BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU
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- Michaela Heidrich
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1 BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU
2 GLIEDERUNG! Einleitung - Bergrecht und Aufgaben des LGB! Allgemeine rechtliche Situation bei Aufsuchungserlaubnissen Erdwärmekraftwerk Krafla, Island (60 MW)! Allgemeine rechtliche Situation bei bergbaulichen Genehmigungen! Abgrenzung des Bergrechtes
3 BODENSCHÄTZE IM BERGRECHT bergfreie Bodenschätze Metalle (Eisen, Aluminium, Stahlveredler, Edelmetalle wie z.b. Gold); Energierohstoffe (Erdöl, Erdgas, Kohle); Salze und Sole; Erdwärme u.a. grundeigene Bodenschätze z.b. Basaltlava, Dachschiefer, Tone und Erden, u.a. Quarzkies, soweit zur Feuerfestherstellung geeignet Bergrecht Grundeigentümer Bodenschätze Sande; Säulenbasalt; bestimmte Tone Andere Rechtsregime z.b. Wasserrecht
4 BODENSCHÄTZE IM BERGRECHT 3 Abs. 2 BBergG bergfreie und grundeigene Bodenschätze Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Sie gehören dem Staat (Land RLP) Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers.
5 GENEHMIGUNGEN UNTER BERGRECHT Berechtsame (Konzession) Erlaubnis Bewilligung Bergwerkseigentum (gem. BBergG) Bergwerkseigentum ( alte Rechte ) Betriebsplan Hauptbetriebsplan Sonderbetriebspläne: Bohrplatz Tiefbohrung Primärkreislauf
6 BERECHTSAME (KONZESSION) Erlaubnis 7 BBergG gewährt ausschließliches Recht, in einem bestimmten Feld Bodenschätze aufzusuchen, bergbauliche Einrichtungen für die Aufsuchung zu errichten und zu betreiben Erlaubnis Antragsunterlagen 11 BBergG Arbeitsprogramm mit Zeitplan Finanzierung des Arbeitsprogramms
7 BERECHTSAME (KONZESSION) Bewilligung 8 BBergG gewährt ausschließliches Recht, in einem bestimmten Feld u.a.: Bodenschätze aufzusuchen Bodenschätze zu gewinnen andere Bodenschätze mit zu gewinnen bergbauliche Einrichtungen zu errichten und zu betreiben
8 BERECHTSAME (KONZESSION) Bewilligung Antragsunterlagen 12 BBergG Fundnachweis (z.b. Bohrung) Nachweis der Gewinnbarkeit Nachweis, dass eine Gewinnung in anderen Feldern nicht beeinflusst wird Arbeitsprogramm mit Zeitplan Finanzierung des Arbeitsprogramms...
9 BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU BERECHTSAME (KONZESSION) Bergbauberechtigungen für Erdwärme in Rheinland-Pfalz (2017): 12 Erlaubnisfelder 9 Bewilligungsfelder
10 BETRIEBSPLÄNE / -GENEHMIGUNGEN Hauptbetriebsplan gestattende Wirkung Beteiligung Träger öffentlicher Belange (u.a. Gemeinden) Sonderbetriebspläne: Bohrplatz Tiefbohrung Primärkreislauf Abschlussbetriebsplan Geothermie-Bohrung Projekt_am_Breitenbach,_der_Bohrturm_-_panoramio.jpg
11 BETRIEBSPLÄNE / -GENEHMIGUNGEN Hauptbetriebsplan gestattende Wirkung für die bergbaulichen Tätigkeiten (Gewinnung von Erdwärme) Beteiligung Träger öffentlicher Belange (u.a. Gemeinden) Kurze Befristungen (i.d.r. 2 Jahre) Nebenbestimmungen/Auflagen Verlängerungen erforderlich Bei wesentlichen Änderungen: Neuantrag
12 BETRIEBSPLÄNE / -GENEHMIGUNGEN Sonderbetriebspläne: Regelungen technischer Details für in sich geschlossene Betriebsteile gebunden an den Hauptbetriebsplan Beteiligungen Abschlussbetriebsplan Rückbau der bergbaulichen Anlagen Ober- und unterirdisch Rekultivierung Beendigung der Bergaufsicht, wenn keine Gefahr mehr ausgeht
13 ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN Kraftwerk Bau-/ Gewerberecht Gewerbeaufsicht Gemeinde Thermalwasserbecken Sekundärkreislauf Primärkreislauf Zuständigkeitsgrenze Festlegung einer technischen Grenze Bergrecht LGB Quelle: Stober
14 BÜRGERBETEILIGUNG Bürgerbeteiligung/ - information Mediationsverfahren: o bis Abschlussbericht Geothermieforum: o Fortsetzung, regelmäßige Treffen zu konkreten Themen Freiwillige Bürgerbeteiligungen der Unternehmer im Vorfeld von Verfahren o Forum Geowärme rohstoffwirtschaft-geologie/buergerdialog/
15 BÜRGERBETEILIGUNG Ziele der Bürger Frühzeitige Informationen, Beteiligung Berücksichtigung ihrer (Sicherheits-) Belange u.a.: Erschütterung/Seismizität Bauschäden Lärm Radioaktivität Wasserschutz
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erdwärmekraftwerk Krafla, Island
ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
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