Feuerbrand - Merkblatt Allgemeines
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- Kerstin Heidrich
- vor 7 Jahren
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1 Amtlicher Pflanzenschutzdienst Salzburg Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg Feuerbrand - Merkblatt Allgemeines Schwarzstraße Salzburg Tel. 0662/ Fax: 0662/ office@lk-salzburg.at Ing. Josef Putz DW: 241 Fax: 295 josef.putz@lk-salzburg.at April 2013 Bei Feuerbrandverdacht besteht Meldepflicht (Gemeinde: Feuerbrandbeauftragter) Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, die vor ca. 200 Jahren erstmals in Amerika nachgewiesen wurde, 1957 nach England gelangte, sich ab 1971 von Norddeutschland in den Süden ausgebreitet hat und schließlich 1993 auch Österreich erreichte. Im Spätsommer 1998 wurde erstmals in drei Salzburger Gemeinden das Auftreten von Feuerbrand festgestellt waren schon 12 Gemeinden betroffen und bis Ende 2000 hat sich die Pflanzenseuche explosionsartig auf 37 Gemeinden ausgebreitet. Auch in allen anderen Bundesländern wurden im Jahr 2000 Krankheitsfälle festgestellt. Derzeit werden alle Nachbarländer von Österreich von der Baumseuche heimgesucht. Diese Krankheit, die durch das hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird, stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für das Kernobst auf unseren bäuerlichen Streuobstwiesen, in Hausgärten aber auch für Zierpflanzen auf öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen dar. Für die Gesundheit des Menschen besteht aber keine Gefahr! Ausbreitung Hohe Infektionsgefahr bei feuchtschwüler Witterung Der Feuerbrand breitet sich nicht kontinuierlich aus, sondern überspringt oft hunderte Kilometer. Die Übertragung des Erregers erfolgt vor allem während der Vegetationsperiode durch Insekten, Wind und Regen und über größere Distanzen auch durch Vögel und den Pflanzenverkehr. Meist werden zuerst die Blüten befallen, dies erfolgt von pollenübertragenden Insekten auch Bienen! Die größte Infektionsgefahr besteht bei schwül warmen Witterungsbedingungen während der Blütezeit. Wirtspflanzen Vor allem Kernobst wird befallen Pflanzen, die vom Feuerbrand befallen werden, nennt man Wirtspflanzen. Dabei sind vor allem unsere Birnen- und Apfelbäume und deren Zierformen aber auch Quitte und Eberesche/Vogelbeere besonders stark betroffen. Von den Zier- und Wildpflanzen werden vor allem Weißdorn, Feuerdorn,
2 Rotdorn, Mispel, Zwergmispel, Mehlbeere, Felsenbirne, Stranvaesie und besonders verschiedene Cotoneaster befallen. Vom Feuerbrand nicht angefallen werden das gesamte Steinobst (Kirsche, Zwetschke, Marille, Pfirsich,.), Beerensträucher, Flieder, Nussbäume, Kastanien, Ahorn sowie Nadelgehölze, Gemüsepflanzen und sonstige krautige Pflanzen. Wobei Untersuchungen an machen Steinobstsorten, wie z. B. Zwetschken, gezeigt haben, dass sie zwar nicht direkt erkranken, aber sehr wohl als Krankheitsüberträger auftreten können. Bei den Obstbäumen gibt es hochanfällige Sorten und solche, die auch in Befallsgebieten ohne Symptome geblieben sind. Krankheitssymptome An Blüten, Blättern, Trieben, Früchten und Holz Die Infektion erfolgt meist während der Blütezeit. Nach ca. vier Wochen beginnen erkrankte Blüten und Blätter zu welken, vertrocknen rasch und verfärben sich zuerst braun und später oft schwarz. Die Blätter bleiben häufig, auch im Winter, an den Bäumen hängen. Erkrankte Triebe verfärben sich ebenso dunkelbraun bis schwarz. Die Spitzen befallener Jungtriebe (besonders auch Wasserschosse im Kroneninneren) krümmen sich auf Grund des Wassermangels in charakteristischer Weise hakenförmig bzw. u-förmig, wie das Ende eines Schirmstocks. Schneidet man die Rinde frischer Befallsstellen an, so ist diese meist rotbraun verfärbt und vom klebrigen Bakterienschleim durchsetzt. Dieser Bakterienschleim kann bei feuchtwarmer Witterung aus den infizierten Pflanzenteilen in Form von milchig-weißen, später honigfarbenen bzw. rotbraun gefärbten Schleimtropfen austreten. Zwischen krankem und gesundem Gewebe bilden sich Risse. Nach dem Befall der Blüte entwickeln sich zum Teil noch kleine Früchte, die schwarz werden und hängen bleiben. Auch später befallene Früchte werden schwarz, trocknen ein und bleiben über den Winter wie Dörrobst hängen. Bekämpfung Ziel ist die Schadensminimierung Um eine weitere Ausbreitung des Feuerbrandes zu verhindern ist es besonders wichtig Krankheitsherde möglichst schnell zu erkennen und sofort zu vernichten. Alle Wirtspflanzen des Feuerbrandes, die für die Weiterverbreitung ein Gefahrenpotential darstellen, sollten deshalb ständig und regemäßig kontrolliert werden. Leider hat sich in den Gebieten wo schon seit vielen Jahrzehnten der Feuerbrand wütet herausgestellt, dass diese Seuche nicht so leicht wie andere Pflanzenkrankheiten (z. B. Pilze) zu bekämpfen ist. Dabei stellen besonders die Zier- und Wildsträucher der o.g. Gattungen ein großes Gefahrenpotential für die Weiterverbreitung dar. Auch wenige Infektionsherde können wieder eine explosionsartige Vermehrung der Bakterien auslösen. Es ist daher in einem Befallsgebiet bei günstigen Bedingungen immer wieder mit einem neuerlichen Aufflammen zu rechnen. Daher Grundsatz der Bekämpfungsstrategie: Mit dem Feuerbrand leben
3 Vorbeugende Maßnahmen Potenzielle Infektionsherde beseitigen Die vorbeugende Rodung von gesunden Zier- und Wildgehölzen hilft, den Infektionsdruck so gering wie möglich zu halten. Ausgewogenes Triebwachstum Vorsicht mit zu hohen Stickstoffgaben, ausgewogene Düngung verringert das Infektionsrisiko. Ebenso führt zu starker und zu früher Winterschnitt, der verstärktes Triebwachstum zur Folge hat, zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Auch über Stockaustriebe und Wasserschosser dringt der Feuerbrand oft in die Pflanze. Vermeidung anfälliger Zier- und Wildpflanzen Bei Neupflanzungen in Hausgärten aber auch in öffentlichen Anlagen sollten auf Feuerbrandwirtspflanzen, insbesondere Cotoneaster und Weißdorn, verzichtet werden. Ersatzpflanzen, die es in allen Gärtnereien und Baumschulen gibt, sind genauso wertvoll und dekorativ und senken den Infektionsdruck des Feuerbrandes. Austriebsspritzungen mit Kupfer Die Massenvermehrung der überwinterten Feuerbrandbakterien und damit die Produktion des hochinfektiösen Schleimes beginnt je nach Witterung nach dem Knospenaufbruch. Nach dem Mausohrstadium würde die Verwendung von Kupferspritzmitteln Blatt- und Blütenschäden verursachen. Der günstigste Zeitpunkt für den Kupfereinsatz genehmigtes Pflanzenschutzmittel Cuprofor flüssig ist daher kurz vor dem Mausohrstadium. Der Kupferfilm tötet die Bakterien auf der Rinde ab. Stamm und Äste müssen gut benetzt werden. Kupfer kann mit Paraffinöl, das eine Bekämpfungswirkung gegen überwinternde Schädlinge hat, gemischt werden. Die Spritzung bietet vor allem jüngeren und kleineren Obstbäumen einen teilweisen Infektionsschutz. Direkte Maßnahmen Rückschnitt befallener Obstgehölze Nur bei geringem Feuerbrandbefall können Obstgehölze durch einen Rückschnitt gerettet werden. Dabei wird immer wieder der Infektionsdruck deutlich gesenkt. Er muss sofort nach dem ersten Symptomen, möglichst bei trockener Witterung und mindestens 50 cm in das gesunde Holz, durchgeführt werden. Rodung stark befallener Gehölze Sind Obstbäume bereits so stark befallen, dass ihr Rückschnitt nicht mehr möglich ist Entscheidung der Feuerbrandverständigen sind diese Bäume möglichst schnell zu roden. Befallene Ziergehölze sollten überhaupt sofort gerodet werden. Entsorgung von befallenem Material Die sauberste und sicherste Entsorgung befallener Pflanzenteile bzw. gerodeter Zier- und Obstgehölze ist sicher die Verbrennung vor Ort. Dies ist aber oft nicht möglich und zum Teil mit hohen Kosten verbunden. Zur Eindämmung des Infektionsdruckes sollten aber direkt befallene Pflanzenteile, wie Blätter, Zweige, Früchte und kleine Astteile unbedingt entsorgt werden, dass keine weitere Ansteckung durch den hochinfektiösen Bakterienschleim mehr möglich ist. Stammoder größeres Astholz kann auch getrocknet und zum Hausbrand verwendet werden.
4 Allgemeine Hygienemaßnahmen Bei Rückschnitt- und Rodearbeiten sollte darauf geachtet werden, dass Kleider nicht unnötig mit befallenen Pflanzenteilen in Berührung kommen. Durch waschen der Kleider wird das Feuerbrandbakterium abgetötet. Bei feuchtschwüler Witterung produzieren die kranken Pflanzen oft viel Schleim, der in Tropfen auf den Boden gelangt und über das Schuhwerk weiter verbreitet werden kann. Heißes Wasser oder 70 %iger Alkohol desinfizieren Schuhe und Stiefel. Unbedingt müssen auch Werkzeuge und Geräte (z. B. Scheren) entsprechend desinfiziert werden. Auch hier helfen heißes Wasser und 70 %iger Alkohol. Ein weiteres geeignetes Desinfektionsmittel ist Gigasept FF neu 15%ig für das Werkzeug und Sensibar für die Hände. Feuerbrandresistente bzw. -tolerante Obstsorten Nicht alle Wirtspflanzen werden gleichstark vom Feuerbrand befallen, auch innerhalb der Sorten gibt es Unterschiede in der Befallsanfälligkeit und Verträglichkeit. Als besonders anfällige Wirtspflanzen erweisen sich Quitten, Birnen aber auch Äpfel, sowie Weißdorn und verschiedene Cotoneasterarten. Es wird daher in den nächsten Jahren besonders wichtig sein, vor allem Sorten unseres landschaftsprägenden Hochstammobstes zu finden, die in Feuerbrandgebieten von dieser Krankheit nicht befallen werden. Derzeit laufen bereits verschiedene Programme um herauszufinden, welche Sorten sich zur Anpflanzung in Befallsgebieten eignen. Eine entsprechende Sortenliste soll dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Derzeit gibt es nur unvollständige, sich zum Teil widersprechende Erkenntnisse. Als besonders anfällige Sorten gelten: Äpfel Alkmene, Cox Orange, Elstar, Gala, Gloster, Goldparmäne, Idared, James Grieve, Jonathan, Jonagold, Summerred, Braeburn, Fuji und Klarapfel Birnen Bosc s Flaschenbirne, Clapps Liebling, Conference, Frühe von Trevoux, Gräfin von Paris, Köstliche von Charneu, Vereinsdechant, Williams Christ und Bristol Cross Eher weniger anfällige Apfelsorten: Cellini, Jakob Fischer, Liberty, Pimona, Prima, Reanda, Relinda, René, Retina, Reglindis, Rewena und Topaz Nur durch regelmäßiges Beobachten der Feuerbrandwirtspflanzen und durch rechtzeitiges Melden eines Verdachtes können erfolgreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Feuerbrandes gesetzt werden. Mehr Eigenverantwortung den Baumbesitzern! Auch alle Gemeinden sind aufgerufen, bei der Erhaltung unserer landschaftsprägenden Obstbäume mitzuhelfen!
5 Rechtliche Grundlage (Stand April 2013) Aufgrund des österreichweiten Auftretens des Schaderregers wurde heuer erstmalig kein Schutzgebiet Status für Österreich beantragt. Da die Feuerbrand-Verordnung von 2007 lediglich Pufferzonen behandelt, gilt in Salzburg das Salzburger Kulturpflanzenschutzgesetz vom 3. September Laut diesem ist weiterhin die Meldepflicht an die Gemeinde laut 2 (1), lit. C, aufrecht. Laut Kulturpflanzenschutzgesetz 2 (1) lit. A, hat jeder Eigentümer eines kultivierten Grundstückes dieses frei von Krankheiten zu halten und diese rechtzeitig und wirksam zu bekämpfen. Der Feuerbrandsachverständige hat daher weiterhin die Rolle als Berater für Betroffene, um deren wertvolle Obstbaumbestände zu sichern und eine wirksame Bekämpfung zu gewährleisten. Beim Auftreten von Feuerbrand sollte auch der Amtliche Pflanzenschutzdienst in der Landwirtschafskammer Salzburg benachrichtigt werden. Verbrennen von feuerbrandbefallenem Material Sollten Rodungen mit Verbrennungen vor Ort nötig sein, so muss festgehalten werden, dass nach dem Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen das Verbrennen im Freien grundsätzlich ganzjährig verboten ist. Unter Ausnahmen im 5, Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es dazu: Vom Verbot ausgenommen ist das punktuelle Verbrennen von kleinen Mengen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Garten- und Hofbereich, die nicht gemäß der Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle getrennt zu sammeln sind. Das bedeutet: Für kleinere Mengen (weniger als 1 m³) biogener Materialien, also Äste, Zweige, Blätter etc., aus dem Hausgartenbereich und dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Garten- und Hofbereich, die wegen bestimmter Krankheitserreger oder Schädlingsbefall (z.b. Feuerbrand) für eine Eigenkompostierung nicht geeignet sind, ist eine Ausnahme vom Verbrennungsverbot möglich vorher Abklärung mit Gemeinde! Allfällige Gemeindeverordnungen sind hingegen zu beachten! (z.b. Verbrennungsverbote zu gewissen Tageszeiten oder Wochentagen) Für größere Mengen (z.b. ganze Bäume) muss aber um eine eigene Ausnahme bei der Gemeinde angesucht werden. Der jeweilige Antragsteller erhält sodann eine bescheidmäßige Aufhebung des Verbrennungsverbotes. Das Kompostieren von infiziertem Material ist keine geeignete Möglichkeit der schadlosen Vernichtung und daher zu unterlassen. Holzmaterial mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm kann bei einer sichergestellten trockenen Lagerung auch als Brennholz verwendet werden. Stand April 2013
6 TÄTIGKEITEN DES FEUERBRANDBEAUFTRAGTEN Der von der Gemeinde bestellte und dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst in der Landwirtschaftskammer mitgeteilte Feuerbrandbeauftragte hat folgende Aufgaben zu erfüllen: Entgegennahme aller angezeigten Verdachtsmeldungen. Führung der Erhebungsbögen (AGES Erhebungsbogen) Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Feuerbrandsachverständigen und Begleitung bei der Untersuchungstätigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung des Feuerbrandsachverständigen ist in den Erhebungsbogen einzutragen. Mitwirkung bei der Ablaufplanung für die Rodung/ Ausschnitt der betroffenen Pflanzen. Anweisung des Bekämpfungstrupps, sowie Überwachung des vereinbarten Ablaufplanes zur Rodung/Ausschnitt. Veranlassung der notwendigen rechtlichen Schritte durch Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, wenn ein Grundeigentümer oder Besitzer die angeordneten Maßnahmen verweigert oder verhindert. Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der den Gemeinden für die Bekämpfungsmaßnahmen in Rechnung gestellten Kosten, sowie der in Rechnung gestellten Kosten des Feuerbrandsachverständigen. Überwachung der laufenden jährlichen Feuerbrandkontrollen, bei befallenen Pflanzen die ausgeschnitten wurden und die Eintragung in den Feuerbranderhebungsbogen. Der Feuerbrandbeauftragte sollte an den Schulungsveranstaltungen des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Salzburg teilnehmen. TÄTIGKEITEN DES FEUERBRANDSACHVERSTÄNDIGEN Der Feuerbrandsachverständige ist verpflichtet, an den Schulungsveranstaltungen des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Salzburg teilzunehmen. Erste fachliche Abklärung und Ausscheidung von nicht Feuerbrand-Wirtspflanzen. Darunter sind jene Pflanzen zu verstehen, die nicht vom Feuerbrand befallen werden können. Bei Befallsverdacht hat der Feuerbrandsachverständige eine Probenahme durchzuführen und diese mit dem ausgefüllten Probebegleitschein an das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft zu schicken. Bei positivem Untersuchungsergebnis, d.h. dass der Befallsverdacht auf Feuerbrand bestätigt wurde, hat er die zu setzenden Maßnahmen zu bestimmen (Ausschnitt/Rodung).
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