna-Gracia Schade Telefon / Stellvertr. Vorsitzende Diana Faller Telefon / Seniorenbeirat Vorsitzende Karin Schneider Stellvertreter/in Josette Hub-Diehm und Eberhard Rathgeb Bankverbindungen: Sparkasse Mainz Konto BLZ Mainzer Volksbank Konto BLZ Sparkasse Rhein-Nahe Konto BLZ Postbank Ludwigshafen Konto BLZ Öffentliche Mahnung Die Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm macht da - rauf aufmerksam, dass am 15. November 2013 Steuern und andere Abgaben fällig waren. Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Steuern und anderen Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt. Die rückständigen Beträge sind bis spätestens 28. November 2013 an die Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm unter Angabe des Personenkenn - zeichens auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen. Bankverbindungen: Sparkasse Mainz BLZ , Konto-Nr Mainzer Volksbank BLZ , Konto-Nr Sparkasse Rhein-Nahe BLZ , Konto-Nr Die öffentliche Mahnung gilt als erste gebührenfreie Mahnung. Nach dem werden die fällig gewesenen Steuern im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Eine immer fristgerechte Zahlung der Steuern und anderen Abgaben können Sie sicherstellen, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Nieder-Olm, Verbandsgemeindekasse Nieder-Olm Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffent - lichen Sitzung ein. Gremien: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Montag, , 18:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Grundschule Nieder-Olm - Neubau einer Mensa Vergabe von Gewerken: - Bodenbeläge - Estricharbeiten - Fliesenarbeiten - Malerarbeiten - Tischlerarbeiten - Metall-Innentüren 2. Parkplatzanbindung Stadtmitte Nieder-Olm - Vorstellung der Planung 3. Verschiedenes Erwin Malkmus Erster Beigeordneter Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffent - lichen Sitzung ein. Gremien: Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Dienstag, , 18:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für das Haushaltsjahr 2014; hier: Beratung des Haushaltes 2. Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen im Ergebnishaushalt und Informationen über die Übertragung von Ermächtigungen im Finanzhaushalt auf das Haushaltsjahr 2014 gemäß 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) 3. Grundschule Nieder-Olm - Neubau einer Mensa Vergabe von Gewerken: - Bodenbeläge - Estricharbeiten - Fliesenarbeiten - Malerarbeiten - Tischlerarbeiten - Metall-Innentüren 4. Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e. V. 5. Information über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm 6. Verschiedenes Ralph Spiegler Bürgermeister Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffent - lichen Sitzung ein. Gremien: Werkausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, , 18:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr Bestellung eines Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr Abschluss einer Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim zur Entwässerung des Gebietes Kleinfeld III Teil 2 4. Abschluss einer Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Ober-Olm zur Erschließung des Gebietes Mainzer Weg/Pfannenstiel Teil 4 5. Informationen zur Entwässerungsplanung Nieder-Olmer Pfad 6. Verschiedenes C. Nichtöffentlicher Teil: 7. Verschiedenes Erwin Malkmus Werkleiter Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes Kommunale Anteilseigner für Energieverteilnetze und Energieversorgung Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, , Ort: Uhr Sitzungszimmer Steueramt (2.Etage) Tagesordnung: A. Nichtöffentlich Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte B. Öffentlich: 1. Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Prüfung und Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 Hans-Erich Blodt Verbandsvorsteher 3. Änderung der Satzung zur Bildung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat in seiner Sitzung vom aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBL. 1994, S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung die folgende Änderung der Satzung zur Bildung einer Jugendvertretung in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 4 Absatz 1 Satz 3: Fällt das Ende der Wahlperiode in ein Jahr, in dem die Kommunalwahlen stattfinden, verlängert sie sich um ein Jahr. wird ersatzlos gestrichen. 2 Die Satzungsänderung tritt zum in Kraft. Nieder-Olm, den Ralph Spiegler Bürgermeister 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustände gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Essenheim Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / gemeinde@essenheim.de

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 21. November 2013 Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo u. Mi 08:00 10:00 Uhr Di u. Do 16:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di u. Do 17:00 19:00 Uhr Seniorenvertretung: Ursula Senftleben / Gerd Adrian / Burghard Arnold (Seniorensicherheitsberater) / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Haupt- und Finanzausschuss sowie Bau-, Dorfstrukturund Verschönerungsausschuss Sitzungstermin: Dienstag, 26. November Uhr Ort: Rathaus der Ortsgemeinde Raum: Ratssaal Tagesordnung: A) Nichtöffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung 1. Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte B) Öffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung 1. Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr Kita Lindenstraße a) Ankauf von Spielgeräten b) Ankauf von Geschirr und Einrichtung 3. Ausbau Mainzer Straße hier: Kostenbeteiligung 4. Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e.v. 5. Verschiedenes / Informationen C) Nichtöffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung 1. Bauanträge 2. Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten 3. Verschiedenes/Informationen Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Jugenheim Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / rathaus@jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri Bürozeiten: Elvira Frey, Hildegund Heucher Mo u. Do 16:00 bis 19:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo u. Do 18:00 19:30 Uhr Seniorenvertretung: Hildegund Heucher / Dieter Kaul / Seniorentreff Do ab Uhr im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Gemeinderat der Ortsgemeinde Jugenheim Sitzungstermin: , 18:30 Uhr Ort: Jugenheim, Schulstraße 3, Rathaus Raum: Ratssaal Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil: 1. Haushaltsplanung Renovierung Friedhof Mainzer Straße - Sachstand 3. Bühnengestaltung Sport- und Gemeindehalle - Sachstand 4. Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e. V. 6. Jahrestermine 2014 Termine der Ortsgemeinde 7. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Bauanträge Herbert Petri Ortsbürgermeister Bebauungsplan Laukenstein IV - 1. Änderung vom der Ortsgemeinde Jugenheim hier: Bekanntmachung gemäß 10 BauGB und 88 LBauO AZ: 3.1.2/ Ä/02 Gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) sowie des 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Jugenheim hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Laukenstein IV - 1. Änderung vom gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Jugenheim, Flur 4, Nr. 931, 932, 937, 936, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 933, 938, 939, 935, 934, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 940, 941, 908/3. Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Jugenheim, Herbert Petri Ortsbürgermeister Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Ortsbürgermeisterin: Ute Granold Telefon: / Beigeordneter: Christian Pierzina Telefon: / Beigeordneter: Horst Wassermann Telefon: / Beigeordnete: Daniela Gerstel Telefon: / Bürozeiten: Karin Holzhauser Alexandra Silz Mo 09:30 11:30 Uhr Di 17:00 19:00 Uhr Do 09:30 11:30 Uhr 17:00 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin Di Do Klein-Winternheim 17:30 19:00 Uhr 17:30 19:00 Uhr und nach Vereinbarung

5 Donnerstag, den 21. November 2013 Amtlicher Teil Seite 5 Seniorenvertretung: Roswitha Fischer / Renate Edelmann / Jugendvertretung: Felix Geibel / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Dienstag, 26. November Uhr Ort: Hauptstr. 6, Klein-Winternheim Raum: Ratssaal 1. OG Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Haushaltsplan 2014 der Ortsgemeinde Klein- Winternheim 2. Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2014 hier: Änderung der Hebesätze 3. Bürgerhaushalt für Klein-Winternheim (SPD-Antrag v ) 4. Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e. V. 5. Umbau ehemaliger Nahkauf zur Kulturstätte lebendiges Museum hier: a) Auftragsvergabe für Einrichtung Küche b) Auftragsvergabe für Anschaffung Stühle und Tische 6. Auftragsvergabe für Bepflanzung Grünstreifen entlang des Obstgartens/L Mitteilungen und Anfragen Ute Granold Ortsbürgermeisterin Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Dieter Kuhl Bürozeiten: Elke Ettlich, Tatjana Preuß Mo, Do und Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09: Uhr und 16:00-18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister Di Sprechzeiten: Mo Sprechzeiten: Sprechzeiten: Di Nieder-Olm 16:00 18:00 Uhr 1. Beigeordneter Hans-Dieter Heinermann (Bauen und Verkehr) 17:00 18:00 Uhr (Bitte Hintereingang des Rathauses benutzen) Beigeordneter Klaus Knoblich Kultur, Vereine, Sport, Partnerschaften, Stadtmarketing, Umwelt und Landwirtschaft nach Terminvereinbarung Beigeordneter Thomas Blechschmidt (Kommunale Wirtschaftsförderung, gewerbliche Entwicklung, Liegenschaften) 17:00-18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Seniorenvertretung: Eberhard Erler / Josette Hub-Diehm / Alexander Swetlitschkin / Jugendvertretung: Can Dogan / Bebauungsplan Gewerbepark Ingelheimer Straße Änderung vom der Stadt Nieder-Olm hier: Bekanntmachung gemäß 10 BauGB und 88 LBauO AZ: 3.12/ Ä/04 Gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) sowie des 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Gewerbepark Ingelheimer Straße 12. Änderung vom gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 18, Parzellen 1/3, 132/1, 132/2, 132/3, 132/4, 132/5, 132/6, 132/8, 132/9, 132/10, 132/14, 132/16, 132/17, 132/18, 132/19, 133/5, 133/8, 133/9, 133/10, 133/11, 133/12, 133/18, 133/20, 133/21, 133/22, 133/23, 133/24, 133/25, 133/26, 134/1, 134/2, 135/1, 135/2, 135/4, 135/8, 135/9 tlw., 136/2 tlw., 136/3 tlw., 137/1 und 137/2 Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Nieder-Olm, Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Ober-Olm Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Gemeindebuero@Ober-Olm.de Ortsbürgermeister: Heribert Schmitt Bürozeiten: Manuela Schmitt Mo u. Fr 17:00 18:30 Uhr Vertretung: Stephanie Schiak Di Uta-Maria Schmidt 10:30 Uhr 12:30 Uhr Vertretung: Elvia Leschinski Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo u. Fr Di u. Mi 17:00 18:30 Uhr 18:00 19:00 Uhr (nach tel. Vereinbarung) Telefon: / Heribert.Schmitt@Ober-Olm.de heribertschmitt@t-online.de 1. Beigeordneter Winfried Labenz (Bauangelegenheiten) Telefon: / Winfried.Labenz@Ober-Olm.de Beigeordnete Renate Wiedenhöft (Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeinde - arbeiter, Verwaltung Friedhof und Ulmenhalle) Telefon: / renate.wiedenhoeft@ober-olm.de Beigeordneter Felix Kolb Telefon: / Felix.Kolb@Ober-Olm.de

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 21. November 2013 Seniorenvertretung: Dr. Kurt Agsten / Senioren-/Bürgersprechstunde: jeden 2. Dienstag im Monat 10:30-11:30 Uhr im Rathaus Seniorenbeirat VG: Dr. Kurt Agsten / Wendelin Schultheis / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Sitzungstermin: Ort: Raum: Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 28. November 2013, 20:00 Uhr Ober-Olm, Rathaus, Kirchgasse 7 Fraktions- und Sitzungszimmer, 1. Stock Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ober-Olm für das Jahr Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e.v. 3. Verschiedenes C. Nichtöffentlicher Teil: 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Verschiedenes Heribert Schmitt Ortsbürgermeister Sörgenloch Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Dr. Frieder März Weinbergstraße Sörgenloch Telefon: / Beigeordneter: Wolfgang Kraus An der Oberhecke Sörgenloch Telefon / Beigeordneter: Wendelin Sieben Mainzer Straße 28 a Sörgenloch Telefon: / Bürozeiten: Irmtraut Kessel Mo 17:00 19:00 Uhr Di - Do 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 17:00 19:00 Uhr Seniorenvertretung: Maria Metz / Jugendvertretung: Tim Schmidt / Stadecken-Elsheim Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Hermann Müller 1. Beigeordnete: Claudia Lörsch Geschäftsbereich Kindertagesstätten Beigeordnete: Erika Doll Beigeordneter: Walter Strutz 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nieder-Olm für das Jahr 2013 vom Der Stadtrat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden: gegenüber erhöht/ nunmehr bisher vermindert festgesetzt um auf 1. IM ERGEBNISHAUSHALT der Gesamtbetrag der Erträge auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , , ,00 der Jahresüberschuss auf , , ,00 Informativ Jahresergebnis nach Berücksichtigung Sonderposten kommunaler Finanzausgleich , , ,00 2. IM FINANZHAUSHALT die ordentlichen Einzahlungen auf , , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf , , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 0,00 0,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf , , ,00 die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf , , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 4 Steuersätze Die Steuersätze werden nicht geändert. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 8 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorvorjahr) betrug ,98. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorjahr) beträgt ,75 und bis zum (Haushaltsjahr) ,75. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Euro überschritten sind. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. Fortsetzung nächste Seite

7 Donnerstag, den 21. November 2013 Amtlicher Teil Seite 7 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während den Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Straße 110, Zimmer 201, öffentlich aus. Nieder-Olm, Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo 08:30 12:00 Uhr Mi 08:30 12:00 Uhr und Uhr Fr 08:30 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mi 16:00 18:00 Uhr Fr 09:00 11:00 Uhr Seniorenvertretung: Eberhard Rathgeb / Annemie Singer / Jugendvertretung: Pascal Bayer / Zornheim Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / gemeindeverwaltung@zornheim.de Ortsbürgermeister: Dr. Werner Dahmen Bürozeiten: Manuela Becker Mo 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Mi 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Do, Fr 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Mo, Mi Sprechzeiten: Ortsbürgermeister 17:30 19:00 Uhr 1. Beigeordneter Otto Baum (Bauen, Verkehr) nach Vereinbarung Beigeordnete Rita Trapp (Jugend, Senioren, Sozial, Kultur und Sport) Seniorenvertretung: Ernst-Ulrich Mahr / Karin Schneider / Jugendvertretung: Oliwia Litwinski / Einladung Ich lade Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Hauptausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss Sitzungstermin: Montag, den um Uhr Ort: Gemeindehof Raum: Ratssaal Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Vermarktung der Grundstücke zum altengerechten Wohnen in Zornheim 1.1 Vergleichende Analyse der potentiellen Projektentwickler 1.2 Beratung und Empfehlung 2. Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2014 Änderung der Hebesätze Beratung Empfehlung 3. Mitgliedschaft im Förderverein 200 Jahre Rheinhessen e. V. Beratung Empfehlung 4. Ergänzungen 5. Mitteilungen und Anfragen C. Nichtöffentlicher Teil: 6. Bauanträge 7. Befreiungsanträge 8. Ergänzungen 9. Mitteilungen und Anfragen Dr. Werner Dahmen Ortsbürgermeister Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Zornheim Sitzungstermin: Dienstag, , 18:00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm Sitzungszimmer (Sozialraum) Tagesordnung: A. Nichtöffentlich: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte B. Öffentlich: 1 Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 gemäß 110 i. V. m. 114 GemO 2.1 Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Empfehlung an den Gemeinderat a) den Jahresabschluss für des Rechungsjahr 2012 b) die Schlussbilanz der Ortsgemeinde Zornheim, die zum Bilanzstichtag auf der Aktiv- und der Passivseite eine Bilanzsumme von ,32 abbildet; c) den Jahresabschluss, der in der Schlussbilanz unter der Position 1.4 mit ,78 auf der Passivseite dargestellt und als Überschuss auf die neue Rechnung vorzutragen ist; d) den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2012, der in der Ergebnisrechung mit einem Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von ,50 und dem Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von ,72 festgestellt ist; e) und die Finanzrechung, die im Jahresabschluss für das Rechungsjahr 2012 ausgeglichene Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von ,35 ausweist, zu beschließen. 2.2 Zustimmung und Entlastung a) des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Zornheim, Herrn Dr. Dahmen, für das Jahr 2012 b) der Beigeordneten der Ortsgemeinde Zornheim, Herrn Otto Baum und Frau Rita Trapp für das Jahr 2012 c) des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Spiegler, für das Jahr 2012 d) der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Malkmus, Herrn Moschner und Frau Förster für das Jahr 2012 Stephan Engel Vorsitzender Bebauungsplan Pfortengewann II Teil 2, 1. Änderung vom der Ortsgemeinde Zornheim hier: Bekanntmachung gemäß 10 BauGB und 88 LBauO AZ: 3.12/ Ä/08 Gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) sowie des 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zornheim hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Pfortengewann II Teil 2, 1. Änderung vom gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Zornheim, Flur 3, Parzellen 74/5, 74/6, 74/8, 74/9, 74/10, 74/11, 74/12, 74/13, 74/14, 74/15, 74/16, 74/17, 74/18, 74/19, 74/20, 74/21, 74/22, 74/23, 74/24, 74/25, 74/26, 74/27, 74/28 und 75/45 tlw. Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen.

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