Betriebsplan Seismik München-Süd SWM Services GmbH. Inhaltsverzeichnis

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2 Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht... 4 Beteiligte Verfahren... 5 Aufsuchungsberechtigter und Antragsteller... 6 Technische Planung und Durchführung der Seismikkampagne... 6 Bergrechtliche Bestellung... 6 Beschreibung der geophysikalischen Arbeiten D-/3D-Reflexionsseismik und Scherwellenseismik... 7 Nahlinienmessung (Refraktionsseismik)... 8 Umfang und Lage der Seismikkampagne D-Seismik München-Süd und Scherwellenexperiment Teil 1 (passiv) D-Seismik München-Süd...12 Scherwellenexperiment Teil 2 (aktiv)...13 Betroffene der Geophysikalischen Untersuchungen...16 Allgemeine Angaben...17 Ziel der seismischen Arbeiten...17 Beginn und Dauer der Arbeiten...17 Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte...18 Arbeits- und Pausenzeiten...18 Ausstattung der Arbeitskräfte mit persönlicher Schutzausrüstung...18 Sicherheits- und Gesundheitsschutz...18 Dienstanweisungen...19 Vorübergehende Arbeitsstätten / Werkstätten...19 Permitting...20 Firma für die Permitting-Arbeiten...20 Arbeitsplan...20 Vibroarbeiten...21 Ausführende Firma...21 Technische Beschreibung des Equipments...21 Umweltschutz...23 Schutzgebiete und deren Behandlung...23 Einwirkungen auf das Bodengefüge...26 Einfluss auf Gebäude, Bauwerke und Versorgungsleitungen. Maßnahmen der Beweissicherung...27 Abfallwirtschaft...27 Betriebsstoffe...27 Lärmimmission...28 Sonstige erhebliche Einwirkungen...28 Gesetzliche Grundlage und Richtlinien...28 Seite 2 von 28

3 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Erlaubnisfeldgrenzen im Untersuchungsgebiet Verwaltungsgrenzen im Untersuchungsgebiet Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet a. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile im Untersuchungsgebiet b. Fauna-Flora-Habitate, Vogelschutzgebiete (SPA und Ramsar) im Untersuchungsgebiet c. Biotope im Untersuchungsgebiet Wasserschutzgebiete im Untersuchungsgebiet Natur-, Bau- und Bodendenkmäler im Untersuchungsgebiet W.E.G.-Richtlinie Zulässige Kontaktflächendrücke bei seismischen Feldarbeiten Büro Wagensonner: Beurteilung der naturschutzrechtlichen Belange Seite 3 von 28

4 1. Kurzübersicht Die Stadtwerke München Services GmbH (SWM) plant ein Vorhaben mit dem Ziel, Grundlagen für eine ganzheitlich optimierte und nachhaltige Reservoirerschließung für tiefengeothermische Anlagen im Bayerischen Molasse-Becken zu erarbeiten. Im Gegensatz zu herkömmlichen geothermischen Anlagen, die pro Erkundungsfeld derzeit typischerweise ein bis zwei Standorte mit maximal einer Doppeldublette vorsehen, sollen durch das Projekt die Ressourcen von Erkundungsfeldern optimal und ganzheitlich genutzt werden. Auf diesem Weg sollen die Grundlagen geschaffen werden, das Potenzial der hydrothermalen Geothermie im Bayerischen Molasse-Becken sehr viel besser zu nutzen und damit einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung in Deutschland leisten zu können. In diesen Rahmen plant SWM eine großräumige, flächenhafte, seismische Erkundung des Malm-Tiefengrundwasserleiters in den Erlaubnisfeldern Freiham, Freimann, Sendling, Neuperlach, Neu-Riem sowie innerhalb der zwei großräumigen Aufsuchungserlaubnisse München-Südwest und München-Ost. Ein begleitendes zweiteiliges Scherwellenexperiment wird im Rahmen eines Forschungsprojektes mit Beteiligung des Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) als Bestandteil der Messungen mit durchgeführt. Das geplante geophysikalische Erkundungsprogramm besteht im Wesentlichen aus folgenden Punkten: 3D-Seismik mit dem Vibroseis-Verfahren Fläche ca. 170 km², Linienabstände 400 m bis 500 m 2D-Seismik mit dem Vibroseis-Verfahren 4 Profile mit einer Gesamtlänge von ca. 25 km Scherwellenexperiment im Rahmen des Forschungsprojektes. Teil 1 (passiv): Mitregistrierung der Vibroseisanregungen der 3D-Seismik auf einem zusätzlich ausgelegtem Array mit Drei-Komponenten-Geophonen (maximal 520 Stationen, s. Anlage 1) Teil 2 (aktiv): An mind. 34 Positionen sollen nach dem SHOVER-Verfahren (mit gegensätzlich polarisierten Vibratoren) Scherwellen angeregt werden, die auf dem Array aus 3-Komponentengeophonen registriert werden (s. Anlage 2). Nahlinienmessungen Anregung mit beschleunigtem Fallgewicht, ca. 1 Nahlinie pro km² für die 3D-Seismik bzw. 1 Nahlinie pro km für die 2D-Seismik Seite 4 von 28

5 2. Beteiligte Verfahren Die Antragstellerin besitzt die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bzw. vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ausgestellten bergrechtlichen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für die folgenden Felder (Anlage 1): Erlaubnisfeld Freimann Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Az. VI/5-6114a/485/5 gültig vom bis zum Erlaubnisfeld Freiham Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Nr. 6114a VI/5a Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5 6114a/408/6 2. Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5 6114a/408/13 3. Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr a/408/24 gültig bis zum Erlaubnisfeld München-Sendling Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Nr. 6114a VI/5a Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5 6114a/546/6 2. Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5 6114a/546/13 3. Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr a/546/22 gültig bis zum Erlaubnisfeld Neuperlach Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Nr. 6114a VI/5a Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5-6114a/411/4 gültig bis zum Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5-6114a/411/15 gültig bis zum Verlängerung der Erlaubnis vom , Nr. VI/5-6114a/411/25 gültig bis zum Bewilligungsfeld Neu-Riem Bewilligung zur Gewinnung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Nr. 6114b VI/5a 4889 gültig bis Verlängerung der Bewilligung vom , Nr. VI/5-6114b/135/6 gültig bis zum Seite 5 von 28

6 Großräumiges Erlaubnisfeld München-Ost Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken vom , Nr. VIII/6-8114a/703/6 gültig vom bis zum Großräumiges Erlaubnisfeld München-Südwest Die Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken wurde am beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (Referat 86: Bergbau, Mineralische Rohstoffe, Geothermie) beantragt. Die Erlaubnis wird in Kürze erteilt. Die geplanten seismischen Untersuchungen finden innerhalb der oben genannten Erlaubnisfelder der statt, so dass keine fremden Berechtigungen zur Aufsuchung berührt werden. 3. Aufsuchungsberechtigter und Antragsteller Emmy-Noether-Str München Projektleitung Telefon 4. Herr Dr. Christian Hecht Hecht.Christian@swm.de Technische Planung und Durchführung der Seismikkampagne Die ausführende Firma (Kontraktor) sowie die verantwortlichen Personen werden dem Bergamt unmittelbar nach Auftragsvergabe an diese Firma schriftlich mitgeteilt. Die Kontaktdaten des Messtrupps während der Geländearbeiten werden dem Bergamt rechtzeitig vor dem Beginn der Messungen schriftlich mitgeteilt. 5. Bergrechtliche Bestellung Die bergrechtliche Bestellung des Trupp- und Feldleiters der Messkampagne erfolgt rechtzeitig vor dem Beginn der Messungen und wird dem Bergamt sofort schriftlich mitgeteilt. Seite 6 von 28

7 6. Beschreibung der geophysikalischen Arbeiten Die geophysikalischen Arbeiten untergliedern sich in folgende Arbeitsschritte: a) Einholen der Betretungsgenehmigungen (Permitting, s. Kap. 10). b) Einmessen und zeitweiliges Markieren der Messlinien sowie der Geophon- und Anregungspunkte mit satellitengestützter Vermessungseinrichtung (Differential GPS). In Bereichen mit nicht ausreichendem Empfang des GPS-Signals werden die topographischen Messungen mittels Totalstationen (elektronische Tachymeter) durchgeführt (s. Kap. 6.1). c) Auslegen der Messkabel und der Geophone (s. Kap. 6.1). d) Abfahren der vorbereiteten Strecke mit Vibrationsfahrzeugen (s. Kap. 6.1, 11.2.) e) Durchführung von Nahlinienmessungen zur Aufnahme der oberflächennahen Schichten (s. Kap. 6.2). Die Arbeiten finden vor und/oder gleichzeitig zu den eigentlichen seismischen Arbeiten statt. f) Einsammeln der Kabel und Geophone sowie der Markierungen (s. Kap. 6.1). g) Rekultivierung des Geländes (s. Kap. 12.2, 12.7). h) Entschädigung (s. Kap. 12.2, 12.7) D-/3D-Reflexionsseismik und Scherwellenseismik Die seismischen Messungen werden mit Vibroseismik durchgeführt. Mit speziellen Vibrationsfahrzeugen werden an der Erdoberfläche Schallwellen im Frequenzbereich zwischen ca. 8 Hz und 100 Hz erzeugt. Diese werden an Grenzschichten zwischen Gesteinsformationen mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften im Untergrund reflektiert und gebrochen. In Abhängigkeit von der Tiefe der reflektierenden Grenzschicht und der gesteinsspezifischen Ausbreitungsgeschwindigkeit der seismischen Wellen, erreichen die reflektierten Wellen nach einer gewissen Laufzeit wieder die Erdoberfläche, werden dort durch Geophone registriert, anschließend digitalisiert und elektronisch aufgezeichnet. Nach einer der Messung folgenden Datenbearbeitung entsteht ein dreidimensionales Abbild des Untergrundes, mit dem geologische Strukturen räumlich und lagerichtig dargestellt werden können. Das Einmessen der Messlinien, das Auslegen der Kabel und Geophone sowie der Abbau erfolgen hauptsächlich entlang von Straßen und Wegen. Bei den 3D-seismischen Messungen werden die Geophone auch abseits von Straßen und Wegen auf landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen oder in Waldbereichen verlegt. Sollten Arbeiten jenseits von Straßen oder Wegen erforderlich sein, werden diese zu Fuß durchgeführt. Die entsprechenden Personen halten sich dabei nur kurzzeitig an den jeweiligen Messpunkten im Gelände auf. Nach der Kabel- und Geophonauslage wird der Messwagen an einer für die Messung zentral gelegenen Stelle positioniert und an das ausgelegte Messzubehör angeschlossen. Über Funk und Mobiltelefone besteht Kontakt zu den Vibrationsfahrzeugen, zum Truppleiter und den anderen Truppteilen. Während der Messungen fährt die aus drei (2D- und 3D-Seismik) oder vier (aktives Scherwellenexperiment) Vibrator-Fahrzeugen bestehende Gruppe die markierten Anregungspunkte an. Die einzelnen Vibrator-Fahrzeuge senken an den Anregungspunkten eine ca. 2,5 m2 große Bodenplatte ab, über die dann synchron von allen Vibrator-Fahrzeuge ein Seite 7 von 28

8 10 bis maximal 20 Sekunden dauerndes Vibrationssignal im Frequenzbereich von 10 Hz bis 100 Hz (bei der Scherwellenanregung von 8 Hz bis 60 Hz) in den Boden abgestrahlt wird. Die gesamte Dauer der Messung pro Anregungspunkt beträgt wenige Minuten. Die auf die Bodenplatte ausgeübte Kraft der Vibratoren kann abhängig von den lokalen Gegebenheiten (Bebauung, Untergrund) variiert werden. Sie beträgt beispielsweise bei dem Vibrator Mark IV (Hemi 50) maximal 223 kn und bei dem Vibrator AHV-IV (PLS-362) maximal 275 kn (Abbildungen 1a und 1b). Üblicherweise wird mit Kräften zwischen 30 % und 75 % der Maximalkraft gearbeitet, so dass die in der DIN Erschütterungen im Bauwesen, Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen vorgegebenen Anhaltswerte für Schwinggeschwindigkeiten nicht überschritten werden (s. Kap. 12.3). Auf öffentlichen Wegen wird die arbeitende Vibratorgruppe durch je ein Verkehrssicherungsfahrzeug vorn und hinten begleitet und entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen abgesichert. Die Anregungspunkte liegen nach Möglichkeit auf Wegen oder Straßen. Ackerflächen und Wiesen werden nur betreten, wenn die Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt und keine nennenswerten Spuren oder Flurschäden hinterlassen werden. Nach Abschluss der Messungen werden alle Messgeräte (Geophone, Kabel, usw.) sowie alle Markierungen (Messpflöcke) der Messlinien entfernt Nahlinienmessung (Refraktionsseismik) Begleitend zu den reflexionsseismischen Messungen werden Nahlinien, nach dem Prinzip der Refraktionsseismik, über das Messgebiet verteilt durchgeführt, um detaillierte Informationen über den Aufbau der oberflächennahen Schichten zu sammeln. Diese werden zur Berechnung statischer Korrekturen bei der späteren Datenbearbeitung genutzt. Bei der Messung werden an der Erdoberfläche mit einem beschleunigten Fallgewicht (Abbildung 2) seismische Wellen angeregt und durch Geophone, die auf einem Profil von ca. 200 m Länge ausgelegt sind, registriert. Es ist geplant, für die 3D-Seismik eine Nahlinienmessung pro Quadratkilometer und für die 2D-Seismik eine Nahlinienmessung pro Kilometer durchzuführen. In Abhängigkeit der Messergebnisse können weitere Nahlinienmessungen zur Verdichtung erforderlich sein. Seite 8 von 28

9 Abb. 1a: Vibratorfahrzeug Mark IV mit dem Vibrator Hemi 50. Abb. 1b: Vibratorfahrzeug AHV IV mit dem Vibrator PLS-362. Seite 9 von 28

10 Abb. 2: Beschleunigtes Fallgewicht AF 450 montiert auf M.A.N. Trägerfahrzeug. Seite 10 von 28

11 Umfang und Lage der Seismikkampagne 3D-Seismik München-Süd und Scherwellenexperiment Teil 1 (passiv) Das zentrale Messgebiet der 3D-seismischen Untersuchungen umfasst oder berührt alle südlichen Münchener Stadtbezirke (südlich der Achse Autobahn A94 - München-Zentrum Bundestraße B2) und im Westen bzw. Nordwesten zusätzlich die Stadtbezirke PasingObermenzing, Laim, Schwanthalerhöhe, Maxvorstadt, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach und Allach-Untermenzing sowie im Nordosten Bogenhausen. Randbereiche der Messfläche liegen zudem außerhalb des Münchener Stadtgebietes und umfassen Teile der Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried, Unterhaching, Neubiberg, Ottobrunn, Hohenbrunn, Putzbrunn, Grasbrunn und Haar sowie die gemeindefreien Gebiete Forstenrieder Park und Perlacher Forst (s. Anlage 2). Die geplante 3D-seismische Messfläche beträgt ca. 170 km². Das theoretische Messraster ist in Anlage 1 dargestellt und enthält in der theoretischen Planung 7587 Anregungspunkte auf 35 Anregungspunktlinien und 7511 Empfangspunkte auf 45 Empfangspunktlinien (Tabelle 1). Auf der Empfängerseite kommen ca. 520 Empfangspunkte von Drei-Komponenten-Empfängern des begleitenden Scherwellenexperiments MUC2015_05-S hinzu, die sich im Abstand von 50 m auf ein Array bestehend aus einer Hauptlinie und drei Querlinien verteilen (s. Anlage 1). Für die 3D-seismische Messung sind theoretische Linienabstände für Anregung und Empfang zwischen ca. 400 m im Nordwesten und ca. 500 m im Südosten geplant (Anlage 1). Die Ausrichtung der Empfängerlinien ist dabei in Richtung NNW-SSE, etwa parallel zum Einfallen der Malmoberfläche, die Anregungspunktlinien verlaufen senkrecht dazu in WSWENE-Richtung. Der Abstand der Anregungs- bzw. Empfangspunkte untereinander entlang der jeweiligen Linien beträgt etwa 50 m. Die Geophone werden in 12er-Gruppen aufgebaut, und die einzelnen Geophone sind durch Kabel entlang der Geophonlinien miteinander verbunden. Der in Anlage 1 dargestellte Verlauf der Empfangs- und Anregungslinien zeigt das theoretische Messraster. In der Praxis werden im Verlauf der Scouting- und Permitarbeiten das theoretische Messraster durch die Verhältnisse vor Ort wie Straßen-, Wege- und Leitungsnetz, Bebauung, Schutzgebiete, etc. verändert. Zum einen werden die Anregungspunkte nach Möglichkeit auf für die Vibratorfahrzeuge geeignete Straßen oder befestigte Wege gelegt. Zum anderen werden im Rahmen der Permitarbeiten die Betretungsgenehmigungen der betroffenen Grundstückseigentümer und pächter für alle Anregungs- und Empfangspunkte eingeholt und das Messraster wird entsprechend der Permitergebnisse angepasst. Landoder forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden nur betreten, wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers und dessen Pächter vorliegt und keine nennenswerten Spuren oder Flurschäden hinterlassen werden. Sollte keine Betretungsgenehmigung vorliegen, wird die entsprechende Fläche als No-Permit-Fläche gekennzeichnet und im Verlauf der Seismik-Messung nicht betreten. Weiterhin werden sensible Gebiete wie Biotope nach Möglichkeit gemieden (s. hierzu Kap. 12.1). Die Anregungspunktlinien können um bis zu 250 m vom theoretischen Raster abweichen; somit besteht die Möglichkeit, Eingriffe in sensible Bereiche komplett zu vermeiden, bzw. die Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Geophone sollten, sofern eine Betretungsgenehmigung existiert und keine baulichen Hindernisse vorhanden sind, weitestgehend dem theoretischen Messraster folgen. In städtischen bzw. dicht bebauten Gebieten, wie hier im überwiegenden Teil des Messgebietes, folgen auch die Geophonlinien dem Straßen- und Wegenetz. Seite 11 von 28

12 3D-Seismik München-Süd (inkl. passives Scherwellenexperiment) Anzahl der Empfängerlinien 45 Anzahl der Anregungspunktlinien 35 Linienabstände (Empfangs- und Anregungspunktlinien) variabel, ca. 400 m im NNW und ca. 500 m im SSE Geophongruppenabstand 50 m Anregungspunktabstand 50 m Gesamtfläche 3D-Seismik Anzahl Empfängerstationen Anzahl Anregungspunkte ca. 170 km² 7511 (3D-Seismik) plus 520 3C-Geophone (passives Scherwellenexp.) 7587 Tabelle 1: Kerndaten zur Messkonfiguration der 3D-Seismik München-Süd (theoretische Planung) D-Seismik München-Süd Zum Anschluss der 3D-seismischen Messfläche an die 2D-seismischen Profile in Unterföhring (UF12-03, UF12-02) sowie die bestehende Geothermie-Bohrung Riem TH1 sind außerdem drei 2D-seismische Profile mit jeweils 120 Anregungs- und Empfangspunkten vorgesehen, die im Nordosten aus der Messfläche herausführen (MUC2015_02, MUC2015_03, MUC2015_04 in Anlage 1). Zur Erzeugung virtueller Zwischenlinien wird bei den etwa parallel verlaufenden Profilen MUC2015_02 und MUC2015_03, sowie MUC2015_03 und MUC2015_04 während der Anregung jeweils auch auf dem Parallelprofil registriert. Zum Anschluss der 3D-seismischen Messfläche München-Süd an die noch abzuteufende Bohrung Freiham TH1 ist ein weiteres 2D-seismisches Profil (MUC2015_01) mit 129 Anregungs-und 130 Empfangspunkten vorgesehen (Anlage 1). In Tabelle 2 sind die wesentlichen Messparameter der vier 2D-Profile aufgeführt. Der Anregungspunktabstand und der Geophongruppenabstand betragen jeweils 50 m. Die Geophone werden in 12erGruppen aufgebaut, welche durch Kabel entlang der Geophonlinie miteinander verbunden sind. Die in Anlage 1 schematisch dargestellte Trassenführung ist vorläufig. Eine Detailplanung erfolgt erst im Rahmen des Scoutings und des Permittings. Die Anregungspunkte liegen nach Möglichkeit auf Straßen oder befestigten Wegen. Landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen und Wiesen werden nur betreten, wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers und dessen Pächter vorliegt und keine nennenswerten Spuren oder Flurschäden hinterlassen werden. Für die Empfangspunkte wird ein geradliniger Linienverlauf angestrebt. Auf Profil MUC2015_01 folgen die Empfangspunkte im Wesentlichen dem Verlauf der Anregungspunkte. Bei den Profilen MUC2015_02, MUC2015_03, MUC2015_04 im Nordosten werden, sofern eine Betretungsgenehmigung vorliegt, die Empfangspunkte teilweise auch auf Feldern und Wiesen liegen. Seite 12 von 28

13 Die Abbildungen 3a und 3b zeigen exemplarisch eine nach Kartenlage geplante mögliche Lage der Anregungspunkte auf vorhandenen Straßen und Wegen für das Profil MUC2015_01 und die Profile MUC2015_02, MUC2015_03, MUC2015_04 sowie mögliche Positionen der Empfangspunkte. 2D-Seismik München-Süd Anzahl der seismischen Profile 4 Länge des Profils MUC2015_01 ca. 6,5 km Länge des Profils MUC2015_02 ca. 6 km Länge des Profils MUC2015_03 ca. 6 km Länge des Profils MUC2015_04 ca. 6 km Gesamtlänge 2D-Seismik ca. 24,5 km Anregungspunktabstand 50 m Geophongruppenabstand 50 m Tabelle 2: Kerndaten zur Messkonfiguration der 2D-Seismik München-Süd 7.3. Scherwellenexperiment Teil 2 (aktiv) Das Scherwellenexperiment (MUC S) wird vervollständigt durch mindestens 34 Punkte zur Anregung von Scherwellen nach dem SHOVER-Verfahren (Anlage 1). Bei dem SHOVER-Verfahren werden paarweise entgegengesetzt polarisierte Vibrationssignale zur Anregung verwendet. Es sollen insgesamt 4 Vibratoren (d.h. 2 Paare) gleichzeitig im Einsatz sein. Die vorgesehene Anordnung der vier Vibratoren ist im Karree mit geringstmöglichem Abstand untereinander, so dass geeignet breite Standorte für die Anregung gewählt werden müssen. Der Abstand der Anregungspunkte beträgt etwa 500 m. Die konkrete Lage wird sich erst nach dem Scouting und Permitting ergeben. Seite 13 von 28

14 Abb. 3a: Nach Kartenlage geplante mögliche Lage der Anregungs- und Empfangspunkte auf dem Profil MUC2015_01. Seite 14 von 28

15 Abb. 3b: Nach Kartenlage geplante mögliche Lage der Anregungs- und Empfangspunkte auf den Profilen MUC2015_02, MUC2015_03, MUC2015_04. Seite 15 von 28

16 8. Betroffene der Geophysikalischen Untersuchungen Von den geophysikalischen Untersuchungen sind folgende Träger öffentlicher Belange betroffen (vgl. Anlage 2): Bundesland: Bayern Regierungsbezirk: Oberbayern Landkreise, Ämter, Städte und Gemeinden: Landeshauptstadt München (kreisfrei) Kreisverwaltungsreferat München - Landeshauptstadt München Landkreis München Landratsamt München - Gemeinde Gräfelfing - Gemeinde Planegg - Gemeinde Neuried - Forstenrieder Park (gemeindefreies Gebiet) - Perlacher Forst (gemeindefreies Gebiet) - Gemeinde Unterhaching - Gemeinde Neubiberg - Gemeinde Ottobrunn - Gemeinde Hohenbrunn - Gemeinde Putzbrunn - Gemeinde Grasbrunn - Gemeinde Haar - Gemeinde Feldkirchen - Gemeinde Aschheim Wasserwirtschaftsämter Forstämter Bauämter Polizeipräsidium Denkmalschutz - WWA München (München/Kreis München) AELF Ebersberg (München/Kreis München) Staatliches Bauamt Freising (Kreis München) Polizeipräsidium München Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Die geplanten seismischen Untersuchungen finden innerhalb der im Kapitel 2 aufgezählten Erlaubnisfelder der statt, so dass keine fremden Berechtigungen zur Aufsuchung berührt werden. Seite 16 von 28

17 Allgemeine Angaben Ziel der seismischen Arbeiten Ziele der seismischen Arbeiten sind die Erkundung des tiefengeothermischen Potentials im Süden Münchens sowie die Erarbeitung von Grundlagen für eine ganzheitlich optimierte und nachhaltige Reservoirerschließung für tiefengeothermische Anlagen im Bayerischen Molasse-Becken. Erkundet werden der strukturelle Aufbau und die Fazies des MalmTiefengrundwasserleiters in einer Tiefe von ca m bis ca m unter der Geländeoberfläche. Der aufgesuchte Bodenschatz ist Erdwärme Beginn und Dauer der Arbeiten Um den Eingriff in die Natur möglichst gering zu halten und Schutzzeiten zu berücksichtigen, wird die Seismikkampagne im vierten Quartal 2015 begonnen und soll bis Ende März 2016 abgeschlossen sein. Das Permitting wird, in Abhängigkeit des Messzeitraums, ca. 12 Wochen vor der eigentlichen Messung begonnen. Der nachfolgende Zeitplan in Tabelle 3 ist vorläufig. Sobald genauere Messzeiten bekannt sind, wird das Bergamt frühzeitig informiert und der Beginn der Arbeiten schriftlich mitgeteilt. 3D-Seismik München-Süd (inkl. Scherwellenexperiment) Beginn der Permitarbeiten KW 37 (2015) Beginn der Vermessungsarbeiten KW 43 (2015) Beginn der Datenakquisition KW 49 (2015) Ende der Datenakquisition KW 13 (2016) 2D-Seismik München-Süd Beginn der Permitarbeiten KW 37 (2015) Beginn der Vermessungsarbeiten KW 43 (2015) Beginn der Datenakquisition KW 49 (2015) Ende der Datenakquisition KW 13 (2016) Aktives Scherwellenexperiment (MUC2015_05-S) Beginn der Permitarbeiten KW 37 (2015) Beginn der Vermessungsarbeiten KW 43 (2015) Beginn der Datenakquisition KW 49 (2015) Ende der Datenakquisition KW 13 (2016) Tabelle 3: Vorläufiger Zeitplan der seismischen Messungen. Seite 17 von 28

18 9.3. Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte Der Messtrupp wird aus ca. 100 bis 120 Personen bestehen Arbeits- und Pausenzeiten Die Arbeitszeiten des Messtrupps entsprechen dem geltenden Arbeitsrecht und es sind von Montag bis Samstag jeweils bis zu 10 Stunden am Tag zzgl. Pause geplant. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen finden keinen Arbeiten statt. In Abhängigkeit vom Messfortschritt und den örtlichen Gegebenheiten kann ggf. ein Zweischichtbetrieb eingerichtet werden, wobei sich die Arbeiten auf Zeiten zwischen Uhr und Uhr beschränken. In Wohngebieten werden bereits nach Uhr keine seismischen Messungen durchgeführt Ausstattung der Arbeitskräfte mit persönlicher Schutzausrüstung Den Arbeitskräften wird eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) entsprechend den Erfordernissen und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Verfügung gestellt. Diese kann abhängig von den auszuführenden Arbeiten z.b. Sicherheitsschuhe, Warnweste, Handschuhe, Augenschutz, Gehörschutz, Schutzhelm umfassen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die geplanten seismischen Messungen werden unter vollständiger Beachtung der SGU (Sicherheit, Gesundheit, Umwelt)-Regeln (engl. HSE) und der international anerkannten Regeln für die qualitäts- und sicherheitsgerechte Ausführung seismischer Messungen ausgeführt. Die ausführende Firma hat ein Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) implementiert. Dabei steht insbesondere die Vermeidung von Personenschäden, die Gewährleistung der Sicherheit Dritter und die Vermeidung von Umwelt- und Materialschäden im Vordergrund. Vor Projektstart wird vom Projektmanager und dem SGUBerater der ausführenden Firma ein spezieller projektbezogener SGU-Plan ausgearbeitet. Entsprechend den SGU-Regelungen wird vor Ort ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) erarbeitet, das einen Notfall- und Maßnahmenplan sowie einen Notrufplan enthält. Im Notrufplan (auch Alarmplan) sind alle Telefonnummern von Rettungsdiensten, niedergelassenen Ärzten, Apotheken, sowie weiterer für den Notfall relevanten Institutionen und die truppinternen Rufnummern enthalten. Jeder Mitarbeiter erhält einen Alarmplan und hat diesen mit sich zu führen. Über Funk und Mobiltelefone besteht Kontakt vom Leitungspersonal (u.a. Truppleiter) zu den anderen Gruppen des Messtrupps. Die Inhalte sowohl des SGU Plans als auch des SGDs werden den Mitarbeitern bei Ankunft auf dem Messtrupp in einer Projekteinweisung vermittelt. Im weiteren Verlauf werden die Inhalte in regelmäßigen Unterweisungen wiederholt. Das vermittelte Wissen, insbesondere die Notfallprozeduren, wird durch regelmäßige Übungen gefestigt. In jeder Arbeitsgruppe des seismischen Messtrupps weist mindestens eine Person gute deutsche Sprachkenntnisse auf, so dass sie in deutscher Sprache gegebene Weisungen Seite 18 von 28

19 richtig auffassen und weiter geben, und sich in deutscher Sprache verständlich machen kann. In jeder unabhängig operierenden Arbeitsgruppe wird wenigstens ein Mitarbeiter in Erster Hilfe unterwiesen sein Dienstanweisungen Entsprechende Anweisungen sind im Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz der ausführenden Firma festgelegt. Die bestehenden Dienstanweisungen werden angepasst, wenn sich die die Sicherheit betreffenden Gegebenheiten ändern. Der Empfang von Dienstanweisungen wird schriftlich bestätigt und die Empfangsbestätigung mindestens 6 Monate nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit aufbewahrt Vorübergehende Arbeitsstätten / Werkstätten Für die Arbeiten werden vor Ort geeignete Büro- und Stellflächen angemietet. Die Adresse des Truppbüros sowie, falls davon abweichend, vom Standort der Messgeräte und Messfahrzeuge wird nach Anmietung nachgereicht. Sollte die ausführende Firma für Wartungs- und Reparaturarbeiten eine vorübergehende Werkstatt an einem geeigneten Standort in der Region einrichten, wird die Adresse vor Beginn der Untersuchungen dem Bergamt nachgereicht. Die dort anfallenden Arbeiten werden sachgerecht, entsprechend den Zertifizierungs- und SGU-Richtlinien durchgeführt. Seite 19 von 28

20 Permitting Firma für die Permitting-Arbeiten Die Permittingarbeiten werden im Unterauftrag der ausführenden Firma (s. Kap. 4, 11.1) durchgeführt. Die Firma für die Permitting-Arbeiten sowie die verantwortlichen Personen werden dem Bergamt unmittelbar nach Auftragsvergabe an diese Firma schriftlich mitgeteilt Arbeitsplan In einem ersten Arbeitsschritt des Pre-Permittings werden alle von der Messung betroffenen Behörden, Landkreise und Gemeinden informiert und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Dazu gehören auch das Einholen von Leitungsplänen der Versorgungsunternehmen, das Ermitteln von Belangen des Umweltschutzes und das Beantragen von Genehmigungen zur Wege- und Straßennutzung. Gemäß 39 BBergG werden alle von der Messung betroffenen Grundstückseigentümer und deren Pächter informiert und Betretungsgenehmigungen eingeholt. Sind Betretungsverträge zu schließen, so geschieht dies zwischen dem rechtlichen Vertreter einer Liegenschaft und dem Auftraggeber der Messungen, der SWM Services GmbH. Alle erforderlichen Betretungsgenehmigungen werden von den Permit-Bearbeitern eingeholt und können eingesehen werden. Während der Messung begleiten sie weiterhin die Ausführung der Arbeiten vor Ort (Permit on Line) und sind Ansprechpartner in Fragen der Entschädigung bzw. Rekultivierung. Seite 20 von 28

21 Vibroarbeiten Ausführende Firma Die ausführende Firma sowie die verantwortlichen Personen werden dem Bergamt unmittelbar nach Auftragsvergabe an diese Firma schriftlich mitgeteilt Technische Beschreibung des Equipments Für die Anregung seismischer Wellen kommen drei (2D- und 3D-Seismik) oder vier (aktives Scherwellenexperiment) Vibratoren zum Einsatz, die auf einem geländegängigen Trägerfahrzeug montiert sind. Ein weiteres Vibrator-Fahrzeug steht in Reserve, um regelmäßige Wartungen an den anderen Fahrzeugen zu ermöglichen. Die Vibrator-Fahrzeuge sind mit lärmgedämmten Dieselmotoren und Hydraulikantrieben ausgestattet. Der Schalldruckpegel bei Volllast beträgt in 10 m Entfernung seitlich vom Fahrzeug ca. 87 db(a) und in 2 m Entfernung ca. 94 db(a). Die Abbildungen 1a und 1b zeigen beispielhaft die für den Einsatz vorgesehenen Vibrator-Fahrzeuge. In diesen Beispielen handelt es sich um ein Trägerfahrzeug vom Typ Mark IV mit einem Vibrator vom Typ Hemi 50, sowie ein Trägerfahrzeug vom Typ AHV-IV mit einem Vibrator PLS-362. Die Vibrator-Fahrzeuge sind per Einzelgenehmigung nach 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für den Straßenverkehr zugelassen. Alle Fahrzeuge sind mit gelben Rundumleuchten ausgestattet. Auf öffentlichen Wegen wird die arbeitende Gruppe der Vibrator-Fahrzeuge entsprechend den verkehrsrechtlichen Anordnungen durch je ein Verkehrssicherungsfahrzeug vorn und hinten begleitet und abgesichert. Als Aufnahmeapparaturen werden landseismische Akquisitionssysteme von Sercel oder INOVA eingesetzt. Die Abbildungen 4a und 4b zeigen beispielhaft einzelne Elemente der seismischen Akquisitionssysteme. Seite 21 von 28

22 Abb. 4a: Fahrzeug mit Messkabine, die die Zentraleinheit des seismischen Akquisitionssystem enthält. Abb. 4b: Geophone zur Registrierung der seismischen Wellen (links), Einheiten zur Digitalisierung der registrierten Daten mit Energieversorgung sowie Datenübertragungskabel (rechts). Seite 22 von 28

23 Umweltschutz Schutzgebiete und deren Behandlung In Anlage 3a, Anlage 3b, Anlage 3c, Anlage 4 und Anlage 5 sind die von der Seismikkampagne betroffenen Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Biotope, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete, Bodendenkmale, Naturdenkmale und Baudenkmale) dargestellt. Eine Beschreibung der Schutzgebiete und die Auswirkung der seismischen Messungen auf diese Schutzgebiete können der Beurteilung der naturschutzrechtlichen Belange entnommen werden (Anlage 7). Im Rahmen des Permittings, welches unter enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden stattfindet, wird entschieden, ob unter Berücksichtigung des Erhaltungszieles und Schutzzweckes ein Befahren oder Betreten des jeweiligen Schutzgebiets möglich ist. Dabei wird zwischen den Erfordernissen der Anregung und der Registrierung seismischer Wellen unterschieden. Generell gilt, dass die Schutzgebiete nur auf vorhandenen Straßen und Wegen befahren werden, das Auslegen der Geophone und Kabel jedoch auch außerhalb von Wegeverbindungen stattfinden kann. Die Abbildung 5 zeigt exemplarisch eine nach Kartenlage geplante Verlegung der Anregungspunkte im Landschaftsschutzgebiet LSG (Waldgebiet bei Trudering), so dass alle Anregungspunkte im Landschaftsschutzgebiet auf vorhandenen Straßen und Wegen liegen. Es wird sowohl im Vorfeld als auch während der seismischen Messungen in sensiblen Bereichen eine naturschutzfachliche Begleitung vor Ort stattfinden. Sollte auch das Betreten oder Befahren einzelner Flächen mit erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen verbunden sein, so werden diese Flächen von der Planung der seismischen Messungen ausgeschlossen (No Permit) und nicht betreten oder befahren. Seite 23 von 28

24 Abb. 5: Verlegung der Anregungspunkte (rot) auf Straßen und Wege im Bereich des Waldgebiets bei Trudering (LSG ; grüne Fläche). NATURA 2000 (Schutzgebiete der EU: FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie) FFH-Gebiete FFH : FFH : FFH : FFH : FFH : FFH : FFH : FFH : Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl Nymphenburger Park mit Allee und Kapuzinerhölzl Oberes Isartal Oberes Isartal Oberes Isartal Liegen befestigte Flächen (z.b. Wege oder Straßen) innerhalb dieser FFH-Gebiete, so können sie für die Anregung seismischer Wellen mit den Vibrofahrzeugen genutzt werden. Die Auslegung der Geophone zu Fuß ist in sämtlichen Flächen auch jenseits von Straßen und Wegen vorgesehen. Seite 24 von 28

25 SPA-Gebiete Es sind keine SPA-Vogelschutzgebiete von den Messungen betroffen. Nationalparks Es sind keine Nationalparks von den Messungen betroffen. Naturschutzgebiete Es sind keine Naturschutzgebiete von den Messungen betroffen. Landschaftsschutzgebiete LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : LSG : Isarauen (mit ausführlicher Beschreibung der Schutzgebietsflächen zwischen der Stadtgrenze Oberföhring und dem St.-Quirin-Platz) Nymphenburg Hirschgarten Waldfriedhof, Gebiet nördl. des Schlosses Fürstenried einschl. Schloß und Schloßpark, Geländestreifen entlang der Allee zwischen Kreuzhof und Fürstenried, Waldgebiet südl. der Albert-Roßhaupter-Str. (Sendlinger Wald) sowie Allee der Albert-Roßhaupter Str. Ortsrand Neuried Gebiet um den Hachinger Bach von der Stadtgrenze bis zur Versickerungsstelle Waldgebiet bei Trudering einschließlich der Friedenspromenade Waldrest an der Siemensallee einschl. des Sportparks der Firma Siemens südlich davon und eines Waldstückes südlich dieses Parks Perlacher und Grünwalder Forst einschließlich des Gleißentals Bahnhofswald im Gebiet der Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn Würmniederung mit Erweiterungen bis zur Stadtgrenze Gebiet des Kapuzinerhölzls einschließlich eines Teiles des Gebietes um Hartmannshofen Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald Liegen befestigte Flächen (z.b. Wege oder Straßen) innerhalb dieser Landschaftsschutzgebiete, so können sie für die Anregung seismischer Wellen mit den Vibrofahrzeugen genutzt werden (s. auch Abbildung 5). Die Auslegung der Geophone zu Fuß ist in sämtlichen Flächen auch jenseits von Straßen und Wegen vorgesehen. Naturparks Es sind keine Naturparks von den Messungen betroffen. Geschützte Landschaftsbestandteile Die Lage der geschützten Landschaftsbestandteile ist in Anlage 3a dargestellt. Seite 25 von 28

26 Natur-, Bau- und Bodendenkmäler Die Lage der Natur-, Bau- und Bodendenkmäler ist in Anlage 5 dargestellt. Liegen befestigte Flächen (z.b. Wege oder Straßen) innerhalb der Bodendenkmalflächen, so können sie für die Anregung seismischer Wellen mit den Vibrofahrzeugen genutzt werden. Die Auslegung der Geophone zu Fuß ist in sämtlichen Bodendenkmalflächen auch jenseits von Straßen und Wegen vorgesehen. Eine Anregung auf Bau- und Naturdenkmälern ist nicht vorgesehen. Die Anregungspunkte werden so geplant, dass ein ausreichend großer Mindestabstand von mindestens 5 m zu nahe gelegenen Bau- und Naturdenkmälern eingehalten wird. Zur Beurteilung der durch die Erschütterungen verursachten Einwirkungen auf Baudenkmäler werden am Immissionsort separate Erschütterungsmessungen entsprechend DIN 4150, Teil 3, ausgeführt, um die Einhaltung der in der DIN vorgegebenen Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeiten zu gewährleisten (s. Kap. 12.3). Biotope Die Lage der Biotope ist der Anlage 3c zu entnehmen. Sensible Biotope werden von der seismischen Anregung ausgenommen. Liegen befestigte Flächen (z.b. Wege oder Straßen) innerhalb dieser Biotope, so können sie für die Anregung seismischer Wellen mit den Vibrofahrzeugen genutzt werden. Die Auslegung der Geophone zu Fuß ist in sämtlichen Flächen auch jenseits von Straßen und Wegen vorgesehen. Wasserschutzgebiete Die Lage des betroffenen Wasserschutzgebietes (WSG ) ist der Anlage 4 zu entnehmen. Der Fassungsbereich der Wasserschutzgebiete (Zone I) wird nicht befahren und betreten. In der engeren und erweiterten Schutzzonen (Zone II und III) ist die Auslegung von Empfängerpunkten und die Anregung mit Vibratoren auf Straßen oder befestigten Wegen vorgesehen Einwirkungen auf das Bodengefüge Die Anregung seismischer Wellen durch Vibratoren erfolgt auf Straßen, Wegen und an einfach zugänglichen Orten mit entsprechend tragfähigem und befahrbarem Untergrund. Aufgrund der breiten Bereifung der Vibroseisfahrzeuge ist die Einwirkung auf das Bodengefüge nur geringfügig. Die hierdurch verursachten Bodenverdichtungen dürften im Bereich der von schweren Traktoren liegen. Sollte es unvermeidbar sein, frisch bearbeitete oder nachgiebige nasse Böden zu befahren, so wird der zulässige Bodendruck entsprechend der W.E.G.Richtlinie Zulässige Kontaktflächendrücke bei seismischen Feldarbeiten (Anlage 6) eingehalten und ein Wert von 1 bar nicht überschritten. Nach Abschluss der Seismikarbeiten erfolgt eine ordnungsgemäße Wiederherrichtung des Geländes; Fahrspuren werden rekultiviert und verbliebenes Material entfernt. Eventuelle Schäden, wie z.b. Fahrspuren in einem Acker, reguliert der Antragsteller oder kommt dafür in Anlehnung an die Kostentabellen der Arbeitsgemeinschaften der Landwirtschaftskammern auf. Die Schadensaufnahme erfolgt durch die Permittingfirma. Seite 26 von 28

27 12.3. Einfluss auf Gebäude, Bauwerke und Versorgungsleitungen. Maßnahmen der Beweissicherung Durch die Anregung elastischer Wellen an der Erdoberfläche sind in unmittelbarer Umgebung der seismischen Quellen leichte Erschütterungen wahrnehmbar. Durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen wird der Einfluss dieser Erschütterungen auf bauliche Anlagen minimiert. Im Rahmen des Permittings werden anhand von Leitungsplänen der Ver- und Entsorgungsunternehmen alle Leitungen aufgenommen und bei der Planung der Anregungspunkte berücksichtigt. Zu den im Untersuchungsgebiet existierenden Altbohrungen wird bei den seismischen Messungen ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m zu verfüllten Bohrungen und von mindestens 50 m zu offenen bzw. in Betrieb befindlichen Bohrungen (gemessen vom Bohransatzpunkt) eingehalten. Die einzelnen bei der Anregung elastischer Wellen mit den Vibratorfahrzeugen verursachten Erschütterungen sind mit ca. 10 bis 20 Sekunden nur von kurzer Dauer. In dieser Zeitspanne wird ein sinusförmiges Signal im Frequenzbereich von 10 Hz bis 100 Hz (bei der Scherwellenanregung von 8 Hz bis 60 Hz) gleichmäßig durchlaufen, so dass keine impulsförmigen Signalspitzen oder Resonanzen auftreten. An einem Anregungspunkt erfolgen in der Regel mehrere dieser Anregungen unmittelbar hintereinander. Zur Beurteilung der durch die Erschütterungen verursachten Einwirkungen auf bauliche Anlagen werden am Immissionsort separate Erschütterungsmessungen entsprechend DIN 4150, Teil 3, ausgeführt, um die Einhaltung der in der DIN vorgegebenen Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeiten zu gewährleisten. Bei Annäherung der Messwerte an die Anhaltswerte wird die Kraft der Vibratoren reduziert. Ist absehbar, dass die Anhaltswerte nicht unterschritten werden, wird dieser Anregungspunkt ausgelassen. Die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen werden in einem Protokoll dokumentiert und archiviert. Bewohner werden vor Beginn der Messungen informiert. Mögliche Schäden werden fotographisch dokumentiert. Gegebenenfalls wird vor den Messungen eine fotographische Beweissicherung durchgeführt. An besonders sensiblen Objekten kann zusätzlich eine Beweisaufnahme durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen Abfallwirtschaft Abfälle werden in Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung und dem Ort ihres Entstehens getrennt gesammelt. Dabei werden entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung unzulässiger Emissionen getroffen. Die Abfälle werden durch Abgabe an zertifizierte Entsorgungsunternehmen fachgerecht verwertet und/oder beseitigt Betriebsstoffe Die Vibratorfahrzeuge und die Bohrgeräte verwenden, soweit technisch möglich, biologisch schnell abbaubare Öle. Spezialfahrzeuge mit eingeschränktem Aktionsradius (Vibratorfahrzeuge) werden durch einen Tankwagen mit Kraftstoffen versorgt. Die einschlägigen Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden berücksichtigt. Die Betankung der anderen eingesetzten Kraftfahrzeuge erfolgt möglichst an öffentlichen Tankstellen. Seite 27 von 28

28 12.6. Lärmimmission Die Vibratorfahrzeuge sind jeweils mit lärmgedämmten Dieselmotoren und Hydraulikantrieben ausgestattet. Der Schalldruckpegel bei Volllast beträgt in 10 m Entfernung seitlich vom Fahrzeug ca. 87 db(a) und in 2 m Entfernung ca. 94 db(a) Sonstige erhebliche Einwirkungen Einwirkungen auf Natur und Umwelt während der seismischen Untersuchungen sind nichtstofflicher Art und temporär. Es ist mit Bewegungen, Erschütterungen/Vibrationen sowie akustischen und optischen Reizen zu rechnen. Diese Einwirkungen übersteigen in der Regel nicht die Vorbelastungen durch städtischen Verkehr, Siedlungen, land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Jagd und Tourismus im Untersuchungsgebiet. Um die Einwirkungen der Messungen auf Menschen, Natur und Umwelt möglichst gering zu halten, wird auf Vibroseisverfahren zurückgegriffen. Bevorzugt wird die Vibrationsanregung entlang von Straßen oder Wegen, in bebauten Gebieten und auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Alle sichtbaren Gegenstände, wie z.b. Markierungsmaterial, werden unmittelbar nach der Messung entfernt, so dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Bereits bei der Planung erfolgt die Linienführung der Anregungs- und Empfangslinien so, dass die Beeinflussung von Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten wird. 13. Gesetzliche Grundlage und Richtlinien Dem Hauptbetriebsplan liegt insbesondere das Bundesberggesetz BBergG zugrunde. Bei den geplanten seismischen Erkundungen werden die übrigen geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vorschriften und Technischen Anleitungen in ihren jeweils aktuellen Fassungen ebenfalls eingehalten. Seite 28 von 28

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