2. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Innovationsmanagement der Donau- Universität Krems

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1 2005 / Nr. 2 vom 01. Februar Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Innovationsmanagement der Donau- Universität Krems 3. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges "Bewegungstherapie" (Akademische/r BewegungstherapeutIn) Wiederverlautbarung 4. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychosoziale Beratung Master of Science MSc (Psychosoziale Beratung) - Wiederverlautbarung 5.Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges "Supervision-Schwerpunkt Gesundheitswesen" Master of Science (Supervision)- Wiederverlautbarung 6. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Musikmanagement (MA) der Donau- Universität Krems

2 2. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Innovationsmanagement der Donau- Universität Krems Allgemeine Bestimmungen 1. Ausbildungsziel Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte wissenschaftliche und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für die Implementierung und Durchführung von Innovationen in Unternehmen zu vermitteln. Die zentrale Zielsetzung liegt in der Auseinandersetzung mit den vielfältigen Möglichkeiten zur nachhaltigen Einführung innovativer Maßnahmen. Besonderer Wert wird dabei auf die ganzheitliche Betrachtung und die individuelle Anwendbarkeit in Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen gelegt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Studienleiterin und/oder Studienleiter Als Studienleiterin und/oder Studienleiter des Universitätslehrgangs "Innovationsmanagement" sind von der Abteilungsversammlung der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien eine oder mehrere hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien (im folgenden kurz die Studienleiterin oder der Studienleiter) zu bestellen. Die Studienleiterin oder der Studienleiter entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs "Innovationsmanagement", soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" dauert 2 Semester, in der Vollzeitvariante 1 Semester. Er umfasst 153 UE, (30 ECTS). Zulassung 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement a) ein abgeschlossenes Diplom- oder Doktoratsstudium einer wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung, oder b) oder eine abgeschlossene HTL- oder HAK-Ausbildung, bei gleichzeitigem Vorliegen von entsprechender beruflicher Praxis, oder c) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Studium, oder d) vergleichbare anspruchsvolle berufliche Praxis mit einem Verantwortungsbereich mit hoher Innovationskomponente. 2

3 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Studienleiterin oder dem Studienleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 Donau-Universität-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme zum Universitätslehrgang "Innovationsmanagement" obliegt dem Abteilungsleiter der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien. Der Abteilungsleiter der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 5 und 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs "Innovationsmanagement" setzt sich aus den Fächern Einführung in Innovationsmanagement, Rhetorik und Präsentation, Gesprächsführung, Projektmanagement, Kreativitätstechniken, Wissensmanagement, Leadership Skills und Teambildung und Konfliktmanagement zusammen. Die Fächer sind in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Lehrveranstaltungsübersicht 1. Fach Einführung in Innovationsmanagement Übersicht über die Thematik und einzelnen Module Auswahl der praktischen Beispiele 2. Fach Rhetorik und Präsentation Grundgesetze verbaler und nonverbaler Kommunikation Sprachliche Grundlagen Wirksam präsentieren als Basis kommunikativer Verhaltensweisen Praktische Präsentationsübungen 3. Fach Gesprächsführung Präsentation und Gesprächführung Grundlagen und praktische Übungen Vorbereitung von Gesprächen Erkennen und Anwenden der unterschiedlichen Gesprächstechniken je Gesprächstyp Positive Überzeugungsgespräche um Innovationen umzusetzen Unterschiedliche Menschentypen und die Auswirkung auf die Gesprächsführung UE ECTS 8,5 1, , ,33 3

4 Committment und effektive Nachbearbeitung 4. Fach Projektmanagement Wesentliche Projektmanagements-Techniken in Theorie und Praxis Bearbeitung eines konkreten Projektes aus der Praxis des Teilnehmers Projektpräsentation Evaluierung von Umsetzungs- und Verbesserungspotenzialen Innovationsprojekte als Veränderungsprojekte Umgang mit Widerständen, Befürchtungen und Ängsten im Projektmanagement 5. Fach Kreativitätstechniken Grundprinzipien kreativen und inventiven Denkens und Handelns Unterschiedliche Arten kreativen Denkens Professioneller Einsatz klassische Techniken, wie Brainstorming, Brainwriting, destruktives Brainstorming, 6-3-5, morphologischer Kasten, Synectics, betriebliches Vorschlagswesen, kontinuierliche Verbesserungsprozesse und nicht-klassische Techniken, wie erfinderisches Problemlösen nach TRIZ, NIMM (Neue Ideen mit Methode) Mind-Mapping 6. Fach Wissensmanagement Umgang mit objektivem Wissen, Steuerung des Wissens nach strategischen Zielen Ermittlung des notwendigen Wissens für die Unternehmensziele Erkennen von Kernkompetenzen und Entwicklungsnotwendigkeiten Erstellung von Wissens-Landkarten und Topic-Maps Erkennen und Anwenden von Werkzeugen des Wissensmanagement anhand von praktischen Beispielen 7. Fach Leadership Skills Unternehmensführung, Führung und Organisation, systematisches People Management 1 mal 1 der Unternehmensführung (strategische Positionierung, Unternehmensausrichtung, strategische Zielsetzung); - Beitrag der Innovation zum Unternehmenserfolg 1 mal 1 der Veränderung (Erfolgreiches Verändern in Organisationen) Human Ressource-Management - People Management Rolle und Beiträge der Führungskraft und der Mitarbeiter Führungssysteme: Zielsysteme (Mitarbeitergespräch, Teamzielsetzungssystem, innovative Funktionsbeschreibungssysteme) Systeme zur Sicherstellung kontinuierlicher Verbesserung/ Innovationen von/in Teams Prozessoptimierungssysteme Kundenorientierungs-/befragungs-/-gesprächssysteme Qualitätssteuerungssysteme 8. Fach Teambildung und Konfliktmanagement Die Phasen der Teambildung, Aufgaben des Teamcoachs Entscheidungen treffen im Team/Problemlösungen Rollenverteilung Teamarbeit in Projekten, Prozessen, Integration neuer Teammitglieder Changemanagement und Teambildung 34 6, , ,33 25,5 5,0 17 3,33 4

5 Grundlagen der konstruktiven Konfliktbearbeitung, insbesondere in Innovationsprozessen Konfliktpotentiale konstruktiv verwerten Lokalisierung von Konflikten Prinzipielle Lösungsmöglichkeiten von Konflikten Auswirkung verdrängter/vermiedener Konflikte Profitieren durch Konfliktsituationen Typische Konflikte im beruflichen Umfeld Unterrichtseinheiten (UE) / ECTS / STIT Lehrveranstaltungen Die Lehrveranstaltungen sind von der Studienleiterin oder dem Studienleiter aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kund zu machen. Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Praktika, aber auch als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von pädagogischer Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten und deren pädagogischer Betreuung, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. Prüfungen 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Entwicklung eine konkreten Projektes im Rahmen des Fachs Projektmanagement wird zur Bewertung herangezogen. Die Abschlussprüfung besteht aus mündlichen Teilprüfungen über die Fächer: Rhetorik und Präsentation, Gesprächsführung und Teambildung und Konfliktmanagement: Kurz-Assessment (Präsentation und Rollenspiel) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Abteilungsleiter der Abteilung für Telekommunikation, Information und Medien anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluss Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 12. Inkrafttreten Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung erfolgt. 5

6 3. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges "Bewegungstherapie" (Akademische/r BewegungstherapeutIn ) - Wiederverlautbarung Präambel Der Begriff der Bewegungstherapie wird häufig mit gymnastischen und heilgymnastischen Methoden gleichgesetzt, als eine Form der Behandlung, die im Wesentlichen auf den Körper und seine Aktivitäten gerichtet ist. Eine solche Auffassung greift aber zu kurz. In der Bewegung drückt sich nicht nur der Körper, sondern der ganze Mensch aus. In Gesichtsausdruck, Körperhaltung, Gestik und Bewegung werden Geisteshaltungen und innere Gestimmtheiten erkennbar. Die Einheit der Person schließt eine reine Körpertherapie aber genauso aus wie eine bloße Psychotherapie. Die Bewegungstherapie wie sie hier verstanden wird versucht den Menschen in seinem körperlichen Befinden, seinen emotionalen Regungen, sozialen Interaktionen und geistigen Strebungen zu erreichen. Dabei werden die verschiedenen Dimensionen der menschlichen Wirklichkeit nicht als nebeneinander stehend betrachtet, sondern als miteinander verbunden, sich gegenseitig bedingend, aufeinander einwirkend. Im Menschen kommen körperliches und geistiges, psychisches und soziales Element gleichermaßen und gleichzeitig zum Tragen. Die enge Verknüpfung der einzelnen Bereiche wird besonders bei erkrankten Menschen deutlich. Psychische Störungen haben oftmals Auswirkungen im Somatischen, sie wirken sich hemmend und hindernd auf soziale Interaktionen aus und führen nicht selten zu einer Einschränkung geistiger Aktivität. Ganz ähnliche Folgen können körperliche Störungen bewirken, indem sie in andere Bereiche hineinwirken. In der hier vertretenen Bewegungstherapie wird der Mensch als Mann und Frau als ein Körper-Seele-Geist-Subjekt in einem sozialen und ökologischen Umfeld gesehen. Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel (1) Der Universitätslehrgang Bewegungstherapie hat zum Ziel, die Theorie, Methoden, Techniken und Medien von Bewegungstherapie auf der Grundlage des in der Präambel beschriebenen anthropologischen Konzeptes zu vermitteln. Die StudentInnen sollen die Fähigkeit erlangen, auf den reflektierten Grundannahmen eines Intersubjektivitätsprinzips, Bewusstseinsprinzips, Sozialitätsprinzips, Leiblichkeitsprinzips (= Körper-Seele- Geist Einheit) und Entwicklungsprinzips die Bewegungstherapie im klinischen, heil- und sozialpädagogischen, rehabilitativen und vor allem im präventiven Bereich als Teil der Gesundheitsbildung einsetzen zu können. (2) Die AbsolventInnen dieses Universitätslehrganges sollen befähigt werden, vor allem die emotionalen und sozialen Aspekte von Bewegung handhaben zu können. Dieser Universitätslehrgang richtet sich an Menschen, die bereits im Gesundheits- und Wellnessbereich mit Körper und Bewegung arbeiten, sowie an PychotherapeutInnen, ÄrztInnen, Lebens- und SozialberaterInnen, Motopädagogen und Angehörige von pychosozialer, pflegerischer und pädagogischer Berufe. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Bewegungstherapie ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. Im Vollstudium wären es 2 Semester (ECTS 60). 3. Dauer (1) Der Universitätslehrgang Bewegungstherapie umfasst sechs Semester im Ausmaß von 500 Unterrichtseinheiten. 6

7 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Bewegungstherapie ist das Tätigkeitsfeld als PsychotherapeutIn, ÄrztIn, BeraterIn, MotopädagogIn oder Personen, die in psychosozialen, pflegerischen und pädagogischen Berufen tätig sind. (2) Zusätzlich ist ein Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung durchzuführen sowie der Nachweis von 60 Stunden Selbsterfahrung in einer anerkannten psychotherapeutischen Methode zu erbringen. (3) Für die Grundstufe können absolvierte inhaltlich gleichwertige Weiter-bildungen anerkannt werden. 5. Deutsch-Nachweis (1) Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Bewegungstherapie erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Bewegungstherapie erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 8. Fächer Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Bewegungstherapie umfasst 500 Unterrichtseinheiten (Grund- und Oberstufe) und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Bewegungstherapie sind folgende Fächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 7

8 GRUNDSTUFE ECTS UE 1. Fach Theorie Bewegungsentwicklung Bewegungsdiagnostik Theorie der Integrative Bewegungs- und Leibtherapie (IBT) Metatheorie Persönlichkeitstheorie Entwicklungstheorie Gesundheits- und Krankheitslehre Interventionslehre Fach Methodik Träume und Bewegung Atem, Stimme und Bewegung Methoden, Techniken und Medien der IBT Integrative Leibtherapie Krisenintervention I: Umgang mit Krisen Fach 4. Praxeologie Supervision 2 20 AUFBAUSTUFE 1. Fach Theorie Vergleichende Bewegungsverfahren (Geschichte von Bewegungstherapien, Leibphilosophie) Psychosomatik Anatomie, Neurophysiologie, insbesondere des ZNS und der Sinnesorgane Krankheitslehre und bewegungstherapeutische Konzepte der Behandlung Abschlusskolloqium Fach Methodik Prozessuale Diagnostik und Bewegungsanalyse Psychophysische Atemarbeit Krisenintervention II Fach Praxeologie Supervision 4 30 Supervidiertes Praktikum ETCS/Unterrichtseinheiten insgesamt Der Nachweis von 50 UE bewegungstherapeutischer Selbsterfahrung ist vor Abschluss der Oberstufe zu erbringen. 8

9 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, für die Auswahl und die Qualitätskontrolle ist das Zentrum für Psychosoziale Medizin verantwortlich. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Gesamtprüfung am Ende der Oberstufe abzulegen. Die Prüfung besteht aus: a) einer schriftlichen Arbeit aus dem Bereich der Bewegungstherapie b) einer mündlichen und kommissionellen Gesamtprüfung am Ende in den Unterrichtsfächern: Theorie Methodik Praxeologie (2) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können vom Lehrgangsleiter/In für die Grundstufe anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Laufende Evaluation aller Referenten durch die Studierenden (2) Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 13. Abschluss 1. Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 2. Die Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r BewegungstherapeutIn zu verleihen. 14. Schlussbestimmungen (1) Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die 9

10 4. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychosoziale Beratung Master of Science MSc (Psychosoziale Beratung) Wiederverlautbarung Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel (1) Beratung findet nicht nur in freier Praxis (Lebens- und Sozialberater) und in den psychosozialen Beratungsstellen, sondern auch auf vielfältige Weise in Organisationen und Institutionen statt. Sozialarbeit und Sozialpädagogik kommen ohne Beratungskompetenz nicht aus. In medizinischen und therapeutischen Arbeitsfeldern nimmt der Bedarf an psychosozialer Beratung ergänzend zur Behandlung ständig zu. In allen sich ständig wandelnden Bereichen, wie z. B. von Wirtschaft und Verwaltung, ist Beratung zu einem unverzichtbaren Teil von Personalentwicklung, interne Planung und Konfliktlösung geworden. Dadurch steigt der Anspruch, dass psychosoziale Beratung professionell fundiert durchgeführt wird. Dieser Masterlehrgang soll Personen, die Führungspositionen in Beratungseinrichtungen, Ausbildungs-trägern und Forschungseinrichtungen etc. anstreben, für Leitungstätigkeiten qualifizieren. (2) Der Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung hat zum Ziel, dass die StudentInnen vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Lebens- und Sozialberatung erlernen und die dafür geforderte Kompetenz entwickeln sowie übergreifende Forschungstätigkeiten auf verschiedenen Beratungsgebieten vorantreiben. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung umfasst neun Semester. Im Vollstudium wären es 4 Semester (120 ECTS). 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung ist: mindestens Bakkalaureat in einem human-, sozialwissenschaftlichen, pädagogischen, wirtschaftswissenschaftlichen, juristischen Studium oder gleichwertiger Abschluss und eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit und ein Mindestalter von 27 Jahren oder PsychotherapeutInnen, die nach Eintrag in die PsychotherapeutInnenliste des österreichischen Bundeskanzleramtes 3 Jahre psychotherapeutische Praxis nachweisen können. (2) Über die Zulassung wird nach Absolvierung von zwei Zulassungsinterviews entschieden. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 10

11 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychosoziale Beratung erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Psychosoziale Beratung umfasst 826 Unterrichtseinheiten und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau- Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Psychosoziale Beratung sind folgende Fächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: GRUNDSTUFE UE ECTS 1. Fach Einführung in die und Methoden der Lebens- und Sozialberatung Einführung in die Lebens- und Sozialberatung, Grundhaltungen, Beratungsprozesse, Beratungssetting, Techniken der Gesprächs-führung, Widerstand und Konflikt, Erziehungs- und Familienberatung, Frauenberatung bzw. genderspezifische Beratung, Sexualberatung, Suchtberatung, Helfernetz, verwandte und angrenzende Berufsbilder 2. Fach Krisenintervention Diagnostik, Grenzfragen, Krisensymptome, Entwicklungskrisen, Traumatologie, Sinnkrisen, Suizidalität 3. Fach Praxeologie (Gruppensupervision) Fach Gesetzliche Grundlagen 32 5 Berufsethik und Berufsrecht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen OBERSTUFE 5. Fach Übergeordnete Beratungsthemen und Forschung Beratung und Kultur, Beratung und Spiritualität, Beratung in der Lebensspanne, Beratung und Forschung/Forschung als Beratung, Beratung und Sozialpolitik, Projektentwicklung und Management, Rollenentwicklung als Führungskraft in der Beratung, Settings, Methoden und Techniken i. d. Aus- und Weiterbildung, Standorte, Vernetzung und Berufspolitik Spezielle Praxis Mitarbeit bei Forschungsprojekten und Veröffentlichungen im psychosozialen Bereich, Entwicklung neuer Beratungseinrichtungen und/oder Mitarbeit bei Aus- und Weiterbildungen für Beratung od. im psychosozialen Bereich Masterthese 20 Gesamt

12 Der Nachweis einer fachlichen Tätigkeit im psychosozialen Bereich ist zusätzlich zu erbringen. 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Am Ende der Grundstufe des Universitätslehrganges (6 Semester) sind vier mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer: Einführung in die und Methoden der Lebens- und Sozialberatung Krisenintervention Praxeologie (Gruppensupervision) Gesetzliche Grundlagen abzulegen. b) Aus einem der Fächer 1 4 von 8 ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen, die eine Vertiefung in dem gewählten Fach darzustellen hat. c) Leistungen die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. d) Am Ende der Oberstufe des Universitätslehrganges (9 Semester) ist eine mündliche und kommissionelle Prüfung über das Unterrichtsfach: Übergeordnete Beratungsthemen und Forschung abzulegen (3) Masterthese Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der Beratung auszuwählen. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden. Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (2 d) ist erst nach positiver Absolvierung der Prüfungen (2 a) und positiver Beurteilung der unter Punkt (2 b) und (3) angeführten schriftlichen Arbeiten möglich. 12

13 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 13. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen der akademische Grad "Master of Science - MSc (Psychosoziale Beratung) verliehen. 14. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 13

14 5.Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Supervision Schwerpunkt Gesundheitswesen" Master of Science (Supervision) Wiederverlautbarung Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Supervision Schwerpunkt Gesundheitswesen hat zum Ziel, den Studierenden eine theoretische, methodische und interventionspraktische Kompetenz sowie ein spezifisches Forschungswissen im Bereich der Supervision, des Coachings und der Organisationsentwicklung im Allgemeinen und der Supervision im Gesundheitswesen im Besonderen zu vermitteln. Neben dem Aufbau einer allgemeinen supervisorischen Kompetenz und Performanz, die in sehr verschiedenen professionellen Kontexten (Bildungs- und Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung etc.) eingesetzt werden kann, ist auch eine Spezialisierung im Bereich ärztlicher Supervision Gegenstand des Studienangebotes, das die Arbeit mit und die Begleitung von Ärzten, klinischem Personal (Schwestern, Pfleger, TherapeutInnen u. a.) und Verwaltungskräften im Krankenhaus- und Gesundheitswesen durch Einzel-, Team- und Institutionssupervision besonders berücksichtigt. Auf Grund der besonderen Verantwortung in fachlicher und rechtlicher Hinsicht, die SupervisorInnen in medizinischen Arbeitsfeldern zu tragen haben und auf Grund der beständig wachsenden organisationalen Komplexität in Einrichtungen des Gesundheitswesen und des klinischen Feldes ist eine besondere Feldkompetenz und ein spezialisiertes fachliches und menschliches Wissen (z. B. zu den Themen Krankheit, Leiden, Sterben, Abhängigkeiten) erforderlich, um durch Supervision seriöse Beratung, Hilfen und Entwicklungsmöglichkeiten bereitstellen zu können. In einer Verschränkung von Theorie und Praxis, Methodenvermittlung und Forschungsorientierung, supervisorischer Einzelberatung und Organisations- bzw. Institutionsorientierung soll der Universitätslehrgang ein Angebot mit hoher Praxisrelevanz gewährleisten. Besondere Vertiefungsgebiete sind die Bereiche Gesundheitswesen, klinische Einrichtungen, Krankenhäuser, die ärztliche Praxis, psychosoziale Institutionen und Organisationen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Supervision - Schwerpunkt Gesundheitswesen ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Supervision - Schwerpunkt Gesundheitswesen umfasst sieben Semester, im Vollstudium wären es 4 Semester (120 ECTS). 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Supervision Schwerpunkt Gesundheitswesen ist: a) ein in- oder ausländisches abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Theologie, Lehramt, Betriebswirtschaft bzw. andere vergleichbare Studienrichtungen. b) und eine mindestens fünfjährige praktische Berufserfahrung in klinischen, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeldern c) Mindestdestalter 27 Jahre 14

15 d) 30 Stunden Supervision innerhalb der letzten 5 Jahre in zwei verschiedenen Supervisionsformen e) Nachweis über 400 h Zusatzausbildungen bzw. Fortbildungs-veranstaltungen, die Person Rolle Institution zum Gegenstand haben. (1) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang wird nach Durchführung von 2 Zulassungsinterviews entschieden. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Supervision Schwerpunkt Gesundheitswesen erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Supervision Schwerpunkt Gesundheitswesen erfolgt auf Vorschlag der Zentrumsleitung des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (2) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums nach Anhörung des Zentrumsleiters. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Supervision - Schwerpunkt Gesundheitswesen umfasst 670 Semesterstunden und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Supervision - Schwerpunkt Gesundheitswesen sind folgende Pflichtfächer in Form von Block- Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 15

16 UE ECTS 1. Fach Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn Entwicklung personaler, sozialer und professioneller e Performanz a) Anwendungsbezogene Sozialwissenschaften b) Kreative Medien und Methoden in der Supervision c) Rollenspieltechniken d) Supervisorische Identität e) Interaktion und Kommunikation f) Gruppendynamik und Prozessanalyse, Übertragung und Gegenübertragung g) Organisation, Institution, Felder strukturelle Rahmen- Rahmenbedingungen von Supervision h) Systemtheorie in der supervisorischen Praxis i) Phänomen-Konflikt Interventionsstrategien bei Konflikten j) Ethik und Supervision Schriftliche Arbeit (Leistungsnachweis 1) 2. Fach Methodik a) Beratungstechniken b) Prozessuale Diagnostik und Assessments in der Supervision c) Methoden und Modelle der Supervision und des Coachings d) Methoden Integrativer Supervion und Coaching e) Krisenprävention und Krisenintervention in der Supervision f) Praxisfeldspezifische Arbeit g) Organisationsentwicklung h) Supervisionsforschung Schriftliche Arbeit (Leistungsnachweis 2) 3. Fach Supervisionstheorien a) Allgemeine Supervisionstheorie b) Spezielle Supervisionstheorie, Theorie des Coachings und der Organisationsentwicklung c) Masterkolloqium I d) Masterkolloqium II Schriftliche Arbeit (Leistungsnachweis 3) Theoriestudiengruppe Supervisions- und Feldforschungspraktikum Nachweis von 50 Stunden Lehrsupervision bei einem/einer durch die Zentrumsleitung anerkannten LehrsupervisorIn, in der die eigene Supervisionsarbeit (Lernsupervision im Einzel-, Gruppen- oder Teamsetting) kontrolliert wird Masterthese 20 Gesamt Unterrichtsstunden/ECTS

17 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt. Die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen Die Studierenden haben: a) 3 schriftlichen Prüfungen (Leistungsnachweise) in den Unterrichtsfächern: Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn Methodik Supervisionstheorien abzulegen. b) Am Ende des Lehrganges ist eine mündliche und kommissionelle Prüfung über die Unterrichtsfächer: Berufliche Identitätsentwicklung zum/zur SupervisorIn Methodik Supervisionstheorien abzulegen. c) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Prüfung ist nur nach positiver Beurteilung der unter Punkt a) erfolgten Fachprüfungen sowie nach positiver Beurteilung der Master-These möglich. (2) Master-These Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der angewandten Supervision auszuwählen und soll zeigen, dass der/die StudentIn in der Lage ist, Probleme der Supervision selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und der ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrgages durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die mögliche Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 17

18 13. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der/dem AbsolventIn der akademische Grad "Master of Science (Supervision) abgekürzt MSc verliehen. 14. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 18

19 6. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Musikmanagement (MA) der Donau-Universität Krems Allgemeine Bestimmungen 1 Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Musikmanagement (MA) hat das Ziel, motivierte und begabte Studierende durch eine Verknüpfung von musiktheoretischen, ökonomischen und rechtlichen Kompetenzen für die Anforderungen eines sich schnell wandelnden europäischen und globalen Musikmarktes zu qualifizieren und für die Berufstätigkeit in der nationalen und internationalen Musikwirtschaft weiterzubilden. Nach Abschluss des Universitätslehrgangs sind die Absolventen in der Lage, die kulturellen, ästhetischen und gesellschaftlichen Fragestellungen von zeitgenössischer Musik im Focus musikwissenschaftlicher Theorie und Forschung fundiert zu bearbeiten. Strukturen, Chancen und ökonomische Bedeutung der deutschsprachigen und internationalen Musikwirtschaft und ihrer Teilmärkte zu analysieren und durch die erworbenen fachlichen Fähigkeiten zukunftsorientierte Management-Konzeptionen für die Bereiche Kreation, Produktion und Distribution zu entwickeln, welche die besondere Interdependenz von betriebswirtschaftlichen und künstlerischen Zielen berücksichtigen. neue Strategien zur Vermittlung, Verbreitung und Vermarktung zeitgenössischer Musik zu erarbeiten, die in besonderem Maße die Veränderungen des Marktes durch technologische Innovationen mit einbeziehen. 2 Studienvarianten Der Universitätslehrgang Musikmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3 Studiendauer Der Universitätslehrgang Musikmanagement umfasst vier Semester (90 ECTS). In einer Vollzeitvariante würde die Studiendauer drei Semester betragen. 4 Studienleiter/in und Lehrgangsteam 1) Als Studienleiter/in des Universitätslehrgangs Musikmanagement ist von der Abteilungsversammlung für Kulturwissenschaften ein/e hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte/r Wissenschaftler/in zu bestellen. 2) Der/die Studienleiter/in entscheidet in allen Angelegenheiten des Universitätslehrgangs Musikmanagement, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 3) Der/die Studienleiter/in wird bei der Vorbereitung und Durchführung des Universitätslehrgangs Musikmanagement organisatorisch wie inhaltlich durch ein von ihm/ihr zu ernennendes Lehrgangsteam unterstützt. Ist der/die Lehrgangskoordinator/in nicht gleichzeitig Studienleiter/in, so gehört er/sie in jedem Fall dem Lehrgangsteam an. 19

20 5 Wissenschaftlicher Beirat 1) Als Wissenschaftlicher Beirat im Sinne dieser Verordnung gilt der von dem/der Abteilungsleiter/in der Abteilung für Kulturwissenschaften eingesetzte Beirat des Universitätslehrgangs Musikmanagement. 2) Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt den/die Studienleiter/in in der Umsetzung des Ausbildungszieles. 6 Unterrichtssprachen Die Unterrichtssprachen des Lehrgangs sind Deutsch und Englisch. 7 Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Musikmanagement ist a) ein abgeschlossenes Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudium aller Studienrichtungen oder ein Abschluss einer Fachhochschule, b) ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder c) eine 7 a) oder b) gleichzuhaltende Qualifikation sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung 8 Sprachkenntnisse Die Lehrgangsteilnehmer/innen müssen über gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache verfügen. Diese Kenntnisse sind vor der Zulassung nachzuweisen, wobei der/die Studienleiter/in über die Art des Nachweises der Sprachkenntnisse entscheidet. 9 Studienplätze 1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Musikmanagement erfolgt nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, ist vom/von der Studienleiter/in nach pädagogischen, organisatorischen wie auch ökonomischen Gesichtspunkten festzusetzen. 10 Bewerbungs- und Zulassungsverfahren 1) Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Prüfung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und einem Bewerbungsgespräch. 2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang Musikmanagement erfolgt durch den Studienleiter/die Studienleiterin, der/die hierbei vom Lehrgangsteam und dem Wissenschaftlichen Beirat unterstützt wird. 3) Der/die Studienleiter/in entscheidet insbesondere auch über das Vorliegen der in den 7 und 8 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 4) Die Aufnahme der Studierenden obliegt gemäß 15 Abs. 1 DUK-Gesetz dem/der Vorsitzenden des Kollegiums der Donau-Universität Krems. 20

21 UNTERRICHTSPROGRAMM 11 Studienprogramm Universitätslehrgang 1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Musikmanagement ist modular aufgebaut und umfasst 45 Semesterstunden (90 ECTS). 2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Musikmanagement sind folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren: Pflichtfächer SStd. ECTS 1. Musiktheorie Musikwirtschaft Musikmanagement Music Publishing & Music Production Recht General Management Medientheorie Projektarbeit 2 4 Wahlfächer 9. Experimentelle und neue Musikformen 10. Künstlerisches Selbstmanagement 2 4 Studienaufenthalt 0 0 Master-These 0 15 Gesamt ) Während des Universitätslehrgangs Musikmanagement ist eine Projektarbeit am Zentrum für zeitgenössische Musik zu absolvieren. Diese Projektarbeit dient der anwendungsorientierten Erarbeitung und Vertiefung lehrgangsspezifischer Themen. Von den Studierenden ist ein schriftlicher Projektbericht zu erbringen und eine Präsentation durchzuführen. 4) Die im Rahmen des Universitätslehrgangs Musikmanagement angebotenen Exkursionen sind integraler Bestandteil der Lehre. Die Teilnahme ist verpflichtend. 21

22 12 Lehrveranstaltungen Sämtliche Fächer sind in mehr als einer Lehrveranstaltung anzubieten. Die Lehrveranstaltungen sind vom/von der Studienleiter/in gemeinsam mit dem Lehrgangsteam und dem Wissenschaftlichen Beirat aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Kulturwissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Exkursionen oder Fernstudieneinheiten festzulegen und bekannt zu geben. 13 Prüfungen 1) Aus allen Pflichtfächern (1 bis 7) sowie aus einem Wahlfach (9 oder 10) sind schriftliche oder mündliche Fachprüfungen abzulegen. 2) Die Beurteilung der Projektarbeit (Fach 8) erfolgt aufgrund eines schriftlichen Projektberichts und einer Präsentation durch den Studierenden. 3) Es ist eine Master-These zu verfassen und in einer mündlichen Prüfung zu verteidigen, deren Thema einem der im Studienplan festgelegten Pflichtfächer zu entnehmen ist. Die/der Studierende ist berechtigt, ein Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. 14 Abschluss 1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung und positiver Beurteilung der Master-These ist der/dem Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch den/die Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist der/dem Studierenden der akademische Grad Master of Arts (Musikmanagement) - MA zu verleihen. 15 Evaluation und Qualitätsverbesserung Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. 16 Schlussbestimmungen Diese Verordnung tritt gemäß 25 Abs. 2 UniStG mit dem ersten Tag des Monats nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Donau-Universität Krems in Kraft. Der Rektor Prof. Dr. Helmut Kramer 22

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