Antrag zur einzelbetrieblichen Förderung im Landkreis Wesermarsch

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1 Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 91 - Poggenburger Str Brake Eingangsvermerk Landkreis Wesermarsch Antrag zur einzelbetrieblichen Förderung im Landkreis Wesermarsch Die Förderung richtet sich nach der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Förderung im Landkreis Wesermarsch 1. Angaben zum/ zur Antragsteller_in: Az.: / Name des Unternehmens Name Geschäftsführer_in PLZ/Ort Straße/Hausnummer Telefonnummer Fax Bereich Säule 1 Säule 2 Säule 3 Säule 4 Wirtschaftsbereich Technologisches Untern./ Gründerzentrum Handwerk/ handwerkähnlich Dienstleister im Gesundheitswesen Tourismus Gastronomie Einzelhandel 1.1 Ansprechpartner_in (falls abweichend vom/ von der Antragssteller_in) Name, Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon Fax Falls Steuerberater_in, Wirtschaftsprüfer_in, Unternehmensberater_in usw. beauftragt: Vollmacht beifügen! Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 1

2 1.2 Rechtsform und gesellschaftliche Verhältnisse Rechtsform: Gründungsdatum: Zuständiges Finanzamt: Steuernummer: Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG berechtigt Ja Nein 1.3 Ich beantrage die Gewährung eines Zuschusses zur einzelbetrieblichen Förderung aus Mitteln des Landkreises Wesermarsch als investiver Zuschuss gem. 3 Absatz 1 als nicht-investiver Zuschuss gem. 3 Absatz 2 als nicht-investiver Zuschuss gem. 3 Absatz 3 Hinweis: Erläuterungen sowie die maximale Zuschusshöhe können Sie dem Anhang 1der Richtlinie entnehmen. 1.4 Vorförderungen In den letzten 6 Jahren Nein Ja, und zwar Investitionszeitraum: Zuwendungsbescheid: Von Bis Vom Aktenzeichen Von Bis Vom Aktenzeichen Hinweis: Frühere Anträge werden zur Erfolgskontrolle und zur Entscheidung über den vorliegenden Antrag herangezogen. Beachten Sie die beigefügte De-minimis Erklärung 1.5 Größe des Unternehmens: Anzahl der Beschäftigten Jahresumsatz Jahresbilanzsumme Unter 10 Unter 2 Mio. Unter 2 Mio Mio Mio Beteiligungsverhältnisse über 10 unter 50 Mio. Über 10 unter 43 Mio. Gehört die Betriebsstätte zu einem Unternehmen, das zu 25 % oder mehr des Kapitals oder Stimmanteile unmittelbar in Besitz eines anderen Unternehmens bzw. einer öffentlichen Stelle oder im gemeinsamen Besitz mehrerer verbundener Unternehmen bzw. öffentlicher Stellen ist? ja nein Hält das Unternehmen Anteile von 25 % oder mehr an anderen Unternehmen? Erstellt das Unternehmen eine konsolidierte Bilanz oder ist es im Abschluss eines anderen Unternehmens enthalten? Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 2

3 Bestehen Personenverflechtungen durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen mit anderen Unternehmen, die ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind? Hinweis: Wenn eine oder mehrere Möglichkeiten mit Ja beantwortet wurden, füllen Sie bitte das Formblatt KMU- Prüfschema aus. 2. Angaben zum Vorhaben 2.1 Ort des Vorhabens Straße/Hausnr. PLZ/Ort/ggfs.Ortsteil 2.2 Weitere Investitionsstätten Befinden sich weitere Betriebsstätten der Antragstellerin/ des Antragstellers im Landkreis Wesermarsch Nein Straße/Hausnr. PLZ Ort Ja, und zwar Straße/Hausnr. PLZ Ort 2.3 Beschreibung und Begründung des Vorhabens Es handelt sich um eine investive Maßnahme gem. 3 Absatz 1 der Richtlinie, bei der mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitdauerarbeitsplatz geschaffen und besetzt wird: Errichtung einer Betriebsstätte (a). Erweiterung einer Betriebsstätte (b). Verlagerung einer Betriebsstätte innerhalb der Wesermarsch, mit gleichzeitiger Erweiterung (c). Es handelt sich um eine investive Maßnahme gem. 3 Absatz 1 der Richtlinie, bei der die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert werden müssen: Verlagerung einer Betriebsstätte in die Wesermarsch (d). Erwerb einer Betriebsstätte, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, wenn der Erwerb nicht erfolgen würde (e). Dabei kann die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen unter bestimmten Voraussetzungen als Investition gelten (siehe Anhang 2). Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens (f). Investitionen, die geeignet sind, die Energiebilanz des Unternehmens messbar zu verbessern (g). Investitionen, die die Anwendung neuer Umwelttechnologien ermöglichen (h). Investitionen, die die umweltschädlichen Emissionen des Betriebsprozesses senken (i). Investitionen, die eine Umstellung auf umweltfreundliche Produkte ermöglichen (j.) Investitionen, die ein neues, innovatives Produktionsverfahren ermöglichen (k). Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 3

4 Es handelt sich um eine nicht-investive Maßnahme gem. 3 Absatz 2 der Richtlinie, die der Fort- und Weiterbildung des Personals dient (a). die der Qualifizierung des vorhandenen Personals dient (b). die zur Vorbereitung der Einführung eines neuen Produktes auf dem bestehenden Markt oder eines bestehenden Produktes auf einem neuen Markt dient (c). die die erstmalige Aufstellung von Umweltmanagementsystemen oder total-quality-ansätzen beinhaltet (d). die der Weiterentwicklung interkommunaler Gewerbeentwicklungsplanung in Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Wesermarsch dient (e). Es handelt sich um eine nicht-investive Maßnahme gem. 3 Absatz 3 der Richtlinie, die Planungen und Studien in Auftrag gibt, die der Ansiedlung von Unternehmen und Wissenschaft an Technologiezentren und am Campus in Elsfleth dient. 2.4 Hat das Vorhaben einen nachhaltigen umweltbezogenen Charakter? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies 2.5 Hat das Vorhaben einen innovativen Charakter? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies 2.6 Hat das Vorhaben eine regionalökonomische Bedeutung? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies 2.7 Handelt es sich um einen neuen Wirtschaftszweig für das Unternehmen/die Betriebsstätte? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 4

5 2.8 Beschreibung der Maßnahme Bitte beschreiben und begründen Sie die vorgesehene Maßnahme bzw. den Maßnahmenkatalog und die Zukunftsaussichten der Betriebsstätte (z. B. Arbeitsplatzperspektive). Hierbei ist auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einzugehen. Sie können auch eine gesonderte Anlage beifügen. Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 5

6 3. Angaben zu den Arbeits- und Ausbildungsplätzen 3.1 Anzahl der Arbeitsplätze Hierbei ist zu beachten, dass nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in die Wertung einfließen. Nichtsozialversicherungspflichtige geringfügige Arbeitsverhältnisse finden keine Berücksichtigung. Teilzeitarbeitsplätze sind anteilig zu der regelmäßigen betrieblichen oder tariflichen Arbeitszeit eines Vollzeitdauerarbeitsplatzes anzugeben (z. B.: Teilzeitarbeitsplatz 15 Std./Woche, Vollzeitarbeitsplatz 40 Std./Woche = 15/40 = 0,375). Die auf diese Weise für die einzelnen Teilzeitarbeitsplätze errechneten Anteile sind zu addieren und in die Tabelle einzutragen. Wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitsplatzes in Stunden: Anzahl vorhandenen Dauerarbeitsplätze/Ausbildungsplätze unmittelbar vor Investitionsbeginn (Stand: ): Vollzeitarbeitsplätze Teilzeitarbeitsplätze Ausbildungsplätze Frauen Männer Gesamt Anzahl der zu schaffenden Dauerarbeitsplätze/Ausbildungsplätze im Rahmen des Vorhabens: Vollzeitarbeitsplätze Teilzeitarbeitsplätze Ausbildungsplätze Frauen Männer Gesamt Dabei handelt es sich um geschaffene und besetzte Arbeitsplätze für (Anzahl): * Entsprechende Belege sind beizufügen. Frauen ( )* Menschen mit Migrationshintergrund ( )* Menschen mit Behinderungen ( )* Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben ( )* langzeitarbeitslose Menschen ( )* Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss( )* Menschen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ( )* eben genanntes trifft nicht zu ( ) Anzahl der gesicherten / vorhandenen Dauerarbeitsplätze unmittelbar nach Abschluss (Stand: ): der Maßnahme Vollzeitarbeitsplätze Teilzeitarbeitsplätze Ausbildungsplätze Frauen Männer Gesamt Beachten Sie die Hinweise unten auf Seite 7! Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 6

7 3.2 Sind die zu schaffenden/ zu sichernden Arbeitsplätze geeignet, Familie und Beruf zu verbinden? Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung Firmeneigene Kinderbetreuung Flexible Arbeitszeitregelung sonstiges (bitte erläutern) 3.3 Wie viele der zu schaffenden/ zu sichernden Arbeitsplätze sind geeignet, Familie und Beruf zu verbinden? 3 Dauerarbeitsplätze und mehr 2 Dauerarbeitsplätze 1 Dauerarbeitsplatz 3.4 Handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus? Nein Ja 3.5 Arbeitet Ihr Unternehmen mit arbeitsmarktrelevanten Institutionen zusammen bzw. beabsichtigen Sie dies in der Zukunft? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies 3.6 Erfordert mindestens einer der zu schaffenden Arbeitsplätze ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Qualifikation? Nein Ja, bitte erläutern Sie dies Hinweis: Die geschaffenen und/oder gesicherten Arbeits- und Ausbildungsplätze müssen für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren tatsächlich besetzt werden. Alle angegebenen Zahlen sind durch entsprechende Lohnjournale oder Gehaltsabrechnungen zu belegen. Sie verpflichten sich, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 /Std. zu zahlen! Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 7

8 4. Ausgabenübersicht: 4.1. Angaben zu den geplanten Ausgaben: Die zur Antragsstellung geplanten Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen und können in folgende Ausgabengruppen gegliedert werden: Art Betrag (ohne MwSt.) Investive Maßnahme gem. 3 Abs.1 (mind ,00 ) Nicht-investive Maßnahmen gem. 3 Abs. 2 oder 3 (mind ,00 ) Gesamt: Hinweise: Sollten sich die Zahlen im Verlauf des Durchführungszeitraumes um mindestens 10 % ändern, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Sie haben auch die Möglichkeit eine eigene Übersicht zu erstellen. Diese ist dann entsprechend zu unterschreiben Zeitliche Durchführung des Vorhabens (tt.mm.jjjj) Beginn des Vorhabens Ende des Vorhabens Hinweise: Vor Beginn des Vorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch den Landkreis Wesermarsch abzuwarten. Die hier eingetragenen Daten werden in einem möglichen Zuwendungsbescheid übernommen. Die Nichteinhaltung kann zu einer Ablehnung bzw. zu einer Rückforderung führen. Beachten Sie bitte, dass innerhalb des Durchführungszeitraumes sämtliche Leistungen erbracht sein müssen. Auch die erforderlichen Arbeitsplätze sind zu schaffen und zu besetzen. Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 8

9 5. Finanzierung - Fremdfinanzierungen sowie Eigenmittel sind durch geeignete Belege nachzuweisen. - Es sind alle öffentlichen Finanzierungshilfen aufzuführen, die beantragt oder bewilligt wurden oder noch beantragt werden. - Die Summe der Gesamtfinanzierung muss der Summe der Gesamtausgaben entsprechen - Sollten sich die Finanzierungsarten oder die Beträge während des Durchführungszeitraumes ändern, haben Sie dieses umgehend mitzuteilen. Eigenmittel Eigenkapital Fremdmittel Beantragter Investitionszuschuss Bankkredite (nicht-öffentlich) Private Darlehen Sonstiges (bitte erläutern) Öffentliche Finanzierungshilfen KFW-Unternehmenskredit Niedersachsenkredit ERP-Gründerzuschuss Öffentliche Bürgschaften Sonstiges (bitte erläutern) Gesamtfinanzierung Erläuterungen: 6. Dem Antrag ist außerdem beizufügen: - Eine Unternehmensbeschreibung, - eine Bestätigung des Kreditinstitutes über das vorhandene Eigenkapital und die Bereitstellung von Darlehen zur Restfinanzierung, wenn die Maßnahme mit Fremdkapital finanziert wird, - sofern Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern sind, entsprechende Nachweise über die vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. unmittelbar davor (Mitarbeiterübersicht), - bei Neugründungen ein detaillierter Geschäftsplan, - sofern schon vorhanden, die Gewerbeanmeldung, - die De-minimis-Erklärung. Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 9

10 7. Erklärungen 1. Ich/ Wir erkläre(n), mit dem Vorhaben nicht vor Erhalt der schriftlichen Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit zu beginnen. Mir/uns ist bekannt, dass unter Beginn des Vorhabens grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages verstanden wird. Mir/uns ist bekannt, dass der Grunderwerb (mit Ausnahme des Erwerbs einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte) und bei Baumaßnahmen die Planung und Bodenuntersuchungen nicht als Beginn des Vorhabens angesehen werden. 2. Mir/ Uns ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass in diesem Antrag abzugebende Tatsachen subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. 3. Mir/ Uns sind die nach 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungsverpflichtungen bekannt, insbesondere werde ich/ werden wir jede Abweichung von den vorstehenden Angaben unverzüglich dem Landkreis Wesermarsch, Fachdienst 91, Poggenburger Str. 15, Brake, mitteilen. 4. Mir/ Uns ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl I S 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. 5. Hiermit willige ich/ willigen wir ein, dass die antragsbearbeitenden Personen vor Ort das Vorhaben, das gefördert werden soll, im Stichprobenverfahren kontrollieren dürfen (Vor-Ort-Kontrolle). 6. Hiermit erkläre ich/ erklären wir, für dieses Vorhaben keine Förderung aus anderen Richtlinien des Landes beantragt zu haben bzw. zukünftig zu beantragen (Ausschluss von Doppelförderung). 7. Hiermit erkläre ich/ erklären wir, dass keine Rückforderungen aus früheren öffentlichen Förderungen bestehen. 8. Meinen/ Unseren Mitarbeiter_innen wird der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde gezahlt. Ort/ Datum Unterschrift, Stempel Antragsteller_In/ ggfs. Nutzer_In Sofern eine Betriebsaufspaltung, eine Mitunternehmerschaft oder ein Organschaftsverhältnis vorliegt, ist der Antrag auch von der anderen Gesellschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Ort/ Datum Unterschrift, Stempel ggfs. Betriebsgesellschaft/ Investor_In Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Auskunftserteilung Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass alle in diesem Antrag enthaltenen persönlichen und sachlichen Daten bei der für den Investitionsort zuständigen Behörde zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Subventionsverwaltung und statistischen Auswertung auf Datenträgern erfasst und verarbeitet werden. Die Einwilligung bezieht sich ausdrücklich auch auf die Erfassung, Speicherung und Verwendung der nach Beendigung des Investitionsvorhabens zur Verwendungsnachweiskontrolle erforderlichen persönlichen und sachlichen Daten. Ort/ Datum Unterschrift, Stempel Antragsteller_In/ ggfs. Nutzer_In Ort/ Datum Unterschrift, Stempel ggfs. Betriebsgesellschaft/ Investor_In Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Antragsformular 10

11 Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars zur einzelbetrieblichen Förderung im Landkreis Wesermarsch zu Ziffer 1 Auf einem Antragsvordruck kann der/ die Antragsteller_in die Gewährung einer einzelbetrieblichen Förderung nur für ein Vorhaben in einer Betriebsstätte beantragen. Bei Investitionsvorhaben, die sich auf mehrere Betriebsstätten erstrecken, müssen getrennte Anträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebes des Steuerpflichtigen innerhalb derselben politischen Gemeinde liegen. Es gibt die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Nach 14 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. dem Rechtsberatungsgesetz sind jedoch Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, ohne dazu befugt zu sein. Der Antrag ist unbedingt vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Datum der Antragstellung gilt der Eingang beim Landkreises Wesermarsch, Fachdienst 91, Poggenburger Str. 15, Brake. Erst wenn vom Landkreis Wesermarsch die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt wird, darf förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Beginn des Vorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb (mit Ausnahme des Erwerbs einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte) nicht als Beginn des Vorhabens. Im Falle einer Betriebsaufspaltung, einer Mitunternehmerschaft oder einer Organschaft ist der Antrag neben der antragstellenden Person auch von den Beteiligten zu unterzeichnen. Im Falle einer Betriebsaufspaltung oder einer Mitunternehmerschaft ist eine Bescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Bei sonst fehlender Identität zwischen Investor_in und Nutzer_in wird der Antrag von dem/ der Nutzer_in unter Zugrundelegung eines verbindlichen Angebots des/ der Investor_in auf Abschluss eines Nutzungsvertrages gestellt. In diesem Vertrag sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Objekts, die Nutzungszeit, das Nutzungsentgelt sowie etwa vereinbarte Verlängerungsoptionen anzugeben. zu den Ziffern 1.2 bis 1.6 Maßgeblich ist die Situation im Zeitpunkt der Entscheidung des Landkreises Wesermarsch über die Bewilligung einer Förderung; Änderungen sind daher den zuständigen Mitarbeitern_innen mitzuteilen. Sofern das Unternehmen zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines anderen oder mehrerer Unternehmen oder Unternehmer_innen steht, ist von dem/ der Antragsteller_in anzugeben, ob die beteiligten Unternehmen oder Unternehmer_innen öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionelle Anleger_innen sind. Handelt Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars 1

12 es sich bei den Unternehmen oder Unternehmern_innen um öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionelle Anleger_innen, ist auch anzugeben, ob die beteiligten Unternehmen oder Unternehmer_innen einzeln oder aber gemeinsam Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Ist aufgrund der Kapitalstreuung nicht zu ermitteln, wer die Anteile hält, ist durch den/ die Antragsteller_in die auf Seite 8 des Antragsformulars aufgeführte Erklärung abzugeben. zu den Ziffern 2.1 bis 2.8 Eine nähere Beschreibung und Begründung des Investitionsvorhabens ist erforderlich, um den Sachverhalt möglichst zeitnah beurteilen zu können. Die hier erfragten Angaben dienen außerdem der Auswertung der landkreiseigenen Scoring-Kriterien, die Bestandteil der Richtlinie sind. zu Ziffer 3.1 Hat der/ die Antragsteller_in mehrere Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebes in derselben Gemeinde, so ist für alle diese Betriebsstätten die Zahl der bisher schon vorhandenen und besetzten Dauerarbeitsplätze anzugeben und dann der Zahl der in allen diesen Betriebsstätten nach Abschluss des zu fördernden Vorhabens vorhandenen und besetzten bzw. zu besetzenden Dauerarbeitsplätze gegenüberzustellen. In den Fällen, in denen mindestens 1 sozialversicherungspflichtiger Vollzeitdauerarbeitsplatz geschaffen werden muss, kann dieser Arbeitsplatz auch durch Teilzeitkräfte, die Oberhalb der Grenze der geringfügigen Beschäftigung eingestellt wurden bzw. werden, ausgefüllt werden. Teilzeitarbeitsplätze werden wie folgt berücksichtigt: Ein Teilzeitarbeitsplatz wird im Verhältnis der monatlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes anteilig berücksichtigt. Saisonarbeitsplätze finden mit ihrer jahresdurchschnittlichen tariflichen oder betriebsüblichen Arbeitszeit als Dauerarbeitsplätze Berücksichtigung, wenn sie nach Art der Betriebsstätte während der Saisonzeit auf Dauer angeboten und besetzt werden. Bei Mehrschichtbetrieben ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze grundsätzlich mit der Zahl der entsprechenden Arbeitskräfte gleichzusetzen. Entsprechende Belege sind in jedem Fall einzureichen. Die geschaffenen und/ oder gesicherten Arbeits- und Ausbildungsplätze müssen für einen Zeitraum von 2 Jahren tatsächlich besetzt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Durchführungszeitraumes. Der/ Die Antragsteller_in verpflichtet sich, den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 /Std. zu zahlen. zu den Ziffern 3.2 bis 3.6 Die hier erfragten Angaben dienen der Auswertung der landkreiseigenen Scoring-Kriterien. Diese sind Bestandteil der Richtlinie (Anhang 4). Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars 2

13 zu Ziffer 4.1 Die Angaben zum Investitionsvolumen stellen eine notwendige Konkretisierung des Investitionsvorhabens dar. Außerdem bedeuten Sie für die antragsbearbeitende Behörde Planungssicherheit. Die Beträge sind in auszuweisen. Gegebenenfalls sind hier zunächst Plandaten einzusetzen. Unvorhergesehene Erhöhungen können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich geltend gemacht werden. Sie sind in jedem Fall unverzüglich nach Bekanntwerden den antragsbearbeitenden Mitarbeitern des Landkreises Wesermarsch bekannt zu geben. Auch wenn die geplanten Daten konkret werden, ist dies mitzuteilen. Zur Ermittlung der förderfähigen Kosten des Vorhabens sind ggfs. sämtliche Einzelpositionen der Ziffer 4.1 betragsmäßig auszuweisen. Eine Ersatzbeschaffung liegt nicht vor, wenn das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wegen seiner technischen Überlegenheit oder rationelleren Arbeitsweise für den Betrieb eine wesentlich andere Bedeutung hat als das ausgeschiedene Wirtschaftsgut. Es sind nicht nur die tatsächlichen Veräußerungserlöse anzugeben, sondern auch diejenigen Veräußerungserlöse, die erzielbar wären. Entschädigungsbeträge können beispielsweise nach Baugesetzbuch oder aus restitutionsrechtlichen Gründen entstehen. Bei der Ausweisung sind alle im Zusammenhang mit der Betriebsverlagerung erhaltenen Entschädigungsbeträge anzugeben. Hat der Investor zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Entschädigung erhalten, so hat er die voraussichtlichen Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Betriebsverlagerung aufzuführen. zu Ziffer 4.2 Hier ist einzutragen, wann genau mit dem geplanten Vorhaben begonnen wird und wann es fertig gestellt sein wird. Der Zeitraum vom Beginn des Vorhabens bis zum Ende des Vorhabens wird Vorhabens- oder Durchführungszeitraum genannt. Dieser wird fester Bestandteil eines möglichen Zuwendungsbescheides. Beachten Sie bitte, dass innerhalb des Durchführungszeitraumes sämtliche Leistungen erbracht sein müssen. Auch die erforderlichen Arbeitsplätze sind zu schaffen und zu besetzen. Als frühestes Datum kommt das Datum des Antragseingangs beim Landkreis Wesermarsch in Betracht, förderunschädlich beginnen dürfen Sie aber erst dann, wenn Ihnen die grundsätzliche Förderfähigkeit bescheinigt wurde. zu Ziffer 5 Hier sind in jedem Fall sämtliche öffentliche Finanzierungshilfen für das Investitionsvorhaben anzugeben, d. h. auch dann, wenn diese Hilfen nicht auf die Förderhöchstsätze anrechenbar sind. Soweit die öffentlichen Finanzierungshilfen noch nicht beantragt oder bekannt sind oder der Subventionswert noch nicht feststeht, müssen die entsprechenden Änderungen nachträglich gemeldet werden. zu Ziffer 6 Die aufgelisteten Anlagen sind dem Antrag beizufügen, damit vom Landkreis Wesermarsch im Vorfeld die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt werden kann. Es findet eine Art Vorprüfung statt. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung kann die Antragstellerin/ der Antragsteller förderunschädlich mit dem geplanten Vorhaben beginnen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich hieraus noch nicht. Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars 3

14 Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 91 - Poggenburger Str Brake Eingangsvermerk Landkreis Wesermarsch Az.: / Namentliche Mitarbeiterübersicht Folgende Mitarbeiter_innen waren unmittelbar vor Beginn der Maßnahme (Datum:.. ) im o. g. Unternehmen sozialversicherungspflichtig und oberhalb der Geringfügigkeit (keine 400,00 /450,00 - Jobs) beschäftigt: Name, Vorname beschäftigt als beschäftigt seit Arbeitsstunden/Woche Die reguläre Wochenarbeitszeit einer Vollzeitarbeitskraft beträgt Stunden. Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnjournale des entsprechenden Monats sind dieser Übersicht beigefügt. (Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift Antragsteller_in) Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 Mitarbeiterübersicht 1

15 Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 91 - Poggenburger Str Brake Eingangsvermerk Landkreis Wesermarsch Az.: / Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis -Beihilfen im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für De-minimis -Beihilfen Ist das Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors tätig? Ja Nein Hiermit bestätige/n ich/wir, dass o. g. Person bzw. Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren Beihilfen erhalten hat: keine folgende De-minimis -Beihilfen 1 im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Abl. L 352/1 vom ) über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen. Datum der Bewilligung Zuwendungsgeber_in Aktenzeichen Fördersumme in EURO Subventionswert in EURO Außerdem habe ich bzw. das Unternahmen folgende weitere De-minimis -Beihilfe beantragt: Förderprogramm Zuwendungsgeber_in Art der Beihilfe (Zuschuss, Darlehen, etc.) Subventionswert in EURO 1 Die Summe der Beträge der von Ihnen bereits erhaltenen De-minimis -Beihilfen können Sie den in dem betreffenden Zeitraum erhaltenen De-minimis - Bescheinigungen (in der Anlage zu den Zuwendungsbescheiden) entnehmen. Für De-minimis -Beihilfen besteht die Verpflichtung zur gesonderten Nennung des Subventionswertes. Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 De-minimis-Beihilfe 1

16 Die Gewährung einer De-minimis -Beihilfe ist jedoch ausgeschlossen, sofern für die gleichen in dem zu dieser Anlage gehörenden Antrag genannten und nach dem Programm förderfähigen Ausgaben auch De-minimis -Beihilfen beantragt werden/ wurden. Mir/ Uns ist bekannt, dass vorstehende Angaben subventionserheblich im Sinne des 264 StGB in Verbindung mit 3 des Subventionsgesetzes sind. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, Ihnen Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sofern sie mir/ uns vor der Zusage für die hier beantragten Darlehen/Mittel bekannt werden. (Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift Inhaber_in) Landkreis Wesermarsch Fachdienst 91 De-minimis-Beihilfe 2

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