VERTRAG FREIANLAGEN -

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1 W -Bau II - Anlage Gb VERTRAG FREIANLAGEN - Freie und Hansestadt Hamburg Gz.: Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg Vertragsausfertigungen an: ) AN 2) AG (x) ( x) Finanzposition: Finanzstelle: Sachkonto: Auftrag: Mittelreservierung: E/MR32/0036 Mittelbindung: _,.56 Sr d..-{ S. ~'-: ) ~ Auftragssumme: 5.5, 7 vertreten durch Bezirksamt Eimsbüttel Grindelberg Hamburg diese vertreten durch Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt l\{lanagement des öffentlichen Raumes Abteilung Stadtgrün Tel und - nachstehend A u f t r a g g e b e r i n (AG) genannt - Naumann Landschaft Gbr Kleiner Kielort 2044 Hamburg Tel vertreten durch - nachstehend A u f t r a g n e h m e r i n bzw. A u f t r a g n e h m e r (AN) genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: VM-FR- H2/203 von 2

2 W -Bau II - Anlage Gb nhaltsverzeich nis - Gegenstand des Vertrages 2 - Grundlagen des Vertrages 3 - Leistungen der bzw. des AN 4 - Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten 5 - Termine und Fristen 6 - Vergütung 7 - Haftpflichtversicherung der bzw. des AN 8 - Ergänzende Vereinbarungen i i l r l i i t! l i ' ~ ' VM-FR - H2/203 2 von 2

3 W-Bau II - Anlage 6b Gegenstand des Vertrages. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen für die Baumaßnahme Revitalisierung Spielplatz Zylberbergstieg 2.' 2 Grundlagen des Vertrages Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI -, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. 2.2 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages. 2.3 Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer (AN) hat ihren/seinen Leistungen zugrunde zu legen: den Ausschnitt aus der 3A Web-karte vom , in dem die von der bzw. dem AN zu bearbeitenden Flächen, als Flurstück 7227, grün gekennzeichnet sind. - die TR Richtpreiskosten für Landschaftsbaumaßnahmen i die Musterprogramme für allgemeinbildende Schulen in Hamburg und die Techni sehen Richtlinien zum Bau und zur Einrichtung Hamburger Schulen (TR Schulen)!t ' ), A..?'.!) f"'\ ~ uie Baumaßnahme unterliegt dem Baugenehmigungs'Jerfahren nach 6 b-zw. 62 HBauO. ' ).A..?'.!). ~ Qie Baumaßnahme unterliegt dem Zustimmungsverfahren nach 64 HBauO. Die für Elie verantwortliche Leitung zuständige Person wird der bzw. dem AN schriftlich be ~ 3 Leistungen der bzw. des AN 3. Die Auftraggeberin (AG) überträgt der bzw. dem AN die Leistungen nach 3.2. bis Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit Leistungen nach 3.3 bis a'"> besteht nicht. Für die Beauftragung mit Leistungen der weiteren Stufen - einzeln oder im Ganzen - g etten die Regelungen dieses Vertrages: ggf. herausnehmen Nichtzutreffendes herausnehmen 3 von 2 VM-FR - H2/203

4 W-Bau II - Anlage 6b Die bzw. der AN ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie/er von der AG innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen nach 3.2 mit einer weiteren Vertragsleistung beauftragt wird. Umfang der Leistungen: 3.2 Grundlagenermittlung "l und Vorplanung (Beitrag z_ur Kostenschätzung für die Finanz-/Budgetplanung) 3.2. Grundfagenermittfung» Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4) HOAI Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 2 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4) HOAI. 3.3 Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Beitrag zur Haushaltsunterlage - Bau f Ausführungsunterlage - Bau I Bau- und Kostenunterlage) Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 3 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4) HOAl Genehmigungsplanung~ Das sir:id die Grundleistungen der Leistungsphase 4 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4) HOAI. 3.4 Ausführungsplanoog 3.4. Das sirid die Grundleistungen der Leistungsphase 5 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4) HOAI. 3.5 Leistungen für die Vergabe 3.5. Vorbereitung der Vergabe Das sind folgende Grundleistungen aus der Anlage ~Jummer. (zu 39 Abs. 4) HOAI, Leistungsphase 6: Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen; Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der l\usfüh rungsplanung; Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten; Aufstellen eines Terminplanes unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse; j::rfl'litteln der Kosten auf der Grundlage der vom Planer bepreisten Leis tungs~lerzeichnis.se; -- ) ggf. herausnehmen VM-FR - H 2/203 4 von 2

5 W-Bau II - Anlage Sb Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsver zeichnisse mit der Kostenberechnung; VM-FR - H2/203 5 von 2

6 W-Bau II - Anlage 6b Mitwirkung bei der Vergabe Das sind folgende Grundleistungen bzw. Teile davon aus der Anlage Nummer.( 39Abs. 4) HOAI, Leistungsphase 7: Prüfen und VVerten der.a.ngebote einschließfich,a,ufstelfen des Preis spiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, unter Mitwirkung aller..vährend der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Prüffin und Werten der /\ngebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise; Erstellen der Vergabevorschläge; Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenbe rechnung Für die Erreichung der Kostensicherheit müssen die ersten Ausschreibun gen grundsätzlich die Leistungen umfassen, die üblicher.veise im Zusam menhang ausgeführt werden und deren VVert mindestens 80 v.h. der von der AG anerkannten Kostenberechnung beträgt. 3.6 Objekt (Bau )übev.'achung und Dokumentation 3.6. Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage ~Jummer. (zu( 39Abs. 4) HOAI Behandlung der Rechnungsunterlagen Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kosten rechnungen sind in fachtechnischer und rechnerischer Hinsicht unverzüglich und vollständig zu prüfen. Zum Zeichen der Prü fung hat die bzv.i. der AN die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen. Anderungen und Ergänzungen sind ent sprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erf-orderlich. Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen: In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen fü r richtig befunden.. H~(!!J~~?-.~ ~. ' ~..?.?..~ " von 2 VM-FR- H2/203

7 W-Bau II - Anlage Sb Qie Kostenrechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit fol gender Bescheinigung zu versehen: In allen Teilen geprüft und mit den aus der Rechnung ersichtli chen Änderungen für richtig befunden. Endbetrag: Euro (Ort) (Datum) _!) (Unterschrift der bzi.v. des AN) Nach Ausstellen der Bescheinigung sind die KostenrechnungeR unter Beifügung der sie im Einzelnen belegenden Unterlagen derag unverzüglich auszuhändigen. Mit den Bescheinigungen übernimmt die bzw. der AN auch ir Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfül h.:mgsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren wor: den ist, die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind, die Vertragspreise eingehalten.vorden sind, alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen rich tig sind. Die bzi. der AN ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Abnahme der Freianlage ein Baubüro zu unterhalten und ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Baubüro werden von der AG kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. Die AG stellt auf Antrag der bzin. des AN kostenlos einen Fern sprech und ggf. einen Telefaxanschluss fü r das Baubüro zui: Verfügung ~ Die bz N. der AN ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Bau büro zu unterhalten. Sie/Er hat ausreichende Ko ntrollen vorzu nehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notvvendigkeit untl nach dem Fortgang der Arbeiten richtet Die Vorschriften der AG über die Rechnungsprüfung und Rech nungslegung sind zu beachten. Soweit die AG der bzw. den AN über Abtretungen, Pfändungen, Vergleichsverfahren oder Ko n kurse unterrichtet hat, sind die Rechnungsbelege von der bzw vom AN entsprechend zu kennzeichnen. i Nichtzutreffendes herausnehmen VM-FR - H2/203 7 von 2

8 W -Bau II -Anlage Sb Die b-zw. der AN ist verpfjichtet, vereinbarte und füjlige V.er tragsstrafen von den Rechnungen der ausführenden Firmen abzusetzen. Die bzw. der AN hat die letztgültigen Ausführungszeichnungen nach Übergabe der Freianlage unverzüglich bei der AG abzulie fem, Objektbetreuung 3.7. Das sind die Grundleistungen der Leist ungsphase 9 der Anlage Nummer. (zu 39Abs. 4) HOAI. 3.8 Besondere/Beratungs-/Zusätzliche Leistungen gemäß HOA I ~ "l Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 8 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4 HOAI). Überwachen von VVartungsleistungen Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 9 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4 HOAI). ~!}---Überv:achen der Entvvicklungs und Unterhaltungspflege *) Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 9 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4 HOAI). Bürgerberteiligung Die ist eine besondere Leistung aus der Leistungsphase 3 der Anlage Nummer. (zu 39 Abs. 4 HOAI). d-:-m!}---die Beauftragung derartiger Leistungen ist derzeit nicht beabsichtigt. Für den Fall dass derartige Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden, richtet sich die Vergütung nach ') 3.9 Die zusammengestellten Vorplanungsergebnisse sind der AG in -facher Ausfertigung und die zusammengefassten Kostenunterlagen in 2-facher Ausfertigung z u übergeben. Alle weiteren von der bzw. dem AN vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen (einschf. Leistungsverzeichnisse) und Berechnungen sind der AG in erforderlichem Umfang mindestens in -facher Ausführung zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind von der bzw. dem AN im nötigen Umfang weiterzubearbeiten, u.a. DIN-gerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen, DINgerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen..) ggf herausnehmen - Vergütungsvereinbarung siehe 6.4 VM-FR - H2/203 8 von 2

9 W-Bau II - Anlage 6b 4 Zusammenarbeit zwischen AG AN und anderen fachlich Beteiligten 4. Die AG wird durch die von ihr beauftragten vertretungsberechtigten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vertreten. Die vertretungsberechtigten Personen werden der bzw. dem AN - auch bei Veränderungen - schriftlich bekanntgegeben. Nur diese sind berechtigt, der bzw. dem AN verbindliche Weisungen zu erteilen. Forderungen, die von anderer Seite an die bzw. den AN gestellt werden, sind nur zu berücksichtigen, wenn die AG schriftlich zustimmt. 4.2 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind von der bzw. dem AN mit ihren/seinen Leistungen abzustimmen. Zurzeit können benannt werden: keine 5 Termine und Fristen 5. Es werden folgende Termine und Fristen vereinbart: Fertigstellung bis Mitte Juni Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat die bzw. der AN dies mit Nennung der Gründe der AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6 Vergütung 6. Der Honorarermittlung für die Leistungen nach 3.2 bis 3.7 werden zugrunde gelegt: 6.. Die nach 4, 6 Abs. und 2 Satz und 38 HOAI anrechenbaren Kosten der von der AG anerkannten Kostenberechnung nach DIN : Folgende Honorarzone im Sinne der 5, 39, 40 und der Anlage Nummer.2 HOAI: Honorarzone IV Mindestsatz VM-FR- H2/203 9 von 2

10 W-Bau II - Anlage 6b 6..3 Folgende Bewertung der Leistungen: ') 6..3 () Grundlagenermittlung v.h (2) Vorplanung v.h (3) Entwurfsplanung v.h. ~ 6.,3 (4} Genehmigungsplanung 6.,3 (5) Ausführungsplanung 6.,3 (6) Vorbereitung der Vergabe 6..3 (7) Mitvlirkung bei der Vergabe (8) Objekt (Bau )übepa'achung und Dokumentation v.h (9) Objektbetreuung 6..4'> Eine Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz nach 4 Abs. 3 HOAI bei der Bestimmung der anrechenbaren Kosten nach 6.. erfolgt vereinbarungsgemäß nicht. ~~ Die anrechenbaren Kosten nach 6.. 'Nerden bei den Leistungen 3.2 bis J.:4.-:-~ wegen der Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausub stanz nach 4 Abs. 3 HOAI um Euro erhöht. 6..s*l &.-:ka~ Ein Umbau-/Modernisierungszuschlag *) nach 40 Abs. 6 in Verbindung mit 36 Abs. HOAI wird vereinbarungsgemäß nicht gezahlt. Für den Umbau/die Modernisierung~ wird das Honorar auf der Grundlage des 40 Abs. 6 in Verbindung mit 36 Abs. HOAI um.. v.h. erhöht. Die Berechnung erfolgt vereinbarungsgemäß ohne Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten nach 6..4 auf der Grundlage der Honorarormitt lung nach 6... e+e~---i=-fti-üf-f -ed-h:iel--fflah:stfa:tta*=d*'hfdat:lt~unrug0%/+fln~sn;fadfn'*d:ts;te~tz~utt-ntt;lg~ wn*irdcj-tdn:a~srlhattoftjno~r-dar-r+fuoh rr---ti-dt.ef-bl:::4e~iöist±utt-n gen nach 3.6 auf der Grundlage des 2 HO/''tl um... v.h. erhöht. Nichtzutreffendes herausnehmen Es kann auch ein geringerer Leistungsumfang vereinbart werden VM-FR - H2/203 0 von 2

11 W - Bau II - Anlage 6b Solange die für die Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge der anerkannten Kostenberechnung nicht feststehen, tritt für die Bemessung der Abschlagszahlungen für die Leistungen nach 3.2 die Kostenschätzung an deren Stelle. Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und die für die endgültige Berechnung des Honorars maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt werden. Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die die bzw. der AN nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v. H. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. Das Honorar für das Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation~. das Übe~ Nachen von VVartungsleistungen~. das Überwachen der Entwicklungs und Unterhal- tungspflege..!-und die Bürgerbeteiligung nach 3.8. bis ~ Nird entsprechend dem Arbeitsauf'Nand einschließlich evtl. Nebenkosten als Pauschale vereinbart, sobalel diese TeilleistlJngen in Auftrag gegeben erden. 6.4 *) Das Honorar für Leistungen nach 3.8 wird vereinbart als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf. Hierbei gelten folgende Stundensätze netto: Auftragnehmer - lngeni~ur Techn. Mitarbeiter 6.5 ") Als Nebenkosten werden die Kosten für: - Versand und Datenübertragungen M -*' - Vervielfältigen der Unterlagen - F ahrtkosteri - Reisen der bzw. des AN und ihrer/seiner Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit 4 v.h. des vereinbarten Nettohonorars erstattet. Nebenkosten werden vereinbarungsgemäß nicht erstattet. 6.6 Die UmsatzstE!uer ist gesondert auszuweisen 7 Haftpflichtversicherung der bzw. des AN 7. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 2 AVB müssen mindestens betragen: - für Personenschäden - für sonstige Schäden Euro Euro *) ~) ggf. herausnehmen Nichtzutreffendes herausnehmen VM-FR- H2/203 von 2

12 W-Bau II - Anlage Sb 8. Erklärung der bzw. des AN 8 Ergänzende Vereinbarungen Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt die bzw. der AN, dass sie/er von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht von der Teilnahme am Wettbewerb nach 4 Absatz 9 Buchstaben b) und c) VOF ausgeschlossen ist, und dass keine Ausschlussgründe entsprechend 4 VOF vorliegen. Der bzw. dem AN ist bewusst, dass eine falsche Erklärung ihren/seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. 8.2 *) Verpflichtung der bzw. des AN Die bzw. der AN wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern sie/er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. Dazu benennt sie/er der AG den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: Sofern die benannten Personen bereits von der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. Auftraggeberin Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer ) Gilt für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe und Objekt-(Bau-)überwachung und Dokumentation (Leistungspha~en 6-8 des 39 bzw. der Anlage Nummer. zur HOAI) VM,FR- H2/203 2 von 2

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