Aufstellung der Haushalte 2014 und 2015 für die Produktpläne Wirtschaft, Arbeit und Häfen

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1 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, d Herr Helmbrecht Tel Vorlage Nr. 18/367-L/S für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am Aufstellung der Haushalte 2014 und 2015 für die Produktpläne Wirtschaft, Arbeit und Häfen A. Problem / Lösung 1. Vorbemerkung / Eckwerte / Verfahren 1.1 Am 09. April 2013 hat der Senat den Finanzrahmen 2012/2017 sowie die von den Ressorts bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2014 und 2015 zu beachtenden Eckwerte beschlossen. Bremen hat sich in der Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen verpflichtet, das strukturelle Finanzierungsdefizit im Zeitraum 2011 bis 2020 in jährlichen Schritten von rd. 120 Mio. vollständig abzubauen. Im Gegenzug erhält Bremen jährlich Konsolidierungshilfen in Höhe von 300 Mio. unter der Voraussetzung, dass Bremen die entsprechenden Vorgaben einhält. Die Fortschreibung des Finanzrahmens für die Jahre bis 2017 stellt hierzu dar, wie unter diesen Vorzeichen die Anforderungen des Konsolidierungskurses im Planungszeitraum eingehalten und zugleich die Chancen für eine erfolgreiche Fortsetzung des mit dem Bund vereinbarten Sanierungskurses bis 2020 erhalten werden könnten. Angesichts des einzuhaltenden Konsolidierungspfades werden politische Schwerpunkte durch Kompensation im übrigen Haushalt, d. h. durch Ressortumlagen über den Gesamthaushalt, finanziert werden.

2 In den Eckwert-Vorschlägen sind u.a folgende Setzungen eingegangen (vgl. im Einzelnen die o.g. Senatsvorlage): - Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 0,5 %-Punkte ab 2014, - Übertragung der Tarifeffekte des Tv-L 2013 / 2014 auf Beamte und Versorgungsempfänger bei den aus dem Kernhaushalt zu finanzierenden Personalausgaben, - Verwendung von Steuer-Mehreinnahmen für die Schwerpunktbereiche Bildung und KHT-Betreung, - Nutzung von jeweils 5,5 Mio. aus dem Treuhandvermögen für Bürgschaften in den Jahren 2014 und 2015 noch, - Verwendung der eingestellten Reservebeträgen (45,0 Mio. p. a.) für die Anteile Bremerhavens an den erhöhten Grundsicherungsbeträgen (9,4 Mio. p. a.), Personalmehrbedarfe (3,0 Mio. p. a.), Aufstockungen des Ausgaberahmens für sonstige konsumtive Positionen (27,0 Mio. p. a.) Risikofonds für weitere Aufstellungsbzw. Vollzugsprobleme (5,6 Mio. p. a.), - zur Gewährleistung einer realisierbaren Ausgabenentwicklung bei den sonstigen, nicht in Form von Vorabdotierungen berücksichtigten konsumtiven Ausgaben von - 1,5 % in beiden Aufstellungsjahren Mehrausgaben von 30,1 Mio. (2014) bzw. 33,5 Mio. (2015), - Bereitstellung von aus den Reservebeträgen finanzierte Risikovorsorge (5,6 Mio. ) um Mehrausgaben in Höhe von 10 Mio. p. a. für Sozialhilfeleistungen - Absenkung der investiven Einnahmen im Saldo aus erwarteten Mindereinnahmen (EFRE und KiföG-Zahlungen) und leicht erhöhten Vorgaben für alle übrigen Einnahmepositionen (Überrollung der Anschläge 2013) um 11,2 Mio. (2014) bzw. 7,2 Mio. (2015). Des Weiteren wurden für die Bereiche Wirtschaft, Arbeit und Häfen noch folgende bereichsspezifische Positionen berücksichtigt: - bei den konsumtiven Einnahmen und Ausgaben wurden Durchlaufende Posten / Drittmittel (wie EFRE-Programm, ESF-Programm, Ausgleichsabgabe, Entschädigungsleistungen) für die Bereiche Wirtschaft und Arbeit eingestellt, - zu dem wurde bei den konsumtiven Ausgaben im Bereich Arbeit zur Kompensation von wegfallenden ESF-Mitteln in der neuen Förderperiode und Arbeitsmarktmitteln ein Betrag von 4,0 Mio. / p.a. als Vorabdotierung bereitgestellt. Aus diesem Finanzrahmen und den skizzierten Prämissen wurden die Eckwerte-Vorschläge der jährlichen Produktplanhaushalte abgeleitet. Insgesamt werden damit in den Produktplänen Wirtschaft, Arbeit und Häfen die notwendigen Handlungsspielräume abgedeckt. Seite 2

3 So steht für den Produktplan 71/Wirtschaft auch im Haushalt 2014/2015 an investiven Ausgaben trotz allgemeiner Kürzungen mit rund 63 Mio. (2014) und rund 65 Mio. (2015) ein annähernd hohes Niveau wie in den beiden Vorjahren zur Verfügung. Zwar sind auch aus diesem Volumen im Wesentlichen bereits beschlossene Maßnahmen und institutionelle Förderungen zu finanzieren. Doch es bleiben 2014 insb. im Rahmen des EFRE- Programms rund 10 Mio. an nicht gebundenen Mitteln, über deren Verwendung noch zu beschließen ist. Im Jahre 2015 stehen insg. knapp 39 Mio. an freien Mitteln zur Verfügung (davon rd. 25 Mio. über Drittmittel-Programme). Im Produktplan 81/Häfen steigen die investiven Eckwerte im Vergleich zu den Vorjahren an. Dies bildet die politische und finanzielle Schwerpunktsetzung ab, die der Senat mit dem Beschluss zum Bau des OTB getroffen hat. Der Produktplan 31/Arbeit ist geprägt durch seinen hohen konsumtiven Anteil. Um die ab 2014 zurückgehenden ESF-Mitteln zu ersetzen, sehen die Eckwerte vor, hier künftig bremische Haushaltsmittel einzusetzen. So kann auch künftig eine effektive Arbeitsmarktpolitik gestaltet werden.. Mit dieser Eckwertfestsetzung können somit zentrale Projekte des Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Häfen fortgesetzt bzw. begonnen werden und damit politische Schwerpunkte des Ressorts umgesetzt werden. Weitergehender Bedarfe an wirtschaftsfördernden Maßnahmen sind in der Anlage 10 aufgezeigt. Dort sind Anmeldungen zu Beginn der Haushaltsverhandlungen aufgeführt, die Projektvorschläge ungeachtet der bestehenden Haushaltsnotlage beinhalten und Ausgangslage für die weiteren Verhandlungen und letztlich die Prioritätensetzung des Senats waren. Der Senat hat in seiner Sitzung am deshalb beschlossen, zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der Koalition weitere finanzielle Spielräume ergänzend zur Haushaltsfinanzierung heranzuziehen. Im Haushaltsvollzug des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wird eine flexible Bewirtschaftung bei größtmöglicher Transparenz zugelassen. Hierzu sind nicht nur die beiden Produktpläne 71 Wirtschaft und 81 Häfen gegenseitig deckungsfähig. Auch in den weiteren Ge- Seite 3

4 schäftsbereichen der Ressorts Wirtschaft und Häfen (d.h. zugeordnete Ämter, Gesellschaften und Sondervermögen) sind jegliche Spielräume zu nutzen, um eine Umsetzung der wirtschaftspolitischen Schwerpunktprojekte voranzutreiben. Die parlamentarischen Gremien sind hierbei einzubeziehen. In der Anlage 1 sind die für das Ressort Wirtschaft, Arbeit und Häfen geltenden Eckwerte zusammenfassend dargestellt. Im Vergleich zum Haushalt 2013 sind die konsumtiven Ausgaben im Wesentlichen fortgeschrieben worden. Allerdings muss außerhalb der Vorabdotierungen eine allgemeine Kürzung von -1,5% je Haushaltsjahr umgesetzt werden. Dies erfolgt weitgehend gleichmäßig über die verschiedenen Haushaltsstellen. Einige Positionen wie z.b. die Verbraucherzentrale oder kleinere Einrichtungen wie die Stadtteilinitiativen bleiben von Kürzungen ausgenommen. Auch ein neu aufgenommener Betriebskostenzuschuss für das Universum ist durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert. Personalhaushalt Während sich im PPL 31 der Personalbestand gemäß dem vorgegebenen Abbaupfad verringert hat, haben sich in den Bereichen Wirtschaft und Häfen in den vergangenen Jahren strukturelle Zielzahlüberschreitungen entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat das Ressort ein Personalkonzept entwickelt und mit der Senatorin für Finanzen abgestimmt. Um diese Überschreitungen abzubauen wird einerseits das Ressort durch Eigenanstrengungen/Stellenstreichungen den Überhang um 14 Stellen abbauen. Zum anderen wird durch die SF zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit eine Korrektur der Zielzahlen für die genannten Bereiche um 14 zusätzliche Stellen einschließlich einer Anpassung der Budgetierung vorgenommen. Allerdings steht der Abschluss eines diesbezüglichen Kontraktes noch aus. Im weiteren Verfahren wird die Aufstockung noch eingearbeitet. Zuordnung Refinanziertes Personal in den Kernhaushalt. Im Personalhaushalt der Kernverwaltung sind Refinanzierungen innerhalb von Produktplänen nach den aktuell beschlossen Aufstellungsrichtlinien nicht länger möglich. Im Produkthaushalt des Bereichs Wirtschaft sind bis- Seite 4

5 lang 3 Stellen des Geologischen Dienstes und 1,75 Stellen für das ehemalige WAP aus dem Sachhaushalt finanziert worden. Im Zuge dieses Aufstellungsverfahrens werden zur Bereinigung die entsprechenden Mittel des Sachhaushalt in den Personalhaushalt verlagert. Des Weiteren erfolgt im Personalhaushalt eine Aufstockung der Zielzahlen und die künftige Einbeziehung dieser Stellen in das PEP. Integration des Personals der bba: Im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode wurde vereinbart, dass die bremer und bremerhavener arbeit gmbh (bba) aufgelöst werden soll, um sie kostengünstiger als Eigenbetrieb oder im Arbeitsressort zu organisieren. Am hat der Senat die Verschmelzung bzw. Rückführung der bba auf die Freie Hansestadt Bremen Land- als Rechtsnachfolgerin beschlossen. Der Personalhaushalt des Bereichs Arbeit wurde in einem Abstimmungsprozess zwischen Fach- und Finanzressort um die erforderlichen Stellen aufgestockt. Im Februar 2013 sind mit der SF für die Zeit nach der Integration der bba in das Ressort die Personal-Zielzahlen (ab 2013) festgelegt worden und in den Eckwerten vom berücksichtigt. Für 2013 wurde eine Zielzahl bzw. ein Ausgangswert von 34,3 VZÄ festgelegt. Die Produktgruppe ist als bürgernahe Produktgruppe einzustufen, so dass für die Folgejahre ab 2014 (2013 bleibt unverändert) eine PEP-Quote von 1,6% anzusetzen ist. Die ehemalige bba wurde im Wesentlichen aus dem Sachhaushalt des Arbeitsressorts finanziert. Daher ist das hierfür benötigte Personalbudget aus dem Sachhaushalt umzuschichten. 1.2 Nach der Terminplanung für die Haushaltsaufstellung sind die Haushaltsentwürfe von den Ressorts bis zum im SAP-Verfahren zu erstellen und dem Finanzressort zuzuleiten. Neben der kameralen Darstellung des Haushalts wird ein Produktgruppenhaushalt aufgestellt, der in Form von Produktplanblättern, Produktbereichsblättern und Produktgruppenblättern vorgelegt wird (vgl. Anlage 3, 5, und 7). Seite 5

6 Der Produktplan 71 (Wirtschaft) gliedert sich in die beiden Produktbereiche (Wirtschaftsstrukturpolitik) und (Sektorale Wirtschaftsförderung / Sonstiges). Die Produktbereiche sind identisch mit den Produktgruppen. Der Produktplan 31 (Arbeit) gliedert sich in folgende Produktbereiche: (Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm) mit der gleichlautenden Produktgruppe und mit der Produktgruppe Arbeitsförderung im Land Bremen (Soziale Sicherheit) mit den beiden Produktgruppen (Versorgungsamt) und (Lastenausgleich, Wiedergutmachung) (Sonstiges Arbeit) mit der Produktgruppe (Senatorische Angelegenheiten) Der Produktplan 81 (Häfen) ist identisch mit dem Produktbereich Dieser Produktbereich besteht aus der Produktgruppe , in der insbesondere die Ausgaben für den Hafenbetrieb veranschlagt sind, und der Produktgruppe , die den Haushalt der selbständigen Hafenbehörde (HBH) umfasst. 1.3 Für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Haushalte, die nach Art. 131 a der Landesverfassung grundsätzlich eine Kreditaufnahme nur bis zur Höhe der Investitionen und nicht zur Deckung konsumtiver Ausgaben gestattet, werden die Produkthaushalte um Darstellungen ergänzt, aus denen hervorgeht, dass die veranschlagten Ausgaben in der veranschlagten Höhe nach gesetzlichen Vorgaben oder aus sonstigen zwingenden Gründen dem Grund und der Höhe nach erforderlich sind und alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Die entsprechenden Darstellungen sollen von den Fachdeputationen bestätigt werden; sie sind als Anlage 8 beigefügt. 2. Produktbereich (Wirtschaftsstrukturpolitik) 2.1 Für die Aufgabenfelder der Wirtschaftsstrukturpolitik sind in den Haushalten 2014 / 2015 konsumtive Ausgaben i.h.v. 25,6 Mio. bzw. 25,2 Mio. sowie investive Ausgaben (ohne Zinsen) in Höhe von 62,102 Mio. bzw. 64,835 Mio. vorgesehen. Hinzu kommen 10,701 bzw. 3,643 Mio. für die Seite 6

7 Tilgungen an den Bremer Kapitaldienstfonds. Die investiven Ausgaben der Wirtschaftsförderung belaufen sich damit für den Doppelhaushalt auf insgesamt rd. 72,803 Mio. für 2014 und 68,478 Mio. für Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Haushaltsplans verwiesen. Der entsprechende Produkthaushalt ist als Anlage 3 beigefügt. Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die erforderlichen Beträge für die Drittmittelprogramme, die Mittel für die beliehenen Förderprogramme sowie die Mittel für die Zinsen und Tilgungen bei den Kapitaldienstfinanzierungen veranschlagt worden. Ferner sind die vordringlich zu erfüllenden Verpflichtungen für die in der Durchführung befindlichen Einzelprojekte und die institutionellen Förderungen berücksichtigt worden. Hierbei ist die strukturelle Umstellung der institutionellen Förderung, die im Jahr 2012 eingeleitet wurde, entsprechend berücksichtigt. Für das laufende Jahr wird der Fachdeputation noch eine diesbezügliche Vorlage zur Beratung vorgelegt. Die investiven Projekte stehen unter der o.a. skizzierten wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzung des Senats. Zielsetzung ist, dass durch die Vermarktung von Flächen positive regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden (Einnahmen generieren, Arbeitsplätze schaffen z.b. Hansalinie, Überseestadt, Erschließungmaßnahmen für die Offshoreindustrie im Bereich südlicher Fischereihafen) bzw. die vorhandenen Mittel für die Absicherung zukunftsweisender Projekte genutzt werden (Innovationsförderung, FuE-Meile Bremerhaven, Innenstadtentwicklung). Hierbei ist zu beachten, dass im Haushaltsjahr ohne die o.a. Flexibilität mit den Gesellschaften und Sondervermögen - die Vorverpflichtungen aus beschlossenen Maßnahmen die Handlungsspielräume für neue Maßnahmen auf das EFRE-Programm mit rd. 10 Mio. einschränken. Das Haushaltsjahr 2015 bietet deutlichere Gestaltungsmöglichkeiten mit rd. 25 Mio. aus Drittmittelprogrammen und 13,7 Mio. aus Landesmitteln. Für beschlossene und geplante investive Projekte sind Mittel für die Jahre 2014 und 2015 in folgendem Umfang veranschlagt worden: Seite 7

8 - 10,9 Mio. für Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen im Fischereihafen Bremerhaven - Offshore Windenergie - 6,0 Mio. für Erschließung im Bereich Überseestadt - 15,8 Mio. für sonstige Gewerbeflächenerschließungen in Bremen - 2,4 Mio. insbesondere für Ersatzinvestitionen im Sondervermögen Gewerbeflächen (Teilvermögen Veranstaltungsflächen) - 3,3 Mio. Innovation (Infrastruktur, Innovationsberatung). 2.2 Die Ausgabeanschläge für Drittmittelprogramme summieren sich auf rd. 32,6 Mio. im Jahre 2014 und 33,9 Mio. im Jahre Für das EU-Programm EFRE 2007 bis 2013 werden für den Doppelhaushalt im Kapitel 0709 insges. rd. 43,43 Mio. veranschlagt, die unabhängig vom Eingang der EU-Mittel ausgezahlt werden können und müssen, denn die Ausfinanzierungsfrist für dieses Programm endet am Diese Ausgaben werden wie bisher zentral im Kapitel 0709 (EU-Programme / Planung) veranschlagt. Durch dieses Programm soll der Strukturwandel hin zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft begleitet und der Innovations- und Wissenschaftsstandort Bremen gestärkt werden. Das Wirtschaftsressort wird für die gesamte Laufzeit über ein Programmvolumen von rd. 150 Mio. verfügen können, das in Höhe von rd. 90 Mio. aus Zahlungen der EU und in Höhe von 60 Mio. aus bremischen Komplementärmitteln finanziert werden soll. In den einzelnen Fonds der Wirtschaftsstrukturpolitik werden für die Finanzierung der EU-Projekte keine Anschläge gebildet; zur Finanzierung der laufenden EU-Projekte erfolgt die Aufstockung der einzelnen Fonds im Haushaltsvollzug unter Berücksichtigung der Liquiditätsbedarfe der einzelnen Projekte aus den zentral veranschlagten Mitteln. Für das neue EU-Programm EFRE 2014 bis 2020 werden für den Doppelhaushalt im Kapitel 0709 in ,84 Mio. und im ,44 Mio. veranschlagt, die wie im laufenden EU-Programm unabhängig vom Eingang der EU-Mittel ausgezahlt werden können. Diese Ausgaben werden zentral im Kapitel 0709 (EU-Programme / Planung) veranschlagt. Seite 8

9 Im Kapitel 0709 werden außerdem die Einnahmen und Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur -GRW- veranschlagt. Die Ausgabeanschläge werden auf der Basis der vom Bund erteilten bzw. zu erwartenden Ausgabeermächtigungen mit rd. 4,3 Mio. für das Jahr 2014 und rd. 5,0 Mio. für das Jahr 2015 gebildet. Daraus werden Infrastrukturmaßnahmen und Investitionszuschüsse finanziert. Der Bund erstattet 50 % der Ausgaben. Die weiteren Drittmittelprogramme betreffen das EU-Programm für den Bereich der Fischwirtschaft (EFF) und das neue Programm (EMFF), das an die Stelle des auslaufenden Programms FIAF getreten ist und die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz -GAK- für den Bereich der Fischwirtschaft. Die Mittel für beide Programme werden im Kapitel 0706 (Sonderprogramm Bremerhaven) mit insgesamt 4,13 Mio. im Haushalt 2014 und 3,4 Mio. im Haushalt 2015 veranschlagt. 2.3 Für die von der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) durchzuführenden Förderprogramme werden im Kapitel für das Jahr ,4 Mio. (2,4 für die BAB und 1,0 für die BIS) und - für das Jahr ,8 Mio. (2,7 für die BAB und 1,1 für die BIS) veranschlagt. Durch die sehr weitgehende und erfolgreiche Umstellung auf Darlehensförderung bei Investitions- und Forschungsförderung müssen hier erhebliche Förderungen nicht durch den Haushalt finanziert werden, sondern werden von der BAB durch Eigenmittel dargestellt. Das Anschlussinvestitionsprogramm (AIP) ist bereits ab 2008 in den Grundhaushalt der betroffenen Ressorts integriert worden (vgl. Ziff. 1.1). Die für die auslaufenden Projekte und Kapitaldienstfinanzierungen erforderlichen Mittel werden im Produktplan Wirtschaft in den Kapiteln 0715 bis 0717 veranschlagt. Während im Haushalt 2013 noch 24,4 Mio. veranschlagt sind, werden für die Jahre 2014 und 2015 nur noch 16,4 bzw. 8,2 Mio. benötigt, weil diverse Großprojekte inzwischen finanziell abgeschlossen werden konnten. Seite 9

10 2.4 Sondervermögen Die durch Landes- bzw. Ortsgesetz gegründeten Sondervermögen Gewerbeflächen und das Sondervermögen Überseestadt umfassen die bremischen Gewerbegrundstücke und Veranstaltungsflächen. Die Geschäftsführung erfolgt gegen Entgelt für die einzelnen Teilsondervermögen jeweils durch die WFB bzw. die BIS. Für die Sondervermögen sind Wirtschaftspläne aufzustellen und dem bremischen Haushalt beizufügen. Die Zuführungen Bremens an die Sondervermögen werden projektbezogen auf der Grundlage von Beschlüssen der zuständigen Gremien aus den Mitteln für Wirtschaftsstrukturpolitik finanziert. Die Wirtschaftspläne der Sondervermögen Gewerbeflächen und Überseestadt werden der Deputation gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Erwirtschaftete Erträge in den Sondervermögendes SWAH stehen dem Ressort zur Realisierung der o.g. Schwerpunktprojekte zur Verfügung. Dies ist durch entsprechende Gremien-Beschlussfassung bzw. ggf. durch Anpassung der Wirtschaftspläne sicherzustellen. Ferner können in den Jahren 2013/2014/2015 nicht verausgabte investive Mittel projektbezogen den Sondervermögen zugeführt werden. 2.5 Einnahmen Auf der Einnahmeseite sind insbesondere die Ansprüche des Wirtschaftsressorts aus den EU-Programmen EFRE mit jährlich in ,8 Mio. bzw ,5 Mio. und dem Programm EFF (Fischwirtschaft) mit jährlich 1,3 Mio. bzw. 1,3 Mio. veranschlagt. Für das EFRE-Programm wurden darüber hinaus auf Grund der zentralen Zuständigkeit des Wirtschaftsressorts auch die anteiligen EU-Mittel für für die beteiligten Ressorts im Produktplan Wirtschaft veranschlagt. Für das neue EFRE-Programm sind 0,84 Mio. konsumtiv und 3,4 Mio. investiv als Einnahmen veranschlagt. Sie können nach dem bisherigen Verhandlungsstand auf europäischer und nationaler Ebene als Seite 10

11 gesichert angesehen werden, wenn auch insgesamt das Mittelvolumen gegenüber der aktuellen Förderperiode merklich zurückgehen dürfte. Für die Projekte der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) sind Einnahmen vom Bund in Höhe von insgesamt 4,65 Mio. eingeplant. Weitere Einnahmen vom Bund sind für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den Bereich der Fischwirtschaft in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. veranschlagt. Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2014 Einnahmen in Höhe von 21,5 Mio. und im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 24,9 Mio. in den Haushalt eingestellt. Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Drittmitteln werden damit vollständig ausgeschöpft. 3. Produktbereich (Sektorale Wirtschaftsförderung / Sonstiges) 3.1 Der Entwurf des Haushaltsplans ist in Anlage 2 enthalten; der diesbezügliche Produkthaushalt ist Bestandteil der Anlage 3. Der Produktbereich enthält u.a. die Eckwerte bzw. Anschläge für die Verbraucherangelegenheiten (Zuschuss an die Verbraucherzentrale), für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) im Bereich der Landwirtschaft, für Beratungsleistungen in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie eine Zuwendung aus der Erstattung der Totalisatorsteuer). Der Zuschuss an die Verbraucherzentrale ist von Kürzungen ausgenommen und mit jährlich rd pro Jahr konstant fortgeschrieben worden, insbesondere um weiterhin die Projektmittel des Bundes für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu komplementieren. 3.2 Förderung des ländlichen Raumes: Die EU beteiligt sich aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in den Jahren 2007 bis 2013 mit einem Betrag von insgesamt rd. 3 Mio.. Die Mittel sollen u. a. zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität im ländlichen Seite 11

12 Raum eingesetzt werden. Mit dem Land Niedersachsen ist ein Staatsvertrag abgeschlossen worden, durch den die Abwicklung auf das Land Niedersachsen übertragen wurde. Im bremischen Haushalt werden daher keine EU-Fördermittel, sondern lediglich die Mittel für die Durchführungskosten veranschlagt. Ergänzend erfolgt eine Finanzierung der Maßnahmen mit Bundesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz -GAK-. Einschließlich bremischer Komplementärmittel werden hierfür jährliche Ausgaben in Höhe von 0,876 Mio. / p.a. veranschlagt, die zur Durchführung an das Land Niedersachsen weiterzuleiten sind. Der Bund erstattet rd. 60 % der Ausgaben. 3.3 Ferner sind im Produktbereich die laufenden Einnahmen und Ausgaben der senatorischen Behörde sowie sonstige allgemeine Einnahmen und Ausgaben veranschlagt. 4 Ergebnisse der Haushaltsveranschlagungen für den Produktplan 71 (Produktbereiche Wirtschaftsstrukturpolitik und Sektoral): Die vorgelegten Haushaltsentwürfe führen zu folgender Struktur der Ausgaben und Einnahmen (Mio. ): Anschlag Entwurf Entwurf Ausgaben: Konsumtive Ausgaben (ohne Zinsen) 30,4 28,6 28,3 Zinsen 1,7 1,3 0,7 Investive Ausgaben 85,4 73,2 68,9 davon Investitionen 66,5 62,5 65,3 davon Tilgung 18,9 10,7 3,6 Summe der Sachausgaben 117,5 103,1 97,9 Personalausgaben 5,6 5,4 5,3 Einnahmen: Konsumtive Einnahmen 3,5 2,2 2,2 Investive Einnahmen 20,8 19,4 22,8 Summe der Einnahmen 24,3 21,6 25,0 Seite 12

13 5. Produktplan 31 (Arbeit) 5.1 Im allgemeinen Haushalt für den Bereich Arbeit muss der Personal- und Sachhaushalt der ehemaligen bba integriert werden (s.o.). Mit der Senatorin für Finanzen wurde vereinbart, dass eine separate Ausweisung dieser Bedarfe bis 2016 im Kapitel 0306 (Arbeitsförderung im Lande Bremen) erfolgen soll, damit eine Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Einspareffekte dieser Maßnahme gegeben ist, Im Produktplan 31 sind in den Haushalten 2014 / 2015 Sachausgaben in Höhe von 28,4 Mio. bzw. 27,3 Mio. vorgesehen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den als Anlage 4 beigefügten Entwurf des Haushaltsplans verwiesen. Der entsprechende Produkthaushalt ist als Anlage 5 beigefügt. In der Senatsvorlage vom wurden die ESF-Mittel in Einnahme und Ausgabe als Vorabdotierung in unveränderter Höhe fortgeschrieben. Da das neue ESF-Programm erheblich reduziert wird, war eine Anpassung in jeweils gleicher Höhe auf der Einnahme- und Ausgabeseite erforderlich. In dem Produktbereich (Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm) werden für das laufende ESF-Programm in 2014 rd. 0,6 Mio. letztmalig als Einnahme veranschlagt. Im neuen ESF- Programm werden in 2014 rd. 6,1 Mio. und in 2015 von rd. 6,45 Mio. vereinnahmt. Für die Verstetigung der regionalen aktiven Arbeitsmarktförderung sind Sachmittel in 2014 von rd. 12,6 Mio. und in 2015 rd. von 12,1 Mio. veranschlagt. Hierin enthalten sind die zur Kompensation der in der EU-Förderperiode erwarteten Halbierung von ESF- und weiteren Arbeitsmarktmitteln dem Arbeitsressort bereitgestellten zusätzlichen Mittel i.h.v. 4,0 Mio. (s.o.). Diese Mittel sind im Haushaltsentwurf 2014/2015 zu sperren bis zur Vorlage eines Konzeptes zur künftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes Bremen. Im Produktbereich (Soziale Sicherheit) belaufen sich die Einnahmen im Doppelhaushalt auf 9,8 bzw. 9,6 Mio.. Im Wesentlichen sind Kostenanteile des Bundes an den Leistungen der Kriegsopferfürsorge und der Seite 13

14 Ausgleichabgabe vorgesehen. An Sachmitteln werden in diesem Produktgruppe (Versorgungsamt) 14,1 bzw. 13,4 Mio. bereitgestellt. Damit werden neben den allgemeinen Kosten des Versorgungsamtes, vor allem Leistungen im Sinne der Ausgleichsabgabe, der Kriegsopferfürsorge und des Opferentschädigungsgesetzes erbracht. Zudem stehen des Weiteren in der Produktgruppe (Lastenausgleich, Wiedergutmachung) 2014 und 2015 rd. 1,4 Mio. p.a. für Lastenausgleichsleistungen und Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetzes zur Verfügung. Das Amt für Integration und Versorgung wird spätestens 2014 seinen Standort zur Doventorscontrescape verlagern. Dieser Umzug ist einmaligen konsumtiven (90 T ) und investiven Kosten (Umbaukosten [370 T ], Aufbau eines Regalsystems [70 T ]) verbunden. Die Mittel für diesen Bedarf sind im Kapitel 0331 veranschlagt. 5.2 Ergebnisse der Haushaltsveranschlagungen für den Produktplan 31: Die vorgelegten Haushaltsentwürfe führen zu folgender Struktur der Ausgaben und Einnahmen (Mio. ): PPL 31 Anschlag Entwurf Entwurf Ausgaben: Konsumtive Ausgaben 33,7 26,5 25,7 Investive Ausgaben 1,0 1,9 1,6 Summe der Sachausgaben 34,7 28,4 27,3 Personalausgaben 6,7 8,6 8,5 Einnahmen: Konsumtive Einnahmen 23,9 17,4 16,9 Investive Einnahmen 0,0 0,0 0,0 Summe der Einnahmen 23,9 17,4 16,9 Seite 14

15 6. Produktplan 81 (Häfen) 6.1 Im Produktbereich sind Ausgaben (ohne Zinsen) in Höhe von 112,8 Mio. für das Jahr 2014 und 111,1 Mio. für das Jahr 2015 sowie Einnahmen in Höhe von jährlich 12,2 Mio. (davon 10,7 Mio. als Hafenlastabgeltung vom Bund) veranschlagt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Entwurf des Haushaltsplans (Anlage 6) und des Produkthaushalts (Anlage 7). In Höhe von 63,6 T (2014) und 62,7 T (2015) wird der Eckwert für konsumtive Ausgaben unterschritten, da diese Beträge im Rahmen der Aufgabenüberleitung (Senatsvorlage vom ) an das Ressort SBUV zu übertragen sind. Im gleichen Zusammenhang steht die Unterschreitung des Einnahmeeckwertes um jährlich 50 T. 6.2 Das Sondervermögen Hafen erhält aus dem bremischen Haushalt (Kapitel 3801) Zuführungen zur Finanzierung der nicht aus Erlösen gedeckten Aufwendungen in einer Gesamtsumme von rd. 102,6 Mio. für das Jahr 2014 und 99,1 Mio. für das Jahr Darin sind die Erstattungen für den Zins- und Tilgungsaufwand für die Kapitaldienstfinanzierungen der Projekte Kaiserschleuse, Jade-Weser-Port, CT III, CT III a, CT IV, Schleuse Oslebshausen und Hafenzuwässerung in Höhe von insgesamt 51,6 Mio. für 2014 und 50,8 Mio. für 2015 enthalten. Aus den Zuführungen an das Sondervermögen Hafen werden im Übrigen die nicht aus Erträgen des Sondervermögens zu deckenden Kosten für die Unterhaltung der Häfen sowie die laufenden Investitionen und Ersatzbeschaffungen im Umfang von insgesamt rd. 51,1 Mio. für 2014 und 48,2 Mio. für 2015 finanziert. Der investive Landeshaushalt ist geprägt durch die Finanzierung des Offshore-Terminals-Bremerhaven mit 18,0 Mio. in 2014 und 19,0 Mio. in Für beide Aufstellungsjahre zusammen wurden rd. 20,0 Mio. aus Beteiligungserlösen, 8,5 Mio. mittels Vorabdotierungen und weitere 8,5 Mio. im Rahmen von ressortinternen Prioritätensetzungen bereitgestellt. Seite 15

16 Des Weiteren werden aus dem Häfenhaushalt Investitionsmittel in Höhe von 7,6 Mio. (2014) und 5,3 Mio. (2015) für die Baukosten der Cherburger Straße bereitgestellt. Als Zuführung an das Sondervermögen Fischereihafen werden aus dem Kapitel 0801 jährlich rd. 4,3 Mio. für die wasserseitigen Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen in den Haushalt eingestellt. Für die Sondervermögen sind Wirtschaftspläne aufzustellen und dem bremischen Haushalt beizufügen. Die Wirtschaftspläne werden der Deputation gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Aus den Wirtschaftplänen ergeben sich Einzelheiten hinsichtlich der Erträge, Aufwendungen und Investitionen. Für die Sondervermögen im PPL 81 gilt die unter 2.4 beschriebene Flexibilität in gleicher Weise. Zudem wurden Eckwertverlagerungen in den PPL 96 für zentral bei der Finanzverwaltung angesiedelte IT-Aufgaben und aufgrund einer Aufgabenverlagerung von dem Hafenbereich zu SBUV vorgenommen. 6.3 In einem gesonderten Kapitel 3854 Hafenbehörde werden die Einnahmen und Ausgaben des Hansestadt Bremischen Hafenamtes, das u. a. für den Hafenbetrieb, die Hafensicherheit und nautische Angelegenheiten zuständig ist, veranschlagt. Die Ausgabeansätze betragen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rd. 0,6 Mio., denen Einnahmen in Höhe von jährlich 0,7 Mio. gegenüberstehen. 6.4 Sonstige Ausgaben: Bremen hat sich gegenüber dem Bund vertraglich verpflichtet, die Kosten für den Ausbau der Mittelweser und die Ausbaumaßnahmen am Mittellandkanal anteilig zu finanzieren. Die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Anteilsfinanzierung wird derzeit zwischen dem Bund, Niedersachsen und Bremen verhandelt. Für 2015 ist ein Betrag i.h.v. 2,5 Mio. veranschlagt worden. Die Aufwendungen für die Deichunterhaltung im Hafengebiet Bremerhaven werden im Umfang von jährlich 1 Mio. im bremischen Haushalt ver- Seite 16

17 anschlagt. Ausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus den Deichbeiträgen, die von der Stadtgemeinde Bremerhaven an das Land weitergeleitet werden, geleistet werden. 6.5 Ergebnisse der Haushaltsveranschlagungen für den Produktplan 81 (Häfen): Die vorgelegten Haushaltsentwürfe führen zu folgender Struktur der Ausgaben und Einnahmen (Mio. ): Anschlag Entwurf Entwurf Ausgaben: Konsumtive Ausgaben (ohne Zinsen) 31,4 30,3 29,8 Zinsen 27,7 26,7 25,9 Investive Ausgaben 78,4 82,0 80,8 davon Investitionen 49,1 52,6 51,3 davon Tilgung 29,3 29,4 29,5 Summe der Sachausgaben 137,5 139,0 136,5 Personalausgaben 6,8 6,6 6,5 Einnahmen: Konsumtive Einnahmen 2,3 1,5 1,5 Investive Einnahmen 10,7 10,7 10,7 Summe der Einnahmen 13,0 12,2 12,2 7. Wirtschaftspläne bei institutionellen Förderungen Die Erläuterungen zu den Wirtschaftsplänen der institutionellen Förderungen konnten teilweise noch nicht in den Haushaltsentwürfen dargestellt werden. Dies wird im weiteren Verfahren der Haushaltsaufstellung nachgeholt. Die Zuschüsse werden nach konsumtiven und investiven Mitteln getrennt veranschlagt. Seite 17

18 8. Haushaltstechnische Bereinigungen im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren 2014 / In der weiteren Bearbeitung der Haushaltsentwürfe werden noch einige redaktionelle Anpassungen erforderlich sein. Die Haushaltsvermerke und Erläuterungen werden überarbeitet. Überflüssige Haushaltsstellen werden in Absprache mit der Finanzverwaltung gestrichen. Des Weiteren müssen die Anschläge der innerbremischen Verrechnungen für die Wahrnehmung von Landes-/Gemeindeaufgaben auf der Basis der endgültigen Anschläge berechnet werden. 9. Mitwirkung der Ortsämter Das Ortsamt Vegesack hat einen Beiratsbeschluss vom 25. März 2013 übersandt, wonach der Senat nachdrücklich aufgefordert wird, das Spicarium als unverzichtbarer Teil der Maritimen Meile auch unter einem neuen Betreiber abzusichern. (Anlage 8). Stellungnahme: Der Vertrag mit dem derzeitigen Betreiber läuft bis zum Inwieweit für einen Weiterbetrieb des Spicariums darüberhinaus öffentliche Mittel des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingesetzt werden sollen, bedarf einer grundsätzlichen politischen Entscheidung, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltes 2014/2015 noch nicht getroffen werden kann. Hierzu sind zu nächst Handlungsalternativen zu erarbeiten, zu bewerten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Das Ortsamt Burglesum hat einen Beiratsbeschluss vom übersandt, wonach das Beirat vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erwartet, dass auch ab dem , nach Ende der ESF- Förderperiode, die In-Job-Maßnahmen in Marßel und dem Alwin- Lonke-Quartier zur Stabilisierung der sozialen Strukturen in den Quartieren fortgesetzt werden. (Anlage 8) Seite 18

19 Stellungnahme: Dem Ortsamt ist ein Antwortschreiben zugegangen. Die Forderung, dass geförderte Arbeitsplätze in der Mehraufwandsvariante (sog. In- Jobs) auch über den aktuellen ESF-Förderzeitraum hinaus gefördert werden sollen, ist wie folgt einzuordnen. 1. Die Hauptfinanzierung und Zuweisung von InJobs liegt in der Zuständigkeit des Jobcenter. 2. Das Land bezuschusst diese InJobs mit ESF-Mitteln. Diese Mittel stehen im Rahmen des Operationellen ESF-Programms des Landes Bremen 2007 bis 2013 zur Verfügung. Aktuell finden Verhandlungen zum Operationellen ESF-Programm im Land Bremen 2014 bis 2020 statt, die Ende des Jahres 2013 abgeschlossen sein sollen. Vor der offiziellen Zustimmung der Kommission der Europäischen Union zu diesem ESF-Programm 2014 bis 2020 können keine Förderaussagen getroffen werden. Der SWAH hat seine Fördermittelplanung so gestaltet, dass keine Förderlücken zwischen dem aktuellen und dem zukünftigen ESF-Programm des Landes für jene Bereiche entstehen werden, die ab 2014 bis 2020 auch weiterhin gefördert werden sollen. Den Bedenken des OA kann somit Rechnung getragen werden, ohne dass aktuelle Förderzusagen möglich sind. B. Gender-Prüfung: Eine möglicherweise bestehende Gender-Relevanz ist auf der Basis von Haushaltsanschlägen nicht zu beurteilen; sie ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung im Vollzug der Haushalte. C. Negative Mittelstandsbetroffenheit Die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz hat keine qualifizierte (negative) Betroffenheit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben. Seite 19

20 D. Beschlussvorschlag: 1. Die Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nehmen den Haushaltsentwurf des Ressorts Wirtschaft und Häfen für die Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis. 2. Die Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bestätigen entsprechend der Darstellung zu der Kreditbegrenzungsregelung nach Art. 131 a LV (Anlage 9), dass die Ausgaben aus gesetzlichen oder sonstigen zwingenden Gründen dem Grunde und der Höhe nach in dem veranschlagten Umfang erforderlich sind und alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Anlage 10 Eckwerte Haushaltsplan Wirtschaft Produkthaushalt Wirtschaft Haushaltsplan Arbeit Produktplan Arbeit Haushaltsplan Häfen Produkthaushalt Häfen Anträge von Ortsämtern Darstellungen nach Art. 131 a LV Ressortanmeldungen für die maßnahmenbezogene Investitionsplanung Seite 20

21 Anlage 1 Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, den Z 2 - Tel.: Haushaltsaufstellung 2014 / 2015 hier: Eckwerte gem. Senatsbeschluss vom für die Produktpläne Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Mio. ) Anschlag Eckwert Eckwert Wirtschaft Ausgaben Konsumtive Ausgaben 30,388 28,601 28,217 Zinsausgaben 1,663 1,369 0,705 Investive Ausgaben 85,430 73,208 68,922 davon: Tilgung 18,894 10,701 3,643 Investitionsmittel 66,536 65,512 67,469 Summe der Sachausgaben 117, ,178 97,844 Personal Ausgaben 5,634 5,396 5,265 Einnahmen Komsumtive Einnahmen 3,495 3,490 3,500 Investive Einnahmen 20,806 20,806 24,206 Summe der Einnahmen 24,301 24,296 27,706 Anschlag Eckwert Eckwert Arbeit Ausgaben Konsumtive Ausgaben 33,690 37,528 37,360 Investive Ausgaben 0,951 1,273 0,837 Summe der Sachausgaben 34,641 38,801 38,197 Personal Ausgaben 6,724 6,680 6,561 Einnahmen Komsumtive Einnahmen 23,859 23,848 23,870 Investive Einnahmen 0,000 0,000 0,000 Summe der Einnahmen 23,859 23,848 23,870 H:\Z2\03\030\HHAufstellung 2014_2015\Deputation\Anlage_1_Eckwerte SWAH Stand xls 1

22 Häfen Anschlag Eckwert Eckwert Ausgaben Konsumtive Ausgaben 31,408 30,942 30,477 Zinsausgaben 27,771 26,007 25,418 Investive Ausgaben 78,380 82,007 80,780 davon: Tilgung 29,282 29,413 29,457 Investitionsmittel 49,098 52,594 51,323 Summe der Sachausgaben 137, , ,675 Personal Ausgaben 6,834 6,607 6,464 Einnahmen Komsumtive Einnahmen 2,257 2,247 2,269 Investive Einnahmen 10,737 10,737 10,737 Summe der Einnahmen 12,994 12,984 13,006 H:\Z2\03\030\HHAufstellung 2014_2015\Deputation\Anlage_1_Eckwerte SWAH Stand xls 2

23 FREIE HANSESTADT BREMEN EINZELPLAN 07 Wirtschaft 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen 0701 Allgemeine Bewilligungen für Wirtschaft und Häfen 0702 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher 0703 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Technologiefonds) 0704 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Mittelstandsfonds) 0706 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Sonderprogramm Bremerhaven) 0709 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (EU-Programme/Planung) 0715 Erschließungs- und Schwerpunktprojekte (AIP) 0716 Schwerpunktprojekte Bremerhaven (AIP) 0717 Dienstleistungs- und Technologieprojekte (AIP) 0754 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Dienstleistungsfonds) Anlage 2 / Seite 1

24 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen 2 Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen EINNAHMEN Verwaltungsgebühren Von Dritten für Ablichtungen Siehe zu Abführung von Vergütung aus Nebenbeschäftigung und Nebentätigkeit Vermischte Einnahmen Nutzungsentgelte für Behördenparkplätze Einnahmen aus Untervermietungen Vom Bund für verauslagte Reisekosten Von der Agentur für Arbeit für Personalausgaben Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Von der Agentur für Arbeit für Personalausgaben PPL Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Erstattung von Krankenkassen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Erstattungen von Krankenkassen nach dem Aufwen dungsausgleichsgesetz Von der EU für das Projekt 'ALSO DANUBE' Von Dritten, Erstattung von Personalausgaben Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Erstattung von Personalausgaben (Häfen) Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Anlage 2 / Seite 2

25 3 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage für Folgeeffekte der Altersteilzeit Entnahme aus der investiven Budgetrücklage Entnahme aus der Budgetrücklage (Senatorische Angelegenheiten Häfen -Altersteilzeit-) Von Kapitel 0900 für die Erstattung von Personal ausgaben 0 0 Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Erstattung von Personalausgaben für die Umsetzung der Wirtschaftsstrukturpolitik Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Von Hst. 0801/ für die Erstattung von Personalausgaben (Deichschutz) Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Von Hst. 3700/ für die Wahrnehmung von Gemeindeaufgaben Von Hst. 3708/ , Erstattung v.personalausga en f.d.umsetzung der Wirtschaftsstrukturpolitik Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei , und Gesamteinnahmen Kapitel Anlage 2 / Seite 3

26 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen 4 Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR AUSGABEN Bezüge planmäßiger Beamten und Richter (Wirtschaftsstrukturpolitik) Bezüge planmäßiger Beamten und Richter (Sekt. Wirtschaftsförderung / Sonstiges) Bezüge planmäßiger Beamten (refinanziert) Ausgaben bei , und dürfen in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen bei , , , und geleistet werden. 2. Gegenseitig deckungsfähig mit und Bezüge planmäßiger Beamten (Altersteilzeit) Gegenseitig deckungsfähig mit Die Mittel sind übertragbar Bezüge planmäßiger Beamten (Senatorische Angelegenheiten Häfen -refinanziert-) Ausgaben bei , und dürfen in Höhe der zweckgebundenen Einnahmen bei , und geleistet werden. 2. Gegenseitig deckungsfähig mit und Bezüge planmäßiger Beamten und Richter (Senatorische Angelegenheiten Häfen) Bezüge planmäßiger Beamten (Senatorische Angelegenheiten Häfen -Altersteilzeit-) Gegenseitig deckungsfähig mit Die Mittel sind übertragbar Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Wirtschaftsstrukturpolitik) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Sekt. Wirtschaftsförderung/Sonstges) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer refinanziert Siehe zu Anlage 2 / Seite 4

27 5 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Altersteilzeit) Siehe zu Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Senatorische Angelegenheiten Häfen) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Senatorische Angelegenheiten Häfen refinanziert) Siehe zu Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Senatorische Angelegenheiten Häfen Altersteilzeit) Siehe zu Kosten für ärztliche Untersuchungen und Verordnungen -Einsatz an ADV-Anlagen usw Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte, Ausstat tungs-/ausrüstungs-/sonst. Gebrauchsgegenstände Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei geleistet werden. 2. Einnahmen fließen den Mitteln zu Kosten für Dienst- und Schutzkleidung Treibstoffkosten für Dienstfahrzeuge Sonstige Kosten für Dienstfahrzeuge Strom Fremdleistungen Sonstige Bewirtschaftungskosten Mieten und Pachten für Grundstücke Mieten für Maschinen und Geräte Anlage 2 / Seite 5

28 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen 6 Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR Kosten für Dienstfahrzeuge Kleine Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden Aus- und Fortbildung von Bediensteten Gerichts- und ähnliche Kosten Reisekostenvergütungen Einnahmen fließen den Mitteln zu Ausgaben für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Kosten für Veröffentlichungen Inventarversicherungen Kosten für die Betreuung von Delegationen u.ä Kosten für die Präsentation im Internet Entgelte für Hausmeisterdienste Kosten für Online-Informationen An Performa Nord, Entgelte für Dienstleistungen Die haushaltsgesetzliche Deckungsfähigkeit gilt nicht für diesen Titel. 2. Einsparungen sind nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses zulässig. 3. Die Mittel sind nicht übertragbar An Performa Nord, Entgelte für Dienstreiseabrechnungen An Performa Nord, Entgelte für Postdienst leistungen Entgelte für Telekommunikationsleistungen An BreKom für Telekommunikationsleistungen Anlage 2 / Seite 6

29 7 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR Umzugs- und Verlegungskosten Stellenausschreibungen Kosten für Vorstellungsreisen Kosten für Lizenzen für Software sowie Wartung und Pflege Vermischte Verwaltungsausgaben Zuführung an die Anstalt für Versorgungsvorsorge (Senatorische Angelegenheiten Häfen) Siehe zu Zuführung an die Anstalt für Versorgungsvorsorge Siehe zu Kleine Um- und Erweiterungsbauten, größere Instandsetzungen Umbau- und Renovierungsarbeiten im Schünemannhaus Erwerb von Inventar Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegen ständen und ähnliches Zuführung an die zweckgebundene Rücklage für Folgeeffekte der Altersteilzeit Zuführung an die Rücklage für Versorgungsvorsorge Verlagert nach Zuführung an die Rücklage für Versorgungsvorsorge (Senatorische Angelegenheiten Häfen) 0 0 Verlagert nach An Hst. 0950/ , Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der elektronischen 0 0 Arbeitszeiterfassung Anlage 2 / Seite 7

30 Kapitel 0700 Behörde d. Sen. für Wirtschaft und Häfen 8 Anschlag Anschlag IST Titel FKZ ZWECKBESTIMMUNG PGr. BKZ Haushaltsvermerke / Erläuterungen FBZ EUR An Hst. 3700/ für die Wahrnehmung von Landesaufgaben 0 0 Gesamtausgaben Kapitel Abschluss Kapitel 0700 Gesamteinnahmen Kapitel Zuschuss/Überschuss Anlage 2 / Seite 8

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