Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals - aus Sicht von ver.di

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1 g Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Gerd Dielmann, Bereich Berufspolitik/Berufliche Bildung Gesundheitsberufe Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals - aus Sicht von ver.di Überlegungen und Vorschläge zur Reform der Berufsausbildung im Rettungsdienst

2 Berufliche Zukunft des Rettungsfachpersonals - aus Sicht von ver.di Überblick: bli 1. Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen 2. Merkmale einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz 3. Eckpunkte kt zur Reform des RettAssG 4. Diskussionspunkte i kt und Ausblick Folie 2

3 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Im deutschen Berufsbildungssystem lassen sich drei verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Regelungssystematik unterscheiden: 1. Das duale System auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes mit etwa 400 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen 2. Berufsfachschulen, an denen landesrechtlich geregelte Berufe ausgebildet werden 3. Schulen des Gesundheitswesens mit etwa 25 Ausbildungsberufen, davon 13 am Krankenhaus Folie 3

4 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Sonderstellung im Berufsbildungssystem Die Gesundheitsfachberufe hb f nehmen eine Sonderstellung im Berufsbildungssystem ein Sie sind mit Ausnahme der Arzthelferinnenberufe weder dem dualen System mit Ausbildungsordnungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch dem berufsfachschulischen System der Länder zugeordnet Rechtsgrundlage sind Berufszulassungsgesetze nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes Folie 4

5 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Sonderstellung im Berufsbildungssystem Art. 74 GG: Die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt sich auf folgende Gebiete:... Nr. 19: die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und Betäubungsmitteln und Giften; Folie 5

6 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Ausbildungsverteilung Gesam t männlich w eiblich BBiG/HWO Berufsfachschulen Gesundheitswesen Folie 6

7 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Unterscheidungsmerkmale: Ausbildung nach BBiG Bundesrecht: Ausbildungsverordnung des zuständigen BM Zwei Lernorte: Betrieb und Berufsschule Mitwirkung der Sozialpartner (Eckpunkte) Berufsbildungsausschüsse, Prüfungsausschüsse Lehrer/-innen an berufsbildenden Schulen (Lehramt Sek. II) Ausbilder/-innen im Betrieb Ausbildungsrahmenplan für die praktische Ausbildung Rahmenlehrplan (KMK) für den Berufsschulunterricht Betriebliche Mitbestimmung Soziale Absicherung der Auszubildenden Tarifverträge für Ausbildungsbedingungen und Ausbildungsvergütungen Jugend- und Auszubildendenvertretung Folie 7

8 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Unterscheidungsmerkmale: Ausbildung an BFS Landesrecht: Ausbildungsverordnung des zuständigen LM Ländervielfalt; allenfalls KMK Rahmenvereinbarung Kaum Einfluss durch Berufsverbände und Gewerkschaften Lernorte: Berufsfachschule mit Praktika Lehrer/-innen an berufsbildenden Schulen (Lehramt Sek. II) Praktikumsbetreuung durch Lehrkräfte Geringe Bindung an Betrieb Probleme bei der Einmündung in den Arbeitsmarkt Keine Ausbildungsvergütung ggf. Schulgeld bei privater Trägerschaft Folie 8

9 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Unterscheidungsmerkmale: Ausbildung an SGW Bundesrecht: Berufszulassungsgesetz Alle Lernortvarianten: Dual, überwiegend schulisch, Mischform Kaum Einfluss durch Berufsverbände und Gewerkschaften Keine bzw. unterschiedlich geregelte Lehrer/-innenausbildung Geringe Regelungsdichte für die praktische Ausbildung, z.b. keine Ausbildungsrahmenpläne für die Praxis; Problem: Prakt. Anleitung Geringe Regelungsdichte der schulischen Ausbildung (Länder); Kein einheitlicher Rahmenlehrplan, allenfalls Landes-Curricula Betriebliche Mitbestimmung nur bei quasi dualer Ausbildung Soziale Absicherung der Auszubildenden durch TV nur für Altenpflege-, Hebammen und Krankenpflegeberufe Folie 9

10 Ausbildungsstrukturen im Gesundheitswesen Die wichtigsten ihti t Gesundheitsfachberufe dhitf hb f an Shl Schulen des Gesundheitswesens dhit Krankenpflege Altenpflege Physiotherapie Ergotherapie PTA MTA-Berufe Kinderkr.pflege Rett.Asss. Logopäd. Mass./Med. BM Diätass. KPH Hebammen Folie 10

11 Ausbildungsplatzentwicklung im Rettungsdienst Ausbildungsplatzentwicklung l t i im Rettungsdienst t Rettungsassistent/-in Quellen: Stat. Bundesamt, Berufsbildungsberichte Folie 11

12 Entwicklung der Schulabgängerzahlen Schulabgänger/-innen Quelle: Berufsbildungsbericht 2005, KMK 2002 Folie 12

13 Berufsbildungspolitische Grundsätze Berufsbildungspolitische Grundsätze: Durchlässigkeit (horizontal und vertikal) Erleichterter Wechsel zwischen den Gesundheitsfachberufen Vom ehrenamtlichen Helfer bis zum Studium Kostenfreiheit der Ausbildung Berufsfähigkeit unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung Folie 13

14 Merkmale einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz Ausbildung an zwei Lernorten: Betrieb und Berufsschule Bundeseinheitliche Ausbildungsordnung mit Ausbildungsberufsbild (Katalog der zu vermittelnden Fähigkeiten und Fertigkeiten) und Ausbildungsrahmenplan für die praktische Ausbildung Erarbeitet von den Sozialpartnern (Benennung von Sachverständigen) Ausbilder/-innen i mit berufspädagogischer Qualifikation (AEVO) Ausbildungsberater bei der zuständigen Stelle Berufsbildungsausschüsse => Mitgestaltung t der Verbände Folie 14

15 Merkmale einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz Parität. Prüfungsausschüsse Ausbildungspläne für die praktische Ausbildung 1-4 Monate Probezeit Verkürzungs- oder Verlängerungsmöglichkeiten g g der Ausbildung Ausbildungsende mit der Prüfung Kostenlose Ausbildungsmittel Soziale Absicherung der Auszubildenden durch Tarifverträge über Ausbildungsvergütung und Ausbildungsbedingungen, Arbeitslosen- und Rentenversicherung Folie 15

16 Merkmale einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz Berufsschulische Ausbildung mit allen üblichen Standards: Wissenschaftlich qualifizierte Lehrer/-innen Curricula, Lehrerfortbildung, Vergütung usw. Bundeseinheitliche Fortbildungsregelungen nach 53 BBiG sind möglich Folie 16

17 Berufsbildungsgesetz als Orientierung Deshalb bevorzugt ver.di eine Ausbildung auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Da dies derzeit mit Rücksicht auf gewachsene Strukturen kaum durchsetzbar erscheint, treten wir für eine Heilberufsregelung g ein, die möglichst viele Merkmale einer Ausbildung nach BBiG enthält Das Krankenpflegegesetz g ist mit einigen Modifikationen hierfür ein geeignetes Vorbild ver.di unterstützt das Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz Rettungsdienst, weil es wesentliche dieser Merkmale enthält Folie 17

18 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Berufsbezeichnung Rettungssanitäter/ Rettungssanitäterin i Ausbildungsziele: Diagnostik, Vitalfunktion, Basisuntersuchung, Alle erforderlichen Maßnahmen gegen vitale Bedrohung, zur Vermeidung von Folgeschäden und zur Linderung von Schmerzen, Krankentransport: lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen, die Transportfähigkeit herstellen, während des Transports betreuen Arztassistenz t in Rettungssituationen ti Rettungsdienstorganisation und -verwaltung Folie 18

19 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Zwei Lernorte: Betrieb und berufsbildende bild d Schule bzw. Rettungsdienstschule Ausbildungsdauer drei Jahre, Ausbildungsumfang Stunden Stunden theoretischer und praktischer Unterricht, Stunden praktische Ausbildung Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen auf die Ausbildungsdauer Folie 19

20 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Anforderungen an Rettungsdienstschule: t Leitung durch päd. qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluß päd. qualifizierte hauptberufliche Lehrkräfte vertragliche Verbindung mit Ausbildungsbetrieben Praktische Ausbildung auch in anderen Einrichtungen, z.b. Krankenhaus Folie 20

21 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Ausbildungsvertrag mit Betrieb Freistellung für Schule Angemessene Ausbildungsvergütung g g Tarifvertragliche Regelungen der Ausbildungsbedingungen g g und Ausbildungsentgelte g sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Kostenlose Ausbildungsmittel, Fachbücher usw. Folie 21

22 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Probezeit drei Monate Ausbildungsverlängerung lä bei Nichtbestehen t h der Prüfung Eignung des Ausbildungsbetriebs: b i b Ausbilder/-innen für die praktische Ausbildung mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation Weiterbildung im Umfang von 200 Stunden Prüfungsverfahren analog Berufsbildungsgesetz (BBiG) Keine Helfer/-innenausbildung Folie 22

23 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Übergangsregelungen: Vertrauensschutz: Rettungsassistenten/Rettungsassistentinnen dürfen die neue Berufsbezeichnung führen Die alten Berufsbezeichnungen bleiben geschützt und gelten weiter Begonnene Ausbildungsgänge werden nach altem Recht zu Ende geführt Keine Nachqualifizierung bzw. Nachprüfung Schulen bleiben anerkannt Folie 23

24 ver.di Eckpunkte zur Reform des RettAssG Finanzierung: i Einführung einer arbeitgeberfinanzierten Fortbildungspflicht nach Landesrecht Refinanzierung der Ausbildungskosten über die Entgelte der Einrichtungen (Krankenkassen, Pflegekassen, Selbstzahler) Ausbildungsfinanzierung über Ausbildungsfonds, in die alle Träger von Rettungsdiensten einzahlen. Gemeinsame Fonds aller Gesundheitsfachberufe? Folie 24

25 Diskussionspunkte zur Reform des RettAssG Ausbildungsziele i l Ersteinschätzung des Gesundheitszustands und Erkennen vitaler Bedrohung (Nachalarmierung des Notarztes?) Maßnahmen der Erstversorgung, Anwenden invasiver Maßnahmen (bis zum Eintreffen des Notarztes?) Medikation nur nach telefonischer Anordnung? Dauer der Ausbildung zwei oder drei Jahre? Folie 25

26 Diskussionspunkte zur Reform des RettAssG Gründe für eine dreijährige Ausbildung: Gültiger Standard d für fast alle anerkannten (Heil-) )Berufe Einzige Ausnahmen: Med. Bademeister (2,5 J.) und RettAss. Erhöhung des theoretischen ti h Unterrichts (Krankheitslehre, h Recht, psycho-soziale Themen) Erhöhung des Praxisanteils u.a. der Klinikeinsätze Strukturierte zielorientierte praktische Ausbildung, die zur Berufsfähigkeit führt Liegt die Perspektive der Ausbildung im Rettungsdienst an der Hochschule? Folie 26

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