ASB INFORMATIONEN. Dezember Wirtschaftliche Situation von AlleinerzieherInnen und Frauen

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1 ASB INFORMATIONEN Dezember 2001 Wirtschaftliche Situation von AlleinerzieherInnen und Frauen

2 Seite 2 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Vereinsvorstand: Verein ARGE Schuldnerberatungen (ASB) Dachorganisation der Schuldnerberatungen Österreichs GF: Dr. Hans W. Grohs Scharitzerstraße 10, 4020 Linz DSA Peter Kopf, DSA Alexander Maly, Mag. Peter Niederreiter, DSA Ferdinand Herndler, Mag. Thomas Pachl, Mag. Erich Kaliwoda, Ronald Kotulski, Mag. Anna Peck, Mag. Thomas Berghuber, Dr. Helmut Prislan. Redaktionsteam: Mag. Thomas Berghuber, Dr. Hans W. Grohs, DSA Alexander A. Maly, Mag. Karin Matzinger, DSA Ferdinand Herndler. Endredaktion und Layout: Titelseite: Kontaktadresse/Zusendungen/Beiträge: Druck: Blattlinie: Dr. Hans W. Grohs, Josef Haslinger ASB Informationen p.a. ARGE Schuldnerberatungen, Scharitzerstraße 10, 4020 Linz Tel.: 0732/ , Fax: 0732/ Adresse: grohs-asb@aon.at Homepage: Eigenvervielfältigung Diskussions- und Informationsplattform der österreichischen Schuldnerberatungsstellen Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben Jahresabonnement: 21,80 (36,34), ATS (500.-) Die Informationen erscheinen mindestens dreimal jährlich Bankverbindung: VKB Linz: BLZ 18600, Kontonummer: Copyright : Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel unter genauer Quellenangabe gestattet. Die Rechte namentlich gekennzeichneter Artikel liegen bei den Autoren. Diese Texte dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder zur Gänze noch auszugsweise wiedergegeben werden.

3 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 3 Editorial Zum Ersten... Ende Das sind 7 Jahre Privatkonkurs in Österreich. Sieben Jahre in denen sich die Schuldnerberatungen als Institution etabliert und bewährt haben. 7 Jahre in denen neben der Beratung auch präventive Angebote ausprobiert und eingeführt wurden. In denen die Möglichkeiten des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens bis an die Grenzen ausgelotet und angewandt wurden. In denen eine breite Regionalisierung gelang. In denen sich die österreichischen Schuldnerberatungen in der heimischen und europäischen Vernetzung der Schuldner- und Sozialberatungsstellen einen Namen gemacht haben. Die Professionalisierung geht weiter. Ausbildung, Qualitätsmanagement, Einsatz zeitgemäßer Kommunikationstechnologien und wissenschaftliche Grundlagenforschung als Untermauerung unserer Arbeit sind auch künftig die Schwerpunkte. Die Koordinierung der Arbeit im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL sollte es ermöglichen, neue Modelle zu entwickeln, die über die klassische Schuldnerberatungstätigkeit hinausgehen. Maßgeschneidert sollen zielgruppenspezifische Angebote für Überschuldete, die bisher unterzugehen drohten, entstehen. Zum Zweiten... In der rechtspolitischen Arbeitsgruppe der ARGE Schuldnerberatungen, die sich besonders der Verbesserung von Schwachstellen im Schuldenregulierungsverfahren angenommen hat, kulminieren die Anstrengungen bessere gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn wir von Schwachstellen des Privatkonkurses sprechen, dann sind es insbesonders solche, die einkommens- und sozialschwache Überschuldete treffen. Personengruppen, die neben der finanziellen Misere andere Lebenskrisen bewältigen sollten. Gescheiterte Unternehmer, Personen nach Beziehungskrisen, Personen auf Arbeitssuche, Straffällige auf der Suche nach neuen Perspektiven, Personen ohne festen Wohnsitz. Dass in einem Gesetzesentwurf (neu: 195a KO), explizit KarenzbezieherInnen oder arbeitslose Personen genannt sind, denen eine grundsätzliche Möglichkeit der Schuldenregulierung eröffnet werden soll, kann als Zeichen gesehen werden. Die Problemlage ist bewusst geworden. Eine Trendwende ist es noch lange nicht. Solange nicht erreichbare Quoten unabhängig von persönlichen Lebensumständen für einen Neubeginn zu schaffen sind, kein Richter bei Krankheit oder familiären Unglücksfällen nach Billigkeit eine Restschuldbefreiung aussprechen kann, solange hinkt die österreichische Konkursordnung fortschrittlicheren europäischen Modellen nach. Legen wir endlich Strafgedanken und staatlich unterstützte Betreibungsszenarien aus dem Exekutionsrecht ad acta und konzentrieren wir uns auf (volks-) wirtschaftlich vernünftige Überlegungen. und zum Dritten... Den Banken ihre Kredite, aber auch ihr Kreditrisiko. Freier Markt verträgt sich nicht mit staatlichem Schutz solange strafrechtliche Grenzen nicht überschritten werden. Die Diskussion um die Anpassung der europäischen Konsumentenkreditrichtlinie soll in ihrem Umfeld eine Kreditüberwachungs- und Überschuldungskontrolle bringen, sowie langfristig eine Harmonisierung der Konkursmöglichkeiten für Private. Gleiche Ausgangslage für Kreditanbieter in den europäischen Ländern bedingt letztlich auch, dass gleiche Ausstiegs- und Reorganisationsmöglichkeiten für gescheiterte Kreditnehmer geschaffen werden müssen. Mit dem Euro als gemeinsame Währung und der Erleichterung für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen u.a. durch die zitierte Kreditrichtlinie, schafft die europäische Gemeinschaft für Geldinstitute hervorragende Ausgangsbedingungen. Es ist anzunehmen, dass das Privatkreditvolumen in den Folgejahren in allen Ländern steigen wird. Die Banken werden diesen Spielraum in allen Ländern auch den Beitrittswerberländern zu nutzen wissen. Das zu bedenken und Überschuldungsszenarien zu verhindern, wird eine weitere Herausforderungen.

4 Seite 4 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Inhaltsverzeichnis 4 Statistik 5! Eckdaten der Schuldnerberatungen 5! Privatkonkurse im Überblick 6 Externe Statistik 9! 17 % der EU-Bürger sind arm 9! Prekärer Wohlstand? 10! Arbeitszeit und Beschäftigung von Frauen 13! Familientyp Alleinerziehende 13! Allein Erziehende 13! Die Steuerbelastung für Familien liegt im guten Mittelfeld 14! Finanzierungsstruktur der Frauenservicestellen in Österreich 15 Recht-Ecke 16 Literaturhinweise 18 Schwerpunktthema Wirtschaftliche Situation von AlleinerzieherInnen und Frauen 19! Es schlug ein wie eine zerstörende Bombe... 19! Hurra, der Staat zahlt Privatschulden 20! Chancengleichheit quo vadis? 21! Erfahrungsbericht aus der Beratungsstelle "Allein mit dem Kind" 23! Emotionale Belastung und... 24! AMS NÖ unterstützt den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen! 25 Themensplitter 26! Die Rache -Spesen 26! Schlaglichter aus Mainz 27 Pressespiegel 29 Plattform für Alleinerziehende 30 Kuriosa 31! KIDDY CONTEST ! Managerkrankheit 31! In eigene Tasche gepfändet 31 Leistungen - Abonnement 32

5 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 5 Statistik Eckdaten der Schuldnerberatungen Erstkontakte Halbjahr 2001 (seit Inkrafttreten des Schuldenregulierungsverfahrens) nahmen österreichweit Personen mit den Schuldnerberatungen erstmals Kontakt auf. 1. Halbjahr 2001 waren es Erstkontakte, die in den Schuldnerberatungen registriert wurden Erstgespräche Halbjahr 2001 wurde mit Personen ein Erstgespräch geführt. D.h. 59 Prozent der Personen, die erstmalig mit der Schuldnerberatung Kontakt aufgenommen haben, sind auch zu einem Beratungsgespräch in die Schuldnerberatung gekommen. 1. Halbjahr 2001 waren es Personen, die ein Erstgespräch in Anspruch nahmen. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 7,8 Prozent. Durchschnittsverschuldung: rd. 1 Mio. ATS bzw , Halbjahr 2001 lag die Durchschnittsverschuldung bei ,- ATS oder ,46 mit einem Gesamtverschuldungsvolumen von 60,5 Mrd. ATS oder 4,4 Mrd.. 1. Halbjahr 2001 wurde sie mit ,- ATS oder ,88 beziffert. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die mittlere Verschuldung geringfügig gesunken. Rd. 26 % Arbeitslose Halbjahr 2001 sind rund 50 Prozent des Klientels der Schuldnerberatungen einer geregelten Arbeit nachgegangen. Die Anzahl an arbeitslos geführten Klienten lag bei 25,7 Prozent. 1. Halbjahr 2001 lagen die in Arbeit befindlichen KlientInnen bei 52,4 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2000 ist die Zahl der arbeitslos Gemeldeten um 3 Prozent gestiegen außergerichtliche Ausgleiche, rd. 62 Prozent abgelehnt Halbjahr 2001 wurden österreichweit außergerichtliche Ausgleiche zum Abschluss gebracht. Davon wurden rd. 62 Prozent abgelehnt. 1. Halbjahr 2001 lag der Prozentsatz der außergerichtlichen Ausgleiche, die abgelehnt wurden, bei 61,5 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2000 sind diese um 1,5 Prozentpunkte gesunken.

6 Seite 6 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Die Grafik zeigt, dass sich der relative Abstand zwischen angenommenen und abgelehnten außergerichtlichen Ausgleichen wieder angleicht. Außergerichtlicher Ausgleich 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 1995 (1097) 1996 (997) 1997 (1242) 1998 (1466) 1999 (1448) 2000 (1423) 1. Hj 2001 (769) 95 bis 1.Hj 01 angenommen 49,68% 45,74% 34,54% 34,79% 33,01% 37,03% 38,49% 38,39% abgelehnt 50,32% 54,26% 65,46% 65,21% 66,99% 62,97% 61,51% 61,61% Rd Schuldenregulierungsverfahren mit Hilfe der Schuldnerberatungen Halbjahr 2001 unterstützten die Schuldnerberatungen in beratender, begleitender und/oder vor Gericht vertretender Funktion knapp SchulderInnen. Das ergibt einen Anteil von 69 Prozent der bis dahin insgesamt bei Gericht eingebrachten Schuldenregulierungsverfahren. Es wurden in diesem Zeitraum SchuldnerInnen von den Schuldnerberatungen vertreten. 1. Halbjahr 2001 wurden mit Unterstützung der Schuldnerberatungen 1001 Verfahren bei Gericht beantragt und 615 SchuldnerInnen vor Gericht vertreten. Der Unterstützungsanteil der Schuldnerberatungen an den beantragten Privatkonkursverfahren lag bei 68 Prozent. Privatkonkurse im Überblick Betrachtungszeiträume: 1.1. bis und bis Quelle: Insolvenzdatei Konkursanträge wurden Konkursanträge in Österreich seit der Einführung des Privatkonkurses bei Gericht eingebracht wurden etwa Anträge gestellt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sind die Anträge um 5 Prozent angestiegen. Im Jahr 2001 werden voraussichtlich rd Konkursanträge bei Gericht eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr würde das eine Steigerung von 6,3 Prozent ergeben.

7 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 7 Rd Konkurseröffnungen konnten rd. 84 Prozent der oben erwähnten Privatkonkursanträge bei Gericht eröffnet werden. Am zahlreichsten wurden Privatkonkurse eröffnet: in Wien mit 479 (18,3 % Bundesanteil), in Kärnten mit 456 (17,4 %), in Oberösterreich mit 434 (16,6%) und in Niederösterreich mit 326 (12,5 %). Gegenüber dem Vorjahr war der Zuwachs an Eröffnungen in den Bundesländern Oberösterreich (45,2 %), Steiermark (39%), Wien (32,7 %) und Niederösterreich (31,5 %) am höchsten wurden Privatkonkurse eröffnet, im Vergleich zum Vorjahr sind sie um 7,8 Prozent gestiegen. In Summe wird es im Jahr 2001 rd Konkurseröffnungen geben. Im Vergleich zum letzten Jahr wäre das ein Anstieg von 8 Prozent. Im Bundesland Salzburg stiegen die Konkurseröffnungen gegenüber dem Jahr 2000 um bereits 26 Prozent Konkursaufhebungen (=Erledigungen) wurden Konkurse aufgehoben. Davon konnten 66,9 Prozent als Zahlungsplan und 25,8 Prozent als Abschöpfungsverfahren abgeschlossen werden. Seit der Einführung des Schuldenregulierungsverfahrens sind die Aufhebungen nach Zahlungsplänen stetig von anfangs 57,5 Prozent auf 68 Prozent gestiegen. Hingegen sind die Zwangsausgleiche von rd. 15 Prozent auf 3 Prozent zurückgegangen. Die Abschöpfungsverfahren lagen im Durchschnitt bei rd. 26 Prozent endeten die Schuldenregulierungsverfahren zu 70,6 Prozent in Zahlungsplänen und zu 25,2 Prozent in Abschöpfungsverfahren. Den größten Anteil an Abschöpfungsverfahren hatte das Bundesland Wien mit 33,3 Prozent zu verbuchen, gefolgt von Kärnten und Salzburg mit rd. 29 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2000 ist der Anteil der Zahlungspläne als Aufhebungsgrund um rd. 2 Prozentpunkte gestiegen, hingegen sind die Abschöpfungsverfahren um rd. 1,5 Prozentpunkte gefallen. In diesem Zeitraum wurden 25 Ergebnisse, die bereits rechtsgültig aufgehoben waren, in Abschöpfungsverfahren abgeändert oder die Zahlungsplanquote nachgebessert. 6,2 Monate Verfahrensdauer: (vom Konkursantrag bis Konkursaufhebung) Die durchschnittliche Verfahrensdauer seit Einführung des Privatkonkurses liegt bei 185 Tagen oder 6,2 Monaten (bei rd Nennungen). In den Bundesländern Burgenland und Wien dauerten die Verfahren um rd. 32 Tage länger als im Bundesschnitt. In Kärnten wurde die kürzeste Verfahrensdauer mit 135,5 Tage ermittelt, d.h. die Verfahren waren um rd. 50 Tage kürzer als im Bundesschnitt betrug die durchschnittliche Dauer der Konkursverfahren etwa 3,8 Monate oder 115,2 Tage (bei Nennungen). Im Jahr 2000 lag die Durchschnittsverfahrensdauer bei 4,6 Monaten oder 137,5 Tagen (bei Nennungen). Im Bundesland Salzburg dauerten die Konkursverfahren im Schnitt um 18,7 Tage länger als im Bundesschnitt.

8 Seite 8 ASB-Informationen Nr. 4/ % Masseverwalteranteil betrug der durchschnittliche Masseverwalteranteil im Schuldenregulierungsverfahren rd. 32,5 Prozent (bei Nennungen). Lag er im Jahr 1995 noch über 50 Prozent, so ist er bis Ende 2000 stetig auf 29 Prozent zurückgegangen und die Tendenz ist nach wie vor fallend. Im Bundesland Oberösterreich lag der Masseverwalteranteil im obigen Zeitraum im Durchschnitt bei etwa 87 Prozent lag der Masseverwalteranteil im Bundesschnitt bei 25 Prozent. In Oberösterreich lag dieser Anteil bei 81 Prozent. Gegenüber 2000 ist der Anteil an Masseverwaltern in Konkursverfahren um rd. 4 Prozent zurückgegangen. 6,4 Prozent Arbeitslose; 8,2 Prozent Pensionisten waren die Berufsgruppen Arbeiter und Angestellte mit über 70 Prozent am stärksten vertreten. Dieser Prozentsatz hat sich seit 1995 nicht wesentlich verändert. Im gleichen Zeitraum lagen die Gruppen der als arbeitslos geführten bei 6,2 Prozent und die der Pensionisten bei 8,2 Prozent lag der Arbeitslosenanteil bei 6 Prozent, gegenüber dem Jahr 2000 ist dieser Anteil um 1,2 Prozent gestiegen. Die anderen Berufsgruppen, wie Beamte, Hausfrauen, Pensionisten usw. machen einen relativ geringen Prozentsatz (unter 10 Prozent) im Verhältnis zu den Berufsgruppen Arbeiter und Angestellte aus. Durchschnittsalter 41 Jahre lag das Durchschnittsalter der Schuldner, die einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt hatten, bei 40,5 und das Medianalter bei 39,2 Jahren. 56 Prozent der Antragsteller waren zwischen 30 und 45 Jahre alt. Die Altersgruppe der 30- bis 35- jährigen nahm dabei den größten Anteil mit 19,7 Prozent ein lag das Durchschnittsalter bei 41,2 und das Medianalter bei 40 Jahren. 56 Prozent der Antragsteller waren zwischen 30 und 45 Jahre alt. Den größten Anteil nahm dabei die Altersgruppe der 35 bis 40-jährigen mit 19,5 Prozent ein. 34 % Frauen lag der Frauenanteil bundesweit an eröffneten Privatkonkursen bei rd. einem Drittel. In diesem Zeitraum verzeichnete Vorarlberg mit 26 Prozent den niedrigsten und Salzburg mit rd. 40 Prozent den höchsten Frauenanteil lag bei eröffneten Privatkonkursen der Frauenanteil bei 34 %. Im Bundesland Tirol war der Frauenanteil mit 30,4 Prozent am niedrigsten und in Wien mit 37,4 Prozent am höchsten. Die Bandbreite beläuft somit 7 Prozentpunkte.

9 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 9 Externe Statistik 17 % der EU-Bürger sind arm Armut im Europäischen Sozialbericht 2001 Der Europäische Rat von Lissabon gelangte im März 2000 u.a. zu dem Schluss, dass die Zahl der Menschen, die in der Union unterhalb der Armutsgrenze und in sozialer Ausgrenzung leben,... nicht hingenommen werden [kann]. Der aktuelle Sozialbericht der Europäischen Kommission liefert nun konkrete Zahlen zur Armut in der EU. Mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden haben niedriges Einkommen 1996 verfügten rund 61 Mio. Menschen (17 % der EU-Bürger) über ein Äquivalenzeinkommen (= gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen), das weniger als 60 % des nationalen Medianwertes entsprach und damit unter der Armutsgrenze lag. Drei Arten von Haushalten fallen durch überdurchschnittliche Armutsniveaus auf: " Alleinerziehende mit unterhaltsberechtigten Kindern (36 %), " allein lebende Frauen (26 %) und " Paare mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern (25 %). In Deutschland, Irland und dem Vereinigten Königreich verfügen 50 % der Alleinerziehenden über ein niedriges Einkommen. Frauen gehören eher als Männer, Kinder eher als Erwachsene zu den Armen In der gesamten Union sind Frauen häufiger arm als Männer (18 % gegenüber 16 %). Größer ist die Kluft zwischen den Geschlechtern bei allein lebenden Personen, insbesondere bei älteren Menschen. Der Anteil der Kinder (unter 16 Jahren), die in Haushalten mit niedrigem Einkommen leben, ist mit 20 % höher als der entsprechende Anteil der Gesamtbevölkerung (17 %). Besonders schlecht scheint die Situation von Kindern in Spanien und Irland (23 % gegenüber 18 %) und dem Vereinigten Königreich (26 % gegenüber 19 %) zu sein. Hingegen leben Kinder in Dänemark (4 % gegenüber 11 %) und Griechenland (18 % gegenüber 21 %) wesentlich seltener in einem armen Haushalt. Deutliche Auswirkungen der Sozialleistungen Vergleicht man die Zahl der Personen mit niedrigem Einkommen vor und nach der Zahlung von Sozialleistungen (ohne Renten), so wird eine der wichtigsten Zweckbestimmungen dieser Leistungen deutlich: ihr Umverteilungseffekt und insbesondere der Umstand, dass mit ihrer Hilfe der Bevölkerungsanteil, der ein niedriges Einkommen hat, verringert werden kann. Ohne Einrechnung der Sozialleistungen gibt es in Dänemark, Irland und im Vereinigten Königreich einen großen Anteil von Personen mit niedrigen Einkommen (30-33 %). Die Zahlen für die anderen Mitgliedsstaaten schwanken zwischen 22 % (Italien) und 28 % (Belgien), wobei der EU-Durchschnitt bei 26 % liegt. Durch die Sozialleistungen verringert sich in allen Mitgliedsstaaten der Anteil der Armen jedoch in sehr unterschiedlichem Ausmaß. In Griechenland, Italien und Portugal ist der Rückgang mit 8 % bis 20 % am geringsten. In allen anderen Mitgliedsstaaten liegt er deutlich über 25 %. In Dänemark beträgt er ungefähr zwei Drittel. Dänemark weist auch die niedrigste Armutsquote nach Einrechnung der Sozialleistungen auf. Griechenland und Portugal verzeichnen den höchsten Anteil von Personen mit niedrigen Einkommen bei Einrechnung dieser Leistungen. Irland und das Vereinigte Königreich haben die höchsten Armutsquoten in der EU ohne Berücksichtigung der Sozialleistungen, und auch bei deren Einrechnung sind dort die Ungleichgewichte höher als der EU-Durchschnitt. Dennoch unterscheiden sich diese beiden Mitgliedsstaaten von Griechenland und Portugal, da in ihnen ein wesentlich größerer Umverteilungseffekt verzeichnet wird. Dass in Italien der Anteil der Armen trotz der geringen Auswirkungen von Sozialleistungen den EU-Durchschnitt nur geringfügig übersteigt, liegt daran, dass dieses Land die niedrigste Armutsquote vor Einrechnung der Leistungen aufweist. Armutslücke der Gemeinschaft bei 30 % Betrachtet man nur das Einkommen, das unterhalb der Armutsgrenze liegt, so wird zwar deutlich, wie viele Personen von ihrem Einkommen her der Kategorie der Armen zuzurechnen sind, jedoch nicht, wie gravierend diese Armut ist. Die Messung des Gefälles zwischen dem Einkommensniveau der Armen und der Armutsgrenze (= Armutslücke) verschafft Einblick in das Ausmaß der Einkommensarmut stand in der EU den Personen, die in einem Haushalt mit niedrigem Einkommen lebten, ein Äquivalenz-Haushaltseinkommen zur

10 Seite 10 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Verfügung, das 30 % unter der gewichteten durchschnittlichen Armutsgrenze der EU lag. Rund 25 Mio. Menschen leben in ständiger Armut 1996 lebten 7 % der Bevölkerung der Europäischen Union seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in einem Haushalt mit niedrigem Einkommen. Das waren 42 % aller Personen, die 1996 in Armut lebten. Die Quote der dauernden Einkommensarmut beträgt in Dänemark und den Niederlanden etwa 3 %, in Griechenland dagegen 10 % und in Portugal 12 %. Quelle: Mag. Irene Kernthaler, beziehungsweise Nr. 19/01, Seite 90f. Prekärer Wohlstand? AK-Studie zum Phänomen "Working Poor" Wie nennt man Menschen, die arbeiten und doch nicht in angemessenem Ausmaß am gesellschaftlichen Wohlstand teilhaben können? "Einkommensschwächere", "unterdurchschnittliche Verdiener"? Und wie nennt man die, die so unterdurchschnittlich verdienen, dass sie nicht einmal die Hälfte der Durchschnittseinkommen erreichen? "Working Poor"? Macht es Sinn, zwischen jenen zu unterscheiden, die arm sind, obwohl sie über einen Arbeitsplatz "verfügen" und jenen, die noch ärmer sind, weil sie nicht einmal einen Arbeitsplatz haben? Leben diese in "absoluter Armut", jene in "relativer Armut" und die, die nur unterdurchschnittlich verdienen, in "prekärem Wohlstand"? Wie kann man als Arbeitnehmerinteressenvertretung wirtschaftliche Lebenslagen von Arbeitnehmern analysieren, ohne politisch bedingte (und politisch zu verantwortende) willkürliche Grenzen zur Definition von "arm" und "nicht arm" a priori zu akzeptieren? Wie viele SalzburgerInnen sind arm, obwohl sie arbeiten? Diese simple Frage war vorerst der Ausgangspunkt der Datenanalyse. Mit ihrer Beantwortung wollen wir zeigen, dass in Zeiten der Propagierung des amerikanischen Jobwunders durch Deregulierung der Arbeitsmärkte und der Verbilligung der Arbeitskräfte, die Zahl derer, die in Salzburg arm sind, obwohl sie arbeiten, bedenklich hoch ist und insgesamt zum Anstieg von Armut immer größerer Bevölkerungsgruppen führen wird. Diese Datenanalyse der Einkommenssituation der unselbständig erwerbstätigen SalzburgerInnen wurde mithilfe mehrerer gängiger Methoden zur Armutsmessung durchgeführt. Ihre Ergebnisse werden im folgenden anhand zweier Varianten (Variante I und II) kurz vorgestellt. Sie zeigen im speziellen, wie zahlreiche andere allgemeinere Untersuchungen zur Armutsforschung auch, dass Armut auch bei jenen, die über ein Einkommen aus unselbständiger Arbeit verfügen, in Österreich kein "Randgruppenproblem" mehr ist. Die interessenpolitisch daraus zu formulierenden Schlussfolgerungen (Anhebung der Mindestlöhne, Widerstand gegen die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen) sind klar. Wirtschaftspolitisch aber erweist sich die Begrenzung der Analyse auf die "klassischen Armutsgrenzen" als kurzsichtig. Geht man nämlich von einer ökonomischen Perspektive aus, kann nicht übersehen werden, dass Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerhaushalte nicht nur konsumieren, sondern auch investieren. Dies äußert sich nicht zuletzt im Sprachgebrauch: Jemand "investiert" in Wohnung, Auto, Aus- oder Weiterbildung. Dazu kommt, dass das Interesse arbeitender Menschen sich nicht darin erschöpft, sich physisch am Leben zu erhalten bzw. zu reproduzieren, sondern jedenfalls auch darauf ausgerichtet ist, Begabungen entfalten zu können, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sozial aufzusteigen. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive ist diese Motivation wünschenswert: ArbeitnehmerInnen, die in ihre Fähigkeiten und Umgebung (z.b. Bildung, Wohnen, Ausstattung, Freizeit) investieren, stellen ein beträchtliches Wachstumspotential dar und wirken konjunkturbelebend. Sobald man diese Perspektive einnimmt, stellen Armutsgrenzen willkürliche Schwellen dar, deren Verschiebung nach oben oder unten, je nach der gewählten Methode nur einen systemimmanenten Erkenntniswert hat. Aus wirtschaftspolitischer Sicht sind sie defensiv, aus gesellschaftspolitischer Sicht aber anti-emanzipatorisch. Aus ökonomischer Perspektive musste deshalb die Frage, wie viele Arbeitnehmer arm sind, obwohl sie arbeiten, erweitert werden auf die Frage, wie viele Haushalte kein für durchschnittlichen Konsum und "Investitionen" erforderliches Niveau von Verbrauchsausgaben erreichen können.

11 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 11 Zur Beantwortung dieser Frage reichen die gängigen Methoden der Armutsmessung nicht aus. Die AK Salzburg hat deshalb einen eigenen Ansatz entwickelt, der sich von den bestehenden Operationalisierungen emanzipiert. Ergebnisse Variante I Arm trotz Arbeit ist, wer über weniger als 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der Salzburger Arbeitnehmer verfügt: " 31% oder Salzburger Arbeitnehmer verdienen weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens, nämlich bis zu S. " 27% der männlichen Arbeitnehmer oder Personen verdienen weniger als S netto, die Hälfte des männlichen Durchschnittseinkommens. " 36% oder Arbeitnehmerinnen bzw. verdienen weniger als 6409 S, die Hälfte des weiblichen Durchschnittseinkommens. Variante II Arm trotz Arbeit sind Personen bzw. Haushalte, die mit ihrem Einkommen weniger als 50% der österreichischen Durchschnittsverbrauchsausgaben pro Kopf (= S) bestreiten können. Unter dieser Grenze liegen " 28% oder Salzburger Arbeitnehmer " 20% der männlichen Arbeitnehmer " 37% der beschäftigten Frauen Die ÖSTAT-Armutsgrenze beträgt für " eine Person mit einem Kind S. 36% der Salzburger Alleinverdiener liegen darunter. " einen Alleinverdiener mit Partner und Kind S. 28% der alleinverdienenden Männer liegen darunter. " einen Alleinverdiener mit Partner und zwei Kindern S. 39% der alleinverdienenden Männer liegen darunter. Die Variante III der AK Salzburg In prekärem Wohlstand lebt, wer mit seinem Einkommen nicht ein Niveau von Verbrauchsausgaben erreichen kann, das eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Entfaltung und Weiterentwicklung ermöglicht und sozialen Aufstieg öffnet. " 61% oder Arbeitnehmer sind nach der Salzburg-Variante von einer Lebensform ausgeschlossen, die sozialen Aufstieg inkludiert. " 49% der männlichen Arbeitnehmer oder können mit ihrem Einkommen nicht das Durchschnittsniveau erreichen. " 76% oder der Arbeitnehmerinnen bleiben mit ihrem Einkommen unter der kritischen Grenze. Fallbeispiele nach Haushaltstypen " Alleinverdiener mit Partner und einem Kind: Die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben betragen hier S. Ca bzw. 89 % der männlichen Alleinverdiener könnten, gemessen an diesem Niveau, keine Frau mit Kind erhalten. " Alleinverdiener mit Partner und zwei Kindern: Die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben betragen hier S. Ca bzw. 92 % der alleinverdienenden Männer könnten sich eine solche Existenzform, wenn sie am Durchschnitt der Verbrauchsausgaben orientiert ist, nicht leisten. " Alleinverdienerin mit Kind: Ca bzw. 95 % der Alleinverdienerinnen können an dieser Existenzform nicht teilhaben. Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen Armutslöhne sind überwiegend Dienstleistungslöhne Nahezu alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter den "klassischen" Armutsgrenzen liegt, arbeiten im tertiären Sektor. Die Arbeitsmarkthoffnung Dienstleistung wurde zum Auffangbecken für Billig- Arbeitsplätze. In den Kollektivvertragsverhandlungen wird dies zu thematisieren sein. Armutslöhne sind überwiegend Frauenlöhne 42% der berufstätigen Frauen erreichen mit ihrem Nettoeinkommen nicht einmal die Hälfte der Durchschnittseinkommen. Armutslöhne sind überwiegend Entgelte aus nicht "normalen" Beschäftigungsverhältnissen Die Hälfte der Arbeitnehmer, die "arm" sind, arbeiten Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Das "Jobwunder" deregulierter Arbeitsverhältnisse zeigt damit klar auch seine Folgen: Prekäre Arbeit führt in die Armut. 61% der Arbeitnehmer leben im "prekären Wohlstand" Sie sammeln sich im wesentlichen in den unteren 6 Einkommensklassen bis zu einem Bruttoeinkommen von S jährlich. Schlussfolgerungen: " Diese Steuerklassen müssten steuerlich entlastet und/oder besonders in den Kollektivvertragsverhandlungen bedacht werden.

12 Seite 12 ASB-Informationen Nr. 4/2001 " Arbeitnehmer mit einem Bruttobezug von S jährlich und aufwärts müssten, damit die steuerliche Entlastung der unteren Steuerklassen aufkommensneutral bleibt, stärker belastet werden. " Die dazwischenliegenden Einkommensklassen ( S) sollten nicht steuerlich belastet werden. Einkommensarmut und prekärer Wohlstand sind eine wirtschaftspolitische Sackgasse Restriktive Lohnpolitik (die auch heuer zu Realeinkommensverlusten geführt hat), Deregulierung der Arbeitsmärkte durch prekäre Arbeit und prekäre Löhne und zu starke steuerliche Belastung der unteren Einkommensklassen führen nicht nur zu individueller wirtschaftlicher Benachteiligung und Ausgrenzung. Sie sind mittelfristig der direkte Weg in Wachstumskrisen einer gesamten Volkswirtschaft. Jede Anhebung der Einkommen bzw. steuerliche Entlastung der unteren Einkommensklassen führt zu positiven konjunkturellen Effekten, da die marginale Konsumneigung in diesen Gruppen verstärkend auf den Konjunkturaufschwung wirkt, der laut WIFO von der Inlandsnachfrage getragen wird. Tabelle 1: Betroffenheit innerhalb der gleichen Personengruppe x Arbeitnehmer verdienen bis zu 50% der Durchschnittsnettoeinkommen (Variante I) x Arbeitnehmer verfügen über weniger als 50% der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben pro Kopf (Variante II) x Arbeitnehmer sind von einer Lebensform ausgeschlossen, die sozialen Aufstieg inkludiert (AK- Variante) absolut in % absolut in % absolut in % Ø AN Ø männl. AN Ø weiblich AN AV/Part + 1 Kind AV/Part + 2 Kinder Mutter mit Kind Legende: AV AlleinverdienerIn; AN ArbeitnehmerIn; Part PartnerIn Tabelle 2: Betroffenheit im Verhältnis zu allen ArbeitnehmerInnen x Arbeitnehmer verdienen bis zu 50% der Durchschnittsnettoeinkommen (Variante I) x Arbeitnehmer verfügen über weniger als 50% der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben pro Kopf (Variante II) x Arbeitnehmer sind von einer Lebensform ausgeschlossen, die sozialen Aufstieg inkludiert (AK- Variante) absolut in % absolut in % absolut in % Ø AN Ø männl. AN Ø weiblich AN AV/Part + 1 Kind AV/Part + 2 Kinder Mutter mit Kind Legende: AV AlleinverdienerIn; AN ArbeitnehmerIn; Part PartnerIn Quelle: Arbeiterkammer Salzburg

13 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 13 Arbeitszeit und Beschäftigung von Frauen Die Hälfte der unselbständig Erwerbstätigen arbeiteten im Jahr 1999 wöchentlich 40 Stunden. Der Frauenanteil lag bei 42 Prozent. 32 Prozent der Frauen waren 1999 teilzeitbeschäftigt, d.h. sie arbeiteten pro Woche maximal 35 Stunden. Nur 4 Prozent der Frauen (Männer: 8 Prozent) arbeiteten mehr als 40 Stunden wöchentlich. Der Anteil der Frauen an unselbständig Erwerbstätigen lag 1999 bei 44 Prozent. Von den Vollzeitbeschäftigten (36 Wochenstunden und mehr) waren 1999 ein Drittel Frauen, bei den Teilzeitbeschäftigten (max. 35 Wochenstunden) 87 Prozent. Drei Viertel der unselbstständig teilzeitbeschäftigten Frauen sind verheiratet. Die Mehrheit der Frauen, die nach der Kinderpause bzw. Karenzzeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sind teilzeitbeschäftigt. In den Jahren von 1995 bis 1999 lag der Frauenanteil im Bereich der geringfügig Beschäftigung bei durchschnittlich 72 Prozent. In absoluten Zahlen gesehen waren Frauen geringfügig beschäftigt. In der Wirtschaftskasse Gesundheit-, Veterinärund Sozialwesen war der höchste Frauenanteil mit 89 Prozent (im Jahr 1999) der geringfügig Beschäftigten zu verbuchen, gefolgt vom Einzelhandel mit 79 Prozent. Der durchschnittliche Frauenanteil der geringfügig Beschäftigten in Relation zu den Beschäftigten (Männer+Frauen) bezogen auf alle Wirtschaftsklassen lag 1999 bei 4,4 Prozent (Männeranteil: 1,7 Prozent). Quelle: Bericht über die soziale Lage in Österreich, Analysen und Ressortaktivitäten und Datenband, 1999 Familientyp Alleinerziehende Unter AlleinerzieherInnen werden Erwachsene (Personen zwischen 20 und 60 Jahren) verstanden, die zumindest ein Kind (jünger als 20 Jahre) zu versorgen haben. Der Anteil der Alleinerziehenden (an Familientypen) in Österreich betrug ,6 Prozent, ,3 Prozent und ,5 Prozent (absolut ). Der Anteil der alleinerziehenden Väter betrug ,7 Prozent (absolut ). Alleinerzieherinnen sind häufiger in städtischen Bereichen anzutreffen, sie haben eine höhere Erwerbsbeteiligung (75 % gegenüber 55 % der Frauen mit Ehepartner), sind häufiger als andere Familien auf Kinderbetreuungseinrichtungen angewiesen (60 %) und sind finanziell schlechter abgesichert. 12 Prozent sind als ARM (Bundesdurchschnitt 5 %) zu bezeichnen, obwohl ihre Ausbildung keine gegenüber der Qualifikation der übrigen Frauen wesentlichen Abweichungen erkennen lässt. Quelle: Bericht über die soziale Lage in Österreich, Datenband, 1999 und alleinerziehende.html vom Allein Erziehende (Die soziale Lage in Deutschland bis 1998) Im Jahr 1992 hatten 21 Prozent der westdeutschen und 46 Prozent der ostdeutschen Mütter im Alter von 20 bis 39 Jahren eine oder mehrere Phasen als allein erziehende Mutter bewältigt. 84% der allein Erziehenden (ohne Partner) sind Frauen. Der größte Teil von ihnen (79%) lebt getrennt vom Ehepartner, ist geschieden oder verwitwet. In den vergangenen Jahrzehnten ist es zu Verschiebungen bei den Entstehungsgründen von Einelternfamilien gekommen: Immer seltener ist der Tod eines Ehegatten, immer häufiger das Scheitern einer Ehe oder einer nicht-ehelichen Partnerschaft die Ursache waren im früheren Bundesgebiet noch drei Fünftel der allein Erziehenden verwitwete Frauen, 1996 nur noch ein Fünftel. Bei 37% der allein erziehenden Mütter und bei 53% der allein erziehenden Väter ist das jüngs-

14 Seite 14 ASB-Informationen Nr. 4/2001 te - noch - im Haushalt lebende ledige Kind bereits volljährig, bei 40% bzw. 43% im Alter von 6 bis 18 Jahren. Monatliches Haushaltsnettoeinkommen von allein Erziehenden mit Kindern unter 18 Jahre Rd. 70 Prozent der allein Erziehenden in den alten Bundesländern und 78 Prozent in den neuen Bundesländern bezogen im 1. Halbjahr 1998 zwischen und DM. Im Vergleich dazu nahmen 61 (Westen) bzw. 62 (Osten) Prozent der Paare mit drei und mehr Kindern in diesem Zeitraum zwischen und DM monatlich ein. Das monatliche, durchschnittliche Haushaltseinkommen zeigt (siehe Tabelle unten), dass die Einkommenssituation der allein Erziehenden sich gegenüber den Paaren signifikant schlechter entwickelt hat. Tabelle: Haushaltsnettoeinkommen von Paaren und allein Erziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Familienform Durchschnitt je Haushalt Durchschnitt je Haushalt Änderung 1993 (in DM) 1. Halbjahr 1998 (in DM) Früheres Bundesgebiet Paare mit einem Kind ,3 % Paare mit zwei Kindern ,3 % Paare mit drei und mehr ,6 % Kindern Allein Erziehende ,6 % Neue Länder Paare mit einem Kind ,8 % Paare mit zwei Kindern ,3 % Paare mit drei und mehr ,6 % Kindern Allein Erziehende ,4 % Quelle: Lebenslagen in Deutschland Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 1999 Die Steuerbelastung für Familien liegt im guten Mittelfeld Eine vom Familienverband in Auftrag gegebene Studie vergleicht die Einkommens- und Lohnsteuerbelastung zwischen den europäischen Ländern. Die durchschnittliche Steuerbelastung eines Alleinverdieners mit zwei Kindern liegt in Österreich, die Transferzahlungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge miteingerechnet, bei 4,8 Prozent. Alleinstehende ohne Kinder kommen auf eine Steuerbelastung von 10,8 Prozent. Das ist das Zwischenergebnis einer Studie, die der Katholische Familienverband und der Österreichische Familienbund bei Prof. Gerhard Lehner, Steuerexperte des WIFO, über die Familienbesteuerung im internationalen Vergleich in Auftrag gegeben haben. "Mit einer Steuerbelastung von 4,8 Prozent befinden wir uns, verglichen mit den anderen europäischen Staaten, im sehr guten Mittelfeld", sagt Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs. "Das ist erfreulich, aber keineswegs ein Grund sich zurückzulehnen". Die familienfreundlichste Steuerbelastung, nämlich gar keine, haben Deutschland und Luxemburg. Alleinstehende ohne Kinder zahlen in Deutschland 21,2 Prozent Steuer, in Luxemburg 12,1 Prozent. Die Schlusslichter im europäischen Länderranking bilden bei der Steuerbelastung von Familien Schweden, Finnland und Griechenland. In diesen Ländern ist es für die Steuerbelastung unerheblich, ob jemand Kinder hat oder nicht.

15 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 15 Einkommen(Lohn)steuerbelastung in Prozent des Durchschnittseinkommens 1999 Alleinstehend ohne Kinder Verheiratet zwei Kinder Differenz Österreich 10,8 4,8 6,0 Belgien 27,9 17,0 10,9 Dänemark 33,0 26,2 6,8 Deutschland 21,2 0 21,2 Finnland 26,3 26,3 0 Frankreich 14,3 7,6 6,7 Griechenland 1,9 1,9 0 Großbritannien 16,3 15,2 1,1 Irland 19,3 10,1 9,2 Italien 20,0 15,8 4,2 Luxemburg 12,1 0 12,1 Niederlande 6,3 4,8 1,5 Portugal 6,6 2,4 4,2 Schweden 27,2 27,2 0 Spanien 11,8 2,5 9,3 Schweiz 10,2 5,0 7,2 USA 18,2 7,4 10,8 Quelle: Wifo, Dezember 2001 Rückfragehinweise: Mag. Mag. Rosina Baumgartner, Familien, Der Katholische Familienverband Österreichs, Tel.: 01/ Auszug aus der Presseaussendung: Wien, 12. Dezember Finanzierungsstruktur der Frauenservicestellen in Österreich Gemeinsam erhielten die 31 Frauenservicestellen ca. 80,5 Mio. Schilling im Jahr 1997/ Als Hauptfinanciers galten das Arbeitsmarktservice (mit 28,4 Mio.) sowie das Frauenministerium (mit 17,1 Mio.). Knapp ein Viertel des Fördervolumens stammte vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) und den einzelnen Landesregierungen. In wesentlich geringerem Umfang wurden die Vereine neben einem Selbstfinanzierungsanteil auch von sonstigen Fördergebern unterstützt. Quelle: Internetportal des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz bzw. unter

16 Seite 16 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Recht-Ecke Zinsenbelastung bei Scheitern einer Restschuldbefreiung Nur dann, wenn der Schuldner eine Schuldenregelung schafft, ist er laut Gesetz von den unter 58 Z 1 KO fallenden Zinsenforderungen endgültig befreit. Das sagt 156 Abs. 7 KO für den Fall, dass ein Zwangsausgleich abgeschlossen wird (wobei gem. Abs. 4 diese Begünstigung im Fall des Wiederauflebens wegen Nichtzahlung der Quote hinfällig würde). Gem. 193 Abs. 1 KO gilt das auch für den Zahlungsplan. Schließlich erfasst gem. 214 Abs. 1 KO die im Abschöpfungsverfahren erreichte Restschuldbefreiung auch die Forderungen gem. 58 Z 1 KO. Im Gegenschluss heißt das, dass bei Scheitern eines Versuchs, die Restschuldbefreiung zu erlangen, und damit verbundener Aufhebung des Konkurses bzw. Einstellung des Abschöpfungsverfahrens die Sperrwirkung des 58 Z 1 KO rückwirkend wegfällt. Dementsprechend vertreten auch Jelinek/Nunner-Krautgasser in Konecny/Schubert, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (12. Lfg; erscheint in ein paar Wochen) 60, 61 KO Rz 19, dass in solchen Fällen u.a. auch die Zinsen ab Konkurseröffnung geltend gemacht werden können. Univ. Prof. Dr. Andreas Konecny Universität Wien KSV Kosten durch Rekursgericht abgelehnt Kollegin Gabriele Bauer hat diesen grandiosen Erfolg erstritten. Es handelt sich um folgenden Fall: Klient Herr G. bot beim BG Neunkirchen zunächst einen Zahlungsplan von 21,9 % an. Das Finanzamt, die CA und die Bank Austria (die letzten beiden vertreten durch den KSV) stimmten für, die Raika Pottschach (ebenfalls durch KSV vertreten) stimmte gegen den Zahlungsplan. Kopfmehrheit war erreicht, aber nicht Summenmehrheit. Der Schuldner stellte eine Verbesserung des Zahlungsplans in Aussicht weshalb vertagt wurde. In der zweiten Tagsatzung bot Herr G. einen Zahlungsplan mit 25 % an. Nunmehr stimmten das Finanzamt und die CA dafür, die Bank Austria und die Raika Pottschach dagegen. Da die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht waren wurde das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Dem KSV wurden Kosten von ATS zuerkannt, wogegen der Klient Rekurs erhob. Dem Rekurs wurde durch das Landesgericht Wiener Neustadt statt gegeben. In der Begründung führt das Gericht an, dass der KSV drei von vier Gläubigern vertreten hat und außer der pflichtgemäßen Vertretung der Gläubiger nicht ersichtlich sei, dass der Gläubigerschutzverband im Interesse des Gerichts oder sonstiger Gläubiger tätig geworden sei. Für die Gläubigervertretung gebührt im Konkurs aber kein Kostenersatzanspruch. Und als besonderer Leckerbissen ein Zitat aus der Rekursentscheidung: Aus dem Abstimmungsverhalten der vom KSV vertretenen Gläubiger lässt sich der Schluss ziehen, dass dem KSV nicht einmal in seiner Koordinierungsaufgabe ein Erfolg beschieden war, denn wenn bei einem Zahlungsplananbot von 21 % zwei von drei vom KSV vertretene Gläubiger zustimmen, beim verbesserten Anbot von 25 % dagegen nur mehr einer, muss man sich nach der Sinnhaftigkeit der Erstreckung der Abstimmungstagsatzung zwecks Angebotsverbesserung fragen. Zusammengefasst von Mag. Karin Matzinger, Schuldnerberatung Niederösterreich VKI Fachseminar Finanzen und Versicherungen Am 16. und 17. November veranstalte der VKI oben genanntes Seminar als Pilotversuch, bei dem ich für die Schuldnerberatung NÖ dabei war. Eine Neuauflage ist wegen des großen Erfolges praktisch fix allerdings nicht mehr kostenlos.

17 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 17 Zum SB Dauerthema Rücktritte/Kündigung: 1. Zum Rücktritt: Gültig ist der Poststempel für den Fristenlauf von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze; es gibt aber EINE AUSNAHME: bei Lebensversicherungen (außer bei Gruppenversicherungen) muss das Rücktrittsschreiben binnen 14 Tagen nach Erhalt der Polizze dem Versicherer schon zugegangen sein! 2. Kündigung: 8/Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) regelt diese bei Verträgen mit unbestimmter Dauer. Die Kündigungsfrist bewegt sich zwischen einem und drei Monaten. Innerhalb dieser Zeitspanne dürfen die Vertragspartner entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Versicherer kann von sich aus nur bei Krankenversicherungen im Bereich Gruppenversicherung oder bei einer Krankengeldversicherung kündigen! 8/Abs. 3 VersVG betrifft Verträge mit bestimmter Dauer, die ab dem abgeschlossen wurden. Läuft ein Vertrag demnach länger als drei Jahre, ist ab dem Ende des dritten Jahres eine Kündigung von seiten der Konsumenten möglich; maximale Frist: ein Monat. Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden, sind im 192 VersVG geregelt: Eine Kündigung ist frühestens ab Ende 2000 für Konsumenten mit einer Frist von sechs Monaten durchführbar. Eine Kündigung im Schadensfall können theoretisch beide Vertragspartner vornehmen. Wegfall des Versicherungsinteresses : Wird eine Liegenschaft verkauft, geht die Versicherung auf den Erwerber über, die Abrechnung erfolgt für den Verkäufer mit dem Wegfallstag des Versicherungsinteresses, der Erwerber kann binnen einem Monat nach Eintrag im Grundbuch kündigen. ACHTUNG: Käufer und Verkäufer haften im Jahr des Besitzwechsels zur ungeteilten Hand! Zum Gegensatz Finanzierungsleasing Kredit: Bei Zinssatzänderungen muss beim Leasing nur über die Höhe der veränderten Monatsrate informiert werden, wobei unklar sein könnte, ob die Kosten gleichzeitig miterhöht wurden. Resümee der Veranstaltung: Wichtige Infos, vor allem hinsichtlich Detailfragen der Kündigung von Versicherungsverträgen, die für unser Klientel wichtig sein können. Umfassendere Fälle: Weiter zum VKI so schnell wie noch nie! DSA Erwin Hayden-Homann, Schuldnerberatung Niederösterreich Saldoanerkenntnis hat keine konstitutive Wirkung OGH vom , 1 Ob 27/01 d Ein Ehepaar hatte 1988 einen Verbraucherkredit mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen. Der Kredit wurde 1994 wegen Zahlungsverzug fällig gestellt, die Bank forderte ATS 2,4 Mio. Die Kreditnehmer entgegneten, dass ihnen aufgrund unzureichender Zinsanpassung um ATS ,-- zuviel an Zinsen verrechnet wurden. Argument der Bank: die Kreditnehmer hätten quartalsmäßig Kreditkontoauszüge erhalten und nie Einwände erhoben. Eine derartige stillschweigende Zustimmung ist, wenn sie überhaupt wirksam ist, gemäß 6 Abs. 1 Z 2 KSchG, als Anerkenntnis zu sehen. Für Nichtjuristen: Es gibt 2 Arten von Anerkenntnissen: Deklarative und Konstitutive. Deklarativ bedeutet soviel wie ich habe den Inhalt zur Kenntnis genommen, es entfaltet aber keine Rechtswirkung. Ein konstitutives Anerkenntnis schafft einen neuen, selbständigen Verpflichtungsgrund - als ob z.b. ein neuer Vertrag abgeschlossen worden wäre, ein deklaratives Anerkenntnis hat diese Wirkung nicht. Das Berufungsgericht sprach im obigen Fall im Urteil aus, dass das Saldoanerkenntnis lediglich deklarativen Charakter habe. Somit hat ein Anerkenntnis des Saldos keinen streitbereinigenden Charakter. Das heißt für unsere Klienten, dass sie keine Sorge haben müssen, dass Ansprüche wegen unterbliebener Saldenreklamationen ausgeschlossen sein könnten. Mag. Eva Riegler, Schuldnerberatung Niederösterreich

18 Seite 18 ASB-Informationen Nr. 4/2001 Literaturhinweise Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft (Hrsg.): Beschreibung der sozialen Lage in Europa Erfasste Zeitreihen Luxemburg 2001, 130 Seiten, Kosten 15,-. Katalog-Nr. KE DE-C. Bestellung unter: Inhalt: Dieser Bericht enthält eine allgemeine Beschreibung der sozialen Lage in Europa. Er beruht auf harmonisierten Daten, die eine zuverlässige, vergleichende Analyse verschiedener sozialer Entwicklungen in sämtlichen Mitgliedstaaten ermöglichen. Der erste Abschnitt des Berichts besteht aus einer Zusammenfassung, in der die wichtigsten sozialen Trends im Hinblick auf die Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger und die daraus erwachsenden Herausforderungen für die Sozialpolitik erläutert werden. Im zweiten Abschnitt werden die sozialen Entwicklungen einer genaueren Betrachtung unterzogen. Der dritte Abschnitt enthält eine Reihe harmonisierter Sozialindikatoren, die von demographischen Fragen bis zur Beschäftigungs- und Einkommenslage in den Mitgliedstaaten reichen. Inhaltsverzeichnis Abschnitt I : Soziale Trends und sozialpolitische Maßnahmen 1.1 Die wichtigsten sozialen Trends 1.2 Sozialer Zusammenhalt 1.3 Schlussfolgerung Abschnitt II : Die wichtigsten sozialen Entwicklungen 2.1 Bevölkerungstrends und zugehörige Themen 2.2 Lebensbedingungen 2.3 Einkommensverteilung 2.4 Vertrauen in die Gesellschaft und soziale Beteiligung Abschnitt III : Sozialpolitische Themen Anhang I : Soziale Schlüsselindikatoren Anlage II : Statistische Daten Anlage III : Liste der Eurostat Datashops Heitzmann, Karin, Schmidt, Angelika (Hrsg.): Frauenarmut Hintergründe, Facetten, Perspektiven. Peter Lang Verlag. Frankfurt am Main 2001, 198 Seiten. ISBN , ATS 467,-/ 33,94. Der 11. Band der Schriftenreihe "Frauen, Forschung & Wirtschaft" - herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Frauen in Forschung und Lehre an der Wirtschaftsuniversität Wien - widmet sich dem Thema Frauenarmut. Zielsetzung der Autorinnen ist es, mit Hilfe von interdisziplinären Erklärungsmöglichkeiten aufzuzeigen, dass das Phänomen Armut auch ein weibliches ist, das verschiedenste Facetten umfasst. Rezension von Heike Welte siehe unter Salzburger Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung (Hrsg.): Von der Hand in den Mund, Dokumentation zur 1. Salzburger Armutskonferenz Internet: Inhalte:! Du sollst dich nicht gewöhnen v. Ernst Fürlinger! Lebenswelt der Armut v. Dieter Oelschlägel! Armut im Wohlstand Ausblick auf die Schattenseiten des reichen Bundeslandes Salzburg v. Heinz Schoibl! Bericht aus den Workshops: Working Poor, Versteckte Armut, Armut im ländlichen Raum, Armutsbekämpfung und Gemeinschaftsarbeit, Künstlerische Arbeit mit Betroffenen, Jung und arm...

19 Nr. 4/2001 ASB-Informationen Seite 19 Schwerpunktthema Wirtschaftliche Situation von AlleinerzieherInnen und Frauen Es schlug ein wie eine zerstörende Bombe... Auszüge aus 9 Stellungnahmen zur Verschuldung aus Anträgen für gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren von Frauen 1... Die Nachricht meines Mannes er würde sich von mir trennen und unsere kleine Familie verlassen, schlug ein wie eine zerstörerische Bombe und traf mich wie der Blitz. Ab diesem Zeitpunkt war nichts mehr wie es war und ich verschuldete mich immer mehr. Ich fing u.a. auch an vermehrt einzukaufen, um meine Depression zu stillen und kam so unweigerlich in Zahlungsschwierigkeiten Nunmehr hat sich allerdings durch meine bevorstehende Scheidung meine persönliche Situation drastisch verändert, da ich jetzt Alleinerzieherin mit zwei Kindern und mit einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. ÖS 9.000,00 bin. (...) Ich sehe mich daher, auf Grund meiner derzeitigen finanziellen Lage gezwungen, das Schuldenregulierungsverfahren zu beantragen Da mein Gatte darauf bestand, dass ich bei unserer Scheidung die gesamten Schulden übernehmen müsste, da er sich ansonsten nicht scheiden lassen würde, wurde ich am Tag der Scheidung zum Hauptschuldner und er zum Ausfallsbürgen. Bis kurz vor der Geburt meiner Tochter versuchte ich die hohen Kreditraten in der Höhe von ÖS 6.200,00 monatlich zu begleichen. Als Alleinerzieherin und Sozialhilfeempfängerin war mir das aber bald nicht mehr möglich. Mein Exgatte bezahlte die gesamte offene Kreditsumme und wandte sich im Sommer 1999 im Regress mit der vollen Summe an mich Nach der Geburt meines Sohnes Thomas 1996 war es mir nicht mehr möglich, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen (...) Derzeit bin ich als Teilzeitverkäuferin tätig. Mein Bruttogehalt beträgt ÖS 7.800,00. Leider ist es mir trotz aller Bemühungen nicht möglich, allen Gläubigern gerecht zu werden und so wandte mich an die Schuldnerberatung um meine Verhältnisse zu ordnen Ich bin 46 Jahre alt, geschieden und Alleinerzieherin eines dreijährigen Sohnes. Noch während meiner Ehe nahmen wir zwei Kredite auf. (...) Als mein Exmann arbeitslos wurde, konnten wir unseren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dann musste ich die Eigentumswohnung verkaufen, da bereits die Versteigerung drohte. Ich trennte mich dann von meinem Mann und seit dieser Zeit zahle ich alleine die Raten für die beiden Kredite, da mein Exmann keine Rückzahlungen leistet. Da ich Alleinerzieherin bin, kann ich nur einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen. Mit Hilfe eines Privatkonkurses hoffe ich, aus dieser Notlage herauszukommen Als erstes wurde ein Kredit aufgenommen für ein Auto, dann hatte mein Exmann sich in den Kopf gesetzt, er brauche ein Motorrad. Also wurde der Kredit aufgestockt. Als dieses kaputt war, musste ein neues her. Es kamen noch einige Dinge dazu, die aber am Anfang kein Problem waren, zurückzubezahlen, da wir ja beide arbeiten gingen. Dann wurde ich schwanger und mit einem Gehalt ging es am Anfang auch noch, doch dann hat er sich selbständig gemacht und von da an ging es bergab Angefangen hat wohl alles in jungen Jahren nach der Geburt meiner Kinder. Es wurde immer wieder ein Stück gebraucht und das Geld hat nie richtig gereicht. Also wurde es bestellt und auf Raten bezahlt. Das ging auch eine Zeitlang gut, aber dann kam wieder irgendwas dazwischen. Auf meinen damaligen Mann konnte ich oft nicht zählen. Er war in keiner Firma lange und war immer wie-

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