Praxisabrechnung EBM Kompakt

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1 Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten Aufbereitet und nur gültig für niedergelassene Internisten und schwerpunktorientierte Internisten Angiologen Endokrinologen Gastroenterologen Hämatologen/Onkologen Kardiologen Nephrologen Pneumologen Rheumatologen Redaktionell bearbeitet und komprimiert Autor: Dr. med. Wolfgang Goldmann

2 Impressum Der Autor Dr. med. Wolfgang Goldmann arbeitet seit 1978 in eigener Praxis. Seine Spezialgebiete sind Expertensysteme für die Gebührenordnungen EBM und GOÄ. Zu diesen Themen hat er bereits zahlreiche Fachbücher im Medizin-Medienverlag veröffentlicht. Außerdem verfügt er über jahrelange Erfahrung als Referent von Ärzteschulungen zu den Themen EBM, GOÄ und UV-GOÄ, sowie ICD-10 und OPS. Als Fachautor schreibt er u. a. für die Zeitschrift Arzt & Wirtschaft, für den Medizin-Medienverlag für NEUROMEDIZIN und UROFLASH. Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientiere Internisten Dr. med. Wolfgang Goldmann Verlagsredaktion und -lektorat: M. A. P. Hofbeck Redaktionell bearbeitet und komprimiert. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen (z. B. Internet/CD-ROM). Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch auszugsweise verboten. Geschützte Warennamen und Warenzeichen werden nicht immer kenntlich gemacht. Fehlende Kennzeichnung bedeutet nicht, dass es sich um einen freien Namen handelt MedienCompany GmbH Medizin-Medienverlag Aschau i.chiemgau München Telefon: Fax: Internet: Printed in Germany ISBN (Printausgabe) ISBN (E-Book-Ausgabe / PDF) Internetangebote Fachärzte: und MFA: und Aktuelles Fachwissen, Fort- und Weiterbildung und Lifestyle Die Angaben in diesem Buch beruhen auf sorgfältigen Recherchen des Autors. Es ist jedoch zu beachten, dass die Angaben Änderungen unterliegen. Verlag und Autor übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in diesem Buch. 2 n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

3 Vorwort Nach vielen Jahren der Print-Ausgaben von Praxisabrechnung EBM Kompakt steht nun neben dem gedruckten Werk auch die erste Ausgabe als E-Book für die Facharztgruppen niedergelassene Internisten und schwerpunkorientierte Internisten zur Verfügung. Das E-Book bietet viele Möglich kei - ten, die das Printmedium nicht bieten kann. Die wichtigste davon ist die Portabilität. Ärztliche Leistungen, wie sie in den Leistungslegenden der Gebührenordnung definiert sind, werden während eines einzelnen Arzt-Patienten-Kontaktes selten als alleinige Leistung erbracht. Meistens werden während desselben Arzt-Patienten-Kontaktes mehrere ärztliche Leistungen aus dem EBM durchgeführt, weil Diagnosefindung und Therapie es erfordern. Häufig werden aber erbrachte, ärztliche Leistungen deshalb nicht abgerechnet, weil keiner in der ärztlichen Praxis (weder Arzt noch MFA) die Kombinationsmöglichkeiten der EBM-Ziffern sofort präsent hat. In der Regel verzichtet man auf die Abrechnung von tatsächlich erbrachten Leistungen, weil man befürchtet, gegen das Regelwerk des EBM zu verstoßen. Zustehendes Honorar wird dabei verschenkt. Es gibt Untersuchungen, die nachweisen, dass etwa 23,5 Prozent des zustehenden Honorars nicht abgerufen werden. Zudem ist die Kombinierbarkeit der EBM-Ziffern seit der Einführung der Grundpauschalen umso wichtiger, da die Patienten nicht mehr so oft einbestellt werden. Die Grundpauschalen stellen in der Vertragsarztpraxis den Hauptumsatzträger dar und können vom Leistungsinhalt her schon durch einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt rechtmäßig abgerechnet werden. Die Lenkungswirkung des EBM zielt auf eine Verminderung der Arzt-Patienten-Kontakte ab. In dieser Ausgabe ist auch ein besonderer Wert auf eine differenzierte Markierung von Leistungs - ausschlüssen gelegt worden. Das Problem des Regelwerks im EBM besteht nicht darin, dass der Arzt im Quartal oder beim einzelnen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) nicht alle notwendigen Leistungen erbringen kann, sondern dass er gerade wegen des Regelwerkes nicht alle notwendigen Leistungen abrechnen kann, die er auch tatsächlich erbracht hat. Im Fließtext des EBM sind diese Ausschlüsse nur schwer zu erkennen. Daher wurden die Leistungsausschlüsse in dieser Ausgabe mit verschiedenen Farben markiert, damit der Arzt sofort erkennen kann, welche Art von Leistungsausschluss bei jeder einzelnen Leistung vorliegt. Im EBM gibt es spezielle Formulierungen, die den Leistungsausschluss definieren: 1. im Behandlungsfall nicht neben Dieser Leistungsausschluss ist der am weitesten gehende Leistungsausschluss, da er sich über den Zeitraum eines ganzen Quartals erstreckt. Der Behandlungsfall entspricht einem Quartal. Zwei oder mehrere Leistungen, die durch diesen Leistungsausschluss gekennzeichnet sind, können während eines ganzen Quartals nicht gleichzeitig abgerechnet werden. Beispiel: Von den Ziffern und kann im selben Quartal wahlweise nur eine davon abgerechnet werden. 2. am Behandlungstag nicht neben Dieser Leistungsausschluss bezieht sich auf den Fall, dass zwei oder mehrere Arzt-Patienten-Kontakte am selben Tag mit Angabe der Uhrzeit abgerechnet werden. Der Leistungsausschluss bezieht sich nur auf den jeweiligen Tag, gilt aber nicht für andere Tage innerhalb desselben Quartals. 3. nicht neben Dieser Leistungsausschluss ist der weitaus häufigste und kommt bei den meisten Leistungen vor. Er bedeutet, dass zwei bestimmte oder mehrere bestimmte Leistungen nicht bei ein und demselben Arzt- Patienten-Kontakt abgerechnet werden können. Die generelle Erbringung von zwei oder mehreren Leistungen bleibt davon unberührt. Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 3

4 Vorwort Der Facharzt (in diesem Fall der niedergelassene Internist und/oder der schwerpunktorientierte Internist) darf nur die EBM-Ziffern abrechnen, die in seiner jeweiligen Facharztgebührenordnung enthalten sind. In diesem E-Book sind nur die Ziffern aufgeführt, die diese Fachgruppen auch abrechnen dürfen. Rechnet der Facharzt andere Ziffern ab, werden diese ersatzlos gestrichen. Das Nachreichen oder Ersetzen von Ziffern ist nicht möglich. Das E-Book enthält wegen der Übersichtlichkeit eine Auswahl von EBM-Leistungen, mit denen 99,1 Prozent des Kassenumsatzes erwirtschaftet werden können. Die Auswahl von relevanten EBM-Ziffern ist ein Charakteristikum für die Bücher der Reihe Praxisabrechnung EBM Kompakt. Für die restlichen 0,9 Prozent des Kassenumsatzes muss in der Original-Gebührenordnung nachgesehen werden. Die Leistungslegenden der aufgeführten EBM-Ziffern sind vollständig abgebildet. Die Nummerierung in den einzelnen Kapiteln wurde beibehalten, damit bei Querverweisen in den Leistungslegenden die entsprechenden Textstellen leichter auffindbar sind. Bei jeder EBM-Leistung ist ein Kästchen auf gleicher Höhe mit der EBM-Ziffer eingefügt, in dem sofort die Anzahl der Punkte, die Prüfzeit und die Art des Profils erkennbar ist. Auf derselben Höhe ist auch der Eurobetrag in einer eigenen Spalte deutlich abgehoben. Die wesentlichen Kenngrößen einer Abrechnungsziffer sind also mit einem Blick übersehbar. Wegen der zunehmenden Plausibilitätsprüfungen werden die Prüfzeiten und das Prüfprofil immer wichtiger: Die Prüfzeit ist in Minuten angegeben und bedeutet die Mindestzeit, die für die Erbringung der jeweiligen Leistung gefordert wird und auch automatisch bei der Abrechnungsprüfung zugeordnet wird. Eine Reihe von Leistungen hat keine Prüfzeit. Bei diesen Leistungen steht dann Prüfzeit: keine. Im Profil wird unterschieden zwischen einem Tagesprofil und einem Quartalsprofil. Im Tagesprofil werden die Zeiten der Leistungen addiert, die an einem bestimmten Tag erbracht wurden. Dabei wird die Leistung als erbracht angenommen, wenn sie abgerechnet worden ist. Leistungen, für die ein Tagesprofil erstellt wird, werden auch im Quartalsprofil erfasst. Bei diesen Leistungen steht dann Profil: Tag / Quartal. Ein Teil der Leistungen wird nur im Quartalsprofil erfasst. Bei diesen Leistungen steht dann Profil: Quartal. Bei der Plausibilitätsprüfung sind die kritischen Grenzen: Tagesprofil: 12 Stunden/Tag Quartalsprofil: 780 Stunden/Quartal 780 Stunden im Quartal entsprechen demnach 65 Arbeitstagen. Dabei ist die Überschreitung des Tagesprofils kritischer als die Überschreitung des Quartalsprofils. Es wird auf jeden Fall empfohlen, im Bedarfsfall eine ausführliche Dokumentation vorzuweisen (Befunde, ICD-10-Ziffern, Verordnunge usw.). Zeitüberschreitungen können eher vorkommen bei großen Praxen ab ca Patienten pro Quartal. Das E-Book enthält zusätzlich bei einigen Abrechnungsziffern Hinweise, die im einen oder anderen Fall nützlich sein können. Ebenso sind ICD-10-Ziffern an manchen Stellen eingefügt, wo diese erforderlich oder hilfreich sind. Ich wünsche ein erfolgreiches Arbeiten mit der neuen Praxisabrechnung EBM Kompakt für Internisten und schwerpunktorientierte Internisten als E-Book oder als Printausgabe. Dr. med. Wolfgang Goldmann Expertensysteme für ärztliche Abrechnung 4 n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

5 Inhalt Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite I Allgemeine Bestimmungen 10 1 Berechnungsfähige Leistungen, Gliederung, Struktur 10 2 Erbringung der Leistungen 12 3 Behandlungs-, Krankheits-, Betriebsstätten- und Arztfall 14 4 Berechnung der Gebührenordnungspositionen 15 5 Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Ver- 18 sorgungszentren und angestellte Ärzte 6 Vertragsärzte, die ihre Tätigkeit unter mehreren Gebiets- 19 bezeichnungen ausüben oder auch als Vertragszahnärzte zugelassen sind 7 Kosten 20 II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebühren- 21 ordnungspositionen 1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen Besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten 1.2 Gebühren ord nungs positionen für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst 1.3 Grundpauschalen für ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser bzw. Institute 1.4 Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verwaltungsgebühr 1.5. Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge Schriftliche Mitteilungen, Gutachten Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, Mutter schaftsvorsorge, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (vormals Sonstige Hilfen) Früherkennung von Krankheiten bei Kindern Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen Empfängnisregelung Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 2 Allgemeine diagnostische und therapeutische Gebühren- 45 ordnungspositionen 2.1 Infusionen, Transfusionen, Reinfusionen, Programmierung von Medikamentenpumpen 2.2 Tuberkulintestung Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 5

6 Inhalt Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite 2.3 Operative Eingriffe ( Kleine Chirurgie ), Chirurgische Behandlung 2.4 Diagnostische Verfahren, Tests Physikalisch-therapeutische Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebühren ord nungs positionen Gebührenordnungspositionen der Inneren Medizin Gebührenordnungspositionen der allgemeinen internisti- 58 schen Grundversorgung Internistische Grundpauschalen Allgemeine internistische Gebührenordnungspositionen Allgemeine diagnostisch-internistische Gebührenordnungs positionen Weitere, nur bei Definitionsauftrag berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen 13.3 Schwerpunktorientierte internistische Versorgung Angiologische Gebührenordnungspositionen Endokrinologische Gebührenordnungspositionen Gastroenterologische Gebührenordnungspositionen Hämato-/Onkologische Gebührenordnungspositionen Kardiologische Gebührenordnungspositionen Gebührenordnungspositionen der Nephrologie und Dialyse Pneumologische Gebührenordnungspositionen Gebührenordnungspositionen der Rheumatologie IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebühren- 94 ordnungspositionen 30 Spezielle Versorgungsbereiche Allergologie Allergie-Testungen Provokations-Testungen Hyposensibilisierungsbehandlung Chirotherapie Neurophysiologische Übungsbehandlung Physikalische Therapie n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

7 Inhalt Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite 30.5 Phlebologie Proktologie Schmerztherapie Soziotherapie Schlafstörungsdiagnostik, HIV-Versorgung MRSA Ambulante und belegärztliche Operationen, Anästhesien, 119 präoperative Leistungen, postoperative Leistungen, orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen 31.2 Ambulante Operationen Laboratoriumsmedizin, Molekulargenetik und Molekular- 125 pathologie 32.1 Grundleistungen Allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen Basisuntersuchungen Mikroskopische Untersuchungen Physikalische oder chemische Untersuchungen Gerinnungsuntersuchungen Funktions- und Komplexuntersuchungen Immunologische Untersuchungen und Untersuchungen auf Drogen Mikrobiologische Untersuchungen Laborpauschalen im Zusammenhang mit präventiven Leistungen 32.3 Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargene- 138 tische und molekularpathologische Untersuchungen Mikroskopische Untersuchungen Funktionsuntersuchungen Gerinnungsuntersuchungen Klinisch-chemische Untersuchungen Immunologische Untersuchungen Blutgruppenserologische Untersuchungen Infektionsimmunologische Untersuchungen Parasitologische Untersuchungen Mykologische Untersuchungen Bakteriologische Untersuchungen Virologische Untersuchungen Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 7

8 Inhalt Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite Molekularbiologische Untersuchungen Molekulargenetische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik 168 Nasennebenhöhlen, Gesicht, Hals, Speicheldrusen, Schilddrüse Thoraxorgane, Brustdrüsen Abdomen oder dessen Organe Uro-Genital-Organe, weibliche Genitalorgane Gelenke/Bewegungsapparat, Säuglingshüften, Fontanelle Extrakranielle hirnversorgende Gefäße Extremitatenver- und entsorgende Gefäße Gefäße männliches Genitalsystem Venen einer Extremität Haut, Subkutis Organe/Organteile/Organstrukturen, die nicht Bestand teil anderer GOP sind Zuschläge: transkavitäre U., Führungshilfen Diagnostische und interventionelle Radiologie, Computer- 176 tomographie, Magnetfeld-Resonanz-Tomographie und Positronenemissionstomographie bzw. Positronenemissionstomographie mit Computertomographie 34.2 Diagnostische Radiologie Schädel, Halsweichteile Thorax, Wirbelsäule, Myelographie Röntgenaufnahmen von Teilen von Skelett, Kopf, Schulter gürtel, Extremitäten, Becken, Weichteile; Arthrographien Röntgenuntersuchung des Thorax und Abdomens Urogenitalorgane Gangsysteme Durchleuchtungen/Schichtaufnahmen Gefäße Computertomographie Neurocranium und Wirbelsäule Gesichtsschädel, Schädelbasis, Halsweichteile Thorax Abdomen, Retroperitoneum, Becken Extremitäten, angrenzende Gelenke Bestrahlungsplanung CT Magnet-Resonanz-Tomographie n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

9 Inhalt Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite Neurocranium und Wirbelsäule Gesichtsschädel, Schädelbasis, Halsweichteile Thorax Abdomen, Retroperitoneum, Becken Extremitäten, angrenzende Gelenke Bestrahlungsplanung MRT MRT-Angiographie Nicht vaskuläre interventionelle Maßnahmen Osteodensitometrie Leistungen gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen 201 Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien) 35.1 Nicht antragspflichtige Leistungen Antragspflichtige Leistungen Psychodiagnostische Testverfahren Belegärztliche Operationen, Anästhesien und belegärzt- 214 liche postoperative Überwachung Konservativ belegärztlicher Bereich 36.2 Belegärztliche Operationen Konservativ-belegärztliche Strukturpauschalen V 40 Kostenpauschalen Kostenpauschalen für Versandmaterial, Versandgefäße usw. sowie für die Versendung bzw. den Transport von Untersuchungsmaterial, Röntgenaufnahmen und Filmfolien 40.4 Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen, Szintigrammen und/oder schriftlichen Unterlagen, Kostenpauschale für Telefax 40.5 Kostenpauschalen für Krankheitsbericht, Kurplan, Fotokopien, Testbriefchen, Bezug von Harnstoff oder Mifepriston, Einmalsklerosierungsnadeln, für Besuche durch Mitarbeiter 40.6 Leistungsbezogene Kostenpauschalen bei Herzkatheteruntersuchungen und koronaren Rekanalisationsbehandlungen Leistungsbezogene Kostenpauschalen für interventionelle Eingriffe Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 9

10 Leistungsbeschreibung Behandlungs-, krankheits- oder arztfallbezogene Leistungskomplexe und Pauschalen sind nur mit mindestens einem persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt berechnungsfähig Arztpraxisübergreifende Tätigkeit Sämtliche auf den Behandlungsfall bezogenen Abrechnungsbestimmungen und Berechnungsausschlüsse gelten bei Erbringung von Gebührenordnungspositionen in arztpraxisübergreifender Tätigkeit bezogen auf den Arztfall. Krankheitsfallbezogene Abrechnungsbestimmungen und Berechnungsausschlüsse gelten auch bei der Erbringung von Gebührenordnungspositionen bei arztpraxisübergreifender Tätigkeit Altersgruppen Die Verwendung der Begriffe Neugeborenes, Säugling, Kleinkind, Kind, Jugendlicher und Erwachsener ist an nachfolgende Zeiträume gebunden: - Neugeborenes bis zum vollendeten 28. Lebenstag - Säugling ab Beginn des 29. Lebenstages bis zum vollendeten 12. Lebensmonat - Kleinkind ab Beginn des 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr - Kind ab Beginn des 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr - Jugendlicher ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - Erwachsener ab Beginn des 19. Lebensjahres Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Altersklasse bzw. einem Zeitraum ist das Alter des Patienten bei der ersten Inanspruchnahme bzw. am Tag der ersten Leistungsabrechnung im Kalendervierteljahr Labor Die Gebührenordnungspositionen 01700, 01701, 12220, und sind bei arztpraxisübergreifender Behandlung nur einmal im Arztfall berechnungsfähig Operative Eingriffe 1. Die Verwendung der Begriffe klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt bei operativen Eingriffen entspricht den Definitionen nach dem vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen Schlüssel für Operationen und sonstige Prozeduren gemäß 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V: Länge: kleiner/größer 3 cm, Fläche: kleiner/größer 4 cm², lokal: bis 4 cm² oder bis zu 1 cm³, radikal und ausgedehnt: größer 4 cm² oder größer 1 cm³. Nicht anzuwenden ist der Begriff "klein" bei Eingriffen am Kopf und an den Händen. 2. Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut bzw. eine primäre Wundversorgung voraus, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht anders angegeben. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs. 3. Lokalanästhesien und Leitungsanästhesien sind, soweit erforderlich, Bestandteil der berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen Fachärztliche Grundversorgung In Behandlungsfällen, in denen ausschließlich Leistungen erbracht werden, die gemäß der Kennzeichnung des Anhangs 3 des EBM der fachärztlichen Grundversorgung zugerechnet werden, können als Zuschlag zu den entsprechenden Grundpauschalen die arztgruppenspezifischen Leistungen für die fachärztliche Grundversorgung der einzelnen Kapitel berechnet werden. Dies gilt im Behandlungsfall entsprechend für die versorgungsbereichs-, schwerpunkt- oder fachgebietsübergreifende Behandlung in Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit ange- EBM- Ziffer Euro- EBM Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 17

11 Leistungsbeschreibung stellten Ärzten, sofern keine von der fachärztlichen Grundversorgung ausgeschlossene(n) Leistung(en) erbracht wird (werden). Die Zuschläge können ausschließlich von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden zugelassenen Vertragsärzten und zugelassenen medizinischen Versorgungszentren berechnet werden. HINWEIS Die EBM-Ziffern, die nicht zur fachärztlichen Grundversorgung gehören, die sogenannten untypischen Leistungen, sind in diesem Werk rot markiert. Entspricht der Ermächtigungsumfang eines ermächtigten Arztes bzw. eines ermächtigten Krankenhauses oder eines ermächtigten Instituts dem eines zugelassenen Vertragsarztes, kann die Berechnung der Zuschläge durch den Zulassungsausschuss ermöglicht werden. 5 Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und angestellte Ärzte 5.1 Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen Die Berechnung der arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen von (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, Arztpraxen mit angestellten Ärzten oder Medizinischen Versorgungszentren richtet sich unter Berücksichtigung von 1.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM nach den Arztgruppen, die in einer (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaft, Arztpraxis mit angestellten Ärzten oder einem Medizinischen Versorgungszentrum vertreten sind. In internistischen schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften sind, entgegen der Präambel 13.1 Nrn. 3 und 4 und den Anmerkungen unter den Leistungen, unter Beachtung von und 5.2 der Allgemeinen Bestimmungen, Leistungen aus unterschiedlichen schwerpunktorientierten Abschnitten und/oder dem Abschnitt nebeneinander berechnungsfähig. In pädiatrischen schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften sind, entgegen den Anmerkungen unter den Leistungen, unter Beachtung von und 5.2 der Allgemeinen Bestimmungen, Leistungen aus unterschiedlichen schwerpunktorientierten Abschnitten nebeneinander berechnungsfähig. In arztgruppen- und schwerpunktgleichen (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften oder Arztpraxen mit angestellten Ärzten derselben Arztgruppe/desselben Schwerpunktes erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10% auf die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen. 5.2 Kennzeichnungspflicht Bei der Berechnung sind die Gebührenordnungspositionen nach Maßgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Angabe der Arztnummer sowie aufgeschlüsselt nach Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gemäß 44 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zu kennzeichnen. 5.3 Aufhebung von Nebeneinanderberechnungsausschlüssen Die Nebeneinanderberechnungsausschlüsse der Gebührenordnungspositionen bis neben den Gebührenordnungspositionen und sowie der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.2 neben den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts bzw. der Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 36.2 neben den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts beziehen sich nur auf die Erbringung der operativen Leistungen und der Anästhesie EBM- Ziffer Euro- EBM 18 n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

12 Leistungsbeschreibung durch denselben an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt. Bei Erbringung der Gebührenordnungsposition durch Vertragsärzte verschiedener Fachgruppen findet dieser Ausschluss, auch in (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, Arztpraxen mit angestellten Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren von Anästhesiologen mit operativ tätigen Vertragsärzten, keine Anwendung. EBM- Ziffer Euro- EBM 6 Vertragsärzte, die ihre Tätigkeit unter mehreren Gebietsbezeichnungen ausüben oder auch als Vertragszahnärzte zugelassen sind 6.1 Höhe der Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale Für einen Vertragsarzt, der seine Tätigkeit unter mehreren Gebietsbezeichnungen bzw. mit mehreren Schwerpunktkompetenzen ausübt, richtet sich die Höhe der Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale nach dem Versorgungsauftrag, mit dem er zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sofern in den Präambeln der arztgruppenspezifischen Kapitel nichts anderes bestimmt ist. 6.2 Berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen Die Berechnung der arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen eines Vertragsarztes, der seine Tätigkeit unter mehreren Gebietsbezeichnungen ausübt, richtet sich mit Ausnahme der Versicherten- bzw. Grundpauschale (s. 6.1) unter Berücksichtigung von 1.3 dieser Bestimmungen nach den berechnungsfähigen Leistungen der Gebiete, in denen er seine vertragsärztliche Tätigkeit ausübt. Dies gilt gemäß nicht für inhaltsgleiche Gebührenordnungspositionen Nebeneinanderberechnung von Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 4.4, 4.5 und/oder 13.3 Abweichend von den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM ist die Nebeneinanderberechnung von Gebührenordnungspositionen der schwerpunktorientierten pädiatrischen Versorgung der Abschnitte 4.4 und/oder 4.5 und/oder der schwerpunktorientierten internistischen Versorgung des Abschnitts mit Ausnahme der Grundpauschalen - durch einen Vertragsarzt, der seine Tätigkeit unter mehreren Schwerpunktbezeichnungen ausübt, bei schwerpunktübergreifender Behandlung des Patienten unter Vornahme eines Abschlags in Höhe von 10% von der Punktzahl der jeweiligen im selben Arztfall berechneten Gebührenordnungsposition der Abschnitte 4.4, 4.5 und/oder 13.3 möglich. Bei den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 4.4, 4.5 und/oder 13.3, auf die diese Abschlagsregelung angewendet wird, wird die Prüfzeit gemäß Anhang 3 des EBM ebenfalls um 10 % vermindert. Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 19

13 Leistungsbeschreibung EBM- Ziffer Euro- EBM 6. Soweit die Partner der Gesamtverträge eine im wirtschaftlichen Ergebnis mit dieser Regelung vergleichbare niedrigere Erstattungshöhe der Kosten für nichtärztliche Dialyseleistungen vereinbart haben, können diese Vereinbarungen fortgeführt werden Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen einschl. 627,00 Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration) bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort je durchgeführter Dialyse Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei 830,00 Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung je Behandlungswoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei 118,60 Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens 4 von 7 Peritonealdialysetage in der Behandlungswoche umfassen je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen einschl. 658,40 Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration) bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich bedingter oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort je durchgeführter Dialyse Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen bei 124,50 Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich bedingter oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben der Gebührenordnungsposition berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung je Behandlungswoche Die Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Dialysewochen der Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte im abgerechneten Quartal bewertet. Hierbei sind Nr. 2 und Nr. 3 der Bestimmungen des Abschnitts zu beachten. Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 1) 485,80 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 2) 466,30 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 3) 417,50 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 4) 398,00 Euro Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen bis berechnungsfähig. Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 225

14 Leistungsbeschreibung EBM- Ziffer Euro- EBM Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche Die Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Dialysewochen der Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte im abgerechneten Quartal bewertet. Hierbei sind Nr. 2 und Nr. 3 der Bestimmungen des Abschnitts zu beachten. Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 1) 161,90 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 2) 155,40 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 3) 139,20 Euro Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 4) 132,70 Euro Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen 505,40 (z. B. CAPD, CCPD, IPD) oder Heimhämodialysen, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung je Behandlungswoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen 40823, und bis berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Peritonealdialysen als 72,20 CAPD bzw. CCPD, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens 4 von 7 Peritonealdialysetage in der Behandlungswoche umfassen je durchgeführter Dialyse, höchstens dreimal in der Kalenderwoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von intermittierenden 168,50 Peritonealdialysen (IPD) oder Heimhämodialysen, bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung bei Dialysen am Wohnort, die nicht mindestens dreimal in der Behandlungswoche durchgeführt werden können je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämo- oder Peritoneal- 174,70 dialysen, als Zentrums- bzw. Praxisdialyse, Heimdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration), bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung, bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse wegen beruflich oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche Die Gebührenordnungsposition ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn oder bei Versicher- 10,00 ten ab dem vollendeten 59. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr 226 n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

15 Leistungsbeschreibung EBM- Ziffer Euro- EBM Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn , und bei Ver- 3,30 sicherten ab dem vollendeten 59. Lebensjahr bis zum vollendeten 69. Lebensjahr Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn oder bei Versicher- 20,00 ten ab dem vollendeten 69. Lebensjahr bis zum vollendeten 79. Lebensjahr Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn , und bei Ver- 6,70 sicherten ab dem vollendeten 69. Lebensjahr bis zum vollendeten 79. Lebensjahr Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn oder bei Versicher- 30,00 ten ab dem vollendeten 79. Lebensjahr Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn , und bei Ver- 10,00 sicherten ab dem vollendeten 79. Lebensjahr Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn , oder für die 30,00 Infektionsdialyse (bei Patienten mit Infektionserkrankungen mit Problemkeimen gemäß der mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) abgestimmten Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard) Zuschlag zu der Kostenpauschale nach den Nrn , 40817, 40818, 40819, 40824, 10, bis für die Infektionsdialyse (bei Patienten mit Infektionserkrankungen mit Problemkeimen gemäß der mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) abgestimmten Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard) je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche Zuschlag zu der Kostenpauschale nach der Nr oder für die 300,00 intermittierende Peritonealdialyse (IPD) Zuschlag zu der Kostenpauschale nach der Nr , 40819, oder für 100,00 die intermittierende Peritonealdialyse (IPD) je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Hausärzte Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen Redaktionell bearbeitet und komprimiert Aufbereitet und nur gültig für niedergelassene Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte und hausärztlich tätige Internisten ISBN (E-Book-Ausgabe) Autor: Dr. med. Wolfgang Goldmann MMV E-Book BUCH-TIPP E-Book oder Printbuch Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Hausärzte Einheitlicher Bewertungsmaßstab für Ärzte (EBM) Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen Aufbereitet und nur gültig für niedergelassene Hausärzte (Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, hausärztlich tätige Internisten) Autor: Dr. med. Wolfgang Goldmann Redaktionell bearbeitet und komprimiert Differenzierte farbliche Markierung von Leistungsausschlüssen Mit sofort einsetzbaren Tipps und Hinweisen Mit Direktverlinkung zu den einzelnen Kapiteln Umfang: 112 Seiten DIN-A5 (PDF-Version) ISBN (E-Book-Ausgabe) ISBN (Printausgabe) Einzelpreis: 34,99 Euro inkl. MwSt. Im Buchhandel erhältlich oder online bei (Suche: Praxisabrechnung) 2016 MedienCompany GmbH Medizin-Medienverlag Aschau i.chiemgau Internet: Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten n 227

16 Sachwortverzeichnis Allergologisch-diagnostischer Komplex Allergologische Basisdiagnostik...62 Analgesie Angiokardiographie Arztfall Arzt-Patienten-Kontakt Atemgymnastik Ausscheidungsurographie Behandlung(en) von Hämorrhoiden Behandlungsfall Belastungs-EKG Berichtspflicht Betriebsstättenfall Blut im Stuhl Blutleere Blutungszeit (standardisiert) Bronchialer Provokationstest Bronchoskopie Brustdrüsen Brustorgane Computergestützte Auswertung C-reaktives Protein CT-Untersuchung des gesamten Abdomens CW-Doppler Duplex-Verfahren Durchleuchtung Echokardiographische Untersuchung Eingriff am Gefäßsystem Eingriff an der Wirbelsäule Elektrophoretische Trennung Elektrostimulation des Herzens Eradikationstherapie Ergospirometrische Untersuchung Erregeridentifikation Fachinternistische Behandlung Fakultative Leistungsinhalte Fallkonferenz Farbcodierte Untersuchung Fibrinolytische Therapie Fontanelle Gallenblase Ganglionäre Opioid-Applikation Gangsysteme Grundpauschale Hämodialyse Herzkatheteruntersuchung Hyposensibilisierungsbehandlung Immunologische Systemerkrankung Inanspruchnahme Internistische Grundversorgung Kapselendoskopie Kardiologie I Kardiorespiratorische Polygraphie Kennnummern Kollagenose Koloskopie Kompressionstherapie Krankheitsfall Laborpauschale Langzeitanalgesie Langzeit-Blutdruckmessung Langzeit-EKG Laservaporisation LDL-Apherese Leistungserbringung Lymphographie Massagetherapie Medikamentenpumpe Mindestkontakte MRSA MRSA-Besiedelung MRT-Angiographie MRT-Untersuchung des Abdomens Myelographie Mykologische Untersuchungen Nasennebenhöhlen Notfallpauschale Onkologische Erkrankung Optische Führungshilfe Ösophago-Gastroduodenoskopie..68 Osteodensitometrie Peritonealdialyse Perkutane Gastrostomie Persönliche Leistungserbringung...14 Phlebologischer Basiskomplex Plausibilitätsprüfung Plexusanalgesie Polypentfernung PW-Doppler Qualifikationsvoraussetzungen Refluxzystogramm Rektoskopie Resynchronisationstherapie Retrograde Pyelographie Rheumatologische Funktionsdiagnostik Röntgenkontrastuntersuchung Röntgenübersichtsaufnahmen Schichtaufnahmen Sensomotorische Übungsbehandlung Serienangiographie Spirographische Untersuchung Strukturpauschale Subkutaner Provokationstest Sympathikusblockade Telemedizinische Funktionsanalyse TENS Thorakoskopie Transkavitäre Untersuchung Transmitter Troponin Tumorerkrankung Untersuchung des Abdomens Untersuchung eines Abstrichs Unvollständige Leistungserbringung Unvorhergesehene Inanspruchnahme Urinuntersuchung Verbale Intervention Verödung von Varizen Versorgung HIV-infizierter Patienten Vollständiger Blutstatus Zusatzpauschale Angiologie Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung n Praxisabrechnung EBM Kompakt Edition Internisten und schwerpunktorientierte Internisten

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