Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen

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1 BundesDrogenKongress 2012 Seminar 9 Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen Eva Caneiro Alves Psychologische Psychotherapeutin Gesamtleitung Ambulante Bremen ggmbh Gabriele Schoppe Senatorin für Soziales Kinder, Jugend und Frauen Fachabteilung 2 Junge Menschen u. Familie - Kinderschutz u. Prävention - Alfred Liebig Geschäftsführer comeback gmbh Gemeinnützige Gesellschaft im ambulanten system und arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen 1 Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen Gliederung 2 Definition Kindeswohl Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) vom Hilfenetzwerk: Fachbeirat in Bremen Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern -Fachliche Weisung Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer 1

2 Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen Arbeitshandreichungen 3 Handout Bremer Qualitätsstandards -Zusammenarbeit im Kinderschutz - Fachliche Weisung - Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern - Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer Flyer Eltern PLUS Substitution und Kindeswohlsicherung in Bremen Definition Kindeswohl Das Kindeswohl wird weder in der Verfassung noch im SGB VIII als normativer Begriff definiert. Die Grundrechte des Kindes als Person (eigene Menschenwürde, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, Schutz seines Eigentums und Vermögens) dienen jedoch als zentrale Bezugspunkte für die Definition des Kindeswohls. Da das Kind von Natur aus auf Fürsorge und Erziehung angewiesen ist, beinhaltet das Kindeswohl neben dem gegenwartsbezogenen Schutz des Kindes vor Gefahren für sein Wohl auch dessen zukunftsorientierte Förderung zu einer eigenverantwortlichen, mündigen Persönlichkeit. 4 2

3 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) vom Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz-KKG 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (1)Frühe Hilfen mit dem Ziel: flächendeckende verbindliche Strukturen in der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen und weiterzuentwickeln gegenseitige Information über Angebots-und Aufgabenspektrum Klären von strukturellen Fragen der Angebotsgestaltung und - entwicklung Verfahren im Kinderschutz aufeinander abstimmen 5 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) vom Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste mit denen Verträge nach 75 Absatz 3 des Zwölfen Buches Sozialgesetzbuch bestehen: 6 Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei und Ordnungsbehörden, Agentur für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen u.a. auch nach 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Familienbildungsstätten, Familiengerichte etc. 3

4 Hilfenetzwerk Fachbeirat in Bremen Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern 7 Freie Träger der Kinder- u. Jugendhilfe Ambulante Dienste Berufsverband der Gynäkologen Berufsverband niedergelassener Kinder- u. Jugendärzte Kinder- u. Geburtskliniken Amtsgericht Bremen -Familiengericht - Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Fachabteilung Junge Menschen und Familien Gesundheitsamt Steuerungsstelle Gesundheitsamt Familienhebammen ambulante/stationäre niedergelassene substituierende Ärzte Landesinstitut für Schule Gesundheit- u. Suchtprävention Soziale Dienste der Justiz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) vom Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz-KKG 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Berufsgeheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (Befugnisnorm zur Datenübermittlung) Definition des befugten Personenkreises Verfahrensstufen und Datenschutz Beratungsanspruch gegenüber dem öffentlichen Jugendhilfeträger 8 4

5 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Fachliche Weisung 9 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Grundverständnis Demokratischer Kinderschutz Tripolarer Kinderschutz (Kindeswohl / Elternwohl / Gemeinwohl) Die Sicherung des Kindeswohls ist nur durch eine kooperative Zusammenarbeit aller, die innerhalb der drei Ebenen arbeiten, möglich. Die Eltern sind der wichtigste Teil des Systems 10 5

6 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Auftrag und Zielsetzung Im Vordergrund steht die Förderung der Kooperationsbereitschaft der Mütter und Väter mit dem Ziel der Sicherung des Kindeswohls bei Verbleib des Kindes bei den Eltern. Dazu bedarf es aber, unter Berücksichtigung der Problemkonstellation einer verbindlichen engmaschigen Begleitung im Rahmen der Hilfeplanung, einer offensiven Mitwirkungsbereitschaft der Eltern und deren Bereitschaft zur Förderung des Kindes, sowie der Aufsicht und Kontrolle zu Fragen des Kinderschutzes durch die am Fall Beteiligten. 11 Dadurch sollen die Chancen für ein Zusammenleben von Eltern und Kind erhöht, verbessert und die Risiken in der frühkindlichen Entwicklung vermindert werden. Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Auftrag und Zielsetzung Hilfen aus dem System sind verbindlich und kurzfristig den Kindern und Eltern zur Verfügung zu stellen und deren Inanspruchnahme zu kontrollieren. Hilfen aus dem Jugendhilfesystem korrelieren immer mit Hilfen anderer Systeme. Das Hilfesystem für die Zielgruppe wird in die drei Hauptbereiche, Jugendhilfe und gesundheitliches Versorgungssystem unterteilt. 12 6

7 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Fachliche Weisung 01/2009 Verbindliches Arbeitsinstrument für die MitarbeiterInnen des ASD Vereinbarte Kooperationsbezüge mit dem Gesundheitssystem der mit der Zielsetzung: o Verbindliche Standards o Handlungssicherheit o Geregelte und verabredete interdisziplinäre Kooperation o Verpflichtung zur Kooperation Standards zur Zusammenarbeit mit den Eltern 13 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Fachliche Weisung 01/2009 Kontrakt zur Sicherung des Kindeswohls als Bestandteil der Hilfeplanung gem. 36 SGB VIII Diese Vereinbarung wird mit dem Ziel der Kindeswohlsicherung für das nachstehende Kind getroffen Beteiligte Kooperationspartner/Institutionen/Personen (bitte im Einzelfall ankreuzen): Familienhebamme / KJGD (Name) substituierende/r Ärztin/Arzt (Name) Hausarzt/-ärztin (Name) Frauenarzt/-ärztin (Name) Kinderarzt/-ärztin (Name) Drogenberatung (comeback gmbh, ambulante ggmbh) (Name) betreutes Wohnen/ Rehabilitationseinrichtung (Name) Schule (Name) sonstige (Name) Bremen, den Unterschrift: Mutter Unterschrift: Vater/Lebensgefährte Unterschrift: (Case Manager/-in) 14 7

8 Umgang mit Kindern substituierter / drogenabhängiger Mütter / Väter bzw. Eltern Fachliche Weisung 01/2009 Interdisziplinäre Bremer Kooperationsvereinbarung zum Schutz der Kinder drogenabhängiger und substituierter Eltern Zielsetzung ist: die Zusammenarbeit im Netzwerk zu vereinbaren die fachliche Weisung zu ergänzen die Systempflege und Netzwerkbildung (allgemeine Prävention) die Optimierung der Zusammenarbeit im Einzelfall, insbesondere die Verbesserung des Meldeverhaltens die Entwicklung eines verbindlichen Meldeverfahren im Gefährdungsfall für die Gesamtstadt zur Sicherstellung des Kindeswohls und der Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes 15 Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer 16 8

9 Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer Qualifizierung der Schnittstellenarbeit zwischen Gesundheits-und Jugendhilfe Wurde im April 2007 von allen beteiligten Trägern unterzeichnet Wesentlicher Inhalt der Leitlinien ist der Vorrang des Kindeswohls bei drogenabhängigen Eltern, verbunden mit eindeutigen Verhaltensregeln für die Beratung und Betreuung der Zielgruppe 17 Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer Ziel der Leitlinien und Verfahrensregeln Stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bremer für das Wohl der Kinder von Drogenabhängigen Klare und unmissverständliche Verhaltensregeln für die Beratung und Betreuung der Zielgruppe Ergänzung zu den vorhandenen Arbeitskonzeptionen der und zu anderen Richtlinien, die für die Betreuung der Zielgruppe durch andere Institutionen (insbesondere das Jugendamt und die Familienhebammen des Gesundheitsamts) gelten 18 9

10 Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Mütter und Eltern durch die Bremer Übergeordnete Ziele der gemäß der Leitlinien Drogenabhängige Mütter, Väter und Eltern bei der Überwindung der Suchterkrankung zu unterstützen Die Kinder drogenabhängiger Eltern vor Gefährdungen zu schützen und ihnen eine gesunde Geburt und Entwicklung zu ermöglichen Eine gemeinsame suchtfreie Zukunft der Familie anzustreben

11 Aus den Aufgabenerweiterungen des Ergänzenden Methadonprogramm für Frauen entstand das Angebot des Eltern PLUS (ehem. EMP-Frauen PLUS) u. a. aufgrund des tragischen Todes eines Kindes drogenabhängiger Eltern 2006 in Bremen. Nach einer konzeptionellen Entwicklungszeit unter Einbeziehung des Landeskoordinators für Suchtfragen im Gesundheitsressort und der Steuerungsstelle des Gesundheitsamtes Bremen konnte die comeback gmbh am die Arbeit des Projektes Eltern PLUS mit einer Vollzeitkraft aufnehmen. 21 Eltern PLUS Kooperationsprojekt zwischen und In Kooperation mit der Ambulanten Bremen ggmbh (ADHB) wurde das Projekt Eltern PLUS der comeback gmbh mit 2 Mitarbeiterinnen des damaligen Mütterprojektes der ADHB personell verstärkt. Die Fachaufsicht über die Projektmitarbeiterinnen liegt bei der comeback gmbh

12 Das zentrale Angebot des Projektes Eltern PLUS richtet sich an alle akut drogenabhängigen und substituierten schwangeren Frauen und Eltern mit Kindern von 0 1 Jahr. Die Bereitstellung der substitutionsbegleitenden Hilfen werden fallkoordinierend begleitet mit der Ausrichtung und Orientierung am Kindeswohl und unter Berücksichtigung der Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger schwangerer Frauen, Mütter und Eltern durch die Bremer. 23 Ziele und Inhalte unserer Arbeit 24 Stärkung der Eigenverantwortung und Förderung der Selbsthilfepotentiale Auseinandersetzung mit der Elternrolle und dem Elternsein Vorbereitung auf das Leben mit dem Kind Übernahme der Elternpflichten Aufbau und Erhalt von Abstinenz Aufbau des sozialen Umfeldes außerhalb der Drogenszene Stabilität / Aufbau von Kontakten zu anderen Müttern / Vätern Schäden beim Ungeborenen weitestgehend vermeiden und ein kindgerechtes, sicheres Aufwachsen ermöglichen 12

13 Einzelfallhilfe während der Schwangerschaft bei der Entbindungsvorbereitung nach der Entbindung im Krankenhaus und Zuhause bei Jugendamts-und anderen Behördenfragen bei der Vorbereitung einer Eltern-Kind-Therapie im Bedarfsfall Vermittlung ärztlicher Hilfe und Substitutionsbehandlung sowie unterstützender Begleitung durch die MitarbeiterInnen bei der Suche und/oder Gestaltung einer kindgerechten Wohnung 25 Priorität hat nicht der Verbleib der Kinder bei den Eltern, sondern das Recht der Kinder auf ein kindgerechtes Aufwachsen! 26 Freie Träger der Kinder- u. Jugendhilfe Ambulante Dienste Berufsverband der Gynäkologen Berufsverband niedergelassener Kinder- u. Jugendärzte Kinder- u. Geburtskliniken Casemanagement im Ambulanten Sozialdienst Junge Menschen Familie Gesundheitsamt Steuerungsstelle Gesundheitsamt Familienhebammen ambulante/stationäre niedergelassene substituierende Ärzte Landesinstitut für Schule Gesundheit- u. Suchtprävention Soziale Dienste der Justiz 13

14 Angebotsstruktur / Schnittstellen Während der Schwangerschaft Ab dem 6. Monat der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe zu gewähren Rechtliche Grundlagen Die Leistungsgewährung für diese Zielgruppe erfolgt auf der Grundlage des SGB VIII, SGB IX, SGB V 27 Betreuungsverläufe in KlientInnen aus 2010 wurden in 2011 weiter betreut. Es gab 22 Neuaufnahmen, 3 Wiederaufnahmen und 24 Betreuungsabschlüsse. Im Durchschnitt wurden 22,7 KlientInnen pro Quartal betreut. 9 KlientInnen wurden in stationäre Entwöhnungsbehandlungen, 2 in Amb. Betreutes Wohnen vermittelt. 5 KlientInnen wurden nach Betreuungsende zur Drogenberatung übergeleitet. Dreimal gab es ein vorzeitiges Betreuungsende durch KlientInnen

15 Betreuungsverläufe in 2011 Im Rahmen der Betreuung gab es 11 Geburten, 1 Fehlgeburt. Neunmal konnten die Kinder nach dem Klinikaufenthalt nach der Geburt mit in den eigenen Haushalt der Eltern, 6 Kinder wurden im Betreuungszeitraum 2011 fremd platziert. 20 KlientInnen nahmen am Substitutionsprogramm teil. Es fanden 9 Therapievermittlungen und 9 Entgiftungsvermittlungen statt. 29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30 15

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