Amtsblatt für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Herzfelde, Hennickendorf und Lichtenow 2. Jahrgang Rüdersdorf bei Berlin, den Nr. 11 Inhaltsverzeichnis I. Amtliche Bekanntmachungen Æ 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für das Haushaltsjahr 2004 II. Nichtamtliche Bekanntmachung Beschlüsse der 11. Sitzung der Gemeindevertretung Rüdersdorf bei Berlin Vollstreckungsbericht 2003 Beteiligungsbericht der Gemeinde für das Jahr 2003 Information der Gleichstellungsbeauftragten Schließtage im Sozialamt Rüdersdorf Informationen aus dem Ordnungsamt Kinderweihnachtsfeier am in der Gemeinde Geburtstagsparty auf dem Wochenmarkt Weihnachtsfeiern in der Gemeinde Weihnachtliche Konzerte in der Gemeinde Weihnachtsmarkt in der Gemeinde Æ Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl des 4. Landtages Brandenburg am im Wahlkreis 32 Æ Bekanntmachung der Wohnungsbaugesellschaft Rüdersdorf mbh Bekanntmachung der Wärmeversorgungsgesellschaft mbh Æ I. Amtliche Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für das Haushaltsjahr 2004 Aufgrund des 79 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom (GVB 140/11/2004) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushalt werden

2 erhöht um vermindert und damit der Gesamtbetrag um des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen ¼ 0 ¼ ¼ ¼ die Ausgaben ¼ 0 ¼ ¼ ¼ 2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen ¼ 0 ¼ ¼ÃÃÃà ¼ die Ausgaben ¼ 0 ¼ ¼ÃÃÃÃà ¼ 2 Es werden neu festgesetzt: 1. der bisherige Gesamtbetrag der Kredite (0 ¼) wird nicht geändert. 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 ¼ auf ¼ 3. der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ( ¼) wird nicht geändert. 3 Die Steuersätze werden nicht geändert. 4 unverändert 5 unverändert Rüdersdorf bei Berlin, gez. Wolfgang Paschke Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. André Schaller Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für das Haushaltsjahr 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich sind, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Das gilt nicht: wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt Æ wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. In die Haushaltssatzung kann jedermann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Hans-Striegelski-Straße 5, Rüdersdorf bei Berlin, Zi. 208, Einsicht nehmen. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach 78 Abs. 5 Satz 3 GO. Rüdersdorf bei Berlin,

3 gez. André Schaller Bürgermeister II. Nichtamtliche Bekanntmachung Auf ihrer 11. Sitzung am fasste die Gemeindevertretung Rüdersdorf bei Berlin folgende Beschlüsse: Beschluss Nr.: 137 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt die Sperrung der Durchfahrtsstraße Bergmannsglück mittels Klapppoller in Höhe des Spartenheimes. Die entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Beschluss Nr.: 138 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vom Beschluss Nr.: 139 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen (Friedhofsordnung) der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vom Beschluss Nr.: 140 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2004 mit ihren Anlagen. Beschluss Nr.: 141 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Verwaltung des kommunalen Wohnungsbestandes des Ortsteils Herzfelde zum an die W & F GbR. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verwaltervertrag abzuschließen. Beschluss Nr.: 142 / 11 / 2004 Im Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 Wohnbebauung Klosterdorfer Straße beschließt die Gemeindevertretung die vorliegenden Abwägungsvorschläge im Gesamtpaket. Die Bürger und Träger öffentlicher Belange sind vom Abwägungsergebnis zu unterrichten. Beschluss Nr.: 143 / 11 / 2004 Auf der Grundlage des 10 Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 09 Wohnbebauung Klosterdorfer Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt, sie ist durch die Standorte zur Durchführung der grünordnerischen Ersatzmaßnahmen zu ergänzen. Der Bebauungsplan Nr. 09 Wohnbebauung Klosterdorfer Straße ist erst bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen, wenn die durchzuführenden grünordnerischen Ersatzmaßnahmen eindeutig definiert sind. Beschluss Nr.: 144 / 11 / Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. 2. Der Entwurf der vorliegenden Satzung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung

4 sowie zur Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange bestimmt. Beschluss Nr.: 145 / 11 / Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Satzung zur Ablöse von Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung) der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin. 2. Der Entwurf der vorliegenden Satzung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange bestimmt. Beschluss Nr.: 146 / 11 / 2004 Herr Detlef Glüsenkamp vertritt die Gemeinde im Beirat der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH. Beschluss Nr.: 147 / 11 / 2004 Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Konzeption für die Straßenbeleuchtung vorzulegen, die sowohl den Beleuchtungserfordernissen als auch der finanziellen Lage der Gemeinde Rechnung trägt. Dabei sind kurz-, mittel- und langfristig zu realisierende Maßnahmen zu benennen. Ziel ist, den Energieverbrauch langfristig um mindestens 25 % zu verringern. Beschluss Nr.: 148 / 11 / 2004 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung für die korrekte Bezeichnung unseres Wappens einzuholen und eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. In nicht öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 149 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss Nr. 58/04/2004 vom Verkauf des Grundstücks Wachtelberg 10 in Hennickendorf, Flur 8, Flurstücke 46 und 47 mit einer Gesamtgröße von m² - auf. Beschluss Nr.: 150 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss Nr. 385/37/2003 vom Tausch der Grundstücke in der Gemarkung Rüdersdorf bei Berlin, Flur 35, Flurstück 272/2, Größe ca. 90 m² und Flur 35, Flurstück 896 (neu: 982), Größe ca. 30 m² - auf. Beschluss Nr.: 151 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung genehmigt den Kaufvertrag UR-Nr.: 1340/1992 vom der Notarin Dagmar Neuschl-Starck. Beschluss Nr.: 152 / 11 / 2004 Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Gewerbesteuer sowie der Nachzahlungszinsen von 1998 der PK gez. André Schaller Bürgermeister Zum Vollstreckungsbericht 2003 In der Gemeindevertretersitzung am stellte die Kämmerin Frau Petra Schulz den Vollstreckungsbericht 2003 vor. Hierbei erläuterte sie zum allgemeinen Verständnis die Grundlagen für die Vollstreckung in der Verwaltung.

5 Die Gemeindeverwaltung ist die Vollstreckungsbehörde, durch welche öffentlich-rechtliche Geldforderungen beizutreiben sind. Es wird zwischen eigenen Vollstreckungsfällen, (z.b. bei Grund- und Gewerbesteuern, Hundesteuern, Verwarn- und Bußgelder, Kita-Gebühren) und fremden Vollstreckungsfällen (Beiträge der Krankenkassen, Beiträge der Handwerkskammern, GEZ-Gebühren) unterschieden. Die Verwaltungsvollstreckung, also die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche durch die Vollstreckungsbehörde, unterscheidet sich wesentlich von der Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche. Die Verwaltung erlässt einen Gebührenbescheid und schafft sich damit selbst den für das Verfahren der Vollstreckung notwendigen Titel. Der Erlass eines Verwaltungsaktes ist bis ins Detail gesetzlich vorgeschrieben und verlangt die Prüfung und Abwägung aller Tatsachen. Er darf niemals willkürlich entstehen. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Grundlagenbescheides (in der Regel schon vorher), kann die Gemeindekasse selbst als Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung vollziehen. Gegenüber der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin bestehen per Zahlungsverpflichtungen in Höhe von ,47 ¼. Mit folgenden Vollstreckungsmaßnahmen wird die Gemeinde versuchen, die Außenstände beizubringen: Der Abschluss von Ratenzahlungen ist - zur Abwendung einer Vollstreckung - möglich. Miet-, Lohn- und Kontopfändungen Zwangsversteigerungen Sachpfändungen usw. Beteiligungsbericht der Gemeinde für das Jahr 2003 Auf der Gemeindevertretersitzung vom stellte die Kämmerin Frau Petra Schulz den Anwesenden den Beteiligungsbericht der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für das Jahr 2003 vor. Grundlage für die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen ist die Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt Ein öffentlicher Zweck liegt immer dann vor, wenn die Leistung des Unternehmens die im öffentlichen Interesse gebotene Versorgung der Bevölkerung zum Ziel hat. Dies ist in der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg 102 gesetzlich verankert. Der umfangreiche Bericht über die einzelnen Beteiligungen der Gemeinde liegt in der Verwaltung aus. Er trifft Aussagen über den Gegenstand der Unternehmen, ihre Aufgaben, ihre Organe sowie die jeweiligen Vertreter der Gemeinde. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist beteiligt an folgenden Unternehmen: Wohnungsbaugesellschaft Rüdersdorf mbh 100 % Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH 15 % Entwicklungsgesellschaft Stienitz GmbH 38 % Kommunale Wohnungsverwaltungsgesellschaft 100 % Hennickendorf mbh (KWVG) Informationen der Gleichstellungsbeauftragten Am wurde in Rüdersdorf bei Berlin, wie in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland die Fahne frei leben ohne gewalt gehisst. Diese Fahnenaktion von TERRE DES FEMMES wurde 2001 erstmals bundesweit von zahlreichen Frauenbeauftragten und vielen anderen Verbänden aufgegriffen. Mit dem Fahnensymbol wird auf den Aktionstag am jeden Jahres aufmerksam gemacht. Dieser Gedenktag geht zurück auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom

6 militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden. Sie waren im Untergrund tätig und hatten sich an Aktivitäten gegen den tyrannischen Diktator Trujillo beteiligt. Der Mut der Mirabal-Schwestern bei ihrem Kampf gegen den Tyrannen gilt inzwischen als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln wurde der 25. November ein internationaler Gedenktag: Auf einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Bogotá in Kolumbien würdigten die Teilnehmerinnen diese Frauen und riefen das Todesdatum der drei Frauen zum Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen aus. Seit 1999 ist der 25. November auch von den Vereinten Nationen als offizieller internationaler Gedenktag anerkannt. Der Märkische Frauenverein e. V. und die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hatten im Rahmen der Aktion von TERRE DES FEMMES zum Thema - Verbrechen im Namen der Ehre - zu einem gemeinsamen Abend am in das Kulturhaus Rüdersdorf, Lesecafe eingeladen. TERRE DES FEMMES wird sich mit einer erstmals über zwei Jahre laufenden Kampagne gegen "Verbrechen im Namen der Ehre" einsetzen. Diese schweren Menschenrechtsverletzungen sind ein weltweites Phänomen: Jährlich sterben tausende Mädchen und Frauen, weil sie sich verlieben, ihren Partner selbst wählen oder unverheiratet schwanger werden. In streng patriarchalen Gesellschaften gilt solche Eigenständigkeit als "unkeusch" und "entehrend" und wird nicht selten mit brutaler Gewalt, bis hin zu Mord, bestraft. Laut UN-Bericht werden Mädchen und Frauen in mindestens 14 Ländern im Namen der Ehre unterdrückt, misshandelt, gesteinigt und kaltblütig ermordet. Die Täter, meist nahe männliche Verwandte, gehen häufig straffrei aus. Auch in Deutschland geschehen Ehrverbrechen innerhalb von Migrantenfamilien. TERRE DES FEMMES ist überzeugt, dass den betroffenen Frauen geholfen werden kann: Wichtig ist zunächst einmal die öffentliche Aufmerksamkeit und das Wissen um die Zusammenhänge, damit durch ein rechtzeitiges Eingreifen Schlimmeres verhindert werden kann. Frauen des Märkischen Frauenvereins e. V. haben Erfahrungsberichte aus Kriseneinrichtungen, Interviews mit Betroffenen sowie Analysen und Fakten zum Thema gelesen. Schließtage im Sozialamt Rüdersdorf Aus arbeitsorganisatorischen Gründen finden im Sozialamt Rüdersdorf in der Woche vom bis keine Sprechstunden statt. Die Schließzeiten sind weiterhin erforderlich, um eine ordnungsgemäße Gewährung der Sozialhilfe gewährleisten zu können. Wir bitten die Bürger um Verständnis. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrages für das Arbeitslosengeld II haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Beratungsstellen. Für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin: Kulturhaus, Zimmer 208, Kalkberger Platz 31, Rüdersdorf bei Berlin, Mo, Mi, Do Uhr, Di Uhr, Fr Uhr. Bitte beachten Sie, dass ab dem das Sozialamt geschlossen bleibt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht mehr in diesem Bereich tätig sein. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden nur noch bis zum vom Sozialamt Rüdersdorf bearbeitet. Ab dem ist dafür die Verwaltung des Landkreises in Seelow zuständig. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist bemüht, Ihnen auch zukünftig die Anträge im geplanten Bürgerbüro auszuhändigen und zur Weiterleitung auch entgegenzunehmen. Informationen aus dem Ordnungsamt Immer wieder ist das Thema Lärm ein Schwerpunkt der Arbeit des Ordnungsamtes.

7 Das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg legt z. B. die Einhaltung der Nachtruhe von bis 6.00 Uhr fest. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, welche zur Störung der Nachtruhe geeignet sind. Der Samstag ist im Sinne des Gesetzes ein Arbeitstag wie jeder Wochentag. Tage der Arbeitsruhe sind nur Sonntage und gesetzliche Feiertage. Wir bitten alle Bürger das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu wahren. Dazu zählt auch die Einhaltung der Mittagsruhe am Samstag zwischen und Uhr. Als Information fügen wir eine Checkliste bei. Checkliste - Ruhezeiten - für in Wohngebieten genutzte Geräte Maschinen u. Geräte werktags von bis Uhr werktags von bis Uhr werktags von bis Uhr werktags von bis Uhr sonn- und feiertags ganztägig Baustellenkreissägemaschine Beton- und Mörtelmischer Bohrgerät Fahrzeugkühlaggregat Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel Förderband Freischneider Fugenschneider Grabenfräse Gras- oder Rasentrimmer/ Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (ohne Verbrennungsmotor) Heckenschere Hochdruckwasserstrahlmaschine Hydraulikhammer Kehrmaschine Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug Kompressor(< 350 Kilowatt) Kraftstromerzeuger Laubbläser/Laubsammler Mobilkran Motorhacke (< 3 Kilowatt) Muldenfahrzeug(< 500 Kilowatt) Müllsammelfahrzeug Planiermaschine(<500 Kilowatt) Rasenmäher rollbarer Müllbehälter Saugfahrzeug Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte) Schredder/Zerkleinerer tragbare Motorkettensäge Transportbetonmischer Turmdrehkran Verdichtungsmaschinen in der Bauart von: Vibrationswalzen, nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer Vertikutierer Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) Kinderweihnachtsfeier am in der Gemeinde Recht herzlich eingeladen sind am Mittwoch, den ab Uhr in den großen Saal des Kulturhauses Rüdersdorf Kinder aus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin und allen Ortsteilen zur großen Weihnachtstafel mit selbst gebackenem Kuchen und Kakao und großem Märchenraten.

8 Ab Uhr wird der Film Die Weihnachtsgans Auguste gezeigt. Natürlich kommt der Weihnachtsmann in Begleitung von so manchem märchenhaften Wesen und hat für jedes Kind eine Überraschung parat. Mütter und Väter sind zur Begleitung ihrer Kinder auch recht herzlich willkommen. Die Veranstalter nehmen gerne noch Geschenke für die Kinder entgegen. Diese können in der Kleiderkammer abgegeben werden. Eintritt ist frei. Um eine Spende für die Erneuerung des Parketts im Kulturhaus in Höhe von ca. 0,50 ¼ wird gebeten. Geburtstagsparty auf dem Wochenmarkt Der Rüdersdorfer Wochenmarkt ist der Jüngste im Gemeindegebiet. Seit einem Jahr finden sich jeden Dienstag im Ortskern (Puschkinstraße und Dr.-Wilhelm-Külz-Straße) ca. 25 Händler ein und bieten ihre vielfältigen Waren feil. Die Rüdersdorfer nehmen das bunte Angebot gern an. Anlässlich des zum Geburtstag organisierten Marktfestes am , zu dem die Organisatoren prächtiges Herbstwetter bestellt hatten, bummelten mehr als doppelt so viele Besucher als sonst durch die Reihen. Kurzfristig wurde dieses kleine Geburtstagsfest organisiert, und von dem Mitinitiator Herrn Schrader (Vertreter der Markthändler) als voller Erfolg gewertet. Jedoch nicht nur die Händler und Besucher profitierten von dem gut besuchten Markttag. Für die Jüngsten wurde ein Kinderkarussell aufgebaut, die Erwachsenen wurden von Discoklängen und einer original Berliner Göre unterhalten. Vor allem die Kinder der Kinderstation des Rüdersdorfer Krankenhauses konnten sich freuen, denn ihnen kommt der Erlös des ständig umlagerten Glücksrades in Höhe von 100,00 ¼ zu Gute. Der Bürgermeister und Herr Schrader haben diese Spende persönlich übergeben. Der Dank für diesen gelungenen Tag geht an alle Beteiligten. Weihnachtsfeiern in der Gemeinde Im Ortsteil Lichtenow findet die diesjährige Weihnachtsfeier der Senioren am im Gasthof Goldenes Lamm statt. Um Uhr beginnt die Veranstaltung mit einer gemeinsamen Kaffeetafel, umrahmt von weihnachtlichen Klängen, so manchen Überraschungen und einem kleinen Abendessen. Auf Wunsch wird auch die Heimfahrt abgesichert. Im Ortsteil Hennickendorf findet die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier am um Uhr im Multikulturellen Zentrum statt. Im Ortsteil Herzfelde findet die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier am um Uhr in der Turnhalle statt. Auf Wunsch wird die Hin- und Rückfahrt abgesichert. Interessenten melden sich dienstags von Uhr in der Gemeinde bei Frau Zähler. Vorweihnachtliche Konzerte in der Gemeinde Im Ortsteil Lichtenow findet am um Uhr in der Kirche ein Konzert statt. Es wirken der Löcknitzchor Grünheide, die Kindergarten-Kinder, die Sängerin Maria Kothe und Karin Bretthauer an der Orgel mit. Im Ortsteil Hennickendorf findet am um Uhr ein Konzert mit dem Volkschor Hennickendorf und dem Hennickendorfer Blasorchester im Multikulturellen Zentrum statt. Der Volkschor Hennickendorf und das Hennickendorfer Blasorchester laden zum Weihnachtssingen/Turmblasen am Fuße des Wachtelturms am um Uhr ein.

9 In der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin findet am um Uhr im Kulturhaus Rüdersdorf ein Weihnachtskonzert mit dem Brandenburgischen Konzertorchester Eberswalde statt. Weihnachtsmarkt in der Gemeinde Der diesjährige Weihnachtsmarkt findet am 04. und im Ortskern Rüdersdorf statt. Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Wahl des 4. Landtages Brandenburg am im Wahlkreis 32 Gemäß 75 Absatz 1 Nummer 1 BbgLWahlV mache ich hiermit das folgende endgültige Ergebnis der Wahl des 4. Landtages Brandenburg am im Wahlkreis 32 bekannt: 1. Zahl der wahlberechtigten Personen: Zahl der Wähler: Zahl der gültigen Erststimmen: Zahl der ungültigen Erststimmen: Zahl der gültigen Zweitstimmen: Zahl der ungültigen Zweitstimmen: Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen: Gujjula, Ravindra - SPD Blechinger, Beate - CDU Kaiser-Nicht, Kerstin - PDS Kunath, Uwe - GRÜNE/B Krause, Heiko - FDP 790 Paschke, Wolfgang - AfW Eggert, Mirko - Offensive D Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU Partei des Demokratischen Sozialismus - PDS DEUTSCHE VOLKSUNION - DVU BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE/B Freie Demokratische Partei - FDP 379 Allianz Unabhängiger Bürger - Brandenburg e.v. AUB-Brandenburg 142 Deutsche Kommunistische Partei - DKP 94 DIE GRAUEN Graue Panther - GRAUE 293 FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS - Familie Plus-Bürger-und Wählerinitiative für Brandenburg - 50 Plus 147 Ja zu Brandenburg - JA 68 Partei Rechtsstaatlicher Offensive - Offensive D 128 Pro Brandenburg / Bürger rettet Brandenburg - BRB 84 Im Wahlkreis 32 wurde die Bewerberin Frau Kerstin Kaiser-Nicht als Abgeordnete des 4. Landtages Brandenburg gewählt. Das endgültige Wahlergebnis wurde am in der öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 32, 33 und 34 ermittelt und festgestellt. Bekanntmachung Wohnungsbaugesellschaft Rüdersdorf mbh Straße der Jugend 32

10 15562 Rüdersdorf bei Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 Der Gesellschafter hat am 20. Oktober 2004 den Jahresabschluss 2003 festgestellt. Der Bestätigungsvermerk, der Lagebericht, der Anhang mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, der Bericht sowie der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des Gremiums der Gesellschafterversammlung ist beim Handelsregistergericht Frankfurt (Oder) unter Nummer HRB 1190 eingereicht worden. Rüdersdorf bei Berlin im November 2004 gez. Mothes Geschäftsführer Bekanntmachung Wärmeversorgungsgesellschaft Rüdersdorf mbh Friedrich-Engels-Ring Rüdersdorf bei Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003 Der Gesellschafter hat am 20. Oktober 2004 den Jahresabschluss 2003 festgestellt. Der Bestätigungsvermerk, der Lagebericht, der Anhang mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, der Bericht sowie der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des Gremiums der Gesellschafterversammlung ist beim Handelsregistergericht Frankfurt (Oder) unter Nummer HRB 6030 eingereicht worden. Rüdersdorf bei Berlin im November 2003 gez. Mothes Geschäftsführer Ende des Amtsblattes

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