Information zum Berliner Mietspiegel 2015
|
|
- Walther Dresdner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information zum Berliner Mietspiegel Was ist ein Mietspiegel und wozu dient er? Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ist von der Gemeinde in Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anerkannt worden. 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg der Berliner Mietspiegel 2013 sei nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt worden, der Berliner Mietspiegel daher nicht qualifiziert hat zu großer Verunsicherung geführt. Aber Vorsicht: Das Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall und den Mietspiegel 2013, also nicht auf den nunmehr gültigen Mietspiegel Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung zugelassen. Daher gilt der neue Mietspiegel. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Qualifizierte Mietspiegel sind nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Sie müssen nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden und nach spätestens vier Jahren neu erstellt werden.
2 Gibt es einen solchen qualifizierten Mietspiegel, muss der Vermieter in seiner Mieterhöhung auf die Daten in diesem komplexen Werk hinweisen, auch wenn er die Mieterhöhung auf andere Weise begründen möchte. Fehlt ein eigentlich erforderlicher Hinweis auf die Werte eines qualifizierten Mietspiegels, so ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam 1. In einem Mieterhöhungsprozess gilt die Vermutung, dass ein qualifizierter Mietspiegel tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegelt. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, darf der Vermieter nicht mehr allein drei Vergleichswohnungen benennen. Der qualifizierte Mietspiegel hat Vorrang! Besonderheiten gelten für den sog. qualifizierten Mietspiegel [ ]. Soweit der Vermieter sein Erhöhungsverlangen mit den Werten eines qualifizierten Mietspiegels begründet gelten keinerlei Besonderheiten. Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Vermieter in einer Gemeinde, in der es einen qualifizierten Mietspiegel gibt, ein anderes Begründungsmittel verwendet. Für diesen Fall enthält 558a Abs. 3 BGB ein zusätzliches Begründungserfordernis. Nach dem bis 31. August 2001 geltenden Recht standen die Begründungsmittel Mietspiegel, Sachverständigengutachten und der Hinweis auf drei Vergleichswohnungen den Vermietern gleichberechtigt zur Verfügung. Nach Ansicht des Gesetzgebers entsprach das jedoch nicht dem jeweiligen Aussagewert über die ortsübliche Vergleichsmiete. Nur der Mietspiegel sei wegen seiner breiten Datenbasis geeignet, das Mietpreisniveau einer Gemeinde realitätsnah abzubilden. Auf Grund der besonderen Richtigkeitsgewähr kommt nach dem gesetzgeberischen Willen den qualifizierten Mietspiegeln ein Vorrang im Rahmen der möglichen Begründungsmittel zu Was leistet der Mietspiegel nicht? Der Mietspiegel spiegelt die Mietentwicklung wider, er legt sie nicht fest. Er ist kein Abbild aller tatsächlichen Mieten. Denn das Bundesgesetz (BGB 558, Absatz 2 Satz1) legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Mieten gebildet wird, die in den letzten vier Jahren vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (in der Regel erhöht) worden sind. Eine repräsentative Umfrage von Forsa im April 2015 hat ergeben, dass in Berlin in den vergangenen drei Jahren 49 Prozent aller Mieterinnen und Mieter von einer Mieterhöhung betroffen waren. 3 Die Mehrheit der Befragten hat also innerhalb von drei Jahren keine Mieterhöhung erhalten. Sofern ihre Miete auch innerhalb der letzten vier Jahre nicht erhöht wurde, darf die Miete nicht in den Mietspiegel 1 Schmidt-Futterer, Mietrecht,11. Auflage 2013, Rn Schmidt-Futterer, Mietrecht,11. Auflage 2013, Rn
3 eingehen. Ein Großteil der Bestandsmietverhältnisse wird demnach überhaupt nicht im Mietspiegel berücksichtigt! Der Mietspiegel in der jetzigen Form ist daher kein Instrument der Mietbegrenzung! Die Fraktion DIE LINKE hat einen parlamentarischen Antrag eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert wurde, sich für ein verändertes Bundesrecht einzusetzen. Unter anderem sollte sich der Senat dafür einsetzen, dass in die Ermittlung der Mietspiegelwerte künftig auch Wohnungen einfließen, für die in den letzten vier Jahren keine Mieterhöhungen stattgefunden haben (DS 17/0263). SPD und CDU haben unseren Antrag abgelehnt. 3. Wer erstellt den Mietspiegel in Berlin und was enthält er? Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt moderiert die Arbeitsgruppe, die den Mietspiegel aufstellt. Dieser gehören außerdem an: als Mietervertreter der Berliner Mieterverein e.v., die Berliner MieterGemeinschaft e.v. und der Mieterschutzbund Berlin e.v. an. Für die Hauseigentümer sind der Bund der Hausund Grundbesitzervereine e.v., der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.v. und der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. vertreten. Grundlage für den Berliner Mietspiegel ist ein wissenschaftliches Gutachten, in dem Miethöhen, Wohnlagen und Ausstattungsmerkmale analysiert werden. Der Mietspiegel weist für jedes Mietspiegelfeld (Baualtersklasse und Wohnungsgröße) jeweils die Mietpreisspanne und den Mittelwert aus. Beim Vorliegen bestimmter Merkmale, die den Wohnwert steigern bzw. mindern, kann der Mittelwert überschritten bzw. unterschritten werden. Anträge zur Änderung der Wohnlage (gute, mittlere, einfache) werden in der AG Mietspiegel mit Mehrheit entschieden und die Gründe hierfür im Nachhinein veröffentlicht. 4. Was sind die wichtigsten Botschaften des Mietspiegels 2015? Abermals sind die Mieten mit dem neuen Mietspiegel (Berliner Mietspiegel 2015) gegenüber dem bisherigen (Berliner Mietspiegel 2013) gestiegen. Die monatliche Nettokaltmiete beträgt in der Hauptstadt nun durchschnittlich 5,84 Euro nettokalt pro Quadratmeter und Monat. Vor zwei Jahren waren es noch 5,54 Euro. Günstige Wohnungen gibt es in der Hauptstadt immer weniger. Lag die Miete im günstigsten Mietspiegelfeld 2013 bei 4,28 Euro, liegt das günstigste Mietspiegelfeld 2015 nun bereits bei 4,70 Euro. Darunter gibt es in Berlin keine ortsübliche
4 Vergleichsmiete mehr. Das ist aber nur eines von aktuell 87 Mietspiegelfeldern: Das höchste liegt mittlerweile bei 10,88 Euro. Das heißt, die Mieten differenzieren sich immer weiter aus, und vor allem nur nach oben. Kleine Wohnungen bis 40 m 2 gibt es nicht mehr unter 5,50 Euro, das war bereits 2013 so. Noch relativ günstige Wohnungen sind Wohnungen mittlerer Größe (60 bis unter 90 m 2 ) in Nachkriegsbauten (Baualter 1950 bis 1972) und in den Großsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus im Ostteil der Stadt. Der Neubau, auf den der Berliner Senat so stark setzt, ist durchweg teuer: Der Mittelwert für die ortsüblichen Vergleichsmieten für die Baujahre 2003 bis 2013 liegt nicht unter 8,60 Euro und steigt auf bis zu 13 Euro. Vermieter orientieren sich bei ihren Mieterhöhungsverlangen in der Regel nicht am Mittelwert, sondern am Oberwert des Mietspiegels. Dieser ist deutlich stärker gestiegen als der Mietspiegeldurchschnitt. Hier wirken sich der angespannte Wohnungsmarkt und die mietpreistreibende aufwändige Modernisierungen deutlich aus. Die Botschaft vom moderaten Mietanstieg ist also trügerisch. 5. Was will DIE LINKE beim Mietspiegel ändern? Um die Mietpreisspirale nach oben zu brechen, sind Änderungen des Mietrechts auf Bundesebene erforderlich. Wir brauchen zum einen endlich einen Mietspiegel, der alle Miethöhen wirklichkeitsnah abbildet. Und wir brauchen ein Mietrecht, das Mieterhöhungen im Wohnungsbestand dämpft und Modernsierungen nicht zum Mietpreistreiber macht. Nur so wird aus dem Mietspiegel ein mietdämpfendes Instrument. Um die Angreifbarkeit qualifizierter Mietspiegel vor Gericht zu verringern, muss der Bund rechtliche Vorgaben für dessen Aufstellung erlassen. Die Berliner Praxis der Sondermerkmale, die die Miethöhe beeinflussen, muss korrigiert werden. So sollte eine schlechte energetische Beschaffenheit des Gebäudes künftig zu einem Abzug vom Mittelwert des jeweiligen Mietspiegelwertes führen. Die Belastung des Wohnumfeldes durch Verkehrslärm (Straßen-, Bahn- und Fluglärm) ist stärker zu berücksichtigen. Die Erstellung des Mietspiegels soll nachvollziehbar und öffentlich erfolgen. Insbesondere sind die schriftlich eingegangenen begründeten Anträge von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern auf Überprüfung der Wohnlageausweisung nachvollziehbar abzuwägen. Die Abwägung, die zu dem Ergebnis geführt hat, ist zu veröffentlichen.
5 6. Die Mietpreisbremse ist keine Bremse Die Mietpreisbremse wird kaum wirken. Das Gesetz lässt Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Altbauten zu. Die Praxis wird zeigen, wie hoch der Anteil der Wiedervermietungsmieten mit Mietpreisbegrenzung sein wird. Bereits jetzt ist klar: das Gesetz ist praxisuntauglich. Kaum eine Mieterin oder Mieter wird sich trauen, bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses gegen die Vermieterin oder den Vermieter zu klagen. 7. Richtwerte der Kosten der Unterkunft dringend anpassen Vordringliche Aufgabe des Senats nach der Veröffentlichung des neuen Mietspiegels ist die Anpassung der Richtwerte für die Wohnkosten von Transferleistungsbeziehende. Sie müssen so gefasst werden, dass die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin grundsätzlich übernommen wird, und zwar auch für Wohnungsgrößen bis 40 m² und in allen Wohnlagen. 8. Mieterrechte kennen und erstreiten Mieterinnen und Mieter, die ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, sollten sich zunächst durch die Abfrage des Berliner Mietspiegels 2015 informieren. Gemeinsam sind Mieterinnen und Mieter stärker: Suchen Sie mit ebenfalls betroffenen Mieterinnen und Mietern den Erfahrungsaustauch. Es lohnt sich, rechtlich gegen unberechtigte Mieterhöhungen vorzugehen. Senat, Bezirke und vor allem Jobcenter sind gefordert umfassend zu informieren und das Angebot offener Mieterberatungen, z.b. in Kooperation mit den Mieterorganisationen zu erweitern. Katrin Lompscher stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, 18. Mai 2015
So finden Sie den richtigen Mietspiegel
5 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt
MehrDie Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Frank Weißenborn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei S. 1 der letzte Akt der 10.
MehrMietspiegel der Stadt Gröditz
Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft
MehrMietspiegel Stadt Bamberg
Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße
MehrMietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009
Mietspiegel der Stadt Riesa (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 erstellt durch - Haus und Grund Nordsachsen e.v. - Mieterverein Saxonia 1998
MehrQualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena
Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Unterlagen zur Pressekonferenz am 12. August 2015 12. August 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Allgemeines
MehrMietspiegel Prof. Dr. Ralf Ulbricht HNE Eberswalde
Mietspiegel 2013 HNE Eberswalde Inhalt Grundlagen Mietspiegelerstellung Datenbestand Arbeitsschritte zur Erstellung des Mietspiegels Verteilung Mietpreis Ausstattungsmerkmale Folie 2 Rechtliche Grundlagen
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 61 Mieterhöhung nach dem Mietspiegel RA Tom Martini Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Familienrecht
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrAufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5: Wohnräume verwalten (ehem. KGW.02.07)
1. Aufgabe Eine Wohnung wird ab 1.3.X1 für 350,00 NKM plus 100,00 BeKo-VZ unbefristet vermietet. Der Einbau neuer Fenster vom 15.8. bis 25.8.X1 kostet den Vermieter 3.511,00, davon Instandhaltungskosten
MehrMietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree
Mietspiegel 2005 Mietspiegel 2005 der Stadt Fürstenwalde/Spree Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Allgemeines Dieser einfache Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die den Vertragspartnern die
MehrBerliner Mietspiegel 2011
Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis
MehrMietspiegel für München 2015
Mietspiegel für München 2015 Frau Tina Willamowius Rechtliche Bedeutung Erstellung Konsequenzen für die Münchner Mieterinnen und Mieter Rechtsgrundlagen: 558 c Abs. 1 und 4 BGB (einfacher Mietspiegel)
Mehr3. Thüringer Forum Bodenmanagement
3. Thüringer Forum Bodenmanagement Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Jena Kay Wedemann 13.11.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Wohnungsmarkt
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 79/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrWohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen. Nr. 1/2009 Berliner Mietspiegel 2009: Daten & Fakten
Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009 Berliner Mietspiegel 2009: Daten & Fakten bbu Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2009 Am 3. Juni 2009 wurde der neue Berliner
MehrMietspiegel für die. Stadt Minden
Mietspiegel 2018 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2018 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen
MehrLandkreis Mayen-Koblenz. Kreisverwaltung. KdU-Richtwerte 2016 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011
Landkreis Mayen-Koblenz Kreisverwaltung KdU-Richtwerte 2016 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011 Endbericht vom 10.02.2016 Landkreis Mayen-Koblenz: KdU-Richtwerte 2016 Indexfortschreibung
MehrAnpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Der vorliegende Mietspiegel ist die Fortschreibung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Er löst den Mietspiegel
MehrLandkreis Mayen-Koblenz. Kreisverwaltung. KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011
Landkreis Mayen-Koblenz Kreisverwaltung KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzeptes 2011 Endbericht vom 24.04.2013 - 1 - Landkreis Mayen-Koblenz: KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung
MehrVerwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010
Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Verwaltungsgerichtsbarkeit unter
MehrHansestadt Wismar. Mietspiegel 2004
Mietspiegel 2004 Hansestadt Wismar 3 Mietspiegel 2004 Hansestadt Wismar Mietspiegel 2004 für nicht preisgebundenen Wohnraum in der Hansestadt Wismar Hansestadt Wismar 4 Mietspiegel 2004 Mietspiegel für
MehrHochsauerlandkreis. KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012
Hochsauerlandkreis KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012 Endbericht vom 17.10.2014 - 1 - Hochsauerlandkreis: KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrStädteRegion Aachen. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013
StädteRegion Aachen KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Bericht vom 24.08.2015 - 1 - Kreis StädteRegion Aachen: KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrMietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013
Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Qualifizierter Mietspiegel 2012 / 2013 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter
MehrWOHNUNGSWIrTSCHAFTLICHE. Nr. 1/2011 Berliner Mietspiegel 2011: Daten & Fakten
WOHNUNGSWIrTSCHAFTLICHE Hintergrundinformationen Nr. 1/2011 Berliner Mietspiegel 2011: Daten & Fakten bbu Wohnungswirtschaftliche Hintergrundinformationen Nr. 1/2011 Am 30. Mai 2011 wurde der neue Berliner
MehrKosten der Unterkunft müssen angehoben werden
Kathi Seefeld Pressesprecherin Nr. 044 13.01.2012 Thema: Kosten der Unterkunft/ Hartz IV/ Mieten Kosten der Unterkunft müssen angehoben werden Die Pressesprecherin Kathi Seefeld informiert: Die Fraktion
MehrDer Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an
www.stuttgart.de/statistik-infosystem Landeshauptstadt Stuttgart Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an 16.12.2016 Aktuelles Wohnen in der Landeshauptstadt
MehrWohnen. bezahlbar und gerecht? 15. April 2013 in Berlin
Wohnen bezahlbar und gerecht? 15. April 2013 in Berlin Steigende Wohnkostenbelastung 2 Das Wohnen wird immer teurer - absolut und relativ. Ursachen: wohnungsmarktbedingte Mietsteigerungen, insbesondere
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrStadt und Landkreis Hof. KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012
Stadt und Landkreis Hof KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012 Endbericht vom Juni 2014 - 1 - Stadt und Landkreis Hof: KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen
MehrLandkreis Limburg-Weilburg. Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013
Landkreis Limburg-Weilburg Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Endbericht Oktober 2015 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013... 1 2 Indexfortschreibung...
MehrKdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011
- 1 - Kreis Ostholstein: KdU-Richtwerte 2013 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2011 Um weiterhin eine ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften mit Wohnraum im Kreis Ostholstein zu gewährleisten,
MehrMietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011
Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011 Qualifizierter Mietspiegel 2010 / 2011 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T Gremium: Gemeinde Karlsfeld Hauptausschuss Nr. 02 Sitzung am: Dienstag, 16. Februar 2016 Sitzungsraum: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Rathaus, Großer Sitzungssaal 18:00 Uhr 18:55
MehrGremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Mietspiegel für Karlsruhe 2013: Berücksichtigung des energetischen Zustandes von Wohnungen im Mietspiegel
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) StadtratAlexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.03.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 413/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. November 2013 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrMietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum
Mietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum Stand Mai 2006 Mietspiegel wird fortgeschrieben Impressum Herausgegeben vom: Arbeitskreis Mietspiegel in der Stadt Brandenburg an der Havel beim Kataster-
Mehr1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin
1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin Einleitung Der Mietspiegel 2000 für die Hansestadt Demmin wurde auf der Grundlage des Beschlusses vom 23.02.2000 der Stadtvertretung der Hansestadt Demmin von der Arbeitsgruppe
MehrMärkischer Kreis. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013
Märkischer Kreis KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Bericht vom 11.11.2015 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013... 1 2 Indexfortschreibung...
MehrMietspiegel der Stadt Ludwigsfelde
Mietspiegel 2016 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2016) Geltungsbereich
MehrMietspiegel Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode. Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung?
Mietspiegel 2016 Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung? Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt
MehrBBU-Marktmonitor 2011
BBU-Marktmonitor 2011 Pressegespräch am 6. Dezember 2011 Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. Lentzeallee 107 14195 Berlin Tel. 030-897 81-0 Fax. 030-897 81-249 info@bbu.de www.bbu.de
MehrBrandenburg an der Havel. Mietspiegel Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben
Brandenburg an der Havel Mietspiegel 2010 Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben Mietspiegel 2010 für die Stadt Brandenburg an der Havel für nicht preisgebundenen Wohnraum STAND: MAI 2010 Zustand
Mehrder Stadt Ludwigsfelde
Mietspiegel 2018 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. Juli 2018) Geltungsbereich
MehrAktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg
Aktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg VVS Berlin-Brandenburg Fortbildungsveranstaltung am 08.09.2009 Dr. Manfred Stelter, Leiter Fachgruppe Mietpreisbewertung
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
MehrMietspiegel 2018 STADT BECKUM. für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen in Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern. gültig ab Juli 2018
STADT BECKUM Mietspiegel 2018 für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen in Beckum, Neubeckum, Roland und Vellern gültig ab Juli 2018 Erstellt durch: Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung
MehrEndlich Mieterrechte wieder stärken!
Endlich Mieterrechte wieder stärken! Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 2. Mietrechtsnovelle 12. Oktober 2016 Problemlage Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Mai 2013 Verschiebung des Härteeinwandes
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU
Förderung von Kooperationsprojekten mehrerer Gemeinden für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Leitfaden I. Allgemeines Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 122/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrEigentümerforum Nordstadt
Eigentümerforum Nordstadt Protokoll Eigentümerforum Nordstadt 12.06.2017 19.00 bis 21.00 Uhr Wichern Kultur- und Tagungszentrum Top 1: Neues aus dem Quartiersmanagement Anne Behlau vom Immobilienteam des
MehrInhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III
Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen
MehrStadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis
Stadt Minden Mietspiegel Gültig ab 01.07.2011 bis 30.06.2013 Mietspiegel der Stadt Minden 2011 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für
MehrSTELLUNGNAHME 17/337 A02
Rechtsanwalt, M. A. Alexander Rychter Verbandsdirektor 17 STELLUNGNAHME 17/337 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf A02 Per E-Mail: anhoerung@landtag.nrw.de Düsseldorf, 15.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 52/03 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2003 K i r c h g e ß n e r, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrWie gehen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit ihren Mieterinnen und Mietern bei Wegfall der Anschlussförderung um?
Drucksache 17 / 16 886 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 27. August 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2015) und Antwort
MehrGemeinderat öffentlich Entscheidung
TOP Drucksache Nr.: 2012-269 Sitzung: GR 24.09.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 7 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
MehrPressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz Mai 2019
Pressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz 2018 2. Mai 2019 Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt für Empfänger*innen von Leistungen
MehrMietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2008/2009
Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2008/2009 Qualifizierter Mietspiegel 2008 / 2009 gemäß 558 d BGB Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung von DMB Mieterbund Schwerin
MehrStadt Gera. Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Stadt Gera Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Endbericht März 2018 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Fortschreibung der Kosten der Unterkunft 2017... 1 2 Fortschreibung durch Verbraucherpreisindizes...
MehrMietspiegel der Stadt Ludwigsfelde
Mietspiegel 2014 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2014) Geltungsbereich
MehrDie Hamburger Mietobergrenzen ab
Die Hamburger Mietobergrenzen ab 01.04.2012 Die längst überfälligen neuen Höchstwerte der Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II und 35 SGB XII bieten keine Verbesserung für wohnungssuchende Menschen, die
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige
MehrKosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover
Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII I. Einführung II. Die angemessenen Kosten der Unterkunft III. Thesen - Problemstellungen Folie 2 I. Einführung Datenbasis Schlüssiges Konzept baut auf drei Säulen
MehrMIETSPIEGEL. für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Herford
MIETSPIEGEL für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Herford 01.02.2012 Dieser Mietspiegel wurde erstellt von: Stadtverwaltung Herford, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte,
MehrSehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Absender: Dr. Frank-Walter Steinmeier SPD-Fraktion Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Brandenburg, 10.12.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/3121) 2. und 3. Lesung,
MehrWirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim. Aufbau des Mietspiegels der Stadt Pforzheim Jürgen Maser
Aufbau des Mietspiegels der Stadt 04.04.2016 Jürgen Maser Gliederung 1) Erhebung der Daten Grundgesamtheit Stichprobe Nicht berücksichtigte Fragebogen Baualter und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen Fortschreibung
MehrSchriftliche Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE - zur Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am
FD 50 Soziales Dienstleistungszentrum am Schloss Schriftliche Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE - zur Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten am 21.05.12 Konzept zur Ermittlung
MehrLandkreis Altenburger Land. Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014
Landkreis Altenburger Land Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014 Bericht April 2016 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts
MehrMieterhöhung. Wann darf die Miete erhöht werden? Die Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen. Hamburger Mieterverein e. V.
Hamburger Mieterverein e. V. Bei einer»normalen«erhöhung der Grundmiete, die meistens mit gestiegenen Werten im Mietenspiegel begründet wird, muss der Vermieter die im Folgenden dargestellten Voraussetzungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
Mehr1. Verwaltungsausschuss Rat
Stadt Hemmingen Beratungs- /Beschlussvorlage öffentlich Vorlage Nr. 2/2011 nicht öffentlich Datum: 25. Januar 2011 Beratungsfolge Sitzungsdatum 1. Verwaltungsausschuss 1. 07.02.11 2. Rat 2. 10.02.11 Betreff:
MehrANFRAGE vom
Fraktion im Kreis Offenbach ANFRAGE vom 16.04.2013 An den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach Kreistagsbüro im Hause Mit der Bitte um Weiterleitung an den Kreisausschuss Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
MehrMietspiegel für die. Stadt Minden
Mietspiegel 2016 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2016 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen
MehrMietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 01.07.1998 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung * der Stadt Dortmund, Stadtamt für Wohnungswesen, * des Gutachterausschusses
MehrProf. Dr. Markus Knüfermann
Prof. Dr. Markus Knüfermann Haus- und Grundbesitzerverein Wesel und unterer Niederrhein e.v. Auswirkungen der Mietpreisbremse und Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen 19. Januar
MehrMietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt
23. Juni 2015 Mietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt (bia) - Seit 2010 Anstieg um durchschnittlich zehn Prozent Merkator: Wir brauchen ein deutliches Plus an Wohnraum Der neue Mietspiegel 2015 der Stadt
MehrWiedervermietungsmieten und Mietpreisbremse in Berlin
Wiedervermietungsmieten und Mietpreisbremse in Berlin Kurzanalyse für den Berliner Mieterverein e.v. Bearbeitung: Arnt von Bodelschwingh Marleen Dettmann Hendrik Schlichting Berlin, 27.05.2016 RegioKontext
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 12. Dezember 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 11/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrKreis Paderborn. Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014
Kreis Paderborn Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014 Bericht April 2016 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013...
MehrProf. Dr. Peter von der Lippe
Mietspiegel eine Anwendung der Statistik Prof. Dr. Peter von der Lippe 29.11.2006 1 Was soll ein Mietspiegel darstellen? Ortsübliche Vergleichsmiete das Entgelt für die Überlassung leeren Wohnraums ohne
MehrSeite Landeshauptstadt München Sozialreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Sozialreferat Dorothee Schiwy Stadtdirektorin Frau Stadträtin Sabine Krieger Frau Stadträtin Gülseren Demirel Herrn Stadtrat Paul Bickelbacher Stadtratsfraktion DIE
Mehrder Abgeordneten Franziska Brychcy und Katalin Gennburg (LINKE)
Drucksache 18 / 15 079 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Brychcy und Katalin Gennburg (LINKE) vom 22. Mai 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai
MehrFeststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena
Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena auf Basis der Daten der Mietspiegelerhebung 2015 05. November 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015 Bestand nach Baujahren, Deutschland 3,4% private Mietwohnungen stärker ausgeprägt in der Baujahresklasse vor 1919 Seite 2 Bestand nach Baujahren,
MehrQualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017
Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017 Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 1. Erstellung des Mietspiegels Der qualifizierte Mietspiegel 2017 basiert auf einer Fortschreibung des qualifizierten
MehrBeschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom Öffentliche Sitzung
Telef : nסּ 0 233-67174 Telefax: 0 233-67203 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS Zweckentfremdung von Wohnraum im Anwesen Fallstr. 42; Erhöhung des Hauses um zwei Stockwerke
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 28 Vorstellung des Berliner Mietspiegels 2017 RAin Johanna Neumann Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrIbbenbüren, 11. November 2016
Ibbenbüren, 11. November 2016 B E K A N N T M A C H U N G Am Dienstag, den 22. November 2016 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung:
MehrMietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen
Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen Inhaltsverzeichnis I. Mietpreisbremse (BGB und EGBGB)... 1 II. Bestellerprinzip (Wohnungsvermittlungsgesetz)... 3 Sonnenstraße 11 80331 München
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
Mehr556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Sabine Bösing, Benjamin Raabe, Stefan Schetschorke, Henrik Solf, Dr. Rainer Tietzsch, Wibke Werner Reform des Miethöherechts - Normen 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1)
MehrMietspiegel 2010 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrStadt Bayreuth Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt. Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Stadt Bayreuth Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Endbericht vom 01.06.2017 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Fortschreibung der Kosten
Mehr