Ignis International Funds plc. Ignis International European High Income Bond Fund

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1 Ignis International Funds plc (die Gesellschaft ) In Irland eingetragene offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital mit Handelsregisternummer , gegründet als Umbrellafonds mit getrennter Haftung der Teilfonds. Ignis International European High Income Bond Fund (der Fonds ) ANHANG ZUM PROSPEKT 31. März 2011 Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 1 L_LIVE_EMEA2: v3

2 Ignis International European High Income Bond Fund ist ein Fonds der Ignis International Funds plc, einer gemäß den Vorschriften als Umbrellafonds gegründeten Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung der Fonds, in der mit vorheriger Genehmigung der Zentralbank jeweils unterschiedliche Fonds aufgelegt werden können. Mit diesem Anhang werden zwölf Anteilsklassen des Fonds angeboten, die Euro I Anteile mit Thesaurierung, die Euro I Anteile mit Ausschüttung, die Sterling I Anteile mit Thesaurierung, die Sterling I Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung, US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung, die Euro A Anteile mit Thesaurierung, die Euro A Anteile mit Ausschüttung, die Sterling A Anteile mit Thesaurierung, die Sterling A Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar A Anteile mit Thesaurierung,und die US- Dollar A Anteile mit Ausschüttung. Bei der irischen Börse wurde die Notierung aller ausgegebenen und auszugebenden Anteile in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse beantragt. Die Notierung der Anteile an einer anderen Börse wurde nicht beantragt. Weder die Aufnahme der Anteile zur Notierung in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse noch die Genehmigung des Prospekts gemäß den Notierungsvorschriften der irischen Börse bilden eine Zusicherung oder Erklärung der irischen Börse zur Kompetenz von Dienstleistungsunternehmen oder einer anderen mit der Gesellschaft verbundenen Partei, zur Angemessenheit der im Prospekt enthaltenen Informationen oder zur Eignung der Gesellschaft zu Investmentzwecken. Der Prospekt enthält eine Beschreibung von Ignis International Funds plc, ihrer Geschäftsführung und Verwaltung, Steuern und von Risikofaktoren. Dieser Anhang bezieht sich auf den Ignis International European High Income Bond Fund und ist Bestandteil des Prospekts. Dieser Anhang ist im Zusammenhang und zusammen mit dem Prospekt zu lesen. Insbesondere sollten Anleger die im Prospekt angegebenen Risikofaktoren lesen. Die anderen derzeitigen Fonds der Gesellschaft sind Ignis International Argonaut Pan European Dividend Income Fund, Ignis International Argonaut Pan European Alpha Fund, Ignis International Emerging Markets Select Value Fund, Ignis International Global Equity Fund, Ignis International Asia Pacific Fund, Ignis International Greater China Opportunities Fund, Ignis International Hexam Global Emerging Markets Fund, Ignis International Hexam Emerging Europe Fund, Ignis International Pan Europe Fund, Ignis International North American Fund, Ignis International Global Government Bond Fund, Ignis International Cartesian Enhanced Alpha Fund and Ignis International Global Technology Fund. Die in diesem Anhang enthaltenen Informationen sollten im Zusammenhang und zusammen mit den im Prospekt enthaltenen Informationen gelesen werden und die Verteilung dieses Anhangs ist nur zulässig, wenn sie zusammen mit einem Exemplar des Prospekts erfolgt oder diese zusammen übergeben werden. Eine Investition in den Fonds sollte keinen erheblichen Anteil des Portfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Die Direktoren der Gesellschaft, deren Namen auf Seite III des Prospekts angegeben sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Anhang enthaltenen Informationen. Die in diesem Anhang enthaltenen Informationen entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Direktoren den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, das die Bedeutung dieser Informationen wahrscheinlich beeinträchtigen könnte (die Direktoren haben mit angemessener Sorgfalt dafür Sorge getragen, dass dies der Fall ist). Wenn nicht anderweitig angegeben, haben alle Begriffe mit großen Anfangsbuchstaben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 1 L_LIVE_EMEA2: v3

3 Inhalt ABSCHNITT I: ALLGEMEINES Definitionen... 3 Der Fonds... 6 Anlageziel... 6 Anlagepolitik... 6 Investment- und Kreditaufnahmebeschränkungen... 6 Investmentmanager... 7 Investment-Managementvereinbarung... 7 Dividendenpolitik... 7 Risikofaktoren... 9 Steuern... 9 Zeichnungen Rücknahmen Gründungskosten Verwaltungsgebühr Depotbankgebühr Erfolgshonorar Verwässerungsgebühr Verschiedenes ABSCHNITT II: EURO I ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr ABSCHNITT III: STERLING I ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr ABSCHNITT IV: US-DOLLAR I ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr ABSCHNITT V: EURO A ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr ABSCHNITT VI: STERLING A ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr ABSCHNITT VII: US-DOLLAR A ANTEILE Definitionen Emission Investmentmanagementgebühr Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 2 L_LIVE_EMEA2: v3

4 Abschnitt I: Allgemeines Definitionen Die folgenden Definitionen gelten, wenn vom Kontext nicht anderweitig gefordert, für den gesamten Anhang: Anhang Anteile Anteilsklassen mit Thesaurierung Anteilsklassen mit Ausschüttung Bewertungstag Bewertungszeitpunkt Euro A Anteile Euro I Anteile bedeutet diesen Anhang; bedeutet die Euro I Anteile mit Thesaurierung, die Euro I Anteile mit Ausschüttung, die US- Dollar I Anteile mit Thesaurierung, die US- Dollar I Anteile mit Ausschüttung, die Sterling I Anteile mit Thesaurierung, die Sterling I Anteile mit Ausschüttung, die Euro A Anteile mit Thesaurierung, die Euro A Anteile mit Ausschüttung, die Sterling A Anteile mit Thesaurierung, die Sterling A Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar A Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar A Anteile mit Ausschüttung; bedeutet die Euro I Anteile, die US-Dollar I Anteile, die Sterling I Anteile, die Euro A Anteile, die Sterling A Anteile und die US- Dollar A Anteile, für die keine Ausschüttung von Dividenden angeboten wird und die durch das Wort Thesaurierung in ihrer Bezeichnung gekennzeichnet werden; bedeutet die Euro I Anteile, die US-Dollar I Anteile, die Sterling I Anteile, die Euro A Anteile, die Sterling A Anteile und die US- Dollar A Anteile, für die eine Ausschüttung von Dividenden angeboten wird und die durch das Wort Ausschüttung in ihrer Bezeichnung gekennzeichnet werden; bedeutet jeden Geschäftstag; und bedeutet 12:00 Uhr (Dubliner Zeit) auf den relevanten Märkten an jedem Bewertungstag; bedeutet die Euro A Anteile mit Thesaurierung und die Euro A Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf Euro lauten und die zum Erwerb durch Anleger vorgesehen sind, die (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; bedeutet die Euro I Anteile mit Thesaurierung und die Euro I Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf Euro lauten und zum Erwerb primär durch Institutionen oder Personen vorgesehen sind, die (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 3 L_LIVE_EMEA2: v3

5 Abschnitt I: Allgemeines Fonds bedeutet Ignis International European High Income Bond Fund, der zwölf Anteilsklassen enthält, die Euro I Anteile mit Thesaurierung, die Euro I Anteile mit Ausschüttung, die US- Dollar I Anteile mit Thesaurierung, die US- Dollar I Anteile mit Ausschüttung, die Sterling I Anteile mit Thesaurierung, die Sterling I Anteile mit Ausschüttung, die Euro A Anteile mit Thesaurierung, die Euro A Anteile mit Ausschüttung, die Sterling A Anteile mit Thesaurierung, die Sterling A Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar A Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar A Anteile mit Ausschüttung; Investment-Managementvereinbarung bedeutet die Investment-Managementvereinbarung datierend vom 9. Dezember 2005 zwischen der Gesellschaft und dem Investment Manager; Investment Manager bedeutet Ignis Investment Services Limited in 50 Bothwell Street, Glasgow, G2 6HR oder eine solche andere Person oder solche Personen, wie von der Gesellschaft als Investmentmanager in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Zentralbank bestellt werden kann; Prospekt bedeutet den Prospekt der Gesellschaft vom 31. März 2011 sowie alle betreffenden Anhänge und Überarbeitungen von diesem; Rücknahmedatum Sterling A Anteile bedeutet jeden Geschäftstag; bedeutet die Sterling A Anteile und die Sterling A Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf Pfund Sterling lauten und die zum Erwerb durch Anleger vorgesehen sind, die (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; Sterling I Anteile bedeutet die Sterling I Anteile mit Thesaurierung und die Sterling I Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf Pfund Sterling lauten und zum Erwerb primär durch Institutionen oder Personen vorgesehen sind, die (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; US-Dollar A Anteile bedeutet die US-Dollar A Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar A Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf US-Dollar lauten und zum Erwerb primär durch Institutionen oder Personen vorgesehen sind, die US$ (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 4 L_LIVE_EMEA2: v3

6 Abschnitt I: Allgemeines US-Dollar I Anteile bedeutet die US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung des Fonds, die auf US-Dollar lauten und zum Erwerb primär durch Institutionen oder Personen vorgesehen sind, die US$ (oder einen solchen anderen Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen festlegen können) in den Fonds investieren können; Zeichnungsdatum bedeutet jeden Geschäftstag. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 5 L_LIVE_EMEA2: v3

7 Abschnitt I: Allgemeines Der Fonds Dieser Anhang wird zusammen mit dem Zeichnungsangebot des Ignis International European High Income Fund veröffentlicht, der zwölf Anteilsklassen hat, d.h. die Euro I Anteile mit Thesaurierung, Euro I Anteile mit Ausschüttung, die Sterling I Anteile mit Thesaurierung, die Sterling I Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung, die US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung, die Euro A Anteile mit Thesaurierung, die Euro A Anteile mit Ausschüttung, die Sterling A Anteile mit Thesaurierung und die Sterling A Anteile mit Ausschüttung, die US-Dollar A Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar A Anteile mit Ausschüttung. Die Direktoren der Gesellschaft können jeweils neue Anteilsklassen ausgeben, wenn die Ausgabe von Anteilsklassen der Zentralbank vorher mitgeteilt wird. Für jede Anteilsklasse des Fonds wird ein gesonderter Vermögenspool geführt. Der Fonds lautet auf Euro. Anlageziel Das Anlageziel des Fonds ist die Erwirtschaftung von Erträgen bei gleichzeitiger langfristiger Sicherung des Kapitals. Anlagepolitik Der Fonds verfolgt die Anlagepolitik der überwiegenden Investition in ein diversifiziertes Portfolio von in Europa ausgegebenen nicht erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen und Industrieanleihen mit variablem Zinssatz. Aus Gründen der Stabilität kann der Fonds einen geringeren Teil seines Portfolios in erstklassige festverzinsliche Industrieanleihen und Industrieanleihen mit variablem Zinssatz sowie Staatsanleihen in Europa investieren. Er kann auch in Vermögenswerte wie besicherte Schuldtitel, forderungsbesicherte Wertpapiere, gewerbliche durch Hypotheken unterlegte Wertpapiere und durch Hypotheken unterlegte Wertpapiere, die auf einem anerkannten Markt in Europa notiert und gehandelt werden, investieren. Der Fonds unterliegt keinen Einschränkungen durch die Gewichtung von Indices und konzentriert sich nicht auf ein bestimmtes Land oder einen bestimmten Sektor, sondern investiert in eine breite Palette von Obligationen, die überwiegend in Euro, aber auch in Pfund Sterling, Schweizer Franken, Norwegischen Kronen, Schwedischen Kronen und US-Dollar ausgegeben werden. Vorbehaltlich der in Anhang I dieses Prospekts angegebenen Investmentbeschränkungen kann der Investmentmanager bis zu 10 % des Nettovermögenswertes des Fonds in Organismen für gemeinsame Anlagen (Collective Investment Schemes) investieren. Obwohl der Investmentmanager die oben dargestellte Anlagepolitik des Fonds verfolgen wird, kann er, wenn er nicht in der Lage ist, angemessene Investitionen festzustellen, vorübergehend auch bis zu 100 % seines Nettovermögens in Bareinlagen und Geldmarktinstrumente investieren, die im UK mit einer Mindestbewertung von AAA ausgegeben werden (wie z.b. kurzfristige unbesicherte Schuldtitel, variabel verzinsliche Schuldtitel und/oder Bareinlagen, die auf eine solche Währung oder solche Währungen lauten, wie der Investmentmanager festlegen kann und die an der Londoner Börse notiert sind oder gehandelt werden). Der Fonds hat die Möglichkeit, allein zum Zwecke des effizienten Portfoliomanagements, vorbehaltlich der in Anhang I des Prospekts angegebenen Bedingungen, zur Investition in Derivative, wie z.b. Optionsscheine, Wandelschuldverschreibungen, Devisen-Futures, Zins-Swaps, Kreditausfall-Swaps, Futures, Optionen, Aktienleihe und Differenzkontrakte. Diese Techniken und Instrumente dürfen nur zur Reduzierung des Risikos, Senkung der Kosten oder Erzielung von zusätzlichem Kapital für den Fonds eingesetzt werden. Der Fonds wird aktiv gemanagt, um Erträge zu erzielen (die jeden Monat ausgezahlt werden) und dabei das Kapital zu bewahren. Investment- und Kreditaufnahmebeschränkungen Der Fonds unterliegt den in Anhang I des Prospekts angegebenen Investment- und Kreditaufnahmebeschränkungen. Devisenterminkontrakte dürfen nur zur Absicherung des Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 6 L_LIVE_EMEA2: v3

8 Abschnitt I: Allgemeines Währungsrisikos des Fonds und zum effizienten Portfoliomanagement verwendet werden. Durch Verwendung dieser Devisenterminkontrakte soll das Währungsrisiko des Fonds gesenkt werden. Der Investmentmanager wird einen Risikomanagementprozess anwenden, der ihn in die Lage versetzt, die mit derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken zu überwachen und zu messen. Einzelheiten zu diesem Prozess wurde der Zentralbank mitgeteilt. Der Investmentmanager wird Positionen in Derivaten, die nicht in den Risikomanagementprozess eingeschlossen wurden, erst dann einsetzen, wenn der Zentralbank ein überarbeiteter Risikomanagementprozess vorgelegt und von diesen genehmigt wurde. Investmentmanager Die Gesellschaft hat Ignis Investment Services Limited zum Investmentmanager bestellt, um in Bezug auf den Fonds Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. Details in Bezug auf den Investmentmanager sind unter der Überschrift Management und Verwaltung Promoter, Vertriebsgesellschaft und UK Facilities Agent im Prospekt enthalten. Investment-Managementvereinbarung Die Gesellschaft hat den Investmentmanager zu den Bedingungen der Investment-Managementvereinbarung bestellt. Die Investment-Managementvereinbarung sieht u.a. vor, dass (i) (ii) (iii) die Bestellung des Investmentmanagers so lange dauert und in Kraft bleibt, bis sie beendet wird, wenn (a) es dem Investmentmanager nicht mehr gestattet ist, in seiner derzeitigen Eigenschaft zu handeln, (b) eine Partei liquidiert wird, (c) eine Partei die Vereinbarung wesentlich verletzt oder (d) im Anschluss an die Bestellung eines Verwalters oder Konkursverwalters oder wenn eine Partei der anderen gegenüber mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich kündigt; und der Investmentmanager nicht für Verlust oder Schaden haftet, die sich aus der Erfüllung seiner Pflichten aus der Vereinbarung ergeben, wenn dieser Verlust oder Schaden nicht aus oder im Zusammenhang mit seiner wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung oder seiner Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Nichterfüllung, Unredlichkeit oder Betrug bei der Erfüllung seiner Pflichten aus der Vereinbarung entstanden sind. Der Investmentmanager entschädigt und hält die Gesellschaft schadlos für einzelne und alle Forderungen, Verluste, Haftung oder Schäden (einschließlich angemessenes Anwaltshonorar und andere damit verbundene Kosten), die sich wie auch immer direkt oder im Zusammenhang mit einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung durch den Investmentmanager oder seiner Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Nichterfüllung, Unredlichkeit oder Betrug bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung oder wie rechtlich anderweitig erforderlich sein kann, ergeben; und die Gesellschaft zahlt alle Gebühren des Investmentmanagers von allen Gebühren in Bezug auf seine Aufgaben als Investmentmanager des Fonds. Dividendenpolitik Anteile mit Thesaurierung Die Direktoren erwarten keine Auszahlung einer Dividende in Bezug auf Anteile der Anteilsklassen mit Thesaurierung. Alle vom Fonds erzielten Erträge und Gewinne, die den Anteilsklassen mit Thesaurierung zuzurechnen sind, entfallen auf diese Anteilsklassen und spiegeln sich in dem den betreffenden Anteilsklassen zuzuweisenden Nettovermögenswert wider. Anteile mit Ausschüttung Der Nettobetrag aller realisierten und unrealisierten Gewinne (abzüglich realisierte und unrealisierte Verluste) aus der Veräußerung von Investitionen wird nicht ausgeschüttet, sondern Bestandteil des Fondsvermögens. Die Direktoren können sich, wenn sie ausschüttungsfähige Gewinne erzielen wollen, Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 7 L_LIVE_EMEA2: v3

9 Abschnitt I: Allgemeines entscheiden, das Kapital mit den Managementgebühren zu belasten. Die Anleger sollten beachten, dass die Belastung des Kapitals mit den Managementgebühren dieses Kapital möglicherweise aufgebraucht und durch den Verzicht auf potenziellen künftigen Kapitalzuwachs Einnahmen erzielt werden. Wenn der Fonds nach Abzug der Ausgaben über ausreichende Nettoerträge verfügt, sehen die Direktoren monatliche Ausschüttungen an die Anteilinhaber der Anteilsklassen mit Ausschüttung im Wesentlichen in Höhe der gesamten Nettoerträge dieses Fonds vor, die auf diese Anteilsklassen mit Ausschüttung entfallen. Für Buchhaltungszeiträume bis zum und einschließlich dem am 31. März 2011 endenden Zeitraum, für jene Anteilsklassen, für welche der Status als Vertriebsgesellschaft im UK beantragt wird, d.h. Sterling I Anteile und die Sterling A Anteile, wird die an die Anteilinhaber für diese Anteilsklassen zahlbare Ausschüttung in einer solchen Höhe festgesetzt, dass jede dieser Anteilsklassen als Fonds mit Ausschüttung bescheinigt werden kann (d.h. als Fonds, der in Anhang 27 des Income and Corporation Taxes Act 1988 festgelegten Voraussetzungen als Vertriebsgesellschaft im UK erfüllt und von HMRC entsprechend als Fonds mit Ausschüttung bescheinigt werden kann). Die Direktoren beabsichtigen, ab dem 1. April 2011 einen Status als meldepflichtigen Fonds im UK für diese Anteilsklassen zu erhalten (der dann für den am 31. März 2012 endenden Buchhaltungszeitraum und darüber hinaus anwendbar sein wird). Obwohl diese Anteilsklassen weiterhin Ausschüttungen auszahlen werden, werden Investoren für diese Zeiträume nach ihrer Beteiligung an ihrem nach Anteilsklassen zu versteuerndem Einkommen besteuert werden; und zwar bis zu dem Ausmaß, dass der Betrag die erhaltenen Dividienden übersteigt. Bitte beziehen Sie sich für weitere Umsetzungen für die Investition in meldepflichtige Fonds auf den Prospekt. In einem solchen Fall wird für die Anteilsklassen mit Ausschüttung am 16. Mai des Jahres erfolgen, das unmittelbar auf das Ende des Jahres folgt, in dem die Dividende erklärt wurde, und die Ausschüttung erfolgt an Anteilinhaber der Anteilsklassen mit Ausschüttung, die bei Geschäftsschluss am 15. Mai des Jahres, am oder vor dem 31. Mai. Wenn ein solcher Termin kein Geschäftstag ist, ist der nächstfolgende Geschäftstag der maßgebliche Termin. Wenn sich ein Anteilinhaber der Anteilsklassen mit Ausschüttung nicht anders entscheidet, werden Ausschüttungen für den Kauf von weiteren Anteile der betreffenden Anteilsklassen mit Ausschüttung (oder ggf. Bruchteilen von diesen) verwendet. Anteilinhaber können dem Verwalter schriftlich mitteilen, dass sie diese Ausschüttungen in bar wünschen. Barzahlungen dieser Art an die Anteilinhaber der Anteilsklassen mit Ausschüttung werden auf das von den Anteilinhabern im Antragsformular genannte Konto gezahlt. Entsprechend ist es unwahrscheinlich, dass Managementgebühren oder Ausgaben, mit welchen das Kapital belastet wird, zum Abbau einer Investition des Anteilinhabers führen können, wenn der Anteilinhaber seine Ausschüttungen durch Erwerb von weiteren Anteile wieder investieren will. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 8 L_LIVE_EMEA2: v3

10 Abschnitt I: Allgemeines Risikofaktoren Die Anleger werden auf die im Prospekt angegebenen und folgenden zusätzlichen Risikofaktoren aufmerksam gemacht. Der Fonds investiert überwiegend in nicht erstklassige Obligationen. Diese Obligationen führen in der Regel zu höheren Renditen, welche die Einnahmen steigern. Gesellschaften, die diese Obligationen ausgeben, sind mit einem größeren Verlustrisiko behaftet, das sich auf die Performance des Fonds nachteilig auswirken kann. Da viele Investitionen des Fonds in Währungen vorgenommen werden, die nicht der Währung der vom Anleger erworbenen Anteilsklasse entsprechen, kann der Nettovermögenswert des Fonds von Währungsschwankungen beeinflusst werden. Die Anteilinhaber sollten beachten, dass das Kapital des Fonds mit allen oder einem Teil der Managementgebühren belastet werden kann, um den Betrag der Ausschüttungen zu erhöhen. Dies kann eine Minderung des Kapitalwertes der Investition des Anlegers zur Folge haben. Die Anteilinhaber sollten ferner beachten, dass der Einsatz von Derivativen für ein effizientes Portfoliomanagement das Risiko mit sich bringt, dass potenzielle Gewinne auf einem Markt mit steigenden Kursen begrenzt sein können. Der Fonds kann auch erhebliche Investitionen in Bareinlagen vornehmen. Anleger sollten sich über den Unterschied der Natur einer direkten Investition in eine Bareinlage und der Natur einer Investition in den Fonds und insbesondere das Risiko im Klaren sein, dass das in den Fonds investierte Kapital Schwankungen unterliegen kann. Festverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Risiko, dass ein Emittent Hauptbetrag und Zinsen auf die Obligation nicht zahlen kann (Kreditrisiko) und aufgrund von Faktoren wie Zinssensitivität, Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Emittenten durch den Markt und allgemeine Liquidität des Marktes (Marktrisiko) für Kursschwankungen anfällig ist. Festverzinsliche Wertpapiere, in die der Fonds investiert, sind zinssensitiv. Ein Anstieg der Zinssätze verringert in der Regel den Wert von festverzinslichen Wertpapieren, während sinkende Marktsätze in der Regel zu einer Wertsteigerung von festverzinslichen Wertpapieren führen. Der Erfolg des Fonds wird daher zum Teil von der Fähigkeit abhängen, diese Schwankungen der Zinssätze am Markt zu antizipieren, auf diese zu reagieren und angemessene Strategien zur Maximierung der Erträge anzuwenden und gleichzeitig zu versuchen, die mit Investmentkapital verbundenen Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Die Anleger sollten beachten, dass der Einsatz von Swaps, Caps, Floors und Collars eine hoch spezialisierte Tätigkeit ist, die Investmenttechniken und Risiken beinhaltet, die sich von jenen unterscheiden, die mit üblichen Transaktionen mit einem Wertpapierportfolio verbunden sind. Wenn die Prognose des Investmentmanagers hinsichtlich Marktwerte, Zinssätze, Wechselkurse und anderer zutreffender Faktoren falsch ist, wird der Investmenterfolg des Fonds im Vergleich zu dem Erfolg sinken, der hätte erreicht werden können, wenn diese Techniken nicht eingesetzt worden wären. Selbst wenn die Prognosen des Investmentmanagers richtig sind, ist es auch möglich, dass die Swap-Position des Fonds nicht voll mit dem Vermögenswert oder der Verbindlichkeit korreliert, die abgesichert wird. Darüber hinaus kann dem Fonds bei Nichterfüllung der anderen an der Transaktion beteiligten Partei ein Verlust entstehen. Steuern Eine Veränderung des steuerlichen Status des Fonds oder der Steuergesetzgebung könnte den Wert von Investitionen, die der Fonds hält, und den Ertrag der Anleger beeinträchtigen. Potenzielle Anleger und Anteilinhaber sollten beachten, dass die hierin enthaltenen Erklärungen zur Steuern auf einer Beratung der Direktoren hinsichtlich der am Datum dieses Prospekts in der betreffenden Jurisdiktion geltenden Gesetze und Rechtsprechung beruhen. Wie bei jeder Investition kann es keine Garantie geben, dass die steuerliche Position oder vorgeschlagene steuerliche Position, die zu dem Zeitpunkt gilt, an dem die Investition in den Fonds erfolgt, auf unbestimmte Zeit gültig bleibt. Die möglichen Anleger werden auf Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 9 L_LIVE_EMEA2: v3

11 Abschnitt I: Allgemeines die mit der Investition in den Fonds verbundenen Risiken hingewiesen. Siehe den Abschnitt mit der Überschrift Steuern im Prospekt. Zeichnungen Die Anteile können während der Ersten Emission zu einem Preis von 1 für auf Euro lautende Anteile, von US$ 1 für auf US-Dollar lautende Anteile und zu einem Preis von 1 für auf Pfund Sterling lautende Anteile gezeichnet werden. Die für die jede Klasse gezeichneten Gelder sollten der Währung der jeweiligen Anteilsklasse entsprechen. Während der Ersten Emission sollten die Anleger das Antragsformular ausfüllen (beim Verwalter oder dem UK Facilities Agent erhältlich) und es per Post, Zustellung oder Fax (wobei der Originalvordruck und unterstützende Dokumentation in Bezug auf die Überprüfung wegen Geldwäsche so schnell wie möglich nachzusenden sind) an den Verwalter oder UK Facilities Agent zwecks Weiterleitung an den Verwalter bis spätestens Uhr bzw Uhr (Dubliner Zeit) am Abschlusstermin an deren jeweilige Adressen zu schicken. Zeichnungsbeträge müssen bis spätestens Uhr (Dubliner Zeit) am dritten Geschäftstag nach dem betreffenden Zeichnungsdatum beim Verwalter auf Rechnung des Fonds eingehen. Wenn die vollständige Zahlung zu den oben genannten Zeiten nicht eingegangen ist, kann der Antrag abgelehnt werden und die vorläufig zugeteilten Anteile werden kaduziert. Nach dem bestreffenden Abschlusstermin stehen die Anteile zur Zeichnung zum Nettovermögenswert ab jedem Zeichnungsdatum zur Verfügung Antragsteller müssen die jeweilige Mindestzeichnung (im Falle der ersten Zeichnung des Antragstellers für den Fonds) oder wenn ein Anteilinhaber weitere Anteile beantragt, die hierin angegebene spätere Mindestzeichnung zeichnen. Der ausgefüllte Zeichnungsantrag muss per Post, Zustellung oder Fax (wobei das Original so schnell wie möglich nachzusenden ist) an den Verwalter oder UK Facilities Agent zwecks Weiterleitung an den Verwalter bis spätestens Uhr bzw Uhr (Dubliner Zeit) am betreffenden Zeichnungstermin an deren jeweiligen Adressen eingehen. Zeichnungsbeträge müssen bis spätestens Uhr (Dubliner Zeit) am dritten Geschäftstag nach dem betreffenden Zeichnungsdatum beim Verwalter auf Rechnung des Fonds eingehen. Wenn die vollständige Zahlung zu den oben genannten Zeiten nicht eingegangen ist, kann der Antrag abgelehnt werden und die vorläufig zugeteilten Anteile werden kaduziert. Anträge die beim Verwalter oder beim UK Facilities Agent nicht bis Uhr bzw Uhr (Dubliner Zeit) am betreffenden Zeichnungsdatum eingehen, werden im Ermessen der Direktoren festgehalten und am nächsten Zeichnungsdatum oder dann verwendet, wenn der Verwalter oder der UK Facilities Agent den ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck erhalten, an welchem Datum sie dann bearbeitet werden. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 10 L_LIVE_EMEA2: v3

12 Abschnitt I: Allgemeines Rücknahmen Anteile werden nach Wahl der Anteilinhaber mit Ausnahme der hierin und im Prospekt beschriebenen Umstände an jedem Rücknahmetermin zurückgenommen. Nach dem betreffenden Abschlusstermin können die Anteile an jedem Rücknahmetermin zum Nettovermögenswert zurückgenommen werden. Rücknahmeanträge können per Post, Zustellung oder Fax (mit schnellstmöglicher Nachsendung des Originals) so gestellt werden, dass sie beim Verwalter oder beim UK Facilities Agent zwecks Weiterleitung an den Verwalter bis spätestens Uhr bzw Uhr (Dubliner Zeit) am betreffenden Rücknahmetermin, an dem die Anteile zurückgenommen werden sollen, eingehen. Rücknahmeanträge, die beim UK Facilities Agent eingehen, müssen so an den Verwalter geschickt werden, dass sie bis spätestens Uhr eingehen. Die Anteile werden zu dem am betreffenden Rücknahmetermin berechneten Nettovermögenswert zurückgenommen. Rücknahmeanträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden festgehalten und am nächst folgenden Rücknahmetermin verwendet. Rücknahmeanträge für weniger als die Mindestrücknahme werden abgelehnt. Ein Antrag auf teilweise Rücknahme von Anteilen wird abgelehnt oder der Anteilsbestand kann insgesamt zurückgenommen werden, wenn der Nettovermögenswert der vom Anteilinhaber gehaltenen Anteile insgesamt aufgrund einer solchen teilweisen Rücknahme weniger als der im betreffenden Abschnitt dieses Anhangs angegebene Mindestbesitz betragen würde. Die Zahlung für Rücknahmen erfolgen in der Regel per telegrafischer Überweisung oder Banküberweisung anderer Art auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto des Anteilinhabers (auf Risiko des Anteilinhabers) drei Geschäftstage nach Eingang der korrekten Rücknahmedokumente beim Verwalter und auf jeden Fall innerhalb von zehn Tagen nach dem Rücknahmetermin, an dem der Rücknahmeantrag bearbeitet wurde. Zahlungen an Dritte erfolgen nicht. Rücknahmeerlöse werden erst überwiesen, wenn der Verwalter das Original des Rücknahmeantrages einschließlich Angaben zur Zahlung erhalten hat. Eine Zahlung für eine Rücknahme aus diesem Anteilsbestand erfolgt erst, wenn der Originalantragsvordruck vom Anleger und alle vom Verwalter verlangten Dokumente, einschließlich Dokumente im Zusammenhang mit Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche eingegangen sind. Vorbehaltlich der Zustimmung des Verwalters ist das Original des Rücknahmeantrages vor Zahlung der Rücknahmeerlöse nicht erforderlich, wenn der Verwalter eine Entschädigung in Bezug auf die per Fax übermittelten Anweisungen in der vom Verwalter vorgeschriebenen Form erhalten hat und die Rücknahmeerlöse auf das angegebene Konto gezahlt werden Wie im Prospekt angegeben, behalten sich die Direktoren auch das Recht zur zwangsweisen Rücknahme aller Anteile im Besitz eines Anteilinhabers vor, wenn der gesamte Nettovermögenswert der von einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile den hierin angegebenen Mindestbesitz unterschreitet. Vor einer zwangsweisen Rücknahme der Anteile macht der Verwalter dem Anteilinhaber schriftlich Mitteilung und gibt diesem Anteilinhaber eine Frist von dreißig Tagen, um zusätzlich Anteile zu kaufen und diese Mindestvorschrift zu erfüllen. Gründungskosten Die im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft entstandenen Kosten entsprechen den im Abschnitt 'Gebühren und Kosten' des Prospekts angegebenen Kosten und werden am Abschlusstermin auf die Ersten Fonds zu gleichen Teilen verteilt. Fonds der Gesellschaft, die zu einem späteren Termin aufgelegt werden können, kann im uneingeschränkten Ermessen der Direktoren ein solcher Teil der Gründungskosten der Gesellschaft zugewiesen werden, wie die Direktoren den Umständen nach als angemessen erachten. Verwaltungsgebühr Der Verwalter hat Anspruch auf eine vom Fonds zu zahlende Jahresgebühr. Diese beläuft sich zurzeit auf 8 Basispunkte per annum auf die ersten 100 Millionen je Fonds (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer), vorbehaltlich einer Mindestjahresgebühr je Fonds mit einer Anteilsklasse von und einer Mindestjahresgebühr für jede weitere Anteilsklasse von Der Verwalter hat auch Anspruch auf eine Jahresgebühr von für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Halbjahresabschlüsse Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 11 L_LIVE_EMEA2: v3

13 Abschnitt I: Allgemeines der Gesellschaft. Diese Gebühren fallen täglich an und werden monatlich rückwirkend gezahlt. Der Verwalter hat ferner Anspruch auf die Zahlung einer Gebühr für seine Tätigkeit als Registrator und Transferagent sowie von Transaktionskosten (die zu den handelsüblichen Sätzen berechnet werden), die auf den vom Fonds ausgeführten Transaktionen, der Anzahl von Zeichnungen, Rücknahmen, Umtauschvorgänge und Übertragung von Anteile, die vom Verwalter bearbeitet wurden und auf dem Zeitaufwand für Arbeiten für die Anteilinhaber der Gesellschaft und der Erstattung von Betriebskosten beruhen. Der Verwalter hat auch Anspruch auf Rückzahlung für Sekretariatstätigkeiten für die Gesellschaft sowie alle Auslagen, die ihm für den Fonds entstanden sind und die angemessenes Anwaltshonorar (von den Direktoren genehmigt), Kurierkosten, Telekommunikation und Ausgaben einschließen. Depotbankgebühr Die Depotbank hat Anspruch auf eine vom Fonds zu zahlende Depotbankgebühr. Diese beläuft sich zurzeit auf 2 Basispunkte per annum auf die ersten 100 Millionen je Fonds (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer), vorbehaltlich einer Mindestjahresgebühr von (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) je Fonds. Darüber hinaus hat die Depotbank Anspruch auf Zahlung von bestimmten Kosten (zu handelsüblichen Sätzen) auf Basis der vom Fonds ausgeführten Transaktionen und auf Gebühren von Unter-Depotbanken. Diese Gebühren fallen täglich an und sind monatlich rückwirkend zu zahlen. Die Gebühren und Kosten der von der Depotbank bestellten Unter-Depotbank können aus dem Vermögen des betreffenden Fonds gezahlt werden und entsprechen den handelsüblichen Sätzen. Die Depotbank hat ferner Anspruch auf Erstattung von angemessenen Auslagen, die ihr ordnungsgemäß entstanden sind und Telefon- und Faxgebühren, Stempelsteuern und Anmeldegebühren einschließen. Weitere Kosten und Ausgaben des Fonds sind im Abschnitt Gebühren und Kosten des Prospekts auf Seite 24 angegeben. Die Kosten und Ausgaben gelten, außer wie hierin angegeben, für den Fonds. Erfolgshonorar Für den betreffenden Fonds wird ohne Genehmigung auf der Basis der Mehrheit der bei einer Hauptversammlung der Anteilinhaber abgegebenen Stimmen kein Erfolgshonorar gezahlt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern eine angemessene Frist gesetzt, um ihnen, wenn sie sich dazu entschließen, die Rücknahme ihrer Anteile in dem betreffenden Fonds vor Zahlung des Erfolgshonorars zu ermöglichen. Verwässerungsgebühr Zeichnungen Während eines Nettozeichnungszeitraums kann der Kaufpreis je Anteil im Ermessen der Direktoren um eine Gebühr von bis zu einem Prozent des Nettovermögenswertes je Anteil erhöht werden, die von den Zeichnungserlösen direkt abgezogen wird, um die beim Erwerb von Investitionen in die zugrunde liegenden Investitionen des Fonds anfallenden Handelskosten zu decken. Durch diese Gebühr sollen die dann vorhandenen und bleibenden Anteilinhaber vor der Verwässerung des Wertes ihrer Investition aufgrund dieser Gebühren geschützt werden. Rücknahmen Während eines Nettorücknahmezeitraums kann der Rücknahmepreis je Anteil im Ermessen der Direktoren um eine Gebühr von bis zu einem Prozent des Nettovermögenswertes je Anteil in Bezug auf jeden Fonds vermindert werden, um die bei der Rücknahme von Investitionen in die zugrunde liegenden Investitionen des Fonds anfallenden Handelskosten zu decken. Durch diese Gebühr sollen die dann vorhandenen und bleibenden Anteilinhaber vor der Verwässerung des Wertes ihrer Investition aufgrund dieser Gebühren geschützt werden. Verschiedenes Am Datum dieses Anhangs (i) haben keiner der Direktoren oder ihre Ehegatten oder verbundene Personen eine Beteiligung Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 12 L_LIVE_EMEA2: v3

14 Abschnitt I: Allgemeines am Aktienkapital der Gesellschaft oder Optionen in Bezug auf dieses Kapital; (ii) (iii) hat kein Direktor oder keine verbundene Person einen materiellen oder nicht materiellen Eigentumsanspruch an den Aktien der Gesellschaft oder an Optionen in Bezug auf diese Aktien; und hat der Fonds kein ausstehendes oder geschaffenes, aber nicht ausgegebenes Darlehenskapital (einschließlich befristete Darlehen), keine ausstehenden Hypotheken, Belastungen, Schuldverschreibungen oder andere Kredite oder Schulden in Form von Krediten, einschließlich Überziehungskredite bei Banken und Verbindlichkeiten aus Akzepten (außer normalen Handelswechseln) oder Akzeptkredite, Finanzleasingverbindlicheiten, Ratenkaufverpflichtungen, Bürgschaften oder wesentliche andere Eventualverbindlichkeiten. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 13 L_LIVE_EMEA2: v3

15 Abschnitt II: Euro I Anteile mit Thesaurierung & Euro I Anteile mit Ausschüttung Definitionen Die folgenden Definitionen gelten, wenn vom Kontext nicht anderweitig gefordert, für diesen gesamten Abschnitt des Anhangs: Abschlussdatum Erste Emission Mindestbesitz Mindestrücknahme Mindestzeichnung Spätere Mindestzeichnung bedeutet 5. Mai 2006 oder ein solches früheres oder späteres Datum, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen nach Mitteilung an die Zentralbank festlegen können; bedeutet die erste Emission von Euro I Anteilen des Fonds, die am 14. Dezember 2005 begann und am Abschlusstermin endet; bedeutet in Bezug auf die Euro I Anteile einen Mindestbesitz von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Euro I Anteile eine Mindestrücknahme von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Euro I Anteile eine Mindestzeichnung von oder einen solchen niedrigeren Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen in einem bestimmten Fall festlegen können; und bedeutet in Bezug auf die Euro I Anteile die spätere Mindestzeichnung von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag. Emission Anteile können auf die in Abschnitt I dieses Anhangs angegebene Weise gezeichnet werden. Der erste Emissionspreis für Euro I Anteile beträgt 1. Während der ersten Emission müssen die Anleger mindestens den Mindestzeichnungsbetrag zeichnen. Nach der ersten Emission müssen Anleger im Falle einer ersten Zeichnung für den Fonds mindestens den Mindestzeichnungsbetrag und die vorhandenen Anleger mindestens den Betrag für die spätere Mindestzeichnung zeichnen. Die Direktoren können in ihrem uneingeschränkten Ermessen eine Zeichnungsgebühr von bis zu 5 Prozent des gezeichneten Brutto-Barbetrages berechnen, die an Introducing Agents und Intermediäre (die den Investmentmanager einschließen können) zu zahlen ist. Wenn der für Euro I Anteile gezeichnete Betrag keiner exakten Zahl von Euro I Anteilen entspricht, können Bruchteile von Euro I Anteilen auf die dritte Dezimalstelle gerundet ausgegeben werden. Rücknahmeanträge für weniger als die Mindestrücknahme werden abgelehnt. Es wird erwartet, dass die Euro I Anteile mit Thesaurierung und die Euro I Anteile mit Ausschüttung am oder um das Zeichnungsdatum, das unmittelbar auf das Datum folgt, an dem die ersten Zeichnungsbeträge für diese Anteile bei der Gesellschaft eingehen, zur Notierung in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse aufgenommen werden. Die Euro I Anteile werden an keiner anderen Börse notiert. Die Direktoren erwarten nicht, dass sich für die Euro I Anteile ein aktiver Sekundärmarkt entwickelt. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 14 L_LIVE_EMEA2: v3

16 Abschnitt II: Euro I Anteile mit Thesaurierung & Euro I Anteile mit Ausschüttung Investmentmanagementgebühr Nach den Bestimmungen der Investment-Managementvereinbarung zahlt der Fonds dem Investmentmanager eine Gebühr von 0,75 Prozent per annum des Nettovermögenswertes der Euro I Anteile am betreffenden Bewertungsdatum. Die Investmentmanagementgebühr fällt täglich an und ist monatlich rückwirkend (und für kürzere Zeiträume anteilsmäßig) zu zahlen. Die Gesellschaft zahlt alle dem Investmentmanager entstandenen Auslagen einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Auslagen können Transaktionskosten einschließen, wenn diese zu handelsüblichen Sätzen berechnet werden und dem Investmentmanager bei der Erfüllung seiner Pflichten aus der Investment- Managementvereinbarung entstehen. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 15 L_LIVE_EMEA2: v3

17 Abschnitt III: Sterling I Anteile mit Thesaurierung & Sterling I Anteile mit Ausschüttung Definitionen Die folgenden Definitionen gelten, wenn vom Kontext nicht anderweitig gefordert, für diesen gesamten Abschnitt des Anhangs: Abschlussdatum Erste Emission Mindestbesitz Mindestrücknahme Mindestzeichnung Spätere Mindestzeichnung bedeutet 5. Mai 2006 oder ein solches früheres oder späteres Datum, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen nach Mitteilung an die Zentralbank festlegen können; bedeutet die erste Emission von Sterling I Anteilen des Fonds, die am 14. Dezember 2005 begann und am Abschlusstermin endet; bedeutet in Bezug auf die Sterling I Anteile einen Mindestbesitz von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Sterling I Anteile eine Mindestrücknahme von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Sterling I Anteile eine Mindestzeichnung von oder einen solchen niedrigeren Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen in einem bestimmten Fall festlegen können; und bedeutet in Bezug auf die Sterling I Anteile die spätere Mindestzeichnung von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag. Emission Anteile können auf die in Abschnitt I dieses Anhangs angegebene Weise gezeichnet werden. Der erste Emissionspreis für Sterling I Anteile beträgt 1. Während der ersten Emission müssen die Anleger mindestens den Mindestzeichnungsbetrag zeichnen. Nach der ersten Emission müssen Anleger im Falle einer ersten Zeichnung für den Fonds mindestens den Mindestzeichnungsbetrag und die vorhandenen Anleger mindestens den Betrag für die spätere Mindestzeichnung zeichnen. Die Direktoren können in ihrem uneingeschränkten Ermessen eine Zeichnungsgebühr von bis zu 5 Prozent des gezeichneten Brutto-Barbetrages berechnen, die an Introducing Agents und Intermediäre (die den Investmentmanager einschließen können), zu zahlen ist. Wenn der für Sterling I Anteile gezeichnete Betrag keiner exakten Zahl von Sterling I Anteilen entspricht, können Bruchteile von Sterling I Anteilen auf die dritte Dezimalstelle gerundet ausgegeben werden. Rücknahmeanträge für weniger als die Mindestrücknahme werden abgelehnt. Es wird erwartet, dass die Sterling I Anteile mit Thesaurierung und die Sterling I Anteile mit Ausschüttung am oder um das Zeichnungsdatum, das unmittelbar auf das Datum folgt, an dem die ersten Zeichnungsbeträge für diese Anteile bei der Gesellschaft eingehen, zur Notierung in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse aufgenommen werden. Die Sterling I Anteile werden an keiner anderen Börse notiert. Die Direktoren erwarten nicht, dass sich für die Sterling I Anteile ein aktiver Sekundärmarkt entwickelt. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 16 L_LIVE_EMEA2: v3

18 Abschnitt III: Sterling I Anteile mit Thesaurierung & Sterling I Anteile mit Ausschüttung Investmentmanagementgebühr Nach den Bestimmungen der Investment-Managementvereinbarung zahlt der Fonds dem Investmentmanager eine Gebühr von 0,75 Prozent per annum des Nettovermögenswertes der Sterling I Anteile am betreffenden Bewertungsdatum. Die Investmentmanagementgebühr fällt täglich an und ist monatlich rückwirkend (und für kürzere Zeiträume anteilsmäßig) zu zahlen. Die Gesellschaft zahlt alle dem Investmentmanager entstandenen Auslagen einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Auslagen können Transaktionskosten einschließen, wenn diese zu handelsüblichen Sätzen berechnet werden und dem Investmentmanager bei der Erfüllung seiner Pflichten aus der Investment- Managementvereinbarung entstehen. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 17 L_LIVE_EMEA2: v3

19 Abschnitt IV: US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung & US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung Definitionen Die folgenden Definitionen gelten, wenn vom Kontext nicht anderweitig gefordert, für diesen gesamten Abschnitt des Anhangs: Abschlussdatum Erste Emission Mindestbesitz Mindestrücknahme Mindestzeichnung Spätere Mindestzeichnung bedeutet 5. Mai 2006 oder ein solches früheres oder späteres Datum, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen nach Mitteilung an die Zentralbank festlegen können; bedeutet die erste Emission von US-Dollar I Anteilen des Fonds, die am 14. Dezember 2005 begann und am Abschlusstermin endet; bedeutet in Bezug auf die US-Dollar I Anteile einen Mindestbesitz von US$ oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die US-Dollar I Anteile eine Mindestrücknahme von US$ oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die US-Dollar I Anteile eine Mindestzeichnung von US$ oder einen solchen niedrigeren Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen in einem bestimmten Fall festlegen können; und bedeutet in Bezug auf die US-Dollar I Anteile die spätere Mindestzeichnung von US$ oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag. Emission Anteile können auf die in Abschnitt I dieses Anhangs angegebene Weise gezeichnet werden. Der erste Emissionspreis für US-Dollar I Anteile beträgt US$ 1. Während der ersten Emission müssen die Anleger mindestens den Mindestzeichnungsbetrag zeichnen. Nach der ersten Emission müssen Anleger im Falle einer ersten Zeichnung für den Fonds mindestens den Mindestzeichnungsbetrag und die vorhandenen Anleger mindestens den Betrag für die spätere Mindestzeichnung zeichnen. Die Direktoren können in ihrem uneingeschränkten Ermessen eine Zeichnungsgebühr von bis zu 5 Prozent des gezeichneten Brutto-Barbetrages berechnen, die an Introducing Agents und Intermediäre (die den Investmentmanager einschließen können), zu zahlen ist. Wenn der für US-Dollar 'I' Anteile gezeichnete Betrag keiner exakten Zahl von US-Dollar I Anteilen entspricht, können Bruchteile von US-Dollar I Anteilen auf die dritte Dezimalstelle gerundet ausgegeben werden. Rücknahmeanträge für weniger als die Mindestrücknahme werden abgelehnt. Es wird erwartet, dass die US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung und die US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung am oder um das Zeichnungsdatum, das unmittelbar auf das Datum folgt, an dem die ersten Zeichnungsbeträge für diese Anteile bei der Gesellschaft eingehen, zur Notierung in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse aufgenommen werden. Die US- Dollar I Anteile werden an keiner anderen Börse notiert. Die Direktoren erwarten nicht, dass sich für die US-Dollar I Anteile ein aktiver Sekundärmarkt entwickelt. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 18 L_LIVE_EMEA2: v3

20 Abschnitt IV: US-Dollar I Anteile mit Thesaurierung & US-Dollar I Anteile mit Ausschüttung Investmentmanagementgebühr Nach den Bestimmungen der Investment-Managementvereinbarung zahlt der Fonds dem Investmentmanager eine Gebühr von 0,75 Prozent per annum des Nettovermögenswertes der US- Dollar I Anteile am betreffenden Bewertungsdatum. Die Investmentmanagementgebühr fällt täglich an und ist monatlich rückwirkend (und für kürzere Zeiträume anteilsmäßig) zu zahlen. Die Gesellschaft zahlt alle dem Investmentmanager entstandenen Auslagen einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Auslagen können Transaktionskosten einschließen, wenn diese zu handelsüblichen Sätzen berechnet werden und dem Investmentmanager bei der Erfüllung seiner Pflichten aus der Investment- Managementvereinbarung entstehen. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 19 L_LIVE_EMEA2: v3

21 Abschnitt V: Euro A Anteile mit Thesaurierung & Euro A Anteile mit Ausschüttung Definitionen Die folgenden Definitionen gelten, wenn vom Kontext nicht anderweitig gefordert, für diesen gesamten Abschnitt des Anhangs: Abschlussdatum Erste Emission Mindestbesitz Mindestrücknahme Mindestzeichnung Spätere Mindestzeichnung bedeutet 5. Mai 2006 oder ein solches früheres oder späteres Datum, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen nach Mitteilung an die Zentralbank festlegen können; bedeutet die erste Emission von Euro A Anteilen des Fonds, die am 14. Dezember 2005 begann und am Abschlusstermin endet; bedeutet in Bezug auf die Euro A Anteile einen Mindestbesitz von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Euro A Anteile eine Mindestrücknahme von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag; bedeutet in Bezug auf die Euro A Anteile eine Mindestzeichnung von oder einen solchen niedrigeren Betrag, wie die Direktoren in ihrem uneingeschränkten Ermessen in einem bestimmten Fall festlegen können; und bedeutet in Bezug auf die Euro A Anteile die spätere Mindestzeichnung von oder einen von den Direktoren vereinbarten niedrigeren Betrag. Emission Anteile können auf die in Abschnitt I dieses Anhangs angegebene Weise gezeichnet werden. Der erste Emissionspreis für Euro A Anteile beträgt 1. Während der ersten Emission müssen die Anleger mindestens den Mindestzeichnungsbetrag zeichnen. Nach der ersten Emission müssen Anleger im Falle einer ersten Zeichnung für den Fonds mindestens den Mindestzeichnungsbetrag und die vorhandenen Anleger mindestens den Betrag für die spätere Mindestzeichnung zeichnen. Die Direktoren können in ihrem uneingeschränkten Ermessen eine Zeichnungsgebühr von bis zu 5 Prozent des gezeichneten Brutto-Barbetrages berechnen, die an Introducing Agents und Intermediäre (die den Investmentmanager einschließen können), zu zahlen ist. Wenn der für Euro A Anteile gezeichnete Betrag keiner exakten Zahl von Euro A Anteilen entspricht, können Bruchteile von Euro A Anteilen auf die dritte Dezimalstelle gerundet ausgegeben werden. Rücknahmeanträge für weniger als die Mindestrücknahme werden abgelehnt. Es wird erwartet, dass die Euro A Anteile mit Thesaurierung und die Euro A Anteile mit Ausschüttung am oder um das Zeichnungsdatum, das unmittelbar auf das Datum folgt, an dem die ersten Zeichnungsbeträge für diese Anteile bei der Gesellschaft eingehen, zur Notierung in die amtliche Liste und zum Handel am Hauptwertpapiermarkt der irischen Börse aufgenommen werden. Die Euro A Anteile werden an keiner anderen Börse notiert. Die Direktoren erwarten nicht, dass sich für die Euro A Anteile ein aktiver Sekundärmarkt entwickelt. Dusseldorf/016/ /JVK/DISUK bih(dsfwk22103) 20 L_LIVE_EMEA2: v3

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