Information über die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und ihre Dienstleistungen

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1 Seite 1 von 23 Information über die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und ihre Dienstleistungen Gemäß 31 Abs. 3 und 4b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland nachfolgend über sich und ihre Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Kontaktdaten Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Deutschland Hopfenstraße Memmingen Telefon / Telefax / memmingen@btv-bank.de Internet Sitz und Amtsgericht Memmingen HRB Verantw. Leiter: Dr. Hansjörg Müller, Mag. Peter Kofler, Mag. Jürgen Hofer UID Nr.: DE Steuer Nr.: 138/105/00608 BLZ: Swift: BTVADE61 Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die Bank besitzt eine Bankerlaubnis gemäß 53b Kreditwesengesetz (KWG), Art. 20 Bankenrichtlinie (2000/12/EG) welche durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn (im Internet unter: bestätigt wurde. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank Die Bank erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen nach 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG wie z. B. die Anlageberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung, die Finanzportfolioverwaltung und das Depotgeschäft. Kommunikationsmittel und Sprachregelung Der Kunde besitzt die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Fax oder per in deutscher Sprache während der Geschäftszeiten mit der Bank zu kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich oder per Brief in deutscher Sprache übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung können Aufträge auch telefonisch, per Fax oder per erteilt werden. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Ist für ein von der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach dem WpHG veröffentlicht, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Hopfenstraße 35, Memmingen bereitgehalten. Nach dem WpHG veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder die Bank erhältlich.

2 Seite 2 von 23 Angaben zur Berichterstattung Informationen über den Stand des Kundenauftrages Die Bank übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines Auftrages. Bestätigung der Auftragsausführung Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages oder, sofern die Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. Bei regelmäßig ausgeführten Aufträgen, z. B. bei Fondssparplänen wird dem Kunden mindestens alle sechs Monate ein Bericht über die in diesem Zeitraum ausgeführten Geschäfte übermittelt. Jahresdepotaufstellung Weiters wird dem Kunden mindestens einmal jährlich eine Aufstellung über die von der Bank für den Kunden gehaltenen Finanzinstrumente oder Gelder übermittelt. Portfolioverwaltung Im Rahmen der Portfolioverwaltung wird dem Kunden alle sechs Monate eine Aufstellung über sämtliche Daten übermittelt. Auf Verlangen des Kunden wird diesem die periodische Aufstellung alle drei Monate vorgelegt. Wird dem Kunden über jedes Geschäft einzeln berichtet, so ist eine periodische Aufstellung alle zwölf Monate ausreichend. Information über Verluste bei Geschäften mit Eventualverbindlichkeiten Soweit die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland mit dem Kunden ein Geschäft mit Eventualverbindlichkeiten wie Garantien, Übernahmen von Bürgschaften und sonstigen Gewährleistungen abgeschlossen hat, welches ungedeckte Positionen enthält, wird die Bank den Kunden unverzüglich über Verluste informieren, die einen etwaigen zuvor vereinbarten Schwellenwert übersteigen. Die Mitteilung über die besonderen Verluste erfolgt spätestens am Ende des Geschäftstages, an dem der Schwellenwert überschritten wird oder, falls der Schwellenwert an einem geschäftsfreien Tag überschritten wird, am Ende des darauf folgenden Geschäftstages. Maßnahmen zum Schutz der bei der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden Aufgrund einer EU-Richtlinie, in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Zweigniederlassung Deutschland, unterliegt der österreichischen und der deutschen Einlagensicherung. Zusätzlich gelten nach österreichischen Recht die Bestimmungen der Anlegerentschädigung. Information über die Anlegerentschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Die Sicherungseinrichtungen haben Anleger für Forderungen aus sicherungspflichtigen Wertpapierdienstleistungen zu entschädigen, die dadurch entstanden sind, dass ein Kreditinstitut nicht in der Lage war, 1. Gelder zurückzuzahlen, die Anlegern geschuldet werden oder gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen gehalten werden oder

3 Seite 3 von den Anlegern Instrumente zurückzugeben, die diesen gehören und für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten, verwahrt oder verwaltet werden. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens ,- EUR gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt. Auszahlungshöchstbetrag ,- EUR Selbstbehalt bei nicht-natürlichen Personen 10 % Auszahlungsfristen 3 Monate Kundenantrag erforderlich Ja Ausnahmen von der Anlegerentschädigung Bestimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften sind gemäß 47 Abs 2 ESAEG von der Sicherung durch die Sicherungseinrichtung ausgeschlossen wie beispielsweise: - Forderungen aus Wertpapiergeschäften anderer Kredit- oder Finanzinstitute oder Wertpapierfirmen oder in einem Mitgliedstaat oder Drittland zugelassener CRR-Kreditinstitute, - Forderungen in Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt worden sind ( 165 StGB), - Forderungen von Staaten und Zentralverwaltungen sowie Forderungen regionaler und örtlicher Gebietskörperschaften, - Forderungen naher Angehöriger ( 72 StGB) der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten, die für Rechnung der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten handeln, sowie Dritter, die für Rechnung der unter Z 5 genannten Forderungsberechtigten handeln, - Forderungen, die nicht auf Euro, Schilling, Landeswährung eines Mitgliedstaates oder auf ECU lauten, wobei diese Einschränkung jedoch nicht für Finanzinstrumente gemäß 1 Z 6 WAG 2007 gilt. Die vollständige Aufzählung dieser Ausnahmen finden Sie in 47 Abs 2 ESAEG. Weiters verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG). Diese stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung.

4 Seite 4 von 23 Ausführungsgrundsätze der Bank Kundeninformation über die Ausführungsgrundsätze der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gemäß Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abschließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen der Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. II. Kommissionsgeschäfte Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien - Preis des Finanzinstrumentes, - mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, - Umfang des Auftrages, - Art des Auftrages und - alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

5 Seite 5 von 23 Privatkunden Kriterium Gewichtung * Preis 50% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% Professionelle Kunden Preis 50% Kosten 20% Geschwindigkeit der Ausführung 15% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 5% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% * * Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Gruppen von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Kommissionsgeschäft abschließt und zur Ausführung an die DZ BANK weiterleitet. Des Weiteren ist in der Tabelle angegeben, an welchen Ausführungsplätzen die DZ BANK jeweils Aufträge in einem zu einer bestimmten Gruppe von Finanzinstrumenten gehörenden Finanzinstrument derzeit (Stand:...) ausführt. Die Ausführungsplätze können sich jederzeit ändern. Sie sind nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden. Auf Nachfrage wird die Bank dem Kunden die aktuellen Ausführungsplätze mitteilen. III. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems Nach den Ausführungsgrundsätzen der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines organisierten Marktes (z. B. regulierter Markt an deutschen Börsen) oder eines multilateralen Handelssystems (z. B. Freiverkehr an deutschen Börsen) ausgeführt werden.

6 Seite 6 von 23 Anlage Ausführungsplätze für bestimmte Produktgruppen Produktgruppe Aktien Auftragsart Auswahlkriterium Geschäftsart Ausführung über Inland Privatkunden Prof. Kunden / / Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: DAX 30, MDAX, TecDAX Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28 19:59 Uhr Kommission DZ BANK AG Tradegate Xetra Kommission DZ BANK AG Tradegate Xetra Frankfurt 2 / Sonstige Kommission DZ BANK AG Tradegate Xetra Frankfurt 2 Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Konsortium Ausland Privatkunden Prof. Kunden Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00 17:27 Uhr Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index, Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28 19:59 Uhr Sonstige, börsengehandelt, in Deutschland notiert Börsengehandelt, nur im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung, Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index Systemzeit Abwicklungssystem: 20:00 17:27 Uhr Bestand erlaubt Inlandsausführung, Indexzugehörigkeit: EURO STOXX 50 Index Kommission DZ BANK AG Tradegate Ausländische Börse Kommission DZ BANK AG Tradegate Ausländische Börse Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Ausländischer Kommission DZ BANK AG Tradegate Xetra Ausländische Börse Ausländische Börse Kommission DZ BANK AG Tradegate Xetra Frankfurt 2

7 Seite 7 von 23 Systemzeit Abwicklungssystem: 17:28 19:59 Uhr Sonstige, Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Ausländischer Xetra Frankfurt 2 Ausländischer Zeichnung DZ BANK AG im Konsortium Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Zeichnung DZ BANK AG nicht im Konsortium Kommission DZ BANK AG Konsortium Optionsscheine Emission DZ BANK AG Fremdemission / Ohne Limit, GENO-X möglich Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / / / Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, börsengehandelt, in Deutschland notiert Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland notiert GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Börsengehandelt, in Deutschland notiert Börsengehandelt, nur im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt Festpreis BTV Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Ausländischer Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Ausländischer / Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent

8 Seite 8 von 23 Zertifikate Emission DZ BANK AG Fremdemission / / / / Zeichnung // Zeichnung // Zeichnung Ohne Limit, GENO-X möglich, Handelsangebot Ohne Limit, GENO-X möglich, Handelsangebot Ohne Limit, GENO-X möglich, weitere Zertifikate Ohne Limit, GENO-X nicht möglich, börsengehandelt, in Deutschland notiert Mit Limit, börsengehandelt, in Deutschland notiert GENO-X nicht möglich, nicht börsengehandelt Börsengehandelt, in Deutschland notiert Börsengehandelt, nur im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Nicht börsengehandelt Festpreis Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG Festpreis Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Ausländischer Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Ausländischer Festpreis Nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent

9 Seite 9 von 23 Zinsprodukte 1 BTV eigene Emissionen GENO-X möglich Zeichnung Festpreis BTV BTV Freihändiger Festpreis BTV BTV Sekundärmarkt Festpreis BTV BTV Zeichnung Festpreis BTV BTV /Zeichnung Ohne Limit, Handelsangebot Festpreis Ohne Limit, Handelsangebot Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG / Ohne Limit, weitere Zinsprodukte Kommission DZ BANK AG DZ BANK AG GENO-X nicht möglich oder limitierte Order Börsengehandelt, in Deutschland notiert Börsengehandelt, nur im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart des Bestandes gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze / Nicht börsengehandelt 2 Festpreis Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Ausländischer Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Ausländischer / Nicht börsengehandelt 2 Kommission DZ BANK AG Emittent Börsengehandelte Termingeschäfte 2 Futures / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX, ohne US- Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) / Non-EUREX, US-Produkte Kommission DZ BANK AG Chicago Mercantile Exchange (CME),ICE

10 Seite 10 von 23 Börsengehandelte Termingeschäfte 2 Optionen / EUREX Kommission DZ BANK AG EUREX / Non-EUREX ohne US- Produkte, Platzierung an der für das Emissionsland des Underlyings relevanten ausländischen Terminbörse, Auswahl der Börse gemäß der Liste Ausländische Terminbörsen Kommission DZ BANK AG Ausländische Terminbörse (ATB) / US-Produkte Kommission DZ BANK AG Nach Best Preis Prinzip: American Exchange (NYSE-AMEX), Boston Exchange (BOX), Chicago Board Options Exchange (CBOE), New York Stock Exchange Arca (NYSE Arca), International Securities Exchange (ISE), Philadelphia Exchange (PHLX) Investmentanteilscheine Exchange Traded Funds (ETFs) Übrige Investmentanteilscheine 3 / Auf Xetra gelistet Kommission DZ BANK AG Xetra 3-Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.h. attrax, Drittfonds mit Ausgabeaufschlag attrax, Drittfonds ohne Ausgabeaufschlag 3-Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.h. Festpreis Festpreis Kommission Festpreis attrax S.A. Luxemburg attrax, Drittfonds Kommission attrax S.A. Luxemburg Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft)

11 Seite 11 von 23 Non-attrax, Lagerstelle von dwpbank, Fonds nicht börsengehandelt Kommission DZ BANK AG Emittent (Kapitalverwaltungsgesellschaft) Bezugsrechte 4 Börsengehandelt, in Deutschland notiert, bis Sperrung der Gattung Börsengehandelt, nur im Ausland notiert, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert, bis Sperrung der Gattung Bestand erlaubt Inlandsausführung, börsengehandelt, in Deutschland notiert, ohne andere Weisung des Kunden bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels oder spätestens bis Sperrung der Gattung, automatischer am letzten Tag des Bezugsrechtshandels Bestand nur im Ausland verwahrt, börsengehandelt, im Ausland notiert,, Auswahl der Börse über die Verwahrart gemäß der Liste Ausländische Ausführungsplätze Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Ausländischer Kommission DZ BANK AG Börse Stuttgart Kommission DZ BANK AG Xetra Frankfurt 2 Kommission DZ BANK AG Ausländischer Sonstige 2 OTC-Derivate / Festpreis SWAPs / Festpreis Geldmarkt / Festpreis

12 Seite 12 von 23 Ausländische Ausführungsplätze Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel 033 Europa - Belgien - Euronext Brüssel BRU Skandinavien - Dänemark - Kopenhagen Exchange Skandinavien - Finnland - Helsinki Exchange 038 Europa - Frankreich - Euronext Paris PAR Europa - Griechenland - Athen Exchange ATH Generell London Exchange, wenn dort handelbar Wenn London Exchange nicht handelbar, dann London Exchange International Europa - Großbritannien - London Exchange Europa - Großbritannien - London Exchange International Europa - Irland - Dublin Exchange DUB 042 Europa - Italien - Mailand Exchange MAI 047 Europa - Luxemburg - Luxemburg Exchange 040 Europa - Niederlande - Euronext Amsterdam Skandinavien - Norwegen - Oslo Exchange 050 In Wien notiert Europa - Österreich - Wien Exchange WIE Folgende Produkte nur mit Weisung: Bulgarien (VA 109) Europa - Bulgarien Exchange 6,7 BUL KOP HEL LON LUX AMS Kroatien (VA 69) Europa - Kroatien - Zagreb Exchange 6,7 ZAG Rumänien (VA 116) Europa - Rumänien - Bukarest Exchange 6,7 Russland (VA 101) Nur Telefonhandel in US$ 6 MOS Europa - Portugal - Euronext Lissabon LIS Skandinavien - Schweden - Stockholm Exchange 054 Europa - Schweiz - Swiss Exchange ZUR Wenn Swiss Exchange nicht handelbar, dann Bern Exchange Europa - Schweiz - Bern Exchange Europa - Spanien - Madrid Exchange MAD, MSB Europa - Ungarn - Budapest Exchange 6 BUD Europa - Türkei - Istanbul Exchange IST Europa - Polen - Warschau Exchange 6,7 WAR Europa - Estland - Tallin Exchange 6 TAL Europa - Lettland - Riga Exchange 6 RIG Europa - Litauen - Wilna Exchange 6 WIL Australien - Australien Exchange SYD OSL BUK STO BRN

13 Seite 13 von 23 Verwahrart Auswahlkriterium Börsenkürzel Fernost - Hongkong - Hongkong Exchange Generell Tokio Exchange, wenn dort handelbar Wenn Tokio Exchange nicht handelbar, dann JASDAQ Exchange Generell Toronto Exchange, wenn dort handelbar Wenn Toronto Exchange nicht handelbar, dann Venture Exchange Fernost - Japan - Tokio Exchange Fernost - Japan - JASDAQ 6 Nordamerika - Kanada - Toronto Exchange Nordamerika - Kanada - Venture Exchange Lateinamerika - Mexiko - Mexiko Exchange Fernost - Singapur - Singapur Exchange SIN Afrika - Südafrika - Johannesburg Exchange Generell New York Exchange, wenn dort handelbar Wenn New York Exchange nicht handelbar, dann NASDAQ Wenn NASDAQ nicht handelbar, dann OTC Sonstige US-Produkte nur mit Weisung USA - New York Exchange (NYSE) USA - NASDAQ USA - OTC Neuseeland - Wellington Exchange WEL Fernost - Thailand - Bangkok Exchange BAN Fernost - Indonesien - Jakarta Exchange JAK Fernost - Südkorea - Busan Exchange 6 BUS Fernost - China - Shanghai Exchange 6 SHG Europa - Tschechische Republik - Prag Exchange 6, Fernost - Malaysia - Kuala Lumpur Exchange Europa - Slowakei - Bratislava Exchange 6, Europa - Slowenien - Ljubljana Exchange Der bestmögliche wird vom Handel situativ ausgewählt HON TOK JAS TOR NCC MEX JOH NYS, NAR, NAA NAN NAT, NPS, NQX, NQB PRA KLP BRA ESL Ausländische Terminbörsen Emissionsland des Auswahlkriterium Underlyings Großbritannien London LIFFE

14 Seite 14 von 23 Frankreich Italien Niederlande Schweden Spanien Österreich Belgien Norwegen Dänemark Griechenland Paris Mailand Amsterdam Stockholm Madrid Wien Brüssel Oslo Kopenhagen Athen Euronext Paris IDEM Italian Derivatives Exchange Market Euronext Amsterdam NASDAQ OMX MFM Meff Renta Variable Madrid ÖTOB Wiener Börse Euronext Brüssel NASDAQ OMX NASDAQ OMX ADEX Athens Derivative Exchange 1 Inkl. Genussscheine. 2 Diese Produkte werden über Online-Brokerage nicht angeboten. 3 In Abgrenzung zu den gesondert aufgeführten ETFs unterliegt die Abwicklung von Aufträgen in den hier aufgeführten Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) den speziellen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches ( 71 KAGB hinsichtlich der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie allgemein für Anteile an Alternativen Investmentfonds (AIF)). 4 Differenzierung Bezugsrechte nach 15 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. 5 Aufgrund mangelnder Liquidität an der Börse werden Orders in Zinsprodukten außerbörslich ausgeführt. 6 Dieser kann über Online-Brokerage aus technischen Gründen nicht angesteuert werden. 7 Nur, nicht möglich.

15 Seite 15 von 23 Kundeninformation über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Professionalität, die Einhaltung von Marktstandards sowie das Handeln im Kundeninteresse sind Verpflichtungen, von denen die Bank sich in der gegenseitigen Geschäftsbeziehung leiten lässt. Bei der Vielfalt der geschäftlichen Aktivitäten der Bank können jedoch Interessenkonflikte auftreten. Nachfolgend informieren wir, welche Vorkehrungen die Bank getroffen hat, um diese Interessenkonflikte zu vermeiden. Interessenkonflikte können etwa bei der Erbringung von Dienstleistungen wie dem An- und bzw. der Vermittlung von Finanzinstrumenten, der Anlageberatung, dem Emissions- oder Platzierungsgeschäft und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft, eigenen Geschäften der Bank in Finanzinstrumenten, dem Depotgeschäft, der Finanzierung von Finanzinstrumenten, der Beratung von Unternehmen beispielsweise über ihre Kapitalstruktur und bei Unternehmenskäufen oder Unternehmenszusammenschlüssen, Devisengeschäften im Zusammenhang mit Geschäften in Finanzinstrumenten sowie der Weitergabe von Finanzanalysen Dritter an Kunden auftreten. Dabei können Interessenkonflikte insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen der Bank, einschließlich mit der Bank verbundenen Unternehmen oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften der Mitarbeiter der Bank entstehen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zum Nachteil des Kunden auswirken, hat die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft vielfältige organisatorische und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen. Wesentliche Vorkehrungen sind: die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen die Trennung von Verantwortlichkeiten die Verpflichtung der Mitarbeiter der Bank zur Einhaltung von Verhaltensregeln bei Geschäften mit Kunden, für die Bank oder privaten Geschäften der Mitarbeiter die tourliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter die Verpflichtung zur Meldung von Mandaten der Geschäftsleitung in anderen börsenotierten Gesellschaften die Nennung von über 5 %-igen Beteiligungen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und deren Konzerngesellschaften an anderen Emittenten die Durchführung von Neuemissionen nach einem transparenten Aufteilungsschlüssel personelle Trennung von Kundenhandel und Eigenhandel die Beachtung des Prioritätsprinzips, d. h. sämtliche Aufträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlangen ausgeführt bzw. weitergeleitet die interne Einschaltung des Compliance-Verantwortlichen bzw. dessen Genehmigungspflichten bei möglichen Interessenkonflikten der Umgang mit vertraulichen Informationen unter Einschaltung des Compliance-Verantwortlichen sowie die Hintanhaltung von verpönten Verhaltensweisen, welche im Standard Compliance Code aufgezählt wurden Zuwendungen von Dritten wie beispielsweise Vertriebsprovisionen, werden von der Bank nur im gesetzlich zulässigen Rahmen angenommen. Entsprechendes gilt auch für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Sollten die Vorkehrungen der Bank nicht ausreichen, um eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen auszuschließen, wird die Bank den zugrunde liegenden Interessenkonflikt vorab offen legen, um eine Entscheidung auf informierter Grundlage zu ermöglichen.

16 Seite 16 von 23 Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine kundenorientierte, anleger- und anlagegerechte Beratung vornehmen und neben Produkten anderer Anbieter auch Produkte des BTV Konzerns anbieten. Die Einhaltung sämtlicher Vorkehrungen wird von einer unabhängigen Stelle in der Bank (Compliance-Stelle) laufend kontrolliert und regelmäßig durch die Revision geprüft. Informationen zu Einzelheiten Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die die Bank erbringt, sowie die zum Schutz des Kunden ergriffenen Vorkehrungen erteilt gerne der zuständige Berater.

17 Seite 17 von 23 Informationen über Honoraranlageberatung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland, erbringt die Wertpapierdienstleistung Anlageberatung nicht in Form einer Honorarberatung. Das heißt, dass die BTV kein Honorar von ihren Kunden erhält, sondern im Zusammenhang mit der Anlageberatung Zuwendungen von Dritten annimmt. Diese Zuwendungen entsprechen den Regelungen des 31d WpHG (siehe unten) und dürfen angenommen und behalten werden. Information über Zuwendungen der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland Gemäß 31d WpHG sind Banken im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienst-leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen die Annahme von Vorteilen von Dritten oder die Gewährung von Vorteilen an Dritte nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Ausgenommen sind Zahlungen des Kunden an das Kreditinstitut und Zuwendungen an den Kunden. Der Begriff Zuwendungen ist weit gefasst, darunter fallen alle Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform angebotene Dienstleistungen. Kreditinstitutsinterne Zuweisungen von Vertriebsprovisionen aus Produktmargen sowie Bonusprogramme gelten nicht als Zuwendungen. Geschenkannahme Gemäß dem Standard Compliance Code hat die BTV Richtlinien erlassen, damit Mitarbeiter bei der Annahme von Zuwendungen bzw. Geschenken und bei Bewirtungen und Einladungen zu Reisen und Veranstaltungen nicht gegen gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verstoßen. Zulässigkeit von Zuwendungen 31d WpHG definiert, in welchen Fällen die Gewährung oder Annahme von Zuwendungen rechtens ist. Zuwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind unzulässig. Die Gewährung oder Annahme von Zuwendungen ist demnach zulässig, wenn dem Kunden vor Erbringung der betreffenden Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleitung Existenz, Art und Betrag der Zuwendung oder wenn der Betrag nicht feststellbar ist die Art und Weise der Berechnung dieses Betrages in umfassender, zutreffender und verständlicher Weise offen gelegt, und die Zahlung bzw. die Leistung der Zuwendung ist generell, d. h. bezogen zumindest auf bestimmte Kundenund/oder Produktgruppen geeignet, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und das Kreditinstitut wird nicht in seiner Pflicht behindert, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Investmentfondsgeschäft Im Geschäft mit Investmentfonds bietet die Bank sowohl hauseigene Fonds, das sind Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. als auch fremde Fonds diverser Fondsgesellschaften an. An der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. hält die BTV eine Beteiligung. Ankauf und von Investmentfonds: Beim eines Investmentfonds durch den Kunden fällt in der Regel der so genannte Ausgabeaufschlag an. Dieser Satz wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben. Die Differenz zwischen dem vom Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag und dem von der Fondsgesellschaft einbehaltenen Anteil am Ausgabeaufschlag erhält die Bank als Vertriebsprovision.

18 Seite 18 von 23 Bestand an Investmentfonds: Für den Bestand an Investmentfonds kann die Bank Vergütungen (Bestandsprovisionen) von der jeweiligen Fondsgesellschaft erhalten. Die Bestandsprovisionen werden in Prozenten der Managementgebühren im Fonds ausgewiesen und variieren von Fonds zu Fonds. Die Bank erhält diesen Satz multipliziert mit dem aktuellen Wert des Bestands. Strukturierte Produkte/Zertifikate Zertifikate werden teilweise mit Ausgabeaufschlag (siehe Investmentfonds) angeboten. Daneben gibt es auch Zertifikate ohne Ausgabeaufschlag bzw. den Sekundärmarkt. Es werden je nach Ausgestaltung die üblichen Spesen für An- und von Aktien bzw. Anleihen verrechnet. Bei strukturierten Produkten / Zertifikaten von Fremdanbietern gewährt der Emittent der Bank im Normalfall eine Up- Front-Fee, die sich regelmäßig aus der Kursdifferenz zwischen einem unter-pari-kurs und dem Emissionskurs ergibt. Die Höhe der Up-Front-Fee bei Emissionen variiert, kann aber einmalig bis zu vier Prozent betragen. Auf Nachfrage des Kunden werden ihm weitere Einzelheiten offen gelegt. Immobilienaktien Für den Bestand an Immobilienaktien erhält die Bank Vergütungen (Bestandsprovisionen) von der jeweiligen Gesellschaft. Die Bestandsprovisionen werden in Prozenten vom Kurswert ausgewiesen und variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die Bank erhält diesen Satz multipliziert mit dem aktuellen Wert des Bestandes. Bei Kapitalerhöhungen erhält die Bank ab gewissen Volumina Provisionen. Zuwendungen Die Bank erhält regelmäßig folgende Zuwendungen: Vertriebsprovision bei Fonds bis zum maximalen Ausgabeaufschlag laut Fondsprospekt bei strukturierten Produkten/Zertifikaten bis zum maximalen Ausgabeaufschlag laut Zeichnungsbedingungen Bestandsprovision bis 2 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. bis 2 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Fremdfondsgesellschaften bis 0,50 % vom Wert der Anteile im Depot des Kunden bei Immobilienaktiengesellschaften Up-Front bis 4 % vom Wert der Anteile bei strukturierten Produkten/Zertifikaten Verbesserung der Dienstleistungsqualität Alle oben angeführten Vertriebs- bzw. Bestandsprovisionen haben für die Kunden keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere entstehen dadurch auch keine Interessenkonflikte: Provisionen, die für Bestände in Dachfonds vereinnahmt werden, werden diesen vollständig zugebucht. Die Bank bietet umfangreiche Aufklärungs- und Beratungsleistungen für den Kunden an. Hierfür berechnet sie zunächst keine gesonderte Gebühr. Daher sind zur Abdeckung dieser Wertschöpfung Erträge aus den Geschäften mit Wertpapieren nötig.

19 Seite 19 von 23 Die Vertriebs- und Bestandsprovisionen dienen der Schaffung eines Vertriebsnetzes (z. B. die Fondsgesellschaften wenden sich nicht direkt an das Anlagepublikum) und der Stärkung des Betreuungsangebots. Abgedeckt werden insbesondere: Notwendige Investitionen: Personalkosten, Schulungsaufwand, Systemkosten, Marktexpertise und Produktentwicklung Gesprächsvorbereitung mit dem Kunden Ergebnisoffene, bedarfsorientierte und kundenindividuelle Beratung im Einklang mit dem WpHG Erstellung und Aushändigung von Unterlagen/Beantwortung von Rückfragen Risikoaufklärung über die einzelnen Produkte Der Kunde kann jederzeit und ohne Bezahlung eine qualitativ hochwertige Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden ist. Damit wird deutlich, dass die indirekte Vergütung durch die Refinanzierung aus den Produkten für den Kunden sehr vorteilhaft ist. Bestandsprovisionen dienen der Entlastung der Erwerbskosten. Die Provision wird somit auf die Haltedauer des Papiers gestreckt. Ferner dienen Bestandsprovisionen als Anti-Churning-Fee, also der Vermeidung des Anreizes zu ständigem Umschichten. Zusammenfassend handelt es sich also um Zuwendungen, die dazu dienen, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten aufzubauen oder zu erhalten. Informationen zu Einzelheiten Weiterführende Auskünfte zu den vorstehend angesprochenen Provisionsvereinbarungen werden dem Kunden auf Anfrage selbstverständlich erteilt.

20 Seite 20 von 23 Die Anlageberatung bzw. die Vermögensverwaltung der BTV Sehr geehrter Kunde, Die Vermögensanlage ist ein sensibler Bereich, der größtes Vertrauen zu Ihrem Berater voraussetzt. Insbesondere die Wertpapierveranlagung birgt oft unvorhersehbare Risiken. Umso mehr ist die BTV bemüht, bei Anlageberatungen und Vermögensverwaltungen darauf zu achten, Ihnen nur sorgfältig geprüfte Finanzinstrumente und Dienstleistungen anzubieten. Um beurteilen zu können, ob ein Finanzinstrument oder eine Dienstleistung für Sie geeignet ist, führt Ihr Berater eine sogenannte Geeignetheitsprüfung durch. Darunter ist der gesamte Prozess der Einholung von Informationen und die nachfolgende Beurteilung der Geeignetheit eines bestimmten Finanzinstruments zu verstehen. Im Einzelnen benötigt Ihr Berater dazu Informationen über Ihre persönlichen Anlageziele, Ihre finanziellen Verhältnisse, Ihrer Risikobereitschaft, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Wertpapieren sowie über Ihre wesentlichen Anliegen. Ohne diese relevanten Angaben dürfen wir Ihnen im Rahmen einer Anlageberatung oder Beratung zu einem Vermögensmanagement keine Anlageprodukte empfehlen ( 31 Abs. 4 WpHG). In Bezug auf Ihre Risikobereitschaft wird Ihnen Ihr Berater auch das Prinzip des Anlagerisikos, das Verhältnis zwischen Risiko und Rendite sowie die Auswirkungen von Kosten auf Ihre Anlage erklären. Zudem erhalten Sie die Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, die einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Formen der Vermögensanlage in Wertpapieren vermitteln und die mit diesen Geschäften typischerweise verbundenen Risiken ausführlich darstellen. Die Geeignetheitsprüfung beschränkt sich nicht auf Empfehlungen, ein bestimmtes Finanzinstrument zu erwerben, sondern wird auch bei Halten- oder sempfehlungen durchgeführt. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität Ihrer Angaben ist für die Beurteilung der Geeignetheit von großer Wichtigkeit, daher überprüft Ihr Berater bei jeder Anlageempfehlung, ob Ihre Angaben noch aktuell sind. Bezogen auf Anlageberatungen gelten in der BTV folgende Leitlinien: Die BTV Anlageliste beinhaltet eine Selektion an Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Strukturierten Produkten, die von den BTV Wertpapierspezialisten auf Basis von internem und externem Researchmaterial ausgewählt werden. Auch BTV-eigene Wertpapiere berücksichtigen wir in der Anlageberatung.

21 Seite 21 von 23 Kosten und Nebenkosten der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 1. Depotverwaltung Leistung Entgelt BTV Namensdepot Depot-Eröffnung Verwahrung 1) eigene Emissionen spesenfrei inländische Werte 0,15 % (Girosammelverwahrung) ausländische Werte 0,30 % (Wertpapierrechnung) Minimum pro Depot EUR 25,00 p. a. Wertpapiereinlösung (pro Position) spesenfrei (+ fremde Spesen) Überträge an andere Institute spesenfrei (+ fremde Spesen) Überträge an die BTV Österreich Überträge innerhalb der BTV, Zndl. Deutschland Sonstige Wertpapiergeschäfte Bezugsrechte/Teilrechte Inland Bezugsrechte/Teilrechte Ausland Zeichnung/Bezug bei Aktienemissionen Inland Zeichnung/Bezug bei Aktienemissionen Ausland Erträgnisaufstellung Kupongutschriften Tilgungsgutschriften Wertpapier-Verrechnungskonten spesenfrei (+ fremde Spesen) spesenfrei (+ fremde Spesen) 1 % v. Kurswert/Min. EUR 2,50 1 % v. Kurswert/Min. EUR 5,00 1 % v. Kurswert/Min. EUR 30,00 1 % v. Kurswert/Min. EUR 40,00 spesenfrei spesenfrei spesenfrei spesenfrei 1) Zuzüglich 19 % MwSt., Berechnung vom Kurswert. Die Belastung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein. 2. An- und von Wertpapieren /: 0,50 %/Min. EUR 30,00 Wertpapier Gültigkeit Entgelte eigene Anleiheemissionen : spesenfrei : 0,50 %/Min. EUR 30,00 Anleihen Inland Ausland 2) /: 0,50 %/Min. EUR 40,00 Aktien, Optionsscheine, Indexzertifikate, Investmentfonds (/ Börse) Inland Ausland 2) /: 1,00 %/Min. EUR 30,00 /: 1,00 %/Min. EUR 40,00 Exchange Traded Funds Inland /: 1,00 %/Min. EUR 30,00 Ausland 2) /: 1,00 %/Min. EUR 40,00 Order-/Limitgebühr EUR 2,50 Investmentfonds Inland/ : Ausgabepreis/Min. EUR 17,00 (/ Kapitalanlagegesellschaft) Ausland 2) : EUR 0,00 2) Zusätzlich wird die Bank fremde Kosten und gegebenenfalls länderspezifische Abwicklungsentgelte in Rechnung stellen. Länderspezifische Abwicklungsentgelte fallen bspw. bei Orders über Auslandsbörsen an.

22 Seite 22 von Vermögensmanagement Produkt VM Strategie Klassik Dynamik Dynamik CHF Aktien/Offensiv Trend Zehn Entgelt All-in-Fee 1,12 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,53 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,50 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,85 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,33 % 3) vom Kurswert All-in-Fee 1,33 % 3) vom Kurswert 3) Die Belastung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein. Bewertung mit den zum Quartalsultimo im Abrechnungssystem vorhandenen Kursen. Bei Auflösung wird die All-in-Fee bis zum Schließungstag aliquot verrechnet. Bewertung mit den zum Schließungstag im Abrechnungssystem vorhandenen Kursen. 4. Wertpapier-Verrechnungskonto Leistung Zinssatz p. a. Habenzinssatz ab 0 % Sollzinssatz ab 6,875 % 5. Duplikate und Abschriften Leistung Erträgnisaufstellung Depotjahresbescheinigung Depoterträgnisaufstellung Zinsbescheinigung Jahresbescheinigung Jahressteuerbescheinigung Entgelt EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt. EUR 12,00 zzgl. MWSt.

23 Seite 23 von 23 Information über die Kundeneinstufung nach dem Wertpapierhandelsgesetz Aufgrund der gesetzlichen Regelung im Wertpapierhandelsgesetz hat die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland eine Einstufung ihrer Kunden in Geeignete Gegenpartei, Professioneller Kunde oder Privatkunde vorzunehmen. Das WpHG verknüpft jede Kundenkategorie mit einem differenzierten Pflichtenkatalog. Dem Kunden wird in Abhängigkeit von seiner Einstufung ein angemessenes Schutzniveau zuteil. Das höchste Schutzniveau genießen Privatkunden. Die Kriterien, die für die Einstufung in eine dieser Kategorien erfüllt sein müssen, sind gesetzlich genau definiert: Kundenkategorie Geeignete Gegenpartei Professioneller Kunde Gesetzliche Voraussetzungen für die Einstufung Rechtsträger, die berechtigt sind zur Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden oder zum Handel für eigene Rechnung oder zur Annahme und Weiterleitung von Aufträgen Unternehmen, die mindestens zwei der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen: Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro Eigenmittel von mindestens 2 Mio. Euro Zusätzlich muss der Kunde über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken beurteilen zu können. Unterschiede im Schutzniveau geringe Informationspflichten keine besonderen Schutzpflichten geringere Informationspflichten Vermutung im Rahmen der Anlageberatung, dass der Kunde über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, dass Produktrisiken verstanden werden und die Anlage finanziell tragbar ist Privatkunde alle übrigen umfassendes Schutzniveau Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit uns eine Heraufstufung bzw. Herabstufung in eine andere Kundenkategorie zu vereinbaren, womit natürlich eine Änderung des Schutzniveaus verbunden ist. Für derartige Umstufungsprozesse bestehen genaue gesetzliche Vorgaben. Sollte der Kunde eine Heraufstufung oder Herabstufung in Betracht ziehen, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Berater. Eine Umstufung in Bezug auf einzelne Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen bietet die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Deutschland nicht an.

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