FACHPLANER 2015 GEWÄSSERUNTERHALTUNG 3. ORDNUNG

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1 FACHPLANER 2015 GEWÄSSERUNTERHALTUNG 3. ORDNUNG

2 Impressum Herausgeber Gesamtherstellung Wasserverbandstag e. V. (WVT) Am Mittelfelde 169, Hannover Tel.: 0511 / , Fax: 0511 / post@wasserverbandstag.de Projekt der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Arnswaldtstraße 28, Hannover Tel.: 0511 / , Fax: 0511 / info@uan.de Dr.-Ing. Katrin Flasche Dr.-Ing. Nikolai Panckow Dipl.-Ing. Katrin Höniges Dipl.-Ing. Julia Nicolaus Besonderer Dank gilt dem Arbeitskreis Gewässerunterhaltung 3. Ordnung sowie folgenden Personen für Unterstützung, fachlichen Rat und Bildmaterial: Dr. Reinhard Altmüller, Ralf Becker (Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und techn. Umweltschutz), Godehard Hennies (Wasserverbandstag e. V.), Rainer Höniges, Ulrich Ostermann (Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen), Tobias Ryll (GLV Südheide), Dr. Jens Salva (Landesfischereiverband Weser-Ems e. V.), Malte Schubert (Stadt Burgwedel, Umweltamt), Manfred Tschöpe (Ingenieurbüro Projektberatung Umwelt + Nachhaltigkeit), Joachim Wöhler (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Ref. Oberflächen- u. Küstengewässer, Meeresschutz), Wolfgang Zeiler (Wasserverbandstag e. V.)

3 Einleitung Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt, Gewässerentwicklung mit wasserwirtschaftlichem und gewässerbiologischem Blick sowie Konfliktmanagement sind neue notwendige Kompetenzen des Gewässerunterhalters. Mit diesem Fachplaner möchten wir Sie bei dieser komplexen Aufgabe unterstützen, Informationen vermitteln, Anregungen für Neuerungen geben und Ihren Blick für die Vorgänge im Gewässer schärfen! Dieser Fachplaner zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung wendet sich an Sie als Unterhaltungspflichtigen eines Gewässers 3. Ordnung, aber auch an alle anderen, die an dieser Thematik interessiert sind. Der Fachplaner macht auf saisonal wiederkehrende Ereignisse im und am Gewässer aufmerksam und behandelt Fragestellungen, die im Umfeld der Gewässer 3. Ordnung häufiger thematisiert werden. Der Fachplaner bietet bei den jeweiligen Monaten in Ampelfarben eine schnelle Übersicht über Beachtenswertes im Bereich Gewässer (z. B. gesetzliche Restriktionen, Laichzeiten, besondere anzutreffende Tierarten u. ä.). Im Kalendarium können Sie Ihre eigenen Beobachtungen vermerken. Wir wollen mit diesem Fachplaner einen neuen Weg beschreiten. Wir wollen Sie informieren und motivieren, Ihre Beobachtungen zu dokumentieren. Nur über Ihre Beobachtung und Dokumentation wird ersichtlich, in welchem Umfang veränderte Gewässerunterhaltung in den verschiedenen Naturräumen Niedersachsens und bei verschiedenen Bedingungen möglich ist. Über Ihre Rückmeldungen zur Arbeit mit dem Fachplaner und über Ihre Beobachtungen an die Wasserrahmenrichtlinien- InfoBörse (wib), Herrn Dr. Panckow (Tel.: 0511/ , würden wir uns sehr freuen. Viel Freude mit dem Fachplaner und interessante Beobachtungen an Ihren Gewässern im Jahr 2015 wünschen Ihnen das Team der Wasserrahmenrichtlinen-InfoBörse (wib) und die Herausgeber Kommunale Umwelt-AktioN (U.A.N.) und Wasserverbandstag e. V. (WVT). Inhalt Die Bedeutung von Gewässern 3. Ordnung in Niedersachsen Erlen am Fließgewässer Unterscheidung in Fließgewässer oder Graben? Grundlagen: Sohle - Abfluss - Randstrukturen Vegetation am Gewässerrand Vegetation im Wasser Unerwünschte Pflanzen Mittelrinnenmahd bei einem Fließgewässer Unterhaltung bei einem Nicht-Fließgewässer Unterhaltung als rechtlicher Auftrag Die Anlage von Kiesbänken Gewässerentwicklung Literatur und Information Übersicht wichtiger saisonaler Ereignisse/Besonderheiten Bildglossar - Flora und Fauna im und am Gewässer Bildglossar - Maschinelle Gewässerunterhaltung

4 Winter ist Ruhezeit. Viele Lebewesen halten Winterruhe im Gewässer und seinem Umfeld. Gerade bei Frost sollte Gewässerunterhaltung deshalb mit Augenmaß betrieben werden. (Foto: M. Tschöpe) Die Bedeutung von Gewässern 3. Ordnung in Niedersachsen Was ist ein Fließgewässer? Oberirdisch in einem Bett fließendes Wasser, das mehr als die Grundstücke eines Eigentümers be- oder entwässert, wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Gewässer bezeichnet. Für die Lebewesen ist diese Definition unerheblich. Für sie ist das Gewässer ihr Lebensraum, unabhängig ob es sich um ein fließendes oder stehendes Gewässer handelt, muss dieses ganzjährig Unterschlupf und Nahrung bieten. Was sind Gewässer 3. Ordnung? In Niedersachsen sind ein Großteil der vorhandenen Wasserläufe in die 3. Ordnung eingestuft und haben nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) weder erhebliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft (1. Ordnung) noch überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes (2. Ordnung). Warum die kleinen Gewässer? Die Gewässer 3. Ordnung haben zusammengenommen mehr als km Länge und bilden damit über 80 % des niedersächsischen Gewässernetzes. Sie haben unterschiedliche und z. T. wechselnde Erscheinungsformen, stehend, zeitweilig trockenfallend, langsam oder turbulent fließend. Sie prägen die Entwässerung ihrer Einzugsgebiete und können Nährstoffe, die zur Belastung von Seen, Flüssen und der Meere beitragen, transportieren. Sie können Pflanzenschutzmittel mitführen, wenn Winddrift oder zu geringe Abstände bei der Ausbringung zum Eintrag geführt haben. Feinsedimente wie Sand, die z. B. nach Regenereignissen eingespült wurden, können negative Auswirkungen auf die Gewässer, ihre Struktur und Bewohner sowie die Kosten der Unterhaltung haben. Ein funktionierender Nährstoffrückhalt in den Gewässern 3. Ordnung kann maßgeblich die Gewässergüte in den größeren Fließgewässern und Flüssen bestimmen, deren Zustand es nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern gilt. Hier (wo möglich) neue Wege bei der Gewässerunterhaltung zu beschreiten, würde einen großen Schub der Qualitätsverbesserung hinsichtlich des Ausgleichs von Abflusssicherung auf der einen und Pflege und Entwicklung auf der anderen Seite bedeuten. Es lohnt sich also, die Dinge bewusst in die Hand zu nehmen! Grafik: U.A.N. (in Anlehnung an LGLN, MU)

5 Januar 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa Gewässerunterhaltung mit Krautung und Grundräumung ist mit den unten aufgeführten Einschränkungen möglich. Viele abflussbeeinflussende Pflanzen bilden sich im Winter jedoch selbst zurück (z. B. Einfacher Igelkolben, Ästiger I., submerse Brunnenkresse). Gute Zeit für Gehölz- und Röhrichtpflege. Röhrichte nur abschnittsweise entfernen, Ausnahmen sind u. a. behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen ( 39 BNatSchG). Bei Gewässerunterhaltung ist Sedimentdrift in sensible Bereiche (z. B. Kiesbetten) zu vermeiden. Wasserhahnenfuß und Wasserstern sind ökologisch sehr wertvoll und sollten, wenn möglich, geschont werden, auch wenn sie sich im Winter ggf. nicht zurückbilden. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) regelt Ausnahmen von den Verboten des besonderen Artenschutzes für die Unterhaltung, gilt aber nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Ruhezeit für viele Lebewesen wie z. B. Fische und Amphibien, die jetzt in Verstecken oder in der Gewässersohle überwintern. Laichzeit für Forellen und Quappe. Störungen dieser Abschnitte (insbesondere Kiesstrecken) sind bei der Gewässerunterhaltung, insbesondere durch Grundräumung oder andere Eingriffe in die Sohle, möglichst zu vermeiden. Abdrift von Sedimenten kann in unterliegenden Gewässern kiesige Sohlstrukturen zusetzen und so die Laichbestände zerstören. Grabenräumung im Winter kann die Wasserpest fördern (Konkurrenzvorteil).

6 Erlen sind wichtige Gehölze am Fließgewässer. Dieser einst völlig zugekrautete Bach wurde mit Erlen bepflanzt. Heute ist infolge der Beschattung kein Aufwuchs mehr im Wasser und der Abfluss problemlos. (Fotos: Dr. R. Altmüller) Erlen am Fließgewässer Warum die Erle? Erlen gehören zu den wenigen Gehölzen, die tief unter dem Wasserspiegel wurzeln können. Ihr Wurzelgeflecht bildet einen natürlichen, selbstreparierenden und kostenlosen Böschungsschutz. Der Bachflohkrebs als wichtige Nahrungsgrundlage für Fische, ist auf das Laub der Erle angewiesen und zersetzt es schnell, so dass der Abfluss nicht beeinträchtigt wird. Zudem führt die Beschattung zu weniger Krautwuchs und reduziert somit den Unterhaltungsaufwand. Gehölze und Unterhaltung Gehölze sind bei der maschinellen Gewässerunterhaltung oftmals nicht gerne gesehen, da man Sorge hat, dass sie den Unterhaltungsaufwand erhöhen, das Abflussprofil verengen, das Gewässer mit Laubeintrag verstopfen und angrenzende Nutzflächen beschatten. Wo es möglich ist, kann ein lichter, altersgestufter Bestand an Erlen als wichtigstes gewässerbegleitendes Gehölz zugelassen werden. Ihre Blätter sind wichtiger Bestandteil der Nahrungskette im Gewässer. Erlen stabilisieren das Ufer und sorgen mit aufgelockerter Beschattung für einen sommerkühlen Bach. Die Beschattung vermindert zudem übermäßiges Wachstum von Wasserpflanzen wie z. B. der Wasserpest und kann so dazu beitragen, den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Ihre tief unter der Wasseroberfläche wurzelnden und verwebten Rhizome bieten Verstecke und Strukturvielfalt für eine Vielzahl von Lebewesen. Erlen sind Pionierpflanzen und siedeln sich wegen ihrer Fähigkeit der symbiontischen Stickstofffixierung auf unbeschatteten Rohböden oft schnell von selbst an (wenn der Boden nicht zu sandig ist), üblicherweise etwas oberhalb der Mittelwasserlinie. Die Selbstausbreitung oder Umpflanzung örtlicher Bestände im Frühjahr oder Herbst ist gegenüber einer Pflanzung aus Baumschulen zu bevorzugen, da diese weniger anfällig für das Erlensterben sind. Diese noch nicht vollständig erforschte Erkrankung ist auf einen Pilz zurückzuführen und kann innerhalb weniger Monate zum Absterben ganzer Bestände führen. Erlen können wiederholt auf Stock gesetzt werden, um so ihr Wachstum zu steuern*. Oftmals führt aber das zu tiefe Zurückschneiden zu einem ausladend in das Abflussprofil hineinwachsenden Gehölz. Von daher ist es evtl. zweckmäßiger, den Hauptstamm höher wachsen zu lassen. * Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden ( 39 BNatSchG). Ausnahmen sind behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen. Selbstaussamung einer jungen Erle an der Mittelwasserlinie eines Grabens. Sie kann oft auf Stock gesetzt und damit ihr Wachstum gesteuert werden*. (Foto: M. Tschöpe)

7 Februar 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa Gewässerunterhaltung mit Krautung und Grundräumung ist mit den unten aufgeführten Einschränkungen möglich. Viele abflussbeeinflussende Pflanzen bilden sich im Winter jedoch selbst zurück (z. B. Einfacher Igelkolben, Ästiger I., submerse Brunnenkresse). Gute Zeit für Gehölz- und Röhrichtpflege. Röhrichte nur abschnittsweise entfernen, Ausnahmen sind u. a. behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen ( 39 BNatSchG). Bei Gewässerunterhaltung ist Sedimentdrift in sensible Bereiche (z. B. Kiesbetten) zu vermeiden. Wasserhahnenfuß und Wasserstern sind ökologisch sehr wertvoll und sollten, wenn möglich, geschont werden, auch wenn sie sich im Winter ggf. nicht zurückbilden. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Ruhezeit für viele Lebewesen wie z. B. Fische und Amphibien, die jetzt in Verstecken oder in der Gewässersohle überwintern. Laichzeit für Quappe und sensible Larvalphasen für Forelle im Kiesbett. Störungen dieser Abschnitte (insbesondere Kiesstrecken) sind bei der Gewässerunterhaltung, insbesondere durch Grundräumung oder andere Eingriffe in die Sohle, möglichst zu vermeiden. Abdrift von Sedimenten kann in unterliegenden Gewässern kiesige Sohlstrukturen zusetzen und so die Laichbestände zerstören. Grabenräumung im Winter kann die Wasserpest fördern (Konkurrenzvorteil).

8 Fließgewässer: Ein ehemals gerader Bachlauf hat sich im Laufe der Zeit durch seine turbulente Strömung zu einem gewundenen Verlauf und einer festen Sohlstruktur aus Hartsubstrat entwickelt. (Foto: M. Tschöpe) Unterscheidung in Fließgewässer oder Graben? Fließgewässer Gewässer können turbulent fließen oder ohne eigene Dynamik nahezu stehen. Kann eine Strukturvielfalt im Gewässer selbstständig durch die Kraft des vorhandenen Abflusses geschaffen werden, so weist das System Fließgewässerpotenzial auf. Auch bei einem naturfernen Gewässer kann möglicherweise bei entsprechendem Abfluss Fließgewässerpotenzial vorhanden sein, welches bei der Unterhaltung berücksichtigt werden kann. Graben - ein Nicht-Fließgewässer Gräben weisen im überwiegenden Maße nur eine geringe Dynamik im Abfluss (gleichförmige, geringe Fließgeschwindigkeit) auf, d. h. eine selbstständige Laufveränderung (eigendynamische Entwicklung) kann nicht stattfinden und ist oft auch nicht gewollt. Wegen der Verlandung müssen sie regelmäßig geräumt werden. Die Unterhaltung muss hohe gesetzliche Anforderungen berücksichtigen, deren praktische Umsetzung oft nicht leicht ist. Neben der Sicherung des Wasserabflusses tritt gleichrangig die Aufgabe der Erhaltung und Verbesserung der Gewässerökologie. Bei Gewässern, die hydraulisch unproblematisch sind, ist es geboten, eine mehr an den ökologischen Notwendigkeiten ausgerichtete Unterhaltung zu beginnen und Erfahrungen zu sammeln. Das betrifft auch die unterschiedlichen Unterhaltungsmaßnahmen, die sich unterscheiden, je nachdem ob es sich um einen Graben (geringe eigene Dynamik) oder ein Fließgewässer (turbulenter Abfluss möglich) handelt. Ziel ist es dabei, die gesetzlichen Vorgaben der Unterhaltung mit Augenmaß umzusetzen und den größtmöglichen Nutzen bei geringstem Aufwand zu erzielen. Das Prinzip liegt hierbei darin, die Zusammenhänge im Gewässer zu berücksichtigen und zum eigenen Vorteil zu nutzen, beispielsweise die Beeinflussung des Sedimentationsverhaltens, der Böschungs- und Sohlstabilität oder der Verkrautungsneigung. Dies erfordert Ortskenntnis, Fingerspitzengefühl, Sachkenntnis und die Bereitschaft zu einem größeren Kontrollaufwand. Graben: Auch durch Einengung des Querschnitts kann hier keine ausreichende Strömung etabliert werden, die Feinsediment wegstrudeln könnte. (Foto: U.A.N.)

9 März 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di Schonende Entkrautung ist möglich solange keine Röhrichte betroffen sind. Das Frühjahr ist eine gute Zeit für Erlenpflanzungen. Einzelpflanzen bzw. kleinere Bestände von Riesenbärenklau können im Frühjahr bis Mitte April (Beginn Vegetationsperiode) ausgegraben oder abgestochen werden (Achtung: es bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren durch Verbrennungen der Haut und Verätzung der Atemwege!). Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, müssen besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Für Neunaugen und Äsche beginnt jetzt die Laichzeit, für Forelle ist die Larvalzeit, in der sie besonders empfindlich sind (Kiesbetten).

10 Eines der wichtigsten Elemente im Gewässer ist die Sohle. Je nach Gewässertyp sollte ein entsprechender Anteil an Hartsubstrat vorhanden sein, z. B. Kies, das vom Wasser durchströmt wird. (Foto: U.A.N.) Grundlagen: Sohle - Abfluss - Randstrukturen Die Sohle aus Kies Die kiesige Sohle entsteht im Laufe der Zeit, wenn feines Sediment mit der Schleppkraft des Wassers wegtransportiert wird, wobei die gröberen Bodenbestandteile weitgehend verbleiben und so eine stabile Sohle unterschiedlicher Korngrößenverteilung entsteht (abhängig vom Naturraum). Sie ist zwingende Voraussetzung für das Überleben vieler Arten. Die Strömung Die bordvolle Abflussleistung sollte nicht die alleinige Bemessungsgrundlage eines Gewässers sein. Die Beeinflussung des Niedrig- und Mittelwasserabflusses ist von entscheidender Bedeutung für die Sohle und bestimmt, ob sich ein Gewässer in einen strukturlosen Kanal oder in einen lebendigen Bach entwickeln kann. Sohle: Die Sohle eines Fließgewässers ist für den guten Zustand, den es nach den Anforderungen der WRRL zu verbessern oder zu erhalten gilt, entscheidend. So ist bei der Gewässerunterhaltung darauf zu achten, kiesige Bereiche der Sohle nicht zu beeinträchtigen, die als Lebensraum, Laichplatz und Versteck von großer Bedeutung für viele Lebewesen sind. Abfluss: Schon eine leichte Verbreiterung eines Gewässers im Bereich des Niedrig- und Mittelwasserabflusses kann dazu führen, dass aus der Strömungsverminderung und einhergehenden Sedimentation gravierende negative Folgen für die Sohle resultieren. Sinnvoll kann hingegen eine Verbreiterung oberhalb des Mittelwasserabflusses sein, um im Hochwasserfall Abflussspitzen zu dämpfen. Randstrukturen: Ganzjährige Randstrukturen durch Uferpflanzen sind für viele Insekten essenziell, beispielsweise bei der Metamorphose der Libellen, aber auch als Versteckmöglichkeit für Niederwild. Selbst ein schmaler Saum hat positive Auswirkungen, beschattet zudem das Gewässer und beugt Verkrautung vor. Mögliche Folgen einer unsachgemäßen Verbreiterung (gelb markiertes Trapezprofil). Ein Gewässer sollte nicht im Bereich des Niedrig- und Mittelwasserabflusses verbreitert werden. Oberhalb des Mittelwassers wirkt eine Aufweitung hingegen abflussdämpfend und fördert die Auenentwicklung. (Grafik: U.A.N.)

11 April 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do Schonende Entkrautung ist möglich solange keine Röhrichte betroffen sind. Einzelpflanzen bzw. kleinere Bestände von Riesenbärenklau können im Frühjahr bis Mitte April (Beginn Vegetationsperiode) ausgegraben oder abgestochen werden (Achtung: es bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren durch Verbrennungen der Haut und Verätzung der Atemwege!). Als eine der ersten Libellen beginnt die Gemeine Keiljungfer Ende des Monats ihre Flugphase. Insbesondere bei der Gehölz- und Böschungspflege ist auf die Brut-und Setzzeit von Vögeln Rücksicht zu nehmen. Libellen benötigen zum Schlüpfen randständige Uferpflanzen. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, müssen besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Forellen befinden sich in der Larvalzeit, in der sie besonders empfindlich sind (Kiesbetten). Neunaugen befinden sich z. T. jetzt in der Hauptlaichperiode.

12 Die typische Feuchtvegetation am Gewässerrand lässt sich auch ohne vertiefte Pflanzenkenntnisse optisch gut von der terrestrischen Vegetation unterscheiden. (Foto: U.A.N.) Vegetation am Gewässerrand Gewässerkorrespondierende Vegetation Die direkt am Gewässerrand als Ufersaum vorhandenen, gewässerkorrespondierenden Pflanzen haben eine wesentliche Bedeutung für die Fließgewässer und ihre Bewohner, bilden wertvolle Strukturen, sorgen für Beschattung und erhöhen die Strömungsgeschwindigkeit. Dieser Bereich sollte, wo immer möglich, geschont werden. Vegetation als Abflusshindernis Um eine ausreichende Leistung für den Hochwasserabfluss zur Verfügung zu haben, kann es sinnvoll sein, den oberen Böschungsbereich als hydraulischen Puffer durch Mahd freizuhalten. Die mit dem Gewässer korrespondierende Feuchtvegetation an der Uferlinie (z. B. Röhrichte, Hochstaudenfluren), kann damit oft erhalten bleiben. Fotos: oben U.A.N./unten M. Tschöpe Das medizinisch wirksame Mädesüß (links) wächst auf nährstoffreichen Standorten und ist eine Charakterart der nassen Hochstaudenfluren, oft vergesellschaftet mit Blutweiderich und Rohrglanzgras. Der Blutweiderich (links) hat eine lange Historie als Heilpflanze und blüht von Juni bis September. Die nektarreiche Pflanze ist für Insekten wie z. B. Bienen und Schmetterlinge bedeutsam. Röhrichte sind Pflanzengesellschaften am Gewässerrand, die unter Schutz stehen und in der Zeit von März bis Ende September nicht zurückgeschnitten werden dürfen (außerhalb dieser Zeiten nur in Abschnitten). Ausnahmen sind begrün de te und behördlich angeord nete oder durchgeführte Maßnahmen. Fotos: U.A.N. Typische Röhrichtvertreter sind z. B. der Große Schwaden (links), das Schilf oder das Rohrglanzgras. Das graugrüne Rohrglanzgras (unten) ähnelt dem Schilf, ist aber kleiner und hat am Blattansatz ein Häutchen. Es kommt auch an schnell strömenden Gewässern vor und kann, im Gegensatz zum Schilf, auch hohe Strömungsdrücke im Hochwasserfall tolerieren ohne zu brechen. Da es sich im Winter zurückbildet, ist eine vollständige Mahd oft nicht nötig.

13 Mai 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So Nach der Gemeinen Keiljungfer beginnen weitere Libellenarten ihre Flugphase, z. B. die charakteristische Gebänderte Prachtlibelle mit dem schwarzblau schillernden Männchen und dem unscheinbar metallisch-grünlich gefärbten Weibchen. Die sehr ähnliche Blauflügel-Prachtlibelle ist selten geworden. Auch Azurjungfernarten beginnen mit ihrer Flugzeit. Insbesondere bei der Gehölz- und Böschungspflege ist auf die Brut-und Setzzeit von Vögeln Rücksicht zu nehmen. Libellen benötigen zum Schlüpfen randständige Uferpflanzen. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, sollten besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Neunaugen befinden sich z. T. jetzt in der Hauptlaichperiode.

14 Der Wasserstern ist eine Wasserpflanze, die strukturreiche Pflanzenpolster mit unterschiedlichsten Strömungsbedingungen bildet. Die turbulente Stromrinne bleibt dabei frei. (Fotos: U.A.N.) Vegetation im Wasser Wasserpflanzen Es ist für den Unterhaltungspflichtigen von Vorteil, die Wirkung der Wasserpflanzen auf das Abflussverhalten und ihre Ansprüche zu kennen. Die Berücksichtigung beispielsweise der unterschiedlichen Stauwirkung, der Strömungsund Lichtansprüche kann für die Unterhaltung positiv genutzt werden. Angepasste Krautung/Mahd Wasserpflanzen reagieren sehr unterschiedlich auf die Mahd. Während einige Arten die Mahd nicht gut vertragen, ist bei anderen der Zeitpunkt entscheidend. Andere wiederum reagieren auf eine Mahd mit der Bildung großer Dominanzbestände. Die Berücksichtigung solcher Gegebenheiten kann also den Unterhaltungsaufwand stark vermindern. Die Berle oder auch Schmalblättriger Merk (rechts) mit seinen gefiederten Blättern tritt sowohl untergetaucht als auch am Ufer auf. Sie schafft einen vielfältigen Lebensraum und tritt oft zusammen mit untergetauchten Hahnenfußgewächsen auf, die strukturreiche Pflanzenpolster bilden. Wird der Hahnenfuß vor der Blüte (Juni bis August) gemäht, wächst er kräftig nach, eine Mahd nach der Blüte verringert dagegen das Wachstum. Der Bach-Ehrenpreis (rechts), auch Bachbunge genannt, ist eine Charakterart (v. a. quelliger) kleiner Fließgewässer. Er be vorzugt kühles Gewässer und ist hydraulisch unkritisch. Fotos: oben U.A.N./unten M. Tschöpe Fotos: M. Tschöpe Der Igelkolben (links) erfährt durch häufige Mahd große Standortvorteile, eine Minimierung der Unterhaltung, sowie eine Strömungserhöhung vermindern ggf. den Bestand. Das Schwimmende Laichkraut (links) ist eine lichtbedürftige Pflanze. Bei großen Beständen beschattet es den Wasserkörper und konkurriert mit anderen Wasserpflanzen. Die Mahd nach der Blüte verträgt es schlecht.

15 Juni 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di Ab Juni beginnt auch die Blütezeit des Wasserhahnenfußes mit den charakteristischen weißen Blüten. Wird er vor der Blüte gemäht, wird sein Wachstum gefördert, eine Mahd nach der Blüte lässt ihn zurückgehen. Auch der Igelkolben ist jetzt bei der Blüte zu sehen. Die Mahd lässt ihn kräftig wachsen. Die Zweigestreifte Quelljungfer beginnt jetzt ihre Flugzeit. Nach wie vor ist auf die Brut-und Setzzeit von Vögeln Rücksicht zu nehmen. Auch Libellen benötigen zum Schlüpfen nach wie vor randständige Uferpflanzen, manche Arten bis in den September hinein (Gebänderte Prachtlibelle). Ihre Flugphase dient der Fortpflanzung und Verbreitung und dauert nur wenige Wochen. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, sollten besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Meerneunaugen befinden sich jetzt in der Hauptlaichperiode, genauso wie Karausche und Schlammpeitzger.

16 Invasive Pflanzen wie das Drüsige Springkraut sind gebietsfremde Arten mit unerwünschten Auswirkungen. (Foto: U.A.N.) Unerwünschte Pflanzen Invasive Arten Die oftmals ursprünglich gewollte Verbreitung der invasiven Arten führt zu unerwünschten Erscheinungen wie beispielsweise der Verdrängung heimischer Arten beim Konkurrieren um Lebensraum und Ressourcen, ökonomischen Schäden z. B. durch Böschungsinstabilität und höheren Unterhaltungskosten bis hin zu toxischer Wirkung. Invasive Arten und Unterhaltung Die Beseitigung invasiver Arten kann eine Aufgabe der Gewässerunterhaltung sein, insbesondere, wenn der ordnungsgemäße Abfluss nicht mehr gewährleistet ist. In der Praxis wird der Unterhalter zunehmend mit diesen Arten konfrontiert. Der Zeitpunkt und die Methode der Bekämpfung sind dabei häufig von entscheidender Bedeutung ebenso wie die Kenntnis von Standortansprüchen und Verbreitung. Die Wasserpest führt oft zu Abflussproblemen. Eine Räumung im Herbst oder Winter sollte vermieden werden, da ihre im Wasser treibenden Winterknospen nicht entfernt werden und diese dann im Frühjahr ohne Konkurrenzdruck gut austreiben können. Verdriftete Pflanzenteile verbreiten sich weiter, daher muss das Räumgut komplett entfernt werden. Abhilfe gegen Massenentwicklung schafft evtl. eine turbulente Strömung und eine Beschattung des Gewässers z. B. mit Erlen. Fotos: U.A.N. Das Drüsige Springkraut verdrängt heimische Arten und mindert ggf. die Böschungsstabilität. Entscheidend für seine Bekämpfung ist der Zeitpunkt der Mahd kurz vor der Blüte gegen Ende Juli. Ein zu früher Schnitt führt jedoch zur Regeneration der Pflanzen. Das Mähgut muss entfernt werden, da es zur Verbreitung beiträgt. Eine Beschattung z. B. mit Erlen lässt den Bestand zurückgehen. Der Riesenbärenklau hat eine bei Berührung stark toxische Wirkung und wird im Zuge der Gewässerunterhaltung oft bekämpft (Achtung: es bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren durch Verbrennungen der Haut und Verätzung der Atemwege!). Maßnahmen sind das Ausgraben im Frühjahr oder Herbst und Abstechen der Wurzel in 15 cm Tiefe. Zu Beginn der Blüte kann der Blütenstand im Juni/ Juli abgeschnitten werden. Das Schnittgut muss zwingend vernichtet werden. Foto: GLV Südheide Der Japanische Knöterich bildet oft große Dominanzbestände am Ufer. Er lässt sich durch sehr häufiges Schneiden zurückdrängen. Foto: M. Tschöpe

17 Juli 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 31 Fr Für die Bekämpfung des invasiven Drüsigen Springkrautes ist der Zeitpunkt der Mahd kurz vor der Blüte gegen Ende Juli entscheidend. Ein zu früher Schnitt führt jedoch zur Regeneration der Pflanzen. Beim Riesenbärenklau kann der Blütenstand zu Beginn der Blüte im Juni/Juli abgeschnitten werden (Achtung: es bestehen erhebliche Gesundheitsgefahren durch Verbrennungen der Haut und Verätzung der Atemwege!). Das Schnittgut muss zwingend vernichtet werden. Die Brut-und Setzzeit von Vögeln endet Mitte des Monats. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, sollten besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Meerneunaugen, Barbe, Steinbeißer, Bitterling, Schleie, Karausche und Schlammpeizger beenden gegen Ende des Monats langsam die Laichperiode.

18 Eine Mittelrinnenmahd zur Strömungserhöhung erfolgt im tiefsten Stromstrich und nicht zwangsläufig in der Mitte. (Foto: U.A.N.) Mittelrinnenmahd bei einem Fließgewässer Mittelrinnenmahd Ist ein entsprechendes Gefälle im Gewässer vorhanden, ist die Mittelrinnenmahd ein Mittel, um im Zuge der Gewässerunterhaltung den Abflussquerschnitt zu verringern und so einen turbulenten Niedrig-Mittelwasserabfluss herzustellen. Der turbulente Abfluss hat sofortige Wirkung auf die Sohle und das faunistische und floristische Arteninventar. Ausführung Durch gezielte Mahd wird eine Stromrinne im tiefsten Gewässerstrich eingerichtet (z. B. 1/3 der Gewässerbreite). Dies kann ggf. mit einem Mähkorb durchgeführt werden, bei kleinen Gewässern kann auch Handarbeit sinnvoll sein. Bei einem geeigneten Gewässer kann eine einmalige Durchführung ausreichen, um einen völlig veränderten Bachlauf entstehen zu lassen. Nach Erfahrungen aus der Praxis bleibt die Abflussleistung bei der Mittelrinnenmahd weitgehend erhalten, muss aber bei verschiedenen Abflusszuständen kon trolliert werden, insbesondere bei Gewässern mit hohen Abflussunterschieden zwischen Mittelwasser (MW) und Hochwasser (HW): Durch die höheren Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten etablieren sich Wasserpflanzen, die der Strömung nachgeben und sich bei größeren Abflüssen auf die Sohle legen können und so einen geringeren Widerstand als die ursprüngliche Vegetation bieten. Durch die Auflandung im Randbereich durch Sedimentation und den Bewuchs mit Pflanzen kann sich jedoch der ursprüngliche Querschnitt für den Bemessungsabfluss (bordvolle Leistung) verringern. Um dennoch eine ausreichende Abflussleistung für den Hochwasserabfluss zur Verfügung zu haben, kann es sinnvoll sein, den oberen Böschungsbereich durch Mahd freizuhalten, der dann als hydraulischer Puffer zur Verfügung steht. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann zu favorisieren, wenn dadurch die gewässerunabhängigen Pflanzen entfernt werden und die mit dem Gewässer korrespondierende Feuchtvegetation (z. B. Röhrichte, Hochstaudenfluren), entwickelt wird. Wenn möglich sollte ein zu breites Gewässer durch Einengung des Querschnitts belebt werden. (Grafik: U.A.N.)

19 August 1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 31 Mo Die Blütezeit des Wasserhahnenfußes endet. Eine Mahd nach der Blüte lässt ihn zurückgehen (wenn möglich sollte der Wasserhahnenfuß aber geschont werden). Für Neunaugen, Steinbeißer und Schlammpeitzger schließt jetzt an das Ende der Laichperiode der ganzjährige Aufenthalt im Sediment an. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht vom 1. März bis 31. August. Maßnahmen, die gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, sollten besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden. Das Moderlieschen befindet sich noch in der Laichperiode.

20 Bei der Grabenunterhaltung können Pflanzenbestände am Ufersaum oft ohne hydraulische Leistungseinbußen ausgespart werden. (Foto: U.A.N.) Unterhaltung bei einem Nicht-Fließgewässer Grabenunterhaltung Gräben bzw. Fließgewässer mit geringem Gefälle haben oft eine Tendenz zur Verlandung, die jedoch der Entwässerungsfunktion entgegensteht. Zur Sicherstellung dieser Funktion müssen Gräben daher regelmäßig unterhalten werden. Bei einem Graben liegt das Entwicklungsziel in einer möglichst hohen Biodiversität und Strukturvielfalt. Geräte Der Mähkorb ist das universellste Gerät zur Räumung und zusätzlich zur Böschungsmahd geeignet. Mähkorb und Balkenmäher sind daher das Mittel der Wahl, um bei fachgerechtem Einsatz das vorhandene Arteninventar möglichst zu schonen. Nach Möglichkeit sollte das Räumgerät den Grabengrund zur Krautung nur streifen. Der Einsatz der Grabenfräse ist nach 39 (5) BNatSchG weitgehend verboten. Eine gute Möglichkeit der Grabenunterhaltung (sofern hydraulisch möglich) besteht in einer einseitigen Unterhaltung oder in der Aussparung inselartiger Altbestände. Durch das Stehenlassen eines Ufersaumes mit der gewässerkorrespondierenden Feuchtvegetation (z. B. Röhrichte) in einer Breite von z. B. nur cm ist es zudem möglich, das Gewässer zu beschatten und eine Verkrautung zu vermindern. Ein Pflanzensaum an der Böschungsoberkante hingegen kann ggf. den Eintrag von Sedimenten und Pflanzenschutzmitteln von landwirtschaftlichen Flächen vermindern. Es sollten nie ganze Grabensysteme oder lange Einzelstrecken auf einmal geräumt werden, sondern möglichst Abschnitte mit Bewuchs stehengelassen werden; damit verbleiben Rückzugsgebiete und Wiederbesiedelungsmöglichkeiten. Vielfach ergibt sich eine Einschränkung der hydraulischen Leistungsfähigkeit nicht durch einen zu unordentlichen Bewuchs, sondern durch die Dimensionierung und den Zustand von Durchlässen. Ist dies der Fall, kann ein Mehr an Vegetation ggf. zugelassen werden, da das Abflussgeschehen dann durch die Durchlässe limitiert wird. Dieses Vorgehen bedeutet aber auch, dass sich der Aufwand für die Kontrolle und Beobachtung erhöht. Eine geänderte Unterhaltung belässt Rückzugsmöglichkeiten und sorgt mit Beschattung für eine geringere Verkrautung (Grafik/Foto: U.A.N.)

21 September 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi Hauptzeit der Gewässerunterhaltung. Sind keine Röhrichte betroffen, ist es eine gute Zeit, um ökologisch verträglich Gewässerunterhaltung zu betreiben, da viele empfindliche Reproduktions- und Larvalzeiten bereits abgeschlossen sind. Schonende Entkrautung ist möglich solange keine Röhrichte betroffen sind. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Röhrichte dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gemäht werden ( 39 BNatSchG). Unterhaltungstätigkeiten, die Röhrichte betreffen, sollten besonders begründet werden, beispielsweise durch hydraulische Notwendigkeit. Außerhalb des Waldes dürfen Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten bzw. beseitigt werden.

22 Die Unterhaltungspflicht wird oft kontrovers diskutiert, sowohl räumlich als auch inhaltlich. Mähgut sollte aus dem Profil entfernt werden. (Foto: U.A.N.) Unterhaltung als rechtlicher Auftrag Unterhaltungspflicht Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst nach 61 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die Pflege und Entwicklung. Nach 39 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat man sich bei der Unterhaltung an den Zielen der 27 bis 31 WHG (Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie) auszurichten. Ausbau Der Unterhaltungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Unterhaltungsmaßnahmen nicht zu einer wesentlichen Umgestaltung des Gewässers und damit zum genehmigungspflichtigen Ausbau führen ( 67 ff. WHG, 107 ff. NWG), beispielsweise durch eine Vertiefung der Gewässersohle über die Wegnahme der kurzfristig abgelagerten Sedimente hinaus. Die heutige Gewässerunterhaltung muss berücksichtigen, dass nach 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Röhrichte (u. a. Schilf, Rohrkolben) in der Zeit von März bis Ende September nicht zurückgeschnitten werden dürfen und außerhalb dieser Zeiten nur in Abschnitten. Behörden, also auch Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände können nach 39 im Einzelfall davon abweichen, wenn im Rahmen einer abgewogenen Entscheidung die abflusssichernde Maßnahme Vorrang vor den naturschutzfachlichen Anforderungen haben muss. Weiterhin gibt es regionale Unterhaltungsverordnungen, die ggf. die Nutzung des Uferbereiches reglementieren (z. B. Bewirtschaftung, Zugang). Die Unterhaltungspflicht bezieht sich räumlich auf das Gewässerbett, bestehend aus Gewässersohle und Ufer (bis zur Böschungsoberkante). Der Handlungsspielraum ist demnach auf die Sohle und das Ufer beschränkt. Die Unterhaltungspflicht für die Gewässer 3. Ordnung liegt zunächst bei den jeweiligen Eigentümern der Gewässer bzw. den Anliegern (wenn die Eigentümer nicht feststellbar sind) oder bei Wasser- und Bodenverbänden oder Gemeinden, die bereits im Jahre 1960 für das Gewässer zuständig waren. Die Unterhaltungspflicht von Privatleuten ist häufig auch auf einen Wasser- und Bodenverband oder Realverband übertragen worden. Die Unterhaltungspflicht bezieht sich räumlich auf das Gewässerbett (Grafik: U.A.N.)

23 Oktober 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa Hauptzeit der Gewässerunterhaltung. Es ist es eine gute Zeit, um ökologisch verträglich Gewässerunterhaltung zu betreiben, da viele empfindliche Reproduktions- und Larvalzeiten bereits abgeschlossen sind. Durch die jetzt ggf. kühleren Gewässer sind schädliche sauerstoffzehrende Prozesse (z. B. bei Sedimentaufwirbelungen) etwas vermindert. Gute Zeit für Gehölz- und Röhrichtpflege. Röhrichte nur abschnittsweise entfernen, Ausnahmen sind u. a. behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen ( 39 BNatSchG). Bei Gewässerunterhaltung ist Sedimentdrift in sensible Bereiche (z. B. Kiesbetten) zu vermeiden. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Röhrichte dürfen abschnittsweise gemäht werden ( 39 BNatSchG). Für Lachs beginnt jetzt als eine der ersten Fischarten die Laichzeit.

24 Durch die fachgerechte Anlage von Kiesbänken kann oft mit einfachen Mitteln die Gewässerstruktur verbessert werden. (Foto: U.A.N.) Die Anlage von Kiesbänken Beteiligung Die Anlage von Kiesbänken erfordert eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, da mit einer wesentlichen Umgestaltung des Gewässers der Tatbestand des genehmigungspflichtigen Ausbaus vorliegen kann. Die Einbeziehung des Unterhaltungspflichtigen und der Anlieger stellt sicher, dass den unterschiedlichen Anforderungen genüge getan wird. Mit einer guten Zusammenarbeit lassen sich so oft unkomplizierte Lösungen finden. Kenntnisse Es ist in den wenigsten Fällen zielführend, einfach nur Kies in Form von Kartoffellesesteinen in ein Gewässer zu kippen, sondern es bedarf der Kenntnis über die Zusammenhänge und Folgen, z. B. über die Wasserstandsbeeinflussung, das zu wählende Kiesmaterial, die erforderliche Strömungsgeschwindigkeit oder Strömungslenkungsmöglichkeiten und negative Rückstaueffekte. Kiesbänke in turbulenter Strömung sind wesentliche Voraussetzung für das Vorkommen von kieslaichenden Fischarten wie z. B. Forellen, Äschen oder Elritzen und den (nicht zu den Fischen gehörenden) besonders geschützten Neunaugen. Auch viele Arten des Makrozoobenthos (Kleinstlebewesen der Gewässer, u. a. Stein-, Köcher- und Eintagsfliegenlarven) sind auf das Lückensystem der Sohle angewiesen. Die Anlage von Kiesbänken ist keine Aufgabe des Unterhaltungspflichtigen. Er ist aber mit seiner Kenntnis der hydraulischen Gegebenheiten vor Ort an der Entscheidungsfindung beteiligt und kann die Maßnahme unterstützen. Bei der Auswahl des Kieses ist die am Standort vorkommende Korngrößenverteilung maßgeblich, die auch wichtige Fein- und Mittelkiesanteile beinhaltet. Allgemein bewährt hat sich, auf eine möglichst heterogene (unsortierte) Zusammensetzung der Kiesfraktion zu achten. Der Einbau erfolgt an Stellen mit ausreichend hohem Gefälle und entsprechender Fließgeschwindigkeit im Niedrigbzw. Mittelwasserbereich, damit das Lückensystem mit sauerstoffreichem Wasser durchströmt werden kann und sich nicht mit Feinsediment zusetzt. Kiesbänke sollten wegen Versandungsgefahr nicht zu lang ausfallen und die Abstände untereinander so gewählt werden, dass der Rückstau einer Kiesbank nicht eine evtl. oberliegende Kiesbank negativ beeinflussen kann. Gute Hinweise hierzu sind GERKEN (2006) und MADSEN & TENT (2000) zu entnehmen. Auch die Landesfischereiverbände haben langjährige Erfahrungen. Sandeinträge und niedrige Strömungsgeschwindigkeiten gefährden neu angelegte Kiesbänke. (Foto: U.A.N.)

25 November 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo In der frostfreien Zeit ist Gewässerunterhaltung mit den unten aufgeführten Einschränkungen möglich. Viele Wasserpflanzen bilden sich im Winter jedoch selbst zurück (z. B. Einfacher Igelkolben, Ästiger I., submerse Brunnenkresse). Gute Zeit für Gehölz- und Röhrichtpflege. Röhrichte nur abschnittsweise entfernen, Ausnahmen sind u. a. behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen ( 39 BNatSchG). Bei Gewässerunterhaltung ist Sedimentdrift in sensible Bereiche (z. B. Kiesbetten) zu vermeiden. Wasserhahnenfuß und Wasserstern sind ökologisch sehr wertvoll und sollten, wenn möglich, geschont werden, auch wenn sie sich im Winter ggf. nicht zurückbilden. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Beginn der Ruhezeit für viele Lebewesen wie z. B. Fische und Amphibien, die jetzt Verstecke suchen. Beginnende Laichzeit für Forellen. Störungen dieser Abschnitte (insbesondere Kiesstrecken) sind bei der Gewässerunterhaltung, insbesondere durch Grundräumung oder andere Eingriffe in die Sohle, möglichst zu vermeiden. Abdrift von Sedimenten kann in unterliegenden Gewässern kiesige Sohlstrukturen zusetzen und so die Laichbestände zerstören. Grabenräumung im Winter kann die Wasserpest fördern (Konkurrenzvorteil).

26 Die Gewässerentwicklung prägt das Landschaftsbild und auch den Menschen und sein Verhalten gegenüber der Umwelt über Generationen. (Foto: Gymnasium Fallersleben, Bachpatenschaft Mühlenriede (Beitrag Niedersächsischer Gewässerwettbewerb 2012)) Gewässerentwicklung Gewässerentwicklung und Unterhaltung Die Gewässerunterhaltung hat sich im Laufe der Zeit durch die starke Maschinisierung und veränderte gesetzliche Vorgaben stark gewandelt. Mit der Erweiterung der Unterhaltungspflicht über die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses hinaus wird der Unterhalter zum Gestalter und kann das Landschaftsbild und das Verständnis über Generationen prägen. Konfliktmanagement Die Vielzahl der beteiligten Akteure und ihre sektoralen Einzelinteressen machen eine gesetzeskonforme Gewässerunterhaltung oft nicht leicht. Am wichtigsten sind gemeinsame Gespräche und das aufzubauende Vertrauen aller Beteiligten. Kostenlose regionale Veranstaltungen mit neutraler Moderation, Fachvorträgen, Diskussionen und Vor-Ort-Begehungen sind dabei wichtige Werkzeuge. Der nach dem Krieg von allen gewünschte Ausbau der Gewässer prägt unser heutiges Landschaftsbild und macht eine oft intensive Unterhaltung bei den ausgebauten Gewässern erforderlich. Doch in den letzten Jahrzehnten hat ein Umdenken eingesetzt. Die Aufgabe der Unterhaltung ist interdisziplinär, aus wasserwirtschaftlicher und gewässerbiologischer Sicht, zu bearbeiteten. Doch die gesetzliche Forderung von Pflege (und damit dem Erhalt von etwas Bestehendem) und der Entwicklung (also die explizite Forderung nach Veränderung) ist nicht gerade leicht zu lösen und mündet häufig darin, der Einfachheit halber den Status Quo beizubehalten und Konflikte zu vermeiden. Inzwischen wird deutlich, dass ein dynamisches System wie ein Gewässer sich zwangsläufig verändert und statische Handlungsmuster nicht mehr zeitgemäß sind. So kann es durchaus zum Vorteil gereichen, ein dynamisches System wie ein Gewässer sich gesteuert entwickeln zu lassen und nicht mehr in der Pflicht zu stehen, den Status Quo mit allen Mittel und hohen Kosten aufrechtzuerhalten. Gewässerentwicklung mit wasserwirtschaftlichem und gewässerbiologischem Blick sowie Konfliktmanagement sind demzufolge neue notwendige Kompetenzen des Gewässerunterhalters. Wir unterstützen Sie gerne, um gemeinsam mit Ihnen die Gewässerentwicklung durch eine veränderte Gewässerunterhaltung in Niedersachsen voranzutreiben. Eine Informationsveranstaltung vom Wasserverbandstag, dem Landkreis Northeim und der U.A.N. zur Gewässerunterhaltung 3. Ordnung für Unterhalter, Anlieger und Interessierte mit über 100 Teilnehmern zeigt den Gesprächsbedarf auf. Sprechen Sie uns an! (Foto: U.A.N.)

27 Dezember 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 31 Do Gewässerunterhaltung mit Krautung und Grundräumung ist mit den unten aufgeführten Einschränkungen möglich. Viele abflussbeeinflussende Pflanzen haben sich aber selbst zurückgebildet. Gute Zeit für Gehölz- und Röhrichtpflege. Zu beachten ist, dass Schilfbruch durch Schneelasten im Winter zu Abflussbehinderungen führen könnte. Röhrichte nur abschnittsweise entfernen, Ausnahmen sind u. a. behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen ( 39 BNatSchG). Bei Gewässerunterhaltung ist Sedimentdrift in sensible Bereiche (z. B. Kiesbetten) zu vermeiden. Die Niedersächsische Artenschutzausnahmeverordnung (NArtAusnVO) gilt nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete. Maßnahmen, die nicht von der NArtAusnVO erfasst werden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Ruhezeit für viele Lebewesen wie z. B. Fische und Amphibien, die jetzt in Verstecken oder in der Gewässersohle überwintern. Laichzeit für Forelle und Quappe. Störungen dieser Abschnitte (insbesondere Kiesstrecken) sind bei der Gewässerunterhaltung, insbesondere durch Grundräumung oder andere Eingriffe in die Sohle, möglichst zu vermeiden. Abdrift von Sedimenten kann in unterliegenden Gewässern kiesige Sohlstrukturen zusetzen und so die Laichbestände zerstören. Grabenräumung im Winter kann die Wasserpest fördern (Konkurrenzvorteil).

28 Literatur und Information BFN (2013): Internet: NeoFlora Invasive gebietsfremde Pflanzen in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz. GARNIEL, A. (2000): Schutzkonzept für gefährdete Wasserpflanzen der Fließgewässer und Gräben Schleswig-Holsteins. Teil C Gräben. Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein, Kiel. 175 S. GERKEN, R. (2006): Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle im oberen Wümmegebiet. Praktischer Arten- und Gewässerschutz an Bächen und Flüssen des Tieflandes. Naturkundliche Schriftenreihe Stiftung Naturschutz im Landkreis Rotenburg (Wümme).Band 3. Books on Demand GmbH, Norderstedt. HANSEATISCHE NATURENTWICKLUNG GMBH (Hrsg.) (2010b): Marschengräben ökologisch verträglich unterhalten. Leitfaden zur ökologischen Grabenunterhaltung auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungs- und Kooperationsvorhabens in Bremen zum Erhalt der Krebsschere. Polykopie, Bremen. 26 S. LANGE,. G.; LECHER, K. (2010): Gewässerregelung und Gewässerpflege. Vieweg, Wiesbaden. MADSEN, B. L.; TENT, L. (2000): Lebendige Bäche und Flüsse. Praxistipps zur Gewässerunterhaltung und Revitalisierung von Tieflandgewässern. Edmund-Siemers-Stiftung, Hamburg. NATUR UND LANDSCHAFT (2012): Schwerpunkt: Tieflandgräben Norddeutschlands. Bundesamt für Naturschutz 8/12, Bonn. NWG (2010): Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) Kommentar. Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden. REGION HANNOVER (2013): Pilotprojekt der Region Hannover: Gewässerentwicklung durch Unterhaltung. Leben in der Region Hannover Umwelt Wasser & Abwasser Gewässer Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung SCHÖNBORN, W. (1992): Fließgewässerbiologie. Gustav-Fischer, Jena. SCHWIND, J. (2010): Neues Umweltrecht in Niedersachsen. Vorschriftensammlung. Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden. TENT, L. (2001): Pflanzen und ihre Bedeutung für Fließgewässer Praxistipps. Edmund-Siemers-Stiftung, Hamburg. TSCHÖPE, M. (2007): Ein Projekt macht Schule?! Das Schulungsprojekt des Landkreises Harburg zur Gewässerentwicklung und Gewässerunterhaltung, S in NNA-Berichte 20. Jg., H. 1. Schneverdingen UMWELTKARTEN NIEDERSACHSEN (2013): Internet: WANDALL, K.; TENT, L. (2002): Bessere Bäche Praxistipps. Edmund-Siemers-Stiftung, Hamburg. WHG (2010): Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Kommentar. Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden. WVT & U.A.N. (2014): Infobrief Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung: Kleine Gewässer - große Chancen. Erstellt vom Arbeitskreis Gewässerunterhaltung 3. Ordnung. Herausgeber Wasserverbandstag e. V. (WVT) und Kommunale Umwelt- AktioN U.A.N., Hannover. WVT (Entwurf 2014): Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Teil B: Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse in der Gewässerunterhaltung. Wasserverbandstag e. V. (WVT), Hannover. WVT (2011): Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Teil A: Rechtlich-fachlicher Rahmen. Wasserverbandstag e. V. (WVT), Hannover. WVT (fortl.): Infoblätter Tiere und Pflanzen Handreichung für die Gewässerunterhaltung. Wasserverbandstag e. V. (WVT), Hannover.

29 Übersicht wichtiger saisonaler Ereignisse/Besonderheiten gesetzliche Fristen/Vorgaben beachten Wie unterhalte ich? Nach wie vor berücksichtigt die geänderte Unterhaltung die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Abflusses, wobei aber generell gilt: so viel Eingriffe in das Gewässer wie nötig, so wenig wie möglich. Dieses Vorgehen erfordert die Bereitschaft, einen erhöhten Aufwand bei der Kontrolle des Gewässers in Kauf zu nehmen und ein flexibles und schnelles Eingreifen, sollten Verhältnisse aus dem Ruder laufen. Diese Bereitschaft ist auch den Anliegern und Betroffenen deutlich zu vermitteln, ggf. auch mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen. Generell sollte die Intensität von Unterhaltungsmaßnahmen vorsichtig zurückgenommen und dabei das Verhalten des Gewässers beobachtet werden. Die Art der Unterhaltung richtet sich nach dem Potenzial des Gewässers ( Graben mit geringer Abflussdynamik oder turbulentes Wann unterhalte ich? Da es zu allen Jahreszeiten Leben im Gewässer gibt, kann es nur darum gehen, den günstigsten Zeitpunkt, also den mit der geringsten negativen Auswirkung zu nutzen. Das bedeutet generell, nötige Eingriffe auf die kalte Jahreszeit von Oktober bis Februar zu beschränken. Entkrautungen sind, wenn kein Röhricht betroffen ist, auch ab September möglich. Bei nur punktuellen Eingriffen im Gewässer kann in Ausnahmefällen auch ab Juli schonend unterhalten werden. Erforderliche Grundräumungen sind auf die Zeit von Oktober bis November, bei Frostfreiheit auch bis Dezember zu beschränken. Bei Gewässern mit kieslaichenden Arten ist besondere Zurückhaltung angebracht, da beispielsweise im Spätherbst und Frühwinter die Laichzeiten von Forellen betroffen sind. Wie sichere ich die Unterhaltung ab? Die Ziele, Veränderungen und Ergebnisse der geänderten Unterhaltung sollten dokumentiert und fortgeschrieben werden, um die zugrundeliegenden Entscheidungen Fließgewässer ) und ist immer eine Einzelfallentscheidung: Kann durch Unterhaltung eine turbulente Niedrig-/Mittelwasserführung etabliert werden, (z. B. durch Einengung des Profils durch Bewuchs in diesem Bereich) ist das, nach Abwägung der hydraulischen Erfordernisse, ein gutes Mittel zur Strukturverbesserung. Der turbulente Abfluss hat sofortige Wirkung auf die Sohle und das faunistische und floristische Arteninventar. Ist das Gewässer als Graben mit geringer Abflussdynamik anzusehen, kann eine geänderte Unterhaltung Rücksicht auf die verschiedenen Entwicklungszustände nehmen, beispielsweise durch einseitige oder wechselseitige Unterhaltung. Das Stehenlassen eines Saumstreifens kann (je nach Himmelsrichtung) eine Beschattung des Gewässers bewirken und eine Verkrautung vermindern. Die heutige Gewässerunterhaltung muss berücksichtigen, dass nach 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Röhrichte (u. a. Schilf, Rohrkolben) in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten werden dürfen und außerhalb dieser Zeiten nur in Abschnitten. Behörden, also auch Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände, können nach 39 im Einzelfall davon abweichen, wenn im Rahmen einer abgewogenen Entscheidung die abflusssichernde Maßnahme Vorrang vor den naturschutzfachlichen Anforderungen haben muss. Da Röhrichte fast überall vorkommen, ist überall dort, wo bereits im Sommer hohe Pflanzendichten auftreten, nur abschnittsweise und unter Belassen von Reststreifen zu arbeiten. Vom 1. März bis 31. August gilt nicht die allgemeine Ausnahme von den Geboten des besonderen Artenschutzes (gilt auch nicht für streng geschützte Arten und besondere Schutzgebiete, z. B. Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, besonders geschützte Biotope usw.), die sonst die Niedersächsische Artenschutz-Ausnahmeverordnung gewährt ( 1 NArtAusnVO). Oft sollte die Gewässerunterhaltung jedoch bereits in den Schutzzeiten starten, um den Abfluss sicherzustellen und/oder die Arbeiten bis zur für die Tierwelt problematischen kalten Jahreszeit (Winterruhe) abzuschließen. Unterhaltungstätigkeiten in den genannten Schutzzeiten müssen dabei bei der Unteren Naturschutzbehörde besonders begründet werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass (außerhalb des Waldes) vom 1. März bis 30. September Gehölze nicht zurückgeschnitten (z. B. auf Stock gesetzt) oder beseitigt werden dürfen ( 39 (5) BNatSchG). Ausnahmen sind (wie oben angesprochen) behördlich angeordnete, durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen. und die Veränderungen des Gewässers jederzeit, auch für Dritte, nachvollziehbar zu machen und um ggf. gezielt nachsteuern zu können. schonende Unterhaltung möglich/ Gehölzpflege schonende Unterhaltung möglich Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Laichperiode Neunaugen Laichperiode und sensible Larvalphasen vieler Fische nur Abschnitte kein Schnitt bzw. Genehmigung erforderlich schneiden Röhrichtschutz ( 39 BNatSchG) nur Abschnitte schneiden Gehölzpflege ( 39 BNatSchG) kein Schnitt bzw. Genehmigung erforderlich Brut- und Setzzeit Ausnahmen Artenschutz ( 1 NArtAusnVO) die Ausnahmen gelten nicht vom 1. März bis 31. August Ausnahmen nicht für streng geschützte Arten, nicht in besonderen Schutzgebieten Entkrautung (Röhricht betroffen) und Eingriff Sohle Entkrautung (Röhricht nicht betroffen) Grundräumung (mit Frost) Grundräumung (ohne Frost) ggf. g in Abstimmung mit UNB schonende Räumung (z. B. Mittelrinnenmahd) Erlenbepflanzung Wasserpest wird durch Grabenräumung gefördert Jakobskreuzkraut Mahd vor Samenbildung Springkraut (Mahd bei Blütenbeginn, tiefer Schnitt) Riesenbärenklau Maßnahmen ausgraben Blütenstand schneiden ausgraben a Igelkolben Rückbildung im Winter Wasserhahnenfuß Mahd nach der Blüte Libellen Imago schlüpft und benötigt Randstrukturen r n Ruhezeit Jungtiere Laichzeit Ruhezeit Amphibien Die genannten Zeiten (außer die gesetzlichen) sind Richtwerte, sie können ggf. lokal abweichen, insbesondere bei anderen klimatischen Bedingungen.

30 Bildglossar - Flora und Fauna im und am Gewässer Die Blauflügel-Prachtlibelle kommt meist an kleinen, naturnahen und schnellfließenden Gewässern mit guter Wasserqualität vor. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Gebänderte Prachtlibelle lebt an langsam fließenden Bächen, die nicht zu stark beschattet sind. Diese Art ist nicht ganz so anspruchsvoll wie die Blauflügel-Prachtlibelle. (Foto: Dr. R. Altmüller) Zu den Azurjungfern zählen verschiedene, z. T. seltene Arten. Die Hufeisen-Azurjungfer hat auf der Oberseite eine charakteristische Hufeisen-Zeichnung. Sie kommt eher an stehenden Gewässern vor. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Gemeine Keiljungfer kommt an Fließgewässern, aber auch an Seen vor. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Großlibellenlarve lebt räuberisch und gehört zu den Top-Prädatoren der Kleinlebewesen am Gewässergrund (Makrozoobenthos). Alle heimischen Libellenarten gehören mindestens zu den besonders geschützten Arten. (Foto: U.A.N.) Die Grüne Flussjungfer ist eine Bewohnerin kleiner, naturnaher Fließgewässer. (Foto: Dr. R. Altmüller) Neunaugen gehören biologisch gesehen nicht zu den Fischen, sondern zu den kieferlosen Rundmäulern. Sie benötigen kiesige Sohlstrukturen und sind Anzeiger für gute Gewässerqualität. Sie sind besonders geschützt. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Zweigestreifte Quelljungfer gehört zu den größten heimischen Libellen. Sie kommt an kleinen Bächen mit guter Wasserqualität vor. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Mühlkoppe (Groppe, Koppe) lebt am Gewässergrund (keine Schwimmblase) fließender Bäche mit steiniger Sohle. (Foto: U.A.N.) Das Moderlieschen kommt oft in Schwärmen in langsam fließenden oder stehenden Gewässern vor. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Quappe bevorzugt zwar größere Gewässer, zieht zur Laichzeit jedoch in die kleinen Oberläufe. (Foto: Dr. R. Altmüller) Der Steinbeißer ist an seinen Flecken und den 6 Barteln am Maul zu erkennen. Er ist nachtaktiv und gräbt sich tagsüber in die Sohle ein. (Foto: Dr. R. Altmüller) Die Bachforelle ist Charakterart für kleine naturnahe Fließgewässer. Sie benötigt für ihre Entwicklung zwingend kiesige, gut durchströmte Sohlstrukturen. (Foto: Dr. R. Altmüller) Der Schlammpeitzger ist ein Bodenbewohner und Überlebenskünstler. Er gräbt sich in weiches Sohlmaterial ein und kann so lange Trockenperioden überstehen. Er besitzt eine charakteristische gelb-braune Zeichnung entlang der Seitenlinie und 10 Barteln um das Maul. (Foto: Dr. J. Salva) Brunnenkresse an schnell fließendem Wasser ist nur selten ein Abflusshindernis. Sie wird durch Mahd im Sommer gefördert und bildet sich im Winter selbst zurück. (Foto: U.A.N.) Rohrkolben beschattet das Gewässer, kann aber auch ein Abflusshindernis sein. Er wird durch Mahd zurückgedrängt, kann aber schnell wieder nachwachsen. (Foto: U.A.N.) Berle (Schmalblättriger Merk) flutend und über Wasser. Sollte möglichst geschont werden. Im Sommer lässt der Wuchs nach, Krautung im Frühsommer ist daher besonders wirksam. (Foto: U.A.N.) Pfeilkraut ist nur bei starkem Bewuchs über Wasser ein Abflusshindernis. Eine möglichst späte Krautung vermindert die sonst starke Regeneration. (Foto: U.A.N.)

31 Bildglossar - Maschinelle Gewässerunterhaltung Der Mähkorb ist das univer sellste Gerät zur Räumung und zusätzlich zur Böschungs mahd geeignet. Er ist zudem bei geschicktem Einsatz zur Mahd einer schmalen Mittelrinne geeignet, sofern das Gewässer nicht zu schmal für den Mähkorb ist. Genauso ist es für den erfahrenen Baggerfahrer oft möglich, einen ökologisch wertvollen Saumstreifen stehenzulassen. Böschungsmäher kommen sowohl handgeführt (oft an schwer zugänglichen Stellen) als auch fahrzeuggebunden zum Einsatz. Auch bei fahrzeuggebundenem Einsatz ist es gut möglich, an kleinen Gräben 3. Ordnung, ökologisch verträglich zu unterhalten, beispielsweise durch halbseitige Mahd oder dem Belassen von wichtigen Randstrukturen an der Uferlinie. Es kann aus arbeitswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, an Böschungen den Schlegelmäher zu benutzen. Jedoch gilt es zu bedenken, dass bei seinem Einsatz Kleinlebewesen ohne Fluchtmöglichkeit vernichtet werden und dass das kleingehäckselte Mähgut stark zur Belastung der Gewässer (Nährstoffeintrag und Sauerstoffzehrung) beiträgt. Aus ökologischer Sicht sind der Einsatz eines Balkenmähers und das Entfernen des Mähguts aus dem Abflussprofil die bessere Wahl. (Fotos: U.A.N.)

32 Die erste Wahl in Niedersachsen Die meisten Niedersachsen vertrauen der VGH Für Auto, Haus, Leben und Firma erste Wahl bei Preis und Leistung Marktführer in Niedersachsen, immer in Ihrer Nähe, immer erreichbar In allen VGH Vertretungen, Sparkassen und unter

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