Lehrdiplom SMPV für Musiktheorie Studien- und Prüfungsreglement
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- Lisa Sommer
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1 Lehrdiplom SMPV für Musiktheorie Studien- und Prüfungsreglement Voraussetzungen für das Studium: Vollständiger Abschluss im Pflichtfach Theorie im Rahmen eines Bachelor-Abschlusses einer Musikhochschule bzw. eines Grundstudiums eines Lehr-, Konzert- oder Schulmusik-II-Diploms sowie Bachelor-/Grundstudiumsabschluss-Niveau in einem instrumentalen oder vokalen Hauptfach. Wurde der praktische Abschluss nicht schon absolviert, so kann dieses Obligatorium im Rahmen der Zulassungsprüfung zum Lehrdiplomstudium für Musiktheorie in Form einer praktischen Orientierungsprüfung mit den Anforderungen einer SMPV-Zwischenprüfung abgegolten werden. Im Pflichtfach Theorie wird mindestens die Durchschnittsnote 5.25 bzw. das Prädikat sehr gut erwartet, und es ist eine Zulassungsprüfung nach dem geltenden Reglement einer SMPV-Rekapitulationsprüfung Theorie abzulegen. Liegt die Durchschnittsnote des Theorie-Pflichtfach-Abschlusses unter 5.25 bzw. wurde nicht das Prädikat sehr gut erreicht, so ist als Zulassungsprüfung eine vollständige SMPV-Theorie-Pflichtfach-Abschlussprüfung abzulegen. Ausbildungsziel: Ausbildung zu einer musiktheoretisch und pädagogisch geschulten Fachperson mit einem breiten Allgemeinwissen bzw. -können und einem Spezialwissen bzw. -können in bestimmten Bereichen, die sowohl im Laienunterricht (Musikschulbereich) als auch in der Berufsausbildung arbeiten kann. Prüfungsziel: Angestrebt wird nicht eine Wiederholung der Pflichtfach-Abschlussprüfung mit schwierigeren oder umfangreicheren Aufgaben, sondern in den dafür geeigneten Fachgebieten eine andere Prüfungsform, die den Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit gibt, ihre Fähigkeiten z. B. in der pädagogischen Vermittlung von Sachverhalten unter Beweis zu stellen. Studiendauer: In der Regel vier Semester, bei Teilzeitstudium entsprechend länger bis zu insgesamt sechs Semestern. Bei Überschreitung dieser Frist ist ein begründetes Gesuch um Studienverlängerung an die Schulleitung der SAMP zu richten. Lehrperson: Es ist eine Hauptlehrperson zu wählen, die vom SMPV als Theorielehrperson definitiv akkreditiert und für den Verlauf des Studiums verantwortlich ist. Es wird empfohlen, darüber hinaus bei zwei bis drei weiteren Fachpersonen zu studieren, die vom SMPV definitiv akkreditiert sind, sowie insbesondere für Spezialgebiete entsprechende Veranstaltungen tertiärer Bildunginstitutionen zu besuchen (an Musikhochschulen, Universitäten o. ä.). Teile der Ausbildung können in Form von musikwissenschaftlichen und/oder pädagogischen Studien erfolgen; auch Studienaufenthalte im Ausland sind erwünscht. Alle besuchten Lehrveranstaltungen sind in einem Testatheft nachzuweisen, das mit der Anmeldung zur Diplomprüfung eingereicht wird. Zulassungsprüfung: - in Form einer Rekapitulationsprüfung Theorie nach geltendem SMPV-Reglement. In Sonderfällen (z.b. Beginn des Studiums direkt nach der Pflichtfach-Abschlussprüfung) kann von dieser Prüfung abgesehen werden. Der Anmeldung zum Studium Lehrdiplom SMPV für Musiktheorie ist ein kurzes Schreiben beizulegen, in dem die Motivation zum Studium dargelegt wird. - Kandidatinnen und Kandidaten mit niedrigerem Theorie-Notendurchschnitt als 5.25 müssen nochmals eine reguläre SMPV-Theorie-Pflichtfach-Abschlussprüfung ablegen und dabei den Schnitt 5.25 (Prädikat sehr gut ) erreichen, wobei alle Einzelfächer mindestens die Note 4 (Prädikat bestanden ) aufweisen müssen. Die Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen auf Gesuch ist in Ausnahmefällen möglich. Seite 1 / 6
2 - Falls kein Abschluss eines Bachelor- oder Grundstudiums in einem instrumentalen oder vokalen Hauptfach vorliegt:, praktische Orientierungsprüfung mit den Anforderungen einer praktischen Zwischenprüfung. Studienplanungsgespräch: Innerhalb des ersten Semesters nach der Zulassungsprüfung soll ein Gespräch über den geplanten Verlauf des Studiums und seine Schwerpunkte stattfinden zwischen der Kandidatin/dem Kandidaten, der gewählten Hauptlehrperson, der Prüfungsleitung und einer von der Prüfungsleitung aufgebotenen Theorie-Expertperson, die in der Regel auch während des Studiums als Ansprechperson gilt und bei der Diplomprüfung aufgeboten wird. Dauer des Gesprächs: eine Stunde. Die Prüfungsleitung protokolliert das Gespräch. Die Kandidatinnen und Kandidaten können der Prüfungsleitung einen Expertenwunsch beantragen. Standortgespräch: Spätestens im zweitletzten Studiensemester vor der geplanten Diplomprüfung findet ein Gespräch zwischen möglichst denselben Personen des Studienplanungsgesprächs statt, das einer Bestandsaufnahme des bisherigen Studienverlaufs dient und in dessen Verlauf auch der Inhalt der von den Kandidatinnen und Kandidaten gewählten Schwerpunkte konkretisiert und von der protokollierenden Prüfungsleitung festgehalten wird. Dauer des Gesprächs: eine Stunde. Ebenso wird in diesem Gespräch der ungefähre Zeitpunkt der Diplomprüfungen festgesetzt. Diplomprüfungen: Die Diplomprüfungen umfassen einen theoretischen und pädagogischen Grundstock, der für alle Kandidatinnen und Kandidaten verbindlich ist, sowie zwei wählbare Schwerpunkte. Die Prüfungskommission besteht aus der studienbegleitenden Hauptexpertperson, einer weiteren Theorie-Expertperson, wobei in angemessener Weise die beiden Schwerpunkte abgedeckt sein sollen, und einer vom Stiftungsrat delegierten dritten Expertperson für Theorieprüfungen. I. Pädagogik-Obligatorien: a. Besuch von drei Methodik-Samstagen (Deutschschweiz) bzw. zwei Jahren Séminaires pédagogiques (Romandie), sofern sie nicht schon im Rahmen eines Instrumental-/Gesangs-Lehrdiploms absolviert worden sind. b. Entweder vier Semester Fachdidaktik-Unterricht, der auch die Bereiche Pädagogik und allgemeine Didaktik abdeckt, oder drei Semester Fachdidaktik-Unterricht und Besuch von Vorlesungen/Kursen in Pädagogik und allgemeiner Didaktik, sofern diese beiden letzteren Gebiete nicht schon im Rahmen eines anderen Studiums abgedeckt worden sind. Praktika: Während des Studiums sind bei mindestens zwei verschiedenen Lehrpersonen in unterschiedlichen musiktheoretischen Disziplinen Praktika von mindestens 5 Lektionen zu absolvieren: Hospitation von 3-4 Lektionen und eigenes Erteilen von 1-2 Lektionen unter Aufsicht der jeweiligen Lehrperson. Bei mindestens einem Praktikum soll es sich um Gruppenunterricht handeln. Die Kandidatinnen und Kandidaten verfassen darüber einen detaillierten Bericht, der insbesondere auf Vorbereitung, Inhalt, Methodik und Aspekte der Kommunikation eingeht. Umfang höchstens 5 Seiten bei mittlerem Zeilenabstand bzw. 10'000 Zeichen inkl. Leerschläge. Inhalte der Diplomprüfung: II. Theorie-Grundstock 1. Gehörbildung, Höranalyse und Stilkunde: vorbereitete mündliche Prüfung a. Vorbereitung (90 Minuten): Die Kandidatinnen und Kandidaten erarbeiten auf Basis von Tonträgern mit Aufnahmen von zwei Stücken aus verschiedenen Epochen, die insgesamt höchstens 20 Minuten dauern, aber beliebig oft abgehört werden dürfen, 2
3 und zu denen sie keinerlei Angaben erhalten, eine eingehende Analyse mit Schwerpunkt auf gehörsmässigem Nachvollzug. Dabei steht ihnen ein Klavier zur Verfügung. Anstelle des Klaviers kann auch ein Instrument eigener Wahl mitgebracht und gebraucht werden. b. Mündliche Prüfung (60 Minuten): Referate in freier Rede (Notizen sind erlaubt) über die beiden Stücke und ihre Vermittlung (insgesamt höchstens 20 Min.): z. B. Notieren von Ausschnitten an der Tafel, Nachspielen am Instrument, Skizzieren des Formverlaufs usw. Prüfungsgespräch über die beiden Stücke und die Referate. Je nach Verlauf können auch noch andere Aufgaben gestellt werden (Singen, Hören, Nachspielen usw.). 2. Satzlehre: a. Einreichen von mindestens zwei eigenen kompositorischen Arbeiten, die ihrem Anspruch nach über reine Stilübungen hinausgehen, inklusive eigene Analyse/Konzeptbeschreibung. b. Kontrapunkt: drei Hausarbeiten - eine mindestens dreistimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts (gegeben: Modus, Text) - eine grössere Arbeit im spätbarocken Instrumentalstil (z. B. Choralvorspiel, Fuge, Konzertsatz, Rezitativ & Arie o. ä.; die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten je nach Aufgabenstellung verschiedene Vorgaben, z. B. Tonart, Besetzung usw.) Jahrhundert: die Kandidatinnen und Kandidaten geben bei der Anmeldung zur Prüfung mindestens zwei massgebliche Stilbereiche des 20. Jahrhunderts an, in die sie sich eingearbeitet haben; aus einem dieser Bereiche wird vier Monate vor der Prüfung eine Aufgabe gestellt, welche schriftlich einen Monat vor der Prüfung beim Studiensekretariat eingereicht werden muss. c. Harmonielehre: schriftliche Prüfung (Dauer: 3 Stunden). Es werden aus Originalwerken der Literatur Anfangstakte gegeben, die die Kandidatinnen und Kandidaten selbständig weiterführen müssen. - Präludium im barocken Stil für Tasten- oder Zupfinstrument - erster Teil eines Satzes einer Sonate im klassischen Stil - Lied der Romantik (vor 1850) d. Mündliche Prüfung: (Dauer: 75 Minuten) - Aus den sechs Stilbereichen der Prüfungsteile b. (Kontrapunkt) und c. (Harmonielehre) wird den Kandidatinnen und Kandidaten je eine (echte oder von den Experten simulierte) fehlerhafte Schülerarbeit vorgelegt, zu der sie satztechnische Verbesserungsvorschläge machen und aus dem Stegreif am Klavier vorführen sollen. Eine improvisatorische Demonstration am Instrument wird erwartet. - Spontanes schriftliches Entwerfen eines Biciniums oder einer Invention über ein im Moment gegebenes Soggetto an der Tafel/Pinwand. 3. Analyse: a. Schriftliche Prüfung (Dauer: 3 Stunden): Zwei in schriftlicher Form vorgelegte Werke aus verschiedenen Form- und Stilbereichen (Aufführungsdauer beider Stücke insgesamt höchstens 15 Minuten) sollen nach den für die jeweiligen Werke massgeblichen Parametern analysiert und gegebenenfalls miteinander verglichen werden. b. Mündliche Prüfung (Dauer: 75 Minuten): Den Kandidatinnen und Kandidaten werden kürzere Ausschnitte aus sechs nicht näher bezeichneten Werken vorgelegt, deren formale, satztechnische und stilistische Eigenheiten sie im Gespräch mit der 3
4 Prüfungskommission kommentieren sollen (je zwei Werke aus den drei Epochen vor 1700 / 1700 bis 1900 / nach 1900). Bei beiden Prüfungsteilen sollen auch musikgeschichtliche und didaktische Aspekte zur Sprache kommen. 4. Instrumentation: Hausarbeit, wahlweise: a. stilgerechtes Orchestrieren eines kurzen Klavierstückes aus der Zeit der Klassik bzw. dem frühen 19. Jahrhundert oder b. schriftliches Kommentieren eines Stückes für grösseres Orchester aus der Zeit nach Umfang der Arbeit: höchstens 10 Seiten bei mittlerem Zeilenabstand bzw Zeichen inkl. Leerschläge. III. Pädagogik-Grundstock a. Schülerbericht: Ein ausformulierter Bericht über den Ablauf von zehn erteilten Lektionen der letzten Zeit vor der Prüfung an den Schüler, die Schülerin oder die Schülergruppe, der/die an der Prüfung erscheint. Dieser Bericht von Seiten Text bei mittlerem Zeilenabstand (20'000 bis 40'000 Zeichen inkl. Leerschläge) soll sowohl Überlegungen zur Schülerpersönlichkeit als auch zur Unterrichtsarbeit (Nahziel/Fernziel) enthalten und muss von der Didaktik-Lehrperson unterschrieben sein. b. Lektionsbericht von mindestens 3 Hospitationen bei anderen Lehrpersonen (es sind alle Stufen und Fachrichtungen möglich). Diese Lektionsberichte werden nicht bewertet. c. Die Kandidatinnen und Kandidaten geben eine Liste der von ihnen studierten musiktheoretischen, musikgeschichtlichen und pädagogischen Literatur ab. d. Lektionen: Eine Lektion von 40 Minuten mit dem eigenen Schüler, der eigenen Schülerin oder der Schülergruppe und eine Lehrprobe von 30 Minuten mit einem Fremdschüler, einer Fremdschülerin oder einer Schülergruppe einer anderen Stufe. Eine der beiden Lektionen soll mit einer Gruppe durchgeführt werden. Die Organisation der Schüler der Lehrprobe ist Aufgabe der Didaktik-Lehrperson. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich für die Lehrprobe eine Woche vor der Prüfung über Alter, Ausbildungsstand und aktuellen Unterrichtsstoff informieren. Ist einer der Schwerpunkte des Kandidaten / der Kandidatin pädagogischer Natur, soll dieser in mindestens eine der beiden Lektionen einfliessen. Eine der beiden Lektionen soll Improvisation als Bestandteil einbeziehen. e. Mündliche Prüfung: Nachbesprechung der Lektionen und des Berichtes über die Praktika (Dauer: 15 Minuten) Referat über ein selbst gewähltes Spezialgebiet aus der Geschichte der Musiktheorie aus pädagogischer Sicht und Prüfungsgespräch darüber (Dauer: Referat und Gespräch je höchstens 15 Minuten) Allgemeines Prüfungsgespräch über die Literatur anhand der vom Kandidaten / der Kandidatin abgegebenen Liste und weitere pädagogische und fachspezifische Fragen (Dauer: 30 Minuten) IV. Schwerpunkte: a. Rahmenbedingungen: Zusätzlich zum Grundstock sind zwei Bereiche zu wählen, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (Schwerpunkte). Alle Schwerpunkte müssen einen Bezug zur Musiktheorie haben; sie werden im Rahmen des Standortgesprächs festgelegt und protokolliert und sollen in sinnvoller und möglichst umfassender Weise das Berufsfeld einer 4
5 Lehrperson für Musiktheorie widerspiegeln. b. Form der Prüfungen: Einer der Schwerpunkte wird mit einer schriftlichen Arbeit im Sinne von angewandter Forschung (Umfang: höchstens Zeichen) und Defensio (Dauer: 30 Min.) abgeschlossen, einer mit einem Referat und/oder einer praktischen Demonstration von höchstens 30 Minuten Dauer. Das anschliessende Prüfungsgespräch dauert 30 Minuten. Die Prüfungsform jedes Schwerpunktes wird vom Kandidaten in Absprache mit den Experten festgelegt. c. Beispiele für mögliche Schwerpunkte: Musiktheorie für Kinder/Jugendliche Gruppenunterricht in Gehörbildung bzw. Solfège Musiktheorie für Erwachsenenbildung Musiktheorie für Berufsausbildung (Theorie Pflichtfach) Improvisation (historisch, frei, Jazz/Popularmusik) Kompositionsunterricht für Berufsstudierende, für Laien, für Kinder (setzt den eigenen Besuch von Kompositionsunterricht voraus) Instrumentation/Arrangement inklusive Jazz/Popularmusik Musiktheorie Jazz/Popularmusik (setzt einen Theorieabschluss auf diesem Gebiet voraus) Musikgeschichte inklusive Notation (setzt ein Universitätsstudium in Musikwissenschaft zumindest als Nebenfach voraus) Thema aus den Bereichen der systematischen Musikwissenschaft, so weit für Theorielehrpersonen sinnvoll, z. B. Akustik-Instrumentenkunde inkl. Elektronik- Computer, Aufführungspraxis-Intonation-historische Stimmungen-Ornamentation (setzt ein Universitätsstudium in Musikwissenschaft zumindest als Nebenfach voraus) Musikethnologie (setzt ein Universitätsstudium in Musikethnologie zumindest als Nebenfach voraus) Musikpsychologie und -pädagogik (setzt ein Universitätsstudium in Psychologie oder Pädagogik zumindest als Nebenfach voraus) Musik und Theater, Musik und Film (setzt Praktika aus diesen Gebieten voraus) Zusammenfassung der organisatorischen Aspekte der Prüfungen Hausarbeiten: - Zwei kompositorische Arbeiten inkl. eigene Analyse/Konzeptbeschreibung. - Hausarbeiten Kontrapunkt und Instrumentation (Mitteilung der Aufgabenstellung an die Kandidatinnen und Kandidaten vier Monate vor der schriftlichen Prüfung). - Schriftliche Diplomarbeit über den ersten Schwerpunkt bzw. über dessen Vermittlung. - Konzept für die Präsentation des zweiten Schwerpunktes. - Schülerbericht, Praktikumsbericht, Lektionsbericht von Hospitationen und Literaturliste. Abgabe der kompositorischen Arbeiten (inkl. eigene Analyse/Konzeptbeschreibung) sowie der Kontrapunktund Instrumentations-Hausarbeiten spätestens einen Monat vor der schriftlichen Prüfung. Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit über den ersten Schwerpunkt, des Konzeptes für die Präsentation des zweiten Schwerpunktes, des Schülerberichts, des Praktikumsberichtes, des Lektionsberichtes und der Literaturliste spätestens einen Monat vor der Pädagogikprüfung. Dauer der Prüfungen: Schriftlich, ein Tag: Harmonielehre 3 Stunden; Analyse 3 Stunden. 5
6 Mündlich, zwei Tage: 1. Tag: Vorbereitung 90 Minuten, Prüfung Gehörbildung, Höranalyse und Stilkunde 60 Minuten, Harmonielehre und Analyse 2 Stunden 30 Minuten, Nachbesprechung und Benotung der schriftlichen Arbeiten und der bisher abgehaltenen mündlichen Prüfungsteile 30 Minuten, Rückmeldung des Zwischenstandes an den/die Kandidaten 30 Minuten. 2. Tag: Vormittag: Pädagogikprüfung 2 Stunden 10 Minuten, Nachmittag: Schwerpunkte 90 Minuten; Auswertung und Abschlussbesprechung mit der Kandidatin/dem Kandidaten über die gesamte Prüfung 50 Min. Zwischen den Prüfungstagen liegen jeweils mindestens vier Wochen, die Prüfung soll in der Regel spätestens in der darauf folgenden Prüfungsperiode abgeschlossen werden, d.h. der zweite mündliche Prüfungstag kann auch in die folgende Prüfungsperiode zu liegen kommen. Dieses Reglement tritt ab Frühjahr 2008 in Kraft und hebt alle früheren Reglemente auf. Februar Der Zentralpräsident SMPV: Prof. Jakob Stämpfli Der Präsident des Stiftungsrats SAMP: Dr. Marcel Andris Stand:
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