Ein Agent ist entweder ein Angestellter von STAFF FINDER oder ein von STAFF FINDER Beauftragter.
|
|
- Johann Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STAFF FINDER ist ein Personalverleiher und -vermittler und verfügt über die notwendige(n) Personalverleih- und Personalvermittlerbewilligung(en). Über die von STAFF FINDER betriebene Website sowie deren zugehörigen Domains wie zum Beispiel (nachfolgend "Website") bringt STAFF FINDER Arbeitnehmer (der Einfachheit halber wird jeweils nur die männliche Form verwendet; die weibliche ist darin eingeschlossen) und Einsatzbetriebe zusammen. Das Zusammenführen von Arbeitnehmern mit Einsatzbetrieben (sog. Matching) erfolgt weitgehend automatisiert. Die Einsatzbetriebe werden sowohl in den Verträgen als auch auf der Website zur leichteren Verständlichkeit als Arbeitgeber bezeichnet. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass STAFF FINDER der eigentliche Arbeitgeber ist, der die als Arbeitnehmer registrierten Personen an die als Arbeitgeber registrierten Einsatzbetriebe bzw. Personen verleiht. Sog. Agenten bezwecken den Bekanntheitsgrad der Website zu erhöhen sowie die Benutzer in der Handhabung und Nutzung der Plattform zu unterstützen. Jeder Agent hat eine eigene Identifikationsnummer. Die Nutzung der Website ist für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Agenten kostenlos. Die Website richtet sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die Website ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Publikation bzw. den Zugang zur Website verbietet, sei es aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, so kann STAFF FINDER den Zugriff auf die Website sofort und ohne Angabe von Gründen sperren. Der Benutzer, der sich als Arbeitnehmer auf der Website registriert, ist selbst dafür verantwortlich, über die benötigten Dokumente und Bewilligungen zu verfügen, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Der Arbeitnehmer muss insbesondere im Besitz einer gültigen AHV-Nummer sein. Ausländer müssen mindestens über einen Ausländerausweis verfügen oder EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein, die uneingeschränkt unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. Damit sind Bürger der folgenden 15 Länder gemeint: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Sollte STAFF FINDER feststellen, dass die genannten Voraussetzungen trotz gegenteiliger Angaben nicht erfüllt sind, wird der Arbeitnehmer unverzüglich gesperrt und eine Anzeige bei den zuständigen Ämtern vorgenommen. Der Benutzer, der sich als Arbeitgeber auf der Website registriert, muss seinen Sitz innerhalb der Schweiz haben. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, alle auf seinen Betrieb anwendbaren Gesamtarbeitsverträge zu beachten und einzuhalten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechtbestimmungen zu befolgen. Die Arbeitgeber versichern hiermit über die für ihren Betrieb benötigten Bewilligungen zu verfügen. STAFF FINDER schliesst jede Haftung, welche durch eine falsche Angabe einer GAV-Pflicht durch den Arbeitgeber entsteht, aus. Der Arbeitgeber trägt sämtliche durch Falschangabe entstehenden Kosten. Seite 1 von 5
2 Ein Agent ist entweder ein Angestellter von STAFF FINDER oder ein von STAFF FINDER Beauftragter. Der von STAFF FINDER beauftragte Agent erklärt sich, falls er mehr als 10 Vermittlungen pro Jahr durchführt, im Besitze der für die Personalvermittlung notwendigen Bewilligung(en) zu sein. Die Agenten sind verpflichtet, alle ihnen zugänglich gemachten Daten und Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Um die Dienste von STAFF FINDER auf der Website nutzen zu können, muss sich jeder Benutzer zuerst auf der Website registrieren. Es werden ihm ein Benutzername und ein Passwort zugeteilt, welche er für jedes Einloggen auf der Website zwecks Identifikation verwenden muss. Benutzername und Passwort sind sorgfältig aufzubewahren und keinem Dritten bekannt zu geben. Allfällige Schäden resultierend aus dem Verlust/Bekanntwerden Dritter, des Benutzernamens und/oder des Passwortes hat der Benutzer alleine zu tragen. Jegliche Haftung seitens STAFF FINDER ist ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der sich aufgrund der Bemühungen eines Agenten auf der Website registriert, muss bei seiner Registrierung zwingend den vom Agenten zugesandten Link benutzen, der eine Identifikation des Agenten erlaubt. Die über einen Agenten registrierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben während der gesamten Dauer, während der sie auf der Website registriert sind, demselben Agenten zugeteilt. Ein Wechsel des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers zu einem anderen Agenten ist nur bei Vorliegen des gegenseitigen Einverständnisses zwischen Arbeitnehmer bzw. Einsatzbetrieb einerseits und dem bisherigen Agenten andererseits, bei Vorliegen eines groben Verstosses durch den Agenten oder bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Über einen Wechsel entscheidet STAFF FINDER nach Anhörung der Beteiligten nach eigenem Ermessen. Bei Verstössen eines Agenten hat der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber STAFF FINDER über das auf der Website zur Verfügung stehende Kontaktformular zu informieren. Die Benutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Agent alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten und ausschliesslich richtige Angaben zu machen. STAFF FINDER behält sich das Recht vor, Stichproben betreffend Richtigkeit zu machen. Sollte STAFF FINDER herausfinden, dass wahrheitswidrige oder falsche Angaben gemacht wurden, wird der Zugriff des Benutzers auf die Website gesperrt und die vertragliche Beziehung gilt als auf den nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. STAFF FINDER behält sich überdies vor, bei wahrheitswidrigen oder falschen Angaben rechtliche Schritte, inkl. Strafanzeige, einzuleiten. Die Benutzer werden vom STAFF FINDER System sowohl anlässlich der Registrierung als auch danach verschiedentlich dazu aufgefordert, Angaben zu machen oder Dokumente hochzuladen/einzureichen. Die Benutzer sind verpflichtet, diesen Aufforderungen innert der angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben wurde, innert 3 Arbeitstagen, Folge zu leisten. Leisten die Benutzer nach zweimaliger Aufforderung keine Folge, berechtigt dies STAFF FINDER zur Sperrung Seite 2 von 5
3 des Zugriffs auf die Website. Die Sperrung gilt gleichzeitig als Kündigung der vertraglichen Beziehung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Zugriff auf die Website wird auch dann gesperrt und die vertragliche Beziehung gilt als auf den nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Registrierung nicht den vom Agenten zugesandten Link benutzt, obwohl er sich infolge der Bemühungen des Agenten auf der Website registriert hat. Die Sperrung und Kündigung erfolgt allerdings erst nach Anhörung aller Beteiligten durch STAFF FINDER. Überdies behält sich STAFF FINDER das Recht vor, jederzeit und nach freiem Ermessen einem Benutzer den Zugriff auf die Website zu sperren, namentlich dann z.b., wenn die Reputation von STAFF FINDER gefährdet ist. Schadensersatzansprüche eines Benutzers, dessen Zugriff auf die Website gesperrt wurde, sind vollumfänglich wegbedungen. Der Zugriff eines Arbeitnehmers auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb eines Arbeitgebers delinquiert, Weisungen des Arbeitgebers wiederholt missachtet, unentschuldigt einen Einsatz nicht antritt oder ausserhalb des Betriebs eines Arbeitgebers Straftaten begeht, welche seine Verleihfähigkeit durch STAFF FINDER erheblich mindern. Der Zugriff eines Arbeitnehmers auf die Website kann durch STAFF FINDER auch gesperrt werden, wenn sein Rating unter einen Mindestwert fällt. Der Zugriff eines Arbeitgebers auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn der Arbeitgeber die Forderungen von STAFF FINDER nicht fristgerecht bezahlen kann, wenn gegen den Arbeitgeber Betreibung eingeleitet oder über ihn der Konkurs eröffnet wurde oder wenn der Arbeitgeber Nachlassstundung beantragt hat. STAFF FINDER behält sich das Recht vor, jederzeit Betreibungsauskünfte über einen Arbeitgeber einzuholen. Der Zugriff eines Arbeitgebers auf die Website kann durch STAFF FINDER auch gesperrt werden, wenn sein Rating unter einen Mindestwert fällt. Der Zugriff eines Agenten auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn mehrfach Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, die über den Agenten auf der Website registriert sind, ihren Pflichten, namentlich Antritt eines Einsatzes oder fristgerechte Bezahlung von Forderungen von STAFF FINDER, wiederholt nicht nachkommen. STAFF FINDER führt zu Zwecken der Qualitätssicherung ein für jeden registrierten Benutzer einsehbares Rating-System. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber müssen sich innert 3 Arbeitstagen nach Abschluss eines Einsatzes über den Einsatzbetrieb bzw. den Arbeitnehmer anhand verschiedener Kriterien wie zum Beispiel Freundlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fachkenntnisse äussern. Die Kriterien können von STAFF FINDER jederzeit neu definiert werden. Die Äusserung über den Arbeitnehmer bzw. den Arbeitgeber muss gewissenhaft erfolgen und dem tatsächlichen objektivierten Eindruck entsprechen. Ist der Benutzer mit einem Rating nicht einverstanden, kann er innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erfassung des betreffenden Ratings auf der Website bei STAFF FINDER schriftlich Einsprache erheben unter Angabe der Gründe, weshalb das abgegebene Rating nicht objektiven Kriterien entsprechen soll. In diesem Fall versucht STAFF FINDER, mit den Beteiligten eine Lösung zu finden. Erfolgt keine oder eine nicht fristgerechte Einsprache, so gilt das Rating als genehmigt und wird freigegeben. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, die Leistungen ihres Agenten anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen. Ist der Agent mit einem Rating nicht einverstanden, kann er ebenfalls bei STAFF FINDER schriftlich Einsprache dagegen erheben. Das beschriebene Verfahren gilt entsprechend. Seite 3 von 5
4 Die Benutzer der Website werden darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Nutzung der Website Daten der Benutzer über ein jedermann zugängliches Netz transportiert werden. Die Daten können dementsprechend auch grenzüberschreitend transportiert werden, auch wenn sich STAFF FINDER sowie die Benutzer nur in der Schweiz befinden. Es besteht somit das Risiko, dass Daten durch Dritte abgefangen und eingesehen werden. Der Verkehr zwischen STAFF FINDER und den Benutzern, der via , SMS etc. erfolgt, wird nicht verschlüsselt. Es besteht die Gefahr von Viren- und Hackerangriffen. STAFF FINDER empfiehlt deshalb stets die aktuellsten Browser-Versionen und laufend aktualisierte Anti-Virenprogramme zu verwenden. Vom Öffnen und Lesen von s und deren Anhängen mit unbekanntem Absender sollte vollumfänglich abgesehen werden. STAFF FINDER sammelt über nicht registrierte Benutzer keinerlei personenbezogene Daten. Nach erfolgter Registrierung werden alle einen Benutzer betreffenden Daten nur soweit verwendet, als sie für die Verleihung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Matching) und/oder für die Abrechnung von STAFF FINDER gegenüber den Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Agenten erforderlich sind. Jeder Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten (inklusive Rating) auch den von STAFF FINDER Angestellten oder den beauftragten Agenten - soweit erforderlich - zugänglich gemacht werden. STAFF FINDER wird die von Gesetzes wegen zu erhebenden statistischen Daten (Art. 18 Abs. 2 AVG) nur in anonymisierter Form erheben. Innerhalb von STAFF FINDER werden die personenbezogenen Daten geschützt übermittelt und gespeichert. STAFF FINDER trifft alle angemessenen Massnahmen um zu verhindern, dass personenbezogene Daten durch unbefugte Dritte eingesehen werden können. Die Offenlegung von Daten gestützt auf gesetzliche Vorschriften bleibt vorbehalten. STAFF FINDER erhebt zur ständigen Optimierung des Angebots statistische Daten. So werden beispielsweise Daten gesammelt über die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden pro Beruf und Branche, über das Verhältnis der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitnehmer sowie über die Anzahl nicht ausgeübter Einsätze infolge mangelnder Arbeitnehmer. Die von STAFF FINDER erhobenen Daten lassen keine Rückschlüsse auf die einzelnen Benutzer zu und fallen daher nicht unter die Datenschutzbestimmungen. Mit dem Zugriff auf die Website gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") vom Benutzer als anerkannt. Durch Anklicken des dafür vorgesehenen Kästchens bei der Registrierung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Agent anerkennt der Benutzer ausdrücklich diese AGB. Die Bestimmungen der AGB gelten nicht nur für die Benutzung der Website, sondern bilden integrierenden Bestandteil jeglicher vertraglicher Beziehung mit STAFF FINDER. Die auf der Website enthaltenen oder beschriebenen Inhalte wie Dienstleistungen, Informationen, Bilder, Unterlagen etc. gehören ausschliesslich und umfassend STAFF FINDER. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gehören somit insbesondere alle Urheberrechte und anderen Rechte daran STAFF FINDER. Die Inhalte sind frei nutzbar. Es ist allerdings untersagt, jeglichen Inhalt der Website oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu verknüpfen, zu Seite 4 von 5
5 übermitteln oder weiter zu veröffentlichen, ohne vorgängig die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von STAFF FINDER eingeholt zu haben. "STAFF FINDER" ist eine im Schweizer Markenregister eingetragene Marke. STAFF FINDER haftet nicht dafür, dass die auf der Website angebotenen Funktionen ohne technische Unterbrüche fehlerfrei zur Verfügung stehen. STAFF FINDER haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch allfällige Viren oder andere schädliche Komponenten infolge der Benutzung der Website oder des Servers entstanden sind. STAFF FINDER schliesst jede Haftung für Schäden oder Folgeschäden infolge der Nutzung bzw. Nichtbenutzung der Website aus. STAFF FINDER haftet ebenfalls nicht für Schäden, die dem Benutzer durch Manipulation oder die Nutzung des Internets am EDV-System entstehen. Im Übrigen schliesst STAFF FINDER jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Auf der Website von STAFF FINDER befinden sich Links zu anderen Websites. STAFF FINDER hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und ist damit nicht für deren Inhalt verantwortlich. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websites erfolgt damit auf eigene Gefahr. STAFF FINDER kann diese AGB jederzeit ändern. Sie wird die geänderten Bestimmungen angemessen auf der Website publizieren. Will ein Benutzer eine Änderung nicht annehmen, so hat er dies innert zehn Tagen nach Publikation STAFF FINDER schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die geänderte Bestimmung als anerkannt. Bei jedem Einloggen auf der Website anerkennt der Benutzer vorbehaltlos die jeweils gültige Fassung dieser AGB. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von STAFF FINDER, vorbehaltlich eines anderen Gerichtsstands, der von Gesetzes wegen zwingend zur Anwendung gelangt. Seite 5 von 5
Coople ist ein Personalverleiher und -vermittler und verfügt über die notwendige(n) Personalverleih- und Personalvermittlerbewilligung(en).
AGB 1. Das Coople-System Coople ist ein Personalverleiher und -vermittler und verfügt über die notwendige(n) Personalverleih- und Personalvermittlerbewilligung(en). Über die von Coople betriebene Website
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
MehrAnmeldeformular für RailBuyer
Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Mehr1 Verarbeitung personenbezogener Daten
.WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von
MehrAnleitung WLAN BBZ Schüler
Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,
MehrDritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)
MehrRECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG
RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrRichtlinie zur.tirol WHOIS-Politik
Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer Übersetzung vorrangig. Inhalt
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrNutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern
Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH
Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen
MehrE-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehrech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender
E-Government-Standards Seite 1 von 9 ech-0199: ech- Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitektur für Anwender Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Beilage zu Hilfsmittel Cloud Referenzarchitekur
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrEBDC Data Archiving Agreement
EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5
MehrGESUNDHEITSBEZIRK Brixen. Internetnutzung
Internetnutzung Wir freuen uns, Ihnen eine unentgeltliche Internetverbindung über ein Funk-Netz (WLAN) im Krankenhaus und Sterzing zur Verfügung stellen zu können. Die Patienten müssen sich das erste Mal
MehrE-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung
E-Government Sondertransporte (SOTRA) Registrierung von Benutzerkennung Projektteam Sondertransporte Land OÖ Version September 2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung
MehrUmstellung und Registrierung Re@BellandVision Release 4.1.3.45
Umstellung und Registrierung Re@BellandVision Release 4.1.3.45 entwickelt von BellandVision GmbH 1. Allgemeines Ab dem 03.01.2011 steht ein neues Release der Re@BellandVision Software zur Verfügung. Kunden
MehrDATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer
MehrAnleitung öffentlicher Zugang einrichten
TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...
MehrBenutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle
Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü
MehrZahlen auf Rechnung. www.clickandbuy.com 1
Zahlen auf Rechnung www.clickandbuy.com 1 Zahlen auf Rechnung Mit ClickandBuy können Sie Zahlungen auf Rechnung anbieten und durchführen. Die Bezahlmethode ist besonders interessant für Anbieter, die Waren
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrNutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc
Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrGewinnspiel-Bedingungen
Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrVereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und
Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47
MehrNEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional
NEVARIS Umstellen der Lizenz bei Allplan BCM Serviceplus Kunden von der NEVARIS SP Edition auf NEVARIS Standard/Professional Integrierte Lösungen für das Bauwesen Diese Dokumentation wurde mit der größtmöglichen
MehrDer Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?
GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer
MehrAntrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements
Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrAddendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister
egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister
MehrBedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................
MehrName, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort
Name, Vorname/Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Der Kunde erklärt, die von der Luzerner Kantonalbank AG (nachstehend "LUKB") im Rahmen des SEPA- Firmenlastschriftverfahrens offerierten Dienstleistungen
MehrPersonalverleih im IT-Bereich
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen
MehrAnleitung zum Online-Monitoring für Installateure
Anleitung zum Online-Monitoring für Installateure Herzlich Willkommen zum neuen Online-Monitoring von SENEC.IES! Diese Anleitung erläutert Ihnen als Installateur die Einrichtung des Online-Monitorings
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrTipps und Tricks zu Netop Vision und Vision Pro
Tipps und Tricks zu Netop Vision und Vision Pro Anwendungen auf Schülercomputer freigeben und starten Netop Vision ermöglicht Ihnen, Anwendungen und Dateien auf allen Schülercomputern gleichzeitig zu starten.
Mehr4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrANLEITUNG NETZEWERK INSTALATION
ANLEITUNG NETZEWERK INSTALATION Sehr geehrter Kunde, vielen Dank, dass Sie sich für RED CAD entschieden haben. Mit dieser Anleitung möchten wir Sie bei der Installation unterstützen. Die Netzwerkinstallation
MehrNetzwerkeinstellungen unter Mac OS X
Netzwerkeinstellungen unter Mac OS X Dieses Dokument bezieht sich auf das D-Link Dokument Apple Kompatibilität und Problemlösungen und erklärt, wie Sie schnell und einfach ein Netzwerkprofil unter Mac
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrEinrichtung eines VPN-Zugangs
Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis
MehrDie Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht
Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrEinfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch
Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Ribbonmenü... 4 3. Dokument... 5 3.1 Öffnen... 5 3.2 Speichern... 6 3.3 Speichern
MehrYeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen
YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Inhalt: 1 Leistungen und Haftung 2 Kosten 3 Zahlungsbedingungen 4 Benutzerpflichten 5 Datenschutz
Mehrcrm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe
crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms: Webdesigner Handbuch Copyright 2006 crm-now Versionsgeschichte Version 01 2006-08-21 Release Version crm-now c/o im-netz Neue
MehrSCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL
SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER VERSCHLÜSSELTEN E-MAIL www.klinik-schindlbeck.de info@klinik-schindlbeck.de Bitte beachten Sie, dass wir nicht für die Sicherheit auf Ihrem Endgerät verantwortlich sein können.
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrKundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail
Allgemeines Die E-Mail gehört heute für nahezu jeden von uns zu einem häufig verwendeten digitalen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sicherheit bei der Übermittlung von
Mehrtêt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.
Recht Benutzungsordnungen Recht Sachverhalte geregelt wissen will, Recht têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrOcean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrAnleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren
Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren Ziel der Anleitung Sie möchten das Antivirenprogramm Windows Defender auf Ihrem Computer aktivieren, um gegen zukünftige Angriffe besser gewappnet
Mehr