SchiedsamtsZeitung 75. Jahrgang 2004, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Die Vordrucke auf CD-ROM neueste Version 2004

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SchiedsamtsZeitung 75. Jahrgang 2004, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Die Vordrucke auf CD-ROM neueste Version 2004"

Transkript

1 Die Vordrucke auf CD-ROM neueste Version 2004 von Dr. Martin Rammert, RiAG, Bovenden Im Mai 2003 erschien beim Carl Heymanns Verlag in Köln eine vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. - BDS - herausgegebene CD-ROM (2.15a) für die sechs Bundesländer, in denen der Landesgesetzgeber von der Möglichkeit der Einführung der obligatorischen Streitschlichtung durch Umsetzung des 15a EGZPO Gebrauch gemacht hatte. 1 Im Gegensatz zu der seit dem Jahre 2001 angebotenen CD-ROM konnten mit dieser CD-ROM erstmals die so genannten Stammdaten der Schiedsperson wie Name, Ort und Straße d. Schiedsamtes/Schiedsstelle per Mausklick in die Vordrucke übernommen werden, so dass eine ständige Neueingabe dieser Daten in jeden Vordruck per Tastatur entfiel. Zudem konnten die Daten eines einzelnen Schlichtungsfalles von einem in andere Vordrucke übertragen werden, z.b. vom Vordruck V 1 2 in die Ladungsvordrucke, das Protokoll oder die Kostenrechnung. Pro Fall genügte somit die einmalige Eingabe der Daten von Antragsteller, Antragsgegner, des Sachverhaltes nebst Anträgen oder von Terminstag und -stunde. Diese Daten konnten dann wieder per Mausklick gespeichert und in einen anderen benötigten Vordruck übertragen werden ohne nochmalige Eingabe per Tastatur. 3 Mit der nunmehr neu aufgelegten CD-ROM 2004 stehen darüber hinaus auch für die anderen sechs Bundesländer mit Schiedsamts-/Schiedsstellenwesen 4 die Vordrucke mit den skizzierten Komfortmerkmalen zur Verfügung. Mit dieser neuesten CD, auf der auch die oben genannten 15a-Länder-Vordrucke enthalten sind, steht damit ein geschlossenes Werk mit umfassenden elektronischen Vordrucken für alle Länder mit Schiedsamts-/Schiedsstellenwesen zur Verfügung. Daneben sind natürlich nach wie vor die Vordrucke in der bekannten Papiervordruckversion bestellbar und benutzbar. Die Papiervordrucke für die 15a- Länder 5 sind dabei inhaltlich überarbeitet und im Aussehen den CD-ROM- Vordrucken angepasst worden. Sie befinden sich auf dem Stand der CD- ROM 2003 (2.15a). Alle Papiervordrucke für diese sechs Bundesländer sind in einem neuen, gesonderten Musterheft (Stand Juli 2003) enthalten. In diesem Musterheft werden die Vordrucke für jedes Land getrennt aufgeführt. Für die so genannten Nicht-15a- Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/7

2 Ländern 6 werden entsprechend inhaltlich überarbeitete Papier-vordrucke in neuem Lay-out alsbald erscheinen. Auch insoweit wird eine Auflistung und exemplarische Darstellung in einem - gesonderten - Musterheft erfolgen. Die neuen Papiervordrucke sind in einem höheren Maße länderspezifisch als bisher. Nur wenige Vordrucke konnten länderübergreifend vereinheitlicht werden; soweit dies jedoch geschehen ist, weichen diese Vordrucke im Erscheinungsbild geringfügig von den Vordrucken der CD-ROM ab. Die Schiedspersonen haben somit die Wahl, ob sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit den Computer einsetzen oder aber per Hand bzw. Schreibmaschine die Vordrucke ausfüllen wollen oder eine Kombination dieser Arbeitsmethoden wählen und z.b. mit einem vorgefertigten Protokoll in die Schlichtungsverhandlung gehen und das Ergebnis der Verhandlung dort handschriftlich ergänzen. Zu den Vordrucken auf CD-ROM gibt es neben den technischen Hinweisen, die vom IT-Beauftragten des BDS, Herrn Roß, bereits in der SchAZtg Mai 2003 (Seite 108) in einer Anleitung dargestellt worden sind und auf die hier nochmals verwiesen werden kann, auch inhaltlich einiges zu bemerken. Die Vordrucke stehen für alle Bundesländer mit Schiedsämtern bzw. Schiedsstellen jeweils in landesspezifischer Form zur Verfügung. Die Vordrucke müssen also z.b. bei den Ladungen nicht mehr handschriftlich hinsichtlich der jeweiligen rechtlichen Lage (z.b. Ordnungsgeld ja oder nein, zwingend oder fakultativ und in welcher Höhe) ergänzt werden; vielmehr sind für jedes Land die entsprechenden Bestimmungen in alle Vordrucke bereits eingearbeitet. Die folgenden Vordrucke stehen auf CD- ROM 2004 zur Verfügung: V 1 V la V 2 V 3 bis V 6 V 7 V 7a V 8 Antrag zu Protokoll d. Schiedsamtes/Schiedsstelle Vereinbarung der örtlichen Zuständigkeit Weiterleitung eines Antrages an d. zuständige Schiedsstelle/Schiedsamt/Schiedsmann oder -frau bzw. Amtsgericht Ladungsvordrucke für die Parteien für erste, zweite oder Fortsetzungstermine für bürgerlich-rechtliche, strafrechtliche oder gemischte Streitigkeiten Benachrichtigung wegen Terminaufhebung, -verlegung bzw. bestätigung Terminnachricht für Bevollmächtigte und Beistände Ladung für Zeugen und Sachverständige Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/7

3 V 8a V 8b V 9 V 9a V 10 V 11 V 12a V 12b V 13 V 14 V 18 V 18a V 20 V 23 V 26 (Nicht in Hessen wegen 23 HSchAG) Empfangsbekenntnis Ladung Dolmetscher Festsetzung von Ordnungsgeld (Nicht in Brandenburg) Rechtsbehelfsbelehrung zum Ordnungsgeld (Nicht in Brandenburg) Abschrift des Protokolls Ausfertigung des Protokolls Sühnebescheinigung Erfolglosigkeitsbescheinigung (Nur in den 15a-Ländern, siehe Fn. 1) Einforderung Kostenvorschuss Antrag auf Festsetzung der Entschädigung für Dolmetscher Kostenrechnung Kostenerstattung gegen die Landeskasse (Nur für Sachsen-Anhalt) Protokoll, Einlage- oder Einklebbogen Jahresübersicht Anlage Da für die so genannten 15a-Länder 7 somit zwei CD-ROM zur Verfügung stehen, ist zunächst einmal darzustellen, zu welchen Änderungen es insoweit auf der CD-ROM 2004 im Verhältnis zur Ausgabe 2003 (2.15a) gekommen ist. Neben kleineren Änderungen im Belehrungstext mancher Ladungsvordrucke und Berichtigung sonstiger Schreibfehler hat der Vordruck V 21 - Protokoll - nunmehr die neue Bezeichnung»V 20«erhalten. Dies ist lediglich zur Klarstellung erfolgt, weil bereits für die gebundenen Protokollbücher die Bezeichnung V 21 8 vergeben war und es dementsprechend zu Verwechslungen mit dem in das (Loseblatt-) Protokollbuch einzuheftenden oder einzuklebenden Protokollbogen V 20 kommen könnte. Zur Verdeutlichung ist in diesem Rahmen auch der Anleitungstext zur Benutzung der Vordrucke, der auf der CD-ROM vor jedem Aufruf eines Vordruckes zu lesen ist, geändert worden. Der Vordruck V 21 - jetzt V 20 - ist jedoch inhaltlich nicht verändert worden mit einer Ausnahme: auf der zweiten Seite ist oben jetzt das Wort»Seite«vorgegeben zur Ergänzung der Seitenzahl des Protokollbuches. Letztlich sind auch vereinzelte technische Korrekturen - z.b. am V 18 - vorgenommen worden. Insgesamt betrachtet kann die CD-ROM 2003 daher auch weiterhin benutzt werden und Nachdruck und Vervielfältigung Seite 3/7

4 muss nicht zwingend gegen die neue Version 2004 ausgetauscht werden. Allerdings sind auf der CD-ROM 2004 zwei Vordrucke zu finden, die auf der Vorversion 2003 (2.15a) nicht vorhanden sind: V 8a - Empfangsbekenntnis - und V 8b - Ladung Dolmetscher -. Die Handbücher auf der CD-ROM 2004 sind überarbeitet worden und eine neue Rubrik»FAQ«- frequently asked questions - zur Beantwortung der typischerweise aus der Praxis gestellten Fragen bei Verwendung der CD-ROM wurde zusätzlich aufgenommen. Die Berichte der Tester, die die verschiedenen Vorabversionen beider CD-ROM auf Bitten der Vordruckkommission geprüft haben, waren Voraussetzung für die folgenden Bemerkungen zur Handhabung der einzelnen Vordrucke in der Praxis. Die Vordrucke sind in der gewohnten Weise auszufüllen. Dabei müssen nicht zwingend alle Felder mit einem Eintrag versehen werden. Das Geburtsdatum ist z.b. nur dann zwingend erforderlich, wenn unter derselben Adresse z.b. Vater und Sohn mit demselben Namen wohnen, die Angabe des Geburtsdatums also zur Unterscheidung der beiden erforderlich ist. Bei der Beteiligung Minderjähriger am Verfahren sollte das Geburtsdatum auch eingetragen werden, soweit es bekannt ist. Andernfalls kann das Feld mit dem Geburtsdatum mit der Tab- Taste übersprungen werden und darf offen bleiben. Ist auf Seiten einer Partei oder gar auf beiden Seiten ein Ehepaar am Schlichtungsverfahren beteiligt, kann das Ehepaar aus rechtlichen Gründen nicht mit einer Ladung»An die Eheleute«geladen werden. Vielmehr muss jeder Ehepartner mit einer eigenen Ladung geladen werden. Lediglich in dem Fall, in dem das Ehepaar als Eltern einen z.b. jugendlichen Antragsteller vertritt, darf»das Ehepaar«als gesetzlicher Vertreter des jugendlichen Antragstellers mit einer gemeinsamen Ladung geladen werden. Soweit eine Ladung von Eheleuten als solchen mit einer Ladung rechtlich nicht möglich ist, wie z.b. als Antragsgegner in Strafsachen, sehen die Adressfelder der Ladungsvordrucke daher die Ankreuzvariante»Eheleute«erst gar nicht vor. Hier zeigt sich die Leitfunktion der Vordrucke. Bei Eheleuten oder einer sonstigen Personenmehrheit auf einer Parteiseite übernimmt das System aus dem Vordruck V 1 zunächst die Daten aller Personen der einen Parteiseite in den Ladungsvordruck. Hier muss die Schiedsperson dann mit der»entfern-taste«(delete) die Ladungen für die verschiedenen zu ladenden Personen fertigen. Dabei genügt die Entfernung der Namen der jetzt nicht zu ladenden Personen im Adressfeld: das System nimmt automatisch die er- Nachdruck und Vervielfältigung Seite 4/7

5 forderlichen Löschungen im weiteren Text der Ladung vor. Nach dem Ausdruck der Ladung kann dann nach erneutem Aufruf des Ladungsvordruckes der andere Name gelöscht und die weitere Ladung ausgedruckt werden. Stellt z.b. ein Ehepaar einen Antrag auf Schlichtung gegen zwei Brüder als Antragsgegner, so fertigt die Schiedsperson insgesamt vier Ladungen nur mit der Maus und der»entfern-taste«, ohne dass eine Texteingabe per Tastatur erforderlich wäre. Dass in den beiden Ladungen für die Eheleute dann nur immer der Name des gerade geladenen Ehepartners und nicht der des mitantragstellenden Ehepartners erscheint hat technische Gründe, ist juristisch jedoch unproblematisch, da der einzelne Ehepartner ja um die gemeinsame Antragstellung mit dem anderen weiß. Entsprechend wird der einzeln geladene Bruder zwar nicht aus der Ladung selbst, wohl aber aus dem der Ladung beigefügten Ausdruck des Vordruckes V 1 erkennen, dass er zusammen mit seinem Bruder und nicht allein Antragsgegner sein soll. Die Adressfelder der Ladungen sind grundsätzlich dreispaltig für die Eingabe von Name, Straße und Ort. Bei der Ladung z.b. eines Geschäftsführers einer GmbH wird die Ladung nicht»an die A-GmbH«,»zu Händen des Geschäftsführers XY«,»Straße«,»Ort«adressiert, sondern - juristisch korrekt - sogleich an»herrn Geschäftsführer XY«,»Straße«,»Ort«. Lediglich die Adressfelder je am Ende auf Seite 2 der Vordrucke V 10, V 11, V 12a und V 12b sind jeweils vierspaltig. Hier kann z.b. die Ausfertigung also an den»name Antragsteller«,»zu Hd. Rechtsanwalt ZStraße«,»Ort«gesandt werden. Falls dies nicht erforderlich ist, bleibt eine der vier Zeilen frei. Die Gründe für diese Differenzierung zwischen drei- bzw. vierspaltigen Adressfeldern sind wieder technischer Natur. Die Vordruck-Kommission des BDS hat insgesamt mehr als zwei Jahre ehrenamtlich gearbeitet, um den inhaltlichen und technischen Stand der CD- ROM 2004 zu erreichen. Dabei wurden mehr als 20 Leitz-Ordner mit Papier gefüllt und weit über verschickt. An dieser Stelle sei auch herzlich den zahlreichen Schiedspersonen und allen Schulungsleitern im BDS gedankt, die sich immer wieder als Tester der Vorabversionen zur Verfügung gestellt und teilweise seitenlange Testberichte verfasst haben. Ohne diese weiterführenden Kritiken wäre die Arbeit der Vordruckkommission nicht möglich gewesen. Aber auch der Bundesgeschäftsstelle, dem Bundesvorsitzenden Väth und insbesondere dem Hauptgeschäftsführer Budich gilt der besondere Dank der Vordruckkommission: sie standen für zahlreiche Fragen und in besonderen Problemsituationen sowie bei vielen Arbeitstreffen mit wertvollem Rat zur Verfügung und haben der Vordruck-Kommission jegliche mögliche Unterstützung zukommen lassen. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 5/7

6 Schließlich, aber in höchstem Maße, ist hier dem IT-Beauftragten des BDS, Herrn Roß, Dank und Hochachtung für seine Arbeit an beiden CD-ROM auszusprechen: er hat die technische Seite allein mit unermüdlicher Ausdauer betreut und alle Probleme einer Lösung zugeführt. Ab sofort erhältlich:»vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen auf CD-ROM«2004 Jetzt mit Vordrucken für alle Schiedsamtsländer (Bln, Bbg, Hess, M-V, Nds, NRW, Rh-Pf, LSA, Saar!, Sachs, Schl-H, Thür). Weitere Einzelheiten siehe die Beträge von Roß, SchAZtg 05/2003, S. 108 und Rammert 05/2004, S. 108, sowie den Hinweis in SchAZtg 03/2004, S. 72. Bestellen Sie über den Schiedsfrauen e.v. - BDS - oder direkt bei Carl Heymanns Verlag KG zum Preis von 40,00 mit der ISBN Fußnoten: 1 15a-Länder sind Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein 2 Bei Eingang eines vollständigen privat-schriftlichen Antrages muss der Vordruck V 1 nicht ausgefüllt werden. In diesem Fall ist die erstmalige Eingabe der Daten des neuen Falles auch über die Ladungsvordrucke möglich. Die Möglichkeit, die Daten in andere Vordrucke zu übertragen, ist also auch gegeben, wenn der Vordruck V 1 nicht ausgefüllt wird. 3 Siehe hierzu im einzelnen Roß, Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen..., SchAZtg 2003, Dies sind die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen Nachdruck und Vervielfältigung Seite 6/7

7 5 Aufzählung der Länder siehe Fußnote 1. 6 Aufzählung in Fußnote 4. 7 Siehe die Aufzählung in Fußnote 1. 8 Die Loseblatt-Protokollbücher haben die Bezeichnung V 21a. Nachdruck und Vervielfältigung Seite 7/7

Informationen für Antragsteller und Antragsgegner. Heft-Nr.: 02.

Informationen für Antragsteller und Antragsgegner. Heft-Nr.: 02. Das Verfahren vor dem Schiedsamt/der Schiedsstelle Informationen für Antragsteller und Antragsgegner Heft-Nr.: 02 www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.02-01 Der Inhalt ist gültig für alle Bundesländer (Außer Baden-Württemberg,

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen auf CD-ROM von Rechtsanwältin Hannelore Kruppa* mit einem Vorwort von Erhard Väth, Amtsgerichtsdirektor a. D., Bundesvorsitzender Vorwort Seit Mai gibt es

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vorblatt zum Protokollbuch Kassenbuch und Kostenrechnung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Gliederung des Vortrages Die gesetzlichen Grundlagen

Mehr

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 12 Online-Archiv Seite Organ des BDS Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator

Bezirksvereinigung Göttingen. Kosten im Schiedsamt. Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Bezirksvereinigung Göttingen Kosten im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Unterteilung des Vortrages: Grundlagen: Gesetzesgrundlagen Kostenarten Kostenschuldner

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 07 Online-Archiv Seite Organ des BDS Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Trense, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt Herzlich Willkommen zum Vortrag: Kosten im Schiedsamt Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden So finden Sie den Vortrag www.bds-goettingen.de Bezirksvereinigung GÖ Aus- und Fortbildung

Mehr

SchiedsamtsZeitung 59. Jahrgang 1988, Heft 06 Online-Archiv Seite 83a-86 Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 59. Jahrgang 1988, Heft 06 Online-Archiv Seite 83a-86 Organ des BDS Das Protokoll E. Weber, Direktor des AG, Langen Schiedsmann Friedlich hat über eine Sühneverhandlungl folgendes Protokoll gefertigt: Der Schiedsmann Kampfstadt, den 14.2.1988 Bezirk I Marktplatz 1 Zum

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS -

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen herausgegeben vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - FAQ Oft gestellte Fragen Von Schiedsmann Andreas Roß, RiAG Dr. Martin Rammert

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

SchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 86. Jahrgang 2015, Heft 1. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 14-17

SchiedsamtsZeitung. Anfragen an die Redaktion. 86. Jahrgang 2015, Heft 1. Organ des BDS-Online-Archiv. Seite 14-17 Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift:, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem Interesse

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Praxisnahe Ausbildung

Praxisnahe Ausbildung Praxisnahe Ausbildung der LV Niedersachsen im BDS e.v. Heinz Memmen Landesvorsitzender Lüneburg, 07. Februar 2015 Vereinsstruktur Bund Schiedsperson Bezirksvereinigung Landesvereinigung BDS Hauptgeschäftsstelle

Mehr

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Landesrecht Nordrhein-Westfalen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Handbuch von Andreas Serwe 1. Auflage Gütestellen- und Schlichtungsgesetz Nordrhein-Westfalen Serwe schnell und portofrei

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv

SchiedsamtsZeitung Online-Archiv A n f r a g e n a n d i e R e d a k t i o n Schiedsfrau R. aus B. (Hessen) hat ein Problem mit der Zuständigkeit, weil die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft ihr Büro nicht ihrem Bezirk hat.»ich habe

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich Schiedsfrauen und Schiedsmänner dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

SchiedsamtsZeitung 67. Jahrgang 1996, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Verfahrensgang vor dem Schiedsamt

SchiedsamtsZeitung 67. Jahrgang 1996, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Verfahrensgang vor dem Schiedsamt Verfahrensgang vor dem Schiedsamt Dr. L. H. Serwe, Präs. d. LG I.R. (Fortsetzung aus SCHS-ZTG 1995, 11 12, S. 179) Für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind noch keine Verwaltungsvorschriften

Mehr

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS -

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - Vordrucke für Schiedsämter und Schiedsstellen herausgegeben vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - FAQ Oft gestellte Fragen Von Schiedsmann Andreas Roß, RiAG Dr. Martin Rammert

Mehr

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht 1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse)

Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse) Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. -BDS- am 8. Oktober 2016 in Neustadt (Dosse) Seite 1 Zeitrahmen 10.00 Uhr Begrüßung anschließend Schulung

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden

Herzlich willkommen zur Schulung. Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung. Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Herzlich willkommen zur Schulung Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden Gliederung des Vortrages Erreichbarkeit Ausgangsbasis Schlichtungsanfrage

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Friedensrichterinnen und Friedensrichter dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Standarddeckungsbeiträge nach der EU-Typologie Schleswig-

Standarddeckungsbeiträge nach der EU-Typologie Schleswig- Schleswig- Holstein Niedersachsen Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems 538 551 549 549 541 439 436 436 436 419 250 253 253 253 247 479 496 494 494 491 135 131 131 131 123 336 344 343 343 338 135 131

Mehr

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 77. Jahrgang 2006, Heft 08 Online-Archiv Seite Organ des BDS Aus den Seminaren Schiedsmann T. aus K. fragt: Gem. 13 GüSchIG NRW ist den Parteien über einen ohne Erfolg durchgeführten Schlichtungsversuch von der anerkannten Gütestelle eine Bescheinigung zu erteilen.

Mehr

Führung der Bücher im Schiedsamt

Führung der Bücher im Schiedsamt Bezirksvereinigung Göttingen Führung der Bücher im Schiedsamt Referent: Gunther Schwitters, Schiedsmann im Flecken Bovenden und Mediator Führung der Bücher und Formulare Wann wird was und wo in die Bücher

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes

Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes Herzlich Willkommen zum Vortrag: Bedeutung und Ausübung des Schiedsamtes Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden So finden Sie den Vortrag www.bds-goettingen.de Bezirksvereinigung

Mehr

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1. 1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte

Mehr

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand: Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203

Mehr

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Heft-Nr.: 03C www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.03C-02 Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt dient der

Mehr

[ P R E S S E - I N F O ]

[ P R E S S E - I N F O ] [ P R E S S E - I N F O ] Verteilung der den Bundesländern, in Deutschland und in pa gemäß Verordnung 1782/2003 Übersicht I: e, die 100.000 und mehr erhalten Bundesland 100.000-200.000 200.000-300.000

Mehr

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gewerbliche Existenzgründungen 2015 und 2016 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbliche Existenzgründungen Übernahmen Unternehmensgründungen

Mehr

Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer

Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer Synopse der Umlegungsausschussverordnungen der einzelnen Bundesländer a) Aktualität Bundesland Verordnung Datum, letzte Änderung Baden-Württemberg BauGB-DVO 02.03.1998 * Bayern VO über die Bildung von

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

school finals 2015 in Osterburg

school finals 2015 in Osterburg Vorrunde Gruppe A Beginn Spiel Feld Mannschaften Endstand 08:00 Uhr 201 2 Dessau - Fischbek-Falkenberg Sachsen-Anhalt Hamburg ( 53 ) Ergebnisse der Sätze: 25 : 7 ; 25 : 16 08:50 Uhr 202 2 Berlin - Ronzelenstraße

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Herzlich willkommen zur Schulung. Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens

Herzlich willkommen zur Schulung. Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens Herzlich willkommen zur Schulung Von der Schlichtungsverhandlung bis zum Abschluss des Verfahrens Gunther Schwitters Schiedsmann und Mediator im Flecken Bovenden 1 Gliederung des Vortrages Ausgangssituation

Mehr

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 3. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2016 / 2017, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2016 / 2017 Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2016 / 2017,

Mehr

SACHSEN. anderer Bundesländer und der Bundespolizei für das Jahr 2015 aufgeführt,

SACHSEN. anderer Bundesländer und der Bundespolizei für das Jahr 2015 aufgeführt, STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Vorblatt zum Protokollbuch

Vorblatt zum Protokollbuch Vorblatt zum Protokollbuch Anlage 3 Anleitung 1 Die Schiedsperson hat das Vorblatt zum Protokollbuch nach dem anliegenden Muster 3 laufend zu führen. 2 In Spalte 4 trägt die Schiedsperson die Höhe des

Mehr

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2011 / 2012, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2011 / 2012 Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2011 / 2012,

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

2 10 26 28 34 40 42 46 6:0 (5:0) 0:12 (0:4) 7:0 (4:0) 0:2 (0:0) 4:0 (1:0) 2:3 0:1 0:4 14:3 9 7:9 3 3:5 3 3:10 3 2:0 2:3 4:1 25:0 9 7:9 6 4:10 3 1:18 0 8:3 (6:1) 0:2 (0:2) 2:3 (1:2) 2:0 (1:0) 1:1 (1:1)

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Schlichtungs- und Kostenordnung der Schlichtungsstelle Wuppertal-Langerfeld als Gütestelle im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 1 Die Schlichtungsstelle ist zuständig für die Schlichtung nach 53 des Justizgesetzes

Mehr

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 05 Online-Archiv Seite Organ des BDS Von den Städten und Gemeinden zu finanzierende Grundausstattung des Schiedsamtes/ der Schiedsstelle von Direktor des Amtsgerichts a.d. Erhard Väth, Königswinter, Bundesvorsitzender des BDS Zu den von den

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN

Mehr

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 4. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

M-B. Aus der Antwort:

M-B. Aus der Antwort: Anfragen an die Redaktion Anfragen sind an die Redaktion zu richten. Anschrift: Burkhard Treese, Mersch 7, 59174 Kamen. Sie werden von fachkundigen Mitarbeitern des BDS beantwortet und falls sie von allgemeinem

Mehr

egovernment in Deutschland

egovernment in Deutschland egovernment in Deutschland Im Aufitrag des Finanzministeriums ScWeswig-Holstein herausgegeben von Dr. iuf. habil. Utz Schliesky Ministerialdirigent Privatdozent an der Christian-Albrechts-Universitat zu

Mehr

Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer

Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer Programm Integration und Bildung September 2018 Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer Kinder und Jugendliche, die Förderschulen besuchen, werden noch nicht inklusiv beschult. Der zentrale Indikator

Mehr

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 04.06. bis 17.06.2018 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 04.06. bis zum 17.06.2018. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament

Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament Info-Heft Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament InformAtIonen für DIe WAHl Der ScHIeDSperSonen Heft-nr.: 05A www.schiedsamt.de - www.schiedsstellen.de BDS-IH05A-001 Auf der Tagesordnung Ihrer

Mehr

10 Schulzeit und Hausaufgaben

10 Schulzeit und Hausaufgaben 10 Schulzeit und Hausaufgaben Das Thema Schule wurde im diesjährigen Kinderbarometer unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Die im folgenden Kapitel umschriebenen Aussagen der Kinder beziehen sich auf

Mehr

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016 BMWi - I B 6 - AZ: 2062/009#00 Anlage Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 206 Verordnung PR Nr. 0/5

Mehr

Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A

Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A Schiedsamt/Schiedsstelle und Gemeindeparlament Informationen für die Wahl der Schiedspersonen Heft-Nr.: 05A www.schiedsamt.de BDS-IH05A-001 Auf der Tagesordnung Ihrer nächsten Sitzung finden Sie den Punkt

Mehr

Befragung von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit zu Mittagstisch-Angeboten für ältere Menschen

Befragung von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit zu Mittagstisch-Angeboten für ältere Menschen Befragung von Verantwortlichen in der Seniorenarbeit zu Mittagstisch-Angeboten für 1. Einführung Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.v. (BAGSO) unterstützt

Mehr

Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt

Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt Herzlich willkommen zur Herbstschulung in Bocholt 9. November 2013 in Bocholt Jürgen Fallasch Düsseldorf 1 von 25 Herbstschulung 2013 der Bezirksvereinigung Münster im Bund Deutscher Schiedsmänner und

Mehr

Anhang C2 zu "Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland" von Joachim Behnke

Anhang C2 zu Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland von Joachim Behnke Anhang C2 Verrechnung anfallender Überhangmandate einer Partei, die als Listenverbindung antritt, mit Listenmandaten aufgrund einer iterativen Anwendung des Hare-Niemeyer-Vefahrens 1. Stufe: Ermittlung

Mehr

KENO-Ziehung Mo., : KENO-Ziehung Di., : Geldgewinn à 100 Euro

KENO-Ziehung Mo., : KENO-Ziehung Di., : Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 01.05. bis 14.05.2017 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 01.05. bis zum 14.05.2017. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 04.06. bis 17.06.2018 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 04.06. bis zum 17.06.2018. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger. Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort

Mehr

b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss aa) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. März z K 4171/ BvL 5/13 -

b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss aa) des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. März z K 4171/ BvL 5/13 - a) Verfahren über den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegner den Antragsteller in seinen Abgeordnetenrechten aus Artikel 38 Absatz 1 GG verletzen, indem sie sich weigern, ihm Einsicht in sämtliche

Mehr

Zwölfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Zwölfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft n. 15. Dezember 2016 Zwölfter Nachtrag zur Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BGBAU_Blanko.dotx Seite 1 von 6 Die Satzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vom 1. Mai 2005 in der

Mehr

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2012 / 2013, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2012 / 2013 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Mehr

Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel

Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel Schlichtungs- und Kostenordnung des Bonner Anwaltvereins e.v. Präambel Der Anwaltverein ist als Schlichtungsstelle zugelassen. Die Schlichtung wird durch Rechtsanwälte vorgenommen, die vom Anwaltverein

Mehr

Vorbemerkung. 1. Antragstellung

Vorbemerkung. 1. Antragstellung 1 Vorbemerkung Schlichten statt Richten zu dieser verdienstvollen Aufgabe haben sich die Schiedspersonen dankenswerterweise ehrenamtlich zur Verfügung gestellt. Sowohl in der Fachliteratur als auch bei

Mehr

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2015 / 2016, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2015 / 2016 Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2015 / 2016,

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen

Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen Erforderliche Deutschkenntnisse aktuelle Entwicklung Ruth Wichmann Leiterin Auslandsreferat,

Mehr

!"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%%

!#$%%& '%#'((%)% *+, %!#$%% !"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%% $#,!%# #%%%(% ( * +, ( + -./ + ) 0 &' 1// # + - /1//2 2 3 - // # **00&567 1//1.0&.61901//0 ://6 0 4 8 $ + # ) -%) %. 7/, /$37)$$;!"#$ %;&.0+< 6,' 9.('0//=.5 ' 6.0. >.,..*/.

Mehr

gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtsehstärke beträgt nicht mehr als ein Fünfzigstel (2 %)

gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtsehstärke beträgt nicht mehr als ein Fünfzigstel (2 %) Blindengeld Blinde Menschen erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Vermögen und ihrer individuellen Bedürftigkeit, Blindengeld nach den Landesblindengeldgesetzen. Dadurch sollen Mehraufwendungen

Mehr

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) August 2016 (Veränderung in % zum Vorjahr)

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) August 2016 (Veränderung in % zum Vorjahr) Meckl.-Vorpommern Brandenburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Bayern Schleswig-Holstein Alte Bundesländer Neue Bundesländer Baden-Württemberg Sachsen Hessen Rheinland-Pfalz Berlin Sachsen-Anhalt

Mehr

Wahlen Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch

Wahlen Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch Wahlen - Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch Hypothesen zum Wahlverhalten der Ostdeutschen Umkehrung: Normalisierung: Differenzierung: Umkehrung der für die alten Länder relevanten Muster des Wahlverhaltens;

Mehr

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1:

Block 1: Block 2: Block 3: Block 1: Elternchance II - Kurse in 2016 Eitdorf bei Bonn (NRW) voll! Block 1: 01.03.2016 04.03.2016 Block 2: 07.06.2016 10.06.2016 Block 3: 26.09.2016 30.09.2016 Erkner (Brandenburg) Block 1: 04.03.2016 07.03.2016

Mehr

Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG

Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG Typologie der Landeshochschulgesetze KURZVORTRAG 15.02.2011 JURISTISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Burgi Wiss. Mit. Ilse-Dore Gräf Ziel der Typologie der Landeshochschulgesetze: Analyse und Typisierung

Mehr

Bilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2014

Bilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2014 Bilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2014 1 Übersicht 1: Anzahl der VE-Hinterlegungen, Berichtsjahre 2012 bis 2014 2012 2013 2014 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 3.658 3.628 3.684

Mehr

Altersgrenzen bei der Feuerwehr hier: Übersicht deutschlandweit

Altersgrenzen bei der Feuerwehr hier: Übersicht deutschlandweit 51/2017 Altersgrenzen bei der Feuerwehr hier: Übersicht deutschlandweit 06.09.2017 Liebe Kameradinnen und Kameraden, der DFV hat uns freundlicher Weise eine aktuelle Übersicht zu Altersgrenzen bei der

Mehr

Zwischenbilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2016

Zwischenbilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2016 Zwischenbilanz der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2016 1 Übersicht 1: Anzahl der VE-Hinterlegungen, Berichtsjahre 2014 bis 2016 4.000 2014 2015 2016 3.500 3.000 2.500 2.000 3.684 3.713

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIX 1. Kapitel: Einführung... 1 A. Einleitung... 1 B. Gang der Untersuchung... 4 C. Terminologie... 6 I. Streitschlichtung... 6 1. Verhandlungen... 7 2. Schlichtung...

Mehr