Ein Agent ist entweder ein Angestellter von STAFF FINDER oder ein von STAFF FINDER Beauftragter.

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1 STAFF FINDER ist ein Personalverleiher und -vermittler und verfügt über die notwendige(n) Personalverleih- und Personalvermittlerbewilligung(en). Über die von STAFF FINDER betriebene Website sowie deren zugehörigen Domains wie zum Beispiel (nachfolgend "Website") bringt STAFF FINDER Arbeitnehmer (der Einfachheit halber wird jeweils nur die männliche Form verwendet; die weibliche ist darin eingeschlossen) und Einsatzbetriebe zusammen. Das Zusammenführen von Arbeitnehmern mit Einsatzbetrieben (sog. Matching) erfolgt weitgehend automatisiert. Die Einsatzbetriebe werden sowohl in den Verträgen als auch auf der Website zur leichteren Verständlichkeit als Arbeitgeber bezeichnet. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass STAFF FINDER der eigentliche Arbeitgeber ist, der die als Arbeitnehmer registrierten Personen an die als Arbeitgeber registrierten Einsatzbetriebe bzw. Personen verleiht. Sog. Agenten bezwecken den Bekanntheitsgrad der Website zu erhöhen sowie die Benutzer in der Handhabung und Nutzung der Plattform zu unterstützen. Jeder Agent hat eine eigene Identifikationsnummer. Die Nutzung der Website ist für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Agenten kostenlos. Die Website richtet sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die Website ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Publikation bzw. den Zugang zur Website verbietet, sei es aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, so kann STAFF FINDER den Zugriff auf die Website sofort und ohne Angabe von Gründen sperren. Der Benutzer, der sich als Arbeitnehmer auf der Website registriert, ist selbst dafür verantwortlich, über die benötigten Dokumente und Bewilligungen zu verfügen, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Der Arbeitnehmer muss insbesondere im Besitz einer gültigen AHV-Nummer sein. Ausländer müssen mindestens über einen Ausländerausweis verfügen oder EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein, die uneingeschränkt unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. Damit sind Bürger der folgenden 15 Länder gemeint: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Sollte STAFF FINDER feststellen, dass die genannten Voraussetzungen trotz gegenteiliger Angaben nicht erfüllt sind, wird der Arbeitnehmer unverzüglich gesperrt und eine Anzeige bei den zuständigen Ämtern vorgenommen. Der Benutzer, der sich als Arbeitgeber auf der Website registriert, muss seinen Sitz innerhalb der Schweiz haben. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, alle auf seinen Betrieb anwendbaren Gesamtarbeitsverträge zu beachten und einzuhalten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechtbestimmungen zu befolgen. Die Arbeitgeber versichern hiermit über die für ihren Betrieb benötigten Bewilligungen zu verfügen. STAFF FINDER schliesst jede Haftung, welche durch eine falsche Angabe einer GAV-Pflicht durch den Arbeitgeber entsteht, aus. Der Arbeitgeber trägt sämtliche durch Falschangabe entstehenden Kosten. Seite 1 von 5

2 Ein Agent ist entweder ein Angestellter von STAFF FINDER oder ein von STAFF FINDER Beauftragter. Der von STAFF FINDER beauftragte Agent erklärt sich, falls er mehr als 10 Vermittlungen pro Jahr durchführt, im Besitze der für die Personalvermittlung notwendigen Bewilligung(en) zu sein. Die Agenten sind verpflichtet, alle ihnen zugänglich gemachten Daten und Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Um die Dienste von STAFF FINDER auf der Website nutzen zu können, muss sich jeder Benutzer zuerst auf der Website registrieren. Es werden ihm ein Benutzername und ein Passwort zugeteilt, welche er für jedes Einloggen auf der Website zwecks Identifikation verwenden muss. Benutzername und Passwort sind sorgfältig aufzubewahren und keinem Dritten bekannt zu geben. Allfällige Schäden resultierend aus dem Verlust/Bekanntwerden Dritter, des Benutzernamens und/oder des Passwortes hat der Benutzer alleine zu tragen. Jegliche Haftung seitens STAFF FINDER ist ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der sich aufgrund der Bemühungen eines Agenten auf der Website registriert, muss bei seiner Registrierung zwingend den vom Agenten zugesandten Link benutzen, der eine Identifikation des Agenten erlaubt. Die über einen Agenten registrierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben während der gesamten Dauer, während der sie auf der Website registriert sind, demselben Agenten zugeteilt. Ein Wechsel des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers zu einem anderen Agenten ist nur bei Vorliegen des gegenseitigen Einverständnisses zwischen Arbeitnehmer bzw. Einsatzbetrieb einerseits und dem bisherigen Agenten andererseits, bei Vorliegen eines groben Verstosses durch den Agenten oder bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Über einen Wechsel entscheidet STAFF FINDER nach Anhörung der Beteiligten nach eigenem Ermessen. Bei Verstössen eines Agenten hat der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber STAFF FINDER über das auf der Website zur Verfügung stehende Kontaktformular zu informieren. Die Benutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Agent alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten und ausschliesslich richtige Angaben zu machen. STAFF FINDER behält sich das Recht vor, Stichproben betreffend Richtigkeit zu machen. Sollte STAFF FINDER herausfinden, dass wahrheitswidrige oder falsche Angaben gemacht wurden, wird der Zugriff des Benutzers auf die Website gesperrt und die vertragliche Beziehung gilt als auf den nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. STAFF FINDER behält sich überdies vor, bei wahrheitswidrigen oder falschen Angaben rechtliche Schritte, inkl. Strafanzeige, einzuleiten. Die Benutzer werden vom STAFF FINDER System sowohl anlässlich der Registrierung als auch danach verschiedentlich dazu aufgefordert, Angaben zu machen oder Dokumente hochzuladen/einzureichen. Die Benutzer sind verpflichtet, diesen Aufforderungen innert der angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben wurde, innert 3 Arbeitstagen, Folge zu leisten. Leisten die Benutzer nach zweimaliger Aufforderung keine Folge, berechtigt dies STAFF FINDER zur Sperrung Seite 2 von 5

3 des Zugriffs auf die Website. Die Sperrung gilt gleichzeitig als Kündigung der vertraglichen Beziehung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Zugriff auf die Website wird auch dann gesperrt und die vertragliche Beziehung gilt als auf den nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Registrierung nicht den vom Agenten zugesandten Link benutzt, obwohl er sich infolge der Bemühungen des Agenten auf der Website registriert hat. Die Sperrung und Kündigung erfolgt allerdings erst nach Anhörung aller Beteiligten durch STAFF FINDER. Überdies behält sich STAFF FINDER das Recht vor, jederzeit und nach freiem Ermessen einem Benutzer den Zugriff auf die Website zu sperren, namentlich dann z.b., wenn die Reputation von STAFF FINDER gefährdet ist. Schadensersatzansprüche eines Benutzers, dessen Zugriff auf die Website gesperrt wurde, sind vollumfänglich wegbedungen. Der Zugriff eines Arbeitnehmers auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb eines Arbeitgebers delinquiert, Weisungen des Arbeitgebers wiederholt missachtet, unentschuldigt einen Einsatz nicht antritt oder ausserhalb des Betriebs eines Arbeitgebers Straftaten begeht, welche seine Verleihfähigkeit durch STAFF FINDER erheblich mindern. Der Zugriff eines Arbeitnehmers auf die Website kann durch STAFF FINDER auch gesperrt werden, wenn sein Rating unter einen Mindestwert fällt. Der Zugriff eines Arbeitgebers auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn der Arbeitgeber die Forderungen von STAFF FINDER nicht fristgerecht bezahlen kann, wenn gegen den Arbeitgeber Betreibung eingeleitet oder über ihn der Konkurs eröffnet wurde oder wenn der Arbeitgeber Nachlassstundung beantragt hat. STAFF FINDER behält sich das Recht vor, jederzeit Betreibungsauskünfte über einen Arbeitgeber einzuholen. Der Zugriff eines Arbeitgebers auf die Website kann durch STAFF FINDER auch gesperrt werden, wenn sein Rating unter einen Mindestwert fällt. Der Zugriff eines Agenten auf die Website wird insbesondere gesperrt, wenn mehrfach Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, die über den Agenten auf der Website registriert sind, ihren Pflichten, namentlich Antritt eines Einsatzes oder fristgerechte Bezahlung von Forderungen von STAFF FINDER, wiederholt nicht nachkommen. STAFF FINDER führt zu Zwecken der Qualitätssicherung ein für jeden registrierten Benutzer einsehbares Rating-System. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber müssen sich innert 3 Arbeitstagen nach Abschluss eines Einsatzes über den Einsatzbetrieb bzw. den Arbeitnehmer anhand verschiedener Kriterien wie zum Beispiel Freundlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Fachkenntnisse äussern. Die Kriterien können von STAFF FINDER jederzeit neu definiert werden. Die Äusserung über den Arbeitnehmer bzw. den Arbeitgeber muss gewissenhaft erfolgen und dem tatsächlichen objektivierten Eindruck entsprechen. Ist der Benutzer mit einem Rating nicht einverstanden, kann er innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erfassung des betreffenden Ratings auf der Website bei STAFF FINDER schriftlich Einsprache erheben unter Angabe der Gründe, weshalb das abgegebene Rating nicht objektiven Kriterien entsprechen soll. In diesem Fall versucht STAFF FINDER, mit den Beteiligten eine Lösung zu finden. Erfolgt keine oder eine nicht fristgerechte Einsprache, so gilt das Rating als genehmigt und wird freigegeben. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, die Leistungen ihres Agenten anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen. Ist der Agent mit einem Rating nicht einverstanden, kann er ebenfalls bei STAFF FINDER schriftlich Einsprache dagegen erheben. Das beschriebene Verfahren gilt entsprechend. Seite 3 von 5

4 Die Benutzer der Website werden darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Nutzung der Website Daten der Benutzer über ein jedermann zugängliches Netz transportiert werden. Die Daten können dementsprechend auch grenzüberschreitend transportiert werden, auch wenn sich STAFF FINDER sowie die Benutzer nur in der Schweiz befinden. Es besteht somit das Risiko, dass Daten durch Dritte abgefangen und eingesehen werden. Der Verkehr zwischen STAFF FINDER und den Benutzern, der via , SMS etc. erfolgt, wird nicht verschlüsselt. Es besteht die Gefahr von Viren- und Hackerangriffen. STAFF FINDER empfiehlt deshalb stets die aktuellsten Browser-Versionen und laufend aktualisierte Anti-Virenprogramme zu verwenden. Vom Öffnen und Lesen von s und deren Anhängen mit unbekanntem Absender sollte vollumfänglich abgesehen werden. STAFF FINDER sammelt über nicht registrierte Benutzer keinerlei personenbezogene Daten. Nach erfolgter Registrierung werden alle einen Benutzer betreffenden Daten nur soweit verwendet, als sie für die Verleihung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sog. Matching) und/oder für die Abrechnung von STAFF FINDER gegenüber den Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Agenten erforderlich sind. Jeder Arbeitnehmer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten (inklusive Rating) auch den von STAFF FINDER Angestellten oder den beauftragten Agenten - soweit erforderlich - zugänglich gemacht werden. STAFF FINDER wird die von Gesetzes wegen zu erhebenden statistischen Daten (Art. 18 Abs. 2 AVG) nur in anonymisierter Form erheben. Innerhalb von STAFF FINDER werden die personenbezogenen Daten geschützt übermittelt und gespeichert. STAFF FINDER trifft alle angemessenen Massnahmen um zu verhindern, dass personenbezogene Daten durch unbefugte Dritte eingesehen werden können. Die Offenlegung von Daten gestützt auf gesetzliche Vorschriften bleibt vorbehalten. STAFF FINDER erhebt zur ständigen Optimierung des Angebots statistische Daten. So werden beispielsweise Daten gesammelt über die Anzahl geleisteter Arbeitsstunden pro Beruf und Branche, über das Verhältnis der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitnehmer sowie über die Anzahl nicht ausgeübter Einsätze infolge mangelnder Arbeitnehmer. Die von STAFF FINDER erhobenen Daten lassen keine Rückschlüsse auf die einzelnen Benutzer zu und fallen daher nicht unter die Datenschutzbestimmungen. Mit dem Zugriff auf die Website gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") vom Benutzer als anerkannt. Durch Anklicken des dafür vorgesehenen Kästchens bei der Registrierung als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Agent anerkennt der Benutzer ausdrücklich diese AGB. Die Bestimmungen der AGB gelten nicht nur für die Benutzung der Website, sondern bilden integrierenden Bestandteil jeglicher vertraglicher Beziehung mit STAFF FINDER. Die auf der Website enthaltenen oder beschriebenen Inhalte wie Dienstleistungen, Informationen, Bilder, Unterlagen etc. gehören ausschliesslich und umfassend STAFF FINDER. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gehören somit insbesondere alle Urheberrechte und anderen Rechte daran STAFF FINDER. Die Inhalte sind frei nutzbar. Es ist allerdings untersagt, jeglichen Inhalt der Website oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu verknüpfen, zu Seite 4 von 5

5 übermitteln oder weiter zu veröffentlichen, ohne vorgängig die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von STAFF FINDER eingeholt zu haben. "STAFF FINDER" ist eine im Schweizer Markenregister eingetragene Marke. STAFF FINDER haftet nicht dafür, dass die auf der Website angebotenen Funktionen ohne technische Unterbrüche fehlerfrei zur Verfügung stehen. STAFF FINDER haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch allfällige Viren oder andere schädliche Komponenten infolge der Benutzung der Website oder des Servers entstanden sind. STAFF FINDER schliesst jede Haftung für Schäden oder Folgeschäden infolge der Nutzung bzw. Nichtbenutzung der Website aus. STAFF FINDER haftet ebenfalls nicht für Schäden, die dem Benutzer durch Manipulation oder die Nutzung des Internets am EDV-System entstehen. Im Übrigen schliesst STAFF FINDER jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus. Auf der Website von STAFF FINDER befinden sich Links zu anderen Websites. STAFF FINDER hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und ist damit nicht für deren Inhalt verantwortlich. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websites erfolgt damit auf eigene Gefahr. STAFF FINDER kann diese AGB jederzeit ändern. Sie wird die geänderten Bestimmungen angemessen auf der Website publizieren. Will ein Benutzer eine Änderung nicht annehmen, so hat er dies innert zehn Tagen nach Publikation STAFF FINDER schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die geänderte Bestimmung als anerkannt. Bei jedem Einloggen auf der Website anerkennt der Benutzer vorbehaltlos die jeweils gültige Fassung dieser AGB. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von STAFF FINDER, vorbehaltlich eines anderen Gerichtsstands, der von Gesetzes wegen zwingend zur Anwendung gelangt. Seite 5 von 5

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