Antrag auf Einschreibung

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1 Antrag auf Einschreibung zum Sommersemester zum Wintersemester / Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Referat 1.1. Studierendensekretariat Rubenowstraße Greifswald Passfoto Bitte kein gescanntes oder kopiertes Foto verwenden! Bitte genau positioniert einkleben! Nicht antackern! Achtung: Außerhalb der Immatrikulationsfrist auf dem Postweg eingegangene Anträge werden nicht bearbeitet! (siehe Hinweise) 1. Persönliche Daten (Bitte vollständige Angaben des Personaldokuments angeben!) Matrikel-Nummer (wird vom Studierendensekretariat vergeben) Familienname Vorname (n) Geschlecht (M = männlich / W = weiblich) akademischer Titel Geburtsdatum Geburtsort Geburtsname Staatsangehörigkeit: Internat. Staaten-Kfz-Länderkennzeichen des (Nationalität) (Klartext) Heimat-/Herkunftslandes (z.b. D = Deutschland) Auf Grundlage der hier gemachten Angaben erstellt die Universität Ihr Zeugnis. 2. Gültige Anschrift für die Postzustellung (spätere Änderungen bitte unbedingt dem Studierendensekretariat mitteilen) Straße/Nr. Zusätze (z.b.: bei Meier) PLZ/Ort -Adresse Telefonnummer mit Vorwahl (Pflichtfeld) (Angabe freiwillig) Heimatkreis Inland Ausland (Wohnsitz gemäß Meldegesetz) (Klartext) Kfz-Kennzeichen des Heimatkreises (bei Ausland internationales Staaten-Kfz-Kennzeichen) 3. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung - HZB (bei mehreren HZB bitte nur den ersten HZB-Erwerb angeben) Art der HZB: Jahr des Erwerbs der HZB: Anhang Schlüsselverzeichnis Nr. 2) Land des Erwerbs der HZB: Kfz-Kennzeichen des Erwerbsortes: (I = Inland / A = Ausland) (wenn Ausland, das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen) Seite 1 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

2 4. Angaben zum Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erster Studiengang/Studiengangkombination: Welchen Abschluss streben Sie an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) Welche Studienfächer wollen Sie belegen? Studienfach/fächer (Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis ) beantragtes angerechnete Hauptfach (H) Fachsemester* Semester Beifach (N) *bei Studienanfängern 01 eintragen; Hochschulwechsler tragen die Zahl der bisher studierten Fachsemester plus 1 (dem beantragten Semester) ein Hinweis: Aus dem an 1. Stelle genannten Fach ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit. Art der Einschreibung: E = Erstimmatrikulation (bisher noch nicht in Deutschland studiert) N = Neuimmatrikulation (Hochschulwechsler, Studienfortsetzer) Form des Studiums: (1 = Erststudium, 2 = Zweitstudium, 3 = Aufbaustudium, 4 = Erweiterungsstudium 5= Promotionsstudium) Zweiter Studiengang/Studiengangkombination: Wenn Sie einen zweiten Studiengang an der Universität belegen wollen (Doppelstudium), dann fordern Sie bitte bei Ihrem/Ihrer zuständigen Bearbeiter/in das notwendige Formular an. 5. Angaben zur Hochschulvergangenheit inkl. Studium im Ausland und in der DDR Das Feld 5 ist nur auszufüllen, wenn Sie schon einmal an einer Hochschule/Fachhochschule immatrikuliert waren (inkl. Studium im Ausland und in der DDR) 5.1. An welcher Hochschule in der BRD waren Sie zuerst immatrikuliert? (genaue Bezeichnung und Namen der Hochschule) Kfz-Kennzeichen des Welcher Art war diese Hochschule? Hochschulortes: (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr.3) In welchem Semester waren Wieviel Semester studierten Sie Sie zuerst immatrikuliert? insgesamt an deutschen Hochschulen? (inkl. Semester in der DDR, Praxis- und Sommersemester Urlaubssem., ohne Semester am Studienkolleg, im Wintersemester / Deutschkurs sowie an ausländischen Hochschulen) Wieviel Semester davon waren: Wenn Sie an einem deutschen - Urlaubssemester Studienkolleg eingeschrieben waren, - Praxissemester wieviel Semester (nur nach d. Ersteinschreibung) Wieviel Semester unterbrachen Sie Ihr Studium im beantragten Studiengang? 5.2. Angaben zu früheren Studien im Ausland (nur ausfüllen, wenn Sie im Ausland studiert haben) Bitte geben Sie das internationale Staaten-Kfz-Kennzeichen, die Dauer in Monaten an. Kfz Monate 1. Studiengang: 2. Studiengang: Seite 2 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

3 5.3. Nur ausfüllen, wenn Sie im vergangenen Semester an einer Hochschule innerhalb oder außerhalb Deutschlands immatrikuliert waren. War der Hochschulort im Inland = I Ausland = A (Hochschule) Geben Sie bitte das Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes an. (bei Ausland internat. Staaten-Kfz-Kennz.): Welcher Art war diese Hochschule? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 3) 5.4. Wenn Sie im vergangenen Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren Welchen Abschluss strebten Sie dort in Ihrem ersten Studiengang an? (Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) Welchen Studiengang/welche Studienfächer belegten Sie dort? (Anhang Fächer und Schlüsselverzeichnis) Absolvierte Fachsemester 1. Studienfach: 2. Studienfach: 3. Studienfach: Welcher Art war dieses Studium? Form des Studiums: (Präsenzstudium = 1, Fernstudium = 2) (Erststudium = 1, Zweitstudium = 2) 5.5. Nur ausfüllen, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung abgelegt haben Art der Prüfung: (z.b. Magister, Diplom, Anhang - Schlüsselverzeichnis Nr. 1) (Hochschule) Studienfach Datum der Prüfung Prüfungs- Gesamtnote (Tag) (Monat) (Jahr) Ergebnis*,,, *) BE = insgesamt bestanden NB = nicht bestanden EN = endgültig nicht bestanden Seite 3 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

4 6. Angaben zu berufspraktischen Tätigkeiten zwischen dem Erwerb der HZB und der Aufnahme des Studiums Haben Sie eine abgeschlossene Haben Sie ein Praktikum oder Volontariat Berufsausbildung? (J/N) für Ihren ersten Studiengang des beantragten Studiums absolviert? (J/N) Haben Sie für Ihren zweiten Studien- Übten Sie sonstige berufspraktische Tätig- gang des beantragten Studiums ein keiten aus? (J/N) Praktikum oder Volontariat absolviert? (J/N) Wieviel Monate waren Sie Wieviel Monate davon waren Praktikums- insgesamt berufspraktisch tätig? zeit bezogen auf Ihr jetziges Studium? (bei mehr als 99 Monaten "99" eintragen) 7. Tabellarischer Lebenslauf (kann auf Extrablatt beigefügt werden) von - bis Tätigkeit 8. Waren Sie bereits einmal für denselben oder einen fachverwandten oder einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben? Semester (z. B. SS 99 WS 01/02 Hochschule Studienfächer/Abschlussart Wenn ja, bei gleichem Studiengang ggf. Antrag auf Zulassung in das nächst höhere Semester stellen (wenn höhere Fachsemester zulassungsbeschränkt) bei verwandten Studiengang ggf. Anrechnungsbescheid einholen, danach ggf. Antrag auf höheres Fachsemester stellen. bei nicht verwandten Studiengang Anerkennung von früheren Studienleistungen prüfen lassen. Der Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen muss spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn beim Zentralen Prüfungsamt vorliegen (Ausschlussfrist). Ich beantrage die Immatrikulation und versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Erhebungsbogen gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass wahrheitswidrige Angaben den Widerruf der Einschreibung zur Folge haben können. Ich bin im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht vom Studium in Auswirkung einer Ordnungsmaßnahme exmatrikuliert worden und habe in dem gewählten oder fachverwandten Studiengang keine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung endgültig nicht bestanden bzw. einen erforderlichen Leistungsnachweis endgültig nicht erbracht. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass wichtige Rechte und Pflichten eines Studierenden in der Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald geregelt sind und über die mir nach der Immatrikulation automatisch zugeteilte -Adresse auch für mich wichtige Informationen der Universität bekannt gegeben werden. Nachteile, die mir ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails vom Mailserver der Universität entstehen können, gehen zu meinen Lasten. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das zur Verfügung gestellte Passfoto für die Dauer meines Studiums elektronisch verarbeitet und gespeichert und auf dem Studierendenausweis aufgedruckt wird. Mit meiner Unterschrift bestätige ich gleichzeitig den Erhalt eines Merkblattes über arbeitsmedizinische Maßnahmen gem. Biostoffverordnung (nur für Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin). Ort, Datum Unterschrift N u r v o n d e r H o c h s c h u l e a u s z u f ü l l e n! Bearbeitungsvermerk: Identifizierung (Ausweis) Exmatrikulationsbescheinigung Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung Lichtbild Original oder beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Nachweis Eignungsprüfung Kunst oder Musik SfH-Zulassungsbescheid/Zulassung Universität Krankenversicherungsnachweis Bearbeiterin/Bearbeiter: Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten ist 7 und 44 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern /LHG) vom 5. Juli 2002 (GVOBL M-V 2002 S. 398) i.v.m. 32 der Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald vom Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg- Vorpommern in der jeweils gültigen Fassung sowie der Datenschutzsatzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom Seite 4 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

5 Hinweise für die Immatrikulation (Einschreibung) Informationen für StudienbewerberInnen für das Sommersemester 2015 Nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der u. g. Frist eingereichte Anträge werden bearbeitet. Zur Einschreibung sind einzureichen bzw. vorzulegen: Antrag auf Immatrikulation Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis; erhalten Sie zurück) einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung Formgebundener Nachweis über die Krankenversicherung, d.h. Bescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, die Sie bei der Einschreibung an der Hochschule vorlegen müssen Privatversicherte müssen eine Bestätigung ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vorlegen, die Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Eine Bestätigung der privaten Versicherung genügt für die Einschreibung nicht! frankierten und adressierten C4- oder C5-Rückumschlag bei Einschreibung auf dem Postweg beilegen Personalausweis oder Reisepass [Kopie, wenn die Einschreibung schriftlich (per Post) beantragt wird] 1 Passfoto 3,5 x 4,5 cm (bitte an der vorgesehenen Stelle im Antrag aufkleben, nicht tackern) bei vorherigem Studium in Deutschland: Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule Zulassungsbescheid (bei Einschreibung in zulassungsbeschränkten Fächern) ggf. Bescheid über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge Bescheinigung über bestandene Eignungsprüfung (für die Fächer/Studiengang Kunst und Gestaltung/Lehramt, Bildende Kunst/B.A. und M.A., Musik/B.A., Kirchenmusik/Diplom, Musikwissenschaft/B.A.) Bestätigung über die Absolvierung des Selbsterkundungsverfahrens für Lehrämter (Career Counselling for Teachers (CCT), (nur für Lehramtsstudiengänge); bei Hochschulwechsel: aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester, und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, ggf. Anrechnungsbescheid ggf. Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom u.ä.) falls Sie bis zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Dienst (Wehr-, Freiwilligendienst, FÖJ, FSJ) ableisten: Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass Sie zum Vorlesungsbeginn freigestellt sind Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (Einschreibung für Master-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudium) bei ausländischen Studierenden: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4), Visum zu Studienzwecken Der Semesterbeitrag von insgesamt 66,00 muss innerhalb von 2 Wochen nach der Immatrikulation unter Angabe der Matrikelnummer eingezahlt werden. Hierzu erhalten Sie bei der Immatrikulation eine Zahlungsaufforderung mit der Bankverbindung. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag für das Studentenwerk (47,00 ), die Studentenschaft (8,00 ) und einer Verwaltungsgebühr für die Einschreibung (11,00 ). Der Studentenwerks- und Studentenschaftsbeitrag ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung des Studentenwerks Greifswald und der Studierendenschaft der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Grundlage für die Verwaltungsgebühr ist die Universitätsgebührenordnung vom ( und deren Kostenverzeichnis, welches Bestandteil der Gebührenordnung ist Immatrikulationsfrist: Zulassungsfreie Fächer: a) für die Fächer/Studiengänge Betriebswirtschaftslehre/D, Rechtswiss./St. Zulassungsbeschränkte Fächer: Ort: b) alle anderen freien Fächer/Studiengänge siehe Zulassungsbescheid Referat Studierendensekretariat Rubenowstraße 2 Zeit: Montag, Donnerstag, Freitag: Uhr Dienstag: Uhr & Uhr Mittwoch: geschlossen Semesterbeginn: Beginn der Vorlesungen: Ausgabe von Studienunterlagen nach der Einschreibung: - sofort: Immatrikulationsbescheinigung ca. 2 Wochen nach der Immatrikulation/Überweisung des Semesterbeitrages: Nach Eingang des Semesterbeitrages auf der Bank wird das Stammdatenblatt mit Studierendenausweis und diversen Studienbescheinigungen sowie dem Einzahlungsbeleg für das nächste Semester (Semesterblatt) versandt. Prüfen Sie bitte alle ausgewiesenen Daten auf ihre Richtigkeit. Die Einzahlung des Semesterbeitrages für das folgende Semester tätigen Sie bitte nicht sofort, sondern erst zu der auf dem Semesterblatt angegebenen Rückmeldefrist. Seite 5 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

6 Zur Beachtung: Den Immatrikulationsantrag bitte sorgfältig, gut lesbar mit Kugelschreiber ausfüllen; benutzen Sie dabei bitte das Schlüsselverzeichnis. Schreiben Sie den Text bitte linksbündig und in DRUCKBUCHSTABEN. Der Antrag wird maschinell bearbeitet; das ergibt für Sie und die Hochschulverwaltung große Arbeit- und Zeitersparnis, erfordert aber unbedingt verständiges und richtiges Ausfüllen einschließlich der Angabe der Kfz-Kennzeichen der Orte bzw. Länder. Bei mangelhaft ausgefülltem Bogen oder fehlenden Unterlagen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet und Ihnen der Bogen zur Korrektur oder Vervollständigung zurückgesandt wird; die Ausstellung der Studienbescheinigungen und des Studentenausweises kann sich dadurch erheblich verzögern. Bei Studiengängen mit mehreren (Teil)-Fächern bitte die Vorschriften der Prüfungsordnungen beachten. Zentrales Authentifikationssystem Die Universität hat einen Dienst zur Zentralen Authentifikation der Benutzer des universitären Datennetzes eingeführt. Ziel des Dienstes ist es, dass Sie als Nutzer nur eine einzige Nutzererkennung (Login) und Passwort für die verfügbaren Dienste ( , Moodle, Online-Funktionen wie Prüfungsanmeldung und Zugang zum PC-Pool z. B. im URZ) benötigen. Ihre zentralen Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Semesterblatt. Das Passwort ist ein Initialpasswort, das unbedingt bei der ersten Anmeldung zu ändern ist. Zur Account-Verwaltung kommen Sie über: Mail-Adresse Die Universität richtet für jeden Studierenden eine Mailbox auf dem zentralen Mailserver der Uni ein. Die Zugangsparameter werden Ihnen auf dem Semesterblatt (Zugangskennung) mitgeteilt. Informationen der Universität werden an diese Mail-Adresse geschickt. Nachteile, die Ihnen ggf. durch das Nichtabrufen dieser Mails entstehen können, gehen zu Ihren Lasten. Master-Studium: Gemäß den jeweiligen Prüfungsordnungen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Belegbogen Es wird empfohlen, semesterweise Ihre Stammdatenblätter mit dem auf der Rückseite auszufüllenden Verzeichnis der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (Belegbogen) und alle Leistungsnachweise (Scheine) abzuheften. Rückmeldeverfahren Alle Studierenden, die ihr Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortsetzen wollen, haben sich am Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zurückzumelden. Als fristgemäße Rückmeldung gilt der Eingang des Semesterbeitrages auf unserem Konto innerhalb der Rückmeldefrist. Die Rückmeldefristen sind dem Semesterblatt, s sowie Aushängen zu entnehmen; eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig. Eine Beurlaubung entbindet nicht von der Rückmeldepflicht. Eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen! Vorlesungsverzeichnis Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im Internet unter Weitere Informationen über angebotene Lehrveranstaltungen können Sie den kommentierten Vorlesungsverzeichnissen oder den Aushängen oder Web-Seiten der einzelnen Institute entnehmen. Zur Klärung inhaltlicher Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberater bzw. an die Zentrale Studienberatung. Hochschulwechsler Beachten Sie die Regelungen in der für Sie geltenden Prüfungsordnung zu den Regelprüfungsterminen und deren möglichen Überschreitungsfristen. Bei Überschreiten der Prüfungstermine des jeweiligen Studienganges gelten die Prüfungen als abgelegt und nicht bestanden. In den Diplomstudiengängen ist daher folgendes zu beachten: Studierende in diesen Fächern haben sich spätestens am Ende des 5. Fachsemesters zur Diplomvorprüfung zu melden, andernfalls gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Anmeldung muss dann spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters erfolgen, ansonsten gilt die Diplomvorprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Immatrikulation in das 7. Fachsemester ohne Vordiplom ist aus diesem Grunde bei Hochschulwechslern nicht möglich, es sei denn, es können nicht zu vertretende Gründe nachgewiesen werden. Studierenden, die sich im Prüfungsverfahren des Vordiploms befinden, wird geraten, das Vordiplom erst abzuschließen und danach die Universität zu wechseln. Dies gilt sinngemäß mit einer Überschreitungsmöglichkeit von 2 Semestern auch für die Meldung zur Diplomprüfung, die spätestens am Ende des 7. Semesters des Hauptstudiums zu erfolgen hat. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studierendensekretariat Rubenowstraße 2, Greifswald, : (03834) (-1291/-1289/-1287/-1225) studsek@uni-greifswald.de Internet: Seite 6 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

7 Fächer- und Schlüsselverzeichnis Diplom, Staatsexamen oder Kirchl. Examen: Studienfach/-fächer Betriebswirtschaftslehre Kirchenmusik Theologie, evangelische Medizin* Pharmazie Rechtswissenschaft Zahnmedizin* Bachelor of Arts (2 Fach-Studiengang)*: Anglistik/Amerikanistik Baltistik Bildende Kunst Deutsch als Fremdsprache Fennistik Germanistik Geschichte Kommunikationswiss. Kunstgeschichte Musik Musikwissenschaft Philosophie Politikwissenschaft Skandinavistik Slawistik Öffentliches Recht Privatrecht Wirtschaft Bachelor of Science*: Biochemie Biologie Biomathematik Geographie Geologie Humanbiologie Landschaftsökologie und Naturschutz Mathematik mit Informatik Physik Psychologie Umweltwissenschaften Bachelor of Arts (1 Fach-Studiengang)*: Recht-Wirtschaft-Personal Lehramt*: Deutsch Englisch Geographie Geschichte Kunst und Gestaltung Philosophie Polnisch Religion, evangelische Russisch Drittfächer Dänisch Norwegisch Schwedisch Beifächer Deutsch als Fremdsprache Niederdeutsch Polnisch Russisch Studienprogramme/Master Master of Laws (LL.M.): Tax Law Master of Arts (M.A.): Baltische Regionalstudien* Bildende Kunst* Fennistik Germanistische Literaturwissenschaft Geschichtswissenschaft Intercultural Linguistics* Kultur-Interkulturalität-Literatur Kunstgeschichte* Organisationskommunikation Philosophie Politikwissenschaft Skandinavistik Slawische Philologie Sprache und Kommunikation Sprachliche Vielfalt Vergleichende Literaturwissenschaft Master of Science (M.Sc.): Biochemie Biodiversität und Ökologie Biomathematik Geosciences and Environment Health Care Management* Humanbiologie* Landschaftsökologie und Naturschutz* Mathematik Molekularbiologie und Physiologie Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalentwicklung* Physik* Tourismus und Regionalentwicklung* Umweltwissenschaften* Aufbau- und Zusatzstudiengänge/ Weiterbildendes Studium (gebührenpflichtig) Criminology and Criminal Justice/Master of Laws Landscape Ecology and Nature Conservation/Master of Science* Zahnärztliche Funktionsanalyse und therapie mit Computerunterstützung/Master of Science Zahnmedizinische Ästhetic und Funktion/Master of Science Zahnmedizinische Prothetik/Master of Science Clinical Dental CAD/CAM Kinderzahnheilkunde Community Medicine and Epidemiologic Researce** * Einschreibung in das 1. Fachsemester in diesen Studienfächern/-gängen nur zum Wintersemester möglich ** im Genehmigungsverfahren Sonstige Studiengänge Studienkolleg DSH-Kurs Orgel Orgelimprovisation Chorleitung Stand: Juli 2014 Seite 7 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

8 Schlüssel 1: Art der Abschlussprüfung a) an der Universität mögliche Abschlussprüfungen b) sonstige Abschlussprüfungen 82 Bachelor of Arts (B.A.) 06 Promotion 85 Bachelor of Arts (B.A. 1 Fach) 08 Staatsexamen/1. Staatsprüfung 83 Bachelor of Science (B.Sc.) (ohne Lehramtsprüfung) 11 Diplom 04 Kirchliche Abschlussprüfung 25 Lehramt Gymnasien 23 Lehramt Regionalschulen 88 Master of Arts (M.A) 89 Master of Laws (LL.M) 87 Master of Science (M.Sc.) 94 Abschlusszeugnis/Zertifikat 96 Abschlussprüfung im Ausland 80 Künstlerischer Abschluss (Aufbauprüfung) 02 Magister 51 Diplom FH 84 Bachelor FH 20 Lehramt Grundschule 27 Lehramt Berufsschulen 24 Lehramt Haupt-/Realschulen 59 sonstiger FH-Abschluss Schlüssel 2: Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Erwerb der HZB in Deutschland/Allgemeine Hochschulreife 03 Gymnasium/kooperative Gesamtschule, Aufbaugymnasium 06 Gesamtschule/Freie Waldorfschule, Gymnasialzüge an Integrierten Gesamtschulen 09 Erweiterte Oberschule, Spezialschule und Spezialklasse 12 Kollegschule 18 Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium, Berufsausbildung mit Abitur (DDR) 21 Berufsoberschule, nur i.v.m. Zeugnis über Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 27 Abendgymnasium, einschließlich Lehrgänge an Volkshochschulen (DDR) mit zusätzlichem Fremdsprachenzertifikat 29 Kolleg: Institut zur Erlangung der Hochschulreife einschließlich kirchlicher Bildungseinrichtungen (DDR) 33 Begabtenprüfung 34 Beruflich Qualifizierte 35 Abschluss an einer Fachhochschule Erwerb der HZB in Deutschland/Fachgebundene Hochschulreife 43 Fachgymnasium, Berufliches Gymnasium 45 Fachakademie 46 Abschluss der Zwischenprüfung (Vordiplom) an einer Fachhochschule 49 Abschluss einer Ingenieur- bzw. Fachschule (nur Abschlüsse im Gebiet der DDR) 51 Studienkolleg: Studienbewerber mit oder ohne früheren Hochschulzugangsberechtigung-Erwerb im Ausland 52 Begabtenprüfung 53 Beruflich Qualifizierte 55 Sonstige Studienberechtigung 92 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen) Erwerb der HZB im Ausland 39 Allgemeine Hochschulreife (Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher des Studienkollegs) 59 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche und Ausländer mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher des Studienkollegs) 17 Allgemeine Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland) 47 Fachgebundene Hochschulreife (Deutsche Schule im Ausland) Schlüssel 3: Art der Hochschule U H TH TU FH GH PH VF Universität Hochschule Technische Hochschule Technische Universität Fachhochschule Gesamthochschule Pädagogische Hochschule Verwaltungsfachhochschule Seite 8 von 8 Antrag Immatrikulation 17.März 2015

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