Junglehrerinnen- und Junglehrerbroschüre

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1 Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Junglehrerinnen- und Junglehrerbroschüre Eine Information für Lehrerinnen und Lehrer im II L Vertragsschema Dezember 2008

2 Der Sinn dieser Broschüre In ihrem neuen Beruf werden verschiedenste Aufgaben auf sie zukommen, und am Anfang wird es nicht leicht sein, diesen immer gerecht zu werden, oder sich im Dschungel der Bürokratie zu Recht zu finden. Diese Broschüre soll ihnen eine Hilfe und Ratgeber sein, wo sie als Lehrerin und Lehrer Ansprechpartner finden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eines vorweg: HABEN SIE DEN MUT ZUR FRAGE! Wir, die Personalvertretung der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in Salzburg, nehmen ihre Fragen immer Ernst und sind stets bemüht, ihre Fragen umfassend zu beantworten. Wir nehmen uns Zeit für sie! Was ist Personalvertretung (PV)? In jedem Betrieb der eine gewisse Mitarbeiteranzahl übersteigt sieht der Gesetzgeber vor, dass ein so genannter Betriebsrat eingerichtet wird. Im Bereich der Pflichtschullehrer/innen heißt dieser Betriebsrat Personalvertretung. Jede/r Lehrer/in kann die Dienste der Personalvertretung in Anspruch nehmen! Es gibt dabei eine Personalvertretung auf Landesebene, den so genannten Zentralausschuss (ZA), und auf Bezirkebene für jeden einzelnen Bezirk einen Dienststellenausschuss (DA). Nähere Infos, wer genau ihr Ansprechpartner in ihrem Bezirk ist, finden sie im Kapitel: Die PV in ihrem Bezirk. Wir sind alle ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Pflichtschule und arbeiteten entweder noch in der Schule, oder sind für die Aufgaben der Personalvertretung freigestellt. Aufgaben der PV Information: Wir bieten verschiedenste Informationsmöglichkeiten für sie an. Wir sind für sie telefonisch und per erreichbar. Wir bieten zusätzlich Infozeitschriften zu verschiedenen Themen an. Eine persönliche Beratung in unserem Büro ist ebenfalls nach Vereinbarung möglich Unter finden sie ebenfalls alle Neuerungen. Beratung bei Problemen: Ihr Beruf ist mit vielen Begegnungen verbunden mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, den Kolleginnen und Kollegen und den Vorgesetzten. Wo Menschen miteinander zu tun haben, gibt es auch Konflikte. Wir bieten Beratung und unterstützen sie. In allen Bereichen sind wir Personalvertreterinnen und Personalvertreter immer der Verschwiegenheit verpflichtet, wenn es um ihre persönlichen Angelegenheiten geht.

3 Begleitung bei Vorladungen bei der Dienstbehörde: Wir begleiten sie bei Besprechungen mit Vorgesetzten und natürlich auch bei Besprechungen und Vorladungen bei der Dienstbehörde. Verhandlungen mit dem Dienstgeber: Die Personalvertretung ist primär ein Kontrollorgan, welches berufen ist, die beruflichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Der Zentralausschuss (ZA) verhandelt ständig in verschiedensten Angelegen mit dem Dienstgeber (Land Salzburg) und versucht Verbesserungen für die Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtschule aus zu verhandeln. PV-Wahlen Alle fünf Jahre findet die Wahl der Personalvertretung statt. Bei den Landeslehrerinnen und Landeslehrern wird sie in Form der Briefwahl durchgeführt. Beteiligen sie sich an der Wahl und nützen sie die Möglichkeit ihrer Vertreter selber zu bestimmen. Gewerkschaft - Was ist das? Neben der gesetzlich verankerten Interessensvertretung (PV), die ihr Ende bei den Landesgrenzen hat, gibt es eine zweite überregionale und berufsübergreifende Vertretung, die unsere Interessen bei allen Verhandlungen das Dienst- oder Besoldungsrecht betreffend gegenüber der Regierung wahrnimmt. Die Gewerkschaft ist in Österreich in einzelnen Teilgewerkschaften organisiert. Wir Lehrerinnen und Lehrer gehören zur Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD). Kurz zusammengefasst: Überparteilich Mitgliedschaft hängt nicht vom Parteibuch ab. Überbetrieblich Einflussbereiche enden nicht an Bezirks- oder Landesgrenzen. Freiwilligkeit Bei einem Verein ist man grundsätzlich freiwillig. Nicht kostenlos Vereine finanzieren sich selbst bleiben unabhängig Mitgliedsbeitrag ist notwendig (1 % des Bruttogehaltes; maximal 20,42) Was bringt ein Beitritt? Es ist nicht möglich in Kürze alle Bereiche, in denen die Gewerkschaft aktiv ist, zu nennen. Grundsätzlich kann man zwei Bereiche herausstreichen.

4 Einerseits Angelegenheiten die uns alle betreffen: Gehaltsverhandlungen - die jährliche Lohnerhöhung und der Inflationsausgleich ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss oft hart verhandelt werden. Zulagen neben dem Gehalt gibt es für besondere Belastungen auch verschiedene finanzielle Zulagen, die ausverhandelt werden müssen. Dienstrecht Die Gesetze, die die Bedingungen, unter denen wir Lehrer/innen arbeiten, werden verhandelt. Mitsprache bei Sozialgesetzen und sozialen Einrichtungen Mutterschutz, Karenz, Krankenständen, Pensionen,... Andererseits persönliche Unterstützungen: Gemeinschaft: Die Gewerkschaftsmitglieder unterstützen sich gegenseitig. Rechtsschutz: Als Mitglieder genießen sie in Dingen, die ihre Arbeit betreffen, Rechtsschutz. Dieser Schutz endet nicht wie bei so vielen privaten Rechtschutzverträgen, nach der ersten Instanz, sondern kann bis zum Obersten Gericht gehen. Natürlich vertritt sie dieser Schutz auch gegen die Republik. Förderungen: Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Wir beraten und informieren sie gerne. Informationen: Nur wer sein Recht kennt, kann es auch einfordern! Wir informieren sie über Plakate an den Schulen, und jedes Mitglied erhält von uns Info-Zeitschriften über Neuerungen und geltendes Recht. Kulturelle Angebote und Freizeitangebote: Neben Urlaubsangeboten für Mitglieder finden immer wieder auch kulturelle Veranstaltungen statt. Bildungsreisen: In Salzburg finden jährlich Reisen statt. Mitglieder erhalten Preisnachlässe. Die PV in ihrem Bezirk Vorsitzende der Dienststellenausschüsse (DA) nach Bezirken: Salzburg-Stadt Salzburg-Umgebung Margot Zobernig Peppo Wiendl VS Liefering II Zentralausschuss Tel. 0699/ Tel. 0664/ da-salzburg.stadt@gmx.at da-su@gmx.at Hallein Christoph Schönleitner HS Bad Vigaun Tel /88021 da-hallein@hs-badvigaun.salzburg.at Zell am See Toni Höller HS Maishofen Tel /68064 toni.hoeller@gmx.at St. Johann/Pongau Hans Schiefer HS St. Johann Tel. 0664/ hans.schiefer@gmx.at Tamsweg Gottfried Tippler HS St. Michael Tel /69912 tipgo@salzburg.at

5 Die Gewerkschaft in ihrem Bezirk Salzburg-Stadt Valentin Hafner SPZ Aiglhof II Tel. 0650/ Hallein Christine Seiwald VS Oberalm Tel /83314 Zell am See Toni Höller HS Maishofen Tel /68064 Salzburg-Umgebung Toni Polivka ZA Salzburg Tel. 0664/ St. Johann/Pongau Michaela Schwarz VS Tenneck Tel. 0664/ Tamsweg Gottfried Tippler HS St. Michael Tel /69912 PV und Gewerkschaft auf Landesebene Das Land Salzburg stellt der PV ein Büro zur Verfügung. Es befindet sich in der Nonnbergstiege 2, 5010 Salzburg (nähe Justizgebäude). Falls sie ihren Personalvertreter/ ihre Personalvertreterin persönlich sprechen wollen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung über unser Sekretariat. Sekretariat: Sabina Huber Kontakt: Tel.: Rosa Maislinger Kontakt: Tel.: Vorsitzender des Zentralausschusses Sigi Gierzinger Nonnbergstiege Salzburg sigi.gierzinger@a1.net ZA Mitglied Peppo Wiendl Nonnbergstiege Salzburg Tel. 0664/ da-su@gmx.at Vorsitzender der Gewerkschaft Toni Polivka Nonnbergstiege Salzburg toni.polivka@a1.net ZA Mitglied Christine Haslauer VS Schwarzstraße haslauer_c@utanet.at

6 ZA Mitglied Wolfgang Haag HS Taxham ZA Mitglied Meli Bauer VS Strobl ZA Mitglied Franziska Wanner Nonnbergstiege Salzburg franziska.wanner@salzburg.gv.at Günstiger Einkaufen Mit einem Dienstausweis, den sie über unser Büro beantragen können (Bitte Passfoto dem Ansuchen beilegen), gibt es immer günstigere Einkaufsmöglichkeiten in vielen Geschäften. Falls sie daran interessiert sind, finden sie eine aktuelle Liste unter Wer ist Dienstgeber und was ist Dienstweg? Wir Lehrerinnen und Lehrer in den Pflichtschulen werden vom Land Salzburg angestellt. Zuständig dafür ist die Abteilung 2 (Abt. 2) des Amtes der Salzburger Landesregierung. Immer wenn von Dienstbehörde gesprochen wird, meint man diese Abteilung. Darunter liegt die Bezirksverwaltungsbehörde: Eine Bezirkschulreferentin oder ein Bezirkschulreferent ist für die schulorganisatorischen Angelegenheiten in einem Bezirk zuständig, z.b. Zuteilung der Lehrerinnen und Lehrer an die einzelnen Schulen. Jeder Lehrerin und jedem Lehrer wird eine Stammschule zugewiesen. Sie gehören sozusagen dann zum Stammpersonal dieser Schule, auch wenn sie Stunden an anderen Schulen halten. Dienstreisen sind beispielsweise von der Stammschule aus zu verrechnen. Der direkte Vorgesetzte ist die Leiterin, bzw. der Leiter der Stammschule. Alle Ansuchen werden grundsätzlich im Dienstweg gesendet. D.h. die Leiterin, der Leiter erhält das Ansuchen des Lehrers, der Lehrerin und sendet dieses über die Bezirksverwaltungsbehörde an den Dienstgeber- die Abt. 2. Der Landesschulrat von Salzburg (LSR) ist für alle pädagogischen Belange zuständig und hat in diesem Bereich ebenfalls Vorgesetzten-Funktion. Falls sie sich unsicher sind, was ihre Pflichten den Vorgesetzten gegenüber sind, oder Fragen haben, was von ihnen verlangt werden kann und was nicht, beraten wir sie gerne.

7 Der Vertrag Wenn sie als Lehrerin und Lehrer eine Anstellung beim Land Salzburg bekommen, so wird dies ein IIL Vertrag sein. IIL heißt, dass das Dienstverhältnis auf ein Jahr beschränkt ist. Achtung: Jedes Jahr müssen sie also ein neues Ansuchen um Vertragsverlängerung stellen, wenn sie weiterhin im Schuldienst bleiben wollen. Der Termin für diese Ansuchen ist normalerweise der 1. März. Falls der Termin in einem Jahr variieren sollte, wird die Schule (Direktion) darüber in Kenntnis gesetzt. (2008: ) Mit einem IIL Vertrag wird man in der Regel über die Hauptferien (Juli/August) weiterbezahlt. Ausnahme: Man wurde erst nach dem 1. Februar des Jahres angestellt, dann endet das Dienstverhältnis mit dem letzten Schultag. Die Entlohnung richtet sich nach der Anzahl der Wochenstunden und kennt keine Gehaltsstufen. Leiterbericht In den ersten 3 Jahren muss der Leiter / die Leiterin einen Bericht über ihre Arbeit dem Ansuchen um Vertragsverlängerung beilegen. Es ist ihr Recht, diese Beurteilung zu lesen, und sie dürfen dem Bericht auch eine eigene schriftliche Stellungnahme beilegen. Bei Problemen kontaktieren sie uns bitte. IL Vertrag unbefristet Derzeit endet in Salzburg das IIL Vertragsschema mit der Vollendung des 4. Dienstjahres. Die gesetzliche Maximaldauer beträgt 5 Jahre. Am Ende des 4. Dienstjahres wird man automatisch (keine gesonderte Antragstellung erforderlich) vom IIL Vertragsschema ins IL Vertragsschema überstellt. Auch zu diesem Zeitpunkt wird vom Leiter / von der Leiterin der Schule ein Bericht verlangt. Vorteile des IL Vertrages sind: Es ist ein unbefristeter Vertrag, eine Antragstellung auf Verlängerung ist nicht mehr nötig. Es wird eine Gehaltsstufe errechnet und alle zwei Jahre gelangt man automatisch in die nächst höhere Gehaltsstufe. Zeiten, in denen man nach dem 18. Geburtstag gearbeitet hat, fließen in die Berechnung der Gehaltsstufe (wird auch Vorrückungsstichtag genannt) ein. Leiterberichte sind nicht mehr jedes Jahr notwendig und werden im Regelfall auch nicht eingefordert.

8 Broschüre zusammengestellt von: Sigi Gierzinger 0664/ Toni Polivka 0664/ Peppo Wiendl 0664/ alle: Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen - Zentralausschuss Nonnbergstiege 2/I 5020 Salzburg Dezember 2008

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