schluss (alle Zielgruppen) bzw. keinen verwertbaren Berufsabschluss (i. d. R. Langzeitarbeitslose)
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- Gitta Kästner
- vor 7 Jahren
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1 Teilnehmer-Anforderungsprofile für Programmstufen der JobPerspektive Sachsen Grundsatz für die Teilnehmerzuweisung: Zuweisung nur, wenn die entsprechende Maßnahme vss. erfolgreich absolviert werden kann Programm (Zielgruppe, Stufe 2: QAB dual (betriebliche Variante) Arbeitslose und Langzeitarbeitslose (SGB II- Anspruchsberechtigte oder Nichtleistungsempfänger), Wiedereinsteigende; ohne (verwertbaren) Berufsabschluss; über 25 Jahre individuell gestaltete betriebliche Umschulung bzw. Ausbildung zum Berufsabschluss (im Unternehmen / Berufsschule) mit sozialpäd. Betreuung, Stützunterricht, Individuelle Curricula - anerkannter Berufsabschluss - Integration in 1. Arbeitsmarkt Erwerb Berufsabschluss ist Voraussetzung für zielführende Integration, geringe Handlungsbedarfe in weiteren Bereichen Teilnehmer verfügt über keinen Berufsab- zwingende Zugangsvoraussetzung schluss (alle Zielgruppen) bzw. keinen verwertbaren Berufsabschluss (i. d. R. Langzeitarbeitslose) Schulabschluss gemäß Zugangsvoraussetzungen Zielberuf persönliche nicht erforderlich Deutsch mindestens Niveau B2 (gute mündliche und schriftliche und Sprachverständnis) Teilnehmer besitzt grds. die zur Aufnahme und vss. erfolgreichem Bestehen einer unterstützten betrieblichen Ausbildung/Umschulung, Defizite ggf. bei Merk- und Lernfähigkeit, die mit Unterstützung ausgeglichen werden können für das angestrebte Berufsziel ggf. geringer Handlungsbedarf bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständigem Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit usw.; Teilnehmer verfügt über angemessene Umgangsformen, ist pünktlich und zuverlässig Teilnehmer verfügt grds. über die notwendige für eine mehrjährige betriebliche Ausbildung/Umschulung tägl. Fahrten zum Ausbildungsbetrieb / Berufsschule können durch den TN realisiert werden ggf. erforderliche Kinderbetreuung/Pflege von Angehörigen ist gesichert berufsspezifische Einschränkungen stehen dem angestrebten Berufsziel nicht entgegen nicht relevant, Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen bei für Berufsausbildung/Umschulung unzureichenden Deutschkenntnissen vorherige Orientierung auf BAMF-Kurse oder VHS Einschaltung des berufspsychologischen Service, soweit die durch den Vermittler nicht eingeschätzt werden kann Handlungsbedarf kann durch ind. Unterstützung während der Maßnahme beseitigt werden; angemessenes Sozialverhalten aber erforderlich, da betriebliche Maßnahme; bei stärkeren Defiziten Zuweisung für QAB klassische Variante ggf. geringe Defizite müssen durch Unterstützung während der Maßnahme beseitigt werden können zu beachten ist, dass je nach Berufswunsch längere Fahrzeiten zum Ausbildungsort / Berufsschule erforderlich sind; Finanzierung der Fahrtkosten während der Maßnahme über ESF
2 Stufe 2: QAB klassisch (betriebsnahe Variante) Ü25 Arbeitslose und Langzeitarbeitslose (SGB II- Anspruchsberechtigte oder Nichtleistungsempfänger), Wiedereinsteigende; ohne (verwertbaren) Berufsabschluss; über 25 Jahre individuell gestaltete außerbetriebliche Qualifizierung zum Berufsabschluss mit umfangreichen betrieblichen Praxisanteilen (mit sozialpäd. Betreuung; Stützunterricht, Individuelle Curricula); - anerkannter Berufsabschluss bzw. Teilqualifikation - Integration in betriebliche Ausbildung, QAB betriebliche Variante - Integration in 1. Arbeitsmarkt Erwerb Berufsabschluss ist Voraussetzung für zielführende Integration, geringer bis mittlerer Handlungsbedarf in weiteren Bereichen Teilnehmer verfügt über keinen bzw. keinen zwingende Zugangsvoraussetzung verwertbaren Berufsabschluss (s. QAB dual) Schulabschluss gemäß Zugangsvoraussetzungen Zielberuf nicht erforderlich Deutsch mindestens Niveau B2 (gute mündli- bei für Qualifizierung zum Berufsabschluss unche und schriftliche und zureichenden Deutschkenntnissen vorherige Sprachverständnis) Orientierung auf BAMF-Kurse oder VHS persönliche Teilnehmer besitzt grds. die zur Aufnahme und vss. erfolgreichem Bestehen einer unterstützten betrieblichen Ausbildung/Umschulung im gewünschten Berufsfeld, geringe Defizite ggf. bei Merkund Lernfähigkeit für das angestrebte Berufsziel geringer bis mittlerer Handlungsbedarf bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständigem Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit, Umgangsformen Teilnehmer verfügt grundsätzlich über die notwendige für eine längerfristige Qualifizierung zum Berufsabschluss oder Teilqualifikation, ggf. geringer Handlungsbedarf tägliche Fahrten zum Bildungsträger / Praktikumsunternehmen können durch den Teilnehmer realisiert werden ggf. geringer Unterstützungsbedarf bei familiären Konflikten, alleinerziehend ; ggf. erforderliche Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen ist gesichert berufsspezifische Einschränkungen aufgrund des Alters, Biographiebrüche stehen dem angestrebten Berufsziel nicht entgegen nicht relevant, Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen Einschaltung des berufspsychologischen Service soweit die durch den Vermittler nicht eingeschätzt werden kann; ggf. geringe Defizite bei Merk- und Lernfähigkeit müssen durch bedarfsgerechte Unterstützung ausgeglichen werden können Handlungsbedarf muss durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme beseitigt werden können Zuweisung nur bei geringem Handlungsbedarf, der mit Unterstützung (sozialpädagogische Betreuung) behoben werden kann. zu beachten ist, dass je nach Berufswunsch längere Fahrzeiten zum Ausbildungsort / Berufsschule erforderlich sind; Finanzierung der Fahrtkosten während der Maßnahme über ESF Handlungsbedarf muss durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme beseitigt werden können; ggf. Unterstützungsbedarf bei Teilzeitausbildung
3 Stufe 2: QAB klassisch (U25) Arbeitslose und Langzeitarbeitslose (Alg II- Empfänger oder Nichtleistungsempfänger), Wiedereinsteigende; unter 25 Jahre ohne (verwertbaren) Berufsabschluss (ausbildungsreife, aber trotz Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Vermittlung nicht vermittelte Jugendliche, die nicht zu den Benachteiligten i. S. des 78 SGB III gehören; Ausbildungsabbrecher) individuell gestaltete außerbetriebliche Qualifizierung zum Berufsabschluss mit betrieblichen Praxisanteilen und ausgeprägter sozialpäd. Betreuung; Stützunterricht; individuelle Ausbildungspläne - anerkannter Berufsabschluss bzw. Teilqualifikation - Integration in betriebliche Ausbildung - Integration in 1. Arbeitsmarkt Erwerb Berufsabschluss ist Voraussetzung für zielführende Integration, geringer bis mittlerer Handlungsbedarf in weiteren Bereichen Teilnehmer verfügt über keinen Berufsabschluss zwingende Zugangsvoraussetzung bzw. keinen verwertbaren Berufsabschluss (s. QAB dual); Teilnehmer grundsätzlich mit bereits mindestens einem Ausbildungsabbruch Schulabschluss gemäß Zugangsvoraussetzungen Zielberuf persönliche nicht relevant Deutsch mindestens Niveau B2 (gute mündliche und schriftliche und Sprachverständnis) Teilnehmer ist ausbildungsreif und besitzt grds. die zur Aufnahme und vss. erfolgreichem Bestehen einer mehrjährigen Qualifizierung zum Berufsabschluss im angestrebten Berufsfeld für das angestrebte Berufsziel geringer bis mittlerer Handlungsbedarf bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständigem Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit, Umgangsformen geringer bis mittlerer Handlungsbedarf bei zur Absolvierung einer mehrjährigen Qualifizierung zum Berufsabschluss mit Praxisanteilen im Unternehmen Fahrtwege zum Bildungsträger/Praxisbetrieb können durch den Teilnehmer organisatorisch bewältigt werden; zu beachten: je nach Berufswunsch sind ggf. längere Fahrzeiten erforderlich ggf. Unterstützungsbedarf bei familiären Konflikten, Alleinerziehenden berufsspezifische Einschränkungen stehen dem angestrebten Berufsziel nicht entgegen nicht relevant, Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen bei für Qualifizierung zum Berufsabschluss unzureichenden Deutschkenntnissen vorherige Orientierung auf BAMF-Kurse oder VHS Einschaltung des berufspsychologischen Service, soweit die durch den Vermittler nicht eingeschätzt werden kann ggf. Einschaltung des ärztlichen Dienstes (Prüfung, Zuweisung nur, wenn Defizite durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme behoben werden können Zuweisung nur, wenn Defizite mit bedarfsgerechter Unterstützung (sozialpädagogische Betreuung) behoben werden können. Finanzierung der Fahrtkosten und ggf. Kosten auswärtiger Unterbringung während der Maßnahme über ESF ggf. erforderliche Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen ist gesichert; ggf. Unterstützungsbedarf bei Teilzeitausbildung
4 Stufe 3: Individuelle Einstiegsbegleitung Langzeitarbeitslose (einschließlich NLE) sowie in begründeten Fällen Arbeitslose (einschließlich NLE), Wiedereinsteigende Bestandteile der Projekte sind: I. Schaffung von Voraussetzg. für die Arbeitsmarktintegration (z. B. durch Praktika in Unt., Wechsel zw. betrieblicher Arbeitserprobung und theoret./praktischer Qualifizierung mit sozialpäd. Betreuung II. Vermittlung in Arbeit III. Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung beim Unternehmen (3-6 Monate) ind. Verweildauer: i. d. R. 12 Monate - Schaffung der Voraussetzungen für die Arbeitsmarktintegration, - Vermittlung in Arbeit, - Stabilisierung nach Arbeitsaufnahme Erwerb Berufsabschluss keine Voraussetzung für zielführende Integration; mittlerer Handlungsbedarf in mehreren Bereichen; Abbau der Defizite und Integration in den 1. Arbeitsmarkt vss. in bis zu 12 Monaten erreichbar ggf. keine bzw. keine verwertbare Zuweisung nur, wenn sdefizite in bis zu 12 Monaten abgebaut werden können oder für Vermittlungsprozess nicht relevant ist (z. B. Helferbereich) Schulabschluss nicht relevant ggf. Berufsentfremdung durch Langzeitarbeits- losigkeit Deutsch mindestens Niveau B1 (ausreichende Verständigung in Alltagssituationen und zur Absolvierung der Maßnahme) zum Absolvieren der Maßnahme und anschließender Arbeitsaufnahme ist vorhanden für die Aufnahme einer Beschäftigung i. d.r. Defizite bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständiges Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit, Umgangsformen i. d. R. Defizite bei der, vor allem durch Resignation und Arbeitsentfremdung in Folge längerer Arbeitslosigkeit tägliche Fahrten zum Träger der Maßnahme / Praktikumsorte realisierbar persönliche ggf. Unterstützungsbedarf bei familiären Konflikten, alleinerziehend berufsspezifische Einschränkungen aufgrund des Alters, Biographiebrüche stehen einer Integration nicht entgegen ggf. Handlungsbedarf; Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen bei für die Absolvierung der Maßnahme unzureichenden Deutschkenntnissen, vorherige Orientierung auf BAMF-Kurse grundsätzlich motivierbar Förderung der Fahrtkosten während der Maßnahme über ESF ggf. erforderliche Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen ist gesichert ggf. bestehender Handlungsbedarf kann durch bedarfsgerechte Unterstützung abgebaut werden
5 Stufe 4: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in der Regel erheblicher Handlungsbedarf in mehreren Dimensionen, Erzielung deutlicher Integrationsfortschritte und Schaffung der Voraussetzung für weiterführende Maßnahme in bis zu 12, in Einzelfällen max. 18 Monaten, möglich, Integration in den 1. Arbeitsmarkt erscheint mittelfristig (in bis zu 24 Monaten) möglich i. d. R. Defizite Langzeitarbeitslose (ALGII- Anspruchsberechtigte, Nichtleistungsempfänger) sowie in begründeten Fällen Arbeitslose (ALG II- Anspruchsberechtigte, NLE), keine sog. "Aufstocker" Bestandteile der Projekte: I. Qualifizierungsbestandteile II. Praktika III. Soz.päd. Betreuung, Begleitung, Beratung IV. Sonstige Hilfen zur Überwindung r und persönlicher Problemlagen Ind. Verweildauer: i. d. R. 12 Monate - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, - Schaffung der Voraussetzungen für weiterführende Maßnahme Schulabschluss persönliche nicht relevant i. d.r. Handlungsbedarf z. B. Berufsentfremdung durch Langzeitarbeitslosigkeit und wechselnde Zeiten mit Arbeitsfördermaßnahmen Deutsch mindestens Niveau B1 (ausreichende Verständigung in Alltagssituationen und zur Absolvierung der Maßnahme) ggf. erhebliche Defizite z. B. Lernen verlernt grundsätzliche gesundheitliche Voraussetzungen zur Absolvierung der Maßnahme müssen gegeben sein i. d. R. erheblicher Handlungsbedarf bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständigem Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit, Umgangsformen Teilnehmer weist i. d. R. erhebliche Defizite auf, vor allem durch Resignation und Arbeitsentfremdung in Folge längerer Arbeitslosigkeit Fahrten zum Träger der Maßnahme / Praktikumsorte realisierbar i. d. R. erheblicher Unterstützungsbedarf, z. B. bei familiären Konflikten, Scheidung, Sorgerechtsstreitigkeiten ggf. berufsspezifische Einschränkungen aufgrund des Alters, Biographiebrüche ggf. Handlungsbedarf, Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen keine Zuweisung, wenn grundlegende Defizite bei der Verständigung, Orientierung auf VHS oder BAMF-Kurse Defizite müssen durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme bearbeitet und abgebaut werden können; Hinweis: Unternehmenspraktikum ist Bestandteil der Maßnahme Finanzierung der Fahrtkosten während der Maßnahme über ESF ggf. organisatorische Unterstützung zur Sicherung Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen erforderlich Defizite müssen durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme bearbeitet werden können
6 Stufe 5: Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen (Schritt für Schritt) sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose (Leistungsempfänger nach SGB II) mit komplexen Vermittlungshemnissen Bestandteile der Projekte: I. Profiling mit Erstellung individueller Aktivierungs- und Förderplan II. aufsuchende Sozialarbeit, Einzel- und Gruppengespräche, beschäftigungsnahe Projekte III. Nachbetreuung Ind. Verweildauer: max. 18 Monate - Stabilisierung der Persönlichkeit, - Aufbau/Verstetigung Tagesstruktur, - Abbau grundlegender Wissensdefizite - Entwicklung Sozialkompetenzen - Heranführen an Stufe 4 des Stufenmodells Merkmal/Dimension Anforderung an den Teilnehmer Bemerkungen (z.b. Ausschlusskriterien Individuelle Leistungsfähigkeit Berufliche Schulabschluss Intellektuelle Leistungsfähigkeit Arbeits- und Sozialverhalten Lern- und Leistungsbereitschaft schwerwiegender Handlungsbedarf in mehreren Dimensionen, mit bisher verfügbaren Maßnahmen nicht erfolgreich entwickelt, Integration in den 1. Arbeitsmarkt erscheint nur langfristig (> 24 Monate) möglich nicht vorhanden oder schwerwiegende Defizite ggf. nicht vorhanden oder Defizite ggf. nicht vorhanden oder schwerwiegende Defizite Deutsch mindestens Niveau B1 (ausreichende Verständigung in Alltagssituationen und zur Absolvierung der Maßnahme) ggf. erhebliche Defizite z.b. Lernen verlernt grundsätzliche gesundheitliche Voraussetzungen zur Absolvierung der Maßnahme müssen gegeben sein, keine Aufnahme von Personen bei denen medizinische oder Reha angezeigt ist schwerwiegende Defizite bei Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, selbständiges Arbeiten, Sorgfalt/Genauigkeit, Umgangsformen Teilnehmer weist schwerwiegende Defizite auf, vor allem durch Resignation und Arbeitsentfremdung in Folge längerer Arbeitslosigkeit Fahrten zum Träger der Maßnahme / Praktikumsorte theoretisch realisierbar durch Unterstützung des Trägers/event. Fahrdienste Familiäre Situation / Persönliche Finanzielle Situation / i.d.r. erheblicher Unterstützungsbedarf, z.b. bei familiären Konflikten, Scheidung, Sorgerechtsstreitigkeiten Ggf. berufsspezifische Einschränkungen aufgrund des Alters, Biographiebrüche Ggf. Handlungsbedarf, Einschränkungen dürfen aber dem erfolgreichem Absolvieren der Maßnahme nicht entgegenstehen Keine Zuweisung, wenn grundlegende Defizite bei der Verständigung, ggf. Orientierung auf VHS oder BAMF-Kurse ggf. Einschaltung des ärztlichen Dienstes (Prüfung, Defizite müssen durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme bearbeitet und abgebaut werden können Finanzierung der Fahrtkosten während der Maßnahme über ESF ggf. organisatorische Unterstützung zur Sicherung Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen erforderlich Defizite müssen durch bedarfsgerechte Unterstützung während der Maßnahme bearbeitet werden können
Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
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