Vermerk: FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG

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1 Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe Anlage a -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz Vermerk: Betr.: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren XX-256a, Bernstorffstraße / Königsweg im Ortsteil Tegel Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß 3 Abs. 1 BauGB fand im Rahmen einer Ausstellung in der Zeit vom 20. Februar bis zum 16. März 2012 in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz statt. Sie wurde am 16. Februar 2012 in der Tagespresse angekündigt. Ausgelegt wurde der Bebauungsplanentwurf vom 5. Januar 2012 einschließlich seiner Begründung. In den Räumen des Fachbereichs haben zwei Bürger in die Planung eingesehen. Auf die bereitgestellten Dateien auf der Homepage des Bezirkes gab es 28 Zugriffe. Es liegt eine schriftliche Äußerung vor. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 28. Dezember Es liegen 26 Stellungnahmen vor. Im Folgenden wird auf die Äußerungen bzw. Stellungnahmen, soweit diese planrelevant sind, eingegangen: FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG 1. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.v. (BLN), Schreiben vom Die textlichen Festsetzungen sind so zu ergänzen, dass bei Neubauten generell eine Ausbildung als Flachdach vorzunehmen ist, da bei anderen Dachformen die ansonsten vorgeschriebene Dachbegrünung entfallen würde. Eine Fassadenbegrünung sollte generell vorgeschrieben werden. Es sollte die Versickerung des Regenwassers vor Ort geboten werden. Die in der textlichen Festsetzung erwähnte Pflanzliste lag den Unterlagen nicht bei. Diese sollte gebietsheimische Arten bzw. Sorten aufführen und auch für die textlichen Festsetzungen Nr gelten. Eine generelle Vorschrift zur Errichtung von Flachdächern kollidiert mit der Vielfalt von Dachformen im Gebiet. So haben beispielsweise die gründerzeitlichen Bauten entlang der Berliner Straße sog. Berliner Dächer. Diese sind keine Flachdächer im eigentlichen Sinne und eignen sich nur bedingt für eine Dachbegrünung. Die tradierten Dachformen sollen auch bei einer Erneuerung von Gebäuden beibehalten werden können. Generell ist auszuführen, dass die bauliche Entwicklung des Gebietes bereits im Wesentlichen abgeschlossen ist und durch die im Bebauungsplan vorgegebenen baulichen Dichten und überbaubaren Grundstücksflächen allenfalls marginale Erweiterungen zu erwarten sind. Die im Jahre 2000 neu errichteten Gebäude weisen nach den Vorgaben der Altplanung XX-256 bereits Gründächer auf, welche auch erhalten werden sollten.

2 -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz- Seite 2 Die Forderung einer durchgängigen Fassadenbegrünung bei allen neu zu errichtenden Gebäuden wird hingegen durch eine geeignete textliche Festsetzung aufgenommen, da diese ebenfalls Bestandteil der Altplanung ist und in den Neubauten zum überwiegenden Teil bereits umgesetzt wurde. Allerdings werden die direkt an der Straße anliegenden Fassaden aus städtebaulich / gestalterischen Gründen von der Festsetzung ausgenommen. Ein generelles Gebot zur Versickerung der anfallenden Regenwässer scheitert an der dichten Bebauung und intensiven Nutzung des Plangebietes. Es finden sich für die meisten Grundstücke nicht genügend Retentionsflächen. Daher werden keine entsprechende Regelungen in den Bebauungsplan übernommen. Dem Bebauungsplan wird eine Pflanzliste mit gebietstypischen Bäumen zugefügt und diese für alle Grünfestsetzungen mit Baumpflanzgeboten empfohlen. FRÜHZEITIGE TRÄGER- UND BEHÖRDENBETEILIGUNG 2. Umwelt- und Naturschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom Die Häuserfront an der Berliner Straße wird durch Mehlschwalben als Brutstelle genutzt. Diese sind eine geschützte Art nach 39 BNatSchG. Im gesamten Bereich kommen Gebäudebrüter vor. Bei Sanierungen ist zu gewährleisten, dass gemäß 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG keine geschützten Tiere, bzw. deren Lebensraumstätten beseitigt werden. Der Bebauungsplan bereitet keine Eingriffe in geschützte Lebensräume nach 45 Abs. 7 BNatSchG vor, da im Wesentlichen nur der schon vorhandene bauliche Bestand gesichert und mit neuen baulichen Nutzungsmöglichkeiten versehen wird. Der Schutz von Lebensstätten geschützter Arten ist daher in naturschutzrechtlichen Ordnungs- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Entsprechende Hinweise werden jedoch in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen. 3. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Wasserbehörde, Schreiben vom Das Wasserschutzgebiet Tegel, in dem sich das Plangebiet befindet, sollte in der Begründung des Bebauungsplans deutlicher hervorgehoben werden. Diesbezüglich sollte unter Abschnitt 2.3 bzw. unter II ein eigener Punkt aufgeführt werden, in dem die Ge- und Verbote innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB erläutert und eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers von nicht metallischen Dachflächen empfohlen werden. Stellplatzanlagen und Einstellplätze sollten in wasserundurchlässigem Aufbau hergestellt werden. Des Weiteren wird für das Grundstück Königsweg 1 auf einen Eintrag in das Bodenbelastungskataster hingewiesen. Die Belange des Wasserschutzgebietes Tegel werden in der Begründung des Bebauungsplans deutlicher hervorgehoben. Jedoch wird auf ein Versickerungsgebot von Oberflächenwasser verzichtet. (Siehe dazu auch Ausführungen unter Pkt. 1.) In die Planzeichnung wird ein Hinweis zur Lage des Geltungsbereiches innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes Tegel übernommen.

3 -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz- Seite 3 Das Grundstück Königsweg 1 (jetzt Königsweg 5-7) wurde im Zuge der Neubebauung im Jahre 2000 untersucht. Hier wurden Bodenbelastungen durch die frühere Nutzung als Autowerkstatt festgestellt. Diese wurden im Rahmen der geplanten Nutzung als allgemeines Wohngebiet als sanierungsfähig bewertet. Da ein ordnungsgemäßer Nachweis über die abgeschlossene Bodensanierung bisher fehlt und auf absehbare Zeit auch nicht beigebracht werden wird, gilt das Grundstück weiter als altlastenbehaftet. Die plangerechte Nutzung des Grundstückes steht jedoch nicht in Frage. In den Bebauungsplan wird eine entsprechende Kennzeichnung der betreffenden Fläche aufgenommen. 4. Landesdenkmalamt Berlin, Schreiben vom Im Rahmen des Bebauungsplans ist auf die denkmalrechtlichen Belange zur Erhaltung des Wohnhauses Bernstorffstraße 5 hinzuweisen. Der Bebauungsplan sichert durch Baukörperausweisung und eine entsprechende Geschossigkeit den baulichen Bestand des Denkmals. In der Planzeichnung wird eine Kennzeichnung des Baudenkmals vorgenommen. 5. Der Polizeipräsident in Berlin, Schreiben vom Der vorgelagerte Stadtplatz sollte kriminalpräventiv durch Umgestaltungsmaßnahmen wie Stellung der Straßenmöbel und Verbesserung der Ausleuchtung verbessert werden. Um eine gute Einsehbarkeit zu gewährleisten, sollte die Bepflanzung des Durchweges nur durch niedrige Hecken und Sträucher erfolgen. Ebenso sollten die Pkw-Stellplätze einsehbar bleiben. Die Einteilung der Verkehrsflächen und damit auch die Ausstattung öffentlicher Räume mit Stadtmöbeln oder Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Die Hinweise werden jedoch an den zuständigen Fachbereich Tiefbau des bezirklichen Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes weitergeleitet. Die im Bebauungsplan festgesetzte Durchwegung von der Berliner Straße zum Königsweg ist bereits zu wesentlichen Teilen mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Die Bepflanzung ist Rückzugsraum für Vögel und fungiert neben dem Ausgleich für die intensive bauliche Nutzung auch als optische Trennung zum benachbarten Sondergebiet. Durch den überwiegend geradlinigen Verlauf und die Beleuchtung des Weges ist eine ausreichende Einsehbarkeit und damit auch eine soziale Kontrolle gewährleistet. Eine Entfernung der Bepflanzung würde die Situation nicht wesentlich verbessern und den Belangen von Natur und Landschaft entgegenstehen. Die textliche Festsetzung Nr. 15 gebietet die Gliederung der Stellplatzanlagen durch einen Baum pro vier Stellplätze. Hierdurch werden die Stellplatzanlagen nicht verdeckt und bleiben daher einsehbar. Die textlichen Festsetzungen zur Begrünung werden daher nicht verändert. 6. Berliner Wasserbetriebe Auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIb wird hingewiesen. Siehe Ausführungen zu Punkt 3.

4 -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz- Seite 4 7. Berliner Verkehrsbetriebe, Schreiben vom Im Plangebiet befindet sich eine planfestgestellte Bahnanlage der U-Bahn. Diese ist im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Der U-Bahnausgang, der sich in der Schnittebene der Plandarstellung befindet, wird im Bebauungsplan als Bahnfläche entsprechend ausgewiesen. Die Tunnelanlagen befinden sich unterhalb der Schnittebene und liegen innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche. Daher erübrigt sich eine Übernahme in die Planzeichnung. 8. Umwelt- und Naturschutzamt, Immissions- und Bodenschutz, Schreiben vom und vom Die Formulierung zur Schallschutzklasse der Fenster sollte verändert werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerkes Tegel. Die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sollten beachtet werden. Für das Plangebiet ist das Grundstück Königsweg 5-7 in das Bodenbelastungskataster eingetragen. Hier befand sich früher eine Autowerkstatt. Im Zuge der Neubebauung im Jahre 2000 war zwar das Umweltamt in das Genehmigungsverfahren eingebunden, jedoch wurden die erteilten Auflagen nicht vollständig erfüllt, sodass keine Befreiung aus dem Bodenbelastungskataster erfolgen konnte. Die missverständliche Formulierung zur Schallschutzklasse wird in der Begründung geändert. Für das Grundstück Königsweg 5-7 wird eine entsprechende Kennzeichnung der Altlastenverdachtsfläche in den Bebauungsplan übernommen. (Siehe hierzu Ausführungen unter Pkt. 3.) ERGEBNISSE AUS DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITS- UND BEHÖRDENBETEILIGUNG Es werden folgende textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen: Die Außenwandflächen sind mit selbstklimmenden oder rankenden Pflanzen zu begrünen. Dies gilt nicht für die direkt an das öffentliche Straßenland angrenzenden Außenwandflächen. Dem Bebauungsplan wird eine Pflanzliste mit gebietstypischen Bäumen hinzugefügt. Diese wird für alle Grünfestsetzungen mit Baumpflanzgeboten empfohlen. In die Planzeichnung wird ein Hinweis zur Lage des Geltungsbereiches innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB des Wasserwerkes Tegel übernommen. Die missverständliche Formulierung zur Schallschutzklasse wird in der Begründung geändert. Die Begründung zum Bebauungsplan wird um Aussagen zu geschützten Arten ergänzt. Das Wasserschutzgebiet Tegel wird in der Begründung zum Bebauungsplan deutlicher hervorgehoben. Eine Teilfläche des Grundstücks Königsweg 5-7 wird im Bebauungsplan als Altlastenfläche gekennzeichnet.

5 -Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz- Seite 5 Das eingetragene Baudenkmal auf dem Grundstück Bernstorffstraße 5 wird im Bebauungsplan gekennzeichnet. Der U-Bahnausgang, der sich in der Schnittebene der Plandarstellung befindet, wird in den Bebauungsplan als Bahnfläche entsprechend nachrichtlich übernommen. Weitere Änderungen: Die textliche Festsetzung Nr. 17 zur Darstellung der Geltungsbereichsgrenze kann entfallen. Für das Grundstück Berliner Straße ; Bernstorffstraße 1/3 wird die zulässige GFZ auf 2,5 erhöht, da die vorhandene Bebauung bereits eine GFZ von 2,63 aufweist und in ihrem Bestand gesichert werden soll. Das Bebauungsplanverfahren wird nach Einarbeitung der o.g. Änderungen mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt.

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