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- Jürgen Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft GbR Alpines Kolloquium, Seite 1
2 Husum????? Alpines Kolloquium, Seite 2
3 Husum??? Alpines Kolloquium, Seite 3
4 Ausgangssituation für den Betrieb von Baumaschinen in Deutschland: Gibt es einen gesetzlich geforderten Baumaschinen-Führerschein, z. B. Baggerführerschein? NEIN! Gesetzlich gefordert ist die Unterweisung sowie der Nachweis der Befähigung. Wie diese Unterweisung und der Nachweis der Befähigung auszusehen haben, ist nur durch allgemein beschriebene Randbedingungen festgelegt. Genaue Anforderungen oder Voraussetzungen sind nicht im Detail geregelt. Konsequenz: Somit kann auch jeder Unterweisungen / Befähigungsnachweise anbieten, ohne vorher nachweisen zu müssen, dass er hierfür qualifiziert ist. Alpines Kolloquium, Seite 4
5 Bewertung bisheriger Bescheinigungen Im staatlich geregelten Bereich (z. B. Ausbildungsberuf Baugeräteführer) ist die Qualität der Ausbildung sehr gut! Aber im bisher nicht geregelten Bereich sind Inhalte, Umfang und Qualität von bisher angebotenen Lehrgängen, Seminaren und Prüfungen sehr unterschiedlich. war und ist die Aussagekraft und Verlässlichkeit von bisher ausgestellten Bescheinigungen wegen fehlender einheitlicher Qualitätsstandards schwer zu bewerten. besteht keine Rechtssicherheit, wann ein Maschinenführer ausreichend unterwiesen bzw. qualifiziert ist. Alpines Kolloquium, Seite 5
6 BGR 500, Kap Betreiben von Erdbaumaschinen & TRBS 2111-T4 3.2 Mit dem Führen von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind, im Führen oder Warten unterwiesen Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,. zuverlässig... Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein. TRBS 2111-Teil 4: schriftliche Beauftragung erforderlich Alpines Kolloquium, Seite 6
7 BGV A 1 Grundsätze der Prävention 4 Unterweisung der Versicherten Der Unternehmer hat die Versicherten insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu unterweisen; die Unterweisung muss dokumentiert werden. Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerkes in verständlicher Weise zu vermitteln. Alpines Kolloquium, Seite 7
8 Fragen: Inhalt, Umfang und Dokumentation der Unterweisung? Wie lässt sich der Unternehmer die Befähigung nachweisen? In welcher Form wird vom Unternehmer bestimmt / beauftragt?? Alpines Kolloquium, Seite 8
9 Vor diesem Hintergrund wurden gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Prüfungsanforderungen für eine praktische und die theoretische Prüfung erarbeitet sowie Anforderungen an Prüfungsstätten beschrieben. Alpines Kolloquium, Seite 9
10 Neuer Ansatz! Nicht: Inhalte und Dauer von Seminaren vorgeben Sondern: Was muss der Maschinenführer wissen und können? Prüfung theoretisch und praktisch beschreiben Und: Welche Anforderungen werden an die Prüfungsstätte gestellt (Personell und Einrichtung / Ausstattung) Alpines Kolloquium, Seite 10
11 Ziele und Grundlagen Einheitliche, abgestimmte Prüfungsanforderungen, dadurch wertbarer Qualifikationsnachweis und Rechtsicherheit wichtiges Ziel: Nachweis Arbeitssicheres Bedienen Prüfungskommissionen nur bei zugelassenen Prüfungsstätten (z.b. Ausbildungszentren der Bauwirtschaft) Teilnahme an Vorbereitungsseminaren: empfohlen, aber nicht Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme Alpines Kolloquium, Seite 11
12 Berücksichtigung des Unfallgeschehens Beispiel Erdbau Zur Ermittlung der signifikanten Gefährdungen wird das Unfallgeschehen berücksichtigt. Auf der Basis dieser Erfahrungen werden die für die Prüfung wichtigen Schutzmaßnahmen für den Betrieb der jeweiligen Maschinengattung festgelegt. Diese Schutzmaßnahmen fließen sowohl in die theoretische als auch die praktische Prüfung ein. BG BAU-Unfälle Beobachtungs-zeitraum bis Alpines Kolloquium,
13 Theoretische Prüfung Bagger- / Lader Die Prüfung besteht aus einer größeren Anzahl Multiple choice- Fragen und einigen offenen Fragen Die Fragen werden nach einer vorgegebenen Wichtung über die Themenfelder verteilt. Testdauer: 90 min Alpines Kolloquium, Seite 13
14 Praktische Prüfung Bagger- / Lader Eine von 4 mit unterschiedlichen Maschinenarten zu erfüllenden Aufgaben: Baustellenfahrt (mit Hebezeugbetrieb) und Straßenfahrt 1. als Baustellenfahrt im Hebezeugbetrieb mit angeschlagener Last, dann 2. als Straßenfahrt im öffentlichen Verkehrsraum. X Last absetzen Start Last z.b. Schachtring Parkposition Begrenzung Lastaufnahmeposition Alpines Kolloquium, Seite 14
15 Welche Prüfungen werden derzeit angeboten? in Zusammenarbeit mit Geprüfter Turmdrehkranführer 2006 Geprüfter Bagger- und Laderfahrer 2008 Geprüfter Teleskopfahrer 2009 Geprüfter Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen 2010 Geprüfter Abbruchbaggerfahrer 2010 und Geprüfter Longfrontbaggerfahrer 2010 (in Kooperation mit dem Deutschen Abbruchverband) Geprüfter Fahrer von Verdichtungsgeräten 2011 Geprüfter Fahrer von Fertigern 2012 Weitere Maschinengruppen sind in Vorbereitung: Kleindrehbohrgerätefahrer (Arbeitstitel):.??? Offenes System, Entwicklung weiterer Qualifikationsnachweise geplant. Alpines Kolloquium, Seite 15
16 Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch Alpines Kolloquium, Seite 16
17 Geprüfter Longfrontbaggerfahrer im Abbruch Alpines Kolloquium, Seite 17
18 Geprüfter Fahrer von Straßenfertigern Alpines Kolloquium, Seite 18
19 Geprüfter Fahrer von Straßenfertigern Alpines Kolloquium, Seite 19
20 Geprüfter Fahrer für Großdrehbohrgeräte und Rammen Alpines Kolloquium, Seite 20
21 Geprüfter Fahrer für Großdrehbohrgeräte und Rammen Alpines Kolloquium, Seite 21
22 Geprüfter Bagger- / Laderfahrer Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schnellwechseleinrichtungen Alpines Kolloquium, Seite 22
23 Zusammenfassung Möglichkeit, die Qualifikation durch eine anerkannte, nach objektiven Kriterien durchgeführte Prüfung nachzuweisen. = Rechtssicherheit Wird nur von zugelassenen Prüfungsstätten durchgeführt. Mitarbeiter der BG BAU nur in Prüfungsausschüssen von zugelassenen Prüfungsstätten Empfohlen von BG BAU, HDB und ZDB (Der Führerschein für das Führen von Erdbaumaschinen im Bereich öffentlicher Straßen ist nicht Bestandteil dieser Prüfung) Alpines Kolloquium, Seite 23
24 Fertig! Bei Fragen: oder Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft GbR Alpines Kolloquium, Seite 24
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