Wohnvertrag. und der Lebenshilfe, Sektion...für die Einrichtung..., vertreten durch

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1 Whnvertrag zwischen dem Kunden... den Eltern... dem Sachwalter... und der Lebenshilfe, Sektin...für die Einrichtung..., vertreten durch Beginn am... Abgeschlssen bis...( auf unbestimmte Zeit) 1. Leistungen Die Lebenshilfe stellt dem Kunden flgende Leistungen zur Verfügung: a) Unterkunft in...( Ein- der Mehrbettzimmer, Zimmereinrichtung etc., Gemeinschaftsräumlichkeiten, Wäscheversrgung und Reinigung der Räumlichkeiten) b) Grundlesitungen: Verpflegung: (Vlle, Diät bei Bedarf) Pflege und Begleitung: (begleitungsfreie Zeiten, Rufbereitschaft in der Nacht, Beschaffung, Medikamente, Pflege bei Erkrankungen, Unterstützung des Kunden in persönlichen Angelegenheiten) medizinischen und therapeutischen Leistungen: (wie etwa die Anwesenheit und Erreichbarkeit vn Ärzten, anderen Therapeuten und Szialarbeitern, swie die Ausstattung für die Erbringung slcher Leistungen); c) snstigen Dienstleistungen, die vn dritten Persnen erbracht werden: d) sziale und kulturelle Betreuung: (wie etwa Bildungs-, Beschäftigungs- und Kulturveranstaltungen), wie beispielsweise Ausflüge, Urlaube etc. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Kunden an diesen Angebten teilzunehmen. Anmerkung: Die Leistungen sind genau zu definieren, da der Träger zur Erbringung vn allen im Vertrag ausgewiesenen Leistungen verpflichtet ist!!! Das Entgelt für den Heimplatz und die angeführten Leistungen beträgt mnatlich. Davn entfallen: Für die Unterkunft., für die Verpflegung und Grundlesitung, swie für snstige Leistungen

2 Anmerkung: Eine Aufgliederung des Entgelts ist im Gesetz zwingend vrgeschrieben!!! Das Entgelt wird zur Gänze / teilweise mittels Förderungen gedeckt. Für die rechtzeitige Geltendmachung der Förderungen verantwrtlich ist.. Haftung für Kstbarkleiten: Die Lebenshilfe haftet für vm Kunden eingebrachte Kstbarkeiten, Geld und Wertpapiere, die der Lebenshilfe nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, nur bis zur Höhe vn Eur 550,, darüber hinausgehend nur bei Verschulden der Lebenshilfe der ihres Persnals. Für eine darüber hinausgehende Haushaltsversicherung ist der Kunde selbst verantwrtlich. Im Falle der ausdrücklichen Übernahme vn Wertgegenständen haftet die Lebenshilfe unabhängig vn der Höhe. Anmerkung: Würde diese Bestimmung nicht im Vertrag sein, würde die Einrichtung unbegrenzt haften!!! Kautin: Die Kautin beträgt 300,-- (dreihundert Eur) und dient der Abdeckung vn Entgelt-, Schadenersatz bzw. Bereicherungsansprüchen gegen den Kunden. Die Lebenshilfe hat die Kautin auf ein gesndertes Treuhandknt einzuzahlen. Im Fall der Inanspruchnahme der Kautin sind der Kunde, sein gesetzlicher Vertreter swie eine allfällige Vertrauenspersn (Punkt 5. dieses Vertrages) schriftlich zu verständigen, und zwar unter Angabe der Gründe, die die Lebenshilfe zur Inanspruchnahme bewgen haben. Höhere Kautinen sind nur zulässig, wenn keine Leistungen aus BHG der SHG erflgt sind. Überhaupt verbten sind alle Leistungen, die hne Gegenleistung erflgen, wie etwa Baukstenzuschüsse!!!! Verschwiegenheit: Die Lebenshilfe und ihre MitarbeiterInnen sind hinsichtlich aller sensiblen und nicht-sensiblen Daten, aller Tatsachen und Geheimnisse, die aus dem Betreuungsverhältnis bekannt werden, zur Verschwiegenheit verpflichtet, sweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen. Sweit für die Beantragung vn Förderungen die Weitergabe vn kundenspezifischen Daten ntwendig sein sllte, erteilt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung. Dem Kunden ist bekannt, dass er die Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Sllte aufgrund der Verweigerung der Zustimmung zur Datenweitergabe eine Förderung für diesen Vertrag nicht bewilligt werden, ist der der Lebenshilfe dadurch angefallenen finanziellen Ausfall vm Kunden zu tragen. Diese Bestimmung entspricht dem geltenden Datenschutzgesetz! 2. Aufnahmevraussetzungen Bescheid Befunde (mediz. und pädag.) Aufnahmegespräch Entscheidung der Leitung Prbemnat

3 3. Rechte des Kunden Der Kunde hat insbesndere flgende Persönlichkeitsrechte: a) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf anständige Begegnung, auf Selbstbestimmung swie auf Achtung der Privat- und Intimsphäre, b) Recht auf Wahrung des Brief-, Pst- und Fernmeldegeheimnisses, c) Recht auf plitische und religiöse Selbstbestimmung, auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlung und auf die Bildung vn Vereinigungen, insbesndere zur Durchsetzung der Interessen der Heimbewhner, d) Recht auf Verkehr mit der Außenwelt, auf Besuch durch Angehörige und Bekannte und auf Benützung vn Fernsprechern, e) Recht auf Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung und Herkunft, der Rasse, der Sprache, der plitischen Überzeugung und des religiösen Bekenntnisses, f) Recht auf zeitgemäße medizinische Versrgung, auf freie Arzt- und Therapiewahl und auf eine adäquate Schmerzbehandlung swie g) Recht auf persönliche Kleidung und auf eigene Einrichtungsgegenstände Diese Bestimmung flgt dem geltenden Gesetzestext und ist im Gesetz zwingend vrgesehen!!!! 4. Pflichten des Kunden a) Der Kunde ist verpflichtet beim Verlassen des Hauses bzw. bei vrübergehender Abwesenheit über die Nacht hinaus unverzüglich die Hausleitung zu infrmieren. b) Besuche sind Tage vrher bei der Hausleitung vranzumelden. c) Die diesem Vertrag angeheftete Hausrdnung ist vm Kunden einzuhalten. d) Die Ksten einer Telefnbenützung sind vm Kunden zu tragen. Zu diesem Zweck wird mnatlich eine Gesprächsaufstellung seitens der Lebenshilfe erstellt und dem Kunden zur Bezahlung binnen.. übermittelt. Die Ksten der Telefnate ergeben sich aus dem Tarif des jeweiligen Telefnanbieters. e) Der Kunde verpflichtet sich zur Leistung flgender Arbeiten: (Reinigung, Kchen, Einkaufen, Schneeräumung, etc.) Diese Bestimmung kann sich nach den örtlichen Gegebenheiten verändern. S könnte eventuell ein Telefnanschluss direkt zwischen Bewhner und Telefnanbieter geregelt sein. Ein Anführen der Verpflichtungen des Bewhners sllte ausführlich sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Verpflichtungen des Bewhners müssen im Vertrag angeführt werden und können nicht später mündlich angerdnet/vereinbart werden!!!!! Im Fall der Verletzung der Pflichten durch den Kunden kann die Lebenshilfe ihn ermahnen. Zu diesem Zweck hat die Lebenshilfe den Kunden zu einem Gespräch einzuladen. Vn diesem Termin sind auch der gesetzliche Vertreter und eine allfällig vm Kunden namhaft gemachte Vertrauenspersn mit eingeschriebenem Brief zu verständigen.

4 Das ist das vm Gesetzgeber vrgesehene Przdere! 5. Vertrauenspersn Der Kunde hat das Recht, der Lebenshilfe jederzeit eine Vertrauenspersn namhaft zu machen und auch jederzeit die Vertrauenspersn zu wechseln. Der Kunde macht derzeit Herrn/Frau, Beruf, Adresse, Telefnnummer, als Vertrauenspersn namhaft. Die Vertrauenspersn ist vm Bewhner namhaft zu machen. Weder Träger nch Sachwalter haben auf diese Entscheidung rechtlichen Einfluss!!!! 6. Beendigung des Vertrages Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer einmnatigen Kündigungsfrist jeweils zum Mnatsende kündigen. In diesem Fall ist die Lebenshilfe verpflichtet, dem Kunden, seinem gesetzlichen Vertreter und einer allfälligen Vertrauenspersn unverzüglich nach Erhalt der Kündigung diese schriftlich zu bestätigen. Die Lebenshilfe kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigen Gründen schriftlich unter Angabe der Gründe kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesndere vr, wenn a) der Betrieb der Räumlichkeiten, in welchen sich die Whnung des Kunden befindet, eingestellt der wesentlich eingeschränkt wird; b) der Gesundheitszustand des Kunden sich s verändert hat, dass die sachgerechte und medizinisch gebtene Betreuung und Pflege im Heim nicht mehr durchgeführt werden können; c) der Kunde den Betrieb der Whneinrichtung trtz einer Ermahnung der Lebenshilfe2) und trtz der vn dieser dagegen ergriffenen zumutbaren Maßnahmen zur Abhilfe frtgesetzt derart schwer stört, dass der Lebenshilfe der den anderen Bewhnern sein weiterer Aufenthalt im Heim nicht mehr zugemutet werden kann, der d) der Kunde die Beantragung vn Fördermitteln verhindert bzw. trtz einer nach Eintritt der Fälligkeit erflgten Ermahnung mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Mnate in Verzug ist. Die Kündigungsfrist beträgt in den Fällen gemäß lit. b)bis d) einen Mnat, im Fall vn lit. a) drei Mnate mit Wirkung der Kündigung zum Mnatsletzten. Die Bestimmung flgt dem Gesetzestext. Es können weitere gleichwertige wichtige Gründe in den Vertrag aufgenmmen werden. Das Przedere ist jedenfalls einzuhalten, da die Kündigung im Rahmen einer Räumungsklage gegenstandsls wird, wenn gegen die zwingenden Bestimmungen verstßen wurde. Im Fall des Tdes des Bewhners ist die Lebenshilfe berechtigt, das Eigentum des Bewhners aus den vn diesem bisher benützten Räumlichkeiten zu entfernen und in geeigneten Abstellräumlichkeiten zu verwahren. Dafür steht der Lebenshilfe eine Lagergebühr vn.pr Tag zu. Sllten diese Gegenstände nicht innerhalb vn drei Mnaten vn den Rechtsnach-

5 flgern abgehlt wrden sein, gehen die Sachen ins Eigentum der Lebenshilfe über. Allfällige Entsrgungsksten sind vm Nachlass zu tragen. Würde das nicht vereinbart werden, dürfte die Lebenshilfe die Gegenstände nicht einmal aus dem Zimmer entfernen, sweit der Nachlass nicht zustimmt. Oft gibt es aber erst nach drei Mnaten (der später) Nachlassberechtigte. Eine Regelung, wnach der Nachlass in kürzerer Zeit ins Eigentum der Lebenshilfe übergeht entspricht nicht dem Gesetz und ist unzulässig. 7. Vertragsänderungen Der Bewhner stimmt einer allfälligen Verlegung in ein anderes gleichwertiges Zimmer der Lebenshilfe zu, sweit das aus sachlich gerechtfertigten Gründen erflgt. Sachlich gerechtfertigt ist jedenfalls eine Verlegung aufgrund vn Umbauarbeiten der aus therapeutischen Gründen. Eine Verlegung in ein anderes Haus der Lebenshilfe bedarf jedenfalls der Zustimmung des Bewhners bzw. seines gesetzlichen Vertreters. Alle anderen Eingriffe in den Vertrag sind unzulässig und können nur in Übereinkunft mit dem Bewhner bzw. dessen gesetzlichen Vertreter erflgen. Eine über diese Bestimmung hinausgehende Zustimmung für die Zukunft ist nach 6 KSchG unzulässig. 8. Genehmigungspflicht Dieser Vertrag bedarf / bedarf nicht der Genehmigung durch das Sachwaltergericht. Wurde der Vertrag durch den Sachwalter abgeschlssen,bedarf er der Zustimmung durch das Sachwaltergericht!!!!! 7. Gerichtsstand und Erfüllungsrt

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