REGIERUNG VON OBERFRANKEN

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1 REGIERUNG VON OBERFRANKEN PRESSEKONFERENZ FREITAG, 20. AUGUST 2004 SITUATION AN DEN OBERFRÄNKISCHEN GRUND- UND HAUPTSCHULEN IM SCHULJAHR 2004/2005

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Grund- und Hauptschulen in Oberfranken 1.1 Schüler 1.2 Klassen Insgesamt Aufgeschlüsselt nach Art der Klassen Durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse Klassenstärke 1.3 Schulen 1.4 Personalsituation Personalstand Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen Einstellung von Lehrern nach der Zweiten Staatsprüfung Einstellung von Fachlehrern nach der Zweiten Lehramtsprüfung Einstellung von Förderlehrern nach der Zweiten Prüfung Rückführungen und Versetzungen Eintritt in den Vorbereitungsdienst 2. Besondere Vorhaben an Grund- und Hauptschulen 2.1 Mittlere-Reife-Züge und Praxisklassen der Hauptschule Mittlere-Reife-Züge Praxisklassen 2.2 Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule 2.3 Ganztägige Förderung und Betreuung für Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 / Ganztagsschulen im Hauptschulbereich Ganztägige Förderung und Betreuung Ganztagsschulen 2.4 Sprachlernklassen 2.5 Außenklassen, Kooperationsklassen, Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen TEILNEHMER AN DER PRESSEKONFERENZ: REGIERUNGSPRÄSIDENT HANS ANGERER ABTEILUNGSDIREKTOR KLEMENS M. BROSIG

3 P R E S S E K O N F E R E N Z 20. August 2004 Situation an den oberfränkischen GRUND- UND HAUPTSCHULEN im Schuljahr 2004/ Grund- und Hauptschulen in Oberfranken (einschließlich der Staatlichen Gesamtschule Hollfeld, der privaten Steiner-Schulen, der Montessori-Schulen, der Evangelischen Bekenntnisschule Hof sowie der Mittlere-Reifeund Praxisklassen der Hauptschule) 1.1 Schüler - Vergleich zu Differenz Differenz in % zum Vorjahr Zahl der Schüler insgesamt ,00 % Grundschüler ,96 % davon Schulanfänger ,48 % Hauptschüler ,65 % davon Entlassschüler (9./10. Jahrg.) ,97 % Entwicklung der Gesamt-Schülerzahl in Oberfranken:

4 Die seit 1998 kontinuierlich rückläufige Schülerzahl sinkt im Schuljahr 2004/05 erneut. Der Rückgang der Gesamt-Schülerzahl in Oberfranken um Schüler (-3,00 %) entspricht dem Trend zu sinkenden Schülerzahlen in allen Regierungsbezirken (Ausnahme: Oberbayern + 0,04 %) / (Rückgang in Bayern gesamt: - 1,56 %). Die Zahl der Schulanfänger sinkt um 610 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,48 % niedriger. Die Gesamtzahl der Grundschüler ist um 884 (- 1,96 %) gesunken, die der Hauptschüler um (- 4,65 %). Der Schülerrückgang betrifft alle Schulamtsbezirke und ist - in Relation zur Gesamtschülerzahl im jeweiligen Schulamtsbezirk - am höchsten im Landkreis Wunsiedel (- 7,25 % / 362) und am niedrigsten in der Stadt Bayreuth (- 1,06 % / 40). Entwicklung der Schülerzahlen in den Städten und Landkreisen im Vergleich zum Schuljahr 2003/04: BA-S BT-S CO-S HO-S BA-L BT-L CO-L FO HO-L KC KU LIF WUN Klassen Insgesamt 2004/ / Differenz Anteil in % Insgesamt ,12 % Grundschulen ,98 % Hauptschulen ,75 %

5 Gegenüber dem Vorjahr ist die Gesamtzahl der Klassen annähernd stabil (- 4 / - 0,12 %), wobei der Rückgang der Hauptschulklassen (- 23) durch den Anstieg der Grundschulklassen ( + 19) nahezu ausgeglichen wird. Bedingt durch die rückläufige Gesamtschülerzahl führt dies zu einem erfreulichen Absinken der durchschnittlichen Schülerzahl pro Klasse (siehe Pkt ) Aufgeschlüsselt nach Regelklassen und zweisprachigen bzw. Sonderklassen 2004/ /04 Differenz in % Klassen insgesamt ,12 % a) Deutsche Regelklassen - Jahrgangsklassen - kombinierte Klassen - M-Klassen (Hauptschule) - Praxisklassen (Hauptschule) b) Zweisprachige und Sonderklassen ,53 % + 18,75 % + 6,98 % - zweisprachige Klassen % - Übergangsklassen ,67 % Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sieht in Art. 32 Abs. 2 vor, dass die Schüler grundsätzlich auf Jahrgangsklassen verteilt werden. Ausnahmen im Sinne einer Kombination zweier Jahrgangsstufen sind nach diesem Gesetz nur in der Grundschule zulässig. Im Schuljahr 2004/05 müssen in Oberfranken im Bereich der Regelklassen insgesamt 19 (Vorjahr: 16) solcher jahrgangsgemischter (kombinierter) Klassen gebildet werden. Die Bildung dieser kombinierten Klassen ist erforderlich, um bei Absinken der Schülerzahl unter die Mindeststärke eine Änderung der bestehenden Schulorganisation oder weite Schulwege zu vermeiden, die bei Zuweisung an eine benachbarte Schule entstehen würden Durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse beträgt in Oberfranken 22,09 (einschließlich der Staatl. Gesamtschule Hollfeld, der privaten Steiner-Schulen, der Montessori-Schulen, der Ev. Bekenntnisschule Hof sowie der M-Klassen und der Praxisklassen der Hauptschule).

6 Damit ist der Durchschnitt erneut deutlich gesunken und er wird wiederum unter dem Gesamtdurchschnitt Bayerns liegen. Zum Vergleich: 2004/ /04 Differenz 2002/ / /01 Insgesamt 22,09 22,77-0,68 23,03 23,36 23,54 Grundschule 22,65 23,36-0,71 Hauptschule 21,26 21,89-0, Zahl der Klassen nach Klassenstärke (Klassenfrequenzgruppen) (Vergleich zu ) Zahl der bis > 32 Schüler 2003/ / Anteil in % 2,53 % 32,16 % 43,84 % 21,11 % 0,27 % 0,09 % 0,00 % Differenz ,69 % kleine Klassen 64,95 % mittlere Klassen 0,36 % große Klassen 99,64 % aller Klassen haben eine Klassenstärke bis höchstens 30 Schüler, was verglichen mit dem Vorjahr nochmals eine Verbesserung um 0,93 % bedeutet (98,71 %). Insgesamt ist es gelungen, die Zahl der Klassen mit über 30 Schülern im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu senken: zwölf Kl. / 0,36 % (Vorjahr: 42 Kl. / 1,29 %). Von der Möglichkeit, Klassen mit 1 Schüler über der zulässigen Höchststärke von 32 Schülern zu genehmigen, wurde für das kommende Schuljahr (bis zum jetzigen Planungsstand) kein Gebrauch gemacht. Klassenstärken in den Grund- und Hauptschulen im Schuljahr 2004/05: Klassen bis bis bis bis > 32 Grundschule 2,05 % 26,48 % 46,82 % 24,39 % 0,21 % 0,05 % 0,00 % Hauptschule 3,26% 40,76 % 39,29 % 16,15 % 0,39 % 0,15 % 0,00 %

7 Neben dem erneut erhöhten Anteil an "kleinen" und "mittleren Klassen" gibt es noch - bedingt durch schulorganisatorische Gegebenheiten - eine sehr geringe Anzahl "großer Klassen". 1.3 Schulen Gesamtzahl davon: öffentliche Volksschulen private Schulen Montessori-Schulen: Bamberg, Bayreuth, Forchheim, Hof, Kronach 4 private Steiner-Schulen: Bayreuth, Coburg, Hof, Wernstein [Lkrs. Kulmbach] 1 Evangelische Bekenntnisschule: Hof Staatliche Gesamtschule Hollfeld Personalsituation Personalstand für Volksschulen ( ) Lehrer (Grund- und Hauptschule) Ausländische Lehrer 11 Fachlehrer (einschließlich Vertragsfachlehrer) 666 Förderlehrer ('Pädagogische Assistenten') 316 Anwärter 289 davon: - Lehramtsanwärter Fachlehreranwärter 41 - Förderlehreranwärter 8 GESAMT: Voraussichtlich zusätzlich Verwaltungsangestellte 216 Der in der Übersicht bei den Lehrern an Grund- und Hauptschulen ausgewiesene Personalstand beruht auf der Meldung an das Kultusministerium zum Stand vom Durch Neueinstellungen aus dem diesjährigen Prüfungsjahrgang und aus den Wartelisten sowie durch Versetzungen bzw. Rückführungen aus anderen Regierungsbezirken erhöht sich der Personalstand noch um voraussichtlich 79 weitere Lehrkräfte.

8 Zur Deckung des Aushilfsbedarfs für kurzfristige Vertretungen werden zu Beginn des Schuljahres in Oberfranken als Mobile Reserven 161 Lehrer der Grund- und Hauptschule und 21 Fachlehrer zur Verfügung gestellt. Zum Ersatz für die nicht ganzjährig im Erziehungsurlaub befindlichen Lehrkräfte sowie als Mutterschaftsaushilfen werden 47 Grundbzw. Hauptschullehrer sowie 4 Fachlehrer bereitgestellt. Mit diesem Personalstand steht der Regierung von Oberfranken im Schuljahr 2004/05 wiederum eine gute personelle Versorgung für die Klassen- und Gruppenbildung und für die Bildung der Mobilen Reserve zur Verfügung. Dadurch ist es möglich, die Stundentafel der Grund- und Hauptschule uneingeschränkt umzusetzen, die Zahl der Klassen mit über 30 Schülern äußerst niedrig zu halten, im Bereich der Hauptschule durch erhöhte Lehrerstundenzuweisung Lerngruppenbildungen zu ermöglichen, die M-Klassen auf insgesamt 184 (Vorjahr 167) zu erhöhen. Die insgesamt gute personelle Versorgung nur geringfügig rückläufiges Lehrerstundenaufkommen (zwar ca. 150 Lehrkräfte weniger, aber weitgehender Ausgleich durch Arbeitszeiterhöhung) bei deutlich rückläufigen Schülerzahlen - dokumentiert sich im niedrigen Gesamt-Klassendurchschnitt von 22,09 sowie in den niedrigen Klassendurchschnitten in der Grundschule (22,65) und in der Hauptschule (21,26). Engpässe bestehen bei der Unterrichtsversorgung mit Fachlehrern im musisch-technischen Bereich sowie bei der Besetzung der Klassenführungen im Bereich der Hauptschule mit ausgebildeten Hauptschullehrkräften. Zu einer spürbaren Entspannung im Fachunterricht wird es in drei Jahren kommen, wenn die erweiterten Ausbildungskapazitäten an den Staatsinstituten zu erhöhten Einstellungen in den Vorbereitungsdienst führen. Da nicht genügend Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen zur Verfügung stehen, müssen auch 2004/05 unter Anwendung des Art. 21 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes in begrenztem Umfang in der Hauptschule Grundschullehrkräfte eingesetzt werden. Diese Situation ist auch in anderen Regierungsbezirken gegeben Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen von Lehrern, Fachlehrern und Förderlehrern ('Päd. Assistenten') Teilzeitbeschäftigung 2004/ /04

9 1. Zahl der genehmigten Anträge nach Art. 80 b BayBG (familienpolitische Teilzeit) 2. Zahl der genehmigten Anträge nach Art. 80 a BayBG (aus arbeitsmarktpolitischen Gründen) Summen Beurlaubung 2004/ /04 1. nach Art. 80 b BayBG nach Art. 80 c BayBG (aus arbeitsmarktpolitischen Gründen) 3. aus sonstigen Gründen (Auslandsschuldienst, Universität u.a.) Summen: Einstellung von Lehrern nach der Zweiten Staatsprüfung Prüfungsteilnehmer davon: Grundschule Hauptschule Von den 134 diesjährigen Einstellungsbewerbern haben 25 Prüflinge die erforderliche Anstellungsnote von 1,74 (Grundschule) bzw. 2,06 (Hauptschule) für die sofortige Übernahme in das Beamtenverhältnis erreicht. Auf gesondert im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen für Schwerbehinderte kann eine Anwärterin unabhängig vom Erreichen der

10 allgemein erforderlichen Gesamtprüfungsnote als Beamtin auf Probe eingestellt werden. Aus den Wartelisten der Vorjahre können neun Bewerber verbeamtet werden. 16 Prüfungsteilnehmer mit Lehramt Grundschule und 23 mit Lehramt Hauptschule aus diesem und den Vorjahren erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag mit Verbeamtungszusage. Zusammen mit den 27 Bewerbern mit befristetem Arbeitsvertrag ohne Verbeamtungszusage, mit den drei Nachqualifikanten für das Lehramt an Hauptschulen sowie den zehn einzustellenden sog. freien Bewerbern können damit insgesamt 114 Bewerber einen Arbeitsplatz erhalten. Zur Herstellung vergleichbarer Personalverhältnisse in den einzelnen Regierungsbezirken ist es wiederum erforderlich, dass Lehrer in anderen Bezirken als dem eingestellt werden, in dem sie den Vorbereitungsdienst absolviert haben. Aufgrund der unterschiedlichen Schülerzahlentwicklung in den Regierungsbezirken ergibt sich auch ein unterschiedlicher Personalbedarf: Von den insgesamt 114 zu beschäftigenden Einstellungsbewerbern werden 55 in Oberbayern eingestellt; in Oberfranken verbleiben 59 Einstellungsbewerber. Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom die Staatsregierung gebeten, bei der Auswahl der abzugebenden Lehrkräfte den Leistungsaspekt als Auswahlkriterium stärker zu berücksichtigen. Die Lehrkräfte mit den insgesamt fünf besten Gesamtprüfungsnoten sind daher aus diesem Lehrerausgleich ausgenommen und verbleiben, unabhängig von ihrem Familienstand, in Oberfranken. In die Warteliste für eine spätere Einstellung innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren werden die Prüfungsteilnehmer bis zu einer Gesamtprüfungsnote von 3,50 aufgenommen, die zunächst auf eine Einstellung verzichten sowie diejenigen, die zunächst nicht als Beamte auf Probe eingestellt werden können, also auch diejenigen Einstellungsbewerber, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Insgesamt betrifft dies 95 Bewerber aus den Prüfungsjahrgängen 2000, 2001, 2002, 2003 und Einstellung von Fachlehrern nach der Zweiten Lehramtsprüfung Die Zweite Lehramtsprüfung für Fachlehrer haben 2004 in Oberfranken 25 Anwärter abgelegt. Alle haben bestanden, und zwar 19 mit der Fächerverbindung Handarbeit / Hauswirtschaft und sechs mit der Fächerverbindung Werken, Technisches Zeichnen, Textverarbeitung, Kurzschrift. 20 Einstellungsbewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2004 werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt, einer erhält einen Vertrag mit Zusage auf Verbe-

11 amtung, vier können zunächst kein Beschäftigungsangebot erhalten und werden auf die Warteliste für Fachlehrer übernommen. Im Zuge des Lehrerausgleichs waren sechs nach Oberbayern und einer nach Unterfranken abzugeben Einstellung von Förderlehrern ("Päd. Assistenten") nach der Zweiten Prüfung Die Zweite Prüfung der Förderlehrer haben 2004 in Oberfranken fünf Anwärter abgelegt, alle haben bestanden. (1 externer Teilnehmer als Prüfungswiederholer hat nicht bestanden.) Von den insgesamt acht Einstellungsbewerbern aus dem Prüfungsjahrgang 2004 und aus den Wartelisten 1999, 2000, 2001 und 2003 werden sieben eingestellt, davon drei Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe, einer mit befristetem Arbeitsvertrag mit Zusage auf Verbeamtung und drei Bewerber mit befristetem Arbeitsvertrag ohne Zusage. Fünf Bewerber erhalten die Einstellung in Oberfranken, zwei Bewerber in Oberbayern. Auf der Warteliste für Förderlehrer stehen noch drei Bewerber/innnen, von denen eine aus persönlichen Gründen auf eine Einstellung verzichtet, einer bereits einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Zusage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (siehe oben) erhielt und nur eine Bewerberin im kommenden Schuljahr keine Beschäftigung erhalten konnte Rückführungen und Versetzungen Oberfränkische Lehrerinnen und Lehrer, die nach ihrer 2. Lehramtsprüfung in anderen Regierungsbezirken eingestellt worden waren, können - vor allem im Zuge der Familienzusammenführung - außerhalb des Tauschverfahrens nach Oberfranken zurückkehren. In diesem Jahr war dies für insgesamt 28 Lehrkräfte möglich. Versetzungen bzw. Rückführungen Lehrer Fach- lehrer Förder- lehrer aus Mittelfranken 8 8 aus Oberbayern aus der Oberpfalz 2 2 aus Unterfranken aus Schwaben 1 1 insgesamt Eintritt in den Vorbereitungsdienst Summe Jahr

12 Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Summen: Die Zahlen der Lehramtsanwärter zeigen für das Lehramt an Grundschulen eine wieder leicht steigende und für das Lehramt an Hauptschulen eine rückläufige Entwicklung. 2. Besondere Vorhaben an Grund- und Hauptschulen 2.1 Mittlere-Reife-Züge und Praxisklassen der Hauptschule Mittlere-Reife-Züge Die Hauptschule ist im Bereich der Mittlere-Reife-Züge zur Angebotsschule ausgeweitet worden und steht im unmittelbaren Wettbewerb mit anderen Wegen zu mittleren Bildungsabschlüssen. Das Interesse bei Eltern und Schülern an einem Zugang in eine Mittlere-Reife-Klasse ist auf alle angebotenen Jahrgangsstufen groß. Im Regierungsbezirk Oberfranken sind im Schuljahr 2004/2005 insgesamt 184 Mittlere- Reife-Klassen an folgenden Standorten eingerichtet: Oberfranken 2004/2005 Schulamt Bestand an M-Klassen Standorte M7 M8 M9 M Bamberg-Land VS Baunach VS Burgebrach VS Hirschaid VS Scheßlitz, HS Bamberg-Stadt H.-v.-Trimberg-VS Bamberg Bayreuth-Land VS Bad Berneck VS Pegnitz, HS VS Weidenberg

13 9 Bayreuth-Stadt Albert-Schweitzer-VS Bayreuth, HS Coburg-Land VS Ebersdorf b. Coburg VS Neustadt b. Coburg I, Am Moos VS Rödental-Oeslau Coburg-Stadt Rückert-VS Coburg Heilig-Kreuz-VS Coburg (neu) 2 15 Forchheim VS Ebermannstadt Ritter-v.-Traitteur-VS Forchheim VS Gößweinstein VS Gräfenberg, HS VS Neunkirchen am Brand, HS Hof-Land VS Münchberg-Poppenreuth, HS VS Naila II, HS Gutenberg-VS Rehau I Geschw.Scholl-Schule Schwarzenbach Hof-Stadt a.d. Chr.-Wolfrum-VS Saale, HS II Hof Hofecker-VS Hof II, HS Münster-VS Hof Kronach G.-Neukam-VS Kronach, HS VS Windheim, Steinbach a. W VS Pressig Kulmbach VS Kulmbach-Ziegelhütten II VS Untersteinach-Kupferberg VS Stadtsteinach Lichtenfels Herzog-Otto-Schule Lichtenfels VS Altenkunstadt, HS Wunsiedel A.-v.-Humboldt-VS Marktredwitz VS Selb I, HS Praxisklassen Die Praxisklasse ist ein Weg der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit spezifischen Lern- und Leistungsrückständen. Gemeint sind Schüler, die im letzten Jahr ihres neunjährigen Schulbesuchs keine Aussicht haben, in der Regelklasse den Hauptschulabschluss zu erreichen. Diese Schüler sollen durch eine spezifische schulische Förderung mit hohen berufsbezogenen Praxisanteilen in einer professionellen Werkstatt zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt werden können. Anliegen ist dabei, die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen zu stabilisieren, die wesentlichen Defizite im Bereich der Kulturtechniken zu beheben und Grundwissen und Grundfertigkeiten vor allem in Deutsch und Mathematik zu festigen. In Oberfranken sind im Schuljahr 2004/2005 an fünf Standorten Praxisklassen eingerichtet: Staatliches Schulamt in der Stadt Bamberg: Staatliches Schulamt in der Stadt Bayreuth: Volksschule Bamberg-Kaulberg Volksschule Bayreuth St. Georgen

14 Staatliches Schulamt in der Stadt Hof: Hofecker-Volksschule Hof II Staatliches Schulamt im Landkreis Kulmbach: Volksschule Neuenmarkt-Wirsberg Staatliches Schulamt im Landkreis Wunsiedel: Volksschule Marktleuthen 2.2 Kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule Bereits zum Schuljahr 1993/94 wurde die "Mittagsbetreuung an Volksschulen" ins Leben gerufen. Sie ist eine flexible und zuverlässige Betreuungsform, die Eltern eine sichere Betreuung ihrer Kinder bietet. Die breite Akzeptanz ist darin begründet, dass sie den wachsenden Bedarf mit kindgerechten Angeboten deckt, sich auf schlanke Förderrichtlinien gründet (KMBek. vom 4. Juni 1993), kostengünstige Betreuung bietet, die zwischen Staat, Kommune und Eltern gedrittelt wird. Seit dem Schuljahresbeginn 1999/2000 wurde die frühere Form der Mittagsbetreuung zur "Kind- und familiengerechten Halbtagsgrundschule" ausgebaut. Das Konzept verpflichtet alle Grundschulen, gemeinsam mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, bei entsprechendem Bedarf eine verlässliche Betreuung der Kinder, deren Eltern dies wünschen, von 7.30 Uhr bis mindestens Uhr zu gewährleisten und bei der Planung und Organisation selbst aktiv zu werden. Der Betreuungsbedarf wird spätestens bei der Schuleinschreibung ermittelt. Sind die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt, wird diese Betreuungsform mit einem staatlichen Zuschuss von ca ,-- pro Gruppe und Jahr gefördert. In Oberfranken werden im kommenden Schuljahr voraussichtlich 165 staatlich geförderte Mittagsbetreuungsgruppen eingerichtet werden können (160 Gruppen an Volksschulen, 5 Gruppen an Förderschulen). 2.3 Ganztägige Förderung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahr- gangsstufen 5 bis 10 / Ganztagsschulen im Hauptschulbereich Aufgrund der Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt, die zu einem tief greifenden Wandel der Familienstrukturen geführt haben und angesichts wachsender Anforderungen an Bildung und Erziehung ist der Ausbau bedarfsgerechter Betreuungs- und Förderange-

15 bote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 auch weiterhin wünschenswert und notwendig. Das Konzept des Kultusministeriums sieht zwei Modelle vor: Ganztägige Förderung und Betreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahr- gangsstufen 5 bis 10 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt seit dem Schuljahr 2002/2003 Fördermittel zum Ausbau von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten zur Verfügung. Bereits bestehende Angebote können bzw. konnten unter den in den Richtlinien genannten Bedingungen in die Förderung mit aufgenommen werden. Die Ganztagsangebote sind familien- und sozialpolitisch begründet. Ca. 86 % der Eltern wünschen, dass an bayerischen Schulen mehr Betreuungsangebote bereit gestellt werden. Die regionalen Gegebenheiten und individuellen Bedürfnisse vor Ort bestimmen das Konzept und den Zeitumfang. Bei der Umsetzung sollen das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung, eine Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedenartige Freizeitangebote enthalten sein, nach Möglichkeit ergänzt durch zusätzliche Lernhilfen und unterrichtliche Förderangebote. Eine enge Kooperation mit örtlichen Kulturträgern, Verbänden, Vereinen, Musikschulen und sonstigen Organisationen wird auch in personeller Hinsicht angestrebt. Der Besuch der Ganztagsangebote ist freiwillig; die Eltern entscheiden, ob sie die Angebote nutzen wollen oder nicht. Gefördert werden Projekte an und in Verbindung mit Hauptschulen, Schulen zur individuellen Lernförderung, Sonderpädagogischen Förderzentren (Hauptschulstufen), Realschulen und Gymnasien. Ganztagsangebote dienen also vorrangig der Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Sie liegen in kommunaler oder freier Trägerschaft in enger Kooperation mit der Schule. Der aktuelle Planungsstand in Oberfranken stellt sich wie folgt dar: Für das Schuljahr 2004/2005 beantragte Neueinrichtungen: Schulen betreute Schüler Hauptschulen/ Förderschulen 3 57 Realschulen/ Gymnasien 1 25 Summe 4 82

16 Die genannten Zahlen repräsentieren den derzeitigen Stand (1. August 2004) und können sich noch verändern Bereits geförderte Einrichtungen: Da bei einigen Projekten schulartübergreifend gearbeitet wird, lassen sich diese Einrichtungen nicht immer einer bestimmten Schulart zuordnen. Auf eine tabellarische Übersicht wird daher verzichtet. In Oberfranken gab es am Ende des Schuljahrs 2003/2004 insgesamt 31 geförderte Projekte. In diesen Einrichtungen werden ca Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 50 Schulen betreut Ganztagsschulen im Hauptschulbereich Für Schülerinnen und Schüler mit einem spezifischen zusätzlichen Förderbedarf, der nicht ohne auf den Nachmittag ausgedehnten Unterricht abgedeckt werden kann, wird in Einzelfällen die Einrichtung von Ganztagsschulen im Hauptschulbereich ermöglicht. Die Ganztagsschule ist bildungspolitisch begründet. Die zusätzlichen unterrichtlichen Angebote und Fördermaßnahmen können mehr Unterrichtsstunden z. B. in Deutsch, Mathematik und Englisch, Unterrichtsstunden für interkulturelles Lernen, spezielles Sozial- und Kommunikationstraining, mehr Lernzeit für Schülerinnen und Schüler mit hohen Lerndefiziten sowie zusätzliche Übungsangebote beinhalten. Ganztagsschulen können jedoch auch eingerichtet werden, um z. B. besonders begabte Schülerinnen und Schüler, talentierte Sportler etc. speziell zu fördern. Ganztagsschulen sind also bildungspolitische Maßnahmen und fallen somit in den Aufgabenbereich des Staates. In Oberfranken wurden an der Luitpold-Volksschule in Bamberg und an der Max- Hundt-Volksschule in Kulmbach für das Schuljahr 2002/ 2003 zunächst jeweils eine Ganztagsklasse in der 5. Jahrgangsstufe eingerichtet. Beide Schulen haben ein individuelles Ganztagsschulkonzept entwickelt. Die Max-Hundt-Volksschule ist als Ganztagsschule außerdem in ein Modellprojekt eingebunden. Sie wird im Rahmen einer Kooperation mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Verband der Bayerischen Metallund Elektroindustrie besonders gefördert. Es ist geplant, die Ganztagsklassen an diesen Standorten sukzessive zu Ganztagszügen auszubauen. Daher gab es an diesen beiden Schulen im Schuljahr 2003/ 2004 in der 5. und 6. Jahrgangsstufe jeweils eine Ganztagsklasse.

17 Im Schuljahr 2003/04 hat die Ritter-von-Traitteur-Volksschule in Forchheim ebenfalls mit dem Aufbau eines Ganztagszuges ab der 5. Jahrgangsstufe begonnen. Im kommenden Schuljahr werden an folgenden Schulen zusätzlich Ganztagsstandorte eingerichtet: Christian-Wolfrum-Volksschule Hof II, Alexander-von Humboldt-Volksschule Marktredwitz. Für die Genehmigung weiterer Standorte liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 2.4 Fördermaßnahmen für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache wurden im Schuljahr 2002/2003 verschiedene Maßnahmen eingeführt mit dem Ziel, mangelnde Deutschkenntnisse bei Schulanfängern und Seiteneinsteigern schnell und effektiv zu minimieren und so eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und die Integration in eine Regelklasse zu ermöglichen. Die positiven Erfahrungen mit dem neuen Förderkonzept sorgten inzwischen für verstärkte Resonanz. Für das Schuljahr 2004/2005 wurden in Oberfranken 10 Sprachlernklassen vorgeplant: Staatliches Schulamt Schule Jgst. Klassen Schüler Bamberg-Stadt Gangolf-Volksschule Bamberg Bayreuth-Stadt Luitpold-Volksschule Bayreuth Hof-Stadt Forchheim Sophien-Volksschule Hof Martin-Volksschule Forchheim Kronach Volksschule Küps Kulmbach Obere Volksschule Kulmbach Lichtenfels Herzog-Otto-Schule Lichtenfels Oberfranken Die durchschnittlich 12 Schüler einer Sprachlernklasse mit mangelnden Deutschkenntnissen sind grundsätzlich in eine Regelklasse (Stammklasse) integriert. Sie erhalten im Umfang von 14 bis 17 Wochenstunden (getrennt von ihrer Regelklasse) in ausgewählten Fä-

18 chern (z. B. Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Sachfächer der Hauptschule) einen intensiven Deutschunterricht und nehmen in den übrigen Fächern (z. B. musische Fächer, Religionslehre, Ethik, Sport) am Unterricht in ihrer Regelklasse teil. Jugendliche Späteinsteiger, die in die Sprachlernklasse der Jahrgangsstufe 8 aufgenommen werden, sollen in den verbleibenden zwei Jahren zum erfolgreichen Hauptschulabschluss oder zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses geführt werden. Diese Organisationsform stellt sicher, dass auf der einen Seite die Schülerinnen und Schüler in der parallelen Lerngruppe intensiv gefördert werden können und auf der anderen Seite der gemeinsame Unterricht in der/den Regelklasse/n und in begleitenden Projekten und Aktivitäten am Nachmittag die Integration von Anfang an anbahnen. Durch die verpflichtende Einführung der Sprachstandsdiagnose bei der Schuleinschreibung ab dem Schuljahr 2004/2005 wurde ein einfaches Verfahren geschaffen, das eine sichere Diagnose über den Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache ermöglicht. 113 Kinder, die mit unzureichenden Deutschkenntnissen zur Schuleinschreibung kamen, wurden im Vorkurs Deutsch auf die Schulzeit vorbereitet. In enger Kooperation mit dem Kindergarten wurden dabei die Monate vor dem Schuleintritt für eine intensive Sprachschulung genutzt. Die Basis aller Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache bildet der zum Schuljahr 2002/2003 eingeführte neue Lehrplan "Deutsch als Zweitsprache", der für Grundschulen sowie alle weiterführenden Schularten gültig ist. Zusätzlich wurden im Rahmen des Projektes "Mütter lernen Deutsch an der Schule ihrer Kinder" in Zusammenarbeit mit Trägern der Erwachsenenbildung für Frauen aus Familien mit Migrationshintergrund in einigen Kursen die Möglichkeit geschaffen, durch Sprachunterricht am Vormittag Verständigungsschwierigkeiten und Sprachhemmungen abzubauen. 2.5 Außenklassen, Kooperationsklassen, Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen Mit dem Schuljahr 2003/04 trat eine Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) in Kraft, die insbesondere die schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen betrifft. Mit der neuen Regelung ist es nunmehr möglich, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen verstärkt an Regelschulen zu integrieren. Zielsetzung des neuen Gesetzes ist es insbesondere, für Schülerinnen und Schüler, die nicht notwendigerweise eine Förderschule zu besuchen haben, den Weg in die Volksschule zu ebnen. Dazu gehört, dass Volksschulen und Förderschulen vermehrt zusam-

19 menarbeiten sollen, etwa in Form von Außenklassen von Förderschulen an Volksschulen bzw. umgekehrt. Diese räumliche Zusammenführung von Klassen der Volksschule und der Förderschule "unter einem Dach" ermöglicht besonders intensive Formen gemeinsamen Unterrichtens und gemeinsamen Schullebens. Ferner besteht die Möglichkeit der vermehrten Zusammenarbeit durch die Bildung von sogenannten Kooperationsklassen. Das sind Klassen einer Volksschule, die jeweils eine Gruppe von in der Regel drei bis sechs Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Diese Schüler sollten die Lernziele der allgemeinen Schule im Wesentlichen erreichen können. Die Bedingungen, wann ein Schüler verpflichtet ist, eine Förderschule zu besuchen, sind ebenfalls verändert worden. Bislang konnte ein Kind nur dann die allgemeine Schule besuchen, wenn zu erwarten stand, dass die Lernziele dieser Schulart erreicht werden konnten. Nach der neuen Regelung können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf dann die allgemeine Schule besuchen, wenn sie aktiv am gemeinsamen Unterricht teilnehmen können, dadurch individuelle Lernfortschritte erzielen und wenn ihr sonderpäd. Förderbedarf durch Maßnahmen der allgemeinen Schule und ggf. mit Unterstützung Mobiler Sonderpädagogischer Dienste hinreichend erfüllt werden kann. Durch das neue Gesetz wird abgesichert, dass die individuellen Bedingungen im Lebensumfeld des Kindes, seine Entwicklung und der Förderbedarf gleichermaßen ausschlaggebend für den Einschulungsort (Förderort) sind und nicht als alleiniger Faktor die Art der Behinderung. Neben den Praxisklassen an den allgemeinen Schulen werden im Förderschulbereich flächendeckend an den Schulen zur Lernförderung und an Sonderpädagogischen Förderzentren Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen errichtet, deren Ziel es ist, das praxisorientierte Angebot vor und beim Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt zu erweitern, um Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Berufswahlentscheidung bestmöglichst zu helfen. Verstärkte Diagnostik im Verbund mit einer sehr intensiven Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (Arbeitsverwaltung) und den Erziehungsberechtigten der Schüler sind das besondere Kennzeichen der Förderstufe IV, die in einer Vorbereitungsphase (7. Jahrgangsstufe), einer Praktikumsphase (8. Jahrgangsstufe) und einer Individualisierungsphase (9. Jahrgangsstufe) aufeinander aufbaut. im Schuljahr 2004/05

20 Außenklassen 6 Kooperationsklassen 33 Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen 16

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