DBH-Fachtagung in Berlin Schwanenwerder, 21. und 22. Mai 2008
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- Lioba Koenig
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1 Ehrenamtliche in der Straffälligenhilfe am Beispiel des TOA Bremen e.v. - Auswahl, Schulung, Begleitung und Standards ihres Einsatzes in städtischen Problemquartieren DBH-Fachtagung in Berlin Schwanenwerder, 21. und 22. Mai 2008
2 Der TOA Bremen beschäftigt derzeit 10 hauuptamtliche MitarbeiterInnen in Teilzeitbeschäftigung Studierende der Studiengänge Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaften und Common Health als PraktikantInnen sowie 4 ehrenamtliche Konfliktschlichter Bremen Täter-Opfer-Ausgleich
3 Straffällig gewordene Menschen zeigen besondere Problemkonstellationen wegen ihrer vielfach besonderen eigenen Problembelastung. Konfliktschlichtung erfordert spezifische Fähigkeiten und besondere fachliche Begleitung
4 Die Arbeit in der Straffälligenhilfe und im TOA ist nicht ohne persönlichen Einsatz und nicht ohne eigene Risiken möglich. Es geht beim Einsatz Ehrenamtlicher also um Fragen von Verantwortung und Vermeidung von Enttäuschungen und Verstrickungen
5 Ehrenamtliche bzw. freiwillige, nicht honorierte Tätigkeit kann sehr hilfreich sein und als Chance für die häufig ausgegrenzten Straffälligen oder ihre Opfer genutzt werden. Dafür bedarf es aber besonderer Regulative und Anforderungen!
6 Ehrenamtliche bzw. freiwillige, nicht honorierte Tätigkeit darf nicht als Kompensation für Sparkürzungen eingesetzt werden! Ehrenamtliche Tätigkeit verursacht flankierende Kosten, wenn sie verantwortlich betrieben wird!
7 Gute Gründe sprechen dafür, dass auch Ehrenamtliche ihren Platz in der Straffälligenhilfe behalten sollten : Ehrenamtliche können kritischer und häufig unabhängiger im Feld agieren als Hauptamtliche und bringen die Sichtweise des Laien in das Feld (Schöffe). Ehrenamtliche stehen oftmals für einen alternativen Umgang mit Straffälligkeit / Konflikten Ehrenamtliche stehen unter wesentlich geringerem Erledigungsdruck (bearbeiten im TOA weniger Fälle) sie können sich mit verwickelten Konflikt- und chronifizierten Problemlagen ausgiebig und längerfristig beschäftigen. Fälle, die ein hohes Maß an persönlichem Einsatz erfordern, aber geringe Konfliktdynamik enthalten, eignen sich folglich besonders gut für die Bearbeitung durch Ehrenamtliche Ehrenamtliche, die sich mit viel Zeiteinsatz und hoher Identifikationsbereitschaft ihrer Konfliktbeteiligten/Straffälligen annehmen, können besonders erfolgreich arbeiten
8 Mindestanforderungen an die Ehrenamtlichen: geeignete Ausschreibungen und professionelles Auswahlverfahren der für die Aufgabe geeignet erscheinenden Bewerber (Mindeststandards!) keine neurotisch bedingte Motivation als Grundlage der Bewerbung für die Aufgabe professionelle Aufklärung der Ehrenamtlichen über ihre Aufgaben und Verantwortungen professionelle Aufklärung der Ehrenamtlichen über ihre Rechte und Pflichten (z.b. 138 StGB) Probezeit (3-Monats-Praktikum) als Praxistest der Bewerber (belastbar, teamfähig, konfliktfähig?) und erst danach:
9 Mindestanforderungen an die Einrichtung Klärung des institutionellen Rahmens: vertragliche Regelung über Einsatz und Zusammenarbeit, über qualifizierte (externe und interne) Ausbildung der Ehrenamtlichen Kostenübernahme für die Ausbildung Bereitstellung von Versicherungen EDV-Nutzung sicherstellen Bereitstellung einer festen hauptamtlichen Kraft als verlässlichen und verantwortlichen Ansprechpartner (Mentoren-Modell) für jeden Ehrenamtlichen / Fachaufsicht!! offizielle (geleitete) Vorstellung der Ehrenamtlichen in Team, auf der Homepage, in der Öffentlichkeit und bei Kooperationspartnern Pflichtteilnahme an monatlichen externen Teamsupervisionen und wöchentlichen Fallteamkonferenzen Gleichstellung mit den Hauptamtlichen bei Verantwortung für die Fallbearbeitung (bei Fragen Hauptamtliche einschalten!) unproblematische Erstattung von Auslagen und Beachtung anderer Kosten-Nutzen-Relationen
10 Mindestanforderungen / Standards für die dauerhafte Zusammenarbeit: Regelmäßige Einbindung und Gleichbehandlung der Ehrenamtlichen im professionellen Team / Kooperation! Berücksichtigung des geringeren Zeiteinsatzes und des speziellen fachlichen Hintergrunds der Ehrenamtlichen Pflicht zur Teilnahme und besonders in der Anfangszeit regelmäßige Vorstellung eines eigenen Falles in den wöchentlichen Fallbesprechungen Pflichtteilnahme an regelmäßiger externer Supervision Teilnahme an teaminterner Fortbildung und Teamtagen zur Proejkt- und Team-Entwicklung Ermunterung zu regelmäßiger externer Fortbildung, wo möglich vom Träger finanziert Verantwortlichkeit für den eigenen Fall : identische Qualitäts- und Ergebniskontrolle wie die Hauptamtlichen
11 Täter-Opfer-Ausgleich Bremen 10 dezentrale Schlichtungsstellen Schlichten in Nachbarschaften Konfliktlagen der Bewohner Polizei / Justiz Einrichtungen des Stadtteils
12 Die Unsere Akteure Ehrenamtlichen im Feld: Schulung, im Feld: Begleitung, ihre Auswahl, fundierte Supervision Schulung, ihre Begleitung und Supervision Coaching und Fortbildung der Ehrenamtlichen
13 Die Aufgaben des ehrenamtlichen Konfliktschlichters im Quartier: Teilnahme an der Quartiersgruppe, Schulung und Begleitung, Teilnahme an Fallteams und Supervisionen Konfliktbearbeitung Schlichtung leichterer Konflikte Vermittlung in andere Maßnahmen Beratungsanteil Kooperationsarbeit wöchentliche Fallteams externe Supervision
14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
15 Impulsreferat: alle Rechte bei Frank Winter An der Landruhe Bremen Tel
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